Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 5. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4894 19. Wahlperiode 09.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Steffi Lemke, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4444 – Unfälle mit Wildtieren und Maßnahmen zu deren Vermeidung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für Autofahrerinnen und Autofahrer stellen querende Wildtiere eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Immer wieder kommen Menschen bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren ums Leben oder werden schwer verletzt. Fast jeder zweite Autofahrer ist mindestens einmal mit einem Wildtier kollidiert oder musste einem solchen ausweichen (ADAC Motorwelt 10/2015). Auch auf Bahnstrecken kommt es zu Unfällen mit Wildtieren (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/01/ unfall-verkehr-wildtiere-berlin-brandenburg-statistik-rehe-wildschweine.html). Zugleich stellt das in Deutschland dicht gesponnene Straßen- und Schienennetz eine, durch die Zerschneidung von Lebensräumen, erhebliche Gefahrquelle für wild lebende Tiere dar. Vertreter von Jagdverbänden berichten, dass an vielen stark befahrenen Verkehrswegen Wildtierwanderungen nicht mehr funktionieren und sich die Genpools auseinanderentwickeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4894 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Verkehrsunfälle (auch Bagatellunfälle) unter Beteiligung von Wildtieren wurden in den Jahren seit 2014 im Rahmen der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst (bitte nach Bundesland, Unfällen mit Todesfolge, Unfällen mit Personenschaden und schwerwiegenden Unfällen mit Sachschaden auflisten)? Übersicht über die Folgen von Unfällen mit Wildtieren der Jahre 2014 bis 2017 2. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über die von Versicherungen erstatteten Schadenssummen bei Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Wildtieren in den einzelnen Jahren seit 2014 (bitte tabellarisch darstellen), und wenn nein, warum nicht, und sieht die Bundesregierung hier eine Notwendigkeit , die Informationslücke zu schließen? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Prioritäres Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit der Bundesregierung ist es, die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden und damit die Anzahl der Verunglückten im Straßenverkehr sowie die schwerwiegendem Sachschaden zu verringern. Dazu sind die Informationen aus den Daten der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik ausreichend. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 3. Wie viele Wildunfälle auf Bahntrassen wurden in den einzelnen Jahren seit 2014 von der DB AG erfasst (bitte nach Unfällen mit Personenschaden sowie Angaben zum Sachschaden auflisten und Anzahl und Kosten tabellarisch darstellen)? Zu Wildunfällen auf Bahntrassen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Das Statistische Bundesamt erfasst zwar grundsätzlich auch Eisenbahnunfälle , jedoch werden bei diesen die Unfallursachen nicht so stark differenziert wie bei den Straßenverkehrsunfällen. Daher lässt sich die Anzahl der Wildunfälle auf Bahntrassen aus der amtlichen Statistik nicht ermitteln. U(P) davon U(P) davon U(P) davon U(P) davon U(GT) U(SS) U(GT) U(SS) U(GT) U(SS) U(GT) U(SS) Schleswig Holstein 149 1 6 154 1 5 143 1 5 144 0 9 Hamburg 3 0 0 3 0 1 4 0 2 2 0 0 Niedersachsen 354 6 18 372 2 23 332 2 17 355 2 19 Bremen 1 0 1 1 0 1 3 0 0 Nordrhein‐Westfalen 