Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4803 19. Wahlperiode 08.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Vogel (Olpe), Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4408 – Folgen des Brexit für Deutschland und Europa: Arbeit und Soziales V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der britischen Wähler im sogenannten Brexit-Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit). Dieser Tag markiert eine historische Zäsur in der Geschichte der europäischen Integration, für die es keine Präzedenzfälle gibt. In der Folge teilte das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 mit, dass es gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der EU auszutreten beabsichtigt. Damit begann eine Frist von zwei Jahren, die am 29. März 2019 mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union enden wird. Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union über die Bedingungen des Austritts sowie die zukünftigen Beziehungen. Unabhängig davon, wie die Verhandlungen ausgehen, wird deren Ergebnis das Leben von Millionen Menschen über viele Jahre prägen . Die europäische Integration hat Europa Frieden und Wohlstand gebracht und zu einem bislang beispiellosen Grad an Zusammenarbeit und Verflechtung der EU- Mitgliedstaaten geführt. Ob auf Reisen, beim Schüleraustausch, im Geschäftsleben oder in Wissenschaft und Forschung, zahlreiche Bürger, Unternehmen, staatliche wie nichtstaatliche Institutionen auf beiden Seiten des Ärmelkanals profitieren täglich von den Erleichterungen, welche der europäische Integrationsprozess gebracht hat. Die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen , konfrontiert all diese Akteure mit erheblichen Unsicherheiten. So fürchten zahlreiche EU-Bürger, die sich im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden haben, ein Leben in Großbritannien aufzubauen, nun um ihre sicher geglaubten Rechte. Mittelständische Betriebe müssen damit rechnen, dass neue Handelshemmnisse entstehen und sehen ihre langfristigen Planungen dadurch erschwert, dass sie keine Klarheit über die zukünftige Anwendbarkeit von EU- Recht haben. Hochseefischer sind in ihrer Existenz bedroht, weil das bestehende System der Fangquoten teilweise außer Kraft gesetzt werden wird. Universitä- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4803 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ten und Bildungseinrichtungen können derzeit nicht abschätzen, ob die grenzüberschreitende Forschung weiterhin im selben Maße möglich sein wird und ob Bildungsabschlüsse auch in Zukunft gegenseitige Anerkennung erfahren werden . Die Luftverkehrsindustrie benötigt zur reibungslosen Fortsetzung des Flugbetriebs ein neues Luftverkehrsabkommen, da der Sektor von den Regularien der Welthandelsorganisation (WTO) ausgenommen ist. Nicht zuletzt müssen sich auch staatliche Institutionen und Behörden auf erhebliche Veränderungen einstellen. In den am 29. April 2017 vom Europäischen Rat verabschiedeten Leitlinien zu den Brexit-Verhandlungen wurden nationale Behörden, Unternehmen und andere Akteure aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sich auf die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs vorzubereiten. Diese Vorbereitungen werden dadurch erschwert, dass es nach wie vor keine Sicherheit über das zu erwartende Austrittszenario gibt. Ob „cliff-edge Brexit“, „hard Brexit“, ein Freihandelsabkommen nach dem Vorbild des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens CETA oder gar ein Verbleib Großbritanniens im Binnenmarkt und der Zollunion, jedes dieser Szenarien hätte völlig andere Konsequenzen für die Betroffenen. Knapp sechs Monate vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union und knapp zweieinhalb Jahre vor dem zu erwartenden Ende der Übergangsphase gibt es mehr Fragen als Antworten . Zugleich stocken die Verhandlungen und die Wahrscheinlichkeit für ein No-Deal-Szenario, das unweigerlich zu großen Verwerfungen würde, steigt unaufhörlich . Die Fragesteller sind der Auffassung, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, Antworten auf diese drängenden Fragen zu bekommen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Interessen im Zuge der Brexit- Verhandlungen gewahrt bleiben. Und sie haben Anspruch darauf, dass die Bundesregierung sich auch auf einen ungeordneten Brexit vorbereitet, ihnen Rechenschaft über den Stand dieser Vorbereitungen leistet und sie in ihren eigenen Vorbereitungen unterstützt. Obwohl die Fragesteller bereits am 27. April 2018 eine umfassende Große Anfrage an die Bundesregierung richteten, um Antworten auf diese Fragen zu bekommen , steht eine Reaktion der Bundesregierung weiterhin aus und ist mit der Frist 31. Mai 2019 versehen worden. Die Antwort der Bundesregierung müsste dadurch erst zwei Monate nach einem erfolgten Brexit dem Deutschen Bundestag und den Bürgerinnen und Bürgern vorliegen. Auch hat der Deutsche Bundestag als zentraler Ort der politischen Debatte in Deutschland sich noch nicht in ausreichendem Maße mit den Folgen des Brexit beschäftigt. Währenddessen bereitet die britische Regierung sich öffentlichkeitswirksam auf den ungeordneten Austritt vor, publiziert „technische Hinweise“ an Bürgerinnen und Bürger sowie zahlreiche Branchen und Sektoren der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Auf eine entsprechende Reaktion der Bundesregierung wartet man bisher vergeblich. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist, mehr über den aktuellen Stand der Vorbereitungen der Bundesregierung zu erfahren und endlich eine öffentliche Debatte über die Folgen des Austrittes für Deutschland zu ermöglichen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Gegenwärtig laufen in Brüssel die Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Diese Verhandlungen, die ausschließlich zwischen der Europäischen Kommission mit ihrem Chefunterhändler Michel Barnier und der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4803 Regierung des Vereinigten Königreichs geführt werden, sollen bis zum Herbst 2018 abgeschlossen werden. Die Bundesregierung unterstützt in diesem Zusammenhang voll und ganz die Verhandlungsführung der Kommission. Die Auswirkungen des Brexit werden maßgeblich vom Ausgang dieser Verhandlungen abhängen. Artikel 50 EUV sieht vor, dass im Rahmen der Verhandlungen über den Austritt eines Mitgliedstaats auch „der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird“. Der Europäische Rat (Artikel 50) hat dementsprechend im Dezember 2017 festgelegt : „Der Europäische Rat bekräftigt, dass er den Wunsch hat, eine enge Partnerschaft zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich zu begründen. Eine Übereinkunft über die künftigen Beziehungen kann zwar erst fertiggestellt und geschlossen werden, wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat geworden ist, aber die Union wird bereit sein, erste vorbereitende Gespräche zu führen, damit ein allgemeines Einvernehmen über den Rahmen für die künftigen Beziehungen erzielt wird, sobald dafür zusätzliche Leitlinien angenommen worden sind. Ein solches Einvernehmen sollte in einer politischen Erklärung zum Austrittsabkommen dargelegt werden und es sollte im Austrittsabkommen darauf Bezug genommen werden.“ Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) für die Brexit-Verhandlungen, 15. Dezember 2017 (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/12/ 15/european-council-art-50-guidelines-for-brexit-negotiations/). Im März 2018 hat der Europäische Rat (Artikel 50) „mit Blick auf die Eröffnung der Verhandlungen über ein allgemeines Einvernehmen über den Rahmen für die künftigen Beziehungen, das in einer politischen Erklärung, die dem Austrittsabkommen beigefügt und auf die im Austrittsabkommen Bezug genommen wird, niedergelegt werden soll“, Leitlinien festgelegt, die unter anderem betonen, dass die vier Freiheiten des Binnenmarktes unteilbar sind und es kein „Rosinenpicken“ geben kann, das heißt keine Beteiligung am Binnenmarkt lediglich in einzelnen Sektoren, was die Integrität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes untergraben würde. Die Leitlinien bekräftigen gleichzeitig die Bereitschaft , Beratungen über ein ausgewogenes, ehrgeiziges und weitreichendes Freihandelsabkommen einzuleiten, insoweit es ausreichende Garantien für faire Wettbewerbsbedingungen gibt. Die Leitlinien wurden durch den Europäischen Rat (Artikel 50) im Juni 2018 erneut bekräftigt. Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) zum Rahmen für die künftigen Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich, 23. März 2018 (www.consilium. europa.eu/de/press/press-releases/2018/03/23/european-council-art-50-guidelineson -the-framework-for-the-future-eu-uk-relationship-23-march-2018/). Für die Europäische Union bleiben diese Leitlinien des Europäischen Rates Grundlage und Maßstab der Verhandlungen über die politische Erklärung zum Rahmen der künftigen Beziehungen. Wie durch den Europäischen Rat im März festgelegt, gilt es „ein allgemeines Einvernehmen über den Rahmen für die künftigen Beziehungen“ zu erzielen. Im Juli 2018 hat die britische Regierung ein Weißbuch zu den künftigen Beziehungen zur EU vorgelegt. Dieses enthält Vorschläge in zahlreichen Bereichen. Im Kern sollen dabei eine Wirtschafts- sowie eine Sicherheitspartnerschaft entstehen , die weit über bisher existierende Vereinbarungen der EU mit Drittstaaten hinausgehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4803 