Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 5. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4817 19. Wahlperiode 09.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4438 – Förderung der Veranstaltung „Handeln gegen Rechtspopulismus, Antifeminismus und Menschenfeindlichkeit“ durch Bundesmittel V o r a b f a s s u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 10. Oktober 2018 findet eine „Konferenz“ mit dem Titel „Handeln gegen Rechtspopulismus, Antifeminismus und Menschenfeindlichkeit“ in den Räumlichkeiten der Thüringer Landesvertretung in Berlin statt (https:// calendar.boell.de/de/event/handeln-gegen-rechtspopulismus-antifeminismus-undmenschenfeindlichkeit ). Die Veranstaltung wird eigenen Angaben zufolge u. a. durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ gefördert (http://gender-und-rechtsextremismus.de/aktuelles/seitentitel-5/). Dort wird neben Benjamin Hoff (Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei des Freistaats Thüringen) mit T. H. (Leiter der Referatsgruppe Demokratie und Vielfalt) auch ein Mitarbeiter des BMFSFJ anwesend sein. Einigen Medien und Politikern zufolge handelt es sich bei der AfD um eine sogenannte rechtspopulistische Partei. Vor diesem Hintergrund kann die „Konferenz “ als eine Veranstaltung angesehen werden, die sich implizit gegen die demokratische Partei AfD richtet. 1. Wie hoch ist die Förderung der eingangs erwähnten Veranstaltung durch die Bundesregierung? Gefördert wird ein Projekt des Trägers Amadeu Antonio Stiftung im Programmbereich „Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger“ des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, in dessen Rahmen die eingangs erwähnte Veranstaltung durchgeführt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Projekt auch von Dritten gefördert wird. Im Projektantrag werden Ausgaben in Höhe von insgesamt 4 000 Euro für die Veranstaltung ausgewiesen. Eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln ist grundsätzlich erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4817 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Warum fördert die Bundesregierung diese Veranstaltung? Die Veranstaltung wird als Teil des in der Antwort zu Frage 1 genannten Projektes gefördert, um gemäß der Zielstellung der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger im Themen- und Strukturfeld „Rechtsextremismus und Gender" Wissen zu Rechtspopulismus, Antifeminismus und Menschenfeindlichkeit zu vertiefen und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Verfügung zu stellen. 3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass jene Veranstaltung implizit gegen die demokratische Partei AfD gerichtet ist (bitte begründen )? Falls ja, wieso fördert die Bundesregierung eine Veranstaltung, die sich gegen eine demokratische Partei richtet? Nein. Die Veranstaltung setzt sich mit Rechtspopulismus, Antifeminismus und Menschenfeindlichkeit auseinander. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333