Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/477 19. Wahlperiode 18.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/367 – Ablassen von Treibstoff durch Militärflugzeuge und zivile Luftfahrzeuge im Jahr 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Militärische sowie zivile Luftfahrzeuge lassen auch über besiedelten Gebieten in Deutschland immer wieder Kraftstoff ab. Bei diesen sogenannten fuel dumpings ist häufig nicht bekannt, wie viel Treibstoff genau abgelassen wird oder welche konkreten Gebiete betroffen sind. Die Bundesregierung geht nach eigenen Angaben von einer Verschmutzung des Bodens aus und kann gesundheitliche Schäden für Mensch und Tier nicht ausschließen (Bundestagsdrucksache 18/9917). 1. Wie oft wurde in den Jahren 2016 und 2017 durch militärische Flugzeuge über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Treibstoff abgelassen, und welche Menge wurde dabei jeweils freigesetzt (bitte möglichst nach Menge, Bundesland, konkret betroffenem Gebiet, Jahr, einzelnen Vorfällen und jeweiliger Begründung aufschlüsseln)? Jahr / Lfd. Nr. betroffenes Gebiet Bundesland Treibstoffmenge in Tonnen 2016 / 1 Bereich Pfalz Rheinland-Pfalz 22,7 2017 / 1 auf der Strecke Spangdahlem - Ramstein Rheinland-Pfalz 54 2 Bereich Ramstein Rheinland-Pfalz 19 3 Oberpfalz Bayern 0,5 4 Region Düsseldorf Nordrhein-Westfalen unbekannt 5 Bereich Ramstein Rheinland-Pfalz 16 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9917 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/477 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie oft wurde in den Jahren 2016 und 2017 durch zivile Flugzeuge über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Treibstoff abgelassen, und welche Menge wurde dabei jeweils freigesetzt (bitte möglichst nach Menge, Bundesland , konkret betroffenem Gebiet, Jahr, einzelnen Vorfällen und jeweiliger Begründung aufschlüsseln)? Jahr / Lfd. Nr. betroffenes Gebiet Bundesland Treibstoffmenge in Tonnen 2016 1 auf der Strecke Kassel - Frankfurt Hessen unbekannt 2 auf der Strecke Prenzlau - Köln Brandenburg / Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen 36 3 auf der Strecke Taunus - Ramstein Hessen / Rheinland-Pfalz 24,5 4 auf der Strecke Düsseldorf - Ramstein Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz 50 5 auf der Strecke Nörvenich - Ramstein Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz 53 6 Bereich Pfalz Rheinland-Pfalz 0,4 7 auf der Strecke Fehmarn - Amsterdam Niedersachsen 30 8 auf der Strecke Brenner (Italien) - Garmisch-Partenkirchen - Kempten Bayern 52 2017 / 1 auf der Strecke Usedom - Magdeburg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Sachsen- Anhalt 40 2 Westerwald Rheinland-Pfalz 0,7 3 Brandenburg Brandenburg 14 4 Emsland Niedersachsen 4,7 5 Flugbeschränkungsgebiet ED-R 207 / Allgäu Bayern 3 6 auf der Strecke Schärding - Dingolfing - Ingolstadt Bayern 10 7 Nörvenich Nordrhein-Westfalen 1 8 Bereich um Hahn Rheinland-Pfalz 59 9 Pfalz Rheinland-Pfalz 54 10 auf der Strecke Cottbus - Pirna - Zwickau Brandenburg / Sachsen 46 11 auf der Strecke Eisenach - Fulda Hessen 62 12 Bereich Duisburg Nordrhein-Westfalen unbekannt 13 Niederbayern Bayern 20 14 Region Stuttgart Baden-Württemberg 0,2 15 auf der Strecke Mainburg - Ingolstadt Bayern 0,7 16 Region Pfalz Rheinland-Pfalz 75 17 Nordsee Niedersachsen 9,6 18 Region Pfälzer Wald Rheinland-Pfalz 40 19 Region Nürnberg Bayern 0,1 20 Region Pfalz Rheinland-Pfalz 50 Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9917 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/477 3. Wie viel Treibstoff wurde in der Summe pro Jahr in den Jahren 2016 und 2017 durch militärische und zivile Flugzeuge abgelassen (bitte nach Jahr, militärischen und zivilen Flugzeugen aufschlüsseln)? Jahr militärisch zivil 2016 22,7 t 468,9 t 2017 89,5 t 490 t 4. Welche Alternativen zu Treibstoffablassverfahren gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung oder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute diskutiert? Der Bundesregierung sind keine konkreten Alternativen eines Treibstoff-Schnellablasses zur Anwendung im Notfall bekannt, die keine unnötige Gefährdung der Passagiere nach sich ziehen. 5. Welche Studien sind vonseiten der Bundesregierung geplant beziehungsweise in Auftrag gegeben, um Auswirkungen des fuel dumpings auf zum Beispiel Böden, Umwelt und die Gesundheit von Menschen und Tieren zu erforschen (bitte Studien mit Titel und Inhaltsbeschreibung angeben)? Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit eine Studie mit dem Titel „Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Rückständen/Ablagerungen von Kerosin nach sogenanntem Fuel Dumping“ ausgeschrieben, im Rahmen derer eine aktuelle Bewertung der Auswirkungen von Treibstoffschnellablässen vorgenommen werden soll. 6. Welche Studien sind der Bundesregierung bekannt, die Auswirkungen des fuel dumpings auf zum Beispiel Böden, Umwelt und die Gesundheit von Menschen und Tieren thematisieren (bitte unter genauer Angabe des Fundortes angeben)? Der Bundesregierung sind folgende Studien bekannt: Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg : Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin- Schönefeld (Az.: 44/1-6441/1/101). Potsdam 2004. TÜV Rheinland: Konzeptstudie zur Umweltsituation des Rhein-Main-Flughafens Frankfurt/Main. Frankfurt/Main 1993. 7. Unter welchen Voraussetzungen darf Treibstoff aus Sicherheitsgründen abgelassen werden (bitte konkrete Voraussetzungen und typische Fallkonstellationen nennen)? Ein typischer Fall ist ein größerer technischer Defekt (z. B. Triebwerksausfall) kurz nach dem Start eines Langstreckenflugzeugs, der eine schnellstmögliche Landung unabdingbar macht. Dessen maximales Landegewicht ist aufgrund der besonderen Belastungen im Landevorgang allerdings nicht so hoch wie das maximale Startgewicht. Der Schnellablass von Treibstoff reduziert das Flugzeuggewicht und ermöglicht in solchen Fällen eine sichere Landung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/477 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Warum wurden bei den Fragen 1 und 2 in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9917 trotz ausdrücklicher Nachfrage keine Gründe für das Ablassen von Treibstoff im Einzelfall genannt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9917 verwiesen. 9. Warum konnte bei den Fragen 1 und 2 in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9917 bei einer Vielzahl von Fällen nicht angegeben werden, welche genaue Treibstoffmenge abgelassen wurde? Es handelte sich in der Vergangenheit bei der Treibstoffmenge üblicherweise um grobe Angaben, die der Luftfahrzeugführer dem zuständigen Fluglotsen mitgeteilt hat. Die Angaben der Luftfahrzeugbesatzungen sind mit der Zeit detaillierter geworden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333