Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4816 19. Wahlperiode 09.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Bleck, Jörn König, Andreas Mrosek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4436 – Streichung der Bundesförderung für die Bundesstützpunkte Kanuslalom und Trampolinturnen in Bad Kreuznach V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach einer E-Mail des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) an das Ministerium des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz sollen die Bundesstützpunkte in Rheinland Pfalz im Kanuslalomsport und Trampolinturnen in Bad Kreuznach ihre Förderung verlieren (www.rhein-zeitung.de/ zusatzartikel_artikel,-sportpolitik-eine-email-und-viele-fragen-_arid,1854252.html). Der Leiter des Olympiastützpunktes Rheinland-Pfalz/Saarland (OSP), Steffen Oberst, hat jedoch bisher keine direkten Ablehnungsbescheide erhalten. Das BMI hat sich in der E-Mail bei dieser Entscheidung auf das singuläre Kriterium, die Anzahl der Bundeskaderathleten, berufen, die in Bad Kreuznach trainieren. Fünf müssten es sowohl im Kanuslalom als auch im Trampolinturnen sein. Jedoch trainieren in Bad Kreuznach nur zwei Kanuten und drei Trampolinturner im Bundeskader (www.rhein-zeitung.de/zusatzartikel_artikel,-sportpolitikeine -email-und-viele-fragen-_arid,1854252.html). Durch die Neustrukturierung des Kadersystems zum 1. Januar 2018 gibt es generell weniger Athleten. Die vom BMI geforderte Anzahl der Bundeskaderathleten pro Olympiastützpunkt ist jedoch gleich geblieben (https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb. de/Leistungssport/Olympische_Spiele_Downloads/2017_12-07_Kaderdefinitionen- Olympischer_Sommer-Wintersport-EF_FINAL.pdf). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Olympiastützpunkte (OSP) sind Betreuungs- und Serviceeinrichtungen für Bundeskaderathleten /-innen. Die Hauptaufgabe liegt in der Sicherstellung der sportmedizinischen , physiotherapeutischen, trainings- und bewegungswissenschaftlichen , sozialen, psychologischen und ernährungswissenschaftlichen Betreuung. Bundesstützpunkte sind Trainingsstätten für das Hochleistungstraining der Bundeskaderathlet /-innen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4816 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aktuell anerkannte Bundesstützpunkte verlieren automatisch mit Ablauf des 31. Dezember 2018 ihre Anerkennung. Sie konnten durch die Bundessportfachverbände neu beantragt werden. Für die Anerkennung als Bundesstützpunkt sind ein positives sportfachliches Votum des Deutschen Olympischen Sportbunds, die Zustimmung des Landes sowie ein erhebliches Bundesinteresse erforderlich. Bundesstützpunkte werden durch das Bundesverwaltungsamt anerkannt. Die Anerkennung stellt ein Prädikat dar; mit ihr ist keine unmittelbare Förderung aus Bundesmitteln verbunden. 1. Ist es wirklich geplant, die Förderung für die Bundesstützpunkte Kanuslalomsport und Trampolinturnen in Bad Kreuznach zu streichen? In dem in Frage stehenden Verfahren wird über die Anerkennung von Bundesstützpunkten entschieden. Die E-Mail, auf die Bezug genommen wird, hat allein die Anerkennung zum Gegenstand. Aussagen zur Förderung wurden nicht getroffen . Die jährliche Projektförderung der betreffenden Bundessportfachverbände und der OSP unterliegt anderen Verfahren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung (letzter Absatz) verwiesen. 2. Handelt es sich bei der oben erwähnten E-Mail vom BMI um eine Vorankündigung oder einen direkten Ablehnungsbescheid? Bei der erwähnten E-Mail handelt es sich um eine interne Information unter Verfahrensbeteiligten über den Verfahrensstand. Sie wurde zunächst fernmündlich erteilt und auf Bitten des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern und für Sport verschriftlicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Gibt es eine Möglichkeit, den Status der Bundesstützpunkte für Kanuslalomsport und Trampolinturnen in Bad Kreuznach beizubehalten? Das Anerkennungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Es werden die Standorte als Bundesstützpunkt anerkannt, die die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen. 4. Sind weitere Olympia-Bundesstützpunkte in Deutschland betroffen, die den Status als Bundesstützpunkt verlieren sollen (bitte jeweils einzeln aufzählen )? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Hält die Bundesregierung es für angemessen, dass bei der Neustrukturierung und Reduzierung des Kadersystems die vorgeschriebene Mindestanzahl von fünf Bundeskaderathleten pro Stützpunkt beibehalten wird (bitte begründen )? Angesichts einer Bundeskaderzahl von 2 747 im olympischen Sommersport gemäß Antragslage der Bundessportfachverbände und 169 gestellten Anträgen wird eine Kaderzahl von fünf Bundeskadern am Standort auch unter Berücksichtigung sportart- und disziplinspezifischer Unterschiede hinsichtlich der Gesamtkaderzahl einzelner Bundessportfachverbände als gering angesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4816 6. Ist es der gängige Weg, dass das BMI die Landesregierungen in Deutschland über die Ab- oder Zuerkennung eines Olympia-Bundesstützpunktes in einer E-Mail informiert, ohne vorher die betroffenen Spitzensportverbände zu informieren ? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333