Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4663 19. Wahlperiode 01.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4305 – Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Arbeitgeber können freiwillig oder nach Tarifvertrag eine Sparzulage, sog. vermögenswirksame Leistung (VL), monatlich von bis zu 40 Euro an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen. Bespart werden können Bank-, Aktienfonds - und ETF-Sparpläne (ETF = Exchange traded Fund) sowie Bausparverträge . Außerdem kann die VL zur Tilgung eines Baudarlehens eingesetzt werden . Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zu der VL eine staatliche Förderung in Form einer sog. Arbeitnehmersparzulage. Ein alleinstehender Arbeitnehmer hat etwa Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage , wenn sein zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 17 900 Euro beträgt und die VL für wohnungswirtschaftliche Zwecke (beispielsweise Bausparverträge ) genutzt wird. Bei allen anderen Anlagen beträgt die Einkommensgrenze 20 0000 Euro pro Jahr. Bei Verheirateten darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei wohnwirtschaftlichen Zwecken bei maximal 35 800 Euro liegen bzw. bei bis zu 40 000 Euro in allen anderen Fällen. Bei wohnwirtschaftlichen Zwecken beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 Prozent der VL, soweit sie 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt; 20 Prozent der anders angelegten VL, soweit sie 400 Euro nicht übersteigen. Die beiden Zulagen können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Insgesamt können also VL bis 870 Euro jährlich mit der Arbeitnehmersparzulage begünstigt sein. Bausparern steht eine Wohnungsbauprämie zu, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 25 600 Euro bei Ledigen und 51 200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Zahlt der Arbeitgeber weniger als 40 Euro VL gibt es die Möglichkeit, den Sparbeitrag privat aufzustocken, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Der Sparbetrag wird frühestens nach sieben Jahren ausgezahlt. Auch die staatlichen Zuschüsse erhalten die Arbeitnehmer erst am Ende der Laufzeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4663 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung führt keine regelmäßigen und umfassenden Datenerhebungen zu den vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmer-Sparzulage durch. Die letzte, größere Untersuchung zum Thema „Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage“ wurde in den Jahren 2012 und 2013 für das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie durchgeführt. Im November 2013 wurde darauf basierend der Endbericht zur „Künftige(n) Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögensbildung“ in einer Kurz- und in einer Langfassung vorgelegt. Dieser Bericht wurde bei der Beantwortung einzelner Fragen herangezogen. Der Bericht ist veröffentlicht unter: www.fifo-koeln. org/index.php/de/projekte/alle-projekte/mitarbeiter/zukuenftige-ausrichtung-derstaatlich -gefoerderten-vermoegensbildung Darüber hinaus wurde auf Daten der Zentralstelle für Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie beim Technischen Finanzamt Berlin – ZPS ZANS – zurückgegriffen. Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften sind im Datenbestand der ZPS ZANS vollständige Datenbestände zur Arbeitnehmer-Sparzulage für die Veranlagungszeiträume vor 2011 nicht mehr vorhanden. 1. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Anspruch auf vermögenswirksame Leistung (VL)? Wie viele davon auf Grund tariflicher, wie viele auf freiwilliger Basis? Vermögenswirksame Leistungen i. S. d. Fünften Vermögenbildungsgesetzes (5. VermBG), die zusätzlich zum sonstigen Arbeitslohn zu erbringen sind, können in Individualverträgen, in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen sowie in bindenden Festsetzungen nach dem Heimarbeitsgesetz vereinbart werden (§ 10 des 5. VermBG); für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit werden zusätzliche vermögenswirksame Leistungen auf Grund eines Gesetzes erbracht . Die konkrete Anzahl der Personen, die Anspruch auf entsprechende zusätzliche vermögenwirksame Leistungen des Arbeitgebers haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Auch wenn der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich zum sonstigen Arbeitslohn erbringt, haben mehr als 40 Millionen Arbeitnehmer, Beamte etc. Anspruch darauf, Teile ihres versteuerten Arbeitslohns vermögenwirksam anlegen zu lassen (§ 11 des 5. VermBG). 2. Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von VL Gebrauch? Nach dem in der Vorbemerkung genannten Bericht zur „Künftige(n) Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögensbildung“ wurden im Jahr 2008 für 16 Millionen Personen vermögenwirksame Leistungen angelegt. a) Wie viele davon bekommen die vollen 40 Euro? Nach dem in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Bericht zur „Künftige(n) Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögensbildung“ sparten im Jahr 2008 mehr als zwei Drittel der Anleger 40 Euro im Monat oder mehr. Das waren rund 12 Millionen Personen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4663 b) Wie viele davon stocken die VL privat auf? Nach dem in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Bericht zur „Künftige(n) Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögensbildung“ betrugen in 2008 die zusätzlichen vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers durchschnittliche 228 Euro. Das sind 43 Prozent der insgesamt angelegten Gelder von 531 Euro. Die Arbeitnehmer haben im Jahr 2008 dazu mit einem Anteil von 57 Prozent beigetragen. Das sind 303 Euro. 3. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage? Nach dem in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Bericht zur „Künftige(n) Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögensbildung“ hatten im Jahr 2004 (hier galten noch die früheren Einkommensgrenzen) 61,6 Prozent der Steuerpflichtigen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Ausgehend von 35,5 Millionen steuerpflichtigen Haushalten in Deutschland lagen 21,8 Millionen Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen, in dem Anspruch auf eine Arbeitnehmer -Sparzulage bestand und zumindest eine Person als Arbeitnehmer im Sinne des 5. VermBG tätig war. 10 Prozent der Haushalte erfüllten zwar die Bedingungen hinsichtlich der Einkommensgrenzen, aber keine Person des Haushalts war als Arbeitnehmer tätig. 28,4 Prozent der Haushalte mit mindestens einer als Arbeitnehmer tätigen Person überschritten die Einkommensgrenzen. a) Wie viele Personen davon machen tatsächlich von der Arbeitnehmersparzulage Gebrauch? b) Wie viele Personen nutzen Bank-, Aktienfonds-, oder ETF-Sparpläne und Bausparverträge gleichzeitig bzw. nebeneinander? 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Nutzer von VL sowie der Arbeitnehmersparzulage seit 1990 entwickelt? Die Fragen 3a, 3b und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Personenbezogene Zahlen zur Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird vertragsbezogen und für den entsprechenden Veranlagungszeitraum (VZ) vom jeweils zuständigen Finanzamt festgesetzt. Der Vertrag definiert sich hierbei über den Institutsschlüssel, die Vertragsnummer und das Ende der Sperrfrist. Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage erfolgt zudem ehegattenbezogen für einen VZ und definiert sich dabei über den Vertrag (wie vorstehend), den VZ und einen sog. Ehegattenmerker (Ehegatte 1 und Ehegatte 2). Dies gilt entsprechend für Lebenspartner. Bei der Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage wird nach folgenden Anlagearten unterschieden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4663 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1 Sparvertrag/Vermögensbeteiligungen 2 Wertpapier-Kaufvertrag 3 Beteiligungs-Vertrag oder Beteiligungs-Kaufvertrag 4 Bausparvertrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 des 5. VermBG) 5 Lebensversicherung 6 Kontensparvertrag 7 bes. Wertpapiersparvertrag 8 Wohnungsbau Von diesen Anlagearten sind die Anlagearten Nummer 5 bis 7 heute nicht mehr förderfähig. Die Anzahl der personenbezogenen Festsetzungen von Arbeitnehmer -Sparzulagen nach den o. g. Anlagearten stellt sich für die VZ 2011 bis 2017 wie folgt dar, wobei zu berücksichtigen ist, dass es für die VZ 2014 bis 2017 noch zu weiteren Festsetzungen kommen kann, da die vierjährige Antragsfrist noch nicht abgelaufen ist: VZ|Anlageart| Anzahl ---------|------------|------------ 2011| 1| 539.057 | 2| 9.284 | 3| 9.290 | 4| 1.451.510 | 8| 4 ******| |--------------- Summe| | 2.009.145 2012| 1| 455.369 | 2| 8.648 | 3| 8.314 | 4| 1.306.280 | 8| 2 ******| |--------------- Summe| | 1.778.613 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4663 2013| 1| 397.048 | 2| 8.985 | 3| 7.743 | 4| 1.144.768 | 8| 1 ******| |--------------- Summe| | 1.558.545 2014| 1| 359.520 | 2| 9.100 | 3| 7.162 | 4| 973.304 | 8| 3 ******| |--------------- Summe| | 1.349.089 2015| 1| 322.985 | 2| 9.076 | 3| 7.083 | 4| 836.414 | 8| 4 ******| |--------------- Summe| | 1.175.562 2016| 1| 268.799 | 2| 8.356 | 3| 6.831 | 4| 692.168 ******| |--------------- Summe| | 976.154 2017| 1| 104.289 | 2| 158 | 3| 1.746 | 4| 225.198 ******| |-------------- Summe| | 331.391 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4663 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz zulässigen Anlageformen bespart (bitte gesondert sowohl nach Anzahl der VL-Sparer als auch nach dem Anlagevolumen angeben )? Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittliche Rendite der unterschiedlichen VL-Anlageformen? Nach dem in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Bericht zur „Künftige(n) Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögensbildung“ wurden im Jahr 2008 folgende Anlageformen bedient: Anlageform Anzahl (in 1.000) Durchschnittliche Anlagehöhe (in Euro) Sparbuch 1.123 485,10 Bausparvertrag 10.756 460,00 Wertpapiere 3.194 460,70 Versicherungen 2.656 672,10 insgesamt 17.729 531,40 Kenntnisse über die durchschnittliche Rendite der unterschiedlichen VL-Anlageformen liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen ihre VL- Sparpläne vor der Siebenjahres-Sperrfrist abbrechen (bitte nach einzelnen Sparplänen aufschlüsseln)? Werden angelegte vermögenwirksame Leistungen nicht fristgerecht verwendet oder wird über sie vor Ablauf der Sperrfrist verfügt, hat das Kreditinstitut, Versicherungsunternehmen etc. gegenüber der ZPS ZANS eine Anzeige zu machen (§ 8 Absatz 1 des 5. VermBG). Entsprechendes gilt für Arbeitgeber, wenn die für im Unternehmen angelegte vermögenwirksame Leistungen geltenden Sperr-, Verwendungs- oder Vorlagepflichten verletzt wurden. Die Mitteilungen gegenüber der ZPS ZANS erfolgen nur vertragsbezogen und werden nicht einzelnen VZ zugeordnet. In den Kalenderjahren 2011 bis 2017 sind bei der ZPS ZANS nachfolgende Anzeigen eingegangen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4663 Jahr|Anlageart|Art der Verfügung| Anzahl ---------|------------|----------------------|-------------- 2011| 1|unschädlich | 3.995 |vollst. Schädlich | 76.831 |teilw. Schädlich | 84 | 2|unschädlich | 1.197 |vollst. Schädlich | 29.544 |Arbeitgeber | 149 | 3|Arbeitgeber | 