Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4747 19. Wahlperiode 04.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4120 – Entführung des vietnamesischen Staatsangehörigen Trịnh Xuân Thanh aus Berlin V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 23. Juli 2017 entführte mutmaßlich der vietnamesische Geheimdienst TC2 den vietnamesischen Staatsangehörigen Trịnh Xuân Thanh, der zuvor in der Bundesrepublik Deutschland politisches Asyl beantragt hatte, und seine Begleiterin am Berliner Tiergarten. Trịnh Xuân Thanh wurde nach der Tat gegen seinen Willen nach Vietnam verbracht und befindet sich seitdem dort in staatlichem Gewahrsam. Laut Presseberichten wurde Trịnh Xuân Thanh nach der Entführung mit einem slowakischen Regierungsflugzeug in seine Heimat verbracht (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/nach-entfuehrung-eines-vietnamesen-fast-vierjahre -haft-fuer-helfer-15707828.html), wo er mittlerweile in zwei Verfahren wegen Korruption und Misswirtschaft zu jeweils lebenslanger Haft verurteilt wurde (vgl. www.tagesspiegel.de/wirtschaft/hanoi-aus-berlin-verschleppter-vietnamese -entgeht-dem-todesurteil/20928292.html). In einem vom Generalbundesanwalt (GBA) geführten Verfahren vor dem Kammergericht Berlin wurde nun einer der Täter der geheimdienstlichen Agententätigkeit für Vietnam und der Freiheitsberaubung in zwei Fällen für schuldig befunden. Ein weiterer, nicht vor einem deutschen Gericht stehender, Tatbeteiligter soll Presseberichten zufolge zuvor an einem Deutschkurs des Bundesnachrichtendienstes (BND) teilgenommen haben (vgl. http://taz.de/Entfuehrter-Vietnamese-Trinh-Xuan-Thanh/ !5518571). Der Sachverhalt hat die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Vietnam schwer beschädigt. So hat das Auswärtige Amt den vietnamesischen Botschafter mehrfach einbestellt und mitgeteilt , dass die strategische Partnerschaft mit Vietnam, insbesondere die Visafreiheit von Inhabern vietnamesischer Diplomatenpässe, vorübergehend ausgesetzt würde. Auch das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam könnte durch den Sachverhalt in Rede stehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4747 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist jedoch nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im vorliegenden Fall eine gänzliche oder teilweise Einstufung der Antworten auf die Fragen 1, 9, 19, 35, 37 und 43 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich ist. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen , deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf die genannten Fragen würde die Erkenntnislage der Nachrichtendienste des Bundes zu sensiblen Sachverhalten sowie Informationen zur Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten ergeben. Diese Informationen werden daher mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.1 2. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung ferner zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Fragen 10 und 17 aus Gründen des Staatswohls ebenfalls nicht offen erfolgen kann. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Ebenso schutzwürdig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage . Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes erhebliche Nachteile zur Folge haben, was wiederum den Interessen der Bundesrepublik schweren Schaden zufügen kann. Deshalb sind die entsprechenden Informationen gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 der VSA als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „GEHEIM“ eingestuft. Die eingestuften Antworten werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme für dazu Befugte hinterlegt.2 1 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 2 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4747 1. Wurden die deutschen Nachrichtendienste von dem Auslieferungsersuchen der vietnamesischen Regierung bezüglich Trịnh Xuân Thanh informiert, und wenn ja, welche, wann und durch wen? Die Antwort ist als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Auf die Vorbemerkung Nummer 1 der Bundesregierung wird verwiesen. 2. War den deutschen Sicherheitsbehörden eine Gefährdung der Sicherheit des Trịnh Xuân Thanh bekannt? a) Wenn ja, welchen Behörden, und seit wann? b) Was haben welche deutschen Sicherheitsbehörden wann getan, um dieser Gefährdung zu begegnen, und warum wurden Gegenmaßnahmen ggf. unterlassen ? Die Fragen 2, 2a und 2b werden gemeinsam beantwortet. Weder den Nachrichtendiensten des Bundes noch dem Bundeskriminalamt (BKA) oder der Bundespolizei lagen vor der Entführung des Trinh Xuân Thanh am 23. Juli 2017 Hinweise auf eine mögliche Gefährdung seiner Person vor. Mangels Anhaltspunkten für eine etwaige Gefährdung bestand aus damaliger Sicht kein Anlass für eine Prüfung gegebenenfalls erforderlicher polizeilicher Schutzmaßnahmen. Im Übrigen wären für Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes grundsätzlich die Polizeien der Länder zuständig. 