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Weißbuch „The future relationship between the United Kingdom and the European Union“ ist einsehbar unter: www.gov.uk/government/publications/thefuture -relationship-between-the-united-kingdom-and-the-european-union. Beim informellen Europäischen Rat in Salzburg im September 2018 hat sich der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk klar zu den britischen Vorschlägen im Weißbuch geäußert: „Ich möchte unterstreichen, dass einige der Vorschläge von Premierministerin May aus Chequers eine positive Entwicklung im britischen Ansatz und den Willen , die negativen Effekte des Brexits zu minimieren, widerspiegeln. Damit meine ich, unter anderem, die Bereitschaft, im Bereich von Sicherheit und Außenpolitik eng zu kooperieren. In anderen Bereichen, wie der irischen Frage oder der Regelung der Frage der wirtschaftlichen Zusammenarbeit müssen die britischen Vorschläge überarbeitet und weiterverhandelt werden […]“ Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in Salzburg unterstrichen, dass es „noch ein großes Stück Arbeit [gibt] … wie die zukünftigen Handelsbeziehungen aussehen […] Da waren wir uns heute alle einig, dass es in Sachen Binnenmarkt keine Kompromisse geben kann.“ Bereits zuvor hatte Michel Barnier hinsichtlich der Vorschläge im Handelsbereich im Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Rates wiederholt bekräftigt , dass der Binnenmarkt mit seinen vier Freiheiten eine der zentralen, wenn nicht die zentrale Errungenschaft der EU ist, dessen Erfolg in eben diesen vier Freiheiten, dem gemeinsamen Regelwerk und den gemeinsamen Überwachungsund Durchsetzungsmechanismen begründet ist. Die von der britischen Regierung vorgeschlagene Regelung würde dazu führen, dass diese gemeinsamen Regeln und Institutionen nicht oder nur teilweise Anwendung finden würden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts stören und Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen nach sich ziehen. Hinsichtlich der Vorschläge im Zollbereich hatte Michel Barnier verdeutlicht, dass die EU die Kontrolle über ihre Außengrenzen und die dortigen Einnahmen dort schon aus rechtlichen Gründen nicht an einen Drittstaat abtreten kann. Außerdem hat er darauf verwiesen, dass die britischen Vorschläge eine Reihe von praktischen Fragen aufwerfen. Für den Bereich der inneren Sicherheit hatte Michel Barnier wiederholt betont, dass die britischen Vorschläge im Weißbuch wichtige Elemente enthalten, die eine enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich als Drittstaat in diesem Bereich auch in Zukunft möglich machen können . Hierzu gehört das Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und zur Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Für den Bereich der äußeren Sicherheit und der Verteidigung hatte er ebenfalls unterstrichen, dass hier die Konvergenz bei den Zielsetzungen sehr groß sei und eine sehr enge Partnerschaft auch in Zukunft von beiden Seiten angestrebt werde. Über den Fortgang der Verhandlungen besteht in den entsprechenden Ratsgremien im Artikel 50-Format ein enger Austausch zwischen den EU27 und der EU- Kommission als Verhandlungsführerin. Der Deutsche Bundestag wird hierüber regelmäßig im Einklang mit den Vorgaben des EUZBBG unterrichtet. Task Force für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 50 EUV (https://ec.europa.eu/info/ departments/taskforce-article-50-negotiations-united-kingdom_de). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4803 Die formellen Verhandlungen über die künftige Partnerschaft können erst beginnen , wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat ist. Erst im Rahmen dieser Verhandlungen werden Einzelheiten des tatsächlichen und rechtlichen Rahmens der künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich festgelegt werden. Vor Abschluss dieser Verhandlungen kann daher in vielen Bereichen noch keine belastbare Aussage über den Inhalt von Folgeregelungen und deren Auswirkungen auf bestimmte Sachverhalte getroffen werden. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit in der jeweils vorgesehenen Form die deutschen Positionen in die Vorbereitung dieser Verhandlungen bzw. in die Verhandlungen selbst einbringen. Neben den Austrittsverhandlungen spielen die Vorbereitungen auf den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union eine wichtige Rolle. Der Europäische Rat hat wiederholt, zuletzt in seinen Schlussfolgerungen von Juni 2018, an die Mitgliedstaaten, die Institutionen der Union und alle Beteiligten appelliert, ihre Arbeit zu intensivieren, um auf allen Ebenen und für alle Ergebnisse gerüstet zu sein. Die Bundesregierung nimmt diese Vorbereitungen sehr ernst. Sie trifft seit Sommer 2016 Vorkehrungen für alle Austrittsszenarien, auch für den Fall eines Austritts ohne Austrittsabkommen. Sie unterscheidet dabei zwischen notwendigem nationalem Gesetzgebungsbedarf im Zusammenhang mit dem Austritt und Verwaltungshandeln (zum Beispiel Aufstockung von Personal in der Zollverwaltung) sowie sonstigem Handlungsbedarf (zum Beispiel dem fortlaufenden Austausch mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft). Die Bundesregierung unterscheidet beim absehbaren nationalen Gesetzgebungsbedarf – ähnlich dem Vorgehen der Europäischen Kommission – drei Kategorien von Vorhaben: 1) Gesetzgebungsvorhaben, die unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen erforderlich werden; 2) Gesetzgebungsvorhaben in Vorbereitung auf eine eventuelle Übergangsphase auf der Grundlage des Entwurfs des Austrittsabkommens; 3) Gesetzgebungsvorhaben, die vom Regelungsumfang des Austrittsabkommens sowie von den Verhandlungen zum Rahmen des zukünftigen Verhältnisses und gegebenenfalls vom Willen des Gesetzgebers abhängen. Seit dem Brexit-Referendum unterhält die Bundesregierung zudem einen engen Austausch mit dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat, der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft zur Unterrichtung über den Fortgang der Verhandlungen und über die Konsequenzen, die sich aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ergeben können. Sie trifft Verbände und Unternehmen regelmäßig zu Einzel- und Sammelgesprächen. Sie unterstreicht dabei stets, dass sich alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen in Deutschland über die Folgen informiert halten sollten, die sich für sie aus dem Austritt ergeben können. Sie fordert dazu auf, rechtzeitig zum Austritt Ende März 2019 notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Auf folgende Informationen wird hingewiesen: Auf der Internetseite des Bundespresseamtes finden sich zahlreiche Informationen zum Brexit. Die Bundesministerien halten ebenfalls fachspezifische Informationen bereit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4803 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hält auf seiner Internetseite umfangreiche Informationen für Unternehmen bereit. Es hat zudem ein Brexit-Info-Telefon eingerichtet, an das sich Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mit ihren Fragen und Anliegen wenden können. Die Bundesgesellschaft Germany Trade & Invest (GTAI) informiert regelmäßig über Aktuelles und Hintergründe zu den Brexit-Verhandlungen (www.gtai.de/ GTAI/Navigation/DE/Trade/Maerkte/Specials/special-brexit.html). Die vom BMWi geförderte Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer informiert über Auswirkungen des Brexit auf deutsche Unternehmen (https:// grossbritannien.ahk.de/brexit-update/). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt Unternehmen u. a. auf der Internetseite die Möglichkeit, sich im Bereich der Finanzdienstleistungen zum Thema Brexit zu informieren (www.bafin.de/DE/Aufsicht/ Uebergreifend/Brexit/brexit_node.html). Sie finden dort zur Unterstützung ihrer Vorbereitung u. a. Informationen zu Zulassungsverfahren , Internen Risikomodellen, Outsourcing und Antworten auf „häufig gestellte Fragen“. Die Deutsche Bundesbank hat auf ihrer Internetseite einen Bereich mit bankenaufsichtlichen Informationen u.a. für Kreditinstitute, die im Zuge des Brexit über Standortverlagerungen bzw. – erweiterungen nachdenken („incoming banks“), geschaltet (www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Bankenaufsicht/ Einzelaspekte/Brexit/brexit.html). Zudem wurden eine Hotline (069 9566 7372) sowie eine zentrale Email-Adresse (Brexit@bundesbank.de) für betroffene Kreditinstitute eingerichtet. Die Zollverwaltung stellt auf ihrer Website Informationen zum Brexit in Bezug auf die zoll- und verbrauchsteuerrechtlichen Themen zur Verfügung (www.zoll. de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit_node.html). Die Webseite der nationalen Auskunftsstelle des Bundes für REACH, CLP und Biozide (Helpdesk der Bundesstelle für Chemikalien) hat zu den Auswirkungen des Brexit auf das Chemikalienrecht, insbesondere die REACH-Verordnung, einen Link zu den umfangreichen Informationen auf der Webseite der Europäischen Chemikalienagentur ECHA eingerichtet (www.reach-clp-biozid-helpdesk. de/de/Aktuelles/Aktueller-Monat_04_REACH_Brexitseite%20ECHA.html). Zudem informieren und beraten zahlreiche Fachverbände zu Fragen des Austritts. Beispielsweise hat der Bundesverband der Deutschen Industrie ein Kompendium mit einem umfangreichen Leitfaden und praxisorientierten Fragen zur Vorbereitung von Unternehmen herausgegeben (https://bdi.eu/themenfelder/europa/#/ publikation/news/der-brexit-kommt-was-ist-zu-tun/). Mit seiner „Brexit Checkliste“ ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag ähnlich vorgegangen (www.ihk.de/brexitcheck). Im Bereich Finanzdienstleistungen halten viele Unternehmensverbände umfangreiche , auf die jeweiligen Sektoren bezogene Informationen bereit, z. B. (zu Banken ) über https://bankenverband.de/dossier/brexit/ und (zu Versicherungen) https://positionen.gdv.de/brexit-und-versicherungen/. Im Bereich der Humanarzneimittel informieren die deutschen Zulassungsbehörden , das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), über die Auswirkungen des Brexit. Sie stellen Informationen für pharmazeutische Unternehmer zur Verfügung (www.bfarm.de/DE/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4803 Arzneimittel/Arzneimittelzulassung/ZulassungsrelevanteThemen/Brexit/_node. html; www.pei.de/DE/infos/pu/auswirkungen-brexit-vorbereitungen-paul-ehrlichinstitut .html). Darüber hinaus stellt auch die Europäische Arzneimittelagentur auf ihrer Internetseite Informationen zu den Auswirkungen des Brexit für Unternehmen zur Verfügung (http://www.ema.europa.eu/ema/index.jspcurl=pages/about_us/general /general_content_001891.jsp&mid=WC0b01ac0580cb2e5b). Die Bundesregierung überprüft den Stand der Planungen fortlaufend und entwickelt ihre Planungen zu allen Austrittsszenarien entsprechend dem Fortgang der Verhandlungen weiter. Die Bundesregierung stimmt sich in dieser Frage eng mit den europäischen Partnern und der Europäischen Kommission ab. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig über den Stand der legislativen und sonstigen Planungen. 1. Wie viele Personen mit britischer Staatsangehörigkeit waren seit dem Jahr 2000 in Deutschland beschäftigt (bitte nach Jahren und Wirtschaftssektoren auflisten)? Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren zum Stichtag 30. Juni 2017 insgesamt rund 37 500 Personen mit britischer Staatsangehörigkeit am Arbeitsort Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, rund 3 200 britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger übten eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung aus. Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten überwog die Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe (rund 7 000 Personen), bei der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung im Handel, bei der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Die entsprechenden Angaben ab dem Jahr 2000 sind den Tabellen 5.1 bis 5.3 in der Anlage zu entnehmen. 2. Wie viele Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit waren seit dem Jahr 2000 im Vereinigten Königreich beschäftigt (bitte nach Jahren und Wirtschaftssektoren auflisten)? Der Bundesregierung liegen aus eigenen statistischen Erhebungen keine Informationen darüber vor, wie viele deutsche Staatsangehörige im Vereinigten Königreich arbeiten. Nach Angaben des britischen Nationalen Statistischen Amtes waren in den Jahren 2014 bis 2016 rund 80 000 deutsche Staatsangehörige im Vereinigten Königreich erwerbstätig (Quelle: www.ons.gov.uk/peoplepopulation andcommunity/populationandmigration/internationalmigration/articles/living abroad/dynamicsofmigrationbetweenbritainandgermany). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4803 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Arbeitsplätze werden in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Folgen des Brexit verloren gehen (bitte jeweils nach Wirtschaftssektoren auflisten)? 4. Wie viele Arbeitsplätze werden in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Folgen des Brexit hinzukommen (bitte jeweils nach Wirtschaftssektoren auflisten)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Zahl der Arbeitsplätze hängen vom Ausgang der Verhandlungen (vgl. auch Vorbemerkung der Bundesregierung) und vielfältigen Wechselwirkungen und Anpassungsprozessen ab. 5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass britische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind, auch nach dem Brexit weiterhin in Deutschland beschäftigt sein können? Im Rahmen ihrer Vorkehrungen auf alle Austrittsszenarien ist die Bundesregierung bemüht, die Auswirkungen des Brexit auf die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Unternehmen gering zu halten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Vereinigten Königreich beschäftigt sind, auch nach dem Brexit weiterhin im Vereinigten Königreich beschäftigt sein können? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie in die Planungen der britischen Regierung hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs für deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Brexit nicht eingebunden ist. 7. Wie stellt sich die Bundesregierung die künftige Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit vor? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Auf welche Sozialleistungen werden britische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer , die in Deutschland beschäftigt sind, auch nach dem Brexit einen Anspruch haben? 9. Bei welchen Sozialleistungen sind für britische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer , die in Deutschland beschäftigt sind, Änderungen nach dem Brexit zu erwarten? Welche Folgewirkungen werden für den Bundeshaushalt abgeschätzt? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Der Zugang und der genaue Umfang der Ansprüche auf Sozialleistungen sind abhängig vom Ausgang der Austrittsverhandlungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4803 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Vereinigten Königreich beschäftigt sind, auch nach dem Brexit einen Anspruch auf Sozialleistungen im Vereinigten Königreich haben? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Des Weiteren ist die Bundesregierung in die Planungen der britischen Regierung hinsichtlich zukünftiger Ansprüche auf Sozialleistungen von deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht eingebunden. 11. Auf welche Leistungen des britischen Sozialsystems werden deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Vereinigten Königreich beschäftigt sind, nach Einschätzung der Bundesregierung auch nach dem Brexit einen Anspruch haben? 12. Bei welchen Leistungen des britischen Sozialsystems sind für deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich Änderungen zu erwarten? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist in die Planungen der britischen Regierung hinsichtlich zukünftiger Ansprüche auf Sozialleistungen von deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht eingebunden. 13. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden seit dem Jahr 2000 jährlich zur Erbringung von Dienstleistungen aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland entsandt (bitte nach Jahren auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine genauen Informationen darüber vor, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich zur Erbringung von Dienstleistungen aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland entsandt werden. Die Mitgliedstaaten werden in jedem Jahr aufgefordert, die Anzahl der insgesamt und der für die jeweiligen Mitgliedstaaten ausgestellten A1-Bescheinigungen im PD A1 questionnaire (http://ec.europa.eu/social/main.jsp?advSearchKey=Posting% 2Bof%2Bworkers%2B-%2BReport%2Bon%2BA1%2BPortable%2BDocuments% 2Bissued%2Bin%2B2016&mode=advancedSubmit&catId=22&policyArea=0& policyAreaSub=0&country=0&year=0) einzutragen. Die Entsendungen zur Erbringung von Dienstleistungen werden jedoch nicht gesondert erfasst. Von Großbritannien werden die Entsendungen zudem nicht nach Mitgliedstaat aufgelistet. Hinsichtlich der im Bereich der Entsendung generell verfügbaren Statistiken wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend „Auswirkungen der Reform der Entsenderichtlinie “ auf Bundestagsdrucksache 19/2806 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4803 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zur Erbringung von Dienstleistungen aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland entsandt werden, auch nach dem Brexit in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes fallen? Wenn nein, welche rechtliche Regelung für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland stellt sich die Bundesregierung vor? Für die Anwendbarkeit des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eines im Ausland ansässigen Arbeitgebers ist es ohne Bedeutung, ob es sich bei dem Sitzstaat des Arbeitgebers um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Drittstaat handelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4803 Anlage zu Frage 1 Tabelle 5.1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ausschließlich geringfügig Beschäftigte mit britischer Staatsangehörigkeit am Arbeitsort nach Wirtschaftsabschnitten (WZ 93) Deutschland Zeitreihe Beschäftigungsart WZ 93 Anzahl 30. Juni 2000 30. Juni 2001 30. Juni 2002 1 2 3 Sv-pflichtig Beschäftigte Insgesamt 30.903 31.366 30.635 A Land- und Forstwirtschaft 221 208 177 B Fischerei und Fischzucht * - - C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 94 82 84 D Verarbeitendes Gewerbe 7.665 7.898 7.782 E Energie- und Wasserversorgung 107 96 90 F Baugewerbe 1.455 1.261 1.056 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 3.746 3.855 3.633 H Gastgewerbe 1.424 1.315 1.192 I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 2.210 2.230 