835 | 4|unschädlich | 239.442 |vollst. Schädlich | 499.997 |teilw. Schädlich | 34.642 | 5|vollst. Schädlich | 1 | 8|unschädlich | 11.443 |vollst. Schädlich | 77 |teilw. Schädlich | 17 ******|********| |-------------- Summe| | | 898.254 2012| 1|unschädlich | 10.736 |vollst. schädlich | 92.356 |teilw. schädlich | 11 | 2|unschädlich | 1.522 |vollst. schädlich | 37.298 |Arbeitgeber | 132 | 3|Arbeitgeber | 1.190 | 4|unschädlich | 1.018.490 |vollst. schädlich | 569.537 |teilw. schädlich | 69.345 | 8|unschädlich | 61.018 |vollst. schädlich | 1.534 |teilw. schädlich | 33 ******|*****| |--------------- Summe| | | 1.863.202 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4663 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2013 | 1|unschädlich | 11.703 |vollst. schädlich | 79.428 |teilw. schädlich | 5 | 2|unschädlich | 1.236 |vollst. schädlich | 33.177 |Arbeitgeber | 650 | 3|unschädlich | 1 |Arbeitgeber | 669 | 4|unschädlich | 828.990 |vollst. schädlich | 504.913 |teilw. schädlich | 53.673 | 5|vollst. schädlich | 1 | 8|unschädlich | 27.828 |vollst. schädlich | 1.270 |teilw. schädlich | 14 ***** |****| |--------------- Summe| | | 1.543.558 2014 | 1|unschädlich | 8.640 |vollst. schädlich | 52.640 |teilw. schädlich | 142 |Arbeitgeber | 5 | 2|unschädlich | 1.557 |vollst. schädlich | 23.451 |teilw. schädlich | 1 |Arbeitgeber | 151 | 3|unschädlich | 168 |Arbeitgeber | 639 | 4|unschädlich | 738.550 |vollst. schädlich | 455.855 |teilw. schädlich | 49.017 | 8|unschädlich | 23.782 |vollst. schädlich | 1.638 |teilw. schädlich | 16 ******|****| |--------------- Summe| | | 1.356.252 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4663 2015| 1|unschädlich | 5.393 |vollst. schädlich | 42.096 |teilw. schädlich | 16 |Arbeitgeber | 113 | 2|unschädlich | 1.108 |vollst. schädlich | 21.085 |Arbeitgeber | 641 | 3|unschädlich | 1 |vollst. schädlich | 1 |teilw. schädlich | 1 |Arbeitgeber | 1.160 | 4|unschädlich | 812.238 |vollst. schädlich | 426.080 |teilw. schädlich | 39.647 |Arbeitgeber | 2 | 8|unschädlich | 19.006 |vollst. schädlich | 1.156 |teilw. schädlich | 18 |Arbeitgeber | 1 ******|*****| |--------------- Summe| | | 1.369.763 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4663 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2016| 1|unschädlich | 3.873 |vollst. schädlich | 26.735 |teilw. schädlich | 9 |Arbeitgeber | 1 | 2|unschädlich | 1.079 |vollst. schädlich | 17.882 |Arbeitgeber | 1.090 | 3|unschädlich | 1 |vollst. schädlich | 1 |Arbeitgeber | 1.327 | 4|unschädlich | 623.260 |vollst. schädlich | 389.480 |teilw. schädlich | 47.271 |Arbeitgeber | 1 | 8|unschädlich | 17.880 |vollst. schädlich | 1.066 |teilw. schädlich | 13 ******|*****| |--------------- Summe| | | 1.130.969 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4663 2017| 1|unschädlich | 4.113 |vollst. schädlich | 24.553 |teilw. schädlich | 20 |Arbeitgeber | 1 | 2|unschädlich | 1.210 |vollst. schädlich | 22.496 |Arbeitgeber | 946 | 3|unschädlich | 2 |vollst. schädlich | 1 |teilw. schädlich | 1 |Arbeitgeber | 1.636 | 4|unschädlich | 505.649 |vollst. schädlich | 299.080 |teilw. schädlich | 89.266 |Arbeitgeber | 2 | 8|unschädlich | 15.864 |vollst. schädlich | 621 |teilw. schädlich | 12 ******|*****| |-------------- Summe| | | 965.473 7. Wie hoch waren die ausgezahlten Arbeitnehmersparzulagen in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren, nach Art der Arbeitnehmersparzulage sowie nach Bund-, Länder-, und Gemeindeanteil aufschlüsseln)? Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird aus den Einnahmen an Lohnsteuer gezahlt (§ 14 Absatz 1 Satz 2 des 5. VermBG). Die Verteilung auf die staatlichen Ebenen entspricht daher der Einkommensteuer als Gemeinschaftsteuer: 42,5 Prozent auf den Bund, 42,5 Prozent auf die Länder und 15 Prozent auf die Gemeinden. Die Auszahlungen von Arbeitnehmer-Sparzulagen nach Anlagearten stellen sich anhand der ZPS ZANS-Daten für die VZ 2011 bis 2017 wie folgt dar. VZ|Anlageart| Betrag ---------|------------|--------------- 2011| 1| 33.807.205 | 2| 576.002 | 3| 630.180 | 4| 42.885.322 | 8| 98 ******| |--------------- Summe| | 77.898.807 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4663 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2012| 1| 25.440.545 | 2| 481.014 | 3| 526.768 | 4| 34.831.334 | 8| 83 ******| |--------------- Summe| | 61.279.744 2013| 1| 16.811.714 | 2| 346.483 | 3| 175.579 | 4| 25.156.786 | 8| 18 ******| |--------------- Summe| | 42.490.580 2014| 1| 11.858.308 | 2| 255.006 | 3| 93.888 | 4| 16.169.095 | 8| 126 ******| |--------------- Summe| | 28.376.423 2015| 1| 8.215.715 | 2| 186.434 | 3| 53.156 | 4| 9.594.363 | 8| 128 ******| |--------------- Summe| | 18.049.796 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4663 2016| 1| 3.933.757 | 2| 95.123 | 3| 24.472 | 4| 4.790.495 ******| |-------------- Summe| | 8.843.847 2017| 1| 6.846 | 4| 517.261 ******| |-------------- Summe| | 524.107 8. Wie viele Personen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Wohnungsbauprämie? a) Wie hat sich die Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? b) Wie viele Personen nutzen die Wohnungsbauprämie in Kombination mit VL? Wie viele Personen nutzen Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage zusammen? Die Frage 8, 8a und 8b werden im Zusammenhang beantwortet. Personenbezogene Zahlen zur Festsetzung der Wohnungsbau-Prämie liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Wohnungsbauprämie wird, wie die Arbeitnehmer-Sparzulage, vertragsbezogen verwaltet und für die entsprechenden Sparjahre festgesetzt. Der Vertrag definiert sich hier nur über den Institutsschlüssel und die Vertragsnummer. Die Anzahl der Verträge mit Wohnungsbauprämien-Auszahlungen stellt sich anhand der ZPS ZANS-Daten für die Sparjahre 2006 bis 2015 wie folgt dar: Sparjahr| Anzahl ----------|--------------- 2006 | 10.104.234 2007 | 9.490.986 2008 | 9.584.289 2009 | 9.031.932 2010 | 8.683.884 2011 | 8.334.813 2012 | 8.356.059 2013 | 7.735.086 2014 | 7.390.420 2015 | 7.230.253 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4663 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie ist hierbei die Entwicklung der letzten zehn Jahre? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. 9. Welchen Sachverständigen hat das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen der Arbeiten am Spending Review (Zyklus 2016/2017) zum Politikbereich Wohnungswesen benannt (Abschlussbericht, S. 14)? Das Bundesministerium der Finanzen hat Herrn Dr. Michael Thöne (Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln) benannt. a) Hat der Sachverständige auch gutachterlich zu den Beratungen beigetragen ? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist der Sachverständige gekommen? Nein. b) Wenn nein, welche Positionen hat der Sachverständige in den Beratungen mündlich vorgetragen? Spending Reviews sind Teil des regierungsinternen Verfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts. Die Erkenntnisse aus den Anhörungen sind in den Abschlussbericht eingeflossen, den das BMF dem Haushaltsausschuss mit Schreiben vom 20. März 2017 übersandt hat. c) Welche Position hat der Sachverständige insbesondere zur Wohnungsbauprämie bezogen? Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen. 10. Welchen Sachverständigen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Arbeiten am Spending Review (Zyklus 2016/2017) zum Politikbereich Wohnungswesen benannt (Abschlussbericht, S. 14)? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat Herrn Dr. Hartwig Hamm (empirica AG) benannt. a) Hat der Sachverständige auch gutachterlich zu den Beratungen beigetragen ? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist der Sachverständige gekommen? Nein. b) Wenn nein, welche Positionen hat der Sachverständige in den Beratungen mündlich vorgetragen? Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen. c) Welche Position hat der Sachverständige insbesondere zur Wohnungsbauprämie bezogen? Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4663 11. Welche Position haben die anderen im Abschlussbericht des Spending Review 2016/2017 genannten Institutionen zur Wohnungsbauprämie bezogen? Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen. 12. Inwiefern ist der in Anlage 1 des Abschlussberichts des Spending Review 2016/2017 dargestellte Beschluss des Lenkungsausschusses zum Politikbereich Wohnungswesen in der Zwischenzeit umgesetzt worden? Welche Zwischenergebnisse liegen aktuell bereits vor? Anlage 1 dokumentiert den Arbeitsauftrag, den der Lenkungsausschuss der AG „Politikbereich Wohnungswesen“ zu Beginn der Spending Review erteilt hat. Über die Umsetzung des Arbeitsauftrages und die im Review-Prozess gewonnenen Erkenntnisse berichtet der in der Antwort zu Frage 9b erwähnte Abschlussbericht der Spending Review. 13. Ist die Bundesregierung in der Lage, die von der AG „Wohnungswesen“ vorgeschlagene „Evaluierung der Wohungsbauprämie“ „bis zur Mitte der nächsten Legislaturperiode“ (sic. der 19. Legislaturperiode) zu erreichen? Das Bundesministerium der Finanzen hat im Mai 2018 in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein Forschungsprojekt „Evaluierung der Wohnungsbauprämie“ gestartet. Das Forschungsprojekt ist auf 18 Monate angelegt, so dass die Ergebnisse voraussichtlich Ende 2019 zu erwarten sind. 14. Welche Steuerausfälle bzw. haushälterische Mehrbelastung würden eine Verdoppelung bzw. eine Verdreifachung der Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie bedeuten? Wie würde sich die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen ändern? Unter die aktuellen Einkommensgrenzen (alleinstehend/zusammen veranlagte Ehegatten /Lebenspartner) von 25 600 Euro/51 200 Euro fallen 27,83 Millionen Personen. Bei einer Verdoppelung der Einkommensgrenzen auf 51 200 Euro/ 102 400 Euro wären es 38,47 Millionen Personen. Bei einer Verdreifachung der Einkommensgrenzen auf 76 800 Euro/153 600 Euro wären es 40,68 Millionen Personen. Aus der Anzahl der Personen, die unter die Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie fallen, lassen sich keine Berechnungen für die Auszahlungen der Wohnungsbauprämie für die Zukunft ableiten. Inwieweit die Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen wird, hängt von den persönlichen Präferenzen, der Bekanntheit des Instruments und anderen Förderinstrumenten ab. Es ist jedoch davon auszugehen, dass mit einer Anhebung der Einkommensgrenzen auch die Inanspruchnahme und damit die Auszahlungen steigen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4663 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Plant die Bundesregierung, eine Änderung der Regulierungen bezüglich VL, Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnbauprämie in dieser Legislaturperiode vorzunehmen? Wenn ja, welche? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode enthält keine Aussagen zum Fünften Vermögenbildungsgesetz. Hinsichtlich der Wohnungsbauprämie ist im Koalitionsvertrag und in den Eckpunkten des Wohngipfels am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt ausgeführt : „Die Wohnungsbauprämie behalten wir als Anreizinstrument insbesondere für junge Menschen, frühzeitig mit der Ansparphase zu beginnen, bei. Wir wollen sie attraktiver gestalten. Dazu wollen wir die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333