Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 8. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4813 19. Wahlperiode 09.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Ruppert, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4474 – Die hessische Innenpolitik im Bild der Bundespolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Innenpolitik im Land Hessen sind aus Sicht der Fragesteller bestimmte Politikfelder durch einseitige und zum Teil fehlgesteuerte Entscheidungen aus dem Blick geraten. Dabei ist eine der herausragenden Aufgaben der Zukunft die entschlossene Bekämpfung der Alltagskriminalität und insbesondere auch der Organisierten Kriminalität. Um diese für die innere Sicherheit so wichtige Aufgabe angemessen bewältigen zu können, bedarf es unter anderem einer Polizei, die nicht nur gut ausgebildet, ausgestattet und bezahlt wird, sondern die auch gut motiviert zum Schutze der Bürger tätig wird. Bund und Länder sollten dabei Hand in Hand arbeiten. Aus dieser gemeinsamen Verantwortung leiten sich die folgenden Fragen ab. 1. Wie sieht die Personalstruktur bei der Bundespolizei in Hessen aus? a) Wie viele Planstellen existieren bei der Bundespolizei in Hessen und wie viele davon sind unbesetzt (bitte nach Dienststellen und Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? b) Wie viele der Planstellen sind der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main zugeteilt und wie viele davon sind unbesetzt (bitte nach Dienststellen und Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? c) Wie hat sich die Personalstärke der Bundespolizei in Hessen innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Die im Stellenhaushalt der Bundespolizei ausgebrachten Planstellen und Stellen werden mit dem Organisations- und Dienstpostenplan der Bundespolizei in die konkrete Organisation umgesetzt, indem für die jeweiligen Dienststellen Dienstposten für Beamtinnen und Beamte sowie für Tarifbeschäftigte eingerichtet werden . Eine entsprechende Zuweisung der im Stellenhaushalt ausgebrachten Planstellen und Stellen erfolgt hingegen nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4813 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für die Beantwortung der Fragen werden daher die eingerichteten Dienstposten zugrunde gelegt. Im Übrigen lassen die Angaben zur Beantwortung der Fragen Rückschlüsse auf polizeifachliche und einsatztaktische Bewertungen sowie auf Einsatzschwerpunkte zu. Eine Veröffentlichung dieser Angaben kann daher die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei zukünftig nachhaltig negativ beeinflussen. Deswegen wird die Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eingestuft und in einer gesonderten Anlage übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.* d) Falls Stellen unbesetzt bleiben, welche Gründe sieht die Bundesregierung hierfür? Die zusätzlichen Planstellen und Stellen für die Bundespolizei, die in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 bereits ausgebracht wurden und die in folgenden Haushaltsjahren noch ausgebracht werden sollen, sind neben der Neueinrichtung von Dienstposten für zu verstärkende Aufgabenbereiche auch zur Unterlegung von bereits im Vorgriff eingerichteten Dienstposten vorgesehen. Ab Frühjahr 2019 werden die für die zusätzlichen Planstellen ausgebildeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Einsatzorganisation nach und nach zulaufen, wodurch etwaige Vakanzen entsprechend geschlossen werden. 2. Wie sieht die Personalstruktur beim Zoll in Hessen aus? a) Wie viele Planstellen existieren beim Zoll in Hessen und wie viele davon sind unbesetzt (bitte nach Dienststellen und Besoldungsgruppen aufschlüsseln )? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. In der Zollverwaltung wird die Stellenbewirtschaftung im Wege der sog. Topfbewirtschaftung praktiziert. Die Planstellen dienen dabei der direkten Finanzierung von Personen. Aus diesem Grund sind die den einzelnen Dienststellen zugewiesenen Planstellen immer besetzt. Die Beantwortung der Frage 2 beschreibt daher den tatsächlichen Personaleinsatz. Im Bundesland Hessen sind für den Zoll zum Stichtag 3. September 2018 insgesamt 2 677,51 besetzte Planstellen ausgewiesen. b) Wie viele der Planstellen sind dem Hauptzollamt Frankfurt am Main Kontrolleinheit Flughafen zugeteilt und wie viele davon sind unbesetzt (bitte nach Dienststellen und Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main waren zum Stichtag 3. September 2018 für den Bereich Kontrolleinheit Flughafen insgesamt 418,26 Planstellen besetzt. Auch hier ist aufgrund der unter a) dargestellten „Topfbewirtschaftung“ ein Ausweis unbesetzter Planstellen nicht möglich. