Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4812 19. Wahlperiode 09.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4222 – Interims-Regierungsterminal am Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Presseberichten zufolge (www.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-berlin-brandenburgdas -ber-regierungsterminal-ist-fertig-und-steht-erstmal-leer/22942010.html) wird das Interims-Regierungsterminal am Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) noch im Jahr 2018 betriebsbereit sein; gleichwohl beabsichtigt die Bundesregierung, bis zur endgültigen Inbetriebnahme des gesamten Flughafens BER, das Regierungsterminal am Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal “ (TXL) zu nutzen. Die Sinnhaftigkeit dieser Entscheidung erscheint fraglich, zumal das Interims-Terminal über weitaus mehr repräsentative Ausstattungsmerkmale verfügt, als der derzeitige Abfertigungsbereich des Auswärtigen Amts am Flughafen Tegel. Auch vor dem Hintergrund, dass die Fertigstellung des endgültigen Regierungsterminals am Flughafen BER noch Jahre in Anspruch nehmen wird und das Interims-Terminal genau mit dieser Begründung errichtet wurde, erschließt sich die Festlegung der Bundesregierung nicht. 1. Über wie viele Flugzeuge und Hubschrauber welchen jeweiligen Typs und welchen Baujahrs verfügt die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung (im Folgenden „Flugbereitschaft“), und wo sind diese Maschinen jeweils derzeit stationiert (bitte den Zeitpunkt der Anschaffung sowie die Anschaffungskosten angeben)? Luftfahrzeug Anzahl Ort A 340 2 Köln/Bonn A 321 1 (ab Nov. 2018) Köln/Bonn A 319 2 Köln/Bonn Global 5000 4 Köln/Bonn A 310 MRTT 5 Köln/Bonn AS 532 U2 Cougar 3 Berlin Tegel Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4812 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Angaben zu Anschaffungskosten und -zeitpunkt der Luftfahrzeuge sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nur in der „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften separaten Anlage aufgeführt.* 2. Welche Ersatzbeschaffungen sind bis Ende dieser Wahlperiode geplant, und von welchen Kosten geht die Bundesregierung jeweils aus? Ersatzbeschaffungen für die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung sind derzeit nicht vorgesehen. 3. Wie viele Maschinen (Flugzeuge und Hubschrauber) sollen nach derzeitigem Planungsstand am Interims-Regierungsterminal auf dem Flughafen Berlin Brandenburg zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme stationiert werden? Am Interims-Regierungsterminal werden keine Luftfahrzeuge stationiert. 4. Wie viele monatliche Flugbewegungen (Starts und Landungen) am Flughafen Berlin-Tegel sind den Aktivitäten der Flugbereitschaft am Standort zuzuschreiben ? Im Durchschnitt der letzten drei Jahre wurden am Flughafen Berlin-Tegel durch Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung 159 Flugbewegungen pro Monat erzeugt. 5. Wie viele Starts und Landungen von Maschinen der Flugbereitschaft fanden seit Januar 2017 zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens statt? Am Flughafen Berlin-Tegel fanden seit Januar 2017 163 Starts und Landungen im Zeitraum zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens statt. 6. Werden für Starts und Landungen von Maschinen der Flugbereitschaft Sperrungen des Luftraums vorgenommen, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage , und wie viele Sperrungen sind es monatlich im Durchschnitt? Nein. 7. Würde sich nach Ansicht der Bundesregierung eine teilweise oder vollständige Verlegung der am Flughafen Berlin-Tegel stationierten Flotte der Flugbereitschaft auf die Flughafenkapazitäten (insbesondere Slots für Starts und Landungen) am Standort Tegel auswirken, und wenn ja, wie, bzw. wenn nein, warum nicht? Bei einer Verlegung des Regierungsflugbetriebs von Berlin-Tegel an den Flughafen BER ist aufgrund der im Verhältnis geringen Anzahl der Flugbewegungen (siehe Antworten zu den Fragen 4 und 10) nicht mit einem spürbaren Einfluss auf die Flughafenkapazitäten zu rechnen. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4812 8. Sind für Starts und Landungen von Maschinen der Flugbereitschaft entsprechende Entgelte gemäß der einschlägigen Flughafenentgeltordnung zu entrichten , und wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln werden diese Entgelte finanziert , bzw. wenn nein, warum nicht? Ja, die Entgelte gehen zu Lasten Kapitel 1407 Titel 53402 „Gebühren für die Benutzung ziviler Flugplätze“. 