Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/476 19. Wahlperiode 18.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/296 – Migrationsberatungszentren in elf Ländern und ihre Wirksamkeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Kontext des fünften Gipfeltreffens der Afrikanischen Union (AU) und der EU am 29. und 30. November 2017 in Abidjan, Libyen, standen neben der Migration unter dem Schwerpunktthema „Investitionen in die Jugend für eine nachhaltige Zukunft“ die Ziele Investitionen in Afrika und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten vor allem für junge Menschen im Mittelpunkt. Ein Baustein der Bundesregierung, um „den Migrationsdruck nach Deutschland “ zu mindern, ist das im März 2017 gestartete Rückkehrerprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) „Perspektive Heimat“, das abgelehnte Asylbewerber/-innen, die freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren, mithilfe von sogenannten Migrationsberatungszentren bei der beruflichen Reintegration unterstützen soll (www. bmz.de/de/themen/Sonderinitiative-Fluchtursachen-bekaempfen-Fluechtlingereintegrieren /deutsche_politik/aktionsfeld_4/index.jsp). Das mit Finanzmitteln in Höhe von 150 Mio. Euro ausgestattete Rückkehrerprogramm wurde bereits in den Ländern Albanien, Serbien, Kosovo und Tunesien etabliert, weitere Zielländer sind Marokko, Nigeria, Ghana, Senegal, der Irak, Afghanistan und Ägypten . Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller begründete die Eröffnung des ersten Migrationsberatungszentrums in Tunesien damit, „Menschen ohne Bleibeperspektive in Deutschland“ eine Chance in ihrer Heimat zu eröffnen (www.bmz.de/presse/aktuelleMeldungen/ 2017/maerz/!70303_pm026_Minister-Mueller-eroeffnet-deutsch-tunesisches- Migrationsberatungszentrum/index.jsp). Im Rahmen des Gipfeltreffens erwähnte der Bundesminister die Eingliederung der Rückkehrer/-innen in Strukturen in ihrem Heimatland lobend (www.tagesschau.de/inland/mueller-afrikaeu -101.html). Dass diese Erwartung erfüllt werden kann, erscheint aus Sicht der Fragesteller allerdings äußerst fragwürdig, nimmt man bisherige Zahlen beispielsweise über die Wirksamkeit des Migrationsberatungszentrums in Tunesien zur Hand, in dem bis Ende Juni 2017 nur 330 Menschen beraten wurden. Dort stehen auch nur ein Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und ein 35 qm großer Empfangsraum sowie ein Seminarraum für die Beratungsdienste zur Verfügung (Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12292). Der Bundesminister Dr. Gerd Müller hatte bei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/476 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Eröffnung angekündigt, dass bis Ende des Jahres 2017 2 000 Personen beraten werden sollen. Daher bezeichnete die Abgeordnete Heike Hänsel die Zentren als „PR-Kampagne“, da für sie nicht nachvollziehbar sei, wie „man damit der hohen Jugendarbeitslosigkeit, die viele zur Flucht zwingt, entgegenwirken will“. Auch innerhalb des BMZ ist das Programm offenbar umstritten, da es Ende 2016 übereilt und ohne überdachtes Konzept aufgesetzt worden sei (www. focus.de/politik/deutschland/migration-rueckkehrerprogramm-fuer-migrantenlaeuft -nur-schleppend-an_id_7439058.html). Vier der elf geplanten Beratungszentren auf dem Balkan, in Afrika und in Afghanistan haben bisher ihren Dienst aufgenommen. Für Afghanistan soll es bis Ende des Jahres 2017 nur eine Onlineberatungsagentur geben. Aus Sicht der Fragesteller ist nicht ersichtlich, wie besonders in Ländern wie dem Irak, Afghanistan und Ägypten, aus denen Menschen vor kriegerischen Konflikten, Gewalt und wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit fliehen, Migrationsberatungszentren die Menschen konkret unterstützen sollen. Angesichts der beispielsweise extrem hohen Arbeitslosenquote von 35 Prozent in Afghanistan (www.laenderdaten. de/wirtschaft/arbeitslosenquote.aspx) stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, inwiefern Arbeitsstellen vermittelt werden können, wenn es keine gibt. So waren unter den etwas mehr als 12 000 beratenen Personen im ersten Halbjahr 2017 lediglich mindestens 565 Rückkehrer (www.focus.de/politik/ deutschland/migration-rueckkehrerprogramm-fuer-migranten-laeuft-nurschleppend -an_id_7439058.html). Aufgrund makroökonomischer Probleme dürften so Migrationsberatungszentren ins Leere laufen. Hilfsorganisationen wie Brot für die Welt, Misereor und attac kritisieren, dass die EU nur durch eine Abkehr von der bisherigen Politik der Kooperation mit Diktaturen und einer zerstörerischen Freihandelspolitik, die den Menschen vor Ort wirtschaftliche Perspektiven nähme und neue Fluchtursachen schaffe, Beschäftigung generieren und so Migration eindämmen könne (u. a. www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kampf-gegen-fluchtursachenmerkel -reist-zum-eu-afrika-gipfel-migration-zentrales-thema.7967a218-553e-40 74-a530-8d91d902b039.