Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/489 19. Wahlperiode 19.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/304 – Pläne der Europäischen Kommission für eine geheimdienstliche „Europäische Aufklärungseinheit“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In seiner sogenannten Europa-Rede hatte der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker am 13. September 2017 vorgeschlagen, eine „Europäische Aufklärungseinheit“ („European Intelligence Unit“) einzurichten (Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Elfter Fortschrittsbericht , Kommissionsdokument COM(2017) 608 final). Sie soll erleichtern , dass „Daten über Terroristen und Auslandskämpfer“ zwischen den Geheim - und Polizeidiensten ausgetauscht werden. Dieser Austausch soll „automatisch “ erfolgen. Weitere Angaben hat die Europäische Kommission bislang nicht gemacht. Es ist aus Sicht der Fragesteller also unklar, ob die Europäische Union eine solche geheimdienstliche „Aufklärungseinheit“ neu errichten oder auf bestehende Strukturen zurückgreifen bzw. diese ausbauen soll. Auch ohne Geheimdienstkompetenz betreibt die Europäische Union ein ziviles, geheimdienstliches Lagezentrum („Intelligence Analysis Centre“, EU INTCEN) in Brüssel, an das die In- und Auslandsgeheimdienste der Mitgliedstaaten ihre fertigen Analysen schicken können (Bundestagsdrucksache 18/9974). Inzwischen arbeitet das EU INTCEN im Rahmen der Erstellung einer neuen „dreiteiligen Bedrohungsanalyse“ mit gemeinsamen Schlussfolgerungen und Empfehlungen sowie in der halbjährlichen Übermittlung eines umfassenden , zukunftsorientierten „Bedrohungsanalysebildes“ enger mit der Polizeiagentur Europol zusammen (Bundestagsdrucksache 18/9974). Mit dem „EUMS INT Direktorat“ wird eine ähnliche militärische Struktur betrieben, die als „Nachrichtenwesen des Militärstabs“ gilt (Bundestagsdrucksache 18/146, siehe Vorbemerkung der Fragesteller). Zusätzlich organisieren sich die Geheimdienste der EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen und die Schweiz im informellen Rahmen. Der älteste Zusammenschluss dieser Art ist der „Berner Club“, in dem sich die Chefs der europäischen Inlandsdienste versammeln (Bundestagsdrucksachen 18/10641, 18/8170, 18/9323, 18/9974, 18/7930, 18/5048). Nach 9/11 startete der „Berner Club“ die „Counter Terrorism Group“ (CTG), in der sich die Mitglieder regelmäßig über Vorkommnisse austauschen und Maßnahmen beraten. Seit dem 1. Juli 2016 betreiben der „Berner Club“ und seine CTG eine „operative Plattform“ in Den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/489 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Haag (ebd.). Die Inlandsgeheimdienste führen dort eine gemeinsame Datei und ein Echtzeit-Informationssystem. Details dazu sind geheim. Die CTG soll sich mit polizeilichen EU-Strukturen vernetzen, Sondierungen laufen hierzu seit dem Frühjahr 2016 mit Europol (Bundestagsdrucksache 18/10641, Antwort zu Frage 9; Bundestagsdrucksache 18/7930, Antwort zu Frage 19). Ähnlich dem Vorschlag für eine „Europäische Aufklärungseinheit“ hatte die Europäische Kommission vor einem Jahr vorgeschlagen, ein „Drehkreuz für den Informationsaustausch“ mit europäischen Polizeibehörden und Geheimdiensten einzurichten (Ratsdokument 12307/16). Dem Vorschlag zufolge könnte ein „Fusionszentrum“ bei der CTG angesiedelt werden, obwohl diese keine EU-Einrichtung darstellt. Als Vorbild dieser „multidisziplinären Zusammenarbeit “ von Polizei und Diensten auf der Ebene der Europäischen Union nennt die Kommission „Fusionszentren“ einiger Mitgliedstaaten, in denen Strafverfolgungsbehörden und verschiedene Geheimdienste miteinander verzahnt sind. Die „systematischere Interaktion zwischen diesen Stellen“ soll der Mitteilung zufolge nicht auf Terrorismus beschränkt bleiben, sondern könnte auch die schwere grenzüberschreitende Kriminalität umfassen. Laut der Bundesregierung wurde der Vorschlag für ein solches „Fusionszentrum“ im vergangenen Jahr nicht weiter behandelt bzw. beraten (Bundestagsdrucksache 18/10641, Antwort zu Frage 8). In diesem Jahr wurde das Thema „Enhancing cooperation between competent authorities“ jedoch zuletzt mit dem estnischen CTG-Vorsitz und Europol auf dem Treffen der Justiz- und Innenminister am 7. Dezember 2017 in Brüssel diskutiert (Ratsdokument 15567/17). 1. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie eine „Europäische Aufklärungseinheit “ („European Intelligence Unit“), die der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker am 13. September 2017 in seiner Europa-Rede vorgeschlagen hat, ausgestaltet werden sollte bzw. könnte? a) Wo wurde die Einrichtung einer „Europäischen Aufklärungseinheit“ nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union bereits behandelt? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die von Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, in seiner Rede am 13. September 2017 angesprochene „Aufklärungseinheit“ beim JI-Rat am 12./13. Oktober 2017 und in der Terrorist Working Party (TWP) am 7. November 2017 erwähnt: In der TWP teilte die Europäische Kommission auf Nachfrage mit, es gehe Präsident Juncker darum, den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten zu verbessern. Es handele sich um einen sehr pragmatischen Ansatz. Beim Oktober-JI-Rat habe die Europäische Kommission nochmals klargestellt , dass es sich bei der „intelligence unit“ um ein langfristiges Ziel der Europäischen Kommission handele, das aktuell nicht zur Diskussion anstehe. Es hat nach Kenntnis der Bundesregierung keine Behandlung im Sinne einer Beratung eines konkreten Vorschlags auf EU-Ebene stattgefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/489 b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es sich bei dem Vorschlag für eine „Europäische Aufklärungseinheit“ um ein ebenfalls von der Europäischen Kommission vorgeschlagenes „Drehkreuz für den Informationsaustausch“ von Polizeibehörden und Geheimdiensten handelt , das auch als „Fusionszentrum“ firmiert (Ratsdokument 12307/16)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10641 vom 14. Dezember 2016 wird verwiesen. c) Wann und wo wurde die Einrichtung einer „Europäischen Aufklärungseinheit “, eines „Drehkreuz[es] für den Informationsaustausch“ oder eines „Fusionszentrums“ nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Ebene der Europäischen Union bereits behandelt? Auf die Antwort zu den Fragen 1a und 1b wird verwiesen. 2. Welche „Daten über Terroristen und Auslandskämpfer“ sollte eine „Europäische Aufklärungseinheit“ bzw. eine vergleichbare Einrichtung aus Sicht der Bundesregierung zwischen den Geheim- und Polizeidiensten austauschen? Zu hypothetischen Fragestellungen äußert sich die Bundesregierung nicht. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 1a wird verwiesen. 3. Auf welche Weise kooperiert das geheimdienstliche EU-Lagezentrum („Intelligence Analysis Centre“, EU INTCEN) in Brüssel außer in „gemeinsamen Bedrohungsanalysen“ und Erstellung einer dreiteiligen Bedrohungsanalyse mit gemeinsamen Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Erstellung einer dreiteiligen Bedrohungsanalyse mit gemeinsamen Schlussfolgerungen und Empfehlungen (Bundestagsdrucksache 18/9974) inzwischen mit der Polizeiagentur Europol, und wie könnte diese Zusammenarbeit aus Sicht der Bundesregierung (etwa in einer „Europäischen Aufklärungseinheit“ bzw. einer vergleichbaren Einrichtung) nach geltendem Recht und Mandat und unter Berücksichtigung des Trennungsgebotes zwischen Polizeien und Geheimdiensten ausgebaut werden? EU INTCEN ist eine Analyseeinheit des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), kein „geheimdienstliches Lagezentrum“. Nach Kenntnis der Bundesregierung kooperiert EU INTCEN derzeit mit Europol nur im Bereich des in der Antwort zu Frage 3a näher dargestellten „Bedrohungsanalysebilds“. Pläne zum Ausbau der Zusammenarbeit sind der Bundesregierung nicht bekannt. Zu hypothetischen Fragestellungen äußert die Bundesregierung sich nicht. a) Wie