184 1 14 180 1 22 165 1 72 178 1 41 Hessen 215 2 16 198 1 22 199 1 36 223 0 168 Rheinland‐Pfalz 209 2 50 248 2 63 234 1 49 236 0 62 Baden‐Württemberg 175 0 23 207 1 22 165 1 14 212 1 13 Bayern 471 4 21 501 2 16 476 2 9 471 2 14 Saarland 58 0 11 50 0 7 54 0 5 45 0 7 Berlin 12 0 0 20 1 1 18 0 1 15 0 0 Brandenburg 166 0 6 163 0 20 183 1 40 221 1 25 Mecklenburg‐Vorpommern 132 0 10 105 1 10 115 0 14 141 1 13 Sachsen 89 0 19 129 0 22 114 1 22 111 0 23 Sachsen‐Anhalt 136 1 44 149 0 38 128 0 49 123 2 47 Thüringen 75 0 57 100 0 73 63 0 79 74 0 71 Gesamt 2.429 17 296 2.580 12 346 2.396 11 414 2.551 10 512 BASt‐U2n‐39/2018 2014 2015 2016 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4894 4. Inwiefern werden die in der Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/7175 genannten fachlichen Anforderungen an Leit- und Sperreinrichtungen aus dem Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen bei einzelnen Projekten überprüft und evaluiert? Die fachlichen Anforderungen an Leit- und Sperreinrichtungen, die das Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen enthält, werden bei jedem Straßenbauvorhaben berücksichtigt. Hinsichtlich der Wildschutzzäune entscheiden die Straßenbauverwaltungen der Länder auf Basis der Richtlinien für Wildschutzzäune an Bundesfernstraßen (Wildschutzzaun-Richtlinien – WschuZR 1985) nach Abstimmung mit den Jagdausübungsberechtigten/Jagdverbänden, wo Wildschutzzäune errichtet werden . 5. Welcher Anteil des DB-Schienennetzes ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit Wildschutzzäunen ausgerüstet, und in welchem Umfang plant die DB AG, in den nächsten fünf Jahren weitere Wildschutzzäune zu errichten? Die DB AG teilt mit, dass eine bautechnische Vorschrift zur Beurteilung der Notwendigkeit von Wildschutzzäunen auf Neu- und Ausbaustrecken über 200 km/h besteht. Insgesamt sind auf allen Strecken 47,3 km mit Wildschutzzäunen ausgerüstet . Da die Ausrüstungskriterien für die Errichtung von Zäunen an Neu- und Ausbaustrecken jeweils von örtlichen Gegebenheiten abhängen und über gesonderte Gutachten die Notwendigkeit von Einzäunungen im Einzelfall zu klären ist, kann keine Aussage zum künftigen Ausrüstungsumfang gegeben werden. 6. Bei wie vielen Wildunfällen war das Wild nach Unfallhergang nach Kenntnis der Bundesregierung sofort tot? 7. Bei wie vielen Wildunfällen musste das Wild, etwa durch Fangschuss, nach Kenntnis der Bundesregierung von Leiden erlöst werden? 8. Auf welche Art wurden Wildtiere nach Kenntnis der Bundesregierung von ihrem Leid erlöst (bitte nach Wildtierart, Art der Tötung und die Tötung vornehmende Personengruppe aufschlüsseln)? 9. Bei wie vielen Wildunfällen war nach Kenntnis der Bundesregierung eine Nachsuche erforderlich? 10. Bei wie vielen Wildunfällen haben Wildtiere diese Unfälle nach Kenntnis der Bundesregierung (vermutlich) überlebt? 11. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2007 bekannt, in denen es im Zusammenhang mit Wildunfällen zu Verfahren in Verbindung mit § 4 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) kam (bitte nach Bundesland und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)? Die Fragen 6 bis 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4894 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche neuen Forschungsvorhaben und Langzeitstudien zur Vermeidung von Wildtierunfällen sind seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7175 nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen oder neu begonnen worden? Das