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die neuen Migrationsberatungszentren zielen darauf ab, zu geordneter, sicherer und legaler Migration beizutragen. Die Aus- und Aufbauarbeiten der Zentren befinden sich in der Umsetzung und werden, soweit erforderlich, länderspezifisch angepasst. Die bestehenden sieben Migrationsberatungszentren in Albanien, Serbien , Kosovo, Tunesien, Marokko, Ghana und Senegal beraten in drei Richtungen : 1. Beratung für Rückkehrer aus Deutschland, um ihnen die Reintegration in ihrem Heimatland zu erleichtern. 2. Beratung über legale Migrationswege nach Deutschland sowie Aufklärung über die Gefahren illegaler Migration. 3. Beratung über Perspektiven vor Ort. Alle Angaben in den folgenden Antworten, die zukünftige Planungen betreffen, erfolgen vorbehaltlich der Priorisierung durch die neue Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/476 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für die sieben bislang noch nicht eröffneten Migrationsberatungszentren (bitte je Zentrum skizzieren)? Operativ sind die Migrationsberatungszentren in: 1. Kosovo, Pristina 2. Albanien, Tirana 3. Serbien, Belgrad 4. Tunesien, Tunis 5. Marokko, Casablanca 6. Ghana, Accra 7. Senegal, Dakar Geplant sind Eröffnungen in: 8. Nigeria, Lagos – voraussichtlich Anfang 2018 9. Irak, Erbil – voraussichtlich in 2018 10. Afghanistan (Eröffnungsdatum eines physischen Büros noch offen) 11. Ägypten (Eröffnungsdatum noch offen) 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in diesen elf Zentren beschäftigt bzw. eingeplant (bitte für jedes einzelne Land auflisten)? 1. Kosovo: 9 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt. 2. Albanien: 5 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt, eine weitere Stelle ist geplant. 3. Serbien: 7 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt. 4. Tunesien: 6 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt. 5. Marokko: 2 Mitarbeiter/in werden derzeit beschäftigt, weiterer Stellenbedarf wird derzeit ermittelt. 6. Ghana: 4 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt, weiterer Stellenbedarf wird derzeit ermittelt. 7. Senegal: 5 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt. 8. Nigeria: 3 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt (zum Aufbau des Migrationsberatungszentrums und späteren Fortführung der Aktivitäten). 9. Irak: 1 Mitarbeiter/in wird derzeit beschäftigt (zum Aufbau des Migrationsberatungszentrums und zur späteren Fortführung der Aktivitäten). 10. Afghanistan: 1 Mitarbeiter/in wird derzeit beschäftigt (zum Aufbau des Migrationsberatungszentrums und zur späteren Fortführung der Aktivitäten). 11. Ägypten: es werden noch keine Mitarbeiter/innen beschäftigt. Diese Zahlen verstehen sich in Tunesien, Serbien und Senegal inkl. Mitarbeiter /innen der jeweiligen Arbeitsagentur. In allen übrigen Ländern handelt es sich derzeit ausschließlich um Personal der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (davon sind manche im Beratungszentrum selbst, andere in Projektbüros der GIZ – u. a. im administrativen Bereich – und wieder andere in den Räumlichkeiten der lokalen Partner eingesetzt). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/476 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie groß sind die Räumlichkeiten der jeweiligen Zentren? Geeignete Räumlichkeiten für die Migrationsberatungszentren werden mit den lokalen Partnern ausgesucht. Die bereits bestehenden Zentren verfügen über unterschiedlich große Räumlichkeiten zwischen einem Zimmer und größeren Räumlichkeiten von bis zu 300 Quadratmetern, welche auch Sitzungs- und Schulungsräume beinhalten. Das Zentrum in Marokko befindet sich in einem Raum innerhalb der marokkanischen Arbeitsagentur. Zudem ist ein Teil der Mitarbeiter /innen der verschiedenen Zentren (u. a. im administrativen Bereich) in Projektbüros der GIZ im Einsatz und einige nationale Arbeitsagenturen stellen bereits eigenes Personal, welches über eigenen Büroraum verfügt. 