Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4751 19. Wahlperiode 04.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4345 – Entführungsfall Trinh Xuan Thanh V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 23. Juli 2017 wurde der ehemals hochrangige vietnamesische Politfunktionär Trinh Xuan Thanh, der zuvor in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte, zusammen mit seiner Begleiterin von Mitarbeitern vietnamesischer Nachrichtendienste auf offener Straße in Berlin entführt und gewaltsam nach Vietnam verbracht (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Entführungen durch Geheimdienste“, Bundestagsdrucksache 18/13514). Dort wurde er Anfang des Jahres 2018 zu zwei Mal lebenslanger Haft verurteilt. Ein Beteiligter an der Geheimdienstoperation, der 47-jährige Long N. H., wurde am 25. Juli 2018 vom Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Im Verlaufe des Prozesses erschienen mehrere – nachfolgend in den Fragen benannte – Medienberichte, die teils auf Beobachtung des Gerichtsverfahrens , teils auf Ermittlungsakten der deutschen Strafverfolgungsbehörden basieren , und zahlreiche neue Erkenntnisse in dem Entführungsfall zu Tage brachten . Zuletzt wurde zudem bekannt, dass Trinh Xuan Thanh in einem slowakischen Regierungsflugzeug aus dem Schengen-Raum verbracht wurde. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist jedoch nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im vorliegenden Fall eine Einstufung der Antwort zu Frage 9 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich ist. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4751 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf die genannten Fragen würde die Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu sensiblen Sachverhalten sowie Informationen zur Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des BND und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten ergeben. Die Antwort auf die Frage 8 ist daher mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und wird dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. 2. Die Beantwortung der Frage 8 kann ebenfalls nicht offen erfolgen. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste müssen Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich behandelt werden. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zur konkreten Ausgestaltung sowie Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit dem BND entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur den BND in grober Weise diskreditieren, infolgedessen ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch den BND führen könnte. Darüber hinaus können Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des BND zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus den genannten Gründen kann eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu Frage 8 als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – VERTRAULICH“ eingestuft und wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt . 1. Sind Medienberichte (www.morgenpost.de/berlin/article214110373/Prozess- Vietnamese-soll-Wagen-fuer-Entfuehrung-gemietet-haben.html; www.faz. net/aktuell/politik/inland/vietnamese-in-berlin-vor-gericht-neue-details-vonder -entfuehrung-von-trinh-xuan-thanh-15560220.html; www.taz.de/!5518571/) zutreffend, dass der vietnamesische Premierminister Nguyen Xuan Phuc Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zunächst per Brief und dann auch noch im Rahmen oder am Rande des G20-Gipfels in Hamburg am 7. und 8. Juli 2017 persönlich ersuchte, Trinh Xuan Thanh nach Vietnam auszuliefern, und wenn ja, wie hat die Bundeskanzlerin hierauf reagiert? Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche wie auch der Korrespondenz der Bundeskanzlerin mit Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung aus Staatswohlgründen keine Angaben. Es handelt sich um Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder Briefinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4751 Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. 