Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 27. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4690 19. Wahlperiode 02.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Oliver Luksic, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4336 – Finanzaffäre im Landessportverband für das Saarland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Landessportverband des Saarlandes (LSVS) herrscht seit Jahren Misswirtschaft . Im LSVS habe es keinerlei Controlling und Forderungsmanagement gegeben, Mitarbeitern seien Gehälter weit über ihrem Qualifikationsniveau gezahlt worden (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/Misswirtschaft_ LSVS100.html). Der Bund der Steuerzahler schätzt das Finanzloch auf 9 bis 15 Mio. Euro (www. steuerzahler-saarland.de/Landessportverband/90230c102300i1p67/index.html). Gegen den ehemaligen LSVS-Präsidenten und ehemaligen Präsidenten des Landtages Klaus Meiser wurde bereits Anklage wegen Vorteilsgewährung sowie Untreue erhoben. Gegen weitere Mitglieder des LSVS-Präsidiums sind Strafbefehle ergangen (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/lsvs_ weitere_anklage_und_strafbfehle100.html). 1. Hat das Saarland in den Jahren 2000 bis 2018 Bundesmittel für den Sport erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung verwendet worden? Wer waren die Empfänger? Das Saarland hat Bundesmittel für den Sport in den Jahren 2000 bis 2018 wie in folgender Tabelle erhalten. Mittelbare Förderungen des Bundes (Bundesfinanzhilfen ) sind nicht berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4690 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Betrag in Euro Zweck Empfänger 2000 2.556.459 Errichtung eines Schwimmbades (Ersatzbau) an der Hermann-Neuberger-Sportschule Ministerium für Inneres und Sport, Weiterleitung an LSVS 2004 969.974 Errichtung eines Unterkunftshauses mit Seminar-, Büro- und Lagerräumen - Haus der Athleten (HdA) Ministerium für Inneres und Sport, Weiterleitung an LSVS 2007 10.226 Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der Badmintonhalle Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport, Weiterleitung an LSVS 2007 267.467 Innenausbau eines zusätzlichen Stockwerks im HdA Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport, Weiterleitung an LSVS 2013 491.843 Ausbau des Ruderleistungszentrums am Bundesstützpunkt (BSP) Rudern in Saarbrücken Ministerium für Inneres und Sport, Weiterleitung an Saarbrücker Ruder-gesellschaft UDINE e.V. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) hat im Zuge seiner Forschungsförderung für den deutschen Spitzensport im fraglichen Zeitraum Fördermittel an das Saarland verausgabt. Empfänger war ausschließlich die Universität des Saarlandes . Jahr Betrag in Euro 2000 80.000 2001 10.000 2002 120.431 2003 60.000 2004 41.260 2005 57.259 2006 63.964 2007 0 2008 0 2009 30.000 2010 0 2011 0 2012 105.210 2013 462.923 2014 402.138 2015 402.138 2016 459.967 2017 191.567 2018 242.802 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4690 2. Sind Bundesmittel in den Jahren 2000 bis 2018 an den Landessportverband des Saarlandes (LSVS) direkt gezahlt worden oder in Projekte, die ausschließlich oder teilweise in der Verantwortung des LSVS lagen? Wie hoch waren diese Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Projekt und Empfänger aufschlüsseln)? Wann wurden welche Mittel wie abgerechnet? Die Bundesmittel für die nachfolgend genannten Zuwendungen wurden dem für den Leistungssport zuständigen Landesministerium mit der Genehmigung zur Weiterleitung in voller Höhe entsprechend des unten genannten Zuwendungszwecks an den Landessportverband des Saarlandes (LSVS) bewilligt. Die Mittel wurden wie nachstehend aufgeführt abgerechnet: Jahr Betrag Zweck Empfänger Abrechnung 2000 2.556.459 Errichtung eines Schwimmbades (Ersatzbau ) an der Hermann-Neuberger -Sportschule Ministerium für Inneres und Sport, Weiterleitung an LSVS Abschluss Verwendungsnachweisprüfung 13.11.2003 2004 969.974 Errichtung eines Unterkunftshauses mit Seminar-, Büro- und Lagerräumen (HdA) Ministerium für Inneres und Sport, Weiterleitung an LSVS Abrechnung erfolgte 2007, BRH-Prüfung 2008, Abschluss Verwendungsnachweisprüfung 30.03.2011 2007 10.226 Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der Badmintonhalle Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport, Weiterleitung an LSVS Abrechnung erfolgte 2007 / 2008, Abschluss Verwendungsnachweisprüfung 