viele gemeinsame Bedrohungsanalysen bzw. Schlussfolgerungen und Empfehlungen sowie umfassende „Bedrohungsanalysebilder“ haben Europol und das EU INTCEN bereits erstellt? Eine „gemeinsame Bedrohungsanalyse“ von Europol und EU INTCEN wird nicht erstellt. Ebenso werden von Europol und EU INTCEN keine Schlussfolgerungen und Empfehlungen formuliert. Vielmehr wurde Anfang Juni 2016 im schriftlichen Verfahren Einigung auf das in Ratsdokument 8409/2/16 beschriebene Vorgehen erzielt. Demnach wird halbjährlich ein umfassendes, zukunftsori- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/489 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode entiertes „Bedrohungsanalysebild“ („threat assessment picture“) an den Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der Inneren Sicherheit (COSI) übermittelt, das aus folgenden Elementen besteht: 1. Zukunftsorientierte Berichte von Europol und EU INTCEN; keine gemeinsamen Dokumente, aber stärkerer Erfahrungsaustausch in der Erarbeitungsphase . 2. MS und EU-Agenturen, insbes. Eurojust und Frontex, können zu den Berichten beitragen. 3. Auf dieser Grundlage werden gegebenenfalls („where appropriate“) vom Vorsitz in der TWP in Zusammenarbeit mit den MS, CTC (Counter Terrorism Coordinator), KOM und EAD Schlussfolgerungen und Politikempfehlungen erarbeitet (Europol und EU INTCEN können konsultiert werden) und dem COSI vorgelegt. Auf die Vorbemerkung sowie die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9974 vom 14. Oktober 2016 wird insoweit verwiesen. Europol und EU INTCEN haben bisher jeweils drei der in Ziffer 1 genannten – getrennten – Berichte vorgelegt. Die TWP hat zweimal Schlussfolgerungen bzw. Politikempfehlungen gemäß Ziffer 3 erarbeitet und dem COSI vorgelegt. b) Wie wird sich die Bundesregierung bei der geplanten Überprüfung dieses Verfahrens durch den Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) Ende 2017 positionieren (Bundestagsdrucksache 18/9974, Antwort zu Frage 1)? Die Bundesregierung hat dem Beschlussvorschlag des Vors. (Ratsdokument 13414/17) in der COSI-Sitzung am 21. November 2017 zugestimmt. 4. Auf welche Weise sollte aus Sicht der Bundesregierung auch das militärische „EUMS INT Direktorat“ in eine solche erweiterte Kooperation eingebunden werden? EU INTCEN und EUMS INT arbeiten seit dem Jahr 2007 im Rahmen der „Single Intelligence Analysis Capacity (SIAC)“ zusammen, vgl. hierzu u. a. Ziffer 7 der Schlussfolgerungen des Rates zu Sicherheit und Verteidigung im Kontext der Globalen Strategie der EU vom 18. Mai 2017. EUMS INT ist das Intelligence Directorate des EU Militärstabes. Als solches verarbeitet EUMS INT eingestufte Informationen, die seitens der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt oder aus den EU-Einsatzgebieten übermittelt werden. Zwischen EU INTCEN und EUMS INT erfolgt ein Informationsaustausch. 5. Auf welche Weise arbeitet die geheimdienstliche europäische „Counter Terrorism Group“ (CTG) mit dem geheimdienstlichen EU-Lagezentrum INTCEN zusammen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/353 vom 29. Dezember 2017 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/489 6. Welche Mitgliedstaaten der CTG haben derzeit Verbindungsbeamte zum INTCEN entsandt, und welche Aufgaben erledigen diese dort (bitte auch für die Bundesregierung beantworten)? Es steht allen Mitgliedstaaten der EU frei, Verbindungsbeamte zu EU INTCEN zu entsenden. Die Bundesregierung hat Mitarbeiter zum EU INTCEN entsandt. Die Mitarbeiter von EU INTCEN – auch die von Deutschland entsandten – verteilen sich auf vier Arbeitseinheiten: Analyse, offene Quellen, Lagezentrum und konsularisches Krisenmanagement. Weitere Details können aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – mitgeteilt werden. Die erbetenen Auskünfte können aufgrund der Restriktionen der sogenannten „Third-Party-Rule“ nicht veröffentlicht werden, da sie zwangsläufig Erkenntnisse der in der CTG vertretenen Nachrichtendienste enthalten würden. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die von ausländischen Nachrichtendiensten an das Bundesamt für Verfassungsschutz unter der Maßgabe der vertraulichen Behandlung weitergeleitet wurden. Eine Bekanntgabe dieser Informationen kann für das Wohl des Bundes nachteilig sein, da durch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden , zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten erschwert würden. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das Risiko des Bekanntwerdens, das – selbst wenn es geringfügig wäre – unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Die so bekannt gewordenen Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würden als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätten eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des Verfassungsschutzes an dem internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch eine eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. 7. Unter welcher Fragestellung wurde das Thema „Enhancing cooperation between competent authorities“ als Meinungsaustausch mit dem Vorsitz der CTG und Europol auf dem Treffen der Justiz- und Innenminister vom 7. Dezember 2017 in Brüssel behandelt, und um welche Behörden handelt es sich bei dieser auszubauenden Kooperation (Ratsdokument 15567/17)? Eine konkrete Fragestellung war nicht vorgegeben. Weitere Behörden wurden nicht benannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/489 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Da die Kooperation zwischen der CTG und Europol also ausgebaut („enhanced “), intensiviert oder beschleunigt werden soll, welche Kooperationsformen existieren hierzu bereits? a) Inwiefern sollte ein erweiterter Austausch aus Sicht der Bundesregierung auf „Daten über Terroristen und Auslandskämpfer“ beschränkt bleiben (Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Elfter Fortschrittsbericht, Kommissionsdokument COM(2017) 608 final) oder auch andere Phänomene (etwa Schleusungskriminalität, Waffenhandel, Dokumentenfälschung) beinhalten? b) Sofern eine solche Erweiterung derzeit in Ratsarbeitsgruppen behandelt wird, wie positioniert sie sich hierzu (bzw. wie hat sie sich zu einem solchen Vorschlag positioniert)? Die Fragen 8, 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/353 vom 29. Dezember 2017 wird verwiesen. c) Inwiefern ist die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung in die Erstellung von Risikoindikatoren eingebunden, mit denen Europol die Daten von Asylsuchenden in den (auch Hotspots genannten) Flüchtlingslagern analysiert? Die CTG als nachrichtendienstliches Gremium ist nicht in die Erstellung von Risikoindikatoren eingebunden. d) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Europol-Auswerteschwerpunkt „Travellers“ als „ausländische Kämpfer“ gespeichert, und wie viele davon sind von Europol als solche bestätigt? Der Bundesregierung ist aktuell nicht bekannt, wie viele Personen Europol derzeit in seinem Analyseprojekt „Travellers“ speichert und als solche bestätigt. Der Bundesregierung ist bekannt, dass Ende November 2017 im Europol-Informationssystem 36 850 Personen gespeichert waren, bei denen Europol davon ausgeht , dass diese ausländische Kämpfer oder deren Unterstützer sind. 9. Auf welche Weise könnte die Zusammenarbeit der CTG und Europol aus Sicht der Bundesregierung nach geltendem Recht und Mandat und unter Berücksichtigung des Trennungsgebotes zwischen Polizeien und Geheimdiensten über die bestehenden oder geplanten Zusammenarbeitsformen noch weiter ausgebaut werden? Auf die Antwort zu den Fragen 8, 8a und 8b wird verwiesen. 10. Sofern die Bundesregierung der Ansicht ist, dass etwa Abteilungsleiter der polizeilichen Staatsschutz-Dienststellen mit Abteilungsleitern der CTG-Geheimdienste zusammentreffen könnten, inwiefern sollten diese dort strategisch oder operativ kooperieren? Aus Sicht der Bundesregierung sollten derartige Zusammentreffen ausschließlich strategischer Natur und außerhalb des institutionellen Rahmens der EU sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/489 11. Was ist der Bundesregierung über etwaige Pläne oder Vorschläge einer europäischen geheimdienstlichen Fortbildungsstätte bekannt, und wie positioniert sie sich hierzu? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über Planungen oder Vorschläge einer „europäischen geheimdienstlichen Fortbildungsstätte“. Der französische Staatspräsident hat in einer Rede am 26. September 2017 verschiedene europapolitische Vorschläge formuliert, darunter den der Gründung einer europäischen Nachrichten-dienstakademie („Je souhaite ainsi la création d’une Académie européenne du renseignement pour renforcer les liens entre nos pays, par des actions de formation et d’échanges.“). Näheres zu den französischen Überlegungen – speziell zum Rahmen und den Aufgaben einer solchen Einrichtung – ist der Bundesregierung nicht bekannt, eine Bewertung dazu mithin nicht möglich. 12. An welchen „Operational Task Forces“ (OTF) sind derzeit welche Bundesbehörden beteiligt (bitte die benannten OTF den Bereichen organisierte Kriminalität , Terrorismus, Cyberkriminalität zuordnen), und welche hochrangigen Ziele werden dort jeweils verfolgt? Die Bundespolizei beteiligt sich gegenwärtig an einer Operativen Task Force (OTF) Westbalkan im Bereich der organisierten Kriminalität. Ziel der OTF ist es, die durch die Auswertung festgestellten hochrangigen Ziele, sog. High Value Targets (HVT), der Strafverfolgung zuzuführen und das Schleusernetzwerk zu bekämpfen . Bei den HVT handelt es sich um identifizierte Straftäter, welche innerhalb der kriminellen Organisationen Führungsverantwortung/-positionen übernommen haben. Diese sollen durch gemeinsame Ermittlungs- und Zugriffsmaßnahmen der Strafverfolgung zugeführt werden. 13. Welche Änderungen im Konzept der „Operational Task Forces“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Europol geplant (Ratsdokument CM 5251/17)? Der Bundesregierung sind keine Planungen von Europol für Änderungen am Konzept der „Operational Task Forces“ bekannt. 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern an dem von der italienischen Marine eingerichteten militärischen Kommunikationskanal zwischen zivilen und militärischen Schiffen „Service-oriented Infrastructure for Maritime Traffic Tracking“ (http://gleft.de/21S) auch Angehörige der libyschen Küstenwache oder libyscher Geheimdienste teilnehmen sollen, nachdem libysche Behörden bereits im Umgang mit SMART geschult wurden (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/322)? Auf die Antwort zu Frage 10c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/322 vom 21. Dezember 2017 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/489 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Drohnen (bitte Typ und Stationierungsort nennen) hat die italienische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung zur Unterstützung des „Monitoring and Advising“ Mechanismus im Rahmen der Militärmission EUNAVFOR MED angeboten, und ab wann sollen diese zum „Lagebildaufbau “ eingesetzt werden (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/322)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde am 14. Dezember 2017 erstmalig eine italienische Drohne vom Typ „Predator“ im Rahmen EUNAVFOR MED Operation Sophia zum Einsatz gebracht. 16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang der ukrainische Inlandsgeheimdienst Sluzhba bespeky Ukrajiny (SBU) für die über Interpol verteilten Fahndungsersuchen zur Festnahme sowie Aufenthaltsermittlung verantwortlich ist (Bundestagsdrucksache 19/180, Antwort zu Frage 10; bitte die Zahlen der Rot- und Blauecken getrennt ausweisen), und welche Anstrengungen unternimmt das Interpol-Generalsekretariat in Lyon, eingehende Ersuchen in Zukunft verbessert auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen ohne sich dabei in erster Linie auf entsprechende Informationen der Interpol-Mitglieder zu verlassen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, in welchem Umfang der ukrainische Sicherheitsdienst Sluzhba bespeky Ukrajiny (SBU) für über Interpol verteilte Fahndungsersuchen verantwortlich ist. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Interpol-Generalsekretariat bemüht, die für die Prüfung von Interpol-Fahndungsinstrumenten zuständige Einheit im Generalsekretariat weiter zu stärken. Im Übrigen sind die aktuellen Schutz- und Prüfmechanismen in Bezug auf die Interpol-Fahndungsinstrumente im IPSG (Interpol Secréteriat Général) aus Sicht der Bundesregierung bereits als effektiv zu bewerten. Ihre Verbesserung stellt ein fortlaufendes Diskussionsthema der verschiedenen Interpol-Gremien (z. B. Generalversammlung der IKPO-Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation), Europäische Regionalkonferenz der IKPO- Interpol, Interpol European Committee) dar. 17. Welche Abteilung des Bundeskriminalamtes hat sich am Gründungsprozess der „Surveillance Cooperation Group“ (SCG) als Vernetzung polizeilicher Observationsteams durch ihre Anwesenheit oder Mitarbeit beteiligt (Bundestagsdrucksache 19/120, Antwort auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko), und inwiefern gehören zu den Arbeitsfeldern der SCG auch der „Informations- und Erfahrungsaustausch“ oder die „Aufnahme und der Ausbau vertrauensvoller Kontakte zu nationalen Ansprechpartnern “ hinsichtlich von Einsätzen verdeckter Ermittler oder sogenannter kontrollierter Lieferungen? Zu den Arbeitsfeldern der „Surveillance Cooperation Group“ (SCG) können keine Angaben gemacht werden. Auf die Antwort von Frau Dr. Emily Haber, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, vom 17. November 2017 auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/120 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/489 18. Wann und wo haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche Treffen der nationalen Geheimdienst-Koordinatoren mehrerer europäischer Staaten („Paris-Gruppe“) stattgefunden, und welche weiteren sind geplant (Ratsdokument 13627/16; Bundestagsdrucksache 18/10641, Antwort zu Frage 14)? In den Jahren 2016 und 2017 haben fünf Treffen der Paris-Gruppe stattgefunden, eines davon in Berlin. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10641 vom 14. Dezember 2016 verwiesen. 19. Welche (nicht wie viele) Staaten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung an der US-Operation „Gallant Phoenix“ zum zivil-militärischen Informationsaustausch (Bundestagsdrucksache 19/159, Antwort zu Frage 20a)? a) Welche dieser Staaten entsenden welche Abteilungen der Polizei, der Geheimdienste oder Militärs? b) Welche Ziele verfolgen deutsche Behörden mit ihrer Teilnahme an „Gallant Phoenix“? Die Beantwortung der Fragen 19, 19a und 19b kann im Hinblick auf das Staatswohl nicht offen erfolgen. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde Informationen zu Kooperationen mit einer Vielzahl von ausländischen Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Die Vertraulichkeit der Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten ist wesentliche Grundlage für eine vertrauensvolle Kooperation. Neben der Zusammenarbeit als solcher würden durch die Veröffentlichung auch Informationen zu Fähigkeiten und Aufklärungsschwerpunkten anderer Nachrichtendienste und indirekt auch außenpolitische Zielsetzungen und Interessen anderer Staaten offenbart. Eine Öffentlichmachung der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der (mindestens stillschweigend) zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren, es könnten sich zudem Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten ergeben. Der Rückgang des Informationsaustausches mit anderen Nachrichtendiensten könnte eine Verschlechterung der Einschätzung der Sicherheitslage durch die deutschen Nachrichtendienste zur Folge haben. Im Ergebnis kann die Veröffentlichung der angefragten Informationen für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der deutschen Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt .* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333