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4813 c) Wie hat sich die Personalstärke beim Zoll in Hessen innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der Personaleinsatz des Zolls im Bundesland Hessen hat sich innerhalb der letzten fünf Jahre wie folgt entwickelt (AK = Arbeitskraft): 31. Dezember 2014 2.462,98 AK 30. Dezember 2015 2.522,01 AK 30. Dezember 2016 2.555.51 AK 29. Dezember 2017 2.561,00 AK 3. September 2018 2.677,51 AK d) Falls Stellen unbesetzt bleiben, welche Gründe sieht die Bundesregierung hierfür? Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. 3. Welche Pläne hat die Bundesregierung hinsichtlich der personellen Ausstattung von Bundespolizei und Zoll am Flughafen Frankfurt im Hinblick auf einen „ungeregelten“ Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union im März 2019, das heißt ohne Unterzeichnung eines Austrittsabkommens? Die Auswirkungen eines „ungeregelten“ Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union für die Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt am Main sind aktuell noch nicht abschließend einschätzbar. Dies ist maßgeblich von der Anzahl der Fluggäste abhängig, die als zusätzliche Transferfluggäste zu kontrollieren wären. Eine valide Aussage darüber ist der Bundespolizei erst dann möglich, wenn der Flughafenbetreiber Fraport AG der Bundespolizei eine Fluggastprognose für diesen Personenkreis für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt hat. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung sind Fluggäste im unmittelbaren grenzüberschreitenden Verkehr nach und aus Großbritannien bereits jetzt grenzkontrollpflichtig. Bei einem ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) müsste eine Einordnung in die Anlage 1 oder 2 der EU-Visa-Verordnung erfolgen. Bei der Eingruppierung in eine Staatenübersicht mit Visapflicht (Anhang 1) würde es zu einem deutlichen Mehraufwand kommen (VIS Verifikation, Echtheit und Berechtigungsinhalt Visa). Die Bundespolizei bereitet sich derzeit mit verschiedenen Szenarien auf den Austritt Großbritanniens aus der EU vor. Im Rahmen der integrativen Aufgabenwahrnehmung werden Synergieeffekte analysiert, um bei veränderten Anforderungen an die Grenzkontrolle reaktionsfähig zu sein. Die Zollverwaltung hat einen möglichen „ungeregelten“ Austritt Großbritanniens aus der EU ebenfalls einer umfassenden Betrachtung unterzogen und mögliche ressourcenmäßige Auswirkungen geprüft. Aktuell laufen in der Zollverwaltung bereits Vorbereitungsmaßnahmen, um auf die absehbar höheren Aufwände im Zusammenhang mit dem „ungeregelten“ Austritt Großbritanniens aus der EU im März 2019 vorbereitet zu sein. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Stand der Brexit-Vorbereitungen der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4398 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4813 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle der Bundespolizei und die Rolle des mehrheitlich im Besitz des Landes Hessen stehenden Betreibers, der Fraport AG, bei der Sperrung eines Terminals am Flughafen Frankfurt am Main am 7. August 2018? Die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main ist zuständige Luftsicherheitsbehörde nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) in Bezug auf Passagier- und Gepäckkontrollen und hat bei Einsatzlagen im Sinne der Anfrage im Sicherheitsbereich des Flughafens Frankfurt alle notwendigen gefahrenabwehrenden Maßnahmen zu veranlassen, so auch am 7. August 2018. Aus Sicht der Bundesregierung waren die durchgeführten Maßnahmen erforderlich und dringend geboten. 5. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um bei der Fraport AG und anderen Flughafenbetreibern auf bessere Sicherheitskontrollen hinzuwirken ? Derzeit haben die Flughäfen keine Aufgaben im Bereich der Sicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG (Passagier- und Gepäckkontrollen). Im Verantwortungsbereich der Flughafenbetreiber liegen die Personal- und Warenkontrollen gemäß § 8 LuftSiG. Für die Aufsicht am Flughafen Frankfurt am Main ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zuständig. Soweit die Fraport mit eigenem Personal oder mit ihrem Tochterunternehmen Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Frankfurt durchführt, unterliegt sie der Fachaufsicht, Qualitätskontrollmaßnahmen und gegebenenfalls weiteren Maßnahmen der Bundespolizei. 