Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4688 19. Wahlperiode 02.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Komning und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4324 – Bedeutung von linksextremen Strukturen im Zuge des „#wirsindmehr“-Konzerts vom 3. September 2018 in Chemnitz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter dem Motto #wirsindmehr fand am Montag, dem 3. September 2018 ab 17 Uhr ein öffentliches Rockkonzert statt. Laut Angaben der sächsischen Polizei sollen 65 000 Zuschauer zugegen gewesen sein. Eintrittspreise wurden nicht erhoben. Die Veranstalter baten jedoch von der Bühne aus um Spenden, die nach eigenen Angaben zur Hälfte an die Familie des vor rund einer Woche getöteten Daniel H. und zur anderen Hälfte an antifaschistische und antirassistische Initiativen in Sachsen gehen sollen (www.handelsblatt.com/politik/ deutschland/konzert-in-sachsen-ueber-65-000-bei-wirsindmehr-in-chemnitzmusiker -stellen-sich-gegen-rechtsextremismus/22988778.html?ticket=ST- 3375616-RQd2Cof6xOeW0mDeKfzq-ap2). Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hatte im Vorfeld des Konzerts einen Post der Veranstalter mit dem Konzerthinweis auf Facebook geteilt (www. rollingstone.de/chemnitz-steinmeier-1552096/). 1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Namen der Veranstalter des Konzerts unter dem #wirsindmehr in Chemnitz vom Montag, dem 3. September? Die Konzertveranstaltung wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (CWE) bei der Stadt Chemnitz angemeldet. 2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über Verbindungen der Veranstalter zu linksextremistischen oder linksradikalen Gruppierungen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4688 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Sind unter den auftretenden Musikgruppen und Musikern solche, die im Freistaat Sachsen oder in einem anderen Bundesland sowie von Bundesbehörden beobachtet werden beziehungsweise in der Vergangenheit beobachtet wurden? 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über Verbindungen der teilnehmenden Musiker und Musikgruppen zu linksextremistischen oder linksradikalen Gruppierungen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung beantwortet Fragen nach Beobachtungsobjekten aus Gründen des Staatswohls nicht, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten ließe Rückschlüsse auf aktuelle Aufklärungsschwerpunkte und die nachrichtendienstliche Erkenntnislage zu. Dies gilt insbesondere, da es sich bei den teilnehmenden Musikern um eine zahlenmäßig kleine Gruppe handelt. Die Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den möglichen negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ergibt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet . Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 5. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen für das oben genannte Konzert zur Verfügung gestellt wurden beziehungsweise werden, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel entnommen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. In welcher Höhe flossen nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Mittel durch mehrheitlich in öffentlicher Hand gehaltene Gesellschaften oder Vereine in die Organisation bzw. Durchführung des Konzerts? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere die Deutsche Bahn AG durch kostenlose Sonderfahrten mit eigenen Zügen und Bussen die Veranstaltung unterstützt, und wie hoch waren hierfür die Kosten? Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat keine kostenlosen Sonderfahrten mit eigenen Zügen und Bussen zu dieser Veranstaltung eingesetzt. Die Strecke nach/von Chemnitz wird nicht von der DB-AG bedient, sondern von einem Dritt-Eisenbahnverkehrsunternehmen . Am 3. September 2018 wurden keine zusätzlichen Sonderzüge (bzw. Gelegenheitsverkehr) gefahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4688 8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für das Konzert? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, an welche Organisationen die von den Zuschauern des Konzerts eingesammelten Spenden fließen beziehungsweise geflossen sind? Nach Angaben des Veranstalters wurden während des Konzerts am 3. September 2018 in Chemnitz Spenden in Höhe von 22 106,41 Euro gesammelt. Diese sollen zur Hälfte an die Familie des am 26. September 2018 in Chemnitz getöteten Daniel H. sowie je zu einem Viertel an das Bündnis „Chemnitz Nazifrei“ und die Opferberatung „RAA Sachsen“ (Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie Sachsen e. V.) ausgezahlt werden. 10. Welche Mitglieder der Bundesregierung (inklusive Staatssekretäre) haben an dem Konzert teilgenommen? Keine. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333