2. Wann konkret, mit welchen Hinweisen und Ergebnissen war das Auswärtige Amt mit dem Fall Trinh Xuan Thanh im Zeitraum des mit Schreiben vom 24. September 2016 übersandten vietnamesischen Auslieferungsersuchens und dessen Entführung aus Deutschland am 23. Juli 2017 befasst? Das Auswärtige Amt hat im Zeitraum vom 24. September 2016 bis 23. Juli 2017 auf verschiedenen Ebenen mehrfach Gespräche mit der vietnamesischen Seite über das Auslieferungsersuchen geführt. Dabei hat das Auswärtige Amt in Berlin mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die vietnamesische Seite über den Ablauf, die Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für ein Auslieferungsverfahren nach deutschem Recht unterrichtet. 3. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, dass laut Medienberichten („Trinh Xuan Thanh – Entführter vietnamesischer Geschäftsmann “, FOCUS, 28. April 2018) das Landeskriminalamt Berlin sowie die Staatsanwaltschaft Köln gegen Trinh Xuan Thanh wegen Geldwäsche in Deutschland ermittelten, und woher und aus welchen Geschäften stammen nach Erkenntnis der Bundesregierung die hohen Geldsummen auf dessen deutschen Konten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob die Medienberichte, wonach das Landeskriminalamt Berlin sowie die Staatsanwaltschaft Köln gegen Trinh Xuan Thanh wegen Geldwäsche in Deutschland ermittelten, zutreffen, und woher und aus welchen Geschäften etwaige hohe Geldsummen auf dessen deutschen Konten stammen. 4. Waren die Bundespolizei (BPOL) oder das Bundeskriminalamt (BKA) mit dem Fall Trinh Xuan Thanh vor dessen Entführung am 23. Juli 2017 befasst? Wenn ja, wann konkret und auf welche Art und Weise? Vor der Entführung fand im Hinblick auf das von vietnamesischer Seite am 21. September 2016 übergebene Auslieferungsersuchen zu Trinh Xuan Thanh ein Informationstausch zwischen dem BKA und der Bundespolizei statt. Im Wesentlichen handelte es sich hierbei um folgende Sachverhalte: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4751 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum Gegenstand des Informationsaustauschs übermittelnde Stelle kontaktierte Stelle 21.09.2016 Unterrichtung über die Übergabe von Auslieferungsunterlagen zu Trịnh Xuân Thanh durch die vietnamesische Seite an den Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespolizei in Vietnam; Übermittlung der Unterlagen an das BKA; Ankündigung eines vietnamesischen Delegationsbesuchs beim Bundespolizeipräsidium (BPOLP) BPOLP BKA 22.09.2016 Vorlage des Auslieferungsersuchens BKA u. a. BPOLP 22.09.2016 Übermittlung der Auslieferungsunterlagen, die beim Besuch der vietnamesischen Delegation im BPOLP übergeben wurden BPOLP BKA 04.10.2016 Vorlage der Interpol-Fahndungs-ausschreibung („Rotecke“) BKA u. a. BPOLP 12.10.2016 Unterrichtung über Fahndungshinweise der vietnamesischen Seite (Verbindungsbeamter der vietnamesischen Polizei in Deutschland und Interpol (IP) Hanoi) BKA u. a. BPOLP 28.10.2016 Unterrichtung zum aktuellen Stand der Fahndung BKA BPOLP 30.05.2017 Ersuchen um Überprüfung von Fluggastdaten nach Hinweis von IP Hanoi BKA BPOLP 23.06.2017 Unterrichtung über den Asylantrag des Trịnh Xuân Thanh BKA u. a. BPOLP 5. War das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eigeninitiativ oder aufgrund von Hinweisen von BPOL, BKA, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder anderen Behörden mit dem Fall Trinh Xuan Thanh vor dessen Entführung am 23. Juli 2017 befasst? Wenn ja, wann konkret und auf welche Art und Weise? Dem BfV lagen vor der Entführung des Trinh Xuân Thanh am 23. Juli 2017 keine Hinweise auf eine mögliche Gefährdung seiner Person durch einschlägige Aktivitäten vietnamesischer Nachrichtendienste in Deutschland vor. Insofern war das BfV vor der Entführung nicht mit dem Fall befasst. 6. Gab es Erwägungen von Seiten der Bundesregierung oder den ihr nachgeordneten Behörden, Trinh Xuan Thanh in Deutschland als gefährdete Person einzustufen und entsprechend zu schützen? Wenn ja, ab wann, und was wurde diesbezüglich veranlasst? Wenn nein, warum nicht? Weder den Nachrichtendiensten des Bundes noch dem BKA oder der Bundespolizei lagen vor der Entführung am 23. Juli 2017 Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des Trinh Xuân Thanh vor. Mangels Anhaltspunkten für eine etwaige Gefährdung bestand aus damaliger Sicht kein Anlass für eine Prüfung gegebenenfalls erforderlicher polizeilicher Schutzmaßnahmen. Im Übrigen wären für Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes grundsätzlich die Polizeien der Länder