3. War dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Gefährdungslage hinsichtlich der Sicherheit des Trịnh Xuân Thanh bekannt, und wenn ja, inwiefern, seit wann, und hat das BAMF die Sicherheitsbehörden über diese informiert? Das BAMF erhielt am 23. Juni 2017 Kenntnis darüber, dass ein internationales Fahndungsersuchen für den Asylantragsteller Trịnh Xuân Thanh bestand. Von einer möglichen Gefährdung des Trịnh Xuân Thanh hatte das BAMF keine Kenntnis. 4. Welche Bestrebungen Vietnams, Trịnh Xuân Thanh nach Vietnam zu verbringen , waren dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem 23. Juli 2017 bekannt? 5. Welche Bestrebungen Vietnams, Trịnh Xuân Thanh nach Vietnam zu verbringen , waren dem BND vor dem 23. Juli 2017 bekannt? 6. Welche Bestrebungen Vietnams, Trịnh Xuân Thanh nach Vietnam zu verbringen , waren dem Bundeskriminalamt (BKA) vor dem 23. Juli 2017 bekannt ? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4747 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Bestrebungen Vietnams, Trịnh Xuân Thanh nach Vietnam zu verbringen , waren der Bundeskanzlerin vor dem 23. Juli 2017 bekannt? Die Bundeskanzlerin hatte keine Kenntnis. 8. Welche Aktivitäten unternahm das BfV seit September 2016 zur Aufklärung des Falles, v. a. im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, „sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten […] für eine fremde Macht“ aufzuklären? Das BfV hatte vor der Entführung keine tatsächlichen Anhaltspunkte für einschlägige Aktivitäten vietnamesischer Nachrichtendienste in Deutschland. Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 4 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Insofern bestand für den Zeitraum ab September 2016 bis zu der Entführung am 23. Juli 2017 kein Anlass für eine entsprechende Befassung des BfV mit dem Fall. Zur Einbindung des BfV in die Aufklärung des Sachverhalts nach erfolgter Entführung wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 9. Wie, je wann und welchen Inhalts tauschten BfV, BND, BKA und Bundespolizei (BPol) ihre jeweiligen Erkenntnisse über diesen Fall aus? Vor der Entführung fand ein Informationstausch im Sinne der Fragestellung lediglich zwischen dem BKA und der Bundespolizei statt. Dieser betraf ausschließlich das von vietnamesischer Seite am 21. September 2016 übergebene Auslieferungsersuchen . Nach der Entführung erfolgte der Informationsaustausch zwischen BKA, BfV, BND und Bundespolizei im Wesentlichen im Hinblick auf die Erkenntnislage zu tatrelevanten Personen und Sachverhalten. Das BKA war hierbei als kriminalpolizeiliche Zentralstelle nach § 2 Absatz 1 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) tätig; die polizeilichen Ermittlungen zum Entführungsfall führte und führt weiterhin das Landeskriminalamt (LKA) Berlin. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4747 Bei dem Informationsaustausch zwischen dem BKA und der Bundespolizei vor der Entführung handelte es sich im Wesentlichen um folgende Sachverhalte: Datum Gegenstand des Informationsaustauschs übermittelnde Stelle kontaktierte Stelle(n) 21.09.2016 Unterrichtung über die Übergabe von Auslieferungsunterlagen zu Trịnh Xuân Thanh durch die vietnamesische Seite an den Dokumenten - und Visumberater (DVB) der Bundespolizei in Vietnam ; Übermittlung der Unterlagen an das BKA; Ankündigung eines vietnamesischen Delegationsbesuchs beim Bundespolizeipräsidium (BPOLP) BPOLP BKA 22.09.2016 Vorlage des Auslieferungsersuchens BKA Bundesamt für Justiz (BfJ), AA, BMI, BPOLP 22.09.2016 Übermittlung der Auslieferungsunterlagen, die beim Besuch der vietnamesischen Delegation im BPOLP übergeben wurden BPOLP BKA 04.10.2016 Vorlage der Interpol-Fahndungs-ausschreibung („Rotecke“) BKA BfJ, AA, BMI, BPOLP 12.10.2016 Unterrichtung über Fahndungshinweise der vietnamesischen Seite (Verbindungsbeamter der vietnamesischen Polizei in Deutschland und Interpol (IP) Hanoi) BKA BfJ, AA, BMI, BPOLP 28.10.2016 Unterrichtung zum aktuellen Stand der Fahndung BKA BPOLP 30.05.2017 Ersuchen um Überprüfung von Fluggastdaten nach Hinweis von IP Hanoi BKA BPOLP 23.06.2017 Unterrichtung über