Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4758 19. Wahlperiode 05.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. André Hahn, Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3881 – Perspektiven eines künftigen gesamteuropäischen Raums von Lissabon bis Wladiwostok V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In seiner Rede auf der Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 6. Juli 1989 in Straßburg hat der sowjetische Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow die Idee eines gesamteuropäischen Hauses vorgestellt, wo ein Interessengleichgewicht das traditionelle Kräftegleichgewicht ersetzen sollte. Dabei bekräftigte er: „Die philosophische Konzeption des gesamteuropäischen Hauses schließt die Wahrscheinlichkeit einer militärischen Konfrontation aus, ja selbst die Möglichkeit der Anwendung oder Androhung von Gewalt, vor allem der militärischen Gewalt, Bündnis gegen Bündnis oder innerhalb eines Bündnisses, wo auch immer dies geschieht. Sie sieht vor, die Abschreckungsdoktrin durch die Doktrin der Zurückhaltung zu ersetzen. Dies ist kein Wortspiel, sondern die vom Leben selbst diktierte Logik der europäischen Entwicklung “ (siehe Bundestagsdrucksache 11/6075, S. 10 bis 16). Im Rahmen eines Staatsbesuches sprach der russische Präsident Wladimir Putin am 25. September 2001 vor dem Deutschen Bundestag, wo er Russland „ein[en] äußerst dynamische[n] Teil des europäischen Kontinents“ nannte, auf das Konzept des europäischen Hauses zurückgriff und für seinen Aufbau plädierte (www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/putin/putin_wort/244966). Am 25. November 2010 beschrieb der damalige russische Ministerpräsident Wladimir Putin in einem Gastbeitrag für die „Süddeutsche Zeitung“ seine Zukunftsvision der Partnerschaft zwischen Russland und der Europäischen Union und schlug vor, ein einheitliches und prosperierendes Europa gemeinsam aufzubauen . Dabei machte Wladimir Putin fünf Vorschläge für Kooperationsvorhaben : „Gestaltung einer harmonischen Wirtschaftsgemeinschaft von Lissabon bis Wladiwostok“ beziehungsweise einer Freihandelszone, eine gemeinsame Industriepolitik , einen gemeinsamen Energiekomplex, den Ausbau der Kooperation in Wissenschaft und Bildung sowie die Einführung der Visafreiheit zwischen der EU und Russland (siehe www.sueddeutsche.de/wirtschaft/putin-plaedoyer-fuerwirtschaftsgemeinschaft -von-lissabon-bis-wladiwostok-1.1027908). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4758 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach der Weigerung des gewählten ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch, ein Assoziierungsabkommen mit der EU zu unterschreiben, solange nicht existenzielle Belange der Ukraine in diesem Abkommen berücksichtigt seien, wurde auch aus der EU eine politische Eskalation befördert (vgl. Reinhard Lauterbach: Bürgerkrieg in der Ukraine. Geschichte, Hintergründe, Beteiligte. Berlin 2015). Anstatt der Ukraine eine Brückenfunktion zwischen der EU und Russland zu lassen, wurde sie politisch zerrissen. Die Ukraine-Krise und weitere internationale Verwerfungen der letzten Jahre wie etwa der Krieg in Syrien haben die deutsch-russischen Beziehungen auf eine harte Probe gestellt . Der damalige Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier griff am 22. Juni 2016 in seiner Rede anlässlich des 75. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf die Sowjetunion auf die Formel „Abschreckung und Entspannung durch Dialog“ zurück, die auf den Harmel-Bericht aus dem Jahr 1967 zurückgeht : „so viel Verteidigungsbereitschaft wie nötig, so viel Dialog und Zusammenarbeit wie möglich. Beide Säulen müssen stark sein.“ (siehe Plenarprotokoll 18/178, S. 17547). Zwei Jahre nach dieser Rede und nach Bildung einer neuen Großen Koalition in Berlin, die ausweislich des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD auch die Ausgestaltungeines transkontinentalen Wirtschaftsraums anzustreben verspricht (www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2018/03/ 2018-03-14-koalitionsvertrag.pdf, S. 148), sieht sich die Bundesregierung mit neuen politischen und ökonomischen Herausforderungen konfrontiert, die aus Washington kommen. Die Trump-Administration verschärft die bereits angespannte internationale Lage (https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2018/ 05/28/oekonom-europa-muss-sich-aus-dem-diktat-der-us-politik-loesen). Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU-Ländern und Russland, die seit 2014 stark unter westlichen Sanktionen und russischen Folgesanktionen leiden, schienen in den letzten Monaten wieder enger zu werden. Aus mehreren EU-Staaten kamen Signale, die auf ein absehbares Ende der Russland-Sanktionen hoffen ließen. Etwa zur gleichen Zeit war allerdings der Brexit-Verhandlungsprozess zwischen London und Brüssel ins Stocken geraten. Im Frühjahr 2018 wurden das bislang ungeklärte Attentat auf einen früheren russischen Agenten und dessen Tochter in England (Salisbury- oder Skripal-Affäre) zum Anlass genommen , die Verantwortung für diesen Vorfall Moskau zuzuschieben und die Russische Föderation mit neuen Sanktionen zu belegen. Was die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Russland betrifft, will die US-Regierung beispielsweise den Bau der Gas-Pipeline „NordStream 2“, die von Russland nach Deutschland verlaufen soll, verhindern. In NATO-Kreisen wird nach einem Bericht des NATO Defense College darauf hingearbeitet, eine mögliche deutschrussische Wiederannäherung – gerade auch im Bereich der Wirtschaft – zu verhindern , die Kern von verbesserten Beziehungen zwischen Russland und der EU wäre (exemplarisch: John Lough, „Germany’s Russia Challenge“, www. ndc.nato.int/download/downloads.php?icode=540). Doch gerade angesichts dieser zunehmenden Widersprüche in EU und NATO läge es nahe, dem Prinzip von „Wandel durch Annäherung“ in den Beziehungen zu Moskau wieder Geltung zu verschaffen. Ein verstärkter allseitiger Austausch und eine enge Zusammenarbeit auf den fünf von Wladimir Putin 2010 skizzierten Feldern kann sowohl zu größerer und gemeinsamer Sicherheit von EU bzw. europäischen Staaten und Russland als auch zu größerem Wohlstand in den einzelnen Ländern führen. Das Konzept eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok bildet hierfür eine Grundlage. Eine solche Zusammenarbeit könnte außerdem eine friedliche Regulierung von Kriegen und Konflikten , wie in der Ukraine und in Syrien, oder den Abbau von Spannungen um den Iran oder Nordkorea befördern. Der französische Präsident Emmanuel Macron hat bei seinem Besuch des Internationalen Wirtschaftsforums in St. Petersburg im Mai 2018 Fehler eingestanden, die westliche Staaten in ihrer Politik gegenüber Moskau in den letzten beiden Jahrzehnten begangen haben. Berlin bleibt aufgefordert, auf eine gleichberechtigte Kooperation der Staaten Europas Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4758 und Asiens zum gemeinsamen Vorteil hinzuwirken. Ein Schlüssel dafür sind gute und freundschaftliche (Wirtschafts-)Beziehungen zu Moskau. Anzuknüpfen wäre nicht nur an die Entspannungspolitik der 1970er Jahre, sondern auch an Zusagen, die die Bundesregierung seit 1990 gemacht hat, und an Vereinbarungen , die sie gegenüber Moskau eingegangen ist. 1. Welche konkreten Abschreckungsmaßnahmen gegenüber Russland hat die Bundesregierung seit 2014 a) eigenständig und b) in Kooperation mit ihren Partnern (siehe die Rede des damaligen Bundesaußenministers Dr. Frank-Walter Steinmeier vom 22. Juni 2016) durchgeführt (bitte alle militärischen, wirtschaftlichen, diplomatischen und zivilen Maßnahmen nach Jahren nennen)? Die Fragen 1a und 1b werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die NATO hat auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und die andauernde Destabilisierung der Ostukraine durch Russland mit defensiven Rückversicherungs - und Anpassungsmaßnahmen reagiert, die als „Readiness Action Plan“ 2014 beim Gipfel in Wales angenommen worden sind. Beim Gipfel in Warschau 2016 haben die Staats- und Regierungschefs der Allianz zudem eine verstärkte rotierende Präsenz in den drei baltischen Staaten und Polen beschlossen. Alle diese Maßnahmen sind defensiv, verhältnismäßig und stehen im Einklang mit internationalen Verpflichtungen der NATO, insbesondere der NATO-Russland- Grundakte und sind nach Ansicht der Bundesregierung eine adäquate Anpassung an das derzeitige europäische Sicherheitsumfeld. Die Bundesregierung setzt sich auch weiterhin für einen zweigleisigen Ansatz von Abschreckung und Dialog ein – was auch auf dem NATO-Gipfel 2018 bekräftigt wurde (siehe: Gipfelerklärung vom 11. Juli 2018: www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_156624. htm). 