16.02.2009 2007 267.467 Innenausbau eines zusätzlichen Stockwerks im HdA Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport, Weiterleitung an LSVS Abrechnung erfolgte 2010, Abschluss Verwendungsnachweisprüfung 07.10.2010 Weiterhin erhielt der LSVS als Träger der Trainingsstätten für die Sportstätten der Sportarten Leichtathletik, Badminton, Ringen, Rudern und Triathlon in Saarbrücken in den Jahren 2000 bis 2016 jährlich 10.200 Euro sowie 2017 und voraussichtlich 2018 je 25.486 Euro Bundesmittel im Bereich der Trainingsstättenförderung (TSF). Die Bewilligung dieser Mittel erfolgte als Teil der Zuwendung an den Olympiastützpunkt (OSP) (siehe Antwort zu Frage 4). Dieser zahlt die Mittel auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung an den Träger der Trainingsstätte . Mit der TSF beteiligt sich der Bund pauschal an den durch die Nutzung durch die Bundeskaderathletinnen und -athleten verursachten Betriebskosten der für den Leistungssport relevanten Trainingsstätten. Träger des Haus der Athleten (HdA) im Saarland ist der LSVS. Das HdA ist, wie der OSP, auf dem Gelände der Hermann-Neuberger-Sportschule untergebracht. Dem entsprechend erhielt der LSVS als Träger auch hier die dem OSP bewilligten Mittel der Förderung der HdA vom OSP. Hierbei handelt es sich in den Jahren ab 2008 um jährlich 15 000 Euro. Die Angaben zur Abrechnung können der Antwort zu Frage 4 entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4690 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Rahmen des Programms „Willkommen im Sport“ (WiS) des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat der LSVS in den Jahren 2015 bis 2018 Bundeszuwendungen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration erhalten, die über den Projektträger DOSB weitergeleitet wurden (2015 und 2016: 32 500 Euro; 2017: 22 266 Euro; 2018: 20 000 Euro). Diese Zuwendungen wurden einerseits für Maßnahmekosten der beteiligten Sportvereine verwendet, andererseits wurden sie für begleitende Maßnahmen des LSVS sowie für die Koordinierung der Maßnahmen durch den LSVS verwendet. Die Mittel wurden gemäß den Zuwendungsbestimmungen beim DOSB abgerechnet. 3. Sind Baumaßnahmen des Landessportbundes in den Jahren 2000 bis 2018 aus Bundesmitteln gefördert worden? Wenn ja, welche Projekte waren das und in welcher Höhe? Gab es darunter Projekte, die in der ausschließlichen oder teilweisen Verantwortung des LSVS lagen? Wann wurden welche Mittel wie abgerechnet? In den gefragten Jahren wurden die in der Tabelle der Antwort zu Frage 2 genannten Baumaßnahmen bezuschusst, bei denen die Verantwortung beim LSVS als Träger der Einrichtung lag. 4. Sind für die Hermann-Neuberger-Sportschule und den Olympia-Stützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland Bundesmittel gezahlt worden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wer waren die Empfänger? Wie wurden die Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung verwaltet? Wann wurden welche Mittel wie abgerechnet? Direkte Zahlungen des Bundes an die Hermann-Neuberger-Sportschule erfolgten nicht. Der Trägerverein des OSP Leistungssport Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. erhielt im Zeitraum 2000 bis 2018 auf jeweiligen Antrag mit Ausgaben und Finanzierungsplan und auf Grundlage des Leistungssportprogramms vom 28. September 2005 sowie der Förderrichtlinien Stützpunktsystem vom 10. Oktober 2005 (GMBl. 2005, S. 1269 ff.) in der Fassung vom 19. März 2015 (GMBl. 2015, S. 302) zur teilweisen Finanzierung des OSP Rheinland-Pfalz/Saarland, zweckgebunden in folgenden Bereichen Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 11 276 446 Euro: Bei der Förderung des Betriebs sind die Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben sowie die sportmedizinischen, physiotherapeutischen, trainingswissenschaftlichen und sozialen Betreuungsangebote zuwendungsfähig. Mit der TSF beteiligt sich der Bund pauschal an den durch die Nutzung durch die Bundeskaderathletinnen und -athleten verursachten Betriebskosten der für den Leistungssport relevanten Trainingsstätten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4690 Die Finanzierung der HdA erfolgt für Sportinternate und Wohnheime, um Nachwuchs- sowie Spitzenathletinnen und -athleten o die effiziente Nutzung der regionalen Förderstruktur in Sport und Umfeld zu ermöglichen und o optimale Rahmenbedingungen für die duale Laufbahn im Spitzensport einerseits und