den Asylantrag des Trịnh Xuân Thanh BKA LKA Berlin, BPOLP Datum Gegenstand des Informationsaustauschs übermittelnde Stelle kontaktierte Stelle(n) 26.07.2017 Unterrichtung über den Entführungsfall BKA DVB der Bundespolizei in Vietnam Der Vollständigkeit halber wurden in der Tabelle auch weitere betroffene Stellen mit aufgeführt. Im Hinblick auf den Informationsaustausch zwischen BKA, BfV und BND nach der Entführung ist die weitere Antwort als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Auf die Vorbemerkung Nummer 1 der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der BND aktuell in Vietnam (bitte nach Dienstgrad aufschlüsseln)? Die Antwort ist als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „GEHEIM“ eingestuft. Auf die Vorbemerkung Nummer 2 der Bundesregierung wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4747 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte hat das BKA aktuell in Vietnam (bitte nach Dienstgrad aufschlüsseln)? Die in Bangkok ansässigen Verbindungsbeamten des BKA sind in einer Nebenzuständigkeit auch für Vietnam akkreditiert. Es handelt sich um einen „Ersten Kriminalhauptkommissar“ und einen „Kriminalhauptkommissar“. 12. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte hat die BPol aktuell in Vietnam (bitte nach Dienstgrad aufschlüsseln)? Die Bundespolizei hat derzeit keine Verbindungsbeamte und Verbindungsbeamtinnen in Vietnam eingesetzt. 13. Welche Ausbildungs-, Förder- und Stipendienprogramme betrieben oder betreiben BND, BfV und/oder BKA für Mitglieder ausländischer Nachrichtendienste und/oder Sicherheitsbehörden (bitte ggf. nach Programm, deutscher Behörde, Partnerstaat und -behörde und Zeitraum aufschlüsseln)? Weder der BND noch das BfV betrieben oder betreiben Ausbildungs-, Förderoder Stipendienprogramme für Mitarbeiter ausländischer Nachrichtendienste im Sinne einer regelhaften Folge systematisch strukturierter Ausbildungsveranstaltungen . Hinsichtlich der Vorhaben des BKA im Sinne der Fragestellung wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/3782, Antwort zu den Fragen 10 und 12) verwiesen. 14. Wie viele hiervon wurden im Austausch betrieben (bitte wie oben aufschlüsseln )? In Bezug auf den BND und das BfV wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe des BKA werden in der Regel nicht im gegenseitigen Austausch betrieben. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. An welchen Ausbildungs-, Förder- und Stipendienprogramme ausländischer Nachrichtendienste und/oder Sicherheitsbehörden haben wie viele Mitglieder deutscher Sicherheitsbehörden seit 1990 teilgenommen (bitte wie vorstehend aufschlüsseln)? Mitarbeiter der Nachrichtendienste des Bundes haben nicht an Ausbildungs-, Förder - oder Stipendienprogrammen ausländischer Nachrichtendienste im Sinne einer regelhaften Folge systematisch strukturierter Ausbildungsveranstaltungen teilgenommen. Ferner haben auch keine Mitarbeiter der Polizeien des Bundes und – nach Kenntnis der Bundesregierung – auch der Länder an Ausbildungs-, Förder- oder Stipendienprogrammen ausländischer Sicherheitsbehörden im Sinne einer regelhaften Folge systematisch strukturierter Ausbildungsveranstaltungen teilgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4747 16. Wie viele Mitglieder vietnamesischer Sicherheitsbehörden haben seit 1990 solche Stipendien erhalten oder an solchen Austauschprogrammen teilgenommen (bitte nach vietnamesischer Behörde, Jahr und Programm aufschlüsseln )? Die Nachrichtendienste des Bundes betreiben keine Stipendien- oder Austauschprogramme für Mitarbeiter vietnamesischer Sicherheitsbehörden im Sinne einer regelhaften Folge systematisch strukturierter Ausbildungsveranstaltungen. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Beim BKA werden zu Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe grundsätzlich nur Informationen der letzten fünf Jahre (einschließlich des aktuell laufenden Jahres ) vorgehalten. Eine Ausnahme stellt in diesem Zusammenhang das Stipendiatenprogramm des BKA dar, weshalb hierfür die erbetenen Informationen – jedenfalls teilweise – auch noch für einen längeren Zeitraum vorliegen. Demnach hat jeweils ein Vertreter einer vietnamesischen Sicherheitsbehörde an dem Stipendiatenprogramm des BKA 1996/1997, 1997/1998, 1998/1999, 2000/2001, 2003/2004, 2010/2011 und an dem zweiten Modul des Programms 2011/2012 teilgenommen. Nach den vorliegenden Informationen waren die Stipendiaten des Programmes 2010/2011 und 2011/2012 Mitarbeiter des Ministeriums für öffentliche Sicherheit. Zu den früheren Teilnehmern liegen keine Angaben zu der jeweils entsendenden Behörde mehr vor. Aktuell und in jüngster Vergangenheit erfolgte keine Teilnahme eines vietnamesischen Vertreters an dem Stipendiatenprogramm des BKA. Die Bundespolizei hat keine Stipendiaten- oder Austauschprogramme für Mitarbeiter vietnamesischer Sicherheitsbehörden im Sinne der Fragestellung durchgeführt . 