Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 28. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4685 19. Wahlperiode 02.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4063 – Wolfsstrategie der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 27. Juni 2018 forderte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner anlässlich eines Treffens mit ihren Amtskollegen Thomas Schmidt aus Sachsen und Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern ein effektives Wolfsmanagement (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2018/ 066-Wolfsmanagement.html). Mit ihren Länderkollegen wolle sie dabei enger zusammenarbeiten. Die Rückkehr des Wolfes dürfe nicht dazu führen, dass weniger Tiere im Freien gehalten werden. Der Mehraufwand für Sicherungsmaßnahmen müsse den Tierhaltern entschädigt werden. Bundesministerin Julia Klöckner weiter: „Ich bin mit meinen beiden Länderkollegen einig, dass wir einen gemeinsamen Kriterien- und Maßnahmenkatalog, der Rechtssicherheit und Klarheit bietet, zur Entnahme von Wölfen entwickeln. Im Koalitionsvertrag heißt es ganz konkret: Wölfe, die einmal Weidezäune überwunden haben, sollen entnommen werden können.“ Laut einem Bericht auf „top agrar online“ vom 30. Juni 2018 trete Bundesministerin Julia Klöckner für einen hundertprozentigen Ausgleich der Kosten für Zäune, Arbeitseinsatz und Herdenschutzmaßnahmen ein (www.topagrar.com/ news/Home-top-News-Weidetierhalter-sollen-Kosten-wegen-dem-Wolf-erstattetbekommen -9316459.html). Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber habe unterdessen angekündigt, großflächige Herdenschutzzonen einrichten zu wollen, in denen die Entnahme von Wölfen einfacher möglich sein soll (www.topagrar.com/news/Suedplus-Bayern-richtet-Herdenschutzzonen-gegenden -Wolf-ein-9264844.html). Wenn Wölfe in nicht schützbaren Gebieten Nutztiere bedrohten, dürften laut Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber einzelne Tiere oder ganze Rudel entnommen werden. Laut Schätzungen des Deutschen Jagdverbandes hat der Wolfsbestand in Deutschland in diesem Jahr die Zahl von 1 000 Tieren überschritten (https://rp-online. de/panorama/deutschland/zahl-der-woelfe-in-deutschland-steigt-auf-ueber-1000_ aid-23546637). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4685 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Was genau ist nach Auffassung der Bundesregierung für ein effektives Wolfsmanagement notwendig, und welche Änderungen im Vergleich zur bisherigen Politik der Bundesregierung sind dafür erforderlich? Wesentliche Elemente eines effektiven Wolfsmanagements ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 sowie aus maßgeblichen Punkten des Beschlusses des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 19/2981; Plenarprotokoll vom 28. Juni 2018 S. 4249); die Bundesregierung arbeitet an deren Umsetzung . 2. Durch welche konkreten Änderungen in der Kooperation zwischen Bund und Ländern im Bereich der Wolfspolitik soll die von Bundesministerin Julia Klöckner angekündigte engere Zusammenarbeit in die Praxis umgesetzt werden ? Anknüpfend an den bisherigen Austausch z. B. im Rahmen der UMK und AMK beraten sich Bund und Länder derzeit intensiv auf Fach- und politischer Ebene, um baldmöglichst zielführende Maßnahmen im Sinne des Koalitionsvertrags und des o. a. Bundestagsbeschlusses herbeizuführen. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die bisherige Ausbreitung des Wolfes in Deutschland bereits zu einem Rückgang der Freilandhaltung von Tieren geführt hat? Die Bundesregierung setzt sich aus ökologischen, kulturellen und sozialen Gründen sowie zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft für die Weidetierhaltung ein. Es liegen keine statistisch gesicherten Informationen über einen Rückgang der Weide- bzw. Freilandhaltung aufgrund der Ausbreitung des Wolfes vor. Es sind Fälle bekannt, in denen zumeist im Nebenerwerbs- bzw. Hobbybereich die Schafhaltung aufgegeben wurde. 4. Hat die Bundesregierung eine Position zu der Frage, welche Kriterien und Maßnahmen im von Bundesministerin Julia Klöckner angekündigten gemeinsamen Kriterien- und Maßnahmenkatalog von Bund und Ländern zur Entnahme von Wölfen enthalten sein sollen, und wenn ja, welche Position hat die Bundesregierung dazu, und wenn nein, warum nicht? 5. Ist es die Auffassung der Bundesregierung, dass Wölfe, die einmal Weidezäune überwunden haben, entnommen werden können? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Ländern, insbesondere vor dem Hintergrund der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vom 12. März 2018 und des o. a. Bundestagbeschlusses entsprechende Kriterien und Maßnahmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4685 6. In welchem Bezugszeitraum, bis zu welcher Höhe und zu welchem Anteil werden bisher Kosten für Zäune, Arbeitseinsatz und Herdenschutzmaßnahmen durch die Bundesländer übernommen (bitte für alle Bundesländer angeben )? Auf die Aufstellung des Berichts der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes „Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2016“ vom Dezember 2017, Seite 9 folgend, (www.dbb-wolf.de/ mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden) wird verwiesen. Weitergehende und aktuellere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 7. Stehen bisher Mittel des Bundes zur Übernahme von Kosten für Zäune, Arbeitseinsatz und Herdenschutzmaßnahmen zur Verfügung, und wenn ja, seit wann, in welcher Höhe, nach welchen Kriterien sowie innerhalb welcher Haushaltstitel und Förderprogramme, und wenn nein, warum nicht? 