Projekt „Wirkungsweise von Wildwarnern“ wurde abgeschlossen und in der Schriftenreihe Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 1127/ 2017 veröffentlicht. Ebenfalls abgeschlossen und veröffentlicht sind die Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Diese wurden in der Fachzeitschrift „Accident Analysis and Prevention 120 (2018), S. 64-73 publiziert. Das Forschungsvorhaben „Wildunfallprävention – Evaluation von Wildunfalldaten und ökonomischer Faktoren von Präventionsmaßnahmen“ wird voraussichtlich 2019 abgeschlossen. Mit dem Ziel der Vermeidung von Wildunfällen hat die Bundesregierung im Jahr 2016 einen „Forschungsschwerpunkt Wildunfallprävention“ unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) angestoßen. Es umfasst folgende Themenfelder. „Wildunfälle“: Ziel: Identifikation der Verkehrssicherheitsdefizite und Bereitstellung einer Datenquelle für weitere Analysen „Faktor Wild“: Ziel: Beeinflussung des Wildes zur Vermeidung von Konflikten „Faktor Mensch“: Ziel: Beeinflussung der Verkehrsteilnehmer bei drohenden Konflikten mit Wild „Faktor (Agrar-/Straßen-) Infrastruktur“: Ziel: Vermeidung von Konfliktsituationen Wild/Verkehr. Die Ergebnisse und Erkenntnisse sollen in einem „Leitfaden zur Wildunfallprävention “ zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wird seit Juni 2018 eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit der Fragestellung durchgeführt, ob blaue Wildwarnreflektoren einen Einfluss auf das Fahrverhalten des Menschen haben. 13. Liegen die Ergebnisse aus dem in der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/7175 angekündigten und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderten, gemeinsam mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Auftrag gegebenen Forschungsvorhaben zu Wildwarnern bereits vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Liegen die Ergebnisse des in der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/7175 angekündigten Forschungsvorhaben „Wildunfallprävention – Evaluation von Wildunfalldaten und ökonomischer Faktoren für Wildunfallpräventionsmaßnahmen “ (FE 03.525/2013/FRB) des Bundesamtes für Straßenwesen bereits vor, was beinhalten diese, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aus den Ergebnissen abgeleitet? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4894 15. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Pilotprojekt eines bundesweiten Totfundkatasters gezogen, dessen Testphase laut Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/7175 im Jahr 2016 abgeschlossen sein sollte? 16. Wurde ein bundesweites Totfundkataster eingeführt, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das seit Ende 2016 bundesweit bestehende Tierfund-Kataster (www.tierfundkataster .de) ermöglicht erstmals eine einheitliche und ortsgenaue Aufnahme von Wildtierfunden. Aktuell unterstützen bereits 7 800 Nutzer das Projekt. Die Daten werden dabei über eine kostenlose Tierfund-App oder das Internet erfasst. Wissenschaftler der Universität Kiel werten die Daten aus und ermitteln Unfallschwerpunkte , die es für die Sicherheit von Mensch und Tier zu entschärfen gilt. 17. Welche geschützten Wildtierarten werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Verkehrsunfälle in ihren Populationen erheblich beeinträchtigt, und wie stellt sich die Gefährdung der Bestände dar (bitte die Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/7175 präzisieren)? Es wird auf die im Internet frei verfügbare Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz „Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen“ verwiesen. 