Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4893 19. Wahlperiode 10.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4434 – Förderung der Rückkehr syrischer Flüchtlinge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die chinesische Nachrichtenagentur Xinhua hat in einem Online-Artikel, bezugnehmend auf den syrischen Außenminister Walid al-Moallem, berichtet, dass die Regierung die Rückkehr von Flüchtlingen in ihr Land begrüßt. Dabei wurde betont, dass ihre Rückkehr sicher wäre und die Regierung versucht, die ökonomischen und sozialen Lebensumstände für sie zu erleichtern. Innerhalb von vier Monaten sollen nach Aussagen des Gouverneurs von Rif Dimaschq, Alaa Ibrahim, alleine 25 000 Flüchtlinge aus dem Libanon nach Syrien zurückgekehrt sein. Rückkehrer müssen ihm zufolge dabei keine Vergeltung fürchten (www.xinhuanet.com/english/2018-09/05/c_137444770.htm). Nach Aussagen des Leiters des russischen National Defense Management Centers , Generaloberst Mikhail Mizintsev, könnten in den nächsten Monaten schätzungsweise 890 000 syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren (http:// tass.com/defense/1015967). Russische und syrische Behörden haben daher damit begonnen, Zentren für Flüchtlinge zu errichten, die in ihr Land zurückkehren (www.reuters.com/article/us-mideast-crisis-syria-refugees/russian-and-syrianauthorities -set-up-center-for-refugees-returning-to-syria-idUSKBN1K81Z2). Auch die US-Regierung scheint an einer Rückkehr syrischer Flüchtlinge interessiert zu sein (www.state.gov/secretary/remarks/2018/07/284264.htm). 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Lage in Syrien? Der Rückgang militärischer Gewalt in Teilen Syriens ist keinesfalls mit einem Ende des Konfliktes gleichzusetzen. Die humanitäre Situation ist in Teilen des Landes nach wie vor verheerend, große Teile der Bevölkerung sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Insbesondere für Oppositionelle und Regimekritiker beziehungsweise für diejenigen, die das Regime als solche ansieht, gibt es keine Rechtssicherheit oder Schutz vor politischer Verfolgung, willkürlicher Verhaftung und Folter. Immer wieder sind Rückkehrer, vor allem solche, die als oppositionsnah oder regimekritisch erachtet werden, erneuter Vertreibung, Sanktionen sowie Repressionen, bis hin zu Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4893 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung teilt die Einschätzung von internationalen Organisationen wie dem Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM), dass die Bedingungen für eine Rückkehr von Flüchtlingen nach Syrien in Sicherheit und Würde derzeit nicht gegeben sind. 2. Welche Quellen nutzt die Bundesregierung für ihre Einschätzung über die Lage in Syrien? Da die Deutsche Botschaft Damaskus seit 2012 geschlossen ist, stützt die Bundesregierung ihre Lageeinschätzung über die Entwicklung in Syrien vor allem auf Berichte staatlicher, zwischen- und nicht-staatlicher Organisationen, sowie internationaler Organisationen insbesondere der Vereinten Nationen. 3. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der syrischen Regierung über die dortige Lage? Falls die Bundesregierung zu einer anderen Einschätzung kommen sollte, worauf beruhen diese Erkenntnisse? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des syrischen Regimes nicht. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 4. Auf welche Art und Weise will die Bundesregierung die Heimkehr syrischer Flüchtlinge fördern, und mit wem kooperiert sie dabei? Die Programme REAG/GARP („Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany“/„Government Assisted Repatriation Program“) und StarthilfePlus sehen eine Fördermöglichkeit syrischer Flüchtlinge bei freiwilliger Rückkehr vor. Die Fördermöglichkeiten umfassen eine Reiseunterstützung sowie Starthilfen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Bemühungen der US-Regierung, syrischen Flüchtlingen die Rückkehr in ihr Heimatland zu ermöglichen (siehe Vorbemerkung)? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass Flüchtlingen eine freiwillige Rückkehr in Sicherheit und Würde ermöglicht werden sollte, wenn die nötigen Bedingungen hierfür erfüllt sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333