zuständig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4751 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über in Deutschland an der Entführung von Trinh Xuan Thanh beteiligte Mitarbeiter von vietnamesischen Nachrichtendiensten, insbesondere (vgl. www.taz.de/!5522925/) über Quang Dung Vu (Mitarbeiter der Hauptabteilung 1 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit in Vietnam) und Generalleutnant Duong Minh Hung (Vize-Geheimdienstchef im vietnamesischen Sicherheitsministerium)? Auskünfte dazu, ob und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über mögliche Beteiligte an der Entführung von Trinh Xuan Thanh hat, kann die Bundesregierung nicht erteilen. Sie würden den Untersuchungszweck in dem noch laufenden Ermittlungsverfahren des GBA gefährden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. 8. Sind Medienberichte (www.taz.de/!5522925/) zutreffend, dass Quang Dung Vu im Jahr 2001 einen achtwöchigen Sprachkurs als Stipendiat des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Deutschland absolvierte? Wenn ja, was waren die seinerzeitigen Auswahl- bzw. Qualifikationskriterien für das Stipendium, und wie bewertet die Bundesregierung den Vorgang aus heutiger Sicht? Die Antwort ist als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich “ eingestuft. Auf die Vorbemerkung Nummer 2 der Bundesregierung wird verwiesen.1 9. Sind Medienberichte (www.taz.de/!5522925/) zutreffend, dass Quang Dung Vu im April 2017 ein Visum für Deutschland mit dem Reisezweck „Gespräch mit Vizepräsident des BND“ beantragte und erhielt? Fand in diesem Zusammenhang tatsächlich ein Gespräch mit dem Vizepräsidenten des BND statt, und falls ja, was waren die Themen dieses Gespräches ? Die Antwort ist als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Auf die Vorbemerkung Nummer 1 der Bundesregierung wird verwiesen.2 1 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 2 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4751 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, dass Thanh Hai Le, seit 2015 bis heute Verbindungsbeamter der vietnamesischen Polizei in Deutschland, mit seinem Diplomatenfahrzeug Teil der Wagenkolonne in der Geheimdienstoperation gewesen sein soll, mit der Trinh Xuan Thanh außer Landes gebracht wurde? Auskünfte dazu, ob Thanh Hai Le mit seinem Diplomaten-Fahrzeug Teil der Wagenkolonne in der Geheimdienstoperation gewesen sein soll, kann die Bundesregierung nicht erteilen. Sie würden den Untersuchungszweck in dem noch laufenden Ermittlungsverfahren des GBA gefährden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 11. Sind Medienberichte (www.taz.de/!5522925/) zutreffend, dass Thanh Hai Le im Jahr 2012 Teilnehmer am BKA-Stipendiatenprogramm war? Wenn ja, was waren die seinerzeitigen Auswahl- und Qualifikationskriterien für das Stipendium, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang aus heutiger Sicht? Die Medienberichte sind zutreffend. Mit dem Stipendiatenprogramm strebt das BKA die Bildung eines weltweiten Netzwerkes für ausländische Polizeiangehörige an, das eine enge Kooperation sowohl untereinander als auch mit der deutschen Polizei ermöglichen soll. Vor diesem Hintergrund muss der Kandidat ein für das BKA bedeutsamer Kooperations-/Ansprechpartner aus der mittleren Führungsebene sein. Weiterhin muss der Kandidat bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen, um an dem Programm teilnehmen zu können. Seinerzeit mussten die Kandidaten neben hoher Eigenmotivation, guter Teamfähigkeit, physischer Belastbarkeit und Sprachtalent auch ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen. 12. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine Beteiligung von Ho N. T. am Entführungsfall Trinh Xuan Thanh, der laut Medienberichten (www.spiegel.de/politik/deutschland/herr-t-vom-bamf-und-der-entfuehrtevietnamese -a-1162120.html; www.taz.de/!5433452/; www.sueddeutsche.de/ politik/verschleppter-vietnamese-spur-fuehrt-zu-deutscher-behoerde-1.3628468) als langjähriger BAMF-Mitarbeiter an der Außenstelle Jena-Hermsdorf Zugriff auf das Ausländerzentralregister und das interne elektronische Aktensystem MARiS hatte, in dem sämtliche Akten aller Asylverfahren geführt werden? Auskünfte dazu, ob und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über mögliche Beteiligungen