Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 4. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4797 19. Wahlperiode 08.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3891 – Regeln für Politikerkontakte beim Bundesamt für Verfassungsschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die ehemalige Vorsitzende der „Jungen Alternative“ (JA) in Sachsen Franziska Schreiber behauptet in ihrem Buch „Inside AfD“, dass sich der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen im Herbst 2015 mit der damaligen AfD-Parteivorsitzenden Frauke Petry getroffen habe. Maaßen soll Petry vor „rechtsextremistischen Umtrieben“ in der AfD gewarnt haben. Der Verfassungsschutzchef habe Petry dazu geraten, ein Parteiausschlussverfahren gegen den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke einzuleiten, ansonsten seien „die Beobachtung und Nennung im Verfassungsschutzbericht unvermeidbar “. Diese Informationen will Schreiber von Petry erfahren haben, die zudem erklärt habe, Maaßen sei der AfD „wohlgesonnen“. Während Schreiber ihre Behauptungen eidesstattlich versicherte, nannte Petry deren Ausführungen „frei erfunden“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte mit, der Präsident führe regelmäßig Gespräche „im parlamentarischen Raum“ und mit „Vertretern vieler Parteien und Organisationen“. Zu „einzelnen Terminen, Personen und Inhalten“ könne man jedoch keine Angaben machen, denn den Gesprächspartnern würde „Vertraulichkeit“ zugesichert. Nach Informationen der Tageszeitung „DIE WELT“ soll Maaßen gegenüber dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat eingeräumt haben, dass er sich tatsächlich vor drei Jahren mit Petry getroffen habe. Er habe die damalige Parteivorsitzende aber in keiner Weise beraten (www.welt.de/politik/deutschland/article180846944/Verfassungsschutzund -AfD-Maassen-soll-Treffen-mit-Frauke-Petry-intern-zugegeben-haben.html). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wirft das Treffen, wenn es denn tatsächlich stattgefunden haben sollte, die Frage auf, warum sich der Präsident einer Sicherheitsbehörde mit der Vorsitzenden einer zum damaligen Zeitpunkt nicht im Deutschen Bundestag vertretenen Partei traf. Denn nach Informationen der Tageszeitung „DIE WELT“ aus Sicherheitskrisen bekamen Vertreter einer Partei, die nicht oder nicht mehr im Deutschen Bundestag vertreten ist, zumindest in der Vergangenheit keine Einzelgespräche, da das Mandat und nicht die Position innerhalb einer Partei zähle (www.welt.de/politik/deutschland/article 180846944/Verfassungsschutz-und-AfD-Maassen-soll-Treffen-mit-Frauke- Petry-intern-zugegeben-haben.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4797 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Gibt es bei den Sicherheitsbehörden des Bundes Regeln für Kontakte der Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeiter sowie der Behördenleiterinnen und Behördenleiter zu Politikerinnen und Politikern? Wenn ja, welche, wo und durch wen sind diese festgelegt, seit wann bestehen sie und wo und durch wen sind sie einsehbar (bitte gegebenenfalls nach Sicherheitsbehörde Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst , Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt, Bundespolizei etc. getrennt angeben)? Die genannten Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundespolizei) sind durch Erlass des Bundes-ministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 13. April 2010 angewiesen, über bevorstehende Termine und Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, der Landtage und Landesregierungen sowie über deren Ergebnis zu unterrichten. Der Erlass ist nicht veröffentlicht. Der Bundesnachrichtendienst (BND) bietet im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Briefings für Abgeordnete an. Für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) existiert kein gesondertes Regelwerk . Insofern gilt für alle Angehörigen des MAD der seit 1. Februar 2014 vom BMVg herausgegebene Zentralerlass B-630/6 „Besuche von Politikerinnen und Politikern bei der Bundeswehr“. Er regelt die Zulässigkeit von und Verfahren bei Besuchen von Politikerinnen und Politikern bei der Bundeswehr. Der Erlass ist eine interne Dienstvorschrift und kann als solche durch Angehörige des Geschäftsbereiches BMVg bei Bedarf eingesehen werden. Darüber hinaus berichten die Nachrichtendienste des Bundes regelmäßig in Fachausschüssen und Gremien des Deutschen Bundestages, speziell dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Vertrauensgremium. Bei diesen Gesprächen wird nach den einschlägigen allgemeinen Regeln, insbesondere den gesetzlichen Übermittlungsvorschriften verfahren. 2. Inwieweit ist ein Bundestagsmandat ein Kriterium dafür, dass ein Politiker oder eine Politikerin ein Einzelgespräch mit dem Leiter einer Sicherheitsbehörde des Bundes bekommt (bitte gegebenenfalls nach Sicherheitsbehörde Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt, Bundespolizei etc. getrennt angeben)? 