Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4702 19. Wahlperiode 02.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4340 – Pakt für den Rechtsstaat (personelle Maßnahmen und Digitalisierung im Bereich Justiz) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragende Koalition aus CDU, CSU und SPD hat für die 19. Wahlperiode einen Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern angekündigt, der im Bereich der Justiz insgesamt 2 000 Stellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes sowie entsprechendes „Folgepersonal“ umfassen soll. Außerdem soll die Personalausstattung des Generalbundesanwalts (GBA) verbessert werden. Verabredet hat die Koalition auch, „die Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen konsequent und einheitlich voranzutreiben“. Zu Vereinbarungen mit den Ländern ist es bislang nicht gekommen, ein Umsetzungskonzept des Bundes ist nicht bekannt, eine Behandlung in den Besprechungen der Bundeskanzlerin mit den Länderregierungschefinnen und Länderregierungschefs weiter offen. Damit der Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern nicht als Luftnummer endet, ist angesichts der Bedarfe der Justiz rasches und wirksames Handeln der Bundesregierung dringlich. 1. Wie viele der von der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD für die Justiz vorgesehenen Stellen sind im Bundeshaushalt 2018, wie viele im Bundeshaushaltsentwurf 2019 veranschlagt (bitte nach Gericht, Behörde, Einzelplan-Personalhaushalt, Kapitel und Titel auflisten)? Die Fragen 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 11 werden im Zusammenhang beantwortet: Der „Pakt für den Rechtsstaat“ (vgl. Rn. 5743 ff. des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode) stellt eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dar, in der sich beide Seiten zu Maßnahmen verpflichten , um den Rechtsstaat zu stärken. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung ist Gegenstand laufender Gespräche auf verschiedenen Ebenen. Das Thema „Pakt für den Rechtsstaat“ soll auch zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und den Regierungschefs der Länder zeitnah diskutiert und konkretisiert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4702 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Anregungen des Deutschen Richterbundes und des Deutschen Anwaltvereins in der „Gemeinsamen Empfehlung für einen starken Rechtsstaat“ werden dabei in die Prüfungen einbezogen. 2. Was ist der Grund dafür, dass zwar eine Personalverstärkung für den GBA im Bundeshaushaltsentwurf 2019 im Bereich der Besoldungsordnung R veranschlagt , gleichzeitig erneut eine hohe Zahl unbesetzter Stellen verzeichnet ist (nach Stand vom 1. Juni 2018 von 133 Planstellen nur 91,4 Planstellen besetzt), und wie gewährleistet die Bundesregierung die volle Arbeitsfähigkeit des GBA? Eine Personalverstärkung für den GBA ist erforderlich, um der erheblich gestiegenen Belastung durch Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen in den Bereichen Terrorismus und Völkerstrafrecht gerecht zu werden. Die Gewinnung von qualifiziertem Personal für den staatsanwaltschaftlichen Bereich genießt hohe Priorität. Jedoch erfordert die Gewinnung von Personal, das den hohen Anforderungen an eine staatsanwaltschaftliche Tätigkeit bei der Bundesanwaltschaft genügt, einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Die Bundesanwaltschaft rekrutiert nur berufserfahrene Staatsanwälte oder Staatsanwältinnen als Stammbeamtinnen und -beamte, die über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung verfügen, durch eine jeweils mindestens einjährige Tätigkeit in der Revisionsabteilung sowie in einer Ermittlungsabteilung erprobt sind und hinreichend gut beurteilt wurden. Stammbeamtinnen und -beamte werden aus dem Pool derjenigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bzw. Richterinnen und Richter, die zunächst für drei Jahre aus den Landesjustizverwaltungen abgeordnet sind, gewonnen. Um die Planstellen besetzen zu können, hat die Bundesanwaltschaft deshalb ihr Kontingent an abgeordneten Staatsanwältinnen und -anwälten deutlich erhöht. Zu berücksichtigen ist überdies, dass 22 der 133 Planstellen erst mit dem Haushalt 2018 ausgebracht wurden und somit erst seit kurzem zur Verfügung stehen. Der GBA ist bestrebt, die freien Stellen schnellstmöglich zu besetzen. Die Arbeitsfähigkeit der Bundesanwaltschaft wird schon seit Jahrzehnten durch dieses erprobte Personalgewinnungskonzept gewährleistet. 