2. Welche konkreten Maßnahmen zum Ausbau beziehungsweise Aufrechterhalten eines Dialogs mit Russland hat die Bundesregierung seit 2014 a) eigenständig und b) in Kooperation mit ihren Partnern ergriffen (bitte alle militärischen, wirtschaftlichen, diplomatischen und zivilen Maßnahmen nach Jahren nennen)? Die Bundesregierung unterhält einen Dialog mit der Russischen Föderation auf allen Ebenen unterhalb der weiterhin ausgesetzten Regierungskonsultationen durch Konsultationen, Besuche und Gespräche in regelmäßigen Formaten wie der Strategischen Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Finanzen sowie der Hohen Arbeitsgruppe Sicherheitspolitik. In Kooperation mit ihren Partnern finden regelmäßige Treffen zum Beispiel im Rahmen des NATO-Russland-Rates statt. Die bilaterale militärische Kooperation ist ausgesetzt mit Ausnahme der Bereiche Rüstungskontrolle , Kriegsgräberfürsorge und Militärseelsorge. Eine detaillierte Aufführung aller Maßnahmen seit 2014 ist angesichts des Umfangs und der Vielfalt der Maßnahmen nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4758 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Gruppe der Acht (G8) bzw. die Gruppe der Sieben (G7) nach Ausschluss Russlands handlungsfähiger geworden? 4. Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Rückkehr Russlands in die G7 – und damit die Wiederherstellung der G8 – möglich, und welche Bedingungen dafür sind zu erfüllen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die G7 ist die Gruppe führender Volkswirtschaften und Demokratien. Der Beschluss dieser Gruppe aus dem Jahr 2014 (Den Haag Erklärung der G7- Staaten vom 24. März 2014), bis auf weiteres im G7-Format zu tagen, besteht fort und wird von allen G7-Partnern mitgetragen. Er hat seinen Grund in der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim, die fortdauert. Eine Rückkehr zum G8-Format steht nicht auf der Tagesordnung, da die Voraussetzungen dafür derzeit nicht gegeben sind. Eine erneute Erweiterung der G7 auf der Basis gemeinsamer Werte war und ist im Einvernehmen aller G7-Partner möglich. 5. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die seit 2014 suspendierten deutsch-russischen Regierungskonsultationen wiederaufzunehmen? Deutsch-russische Regierungskonsultationen sind derzeit nicht geplant. 6. Welche effektiven Resultate konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Unterbrechung der Arbeit des NATO-Russland-Rats (2014 bis 2016, NRR) erreicht und inwiefern konnten seit der Wiederaufnahme Ergebnisse bei der Kommunikation und Kooperation erzielt werden? Die NATO bleibt dem Dialog und der Transparenz im Umgang mit Russland weiterhin verpflichtet. Bereits bei der Suspendierung der praktischen Kooperation im NATO-Russland-Rahmen als Reaktion auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim im April 2014 wurde beschlossen, politische Gesprächskanäle offen zu halten. Dies hat der Gipfel in Wales im Jahr 2014 bestätigt. Deutschland hat sich dafür eingesetzt, dass der NATO-Russland-Rat auf Botschafterebene am 20. April 2016 erstmals wieder getagt hat. Seitdem hat der NATO-Russland-Rat weitere sechs Mal auf Botschafterebene getagt. Der Austausch in diesem wichtigen Dialogforum trägt zu Risikoreduzierung und mehr Transparenz bei. 7. Wann wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung der NRR auf Ebene der Außen- und Verteidigungsminister treffen, und welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Treffen des NRR auf dieser Ebene wieder zu revitalisieren? Ein Treffen des NATO-Russland-Rats auf Ministerebene ist derzeit nicht geplant. Die Bundesregierung setzt sich für einen regelmäßigen, fokussierten und bedeutsamen Dialog mit Russland auf Botschafterebene ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4758 8. Wie hat die Bundesregierung auf die Initiative des damaligen russischen Präsidenten Dmitrij Medwedjew vom 5. Juni 2008 in Berlin, einen Vertrag über die Europäische Sicherheit auszuarbeiten, reagiert? Welche Elemente des russischen Vorschlages wurden als unterstützenswert und welche als nicht unterstützenswert betrachtet? 9. Wie erklärt die Bundesregierung das Nichtzustandekommen des im Juni 2008 von Russland vorgeschlagenen Dialogs über die Europäische Sicherheit ? Die Fragen 8 und 9 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Interesse der Bundesregierung dient dem Erhalt der bestehenden europäischen Sicherheitsordnung, basierend auf der Helsinki-Schlussakte und der Charta von Paris. Ziel der Bundesregierung bleibt weiterhin, den bestehenden Verträgen und Institutionen Geltung zu verschaffen. Daher sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, einen neuen Vertrag über die Europäische Sicherheit auszuarbeiten . 10. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung die EU beziehungsweise NATO bis heute nicht bereit, vertragliche Verpflichtungen gegenüber der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) beziehungsweise der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS) zu übernehmen? Die EU führt mit der Eurasischen Wirtschaftsunion einen Dialog zu technischen Fragen. Von einem Angebot oder Interesse der Eurasischen Wirtschaftsunion, vertragliche Beziehungen mit der EU zu unterhalten, hat die Bundesregierung ebenso wenig Kenntnis wie von einem Angebot oder Interesse der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS), vertragliche Beziehungen mit der NATO zu unterhalten. 11. Welche Punkte des Meseberger Memorandums vom 4. und 5. Juni 2010 betrachtet die Bundesregierung als nicht realisiert (https://russiaeu.ru/sites/ default/files/user/files/2010-06-05-meseberg-memorandum.pdf, bitte die konkreten Punkte nennen)? 12. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung beziehungsweise die Europäische Union im Zeitraum von Juni 2010 bis Januar 2014 unternommen, um das Memorandum zu stärken (siehe Bundestagsdrucksache 17/8239)? 13. Aus welchen Gründen wurde das im Rahmen des Meseberger Memorandums vorgeschlagene sicherheitspolitische Komitee (ERPSC) nach Kenntnis der Bundesregierung nicht eingerichtet? Strebt die Bundesregierung die Etablierung des genannten Dialogformats noch an? Die Fragen 11 bis 13 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Meseberger Memorandum war ein gemeinsamer Vorschlag der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem damaligen russischen Präsidenten Medwedew, die sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland auszubauen und so einen Beitrag für Stabilität und Sicherheit in Europa zu leisten. Die gemeinsame Lösung des Transnistrienkonfliktes war dabei Teil eines Prozesses, dem weitere Schritte einer verstärkten Kooperation folgen sollten . Mit der Wiederaufnahme offizieller „5+2“-Gepräche im Jahr 2011 in Wilna Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4758 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gab es einen ersten sichtbaren Fortschritt zu Transnistrien, auf dessen Grundlage sich die Bundesregierung in der Folgezeit in Gesprächen sowohl im EU-Kreis als auch mit der russischen Seite für die Entwicklung der weiteren sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland eingesetzt hat. Durch die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und das militärische Eingreifen in der Ost-Ukraine hat Russland jedoch die gemeinsamen Prinzipien der europäischen Sicherheit- und Friedensordnung in Frage gestellt. Die politischen Rahmenbedingungen für eine Umsetzung des Meseberger Memorandums sind daher derzeit nicht gegeben. 14. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden konkrete Hinweise (auch geheimdienstliche) auf eine tatsächlich bevorstehende militärische Invasion oder zumindest Invasionspläne bzw. -absichten seitens Russlands in die baltischen Staaten und Polen? Wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 15. Besitzen die Bundesregierung oder die nachgeordneten Behörden Kenntnisse darüber, ob Russland die Absicht hat, NATO-Staaten, wie die baltischen Staaten oder Polen mit konventionellen Waffensystemen anzugreifen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 16. Besitzen die Bundesregierung oder die nachgeordneten Behörden Kenntnisse darüber, ob Russland über die ausreichenden konventionell-militärischen Fähigkeiten verfügt, NATO-Staaten, wie die baltischen Staaten oder Polen, erfolgreich und dauerhaft militärisch zu okkupieren? Die Russische Föderation verfügt über konventionell-militärische Fähigkeiten, die über die eigenen Landesgrenzen hinaus wirken können. Zu hypothetischen Fragestellungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 17. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass bei einer – zunächst konventionellen – militärischen Konfrontation mit Russland dieselbe in eine nukleare übergehen könnte? Von welchem Zeitraum ab Beginn der konventionellen Kriegsführung bis zum Eintritt der nuklearen Eskalation geht die Bundesregierung dabei aus? Die Bundesregierung verweist auf die russische Militärdoktrin, die Aussagen zum Einsatz von Nuklearwaffen enthält (siehe https://rg.ru/2014/12/30/doktrina-dok. html – in russischer Sprache). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4758 18. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung in ihrem Bemühen um die Verbesserung der außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen zu Moskau die Auffassung der russischen Regierung, die die Stationierung und Lagerung taktischer Atomwaffen im europäischen Teil der Russischen Föderation mit der quantitativen und qualitativen Unterlegenheit der konventionellen Fähigkeiten der russischen Streitkräfte gegenüber den NATO-Armeen begründet ? a) Teilt die Bundesregierung diese Erklärung? Wenn nicht, welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Stationierung und Lagerung der taktischen Nuklearsprengköpfe? Die Bundesregierung berücksichtigt die in der Militärdoktrin und Nationalen Sicherheitsstrategie der Russischen Föderation festgehaltene Auffassung zur nuklearen Abschreckung im Rahmen des Dialogs. Zur Bemessung des konventionellen Kräfteverhältnisses spielen jedoch neben numerischen Gesamtvergleichen insbesondere Faktoren wie Stationierungsräume, Verlegfähigkeit und zügige Konzentrationsfähigkeit von Truppen eine wichtige Rolle. b) Um wie viele taktische Nuklearsprengköpfe und Trägersysteme handelt es sich, die nach Kenntnis der Bundesregierung im europäischen Teil der Russischen Föderation stationiert oder gelagert sind? Offizielle russische Angaben zu dieser Frage liegen der Bundesregierung nicht vor. Die US-Regierung hat in der „2018 Nuclear Posture Review“ die Gesamtzahl aktiver russischer taktischer Nuklearsprengköpfe auf bis zu 2 000 geschätzt. Unabhängige Experten wie etwa das „Stockholm International Peace Research Institute “ (SIPRI), schätzen die Gesamtzahl einsatzbereiter russischer taktischer Nuklearwaffen auf etwa 1 830 Sprengköpfe. Dabei werden keine Angaben dazu gemacht, wie viele davon im europäischen Teil Russlands lagern. 19. Welche Dialogformate sowie neuen Möglichkeiten zum Ausbau einer Kooperation im Bereich Sicherheitspolitik zwischen dem NATO-Mitglied Deutschland und Russland erachtet die Bundesregierung als wichtig? Die Bundesregierung hat wiederholt ihre Offenheit für den bilateralen und multilateralen Dialog mit Russland betont. Zu den bedeutenden formalisierten Dialogformaten mit Beteiligung Russlands zählen die bilateralen Konsultationen auf Ebene des Staatssekretärs bzw. des Ersten Stellvertretenden Außenministers sowie die Zusammenarbeit im Rahmen der OSZE, des Strukturierten Dialogs in Wien sowie Sitzungen des NATO-Russland-Rats, für deren Wiederaufnahme sich die Bundesregierung eingesetzt hat. 20. Inwiefern hält die Bundesregierung die durch die Parlamentarische Versammlung des Europarates auf Grundlage ihrer Geschäftsordnung erfolgte Sanktionierung der Rechte der russischen Delegation für vereinbar mit der Satzung des Europarates, insbesondere im Hinblick auf Artikel 16 in Verbindung mit Artikel 28 (iv)? Die Bundesregierung hat die Entscheidung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats von 2014, die Stimmrechte der russischen Delegation zu entziehen , zur Kenntnis genommen. Bezüglich der Vereinbarkeit dieser Entscheidung mit der Satzung des Europarates hat der Generalsekretär des Europarats zusammen mit dem Vorsitzenden des Ministerkomitees ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten befindet der Rechtsdienst des Europarats unter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4758 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode anderem, dass die Parlamentarische Versammlung Mitgliedschaftsrechte nur im Einklang mit ihren in der Satzung vorgesehenen Befugnissen suspendieren oder entziehen darf. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung. Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Dialog mit Russland insbesondere zu schwierigen Fragen wie etwa dem Ukraine-Konflikt sowohl bilateral als auch in internationalen Organisationen geführt werden sollte. 