2.178 J Kredit- und Versicherungsgewerbe 976 1.049 1.075 K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen 5.271 5.551 5.457 L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 579 534 523 M Erziehung und Unterricht 1.902 2.075 2.106 N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 1.442 1.494 1.528 O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 1.457 1.469 1.511 P Private Haushalte * 62 55 Q Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 2.160 2.114 2.133 keine Angabe 132 73 55 ausschließlich geringfügig Beschäftigte Insgesamt 2.192 1.835 1.838 A Land- und Forstwirtschaft 23 19 19 B Fischerei und Fischzucht - - - C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden * * * D Verarbeitendes Gewerbe 208 161 169 E Energie- und Wasserversorgung * - * F Baugewerbe 57 29 23 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 411 376 371 H Gastgewerbe 363 277 293 I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 123 120 121 J Kredit- und Versicherungsgewerbe 8 8 10 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4803 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beschäftigungsart WZ 93 Anzahl 30. Juni 2000 30. Juni 2001 30. Juni 2002 1 2 3 K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen 505 405 400 L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 30 23 21 M Erziehung und Unterricht 126 140 146 N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 138 128 119 O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 150 125 123 P Private Haushalte 14 16 18 Q Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 4 * - keine Angabe 29 5 * Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4803 Tabelle 5.2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ausschließlich geringfügig Beschäftigte mit britischer Staatsangehörigkeit am Arbeitsort nach Wirtschaftsabschnitten (WZ 2003) Deutschland Zeitreihe Beschäftigungsart WZ 2003 Anzahl 30. Juni 2003 30. Juni 2004 30. Juni 2005 30. Juni 2006 30. Juni 2007 1 2 3 4 5 Sv-pflichtig Beschäftigte Insgesamt 29.088 27.943 27.439 27.594 27.554 A Land- und Forstwirtschaft 163 156 134 113 126 B Fischerei und Fischzucht - - - - - C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 67 57 68 63 64 D Verarbeitendes Gewerbe 7.435 7.138 6.973 6.924 6.882 E Energie- und Wasserversorgung 86 96 107 118 112 F Baugewerbe 872 730 690 673 661 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 3.384 3.217 3.073 2.975 2.852 H Gastgewerbe 1.041 939 897 894 868 I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 2.082 1.995 1.946 2.042 2.058 J Kredit- und Versicherungsgewerbe 979 925 946 929 863 K Grundstücks- und Wohnungswesen , Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 5.122 5.054 5.100 5.330 5.477 L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung , Sozialversicherung 560 552 553 558 582 M Erziehung und Unterricht 2.109 2.071 2.070 2.143 2.257 N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 1.464 1.450 1.437 1.429 1.432 O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 1.446 1.358 1.327 1.353 1.357 P Private Haushalte mit Hauspersonal 47 50 52 49 45 Q Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 2.157 2.096 2.011 1.973 1.904 kein Angabe 74 59 55 28 14 ausschließlich geringfügig Beschäftigte Insgesamt 1.812 2.102 2.180 2.277 2.409 A Land- und Forstwirtschaft 21 24 31 27 35 B Fischerei und Fischzucht - - - * - C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden * * * * * D Verarbeitendes Gewerbe 149 181 159 195 183 E Energie- und Wasserversorgung * * * * * F Baugewerbe 42 45 55 57 60 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 325 386 377 387 390 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4803 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beschäftigungsart WZ 2003 Anzahl 30. Juni 2003 30. Juni 2004 30. Juni 2005 30. Juni 2006 30. Juni 2007 1 2 3 4 5 H Gastgewerbe 256 296 328 330 323 I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 110 115 116 123 147 J Kredit- und Versicherungsgewerbe 10 13 15 10 14 K Grundstücks- und Wohnungswesen , Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 402 473 478 516 557 L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung , Sozialversicherung 17 20 30 22 29 M Erziehung und Unterricht 159 177 185 178 197 N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 139 147 166 152 184 O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 146 177 198 218 227 P Private Haushalte mit Hauspersonal 30 35 33 50 53 Q Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - * - * * kein Angabe * 8 5 6 6 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4803 Tabelle 5.3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ausschließlich geringfügig