3. Inwieweit ist eine Position in der Führung einer Partei ein Kriterium dafür, dass ein Politiker oder eine Politikerin ein Einzelgespräch mit dem Leiter einer Sicherheitsbehörde des Bundes bekommt (bitte gegebenenfalls nach Sicherheitsbehörde Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst , Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt, Bundespolizei etc. getrennt angeben)? 4. Falls es keine festgelegten Regeln für solche Treffen gibt, inwiefern gibt es Routinen und gängige Verfahrensweisen im Sinne der Fragen 1 bis 3? Die Fragen 2 bis 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Ein wesentliches Reformelement aus der Aufbereitung des NSU-Komplexes speziell mit Blick auf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) war, offener für politische Kontakte zu sein, um dem Vorwurf mangelnder Transparenz zu begegnen . Folglich wird Gesprächswünschen von Abgeordneten und Führungsfunktionsträgern parlamentarisch vertretener Parteien durch die Amtsleitung des BfV Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4797 grundsätzlich gefolgt. Als Nachrichtendienst ist das BfV Informationsdienstleister zur Aufklärung und Sensibilisierung in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes . Es kommt sachlichen Gesprächswünschen aus dem politischen Raum gerne nach. Ebenso wird aktiv von Seiten der Amtsleitung auf Parlamentarier zugegangen , um Mandatsträger und Parteien vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aufgabenzuweisung zu sensibilisieren. Sachkriterien sind dabei thematischer Aufgabenbezug und sachlicher Informationsbedarf. Abhängig von den jeweiligen gesetzlichen Aufgabenzuweisungen und sachlichen Rahmenbedingungen gilt dies in vergleichbarer Weise auch für die weiteren Sicherheitsbehörden des Bundes. Der Präsident des MAD kann politische Mandatsträger sowie Vertreter politischer Parteien nach Maßgabe des Zentralerlasses B-630/6 zu Einzelgesprächen empfangen. Insoweit ist weder ein Bundestagsmandat noch eine Führungsposition in einer Partei ein formales Kriterium für ein Einzelgespräch eines Politikers mit dem Präsidenten des MAD. Der Präsident des MAD entscheidet im Einzelfall über die Wahrnehmung von Gesprächswünschen von Politikern, die sich für die Arbeit des MAD interessieren . Grundsätzlich besteht dabei Gesprächsbereitschaft gegenüber den Vertretern aller im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien. In der Regel handelt es sich bei den Gesprächspartnern um Personen, die dem Parlamentarischen Kontrollgremium, dem Verteidigungsausschuss oder sonstigen, die fachlichen Belange des MAD betreffenden Gremien angehören. 5. Mit wie vielen Vorsitzenden welcher Parteien haben sich Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in den letzten zehn Jahren wie oft getroffen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und angeben, ob diese Parteien zum Zeitpunkt des Treffens im Deutschen Bundestag vertreten waren oder nicht und von welcher Seite der Gesprächswunsch ausging)? Eine hausweite, systematische oder statistische Erfassung im BfV liegt für den kompletten angefragten Zeitraum nicht vor. Erst seit Amtsantritt von Präsident Dr. Maaßen im Jahr 2012 werden diese Termine systematisch erfasst. Darunter gab es folgende Gespräche mit amtierenden Vorsitzenden bzw. deren Stellvertretern von Parteien oder deren Bundestagsfraktionen: CDU/CSU: 18 Gespräche SPD: neun Gespräche Bündnis 90/Die Grünen: acht Gespräche Die Linke: fünf Gespräche FDP: zwei Gespräche, davon eins in der 18. Wahlperiode, als die FDP nicht im Deutschen Bundestag vertreten war. AfD: drei Gespräche, davon zwei im Jahr 2015, als die AfD nicht im Deutschen Bundestag vertreten war. 6. Aus welchen Gründen trifft sich der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit Vorsitzenden von Parteien, und nach welchen Kriterien werden Gespräche zwischen Parteienvertretern und dem Verfassungsschutz geführt ? Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4797 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Inwieweit und unter welchen Umständen ist der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz grundsätzlich dazu berechtigt, Parteien Ratschläge zu geben, damit diese einer Beobachtung und Nennung im Verfassungsschutzbericht entgehen können? 8. Inwieweit haben Vorstände oder Vorsitzende von Parteien grundsätzlich die Möglichkeit oder einen Anspruch auf ein Gespräch mit welchen Vertretern und Vertreterinnen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Frage, wie ihre Partei einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz und einer Nennung im Verfassungsschutzbericht entgehen können? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass solche Sachverhalte in der Vergangenheit nicht aufgetreten und für die Zukunft auch nicht zu erwarten sind. Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch Aufklärung extremistischer Bestrebungen und entsprechende Information darüber. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333