Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4699 19. Wahlperiode 02.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Komning und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4322 – Ausgaben Deutschlands für das US-Militär V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland sind derzeit noch rund 35 000 US-Soldaten stationiert, zudem beschäftigen die US-Streitkräfte etwas über 32 000 amerikanische Zivilisten (www.bundestag.de/blob/496190/b34ad5b97fa008c61fd38e88946a1521/wd- 2-009-17-pdf-data.pdf). Im Zusammenhang mit der Stationierung fallen für Deutschland zahlreiche Kosten an: Kosten für Bauten und Bauprojekte, Ausgleichszahlungen für Schäden, die US-Soldaten angerichtet haben, Subventionen bei Umzügen, Sozialleistungen für entlassene Zivilangestellte. Die Summe ist seit Jahren mit einer hohen Millionensumme zu beziffern. Hinzu kommen Steuer- und Zollvergünstigungen (hierzu Süddeutsche.de vom 16. November 2013 „Deutschland zahlt Millionen für US-Militär“). Immer wieder nutzen US- Streitkräfte Deutschland auch zur Truppenverlegung. So geschehen u. a. im Mai 2018, als mehrere tausend Fahrzeuge und Soldaten der US-Armee auf dem Weg nach Osteuropa zum Manöver Deutschland durchquerten und u. a. in der Wettiner -Kaserne Chemnitz haltmachten (Sächsische Zeitung, 25. Mai 2018, „US- Armee wieder auf Durchreise“). Dieser Stopp, aber genauso der der 30 Helikopter des US-Militärs, die am 30. Mai 2018 am Airport Dresden-Klotzsche landeten (Sächsische Zeitung, 30. Mai 2018, „US-Streitkräfte an Flughafen“), wurden genutzt, um die Fahrzeuge und Flugzeuge zu betanken. 1. Begleichen die US-Streitkräfte die durch das Tanken entstehenden Kosten selbst und aus eigenen Mitteln? 2. In welcher Art und Weise erfolgt die Bezahlung? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen erfolgt die Verrechnung von Kraftstoffen zwischen den US-Streitkräften und der deutschen Bundeswehr fortlaufend im Wege der finanziellen Erstattung oder des Naturalausgleichs. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufgrund der aktuellen Treibstoffpreise wird jeweils ermittelt, ob Naturalausgleich oder finanzielle Erstattung für Deutschland wirtschaftlicher ist. Sofern eine finanzielle Erstattung durch die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4699 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode USA erfolgt, wird auf Grundlage einer Berechnung des Bundesamtes für Infrastruktur , Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr der ermittelte Betrag durch die US-Streitkräfte an das Amt beglichen. Die Erstattungskosten werden im Haushalt vereinnahmt. 3. Bestehen seitens der US-Streitkräfte für entstandene Betankungskosten Kostenübernahmeansprüche zulasten der Bunde Nein. 4. Für den Fall, dass etwaige Kostenübernahmeansprüche im Zusammenhang mit Betankungen bestehen, wie hoch sind dann die Kosten für die Bundesrepublik Deutschland jährlich (bitte Kosten jährlich seit 2010 benennen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. In welchen Titeln des Bundeshaushaltes für 2018 und 2019 sind die vom Bund zu tragenden Kosten für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte bzw. die Leistungen des Bundes für die hier stationierten US-Streitkräfte aufgeführt (bitte alle Titel benennen und die jeweilige Höhe des Etats angeben)? Sämtliche Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug der ausländischen Streitkräften, die in der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind, werden im Einzelplan 08, Kapitel 0802, erfasst. Hierzu gehören die Einnahmetitel 119 99, 124 01, 132 01, 153 01, 173 01, 286 01, 286 02, 341 01, 342 01 und 381 03 mit einem Etat für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von insgesamt 1 061 000 Euro. Die Ausgaben sind in den Titeln 429 02, 517 01, 518 01, 519 01, 526 01, 532 06, 632 01, 671 01, 698 02, 698 04, 698 05, 711 01, 712 03, 821 01, 883 01, 883 02, 883 04, 896 01, 981 03 aufgeführt und ergeben für das Haushaltsjahr 2018 ein Soll von insgesamt 58 530 000 Euro. Die Einzelansätze der genannten Titel sind in dem Gesetz vom 12. Juli 2018 über die Feststellung des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2018, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2018 Teil I S. 1126, differenziert ausgewiesen. Der Etat für das Haushaltsjahr 2019 befindet sich noch im Haushaltsaufstellungsverfahren . Einzelansätze für die US-Streitkräfte werden im Haushaltsplan nicht gesondert ausgewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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