4. In welcher Höhe hat die Bundesregierung Finanzmittel für die vom Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller angekündigte Beratungszentren für abgelehnte Asylbewerber vorgesehen (je nach Land auflisten)? Im Rahmen des BMZ-Rückkehrer-Programms „Perspektive Heimat“ werden u. a. Migrationsberatungszentren eröffnet. Ziel dieser Zentren ist es, die Reintegration von freiwilligen Rückkehrern zu unterstützen, über Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem lokalen Arbeitsmarkt und über die Möglichkeiten legaler Migration nach Deutschland zu informieren. Außerdem wird über die Gefahren illegaler Migration aufgeklärt. Für die bereits existierenden Migrationsberatungszentren sind für den Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt folgende Mittel vorgesehen: 1. Kosovo: 2 447 000 Euro 2. Albanien: 1 955 000 Euro 3. Serbien: 1 910 000 Euro 4. Tunesien: 1 442 000 Euro 5. Marokko: 2 659 000 Euro 6. Ghana: 1 169 000 Euro 7. Senegal: 1 359 000 Euro Für weitere geplante Migrationsberatungszentren sind für den gleichen Zeitraum Mittel in Höhe von voraussichtlich 500 000 bis 800 000 Euro pro Jahr vorgesehen (abhängig von der Kostenstruktur im Land und von Nachfrage und Angebot). 5. Mit welchem Konzept will die Bundesregierung besonders in von Gewalt und Krieg geprägten Ländern wie Afghanistan, dem Irak und Ägypten Rückkehrerinnen und Rückkehrer in Jobs bringen? Der Zugang zu Beschäftigung für Rückkehrer/innen und für die lokale (nichtmigrierte ) Bevölkerung wird durch eine Kombination unterschiedlicher Ansätze unterstützt. Hierzu gehören insbesondere die Unterstützung bei Existenzgründungen und die Förderung der betrieblichen (Re-)Integration. In Kontexten von Krise, Gewalt und Fragilität basieren alle diese Maßnahmen auf einer Friedensund Konfliktanalyse und einer konfliktsensiblen Ausgestaltung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/476 6. Wie viele arbeitslose Menschen wurden seit Etablierung der vier schon bestehenden Migrationsberatungszentren (in Tunesien, Albanien, Serbien und Kosovo) erreicht? Insgesamt wurden in den vier Migrationsberatungszentren in Tunesien, Albanien, Serbien und Kosovo mit Stand 30. November 2017 Beratungsgespräche mit 25 771 arbeitssuchenden bzw. migrationswilligen Personen geführt. 7. Wie viele arbeitslose Menschen sollen die Zentren in den kommenden Jahren beraten? Da die Zahl der zu beratenden Personen (Interessenten an legaler Migration, Arbeitssuchende , Rückkehrer/innen aus Deutschland) schwankt, ist eine genaue Prognose nicht möglich. 8. Wie viele und welche Arbeitsplätze konnten mit Hilfe der vier bestehenden Zentren bisher vermittelt werden (bitte je nach Land auflisten)? Die Hauptfunktion der Migrationsberatungszentren ist es, als erste Anlaufstelle für Personen auf der Jobsuche zu dienen und die Personen an passende Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu vermitteln. Diese Programme sollen den Menschen dann zu einem Job verhelfen. Ausgewählte Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurden mit zusätzlichen Finanzmitteln aufgestockt. Dadurch können unter anderem Personen aufgenommen werden, die vorher in den Migrationsberatungszentren beraten wurden. Durch die aufgestockten Vorhaben wurden mit Stand 30. November 2017 in den vier Ländern 417 Personen in Beschäftigung gebracht. Außerdem wurde die Beschäftigungsfähigkeit von 13 622 nicht-migrierten Personen durch Qualifizierungs - und Weiterbildungsmaßnahmen verbessert. So leisten die Vorhaben einen Beitrag für Bleibeperspektiven im Herkunftsland. Im Einzelnen: Land Anzahl in Beschäftigung gebrachte Personen (Stand 30.11.3017) Anzahl weiterer Personen, deren Beschäftigungsfähigkeit verbessert wurde (Stand 30.11.2017) Albanien 112 Sektoren: Gastronomie, Öffentliche Dienstleistungen, Tourismus 1.392 Kosovo 206 Sektoren: Textilindustrie, Landwirtschaft, Tourismus, Handwerk 11.024 Serbien 15 Sektoren: Gastronomie, Handwerk, Baugewerbe 