8. Plant die Bundesregierung, in Zukunft Mittel des Bundes zur Übernahme von Kosten für Zäune, Arbeitseinsatz und Herdenschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, ab wann, in welcher Höhe, nach welchen Kriterien sowie innerhalb welcher Haushaltstitel und Förderprogramme, und wenn nein, warum nicht? 9. Wie plant die Bundesregierung den von Bundesministerin Julia Klöckner geforderten hundertprozentigen Ausgleich der Kosten für Zäune, Arbeitseinsatz und Herdenschutzmaßnahmen umzusetzen, und auf welche Weise wird sie dazu beitragen, dass er in allen Bundesländern umgesetzt wird? 10. Was wird die Bundesregierung in ihrem eigenen Verantwortungsbereich wann unternehmen, damit der von Bundesministerin Julia Klöckner geforderte hundertprozentige Ausgleich der Kosten für Zäune, Arbeitseinsatz und Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt wird? Die Fragen 7 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Länder gewähren auf freiwilliger Basis Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen für mit der Rückkehr des Wolfes verbundene Belastungen. In Bezug auf Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) wird auf die Antwort auf Frage 13 der Kleinen Anfrage „Herdenschutz als agrarpolitische Aufgabe“ (Bundestagsdrucksache 19/2331) Bezug genommen. Die Prüfungen dauern an. Die Bundesregierung erörterte in einem ersten Gespräch mit Vertretern der EU- Kommission Ende Juni 2018, wie Weidetierhalter in Wolfsgebieten besser unterstützt werden können. Diskutiert wurden Erleichterungen nach europäischem Beihilferecht sowie eine mögliche Förderung nach der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Weitere Gespräche sind vorgesehen. 11. Entsteht durch die zunehmende Errichtung von Zäunen zum Schutz von Weidetieren vor dem Wolf nach Auffassung der Bundesregierung Stress für Wild, dessen Routen zerschnitten wird, wenn Zäune unüberwindbar werden, und welche Auswirkungen hat dies nach Auffassung der Bundesregierung auf die Verkehrssicherheit, wenn auf diese Weise Wild auf die Straßen geleitet wird? Es gibt keinerlei valide Untersuchungen zu dieser Frage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4685 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz Bayerns, großflächige Herdenschutzzonen einrichten zu wollen, in denen die Entnahme von Wölfen einfacher möglich sein soll, und ist es nach ihrer Auffassung sinnvoll, solche Schutzzonen deutschlandweit einzurichten? Bayern hat den Entwurf eines „Bayerischen Aktionsplans Wolf“ veröffentlicht und führt dazu eine Verbändebeteiligung durch. Dieser Entwurf sieht vor, dass unter den jeweiligen konkreten Gegebenheiten für mehrere Weideflächen in den Alpen (Alme/Alpe) in räumlichem Zusammenhang bzw. größere Weidegebiete als nicht schützbare Weidegebiete in Bayern bezeichnet werden, soweit dort ein zumutbarer Herdenschutz nicht verwirklicht werden kann. Die Bundesregierung hat diesen Ansatz nicht geprüft; nach dem Entwurf ist dieser Ansatz nur für bestimmte Regionen in den bayerischen Alpen gedacht. 13. Muss der Wolf nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Schätzung des Deutschen Jagdverbandes, wonach der Wolfsbestand in Deutschland in diesem Jahr die Zahl von 1 000 Tieren überschritten hat, von Anhang IV in Anhang V der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie überführt werden? 14. Wenn Frage 13 mit ja beantwortet wird, auf welche Art und Weise wird die Bundesregierung auf EU-Ebene dazu beitragen, dass der Wolf von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie überführt wird, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der zwischen Bund und Ländern aufgrund eines aufwändigen Monitorings ermittelte Wolfsbestand ist unter www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/ zusammenfassung veröffentlicht. Er wird in den nächsten Wochen aktualisiert. Die Schätzung des Deutschen Jagdverbandes bezieht sich auf eine Veröffentlichung in der Zeitschrift Deutsche Bauern Korrespondenz, Heft 9/2018, Seite 33 ff., die von den Zahlen des offiziellen Wolfsmonitorings von Bund und Ländern abweicht. Die Anzahl der Tiere ist auch allein keine Basis für die Feststellung des Erhaltungszustandes einer FFH-Art. Zusätzlich sind die Parameter „Größe des Verbreitungsgebiets “, „Größe des Lebensraumes“ und „Zukunftsaussichten“ (inkl. Beeinträchtigungen, Gefährdungen und langfristige Überlebensfähigkeit) zu berücksichtigen . Der Erhaltungszustand wird im Rahmen des nationalen Berichts gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie erhoben, der nächste Bericht wird 2019 fertiggestellt werden. Die Leitlinien der Europäischen Kommission für die Berichterstattung für die FFH Berichtsperiode 2013 – 2018 lassen auch eine gemeinsame Bewertung grenzübergreifender Population von Nachbarstaaten unter bestimmten Voraussetzungen zu. 15. Ab wie vielen nachgewiesenen Tieren in Deutschland muss der Wolf nach Auffassung der Bundesregierung in das Jagdrecht aufgenommen und anschließend seine Population im Rahmen eines Wolfsmanagementplans reguliert werden? Eine mandatorische Verknüpfung zwischen der Anzahl der Wölfe in Deutschland und einer Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht des Bundes und/oder der Länder besteht nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333