21. Existieren konkrete Konzeptionen über einen gemeinsamen Wirtschaftsraum von Lissabon bis Wladiwostok, welche die Bundesregierung erarbeitet oder unterstützt? Die Fragen 21, 23, 28, 30 bis 32 und 37 werden wegen inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Die Bundesregierung hält an der Vision eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok fest, der unter anderem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Eurasischen Wirtschaftsunion umfasst. Ein politischer Dialog der EU mit der Eurasischen Wirtschaftsunion über Schritte hin zu einem gemeinsamen Wirtschaftsraum setzt aus Sicht der Europäischen Union jedoch eine Reihe von politischen, darunter wirtschaftspolitischen, Bedingungen voraus. In der Europäischen Union besteht Konsens insbesondere darüber, dass die Erfüllung der Minsker Vereinbarungen und die Beilegung der WTO-Streitigkeiten mit der Russischen Föderation, sowie die Abschaffung tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion, Vorbedingungen für eine Intensivierung der politischen Kontakte sind. Über die Erfüllung dieser Voraussetzengen steht die Bundesregierung mit den Partnerländern in engem Kontakt. Eine konkrete Konzeption über einen gemeinsamen Wirtschaftsraum ist vor Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen nicht sinnvoll. Gleichzeitig gilt es, Chancen für die europäische Wirtschaft zu nutzen, die sich aus einem vertieften Dialog auf technischer Ebene, beispielsweise im Bereich der technischen Regulierung, ergeben könnten. In diesem Sinne unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit Herbst 2017 einen (Experten-)Dialog mit der Eurasischen Wirtschaftsunion im Bereich der technischen Regulierung (Standardisierung und Normung, Akkreditierung und Zertifizierung, Messwesen ). Am 17. Oktober 2017 und 13. März 2018 fanden dazu erste Workshops zum Thema technische Regulierung statt, die Fortsetzung des Dialogs erfolgt im November 2018. Eine künftige Ausweitung der bestehenden technischen Kontakte auf weitere Wirtschaftsbereiche wird derzeit von der Bundesregierung geprüft . 22. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht des SPD-Bundestagsabgeordneten und außenpolitischen Sprechers der Fraktion Nils Schmid, die EU solle jetzt mehr Kooperation mit der EAWU – vor allem auf regulatorischer und technischer Ebene – wagen (Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26. Juni 2018, S. 10)? Ein Dialog im Bereich der technischen Regulierung zwischen der EU und EAWU findet bereits statt und soll fortgesetzt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4758 23. Sucht die Bundesregierung die Regierungen anderer EU-Staaten für das Konzept des gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok zu gewinnen? Wenn ja, welche Mitgliedstaaten wurden kontaktiert und für das Projekt gewonnen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 24. Inwiefern sollte nach Ansicht der Bundesregierung der – der Deutschen Einheit vorausgegangenen – Idee eines gemeinsamen Europäischen Hauses (entwickelt von Michail Gorbatschow, z. B. in: Perestroika. Die zweite russische Revolution. Eine neue Politik für Europa und die Welt. München 1987, ND 1989, S. 252 ff.) bei der Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok wieder die Funktion eines Leitbildes zukommen? Das Interesse der Bundesregierung dient dem Erhalt der bestehenden europäischen Friedensordnung, basierend unter anderem auf der Helsinki-Schlussakte und der Charta von Paris. Mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim und der Destabilisierung der Ostukraine hat Russland diese gemeinsamen Prinzipien der europäischen Friedensordnung offen in Frage gestellt. Deshalb sind die Voraussetzungen für die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok derzeit nicht erfüllt. 25. Inwiefern wurde die Idee des damaligen Bundesaußenministers Dr. Frank- Walter Steinmeier, Vertreterinnen und Vertreter der EU und der Eurasischen Union zu ersten Kontakten zusammenzubringen (siehe www.welt.de/politik/ deutschland/article134378688/Europaeische-Friedensordnung-steht-auf-dem- Spiel.html), von der Bundesregierung aufgegriffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 26. Welche konkreten Organisationen, Institutionen und Behörden auf dem Territorium der Eurasischen Wirtschaftsunion betrachtet die Bundesregierung als Verhandlungspartner zur Gestaltung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok? Das zuständige Gremium für den Dialog der Europäischen Union mit der Eurasischen Wirtschaftsunion ist die Eurasische Wirtschaftskommission. 