751 Tunesien 84 Sektoren: Öffentliche Dienstleistungen, Landwirtschaft, Handwerk 455 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/476 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie viele und welche Arbeitsplätze stehen wie vielen Arbeitslosen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber (bitte je nach Land auflisten)? Für die genannten Länder (Albanien, Kosovo, Serbien und Tunesien) liegen der Bundesregierung keine belastbaren Angaben zur Anzahl und Art der auf den jeweiligen Arbeitsmärkten freien Arbeitsplätze vor. Angaben der offiziellen Statistikämter der Länder zu der Anzahl der Arbeitslosen liegen der Bundesregierung nur für Kosovo (30,2 Prozent im zweiten Quartal 2017), Serbien (428 000 Personen im dritten Quartal 2017) und Tunesien (15,3 Prozent im zweiten Quartal 2017) vor. 10. Hat die Bundesregierung neben den bereits etablierten und den geplanten Beratungszentren in elf Ländern weitere arbeitsmarkt-, sozial- oder entwicklungspolitische Maßnahmen für Rückkehrer in diese Länder geplant, und falls ja, welche? Neben den Migrationsberatungszentren wird die wirtschaftliche und soziale Integration von Rückkehrer/innen sowie die Beteiligung der lokalen Bevölkerung durch verschiedene Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unter anderem in den Bereichen Berufsqualifizierung, Existenzgründerförderung, Rechtsberatung/soziale Unterstützung und Förderung im Grundbildungssektor für Kinder und Jugendliche unterstützt. 11. Welche Bilanz zieht das BMZ für die vier bereits eröffneten Zentren? Die Fragen 11, 12, 14 und 33 werden gemeinsam beantwortet. Die Migrationsberatungszentren in Albanien, Serbien und Kosovo sind fest etabliert und beraten erfolgreich zur Reintegration von freiwilligen Rückkehrern, zu legalen Migrationswegen nach Deutschland und zu den Risiken der irregulären Migration. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 18, 19 und 20 zu den positiven Ergebnissen des Migrationsberatungszentrums im Kosovo verwiesen. Auch das Migrationsberatungszentrum in Tunesien hat sich mittlerweile gut etabliert . Für 594 Menschen hat eine Beratung zur Integration in den lokalen Arbeitsmarkt erfolgreich stattgefunden (Stand: 30. November 2017). Zusätzlich haben 367 Personen an von dem Zentrum organisierten Veranstaltungen, wie zum Beispiel Informationsveranstaltungen zu Umschulungen und Chancen im tunesischen Arbeitsmarkt teilgenommen (Stand: 30. November 2017). Die Beratungsangebote werden derzeit weiter ausgebaut. Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, dass die Migrationsberatungszentren stets einer Anlaufphase bedürfen, in denen die Zentren bei der Bevölkerung bekannt gemacht werden. Eine Fortschrittskontrolle der Maßnahmen findet dabei kontinuierlich statt. Eine entwicklungspolitische Evaluierung der laufenden Maßnahmen in Tunesien hat noch nicht stattgefunden, da das Vorhaben im ersten Jahr seiner Umsetzung ist. Der Erfolg der Migrationsberatungszentren in Tunesien und Marokko kann nicht nur an den erreichten Rückkehrern gemessen werden. Die Angebote der Zentren richten sich an alle Personen vor Ort, um unter anderem Bleibeperspektiven zu schaffen und über Gefahren der irregulären Migration aufzuklären. 12. Wie ist die Bilanz über das erste Halbjahr des Beratungszentrums in Tunis, und falls es noch keine Evaluation gibt, für wann ist eine Evaluation geplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/476 13. In welche konkreten Beschäftigungsverhältnisse wurden die 73 Personen vermittelt, die „die aufgestockten Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2017 nachweislich“ in Tunesien Lohn und Brot gebracht hat (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 93 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache 19/189)? 67 der unterstützten Personen sind inzwischen im Bereich gesundheitsfördernder Tourismus (z. B. Thalasso Therapie) sowie in der handwerklichen Verarbeitung von Olivenholz beschäftigt. Zwei weitere Personen haben im Landesinneren Kindergärten mit innovativem pädagogischem Ansatz gegründet und beschäftigen insgesamt noch vier weitere Personen. 14. Wenn, wie in der obigen Antwort konstatiert wurde, bislang insgesamt 18 Gespräche mit Rückkehrerinnen und Rückkehrer im Migrationsberatungszentrum in Tunis und 37 in Casablance geführt wurden, inwiefern sollte dies ein Erfolg sein? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 15. Welche „aufgestockten Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit “ sind damit gemeint? Damit sind die folgenden Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Tunesien gemeint: „Offener Regionalfonds Qualifizierung und Beschäftigung “, „Innovation, Beschäftigung und regionale Wirtschaftsentwicklung“, „Förderung der Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung“ und „Stärkung kommunaler Entwicklung und Demokratie im Maghreb“. Diese Programme werden von der GIZ umgesetzt. 16. In welche konkreten Beschäftigungsverhältnisse wurden die 151 bis 31. Oktober 2017 in Marokko vermittelten Personen gebracht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 93 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache 19/189 vom 30. November 2017)? Die unterstützten Personen arbeiten z. B. im Bereich der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und der Verwertung von Heil- und Aromapflanzen, in landwirtschaftlichen Betrieben oder Kooperativen. 17 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse sind in selbständiger und 83 Prozent in angestellter Beschäftigung . 17. Inwiefern wurde die „Beschäftigungsfähigkeit“ von 1 182 Personen verbessert ? Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit erfolgt durch eine Kombination aus Ausbildungs- und Vermittlungsprogrammen. Diese beziehen sich insbesondere auf Abbau von Vermittlungsschwächen auf dem Arbeitsmarkt, Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und anderen benachteiligten Gruppen (z. B. Jugendliche ohne Ausbildung) sowie Entwicklung beruflicher Kompetenzen durch Weiterbildung und erwerbslebenslange Qualifizierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/476 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Auf welcher Basis kommt der Bundesminister Dr. Gerd Müller zu dem Schluss, dass das Migrationsberatungszentrum in Kosovo ein „gutes Beispiel “ sei (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.deutschland-mueller-mehrlegale -arbeitsmigration-zulassen.1535e96a-c91a-4e12-83be-0d385c3fa088. html)? 19. Wie ist die Bilanz des im Mai 2015 eröffneten Migrationsberatungszentrums in Pristina, wenn zurückgekehrte Flüchtlinge behaupten, in Kosovo keine Arbeitsperspektive zu finden und nun abermals ausreisen zu wollen (www.zeit.de/politik/ausland/2016-02/kosovo-fluechtlinge-albanienrueckkehr -heimkehr-verschuldung/seite-2)? 20. Wie viele arbeitslose Menschen wurden in Kosovo seit der Etablierung beraten , und wie viele Arbeitsplätze konnten mit Hilfe des Beratungszentrums bisher vermittelt werden? Die Fragen 18, 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Das Migrationsberatungszentrum im Kosovo ist ein gutes Beispiel, weil es als erstes Migrationsberatungszentrum seiner Art seit 2015 Menschen über die Gefahren und Risiken illegaler Migration nach Deutschland aufklärt, aber auch Wege der legalen Migration nach Deutschland aufzeigt. Einen weiteren positiven Beitrag leistet das Migrationsberatungszentrum im Kosovo dadurch, dass es die Menschen vor Ort zu den beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Kosovo berät. Davon profitieren auch Rückkehrer/innen. Seit der Eröffnung im Mai 2015 konnten durch das Migrationsberatungszentrum im Kosovo 15 943 migrationswillige bzw. arbeitssuchende Personen beraten werden . Ferner konnten Rückkehrer/innen erfolgreich an die im Jahr 2017 aufgestockten Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vermittelt werden . Dadurch wurden 206 Personen in eine Beschäftigung gebracht (Stand: 30. November 2017). Außerdem wurde die Beschäftigungsfähigkeit von 11 024 weiteren Personen durch Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen verbessert (Stand: 30. November 2017). Für Informationen zu den vermittelten Arbeitsplätzen wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 21. Wie viele arbeitslose Menschen wurden in Kosovo in Arbeits- und Ausbildungsstellen in Deutschland vermittelt? Eine Aufgabe des Migrationsberatungszentrums ist es, Personen auf der Suche nach einer Beschäftigungsmöglichkeit in Deutschland mit potentiellen Arbeitgebern oder Ausbildungsstätten in Deutschland in Kontakt zu bringen. Die Personen , die nach erfolgreicher Beratung durch das Migrationsberatungszentrum einen Arbeits- und Ausbildungsplatz gefunden haben, können aber nicht verpflichtet werden, diese Angaben dem Zentrum zu melden. Daher können Daten zu den vermittelten Arbeits- oder Ausbildungsstellen nicht systematisch erhoben werden . 