9. Sind der Bundesregierung technische Gründe bekannt, die einer Inbetriebnahme des Interims-Regierungsterminals vor Fertigstellung des gesamten Flughafens Berlin Brandenburg entgegenstehen, und wenn ja, wie bewertet sie den Aufwand zur Überwindung dieser Gründe? Da die derzeitige Zufahrtsstraße zum Interimsgebäude (Flughafenrandstraße West) ab Mitte 2020 wegen Baumaßnahmen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) als Zufahrt zum Interim nicht mehr genutzt werden kann, muss ab diesem Zeitpunkt bei Betrieb des Interims aus Sicherheitsgründen eine Ersatzstraße hergestellt sein. Über den Bau einer solchen Straße verhandeln gegenwärtig die FBB, die Gemeinde Schönefeld und die Bundesregierung. 10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine frühzeitige Verlagerung – also zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Interims-Terminals – eines Teils der Flotte der Flugbereitschaft vom Flughafen Berlin-Tegel an den Flughafen Berlin Brandenburg zu einer Entlastung der Wohnbevölkerung rund um den Flughafen Berlin-Tegel von Fluglärm beitragen würde? Auf Grundlage der Anzahl der durchgeführten Starts und Landungen von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung in Bezug auf alle durchgeführten Starts- und Landungen am Flughafen Berlin-Tegel kann von keiner relevanten Entlastung der Wohnbevölkerung durch eine frühzeitige Verlagerung des Regierungsflugbetriebs ausgegangen werden (die 1 735 Flugbewegungen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung in 2017 entsprechen ca. 1 Prozent der gesamten Flugbewegungen am Flughafen Tegel). 11. Hat die Bundesregierung Berechnungen angestellt, welche die Option eines dauerhaften Verbleibs der Flotte der Flugbereitschaft am Flughafen Berlin- Tegel gegenüber der Option des Baus eines Interims-Regierungsterminals, eines endgültigen Regierungsterminals und eines Umzugs dorthin abwägt, und wenn ja, auf welcher Datengrundlage traf die Bundesregierung ihre Entscheidung , bzw. wenn nein, warum nicht? Mit der Eröffnung des Flughafens BER ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld vom 13. August 2004 die Schließung des Flughafens Tegel innerhalb von sechs Monaten verbunden. Ein Flugbetrieb in Berlin-Tegel parallel zum Flughafen BER war und ist nicht vorgesehen und war daher auch nicht Gegenstand interner Planungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4812 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH wird das Ausbleiben von Mietzahlungen für das Interims -Regierungsterminal nach Ansicht der Bundesregierung haben? Nach Auskunft der FBB hat das Ausbleiben von Mietzahlungen für das Interims- Regierungsterminal auf die Liquiditätsplanung derzeit keine Auswirkungen, da die Planung berücksichtigt, dass die Mietzahlungen erst mit Nutzungsbeginn durch die Bundesregierung erfolgen werden. 13. Bestehen Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, die Gesellschaft für entgangene Mieteinnahmen anderweitig zu entschädigen, und wenn ja, wie sind diese Entschädigungsleistungen ausgestaltet, bzw. wenn nein, mit welcher Begründung hält die Bundesregierung solche Entschädigungen für entbehrlich? Zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der FBB bestehen keine Vereinbarungen für eine Entschädigung entgangener Mieteinnahmen . Der Bund und die FBB haben sich darauf verständigt, dass das Interimsgebäude erst mit Inbetriebnahme des Flughafens BER vom Bund übernommen wird. Bei Abschluss des Nutzungsvertrags über den Interims-Protokollbereich auf der Ramp 1 gingen die Vertragsparteien davon aus, dass die Fertigstellung des neu errichteten Interims zeitnah mit der Inbetriebnahme des BER erfolgt. Die erneute Verschiebung des BER-Eröffnungstermins auf nunmehr Oktober 2020 liegt in alleiniger Verantwortung der FBB. Das Interim auf der Ramp 1 ist zudem der Ersatz für die von der FBB ursprünglich vertraglich zugesicherte und für den Bund kostengünstigere Interimslösung im Terminal A des Flughafens SXF. Die FBB hatte seinerzeit mitgeteilt, dass eine Übergabe des Terminals A nach der Eröffnung des BER zur interimsmäßigen Nutzung durch den Bund nicht in Betracht komme, da dieses aufgrund des gestiegenen Fluggastaufkommens für die Fortführung des „Double-Roof-Konzeptes“ bis mindestens 2025 benötigt werde. Mit der Verlagerung des Interims vom Terminal A zur Ramp 1 ist der Bund den unternehmerischen Interessen der FBB bereits entgegengekommen. 14. Wie hoch sind die monatlichen Kosten, welche durch den Leerstand des Interims -Terminals verursacht werden, in Euro, und aus welchem Haushaltstitel werden diese getragen? Die monatlichen Ausgaben für die Bewachung des Gebäudes betragen rund 75 000 Euro. Die Zahlungspflicht der FBB für diese Kosten wie auch für die verbrauchsabhängigen Betriebskosten in Höhe von 10 000 bis 15 000 Euro/Monat ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem Bund und der FBB. Die nach Abschluss der Verhandlungen gegebenenfalls seitens des Bundes zu tragenden Ausgaben für die Bewachung würden aus Kapitel 1408 Titel 51702 bestritten . Entsprechend Verhandlungsergebnis eventuell vom Bund zu tragende Betriebskosten würden von der BImA als Hauptmieterin mit den Nutzern Auswärtiges Amt und Bundesministerium der Verteidigung abgerechnet. 