27. Wurde ein gemeinsamer Wirtschaftsraum von Lissabon bis Wladiwostok im Rahmen der Treffen zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung beziehungsweise Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten und den Vertreterinnen und Vertretern der Regierung Russlands seit 2005 thematisiert ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Die Vision eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes von Lissabon bis Wladiwostok ist im Rahmen von Gesprächen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der Regierung Russlands wiederholt zur Sprache gekommen. Hierbei ist auch die Frage der Beilegung der WTO- Streitigkeiten thematisiert worden. Zu Gesprächen anderer EU-Mitgliedstaaten mit der Russischen Föderation liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4758 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der Gestaltung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums mit Russland, und welche konkreten Schritte wurden beziehungsweise werden dahingehend seitens der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden unternommen? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 29. Welche Staaten sollten aus Sicht der Bundesregierung in einen gemeinsamen Raum von Lissabon bis Wladiwostok einbezogen werden (bitte einzeln aufführen )? Eine konkrete Konzeption über einen gemeinsamen Wirtschaftsraum und konkrete Überlegungen zu den einzubeziehenden Staaten sind vor Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen nicht angezeigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 30. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Kooperation zwischen der Europäischen Union und der Eurasischen Wirtschaftsunion ein? 31. Welche Forderungen an die Russische Föderation verbindet die Bundesregierung für die Ausgestaltung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok? 32. Welchen Mehrwert für die deutsche beziehungsweise EU-Wirtschaft sollte der ausgestaltete gemeinsame Wirtschaftsraum gegenüber dem aktuellen Kooperationsniveau haben? Zu den Fragen 30 bis 32 wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 33. Welche Bemühungen und/oder Zugeständnisse gab es seitens der Russischen Föderation im Hinblick auf die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums mit der EU? Die Russische Föderation hat in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung die Vision eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes von Lissabon bis Wladiwostok thematisiert. Dabei wurden jedoch keine Zugeständnisse im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Aufnahme eines politischen Dialogs der Europäischen Union mit der Eurasischen Wirtschaftsunion gemacht. 34. Welche nachgeordneten Bundesbehörden oder externen deutschen Stiftungen , Ausschüsse, Verbände, Institute beziehungsweise andere Organisationen hat die Bundesregierung beauftragt, einen Plan zur Gestaltung des gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok zu entwickeln? Die Bundesregierung hat weder nachgeordnete Bundesbehörden noch sonstige Institutionen mit der Entwicklung von Plänen zur Gestaltung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok beauftragt. 35. Sind der Bundesregierung Vorschläge, Pläne oder Initiativen zur Gestaltung des gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok von deutschen Stiftungen, Ausschüssen, Verbänden, Instituten oder anderen Organisationen bekannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigen sich verschiedene Institute und Organisationen mit der Vision eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok und Möglichkeiten seiner Umsetzung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4758 36. Wurden beziehungsweise werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Koalitionsverträgen , Positionspapieren oder weiteren Dokumenten anderer EU- Mitgliedstaaten eine gemeinsame Wirtschaftszone von Lissabon bis Wladiwostok als Zielvorstellung formuliert (bitte nach Staaten, Jahren und Art der Dokumente aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat in interne Regierungsdokumente anderer EU-Mitgliedstaaten keine Einsicht. 37. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Verwirklichung „der Vision eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok “ (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018, S. 148, Zeilen 6997–6998)? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 38. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung aktuell, um das Vertrauen der russischen Seite zu stärken (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018, S. 148, Zeilen 7000–7001)? Die genannten Zeilen des Koalitionsvertrages lauten: „Wir setzen uns entschlossen für die weltweite verifizierbare Abrüstung von allen Massenvernichtungswaffen ein.