andererseits in Schule und Ausbildung oder im Beruf zu gewährleisten . Im Wege einer Trainermischfinanzierung wird die Beschäftigung von Trainerinnen und Trainern gemeinsam mit anderen Zuwendungsgebern gefördert, sofern dies zur Verbesserung der Koordination im Bereich des Nachwuchsleistungssports notwendig ist. Die Mittelverwaltung oblag stets dem Trägerverein des OSP als Letztempfänger der Zuwendung. Der OSP hat, wie alle Zuwendungsempfänger des Bundes, entsprechend der Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung Verwendungsnachweise zu erstellen. Die jeweiligen Zuwendungsbeträge und Abrechnungsdaten können der folgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Betrag in Euro Abschluss Verwendungsnachweisprüfung 2000 288.880 26.08.2001 2001 313.933 14.08.2007 2002 369.500 26.08.2001 2003 369.500 05.09.2007 2004 367.800 14.08.2007 2005 387.840 14.08.2007 2006 387.340 23.01.2008 2007 390.840 06.03.2009 2008 535.915 04.02.2010 2009 642.770 03.05.2012 2010 609.455 23.05.2013 2011 681.535 05.06.2013/23.07.2013 2012 695.455 21.01.2014/27.01.2014 2013 742.567 06.08.2014/04.05.2015 2014 895.025 17.08.2015/08.09.2015 2015 897.466 14.09.2016/28.09.2016 2016 881.067 nicht abgeschlossen 2017 918.632 nicht abgeschlossen 2018 900.926 nicht abgeschlossen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4690 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis und Anhaltspunkte für eine nicht sachgerechte Verwendung von (Bundes-)Mitteln im LSVS? Wenn ja, über welche Kenntnisse und Anhaltspunkte verfügt die Bundesregierung ? Wenn ja, hat die Bundesregierung die ermittelnde Staatsanwaltschaft bereits informiert, bzw. wann wird die Bundesregierung diese Informationen weiterleiten ? Der Bundesrechnungshof hat bei einer Prüfung einer Baumaßnahme folgende nicht sachgerechte Verwendungen von Bundesmitteln festgestellt: Der LSVS hatte einen Auftrag bereits vor Bewilligung der Mittel vergeben. Während der Bauausführung wurden Mittel nicht innerhalb der zulässigen Frist verwendet. Ein Bauausgabebuch, das alle Zahlungseingänge und -ausgänge ab Beginn der Baumaßnahme verzeichnet, wurde nicht geführt. Die daraufhin zurückgeforderten Mittel wurden erstattet. Bei diesen Feststellungen handelt es sich um Verfehlungen im zuwendungsrechtlichen Abwicklungsverhältnis; solche treten auch bei anderen Prüfungen von Verwendungsnachweisen bzw. Prüfungen des BRH auf. Eine Information der Staatsanwaltschaft ist auf dieser Grundlage nicht angezeigt. 6. Wie kontrolliert oder überprüft die Bundesregierung generell den sachgerechten Einsatz von Fördermitteln? Betrachtet die Bundesregierung die bestehenden Prüf- und Kontrollverfahren als ausreichend? Die einschlägigen Regelungen finden sich in der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Mit dem für Zuwendungsnehmer verpflichtenden Verwendungsnachweis gemäß § 44 Absatz 1 Satz 2 BHO werden die Kontrolle der zweckentsprechenden Verwendung der Bundesmittel sowie die wirtschaftliche Verwendung dieser Mittel gesichert. Mit der Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 i. V. m. den VV Nummer 11a zu § 44 BHO wird die Erreichung der mit den jeweiligen Zuwendungen verfolgten Ziele geprüft. 7. Hat die Bundesregierung die LSVS-Affäre zum Anlass genommen, die Kontrolle und Prüfung des sachgerechten Einsatzes von Fördermitteln einer Evaluation zu unterziehen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Der Landessportverband für das Saarland ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 1 des Gesetzes über den Landessportverband für das Saarland ). Sein Geschäftsgebaren ist eine Angelegenheit des Saarlandes. Die Bundesregierung sieht darin keinen Anlass, die in der Antwort zu Frage 6 genannten Bestimmungen zu überprüfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4690 8. Haben Mitglieder der Bundesregierung an der Geburtstagsfeier des saarländischen Innenministers Klaus Bouillon am 20. November 2017 teilgenommen ? Wenn ja, wer? Die Teilnahme eines Mitglieds der Bundesregierung ist nicht bekannt. Eine lückenlose Auskunft kann allerdings nicht gewährleistet werden, insbesondere bedingt durch das Ausscheiden von Mitgliedern aus der Bundesregierung im Zuge des Regierungswechsels vom 14. März 2018. Die Auskunft erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen . 9. Haben Mitglieder der Bundesregierung seit 2000 an Veranstaltungen des LSVS teilgenommen? Wenn ja, an welchen Veranstaltungen hat welches Mitglied teilgenommen? Welchen Gegenwert hatte die Veranstaltung nach Kenntnis der Bundesregierung ? Die Teilnahme eines Mitglieds der Bundesregierung ist nicht bekannt. Eine lückenlose Auskunft kann allerdings nicht gewährleistet werden, insbesondere bedingt durch das Ausscheiden von Mitgliedern aus der Bundesregierung im Zuge mehrerer Regierungswechsel seit dem Jahr 2000. Die Auskunft erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. 10. Hat die Bundesregierung seit 2000 Veranstaltungen mit dem LSVS gemeinsam durchgeführt und organisiert? a) Wenn ja, was für Veranstaltungen waren das, wann haben diese stattgefunden ? b) Falls es gemeinsame Veranstaltungen gegeben hat, wie wurden diese abgerechnet ? Gab es im Rahmen dieser Veranstaltungen Zahlungen an den LSVS? Wenn ja, in welcher Höhe? Es sind keine gemeinsamen Veranstaltungen bekannt. Eine lückenlose Auskunft kann allerdings aufgrund der Länge des Zeitraums nicht gewährleistet werden. Die Auskunft erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. 11. Hat die Bundesregierung oder haben Angehörige der Bundesverwaltung in dienstlicher Funktion seit 2000 Veranstaltungen in Einrichtungen des LSVS z. B. der Hermann-Neuberger-Sportschule durchgeführt? a) Wenn ja, wie oft und in welchen Jahren? b) Wenn ja, was für Veranstaltungen waren das? c) Entsprachen die dafür in Rechnung gestellten Kosten marktüblichen Preisen ? Wie hoch waren die Kosten (bitte nach Veranstaltung aufschlüsseln)? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, hat einmalig am 2. Juli 2016 in der Hermann-Neuberger-Sportschule die Fachkonferenz zum DFB-Ü50-Cup Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4690 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „Ü-50? Perfekt! Gesundheitsförderung durch Fußball – Es ist nie zu spät und selten zu früh“ durchgeführt. Die Kosten entsprachen marktüblichen Preisen und betrugen 574,95 Euro für Catering und das Tagungshaus in der Hermann-Neuberger -Sportschule. In der Zeit vom 8. Januar 2010 bis zum 12. April 2018 gab es für die Bundespolizei eine Vereinbarung zur kostenfreien Nutzung der Sportanlagen der Hermann- Neuberger-Sportschule (Sporthalle, Kraftraum und Leichtathletik-Halle) im Gesamtumfang von wöchentlich 6 Zeitstunden Nutzungsdauer für Beamte der Bundespolizeiinspektion Bexbach. Zudem wurde über den vereinbarten Nutzungsrahmen hinaus die Sportanlage im September 2016 und Juni 2018 genutzt, die Nutzung war für die Bundespolizei kostenpflichtig. Nachfolgende Veranstaltungen fanden in den Sportanlagen der Hermann-Neuberger -Sportschule statt: Jahr Veranstaltung 2010 2 Leichtathletikveranstaltungen 2011 1 Leichtathletikveranstaltung 2012 2 Leichtathletikveranstaltungen 2013 2 Leichtathletikveranstaltungen 2014 1 Leichtathletikveranstaltung 29 Einsatztrainingsveranstaltungen 27 Krafttraining PVB 2015 5 Leichtathletikveranstaltungen 30 Einsatztrainingsveranstaltungen 32 Krafttraining PVB 2016 2 Leichtathletikveranstaltungen (davon eine kostenpflichtige Veranstaltung siehe c.), 8 Einsatztrainingsveranstaltungen 14 Krafttraining PVB 2017 2 Leichtathletikveranstaltungen 7 Einsatztrainingsveranstaltungen 28 Krafttraining PVB 2018 1 Leichtathletikveranstaltung (davon eine kostenpflichtige Veranstaltung siehe c.), 7 Krafttraining PVB Es wurden bei zwei Veranstaltungen Kosten erhoben. 27. September 2016: Abnahme des Deutschen Sportabzeichens mit einer unter marktüblichen Preisen liegenden Gebühr von 59,98 Euro für die Nutzungsdauer von 6 Stunden. (etwa 10 Euro pro Stunde) 27. Juni 2018: Abnahme des Deutschen Sportabzeichens mit einem marktüblichen Preis von 389,99 Euro für die Nutzungsdauer von 6 Stunden. (etwa 65 Euro pro Stunde) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4690 Das BISp veranstaltete am 22. August 2002 den Workshop „Fußball interdisziplinär “ in Saarbrücken (Veranstaltung des BISp mit der Universität des Saarlandes und dem Landessportverband für das Saarland an der Hermann-Neuberger-Sportschule ) mit 1 500,00 Euro. Vom 19. bis zum 21. November 2003 wurde in Saarbrücken die „19. Jahrestagung der dvs-Kommission Fußball“ (Gemeinschaftsveranstaltung des BISp mit der dvs-Kommission Fußball) mit 1 130,08 Euro durchgeführt . Weitere Veranstaltungen im Sinne der Frage sind nicht bekannt. Eine lückenlose Auskunft kann allerdings aufgrund der Länge des Zeitraums nicht gewährleistet werden. Die Auskunft erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333