Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 8. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4820 19. Wahlperiode 09.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4478 – Beamtenproteste gegen Grenzöffnung – Remonstration von Beamten gegen Weisungen im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung im Jahre 2015 verfügten Grenzöffnung sowie zur Asyl- und Flüchtlingspolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter Remonstration wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von dienstlichen Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Die in § 62 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) festgelegte Weisungsgebundenheit gegenüber seinem Vorgesetzten verpflichtet den Beamten zwar, dienstliche Anordnungen und Verwaltungsrichtlinien etc. zu befolgen. Der § 63 Absatz 2 BBG räumt dem Beamten indessen die Möglichkeit ein, seine Bedenken im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der fraglichen Anordnung im Wege einer Gegenvorstellung (Remonstration ) zu dokumentieren. Ein Beamter, der gegen Recht und Gesetz verstößt, kann sich daher nicht auf einen Befehlsnotstand berufen. Die dem Beamten aufgegebenen Pflichten betreffen ihn als Grundrechtsträger und binden ihn an Recht und Gesetz. Dem Beamten kommt im Rahmen seiner Pflichten daher auch eine Funktion im Rechtssystem zu, aus der sich bei vermuteten Gesetzesverstößen der Regierung nach § 63 Absatz 2 BBG eine Pflicht zur Remonstration ergibt (vgl. auch www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/ loveparade-remonstration-der-beamten-wurde-nicht-ernst-genommen/). 1. Wie viele Polizeibeamte und zivile Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern haben im Jahre 2015 gegen Befehle und Weisungen remonstriert? 2. Wie viele Beamtinnen und Beamten sind in den Jahren 2015 bis 2017 im Bundesinnenministerium und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ihrer Remonstrationspflicht in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Sinn nachgekommen? 3. In wie vielen Fällen erkannten die Vorgesetzten die Remonstration als berechtigt an? 4. Wie viele Remonstrationen wurden durch die jeweiligen Vorgesetzten schriftlich bestätigt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4820 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind seit diesem genannten Zeitraum vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden, die zuvor in diesem Sinnzusammenhang remonstriert hatten? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind keine Sachverhalte im Sinne der Fragestellungen bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333