am Entführungsfall von Trinh Xuan Thanh hat, kann die Bundesregierung nicht erteilen. Sie würden den Untersuchungszweck in dem noch laufenden Ermittlungsverfahren des GBA gefährden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 13. Welche personellen Konsequenzen wurden mit welcher Begründung im Fall Ho N. T. durch das BAMF gezogen, und welche strukturellen Sicherungsmechanismen erlassen, um Zugriffsrechte zu begrenzen und einen Missbrauch von MARiS auszuschließen? Die Frage nach personellen Konsequenzen berührt die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Aufgrund des höchstpersönlichen Charakters möglicher arbeitsrechtlicher Maßnahmen kann die Bundesregierung unter Abwägung mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten zum Schutz des gefährdeten Grundrechts des Betroffenen keine Angaben hierzu machen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4751 Für MARiS, dem elektronischen Vorgangsbearbeitungssystem im BAMF, wurde ein neues System der Zugriffsrechte erarbeitet, welches in der kommenden Aktualisierung von MARiS eingeführt wird. Die Maßnahmen sind mit der Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) abgestimmt. Dabei wird der Zugriff auf Akten und Archive auf das dienstlich notwendige Maß beschränkt. Ein darüber hinausgehender Zugriff wird eine gesonderte Freigabe erfordern, die zeitlich eingeschränkt sein kann. Als Sofortmaßnahme wurde für besonders sensible Akten ein „Aktentresor“ implementiert . Dabei erhalten ausschließlich ausgewählte Mitarbeitende einen Zugriff . Daneben wurde bereits auf eine serverseitige Leseprotokollierung umgestellt , die es erleichtert, Missbrauchsfälle zu identifizieren. 14. Welche generellen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, dass laut Medienberichten (www.boell.de/de/2018/01/31/entfuehrung-trinh-xuanthanhs -und-die-deutsch-vietnamesischen-beziehungen; www.taz.de/!5452396/) geflüchtete vietnamesische Staatsangehörige bzw. Personen aus der vietnamesischen Community in Deutschland, die sich zu politischen Entwicklungen in Vietnam öffentlich kritisch äußern, sich seit dem Entführungsfall durch Angehörige der vietnamesischen Botschaft in Berlin sowie andere staatliche Stellen Vietnams zunehmend bedroht oder eingeschüchtert sehen? Der Bundesregierung ist die fragliche Medienberichterstattung bekannt. Ihr liegen jedoch keine eigenen Erkenntnisse vor, die auf konkrete Sachverhalte im Sinne der Fragestellung hindeuten. 15. Sind Medienberichte (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/slowakei-liehentfuehrern -von-trinh-xuan-thanh-regierungsflugzeug-15566848.html; www. faz.net/aktuell/politik/ausland/frueherer-slowakischer-innenminister-solltrinh -entfuehrern-geholfen-haben-15720316.html) zutreffend, dass Trinh Xuan Thanh in einem slowakischen Regierungsflugzeug aus dem Schengen- Raum verbracht wurde, welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine Beteiligung der slowakischen Regierung am Entführungsfall, und was hat die deutsche Seite unternommen, um diesen hochbrisanten Vorwürfen nachzugehen? Auskünfte dazu, ob Medienberichte zutreffend sind, dass Trinh Xuan Thanh in einem slowakischen Regierungsflugzeug aus dem Schengen-Raum verbracht worden sein soll, kann die Bundesregierung nicht erteilen. Sie würden den Untersuchungszweck in dem noch laufenden Ermittlungsverfahren des GBA gefährden . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Nach Aufkommen der Medienberichterstattung über die angebliche Verwicklung slowakischer Regierungsstellen in die mutmaßliche Verbringung des entführten Trịnh Xuân Thanh mit einem Flugzeug der slowakischen Regierung von Bratislava nach Moskau am 26. Juli 2017 haben Gespräche hierüber mit der slowakischen Seite auf verschiedenen Ebenen stattgefunden. So hat insbesondere die Bundeskanzlerin bereits am 2. Mai 2018 in einem Gespräch mit dem slowakischen Premierminister deutlich gemacht, dass sie eine umfassende Aufklärung der Vorwürfe durch die slowakische Regierung und eine enge Zusammenarbeit der zuständigen slowakischen und deutschen Behörden erwartet . In der Folge wurden auch von Seiten des Auswärtigen Amtes und des deutschen Botschafters in der Slowakei die vom slowakischen Premierminister zugesicherte maximale Kooperation mit deutschen Behörden