17. Welche Konsequenzen haben deutsche Sicherheitsbehörden nach der Entführung Trịnh Xuân Thanhs in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den vietnamesischen Sicherheitsbehörden gezogen (bitte nach Behörde aufschlüsseln )? a) Wurden Kontakte oder Stipendiaten-Förderungen abgebrochen? b) Wenn ja, wurden diese inzwischen wieder aufgenommen? c) Wurde der Austausch von Informationen eingestellt oder eingeschränkt oder neu und/oder anders aufgestellt? Die Fragen 17 und 17a bis 17c werden gemeinsam beantwortet. Die Antwort in Bezug auf den BND ist als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „GEHEIM“ eingestuft. Auf die Vorbemerkung Nummer 2 der Bundesregierung wird verwiesen. Das BfV und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) betreiben keine Zusammenarbeit mit vietnamesischen Diensten, die einer Prüfung auf Konsequenzen hätte unterzogen werden können. Im Übrigen wird hinsichtlich der Fragen 17a und 17b ergänzend auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen . Seitens des BKA findet eine reguläre polizeiliche Zusammenarbeit mit Vietnam, die gegebenenfalls auf den Prüfstand gestellt werden könnte, nicht statt. Im Bereich der Bundespolizei wurde die Möglichkeit zu Kontakten und zum Informationsaustausch mit vietnamesischen Behörden weder eingestellt noch eingeschränkt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4747 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Mit welchen bislang namentlich bekannten mutmaßlichen Tatbeteiligten und in welcher Weise hatte die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden im Vorfeld der Entführung Kontakt? Auskünfte dazu, ob und in welcher Weise die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden mit namentlich bekannten mutmaßlichen Tatbeteiligten vor der Entführung Kontakt hatten, kann die Bundesregierung nicht erteilen. Sie würden den Untersuchungszweck in dem noch laufenden Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) gefährden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. 19. Welche personelle, materielle, logistische o. ä. Unterstützung haben welche deutschen Sicherheitsbehörden – insbesondere, aber nicht ausschließlich, der BND – unter Umständen vietnamesischen Sicherheitsbehörden seit September 2016 gewährt, die diese objektiv zur Entführung des Trịnh Xuân Thanh haben nutzen können (ggf. bitte nach deutschen und vietnamesischen Behörden , Art, Umfang und Geldwert der jeweiligen Leistungen aufschlüsseln)? Die Antwort ist in Bezug auf die Nachrichtendienste des Bundes als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Auf die Vorbemerkung Nummer 1 der Bundesregierung wird verwiesen. Vietnamesische Sicherheitsbehörden haben im fraglichen Zeitraum seitens des BKA oder der Bundespolizei keine polizeiliche Aufbauhilfe erhalten. 20. Haben Mitglieder der Bundesregierung bezüglich der Entführung und des Schicksals von Trịnh Xuân Thanh direkte Gespräche mit der vietnamesischen Regierung geführt, und wenn ja, in welcher Weise und mit welchem Inhalt? Nach der Entführung des Trịnh Xuân Thanh am 23. Juli 2017 haben regelmäßig Gespräche über die Entführung und das Schicksal von Trịnh Xuân Thanh sowie damit unmittelbar zusammenhängend den Stand der bilateralen Beziehungen zwischen der Sozialistischen Republik Vietnam und der Bundesrepublik Deutschland auf verschiedenen Ebenen stattgefunden. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung aus Staatswohlgründen keine Angaben. Es handelt sich um Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs - oder Briefinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4747 Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere , weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. 21. Wie viele offiziell akkreditierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vietnamesischen Botschaft in Deutschland sind offiziell als Vertreterinnen und Vertreter des vietnamesischen Geheimdienstes akkreditiert? Der Bundesregierung sind aktuell keine Vertreter oder Vertreterinnen des vietnamesischen Geheimdienstes bekannt, die offiziell als Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam in Deutschland akkreditiert sind. 22. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vietnamesischen Botschaft wurden nach der Verbringung des Trịnh Xuân Thanh nach Vietnam ausgewiesen bzw. förmlich zur Ausreise aufgefordert? Nach der Entführung von Trịnh Xuân Thanh nach Vietnam wurden zwei Mitarbeiter der Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam förmlich zur Ausreise aufgefordert. 23. Wie viele davon waren offiziell akkreditierte Vertreterinnen und Vertreter des vietnamesischen Geheimdienstes? Von den beiden ausgewiesenen Mitarbeitern der Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam war ein Mitarbeiter Vertreter des vietnamesischen Geheimdienstes . 24. Ist der Bundesregierung bekannt, dass mutmaßliche Mitentführer, deren Tatbeteiligung die Ermittlungen des GBA darlegen, sich ohne Konsequenzen weiter in Deutschland als Botschaftsangehörige aufhalten (vgl. www.taz. de/!5518571), und wenn ja, plant die Bundesregierung hier weitere Konsequenzen zu ziehen, und wenn ja, welche? Auskünfte dazu, ob sich mutmaßliche Tatbeteiligte weiterhin als Botschaftsangehörige in Deutschland aufhalten, kann die Bundesregierung nicht erteilen. Sie würden den Untersuchungszweck in dem noch laufenden Ermittlungsverfahren des GBA gefährden. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 25. Hat die vietnamesische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Forderung der Bundesrepublik Deutschland nach einer Entschuldigung sowie der Zusicherung, künftig solche Rechtsbrüche dieser Art zu unterlassen , reagiert, und wenn ja, auf welche Weise, und ist diese nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend? Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung aus Staatswohlgründen keine Angaben. Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4747 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die vietnamesische Regierung versucht haben soll, auf den Gerichtsprozess vor dem Berliner Kammergericht einzuwirken (vgl. www.taz.de/!5525763)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass die vietnamesische Regierung versucht haben soll, auf den Gerichtsprozess vor dem Kammergericht in Berlin einzuwirken. Einer der Verteidiger des Angeklagten hat im Rahmen der Hauptverhandlung erklärt, dass versucht worden sei, von außen auf die Verteidigung Einfluss zu nehmen. Der Bundesregierung ist hierzu nichts Näheres bekannt. 27. Bemüht sich die Bundesregierung um eine vorzeitige Haftentlassung des Trịnh Xuân Thanh, und wenn ja, in welcher Weise? In ihren Gesprächen mit der Sozialistischen Republik Vietnam über den Stand der bilateralen Beziehungen spricht die Bundesregierung regelmäßig auch über den Fall Trịnh Xuân Thanh. 28. Bemüht sich die Bundesregierung um eine Ausreisemöglichkeit des Trịnh Xuân Thanh in die Bundesrepublik Deutschland, und wenn ja, in welcher Weise? Die Bundesregierung hat nach der Entführung von der Sozialistischen Republik Vietnam verlangt, dass Trinh Xuân Thanh nach Deutschland zurückreisen kann, und hat diese Forderung in der Regierungspressekonferenz am 2. August 2017 öffentlich gemacht. 29. Welche Aussagen hat die vietnamesische Seite in Bezug auf eine mögliche vorzeitige Haftentlassung Trịnh Xuân Thanhs getroffen? Die Sozialistische Republik Vietnam hat der Bundesregierung zugesichert, dass Trinh Xuan Thanh nach rechtsstaatlichen Grundsätzen behandelt wird. a) Macht die Bundesregierung ihre Zustimmung zu einem Freihandelsabkommen mit Vietnam von einer Haftentlassung des Trịnh Xuân Thanh abhängig, und falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat das Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit der Sozialistischen Republik Vietnam nicht mit dem Entführungsfall des Trinh Xuan Thanh verknüpft. Das Freihandelsabkommen fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union. Die Zustimmung zu einer Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens erfordert die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union, der mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. Die Positionen der Bundesregierung zu laufenden Verhandlungen mit anderen Staaten gehören zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung . Die Bundesregierung äußert sich daher nicht öffentlich dazu. b) Macht die Bundesregierung eine Wiederaufnahme der strategischen Partnerschaft mit Vietnam von einer Haftentlassung des Trịnh Xuân Thanh abhängig, und falls nein, warum nicht? Der Sozialistischen Republik Vietnam ist bekannt, welche Schritte sie zu unternehmen hat, damit die Strategische Partnerschaft, die am 22. September 2017 suspendiert worden ist, wieder aufgenommen werden kann. Im Übrigen macht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4747 die Bundesregierung zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit Vertretern ausländischer Regierungen aus Staatswohlgründen keine Angaben. Auf die Antwort zu Frage 29a wird verwiesen. 