22. Gibt es über die elf etablierten und geplanten Zentren hinaus Pläne, weitere Zentren zu eröffnen? Der Aufbau von weiteren Zentren wird geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/476 23. Wie viele zusätzliche Mittel stellt das BMZ der GIZ für die Maßnahmen für Rückkehrerinnen und Rückkehrer zur Verfügung (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12292) (bitte je nach Land auflisten)? Das BMZ stellt der GIZ für die Reintegration von Rückkehrern insgesamt und für alle elf Zielländer des Programms 150 Mio. Euro für die Jahre 2017 bis 2020 zur Verfügung. Von diesen Mitteln profitiert auch die lokale Bevölkerung. So werden auch Bleibeperspektiven vor Ort geschaffen. Ein Teil der Mittel wird für länderübergreifende Ausgaben (wie zum Beispiel für den Aufbau der Onlineberatung), für Maßnahmen in Deutschland (wie den Ausbau der bestehenden Struktur zur Rückkehrberatung) oder der Förderung von Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Organisationen (siehe Antwort zu Frage 26) verwendet. Außerdem wird der Aufbau der Migrationsberatungszentren in den elf Zielländern finanziert (Auflistung der Mittel nach Ländern siehe Antwort zu Frage 4). Darüber hinaus werden aus diesen Mitteln Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit aufgestockt (insgesamt 95,5 Mio. Euro), um diese für Rückkehrer zu öffnen, mehr Angebote für Rückkehrer/innen bereitstellen zu können und Bleibeperspektiven vor Ort zu schaffen. Diese Mittel sind wie folgt auf die elf Zielländer verteilt: Albanien: 6,0 Mio. Euro Serbien: 6,1 Mio. Euro Kosovo: 12,95 Mio. Euro Regional Südosteuropa: 5,6 Mio. Euro Tunesien: 13,4 Mio. Euro Marokko: 9,8 Mio. Euro Ägypten: 12,9 Mio. Euro Nigeria: 6,0 Mio. Euro Senegal: 5,6 Mio. Euro Ghana: 5,0 Mio. Euro Afghanistan: 7,0 Mio. Euro Irak: 5,15 Mio. Euro. 24. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt das BMZ bei der in Deutschland ansässigen Rückkehrerhotline? Die Rückkehr-Hotline wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt. Für die Beratung über die Hotline zu den Reintegrationsangeboten im Herkunftsland ist eine Mitarbeiterin der GIZ im Auftrag des BMZ beim BAMF eingesetzt. 25. Wie viele Personen konnte diese Hotline bislang erreichen (bitte wenn möglich nach einzelnen Herkunftsländern der Arbeitslosen aufschlüsseln)? Insgesamt haben bisher – im Zeitraum Oktober 2016 bis November 2017 – 1 687 Personen die Hotline genutzt. Zu den Herkunftsländern liegen keine statistischen Daten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/476 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. In welcher Höhe stellt die Bundesregierung Finanzmittel für die Förderungen von privaten Trägern (Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen etc.) für Projekte der Berufsbildungs- und Ausbildungsförderung zur Verfügung, die dem Rückkehrerprogramm „Perspektive Heimat“ zukommen? 27. Inwiefern verbindet die Bundesregierung diese verschiedenen privaten und staatlichen Förderinstrumente? Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Über das Rückkehrer-Programm „Perspektive Heimat“ werden für Maßnahmen nichtstaatlicher Organisationen, die komplementär zu den staatlichen Aktivitäten des Programms die Reintegration von Rückkehrern unterstützen sollen, aktuell insgesamt 15 Mio. Euro für die Jahre 2017 bis 2020 zur Verfügung gestellt. Bei jeder Förderentscheidung wird geprüft, welche Angebote bereits durch staatliche Programme vorgehalten werden und ob und wie die Angebote nichtstaatlicher Organisationen hierzu eine passende Ergänzung bieten. 