15. Wie hoch sind die laufenden monatlichen Betriebskosten des Regierungsterminals am Flughafen Berlin-Tegel in Euro? Die durchschnittlichen monatlichen Betriebskosten betragen rund 290 000 Euro. Darin enthalten sind rund 190 000 Euro Ausgaben für die Absicherung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4812 16. Plant die Bundesregierung derzeit Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen am Regierungsterminal am Flughafen Berlin-Tegel, und wenn ja, wie hoch sind die Kosten der jeweiligen Maßnahme, und wie ist der jeweilige Zeitplan? Es sind keine investiven Baumaßnahmen geplant, lediglich Bauunterhaltsmaßnahmen zum Erhalt der baulichen Anlagen werden durchgeführt. 17. Wie stellt sich der aktuelle Planungs- und Realisierungsstand des endgültigen Regierungsterminals am Flughafen Berlin Brandenburg dar? Durch die mittlerweile geänderten Randbedingungen (u. a. Offenhaltung Flughafen Schönefeld, SXF) und die wiederholte Verschiebung der Eröffnung des BER und die damit zusammenhängende Verschiebung der Übergabe des Baufeldes für die Hauptbaumaßnahme durch die FBB an den Bund müssen die Planungen für den Regierungsflughafen (Stand 2012) aktualisiert, auf den heutigen Stand der Technik gebracht und an die inzwischen teilweise geänderten Regeln und Normen angepasst werden. Dies wird bis Mitte 2020 erfolgt sein. Danach wird die Überarbeitung der Ausführungsplanung und die darauf basierende Ausschreibung und Beauftragung der ersten Vergabeeinheiten bis Ende 2021 erfolgen. Baubeginn ist nach der Übergabe des Baufeldes von der FBB an den Bund Ende 2021/Anfang 2022. Ende 2025 werden die Hochbaumaßnahmen abgeschlossen sein, die Außenanlagen und Flugbetriebsflächen mit einem halben Jahr Nachlauf. 18. Von welchen Kosten ging die Bundesregierung zu Beginn der Planungen und zum jetzigen Zeitpunkt für die Errichtung des endgültigen Regierungsterminals aus, und wie erklärt sie eine eventuell bestehende Diskrepanz? 2012 wurden für die Gesamtbaumaßnahme Regierungsflughafen 299,2 Mio. Euro im Haushalt veranschlagt. 2018 wurde die Summe mit einem Nachtrag auf 343,6 Mio. Euro erhöht. Gründe dafür sind der um mehrere Jahre verzögerte Baubeginn und damit zusammenhängende geänderte Vorgaben. Vor dem Hintergrund des deutlichen späteren Baubeginns kann es auf Grund der allgemeinen Baupreisentwicklung zu Kostenanpassungen kommen. 19. Von welchem konkreten Datum für die Inbetriebnahme des endgültigen Regierungsterminals am Flughafen Berlin Brandenburg geht die Bundesregierung aus? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 20. Welche Nachnutzung ist für das Interims-Regierungsterminal nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen? Der Bund sieht für sich keine Nachnutzung für das Terminal auf Ramp 1 vor. Nach Auskunft der FBB könnte das Abfertigungsgebäude auf Ramp 1 gemäß gegenwärtiger Einschätzung nach Beendigung des Mietverhältnisses durch den Bund von der FBB als General Aviation Terminal (GAT) genutzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4812 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Wie viele Maschinen welchen Typs sollen schlussendlich am endgültigen Regierungsterminal am Flughafen Berlin Brandenburg stationiert werden? Es ist beabsichtigt, am Flughafen BER folgende Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung zu stationieren: 2 x A340; 1 x A321, 3 x A319, 4 x Global 5000, 3 x Cougar AS532. 22. Von wie vielen Flugbewegungen (Starts und Landungen) monatlich geht die Bundesregierung nach der Inbetriebnahme des endgültigen Regierungsterminals aus? Die Bundesregierung geht von durchschnittlich 160 Flugbewegungen pro Monat aus. 23. Welche konkreten Auswirkungen auf die Kapazität des Flughafens Berlin Brandenburg, insbesondere auf die Nutzung der Flugbetriebsfläche, wird der Regelbetrieb des Interims-Regierungsterminals sowie des endgültigen Regierungsterminals jeweils haben? Der Bund erhält mit dem Interim auf Ramp 1 eine gesonderte Vorfeldfläche zur Verfügung gestellt. Kapazitative Einschränkungen auf die Flugbetriebsflächen des zivilen Luftverkehrs gibt es gemäß Auskunft der FBB dadurch nicht. Mit Fertigstellung des endgültigen Regierungsflughafens findet nach dem aktuellen Planungsstand der FBB voraussichtlich kein ziviler Flugbetrieb (außer GAT) mehr in SXF Nord statt. Einschränkungen seien daher nicht zu erwarten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333