30. Erwägt die Bundesregierung die Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen Vietnam und der Europäischen Union hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen der deutsch-vietnamesischen Beziehungen an Konditionen zu knüpfen, und wenn ja, an welche? Auf die Antwort zu Frage 29a wird verwiesen. 31. Welche Elemente der strategischen Partnerschaft mit Vietnam sind derzeit von ihrer Aussetzung betroffen? Seit der Suspendierung der Strategischen Partnerschaft hat der in der Hanoier Erklärung vom 11. Oktober 2011 festgeschriebene Strategische Dialog nicht stattgefunden , d. h. das Treffen der strategischen Steuerungsgruppe im Rahmen der Konsultationen zwischen dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes und dem vietnamesischen Vize-Außenminister zur Substantiierung der Strategischen Partnerschaft auf Ressortebene wurde ausgesetzt. Die Bundesregierung hat seit der Entführung von hochrangigen Besuchen in der Sozialistischen Republik Vietnam abgesehen. Hochrangige Delegationen aus der Sozialistischen Republik Vietnam wurden auf Bundes- und Landesebene nicht empfangen. Von deutscher Seite wurden keine neuen Großprojekte initiiert. 32. Welche Elemente der Entwicklungszusammenarbeit, die Teil der strategischen Partnerschaft ist, sind inwiefern von der Aussetzung betroffen? Die letzten Zusagen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für Neuvorhaben wurden noch vor der Entführung Trinh Xuân Thanhs bei den Regierungsverhandlungen im Mai 2017 gegeben. Für 2018 sind keine Regierungsverhandlungen vorgesehen. Die laufenden Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit richten sich an die vietnamesische Bevölkerung und werden vorerst weitergeführt, um eine nachhaltige Unterstützung gewährleisten zu können. 33. Unter welchen Bedingungen ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Wiederaufnahme der strategischen Partnerschaft mit Vietnam möglich? Auf die Antwort zu Frage 29b wird verwiesen. 34. Sind vonseiten der Bundesregierung ranghohe Kontakte mit der vietnamesischen Seite in den nächsten zwölf Monaten geplant, und wenn ja, welche und wann? Nach derzeitigem Stand bestehen für die nächsten zwölf Monate keine konkreten Planungen für bilaterale Begegnungen von Mitgliedern der Bundesregierung mit der vietnamesischen Seite. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4747 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 35. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass ein mutmaßlich an der Entführung des Trịnh Xuân Thanh Beteiligter BND-Stipendiat ist oder war und unter anderem ein Visum explizit für ein Gespräch mit dem Vizepräsidenten des BND erhielt (vgl. www.taz.de/!5518571)? a) Mit welchem Vizepräsidenten des BND hat das Gespräch wann stattgefunden ? b) Welche weiteren Vertreter welcher Behörden nahmen an diesem Gespräch teil? c) Was wurde bei diesem Gespräch bezüglich des später entführten Trịnh Xuân Thanh erörtert und ggf. beschlossen? Die Fragen 35 und 35a bis 35c werden gemeinsam beantwortet. Die Antwort ist als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Auf die Vorbemerkung Nummer 1 der Bundesregierung wird verwiesen. 36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass ein mutmaßlich an der Entführung des Trịnh Xuân Thanh Beteiligter vom BKA geschult wurde und derzeit nach wie vor mit diplomatischer Immunität in Berlin lebt und arbeitet (vgl. www.taz.de/!5518571)? Auskünfte dazu, ob dem GBA Erkenntnisse vorliegen, ob ein mutmaßlich Tatbeteiligter in der Vergangenheit vom BKA geschult wurde und derzeit nach wie vor mit diplomatischer Immunität in Berlin lebt und arbeitet, kann die Bundesregierung nicht erteilen. Sie würden den Untersuchungszweck in dem noch laufenden Ermittlungsverfahren des GBA gefährden. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 37. Welche Kontakte welchen Inhalts unterhielten seit September 2016 je welche deutschen Sicherheitsbehörden bezüglich dieses Falls mit Quang Dung Vu, Thanh Hai Le, General Duong Minh Hung und dem vietnamesischen Sicherheitsminister To Lam? Die Antwort ist in Bezug auf die Nachrichtendienste des Bundes als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Auf die Vorbemerkung Nummer 1 der Bundesregierung wird verwiesen. Das BKA unterhielt vor der Entführung fallbezogene Kontakte mit Thanh Hai Le, dem an der vietnamesischen Botschaft in Berlin tätigen polizeilichen Verbindungsbeamten der vietnamesischen Polizei. Über Thanh Hai Le gingen – wie auch über den Interpol-Weg – mehrere Fahndungshinweise zu Trinh Xuân Thanh ein. Seitens des BKA wurden keine Informationen zu Trinh Xuân Thanh an Thanh Hai Le übermittelt. Zwischen der Bundespolizei und den in der Frage genannten Personen bestanden im fraglichen Zeitraum keine fallbezogenen Kontakte im Sinne der Fragestellung. 38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Leitung des Sicherheitsministeriums in Hanoi den BKA-Präsidenten persönlich anrief, damit jener die Fahndung des über Interpol zur internationalen Fahndung ausgeschriebenen Trịnh Xuân Thanh nachdrücklich betreiben lasse? Ein solches Telefonat mit dem Präsidenten des BKA hat nicht stattgefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4747 39. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass vietnamesische Delegationen im Bundespolizeipräsidium in Potsdam vorsprachen u. a. mit dem Angebot, nach etwaiger Festnahme des Trịnh Xuân Thanh dessen Rückführung nach Vietnam zu bezahlen? Am 13. September 2016 besuchte eine vietnamesische Delegation das Bundespolizeipräsidium (BPOLP). Gesprächsinhalt war die Erweiterung der Kooperationen im Rahmen des deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommens. Am 22. September 2016 erfolgte erneut ein Besuch einer vietnamesischen Delegation beim BPOLP. Inhalt dieses Gesprächs waren unter anderem auch Nachfragen der vietnamesischen Behörden zum Verfahren des Auslieferungsersuchens zur Person Trinh Xuân Thanh. Die Vertreter des BPOLP stellten gegenüber der Delegation klar, dass die Bundespolizei für die Prüfung von Auslieferungsersuchen nicht zuständig sei und verwiesen auf die zuständigen Stellen. Bei dem Besuch übergab die vietnamesische Delegation auslieferungsrelevante Unterlagen, die durch die Vertreter der Bundespolizei an das BKA übermittelt wurden (siehe auch Antwort zu der Frage 9). Weitere Themenfelder in diesem Zusammenhang wurden mangels bundespolizeilicher Zuständigkeit nicht besprochen. 40. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Trịnh Xuân Thanh mittels eines slowakischen Regierungsflugzeugs nach Moskau verbracht worden sein soll? Auskünfte dazu, ob und ggf. welche Erkenntnisse vorliegen, dass Trinh Xuân Thanh mittels eines slowakischen Regierungsflugzeugs nach Moskau verbracht worden sein soll, kann die Bundesregierung nicht erteilen. Sie würden den Untersuchungszweck in dem noch laufenden Ermittlungsverfahren des GBA gefährden . Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 41. Was hat die Bundesregierung wann unternommen, um Aufklärung darüber zu erlangen, inwieweit Mitglieder der slowakischen Regierung Kenntnis von der geplanten oder bereits durchgeführten Entführung hatten? Nach Aufkommen der Medienberichterstattung über die angebliche Verwicklung slowakischer Regierungsstellen in die mutmaßliche Verbringung des entführten Trịnh Xuân Thanh mit einem Flugzeug der slowakischen Regierung von Bratislava nach Moskau am 26. Juli 2017 haben Gespräche hierüber mit der slowakischen Seite auf verschiedenen Ebenen stattgefunden. So hat insbesondere die Bundeskanzlerin bereits am 2. Mai 2018 in einem Gespräch mit dem slowakischen Premierminister deutlich gemacht, dass sie eine umfassende Aufklärung der Vorwürfe durch die slowakische Regierung und eine enge Zusammenarbeit der zuständigen slowakischen und deutschen Behörden erwartet. In der Folge wurden auch von Seiten des Auswärtigen Amtes und des deutschen Botschafters in der Slowakei die vom slowakischen Premierminister zugesicherte maximale Kooperation mit deutschen Behörden eingefordert. Auch der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat in einem Gespräch mit der slowakischen Innenministerin am 24. September 2018 seine Erwartungshaltung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass diese Vorwürfe durch die slowakischen Ermittlungsbehörden rasch aufgeklärt werden müssen, und seine Amtskollegin gebeten, diese Aufklärung mit Nachdruck voranzutreiben. Die Bundesregierung weist ergänzend darauf hin, dass mangels Vorliegens eines Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung beim GBA keine Ermittlungen gegen Mitglieder der slowakischen Regierung geführt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4747 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode werden. Dies gilt auch für sonstige