6. Welche Gefährdungslage sieht die Bundesregierung für das Land Hessen, insbesondere den Großraum Frankfurt am Main, beim Problem der Organisierten Kriminalität in Form von Clan-Kriminalität? Dem Bundeskriminalamt (BKA) liegen gemäß dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität (OK) 2017 für das Bundesland Hessen keine Erkenntnisse zu Ermittlungen gegen Clanmitglieder vor. 7. Was kann aus Sicht der Bundesregierung getan werden, um die Kriminalität in der Stadt Frankfurt am Main, die als zentrales Drehkreuz für Personenund Warenverkehr der Bundesrepublik Deutschland gilt, einzudämmen? 8. Was sind nach Erkenntnis der Bundesregierung die Gründe für die anhaltend hohe Kriminalität in Stadt und Großraum Frankfurt am Main, wodurch Frankfurt laut Medienberichten bei den erfassten Straftaten auf Platz eins der jüngsten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in Deutschland liegt (vgl. Handelsblatt vom 22. April 2018 www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ kriminalitaet-frankfurt-ist-wieder-hauptstadt-des-verbrechens/21200628.html)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Kriminalitätsbekämpfung ist wegen der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung Aufgabe der Länder, sofern dem Bund nicht ausdrücklich eigene Kompetenzen zustehen. Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Informationen zu den Gründen für das Kriminalitätsaufkommen in Frankfurt am Main vor. Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung auch keine Vorschläge unterbreiten, wie die Kriminalität in der Stadt Frankfurt am Main eingedämmt werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4813 9. Inwieweit hat sich Hessen nach 2016 für einen erneuten Versuch kompromissbereit gezeigt weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 29a des Asylgesetzes einzustufen? Das Abstimmungsverhalten des Landes Hessen kann den einschlägigen Plenarprotokollen des Bundesrates entnommen werden. Auf das Plenarprotokoll der 970. Sitzung des Bundesrates vom 21. September 2018 wird verwiesen. 10. Was sind nach Erkenntnis der Bundesregierung die Gründe für die anhaltend hohe Zahl von Personen, die dem islamistischen, rechts- und linksextremistischen Spektrum in Hessen zuzuordnen sind (s. Verfassungsschutzbericht 2017 des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, S. 38, 85, 113)? Zur Entwicklung des islamistischen Personenpotenzials in Deutschland insgesamt , wird auf die nach wie vor gültigen Ausführungen des Verfassungsschutzberichts 2017, S. 172 f., verwiesen (Hrsg. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat). Mit Blick auf die salafistisch-jihadistische Szene stellen in Hessen das Rhein- Main Gebiet bzw. der Großraum Frankfurt einen Schwerpunkt dar. Es handelt sich um einen „Hotspot“ der Szene, vergleichbar mit „Hotspots“ in ähnlich strukturierten urbanen Ballungsräumen anderer Bundesländer (z. B. Berlin, Rheinland ). Das salafistische Personenpotenzial in Hessen ist auf einem konstant hohen Niveau , hat aber – anders als der Bundesdurchschnitt – nicht weiter zugenommen. Hessen ist eines von wenigen Bundesländern, in dem das Salafismuspotenzial seit Jahren unverändert ist. Das salafistische Personenpotenzial in Hessen beläuft sich weiterhin auf 1 650 Personen. Die im Verfassungsschutzbericht 2017 des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport genannte Höhe des rechtsextremistischen Personenpotenzials in Hessen entspricht der bundesweiten Tendenz. Das rechtsextremistische Personenpotential in Hessen umfasst 1 465 Personen, was 0,23 Rechtsextremisten pro tausend Einwohner entspricht. Nach Angaben des Verfassungsschutzberichts 2017 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat umfasst das bundesweite Personenpotenzial 24 000 Personen, was 0,29 Rechtsextremisten pro tausend Einwohner entspricht. Damit liegt die Zahl der Rechtsextremisten in Relation zur Bevölkerung in Hessen unterhalb des Bundesdurchschnitts. Soweit nach den Gründen gefragt ist, die gerade in Hessen die Höhe des dortigen rechtsextremistischen Personenpotenzials beeinflussen, wird auf die insofern zuständige hessische Landesregierung verwiesen. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Höhe des rechtsextremistischen Personenpotenzials in Hessen durch besondere, von der allgemeinen Lage im Bundesgebiet abweichenden Umständen beeinflusst würde. Das Personenpotential gewaltorientierter Linksextremisten in Hessen, insbesondere Autonome, ragt im bundesweiten Vergleich nicht heraus und liegt mit der im Verfassungsschutzbericht von Hessen aufgeführten Zahl von 400 Personen im Mittelfeld. Der gewaltorientierte Linksextremismus in Deutschland ist vor allem ein urbanes Phänomen. Rund ein Viertel der gewaltorientierten Linksextremisten leben in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg bzw. in Großstädten wie Frankfurt/ Main. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4813 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Grundsätzlich ist für das Bundesland Hessen festzustellen, dass als breite eigenständige Bewegung linksextremistische Autonome seit den 1980er Jahre auszumachen sind. Sie waren zunächst vor allem in der „Friedens“- und der „Antiatomkraftbewegung “ sowie bei Hausbesetzungen aktiv. Autonome agierten gewalttätig an der Startbahn West am Frankfurter Flughafen und lieferten sich dort gewalttätige Auseinandersetzungen mit der Polizei. Frankfurt am Main ist sowohl personell als auch strukturell der Szeneschwerpunkt in Hessen. Bundesweit gehört Frankfurt zu den Großstadtregionen mit den stärksten autonomen Szenen. Von anderen gewaltorientierten Szenen unterschied sich die Szene in Frankfurt in den zurückliegenden Jahren durch ihre große Gewaltbereitschaft und die gute bundesweite Vernetzung. Die „antikapitalistischen“ und linksextremistisch beeinflussten Proteste gegen die Eröffnungsfeierlichkeiten des Neubaus der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18. März 2015 in Frankfurt bildeten damals insgesamt gesehen das herausragende Ereignis im deutschen Linksextremis. Umgekehrt beteiligte sich die hessische autonome Szene intensiv an der Vorbereitung und Durchführung von demonstrativen Aktivitäten deutscher und internationaler Linksextremisten anlässlich des G 20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg. Anlässlich dieses Ereignisses gründeten sich in Hessen mehrere regionale Bündnisse unter Beteiligung gewaltorientierter Linksextremisten, die sich zwischenzeitlich entweder wieder aufgelöst bzw. sich bereits an vorhandene Strukturen angegliedert haben. Hinsichtlich der hohen Zahl sonstiger Linksextremisten in Hessen liegen keine konkreten Erkenntnisse zu den tatsächlichen Gründen vor. 11. Für welche Modellprojekte hat Hessen im Rahmen des „Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus“ die Bundesregierung um Unterstützung gebeten? Im Sinne der Fragestellung hat das Land Hessen über das Hessische Ministerium des Innern und für Sport als Träger des Landes-Demokratiezentrums Hessen eine Aufstockung der bestehenden Förderung des Landes-Demokratiezentrums aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beantragt. Die Mittel sind im Zuge der Leitlinienanpassung im Programmbereich B - Demokratiezentren zur Umsetzung des „Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus“ bereitgestellt worden. Dadurch ist die Durchführung des Landesmodellvorhabens „Extremismusprävention durch Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe“ des Trägers Rumi imPuls e. V. in Hessen gewährleistet. 12. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Hessen bei der Etablierung islamischer Gefängnisseelsorge? Die Bundesregierung hat das Land Hessen bei der Etablierung islamischer religiöser Betreuung nicht unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4813 13. Gibt es Bundesgelder, die das Land Hessen zur Verbesserung der Inneren Sicherheit vom Bund beantragen kann? Wenn ja, in welcher Höhe hat das Land diese Gelder in den letzten fünf Jahren abgerufen? Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert über die Beratungsstelle Radikalisierung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit dem Haushaltsjahr 2017 Modellprojekte zum Thema „Radikalisierung im Kontext Geflüchteter “. Diese Fördermöglichkeit steht sowohl staatlichen als auch zivilgesellschaftlichen Akteuren in den Ländern zur Verfügung. Das Land Hessen hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung dafür entschieden, ein Modellprojekt über einen zivilgesellschaftlichen Träger durchzuführen und die Fördermittel insofern nicht selbst beantragt. Weitere Bundesgelder, die das Land Hessen zur Verbesserung der Inneren Sicherheit vom Bund beantragen kann, gibt es nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333