3. Wie viele Stellen welcher Besoldungsgruppen wird der Bund im Bereich der Justiz den Ländern insgesamt und je Land ab wann und für welchen Zeitraum in welcher Verteilung nach welchen Verteilkriterien finanzieren? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Soll die Finanzierung von Stellen in den Ländern durch den Bund die dauerhaften Vollkosten (einschließlich Beihilfen, Versorgung und anteilige Systemkosten ) umfassen? Wenn nein, welchen Finanzierungsumfang plant die Bundesregierung? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4702 5. Auf welchem Transferweg will die Bundesregierung die für die Länder angekündigten Stellen finanzieren, a) unterstützt die Bundesregierung die von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Verfassungsänderung für eine spezielle Finanzhilfekompetenz des Bundes (Bundesratsdrucksache 322/18) oder b) plant die Bundesregierung eine gleichwertige dauerhafte Entlastung der Länder an anderer Stelle, und ggf. welcher, oder c) plant die Bunderegierung eine Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung Länder behandelt werden, die ihren Justizbereich bereits sächlich und personell verstärkt haben? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 7. Warum erfasst trotz diesbezüglicher Vereinbarung der Koalition der von der Bundesregierung geplante Sonderfonds Digitalisierung (siehe Gesetzentwurf auf Bundesratsdrucksache 371/18) nicht die Förderung der Digitalisierung der Justiz in den Ländern (z. B. Elektronische Akte, elektronischer Rechtsverkehr insgesamt, Digitalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ), und auf welchen Wegen, wann und mit welchem finanziellen und sachlichen Umfang will die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Vereinbarung der Koalition zur Förderung der Digitalisierung umsetzen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat eine sogenannte Unmet-Legal-Needs-Studie durchzuführen, wie sie in der „Gemeinsamen Empfehlung für einen starken Rechtsstaat“ vom Deutschen Richterbund (DRB) und vom Deutschen Anwaltverein (DAV) angeregt wird, zur tatsächlichen Feststellung anhand empirisch belastbarer Daten, ob die Rechtspflege noch die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger erfüllt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 9. Welche Aufgabe hat die neue, an die Abteilungsleitung R im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angebundene Einheit „Sonderauftrag Rechtsstaatsförderung“ bzw. „RFW“ im Hinblick auf den Pakt für den Rechtsstaat, und gibt es entsprechende Einheiten in welchen anderen Ressorts, oder von welcher Einheit wird die Aufgabe dort jeweils (mit-)bearbeitet ? Aufgaben des Sonderauftrags „Rechtsstaatsförderung“ und des Referats Pakt für den Rechtsstaat; „Forum Recht“; Justiz im Wandel (RFW) im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat sind die Konzeption von Maßnahmen und Projekten zur Umsetzung dieses Pakts. In anderen Ressorts gibt es keine „entsprechenden Einheiten“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4702 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Hält die Bundesregierung den im Zusammenhang des Pakts für den Rechtsstaat in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD verwendeten Begriff „Folgepersonal“ für die zutreffende wertschätzende Bezeichnung für wesentliche Stützen der Rechtspflege wie z. B. Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Registratorinnen und Registratoren, Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und Geschäftsstellenmitarbeiter? Für den Inhalt des Koalitionsvertrages sind die Regierungsparteien zuständig. Eine Bewertung der im Koalitionsvertrag gewählten Formulierungen gehört nicht zu den Aufgaben der Bundesregierung. 11. Wann will die Bundesregierung nach aktueller Planung die Abstimmung mit den Ländern zur Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat im Bereich Justiz (personelle Maßnahmen und Digitalisierung) abgeschlossen haben? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333