eingefordert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4751 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auch der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat in einem Gespräch mit der slowakischen Innenministerin am 24. September 2018 seine Erwartungshaltung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass diese Vorwürfe durch die slowakischen Ermittlungsbehörden rasch aufgeklärt werden müssen, und seine Amtskollegin gebeten, diese Aufklärung mit Nachdruck voranzutreiben. Die Bundesregierung weist ergänzend darauf hin, dass mangels Vorliegens eines Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung beim GBA keine Ermittlungen gegen Mitglieder der slowakischen Regierung geführt werden. Dies gilt auch für sonstige slowakische Staatsangehörige. Soweit Rechtshilfeersuchen an die Slowakei gerichtet worden waren, betraf dies ausschließlich die Aufklärung der möglichen Tatbeteiligung vietnamesischer Beschuldigter , gegen die der GBA entsprechende Ermittlungsverfahren führt. Am 10. August 2018 fand auf Bitten des slowakischen Generalstaatsanwalts eine Dienstbesprechung mit dem GBA statt, bei der ein Koordinierungstreffen bei Eurojust vereinbart wurde. Dementsprechend wurde am 7. September 2018 ein solches Treffen bei Eurojust durchgeführt, an dem unter anderem Vertreter der zuständigen slowakischen Dienststellen und des GBA teilgenommen haben. Im Ergebnis vereinbarten die Teilnehmer, dass entsprechende Erkenntnisse zu den maßgeblichen Vorgängen in der Slowakei im Wege der Rechtshilfe ausgetauscht werden. Seitens der Vertreter des GBA wurde darauf hingewiesen, dass gegen Mitglieder der slowakischen Regierung kein Anfangsverdacht besteht und dementsprechend in Deutschland kein Ermittlungsverfahren gegen diesen Personenkreis geführt wird. 16. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zur Person, zum Aufenthaltsstatus in Deutschland und zum weiteren Verbleib der ebenfalls entführten Begleiterin von Trinh Xuan Thanh? Auskünfte dazu, ob und welche Erkenntnisse zum Verbleib im Sinne der Fragestellung der Bundesregierung vorliegen, können nicht erteilt werden. Sie würden den Untersuchungszweck in dem noch laufenden Ermittlungsverfahren des GBA gefährden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Ein aktuell gültiger Aufenthaltsstatus oder Aufenthaltstitel für Deutschland besteht zu der Person nicht. 17. Hat sich die Bundesregierung auch um die Freilassung oder Rückführung der Begleiterin von Trinh Xuan Thanh bemüht? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? In ihren Gesprächen mit der Sozialistischen Republik Vietnam über den Stand der bilateralen Beziehungen spricht die Bundesregierung regelmäßig auch über die Causa Trịnh Xuân Thanh. Die Bundesregierung hat zudem nach der Entführung von der Sozialistischen Republik Vietnam verlangt, dass Trinh Xuân Thanh nach Deutschland zurückreisen kann, und hat diese Forderung in der Regierungspressekonferenz am 2. August 2017 öffentlich gemacht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4751 18. Wurden die mit Wirkung vom 10. August 2017 vom Generalbundessanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) übernommenen Ermittlungen wegen der Entführung des vietnamesischen Staatsangehörigen Trinh Xuan Thanh und seiner Begleiterin zwischenzeitlich abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, bis wann ist ein Abschluss zu erwarten? Der Generalbundessanwalt beim Bundesgerichtshofs (GBA) hatte im Kontext des Entführungsfalls bereits in einem Verfahren Anklage erhoben. In diesem Verfahren wurde der Angeklagte am 25. Juli 2018 durch das Kammergericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen weitere Beschuldigte sind die mit Wirkung vom 10. August 2017 vom GBA übernommenen Ermittlungen wegen der Entführung des vietnamesischen Staatsangehörigen Trinh Xuan Thanh und seiner Begleiterin noch nicht abgeschlossen . Wann ein Abschluss der Ermittlungen zu erwarten ist, kann nicht mitgeteilt werden; Auskünfte hierzu würden den Untersuchungszweck gefährden. Nach konkreter Abwägung hat das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse, ohne dessen Beachtung der Untersuchungszweck gefährdet wäre, zurückzutreten. Daher kann die Bundesregierung hierzu keine weiteren Auskünfte erteilen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333