slowakische Staatsangehörige. Soweit Rechtshilfeersuchen an die Slowakei gerichtet worden waren, betraf dies ausschließlich die Aufklärung der möglichen Tatbeteiligung vietnamesischer Beschuldigter, gegen die der GBA entsprechende Ermittlungsverfahren führt. Am 10. August 2018 fand auf Bitten des slowakischen Generalstaatsanwalts eine Dienstbesprechung mit dem GBA statt, bei der ein Koordinierungstreffen bei Eurojust vereinbart wurde. Dementsprechend wurde am 7. September 2018 ein solches Treffen bei Eurojust durchgeführt, an dem unter anderem Vertreter der zuständigen slowakischen Dienststellen und des GBA teilgenommen haben. Im Ergebnis vereinbarten die Teilnehmer, dass entsprechende Erkenntnisse zu den maßgeblichen Vorgängen in der Slowakei im Wege der Rechtshilfe ausgetauscht werden. Seitens der Vertreter des GBA wurde darauf hingewiesen, dass gegen Mitglieder der slowakischen Regierung kein Anfangsverdacht besteht und dementsprechend in Deutschland kein Ermittlungsverfahren gegen diesen Personenkreis geführt wird. 42. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit Mitglieder der slowakischen Regierung Kenntnis von der geplanten oder bereits durchgeführten Entführung hatten (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ frueherer-slowakischer-innenminister-soll-trinh-entfuehrern-geholfen-haben- 15720316.html)? Der Bundesregierung ist die einschlägige Medienberichterstattung im Sinne der Frage bekannt. Ihr liegen jedoch keine eigenen Erkenntnisse vor, ob und inwieweit Mitglieder der slowakischen Regierung von der geplanten oder bereits durchgeführten Entführung gewusst haben könnten. 43. Welche Kontakte welchen Inhalts unterhielten zwischen dem 25. und dem 29. Juli 2018 je welche deutschen Sicherheitsbehörden und Bundesministerien bezüglich dieses Falls mit je welchen tschechischen, slowakischen oder russischen Sicherheitsbehörden einschließlich je vorgesetzter Ministerien? Die Bundesregierung geht vor dem Hintergrund des Kontextes der Frage davon aus, dass mit dem fragegegenständlichen Zeitraum der 25. bis 29. Juli 2017 gemeint ist, also die Tage unmittelbar nach der Entführung am 23. Juli 2017. Das BKA unterhielt als kriminalpolizeiliche Zentralstelle in dem genannten Zeitraum fallbezogene Kontakte zu tschechischen, nicht aber zu slowakischen oder russischen Sicherheitsbehörden. Datum kontaktierte Stelle Gegenstand des Informationsaustauschs 26.07.2018 Interpol (IP) Prag Unterrichtung über aktuelle Feststellungen im Entführungsfall; Bitte um Erkenntnismitteilung zum Halter des bei der Entführung genutzten Fahrzeuges mit tschechischen Kennzeichen und um Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen mit Bezug zum Täterfahrzeug 28.07.2017 IP Prag Bitte um Durchführung weiterer Ermittlungsmaßnahmen mit Bezug zum Halter des Täterfahrzeugs und um Abklärung eines eventuellen Fluges der Täter mit dem Entführten aus Tschechien nach Vietnam Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4747 Die Bundespolizei und der GBA hatten im fraglichen Zeitraum keine fallbezogenen Kontakte im Sinne der Fragestellung mit tschechischen, slowakischen oder russischen Stellen. Nach Kenntnis des GBA hat auch das in dem Entführungsfall mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragte LKA Berlin für den betreffenden Zeitraum keine Aktivitäten im Sinne der Frage entfaltet. In Bezug auf die Nachrichtendienste des Bundes ist die weitere Antwort als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Auf die Vorbemerkung Nummer 1 der Bundesregierung wird verwiesen . 44. Wann war der Bundesregierung bekannt, dass eine vietnamesische Delegation sich am 26. Juli 2017 mit slowakischen Regierungsvertretern getroffen hatte? Erste Hinweise darauf, dass sich eine vietnamesische Delegation am 26. Juli 2017 mit slowakischen Regierungsvertretern getroffen hatte, lagen dem GBA ab August 2017 vor. Die weiteren Ermittlungen haben dies Ende des Jahres 2017 bestätigt . 45. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob möglicherweise französische Behörden wussten, dass sich vietnamesische Geheimdienstmitarbeiter in Frankreich befinden und nach Deutschland weiterreisten, um dort eine Straftat zu verüben, und was hat sie getan, um hierzu eine Aufklärung zu erlangen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 46. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Russland wusste und/oder gebilligt hat, dass ein Entführungsopfer aus Deutschland über ihr Staatsgebiet nach Vietnam verbracht wurde? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333