28. Wie viele Ausbildungsplätze stehen den zu beratenden Arbeitslosen in den elf Ländern gegenüber? Über die Gesamtanzahl der Ausbildungsplätze in den elf Ländern liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 29. Wie viele Arbeitsplätze sind bisher in den elf Ländern durch die Maßnahmen des BMZ geschaffen worden (bitte für alle Länder auflisten)? Für die im Rahmen des Rückkehrer-Programms „Perspektive Heimat“ in Beschäftigung gebrachten Personen in den Ländern Albanien, Kosovo, Serbien und Tunesien wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. In Marokko wurden im Rahmen des Rückkehrer- Programms „Perspektive Heimat“ 454 Personen in eine Beschäftigung gebracht (Stand: 30. November 2017). Da das Rückkehrer-Programm „Perspektive Heimat“ in den anderen sechs Ländern erst im späten zweiten Halbjahr 2017 Vorhaben beauftragt hat, liegen für diese Länder aktuell noch keine Daten zu den in Beschäftigung gebrachten Personen vor. 30. In welchen der elf Länder gibt es überhaupt staatliche Arbeitsvermittlungsagenturen , mit denen wie im Fall der tunesischen ANETI eine Zusammenarbeit unterhalten wird? 31. Falls in einzelnen der elf Länder keine staatlichen Arbeitsvermittlungsagenturen als Partner für die Zusammenarbeit existieren oder in Frage kommen, arbeitet das BMZ dann mit privaten Arbeitsvermittlungsagenturen zusammen (bitte für die betreffenden Länder auflisten)? Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet. In Albanien, Serbien, Kosovo, Tunesien, Marokko, Senegal und Nigeria gibt es staatliche Arbeitsagenturen. Mit diesen arbeitet die GIZ im Auftrag des BMZ in den bestehenden Migrationsberatungszentren (bzw. zum Aufbau des Zentrums in Nigeria) zusammen. In Ghana arbeitet die GIZ im Auftrag des BMZ direkt mit dem Arbeitsministerium zusammen, da es keine staatliche Arbeitsagentur gibt. In Ägypten wird die Ausgestaltung des Migrationsberatungszentrums noch geprüft. Zusammen mit den ägyptischen Partnern wird die nationale Struktur zur Zusammenarbeit im Migrationsberatungszentrum noch festgelegt. Im Irak und in Afghanistan arbeitet die GIZ im Auftrag des BMZ mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zusammen. Auch hier wird die Kooperationsform mit den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/476 nationalen Strukturen zur Zusammenarbeit im Migrationsberatungszentrum noch festgelegt. In allen Herkunftsländern steht die GIZ darüber hinaus im Auftrag des BMZ mit einer Vielzahl von Akteuren im Austausch, die Rückkehrer/innen und der lokalen Bevölkerung Startchancen und neue Perspektiven bieten. Dazu können auch private Arbeitsvermittlungsagenturen gehören. 32. Arbeitet die GIZ bzw. arbeitet das BMZ mit Exil- oder Diaspora-Gruppen der betreffenden elf Länder zusammen, um die Rückkehr in den Arbeitsmarkt der Herkunftsländer mit möglichen beruflichen Perspektiven zu verknüpfen ? Die GIZ arbeitet im Auftrag des BMZ mit verschiedenen Diaspora- bzw. Migrantenorganisationen aus den betreffenden Ländern zusammen. Es ist ein Ziel des BMZ, durch die Förderung von Diaspora- bzw. Migrantenorganisationen in den Herkunftsländern zusätzliche Startchancen und Perspektiven für Rückkehrer zu schaffen. 33. Inwiefern kann die Bundesregierung von einem Scheitern des Programms sprechen, wenn sich wie in Tunesien unter den 12 000 beratenen Arbeitslosen mindestens lediglich 565 Rückkehrer befanden? Die Bundesregierung spricht nicht von einem Scheitern des Programms. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 34. Wie hat sich im zweiten Halbjahr 2017 der Anteil der Rückkehrer nach Tunesien an den insgesamt beratenen Personen entwickelt, und falls die Quote so niedrig geblieben ist, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Vom 13. März 2017 bis 30. November 2017 Beratungsgespräche insgesamt 594 Davon Rückkehrer/innen aus Deutschland 19 Das Migrationsberatungszentrum hat 41 Prozent der Personen, die im Zeitraum 1. Januar bis 30. November 2017 freiwillig nach Tunesien zurückgekehrt sind, erreicht. Zu beachten ist dabei auch die Zahl der freiwilligen Rückkehrer/innen nach Tunesien insgesamt (siehe Antwort zu Frage 40) sowie die Tatsache, dass in den Migrationsberatungszentren ein freiwilliger Beratungsansatz verfolgt wird. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Im Übrigen arbeitet die Bundesregierung weiter an der Umsetzung der umfangreichen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 9. Februar 2017. 