“ Der Koalitionsvertrag hält außerdem in Zeilen 7095 – 97 fest, „Ziel unserer Politik gegenüber Russland bleibt eine Rückkehr zu auf gegenseitigem Vertrauen und friedlichem Interessenausgleich basierenden Beziehungen, die wieder eine enge Partnerschaft ermöglichen.“ Die Bundesregierung setzt sich in ihren Kontakten mit der russischen Regierung dafür ein, dass diese zu einer regelbasierten Ordnung zurückkehrt. Insbesondere durch ihren Einsatz die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen sucht die Bundesregierung die Grundlagen dafür zu schaffen, dass Vertrauen zu Russland wiederhergestellt und die Rückkehr zu einer Partnerschaft mit Russland ermöglicht wird. 39. Schließt der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 nach Ansicht der Bundesregierung bei Fortschritten in der Lösung des Konflikts in der Ostukraine eine schrittweise Lockerung der von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen grundsätzlich aus? Die Bundesregierung wird im Falle der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen einen Dialog mit den europäischen Partnern führen, wie der Abbau der Sanktionen erfolgen soll. 40. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegenüber Kiew, damit auch die Ukraine ihre Verpflichtungen aus dem Minsker Abkommen („Minsk II“) erfüllt, zumal die einzelnen Forderungen einer zeitlichen Reihenfolge (insbesondere die Punkte 9 und 11 des Abkommens, vgl. www. bpb.de/201881/dokumentation-das-minsker-abkommen-vom-12-februar- 2015) unterliegen? Die Minsker Vereinbarungen sind Grundlage für die friedliche Konfliktlösung in der Ost-Ukraine. Deutschland arbeitet im Normandie-Format weiter aktiv an einer Lösung des Konflikts mit. Die Bundesregierung ruft alle Seiten dazu auf, ihre Verpflichtungen aus den Minsker Vereinbarungen einzuhalten und umzusetzen. Die genaue Ausgestaltung der zeitlichen Abfolge der in den Minsker Vereinbarungen festgelegten Maßnahmen ist Gegenstand laufender Verhandlungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4758 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 41. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Russische Föderation eine positive Rolle im Zusammenspiel mit China bei der Ausgestaltung der Neuen Seidenstraße (One Road – One Belt) spielt? Wenn nein, was sind die konkreten Kritikpunkte? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich den Ausbau der Konnektivität zwischen China und Europa. Sie verweist in diesem Zusammenhang regelmäßig auf die Notwendigkeit transparenter Ausschreibungen, Nachhaltigkeit der Projekte sowie die Einhaltung internationaler Standards. Dies gilt auch für Projekte in und mit der Russischen Föderation. 42. Wie erfolgreich hat nach Ansicht der Bundesregierung die ukrainische Regierung das abgeschlossene EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen bislang umgesetzt (bitte konkrete Maßnahmen und Verbesserungen seit 2014 nennen )? Die Umsetzung des am 1. September 2017 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine, das ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen beinhaltet, erfolgt im Rahmen eines mehrjährigen Prozesses . Die Ukraine hat bereits spürbare Fortschritte bei der darin vorgesehenen Annäherung ihrer Gesetzgebung an die EU-Gesetzgebung erzielt, etwa in den Bereichen Digitalisierung, Zollzusammenarbeit und Energie. 43. Inwiefern wirkt die Bundesregierung dem nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller offenkundigen Tatbestand entgegen, dass die jüngsten von den USA verhängten Sanktionen gegen Russland, die extraterritorialen Bezug haben (www.ukrinform.de/rubric-polytics/2518908-volker-furnichtumsetzung -minsker-abkommen-werden-sanktionen-gegen-russlandnur -verscharft.html), die Bemühungen um Vertrauensbildung aller Konfliktparteien bei der Umsetzung des Minsker Abkommens untergraben? Die Bundesregierung ist in engem Kontakt mit den USA, um die Frage der transatlantischen Geschlossenheit bei den Sanktionen gegen Russland zu thematisieren und möglichen negativen Wirkungen extraterritorialer Sanktionen entgegenzuwirken . Auch bei den Verhandlungen im Rahmen des Minsk-Prozesses bemüht sich Deutschland um Schaffung von Vertrauen zwischen den Parteien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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