Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 4. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4802 19. Wahlperiode 08.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4394 – Bundespolizei in Saudi-Arabien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2009 sind Beamte der Bundespolizei in Saudi-Arabien im Einsatz, um das Königreich bei der Modernisierung seines Grenzschutzes zu unterstützen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2009/05/saudi_arabien_ zusammenarbeit.html). Angesichts des weiterhin andauernden Krieges im Jemen und der außerordentlich schlechten Menschenrechtssituation (www. humanrights.ch/de/service/laenderinfos/saudi-arabien/) in Saudi-Arabien sind nach Ansicht der Fragesteller Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Einsatzes berechtigt . 1. Wie viele Bundespolizisten sind derzeit in Saudi-Arabien im Einsatz zur Modernisierung des saudischen Grenzschutzes? Im Projektbüro der Bundespolizei in Riad sind derzeit fünf Polizeivollzugsbeamte (PVB) der Bundespolizei eingesetzt. Für die Durchführung einzelner Trainingsmaßnahmen werden darüber hinaus zeitweise weitere Beamte eingesetzt. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 2. Wie hoch sind die Kosten dieses Einsatzes jährlich, und werden diese ganz oder teilweise vom Königreich Saudi-Arabien übernommen? Die Kosten für die Trainingsmaßnahmen im Trainingsjahr Oktober 2018 bis September 2019 werden sich voraussichtlich auf ca. 4,3 Mio. Euro belaufen. Diese Kosten werden durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) abgerechnet und vom saudi-arabischen Innenministerium erstattet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4802 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie haben sich die Zahl der Bundespolizisten und die Kosten seit Beginn des Einsatzes 2009 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Zahl der eingesetzten PVB und die Kosten haben sich wie folgt entwickelt: Jahr Eingesetzte PVB Erstattete Kosten 2009 14 2.068.382 € 2010 26 1.805.743 € 2011 45 2.466.721 € 2012 38 1.670.307 € 2013 11 707.896 € 2014 52 1.828.000 € 2015 46 2.391.000 € 2016 55 2.947.390 € 2017 51 3.012.140 € 2018 70 3.203.100 € Die PVB waren nicht dauerhaft, sondern jeweils für die Durchführung einzelner Trainingsmaßnahmen eingesetzt. 4. Welche Inhalte unterrichten die Ausbilder bei ihrer Tätigkeit in Saudi-Arabien ? Inhaltliche Schwerpunkte der Trainings- und Beratungsmaßnahmen zu Gunsten des saudi-arabischen Grenzschutzes bilden die Bekämpfung der Urkundenkriminalität , grenzpolizeiliche Analyse und Auswertung, maritime Grenzüberwachung , Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit nach Innen sowie Trainingskurse für Beamtinnen des saudi-arabischen Grenzschutzes. 5. Liefert die Bundesregierung, oder deutsche Firmen mit Genehmigung der Bundesregierung, Geräte zur Unterstützung der Grenzüberwachung entweder zu Schulungs- oder Einsatzzwecken nach Saudi-Arabien (wenn ja, bitte nach Art und Menge der Geräte und Jahr aufschlüsseln)? Ist der Umgang mit diesen Geräten Teil der durch die Bundespolizei durchgeführten Schulungen? Die Bundespolizei leistet dem Königreich Saudi-Arabien keine grenzpolizeiliche Ausstattungshilfe. Eine Auswertung von Ausfuhrgenehmigungen im Hinblick auf etwaige Lieferungen von Geräten durch deutsche Firmen allein unter dem Schlagwort „Grenzschutz“ ist grundsätzlich nicht möglich. 6. Wird die Ausbildung der saudischen Grenzbeamten und Sicherheitskräfte auch vor Ort an der Grenze zum Jemen durchgeführt? Die Trainingsmaßnahmen der Bundespolizei zu Gunsten des saudi-arabischen Grenzschutzes finden ausschließlich an den sechs Trainingsstandorten Dammam, Al Wajh, Yanbu, Arar, Jeddah und Riad statt. Diese befinden sich nicht an der Grenze zum Jemen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4802 7. Welches Interesse der Bundesrepublik Deutschland wird durch diesen Einsatz erfüllt? Die inhaltlichen Schwerpunkte der Trainings- und Beratungsmaßnahmen im Königreich Saudi-Arabien liegen im außen- und sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 8. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften eines Landes, dessen Menschrechtssituation nach Ansicht von Humanrights.ch so eindeutig negativ ist (www.humanrights.ch/de/service/ laenderinfos/saudi-arabien/)? Die in Deutschland geltenden rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Grundsätze sind integraler Bestandteil der Trainingsmaßnahmen der Bundespolizei. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Genießen die in Saudi-Arabien eingesetzten Beamten ganz oder teilweise Immunität, oder unterstehen sie voll den Gesetzen des Landes? Nach Artikel 6 der Ressortvereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Innenministerium des Königreichs Saudi- Arabien über Unterstützung bei der Entwicklung und Ausbildung des Grenzschutzes des Königreichs Saudi-Arabien vom 8./17. März 2015 genießen die Angehörigen des Projektbüros der Bundespolizei folgende Immunitäten und Privilegien: „a) Sie dürfen nicht festgenommen oder festgehalten werden, noch darf ihr Eigentum beschlagnahmt werden; und b) sie genießen Immunität in Bezug auf Äußerungen, Schriftstücke oder Tätigkeiten , die sie in ihrer offiziellen Funktion ausüben.“ 10. Bis zu welchem Datum plant die Bundesregierung den Einsatz fortzuführen? Eine Beendigung des Kooperationsprojekts ist derzeit nicht beabsichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333