18. Welche Tierarten benutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die vorhandenen Grünbrücken (bitte nach Grad der Gefährdung der Tierart aufschlüsseln )? Grünbrücken, wenn sie den fachlichen Anforderungen des Merkblattes zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen entsprechen, ermöglichen grundsätzlich allen Tierarten eine Querung über Straßen. 19. Wo gingen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 neue Wildwarnanlagen und Grünbrücken in Betrieb (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und mit Angaben zu den Kosten darstellen)? Folgende Wildwarnanlagen und Grünbrücken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 fertig gestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagdrucksache 18/7175 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4894 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Straße Abschnitt Querungshilfe Fertig-stellung Kosten Baden-Württemberg A 8 AS Merklingen - AS Ulm- West Faunabrücke Imberg (oder Kemmental) 2018 3,4 Mio. € Bayern A 3 AS Weibersbrunn - AS Rohrbrunn Grünbrücke Spessart (Rohrbrunner Forst/Krebsloch) 2017 6 Mio. € Berlin keine Brandenburg A 9 AS Beelitz-Heilstätten - AS Beelitz Grünbrücke Beelitz in Bau 4,9 Mio. € B 101 OU Thyrow (AS Trebbin- Nord - AS Thyrow) Grünbrücke Thyrow in Bau 7,2 Mio. € Bremen keine Hamburg keine Hessen A 4 Grünbrücke Löfflerdelle fertig 4,8 Mio. € A 49 AS Neuental - AS Schwalmstadt Grünbrücke Grabeshecke/ Dorneshecke in Bau k. A. B 252 OU'en Münchhausen, Wetter und Lahntal Fledermausbrücke bei Wetter in Bau 1,7 Mio. € B 252 OU'en Münchhausen, Wetter und Lahntal Fledermausbrücke bei Wetter in Bau 1,7 Mio. € Mecklenburg-Vorpommern keine Niedersachsen A 7 AD Salzgitter - AS Bockenem Grünbrücke Hainberg 2017 3 Mio. € A 7 AS Seesen (Harz) - AS Echte Grünbrücke Harzhorn in Bau 3 Mio. € (PPP) A 7 AS Northeim-West - AS Nörten -Hardenberg Grünbrücke Breitenhai in Bau 3 Mio. € (PPP) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4894 Straße Abschnitt Querungshilfe Fertig-stellung Kosten Nordrhein-Westfalen A 33 AS Borgholzhausen - AS Halle Faunabrücke Brune (Holtfelder Straße) in Bau 1,8 Mio. € (PPP) A 33 AS Borgholzhausen - AS Halle Faunabrücke Eschweg in Bau 1,8 Mio. € (PPP) A 33 AS Borgholzhausen - AS Halle Grünbrücke Neue Hessel in Bau 2,6 Mio. € (PPP) A 33 AS Borgholzhausen - AS Halle Faunabrücke Tatenhauser Wald Postweg in Bau 5,3 Mio. € (PPP) Rheinland-Pfalz B 51 Stadtkyll - Olzheim Grünbrücke Schönfeld in Bau 2,1 Mio. € Saarland keine Sachsen keine Sachsen-Anhalt keine Schleswig-Holstein A 7 AS Neumünster-Süd - AS Großenaspe (- AS Bad Bramstedt ) Grünbrücke Brokenlande in Bau 6,3 Mio. € (ÖPP) A 7 AS Bad Bramstedt - AK Schmalfeld Grünbrücke Clashorn (Bad Bramstedt/Schmalfeld) in Bau 5,4 Mio. € (ÖPP) Thüringen keine 20. Welche der in der Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/2522 angeführten Projekte in Planung im Rahmen des Bundesprogramms Wiedervernetzung sind mittlerweile realisiert, und welche Änderungen haben sich gegenüber der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/7175 ergeben ? 21. Welche der in der Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/2522 angeführten Projekte in Planung wurden mittlerweile realisiert? Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In folgenden prioritären Wiedervernetzungsabschnitten des Bundesprogramms Wiederver-netzung liegen derzeit konkrete Planungen zum Bau von Wiedervernetzungsmaßnahmen vor. Ebenfalls aufgeführt sind in Bau befindliche Abschnitte und die Abschnitte, in denen eine Vernetzung möglich ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4894 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Straße Abschnitt Maßnahme aktueller Status Anmerkungen Baden-Württemberg A 5 südlich Rastatt/Niederbühl Oberrhein-Schwarzwald Grünunterführung Eberbach in Planung Vorentwurfsplanung abgeschlossen , Wasserrechtsverfahren beantragt A 5 südwestlich Freiburg Mooswald Oberrhein Grünbrücke Mooswald in Planung Planung erfolgt durch DB Projektbau GmbH, Maßnahme in ruhendem Planfeststellungsverfahren A 6 östlich Dielheim Kraichgau Grünbrücke Wallenberg in Planung Austausch für Nr. 8 (A 81 östlich Oberndorf am Neckar); Vorentwurf genehmigt A 8 zwischen Mutschelbach und Nöttingen Kraichgau Grünbrücke Remchingen in Planung Vorentwurf wurde vom BMVI genehmigt, derzeit Prüfung der Verfahrensart A 8 östlich Pforzheim Schwarzwald-Teilraum Hagenschieß Grünbrücke Hagenschieß in Planung Vorentwurf wurde vom BMVI genehmigt, weitere Planung in Abstimmung A 8 nördlich Laichingen (Widderstall) Schwäbische Alb Grünbrücke Widderstall in Planung Machbarkeitsstudie wurde erstellt und ist derzeit in Abstimmung A 8 östlich Merklingen Schwäbische Alb Faunabrücke Imberg (oder Kemmental) fertig Grünbrücke im Zuge des Bedarfsplan -Ausbaus Hohenstadt - AS Ulm/W A 81 südöstlich Geisingen Schwäbische Alb Grünbrücke südöstlich Geisingen in Planung Austausch für Nr. 12 (B 35 südlich Maulbronn); Machbarkeitsstudie wurde erstellt und ist derzeit in Abstimmung B 14 zwischen Herrenberg und Nufringen Schwarzwald – NP Schönbuch Keine Angabe in Planung Voruntersuchung wurde erstellt , Variantenvergleich (Über- oder Unterführung) wird erarbeitet B 31 östlich Titisee Neustadt Schwarzwald Keine Angabe in Planung Machbarkeitsstudie wurde erstellt , Vorentwurf wird derzeit erarbeitet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4894 Straße Abschnitt Maßnahme aktueller Status Anmerkungen Bayern A 3 nordwestlich Rohrbrunn Spessart Grünbrücke Spessart (Rohrbrunner Forst/ Krebsloch) fertig Bau im Zuge des 6-streifigen Ausbaus A 3 zwischen westlich Velburg und östlich Parsberg mittlere Frankenalb Grünunterführung Talbrücke Geigerhaid in Planung Optimierungsmaßnahmen im Rahmen der Bauwerkserneuerung A 3 zwischen westlich Velburg und östlich Parsberg mittlere Frankenalb Grünunterführung Talbrücke Schallermühle in Planung Optimierungsmaßnahmen im Rahmen der Bauwerkserneuerung A 3 östlich Neumarkt mittlere Frankenalb Grünunterführung Talbrücke Krondorf in Planung Optimierungsmaßnahmen im Rahmen der Bauwerkserneuerung A 3 westlich Geiselwind Steigerwald Faunabrücke Steigerwaldhöhe (Fuchsberg) in Planung Bau im Zuge des 6-streifigen Ausbaus; Baubeginn vsl. ab 2019 (ÖPP-Modell) A 9 zwischen Bad Berneck und Münchberg Fichtelgebirge - Thüringer Wald Grünunterführung Talbrücke Rohrersreuth zwischen Marktschorgast und Bad Berneck (Nachrüstung von Irritationsschutzwänden ) fertig im KP II umgesetzt, gleichwohl ins BPWV aufgenommen Funktion erreicht durch Nachrüstung von beidseitigen Irritationschutzwänden auf bestehender Talbrücke A 95 zwischen Eschenlohe und Murnau Verbindung Murnauer Moos mit Loisach Aue Grünunterführung Mühlbachtalbrücke vorhanden fertig Vernetzungsfunktion ist aktuell gegeben A 95 zwischen Eschenlohe und Murnau Verbindung Murnauer Moos mit Loisach Aue Grünunterführung Brücke über Loisach und Murnauer Moos in Planung