Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 1. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4693 19. Wahlperiode 02.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4348 – Verwendung von Bundesmitteln beim Konzert „Wir sind mehr“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 3. September 2018 fand in Chemnitz ein Großkonzert mehrerer Bands und Künstler unter dem Motto „Wir sind mehr“ statt. Mit etwa 65 000 Zuschauern wurde zwar nicht gerechnet, aber in Erwartung zehntausender Menschen und in Anbetracht der dort vorangegangenen Spannungen ist, vor allem in Sachen Sicherheit , ein hoher finanzieller Aufwand bei diesem Konzert wahrscheinlich. Da es sich um ein Gratiskonzert handelte, stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, inwiefern öffentliche Mittel, eventuell auch Bundesmittel, hier ausgegeben wurden. 1. Hat sich die Bundespolizei im Zusammenhang mit dem Konzert „Wir sind mehr“ am 3. September 2018 in Chemnitz am Sicherheitskonzept oder anderweitig beteiligt (wenn ja, bitte die Kosten des Einsatzes angeben)? Die Bundespolizei hat die Einsatzmaßnahmen der Polizei des Freistaates Sachsen anlässlich des Konzertes „#wirsindmehr“ am 3. September 2018 in Chemnitz auf Grundlage des § 11 Absatz 1 Nummer 1 BPolG mit einer Einsatzhundertschaft unterstützt. Die in diesem Zusammenhang entstandenen einsatzbedingten Mehrkosten trägt der Freistaat Sachsen. 2. Sind Fördermittel, Subventionen oder sonstige Zuschüsse aus Bundesmitteln , z. B. im Rahmen von Kulturförderprogrammen oder Programmen gegen Extremismus, für das Konzert gezahlt worden (wenn ja, bitte die jeweiligen Zahlungen mit Begründung und ggf. dem jeweiligen Programm angeben )? Zur Umsetzung des Konzerts „#wirsindmehr“ wurden keine Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4693 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Haben die Veranstalter des Konzerts „Wir sind mehr“ um Zuschüsse aus Bundesmitteln gebeten (wenn dieser Bitte teilweise entsprochen wurde, bitte begründen, warum dies nicht vollständig geschah, und wenn dieser Bitte nicht entsprochen wurde, bitte begründen warum)? An die Bundesregierung wurde von Seiten des Veranstalters des Konzerts „#wirsindmehr“ eine solche Bitte nicht herangetragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333