Beschäftigte mit britischer Staatsangehörigkeit am Arbeitsort nach Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008) Deutschland Zeitreihe Beschäftigungsart WZ 2008 Anzahl 30. Juni 2008 30. Juni 2009 30. Juni 2010 30. Juni 2011 30. Juni 2012 30. Juni 2013 30. Juni 2014 30. Juni 2015 30. Juni 2016 30. Juni 2017 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Sv-pflichtig Beschäftigte Insgesamt 28.060 28.237 28.815 30.011 31.551 32.603 33.536 34.664 36.057 37.458 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 73 82 89 93 97 104 108 103 103 102 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 82 86 101 108 105 105 101 92 83 87 C Verarbeitendes Gewerbe 6.486 6.372 6.252 6.412 6.686 6.715 6.832 6.955 6.948 6.938 D Energieversorgung 136 181 210 230 227 204 184 170 146 151 E Wasserversorgung; Abwasser - und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 143 147 151 157 156 157 157 157 161 166 F Baugewerbe 642 685 711 699 732 769 794 798 815 811 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3.018 2.951 2.959 3.063 3.290 3.353 3.417 3.599 3.806 4.036 H Verkehr und Lagerei 1.839 1.823 1.853 1.916 1.965 1.999 2.103 2.128 2.185 2.294 I Gastgewerbe 855 868 877 984 1.108 1.198 1.360 1.490 1.620 1.792 J Information und Kommunikation 2.034 2.178 2.320 2.477 2.738 2.904 3.164 3.332 3.618 3.993 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 894 916 912 920 950 957 949 1.003 1.007 1.004 L Grundstücks- und Wohnungswesen 160 140 143 151 169 180 167 175 178 204 M Erbringung von freiberuflichen , wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2.520 2.585 2.609 2.805 3.064 3.445 3.565 3.782 3.912 4.271 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 1.719 1.602 1.802 2.040 2.251 2.459 2.546 2.665 3.062 3.146 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung ; Sozialversicherung 584 613 622 653 593 576 576 582 611 611 P Erziehung und Unterricht 2.409 2.616 2.774 2.796 2.963 3.032 3.132 3.191 3.369 3.417 Q Gesundheits- und Sozialwesen 1.447 1.480 1.545 1.675 1.750 1.845 1.899 1.952 2.073 2.112 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 596 607 633 660 678 696 707 756 787 811 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 522 541 535 545 582 605 638 677 711 692 T Private Haushalte mit Hauspersonal ; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt 40 46 47 47 55 58 55 54 72 72 U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 1.851 1.696 1.665 1.577 1.391 1.239 1.081 998 787 743 keine Angabe 10 22 5 3 * 3 * 5 3 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4803 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beschäftigungsart WZ 2008 Anzahl 30. Juni 2008 30. Juni 2009 30. Juni 2010 30. Juni 2011 30. Juni 2012 30. Juni 2013 30. Juni 2014 30. Juni 2015 30. Juni 2016 30. Juni 2017 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 agB Insgesamt 2.343 2.576 2.789 2.931 3.088 3.218 3.295 3.198 3.262 3.175 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 16 28 17 25 22 20 19 23 16 18 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden * * * * * - - * - * C Verarbeitendes Gewerbe 142 128 149 156 178 183 188 177 172 172 D Energieversorgung * * * * * - * * * 5 E Wasserversorgung; Abwasser - und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 4 8 5 5 12 7 5 9 3 4 F Baugewerbe 56 61 55 69 77 78 67 64 71 58 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 387 413 445 486 499 542 545 543 506 483 H Verkehr und Lagerei 120 134 149 155 148 147 151 164 174 162 I Gastgewerbe 336 407 470 479 536 558 578 568 575 539 J Information und Kommunikation 106 84 98 109 125 126 116 90 109 93 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 13 11 21 11 16 15 23 22 16 20 L Grundstücks- und Wohnungswesen 58 60 56 61 66 75 69 70 70 76 M Erbringung von freiberuflichen , wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 172 200 191 220 218 227 228 218 237 222 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 270 303 345 329 325 347 363 340 397 386 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung ; Sozialversicherung 36 32 42 44 40 37 37 38 33 46 P Erziehung und Unterricht 214 238 267 292 309 311 293 285 273 282 Q Gesundheits- und Sozialwesen 171 183 190 207 228 243 262 256 275 274 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 61 90 88 97 102 88 104 96 95 84 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 125 132 133 114 109 134 135 120 134 138 T Private Haushalte mit Hauspersonal ; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt 47 55 59 68 69 78 106 110 102 110 U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften * * * - - - * * * * keine Angabe 5 5 4 * 5 * * * * - Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333