35. Wenn die Bundesregierung, wie sie in ihrer Antwort zu den Fragen 9, 10 und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12292 erklärt hat, Ausbildungsmaßnahmen und Existenzgründungen in drei- bis vierstelliger Höhe im Tourismusbereich ermöglicht, wie erfolgversprechend sind diese Maßnahmen angesichts eines dramatischen Rückgangs des Tourismus in Tunesien im Zuge des Terroranschlags von 2015 in Port-El-Kantaoui? Die Angaben in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9, 10 und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12292 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/476 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode beziehen sich nicht nur auf den Tourismussektor, sondern auch auf die Sektoren Landwirtschaft, Informations- und Telekommunikationstechnologie, Textil und Handwerk. Diese breite Aufstellung erlaubt es, auf etwaige Stagnationen in einzelnen Sektoren zu reagieren. Das BMZ sieht Ausbildungsmaßnahmen und Unterstützung von Existenzgründungen im Tourismussektor in Tunesien weiterhin als erfolgversprechend an. Der Tourismussektor zählt zu den bedeutendsten Wirtschaftssektoren in Tunesien mit hohem Beschäftigungspotential. Voraussetzung hierfür ist eine stabile Sicherheitslage . Im Jahr 2017 verzeichnet Tunesien laut dem nationalen Tourismusbüro wieder stark steigende Gästezahlen (Januar bis August 2017 Anstieg um 21 Prozent im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres). 36. Wie gestaltet sich die Beratung von Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach Afghanistan vor dem Hintergrund, dass die am 31. Mai 2017 bei einem Bombenanschlag teilweise zerstörte deutsche Botschaft noch nicht wieder eröffnet werden konnte? 38. Inwiefern ist es angesichts der angespannten Sicherheitslage in Afghanistan überhaupt möglich, Rückkehrerinnen und Rückkehrer zu beraten, und wie wirksam ist die Onlineberatung, die es aufgrund der angespannten Sicherheitslage dort nur gibt? 39. Plant das BMZ, im kommenden Jahr ein Büro für die Beratung von Rückkehrerinnen und Rückkehrer anstelle der Onlineberatung in Afghanistan einzurichten ? Die Fragen 36, 38 und 39 werden gemeinsam beantwortet. Der Aufbau von Beratungsstrukturen in Afghanistan verzögert sich aufgrund der angespannten Sicherheitslage. Daher soll zunächst eine Online-Beratung für Rückkehrer/innen zur Verfügung gestellt werden. Aussagen zur Wirksamkeit sind erst nach dem Start der Angebote möglich. Je nach Sicherheitssituation wird es ggf. auch eine physische Beratung über bereits bestehende Strukturen in Afghanistan geben. 37. Inwiefern ist die Zielsetzung, Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach Afghanistan in Arbeit zu vermitteln, realistisch angesichts dessen, dass die meisten Menschen wegen des Kriegs und des Mangels an existenzsichernder Arbeit ihr Land verlassen haben? Durch Unterstützung und Beratung u. a. bei der landwirtschaftlichen Produktion, bei der Berufsbildung und bei Existenzgründungen trägt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Afghanistan dazu bei, dauerhaft produktive Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten für alle afghanischen Bevölkerungsgruppen , darunter auch rückkehrende Personen, zu schaffen. Zwar besteht in Afghanistan ein hohes Maß an Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, aber dennoch leidet das Land auch an einem Fachkräftemangel. Mit gezielten Qualifizierungsangeboten können Rückkehrer/innen auf eine Beschäftigung oder Unternehmensgründung vorbereitet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/476 40. Wie haben sich die Zahlen der freiwilligen Rückkehrerinnen und Rückkehrer seit dem Start der Programme entwickelt (bitte je nach Land auflisten)? Staatsangehörigkeit Freiwillige Ausreisen (01.01.17-30.11.17) Albanien 6.622 Serbien 2.812 Kosovo 1.404 Marokko 60 Tunesien 46 Ägypten 54 Afghanistan 1.069 Irak 2.752 Ghana 66 Senegal 27 Nigeria 138 Gesamt 15.050 Diese Zahlen basieren auf den geförderten freiwilligen Ausreisen im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG) / Government Assisted Repatriation Programme (GARP)“ (REAG/GARP). Der Erfolg des BMZ Rückkehrer-Programms „Perspektive Heimat“ kann nicht nur an den durch „REAG/GARP“ geförderten Ausreisen gemessen werden. Der Schwerpunkt von „Perspektive Heimat“ liegt auf der entwicklungspolitischen Reintegration von Personen, die bereits freiwillig zurückgekehrt sind und der Schaffung von Bleibeperspektiven für die lokale, nicht-migrierte Bevölkerung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333