Optimierungsmaßnahmen B 2 östlich Garmisch-Partenkirchen Werdenfelser Land Grünbrücke in Planung im Zuge des Neubaus der OU Garmisch-Partenkirchen im Zuge der B 2 (Wanktunnel) B 2 zwischen Krün und Mittenwald Buckelwiesen Faunaunterführung zwei Isarbrücken am Isarhorn vorhanden fertig Vernetzungsfunktion ist aktuell gegeben Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4894 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Straße Abschnitt Maßnahme aktueller Status Anmerkungen Brandenburg A 2 südlich Wenzlow Vorfläming Grünbrücke Wenzlower Heide in Planung --- A 15 zwischen Roggosen und Forst, Niederlausitz Grünbrücke Groß Jamno in Planung auf Vorschlag des Landes neu aufgenommen als prioritärer Wiedervernetzungsabschnitt (anstelle BB B 2) A 24 südlich Fretzdorf/ nördlich Walsleben Wittstock-Ruppiner Heide/Dosse Grünbrücke Rossow in Planung in der Standortfindung Mecklenburg-Vorpommern B 111 westlich Wolgast Ziesebruchquerung Faunaunterführung in Planung Bau parallel zur OU Wolgast Niedersachsen A 2 östlich Helmstedt Lappwald Grünunterführung Morsleben ca. 1,5 km östl. Landesgrenze NI/ST vorhanden fertig Vernetzungsfunktion ist aktuell gegeben A 7 zwischen Ausfahrt Echte und Ausfahrt Seesen Harzvorland Grünbrücke Harzhorn in Bau Realisierung im Rahmen PPP- Projekt A 7 nördlich Nörten- Hardenberg Leine-Senke Grünbrücke Breitenhai in Bau Realisierung im Rahmen PPP- Projekt A 7 bei Hann. Münden Kaufunger Wald Grünunterführung "Rinderstall " und Werratalbrücke vorhanden fertig Vernetzungsfunktion ist aktuell gegeben A 7 nördlich Bockenem Hainberg Weser-Leine-Bergland Grünbrücke Hainberg fertig --- A 31 östlich Emden (FFH) Fehntjer Tief Faunaunterführung Brücke über Fehntjer Tief in Planung Neubau der Brücke im Zuge Standstreifenanbau A 31 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4894 Straße Abschnitt Maßnahme aktueller Status Anmerkungen Nordrhein-Westfalen A 4 westlich BAB-Kreuz Olpe Süd Sauerland Kleintierdurchlässe vorhanden fertig Querung über vorhandene und geeignete Durchlässe möglich; Sicherung des Ist-Zustandes A 45 südlich Wilnsdorf Siegerland Faunaunterführungen: diverse Brücken und Durchlässe , insbesondere Talbrücke Landeskroner Weiher fertig Zur Zeit wird geprüft, ob eine Grünbrücke südöstlich Siegen neben den vorhandenen Durchlässen (Autobahnbrücken ) zu einer weiteren Verbesserung der großräumigen Habitatvernetzung beitragen könnte. Rheinland-Pfalz A 61 westlich Bad Breisig Eifel Grünunterführungen Talbrücken sichern Vernetzung fertig Vorhandene Talbrücken übernehmen Vernetzungsfunktion Sachsen-Anhalt A 2 östlich Theeßen Vorfläming Grünbrücke Dreibachen in Planung --- 22. Wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung neue Wildwarnanlagen und Grünbrücken geplant (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Jahr der geplanten Fertigstellung und mit Angaben zu den vorgesehenen Kosten darstellen )? Folgende Wildwarnanlagen und Grünbrücken sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Planung. Straße Abschnitt Querungshilfe vsl. Fertigstel - lung vsl. Kosten Baden-Württemberg A 5 AS Freiburg-Mitte - AS Freiburg -Süd Grünbrücke Mooswald k. A. unbekannt, Planung durch DB AG A 6 AS Wiesloch/Rauenberg - AS Sinsheim Grünbrücke Wallenberg k. A. 6,8 Mio. € A 8 AS Karlsbad - AS Pforzheim- West Grünbrücke Remchingen < 2022 7,5 Mio. € A 8 AS Pforzheim Ost – AS Pforzheim-Süd Grünbrücke Hagenschieß < 2022 6,0 Mio. € A 8 AS Hohenstadt - AS Merklingen Grünbrücke Widderstall k. A. 6,0 Mio. € A 81 AS Geisingen - AS Engen Grünbrücke südöstlich Geisingen k. A. k. A. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4894 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Straße Abschnitt Querungshilfe vsl. Fertigstel - lung vsl. Kosten Bayern A 3 AS Erlangen-West - AS Erlangen -Frauenaurach Grünbrücke Mönau Vsl. 2024 ÖPP-Modell A 3 AS Wiesentheid - AS Geiselwind Faunabrücke Steigerwaldhöhe (Fuchsberg) Vsl. 2024 ÖPP-Modell A 6 AS Neuendettelsau - AS Schwabach-West Grünbrücke Dechenwald Vsl. 2023 5 Mio. € Berlin keine Brandenburg A 2 AS Ziesar - AS Wollin Grünbrücke Wenzlower Heide k. A. 6,7 Mio. € A 14 AS Karstädt - AS Wittenberge Grünbrücke Dergenthin > 2020 9,5 Mio. € A 15 AS Roggosen - AS Forst Grünbrücke Groß Jamno k. A. k. A. A 24 AS Herzsprung - AS Neuruppin Grünbrücke Rossow k. A. k. A. Bremen keine Hamburg A 26 Lgr. NI/HH – AD HH-Süderelbe („Neubau West“) Faunabrücke Grünbrücke Moorgürtel 2022 4,2 Mio. € Hessen A 44 AS Kaufungen - AS Helsa Ost Grünbrücke Schattelberg (oder Stiftswald) k. A. 5 Mio. € A 49 AS Neuental - AS Schwalmstadt Faunabrücke k. A. k. A. A 49 AS Schwalmstadt – Stadtallendorf Faunabrücke k. A. k. A. A 49 AS Stadtallendorf-Süd - AS Homberg (Ohm) Faunabrücke Dannenröder Forst k. A. k. A. B 275 OU Idstein-Eschenhahn Wildwarnanlage Idstein- Eschenhahn k. A. 0,5 Mio. € B 486 AS Langen/Mörfelden - Langen Faunabrücke Egelsbach k. A. k. A. Mecklenburg-Vorpommern B 96n Samtens – Bergen Grünbrücke Stönkvitz 2019 3,6 Mio. € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4894 Straße Abschnitt Querungshilfe vsl. Fertigstel - lung vsl. Kosten Niedersachsen A 7 AS Schneverdingen - AS Soltau-Ost Grünbrücke k. A. 3 Mio. € A 7 AS Soltau-Ost - AS Soltau- Süd Grünbrücke > 2020 3 Mio. € A 20 AK Westerstede - AS Dringenburg Grünbrücke Garnholt > 2020 3 Mio. € A 20 AD Bremerhaven-Süd - [B 71] Grünbrücke Stertmoor k. A. 3 Mio. € A 20 AS Frelsdorf - AS Bremervörde-West Grünbrücke Malse > 2020 3 Mio. € A 20 AS Frelsdorf - AS Bremervörde-West Grünbrücke Geeste k. A. 3 Mio. € A 20 AS Frelsdorf - AS Bremervörde-West Grünbrücke Kattrepelsmoor k. A. 3 Mio. € A 33 AD A 1/A 33 - AS L 109 Grünbrücke über die A 33 > 2020 3 Mio. € A 33 AD A 1/A 33 - AS L 109 Grünbrücke über die A 33 > 2020 3 Mio. € A 39 AS B 216 - AS L 232 Grünbrücke Ohle Heide > 2020 3 Mio. € A 39 AS B 216 - AS L 232 Grünbrücke Wulfstorf > 2020 3 Mio. € A 39 AS L 232 - prov. AS L 253 Grünbrücke Secklendorf k. A. 3 Mio. € A 39 AS L 252 - AS B 191 Grünbrücke Absunder N Oetzen > 2020 3 Mio. € A 39 Uelzen (B 71) - Bad Bodenteich (L 265) Grünbrücke Soltendiek > 2020 3 Mio. € A 39 AS L 265 - AS B 190n Grünbrücke Schafwedeler Berg > 2020 3 Mio. € A 39 AS B 190n - AS B 244 Grünbrücke Lüderbruch > 2020 3 Mio. € A 39 AS Eutzen/Wittingen-Süd (L 286) - AS Ehra (L 289) Grünbrücke Bornbruchsmoor > 2020 3 Mio. € A 39 AS Eutzen / Wittingen-Süd (L 286) - AS Ehra (L 289) Grünbrücke Bombarischer Berg > 2020 3 Mio. € A 39 AS Ehra - AS Weyhausen Grünbrücke Lessien > 2020 3 Mio. € A 39 AS Ehra - AS Weyhausen Grünbrücke Wolfhagen > 2020 3 Mio. € B 190n Breitenhees - A 39 Grünbrücke Stapelberg > 2020 3 Mio. € B 190n Breitenhees - A 39 Grünbrücke Reinstorfer Heide > 2020 3 Mio. € B 190n A 39 - Landesgrenze NI/ST Grünbrücke Grünes Band > 2020 3 Mio. € B 243 OU Mackenrode s Bad Sachsa - Landesgrenze NI/ST Grünbrücke Steinberg (Nüxei/ Tettenborner Wald) > 2020 3 Mio. € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4894 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Straße Abschnitt Querungshilfe vsl. Fertigstel - lung vsl. Kosten Nordrhein-Westfalen A 1 AS Blankenheim - AS Lommersdorf Grünbrücke Waldgebiet Buch k. A. 8 Mio. € B 1 Horn-Bad Meinberg - Schlangen Grünbrücke Kleine Egge/Stadtwald Horn k. A. 2,5 Mio. € Rheinland-Pfalz A 1 AS Adenau - AS Kelberg Dankerath (Deckt/Suhrbusch im Nohner Wald) Nohn 1 k. A. k. A. A 1 AS Adenau - AS Kelberg Nohn (Holler Berg im Nohner Wald) Nohn 2 k. A. k. A. A 3 AS Dierdorf - AS Ransbach - Baumbach Grünbrücke Welschenhau (Oberhaid) k. A. k. A. A 61 AS Schifferstadt - AS Speyer Faunabrücke Schifferstadter Wald k. A. k. A. A 643 AS Mainz-Mombach - AS Mainz-Gonsenheim Grünbrücke Mainzer Sand k. A. k. A. B 10 Hinterweidenthal – Hauenstein Grünbrücke Hauenstein k. A. k. A. B 10 Queichhambach Grünbrücke Queichhambach k. A. k. A. B 50 Longkamp - Zolleiche Grünbrücke Gonzerath k. A. k. A. B 50 Longkamp - Zolleiche Grünbrücke Wederath k. A. k. A. B 50 (B 327) Bahnhof Zolleiche - Dienststellengrenze Faunabrücke Hirschfeld k. A. k. A. B 50 Kommen - Lautzenhausen Faunabrücke Oberkleinich k. A. k. A. Saarland A 62 AS Birkenfeld - AS Freisen Grünbrücke Freisen k. A. k. A. Sachsen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4894 Straße Abschnitt Querungshilfe vsl. Fertigstel - lung vsl. Kosten Sachsen-Anhalt A 2 AS Burg-Ost - AS Theeßen Grünbrücke Dreibachen k. A. 8 Mio. € A 14 (B 189) AS Colbitz - AS Burgstall Grünbrücke Colbitz-Letzlinger Heide 2020 8,2 Mio. € A 14 AS Burgstall - AS Lüderitz Grünbrücke 23 Ü 2022 8,2 Mio. € A 14 AS Uenglingen - AS Osterburg Grünbrücke 77 Ü k. A. 6,8 Mio. € A 14 AS Osterburg - AS Seehausen Grünbrücke im Wald bei Losse/Stadtforst Seehausen k. A. 6,8 Mio. € A 143 AS Salzmünde - AS Halle- Neustadt Grünbrücke Gimritz 2025 6,3 Mio. € A 143 AS Salzmünde - AS Halle- Neustadt Grünbrücke Muschelkalkhänge 2025 7 Mio. € A 143 AD Halle-Nord - AS Salzmünde Grünbrücke Zorges 2025 7 Mio. € B 188 OU Koster Neudorf – Jävenitz -Hottendorf Grünbrücke im Ihlenpuler Wald k. A. 2,7 Mio. € B 190n Tannenkrug – AS Seehausen (A 14) Grünbrücke k. A. k. A. Schleswig-Holstein A 20 AS Bokel - AS Lentföhrden Grünbrücke Hasselbusch k. A. 5 Mio. € A 20 AS Hartenholm - AS Wittenborn Grünbrücke Todesfelde k. A. 7 Mio. € B 206 N-OU Itzehoe Grünbrücke Halloh k. A. k. A. Thüringen B 19 Waldfisch – Etterwinden Grünbrücke 2030 2,5 Mio. € B 84 AS Eisenach Ost - Behringen Faunabrücke Nationalpark Hainich 2033 1,8 Mio. € B 247 OU Kallmerode Wildwarnanlage Kallmerode 2021 k. A. 23. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung mittels ihrer Landesjagdgesetze die Jagdausübung in der Nähe von Querungshilfen eingeschränkt (bitte die Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/7175 präzisieren)? Die Landesjagdgesetze der Bundesländer HE, MV, NW, RP, SH und ST sehen Einschränkungen in der Nähe von Querungshilfen dergestalt vor, dass innerhalb eines bestimmten Radius der Querungshilfen die Jagdausübung untersagt ist. In SN kann die Jagdbehörde für Wild geeignete Verkehrsquerungen wie Unterführungen und Wildbrücken sowie unmittelbar daran anschließende Grundflächen in dem Umfang, der zur Sicherung der Wanderungsbewegungen des Wildes erforderlich ist, zu befriedeten Bezirken erklären, in denen die Jagd ruht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4894 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Inwieweit hat die Bundesregierung in der letzten Novelle des Bundesjagdgesetzes die Jagdausübung in der Nähe von Querungshilfen geregelt, wie in der Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/7175 angekündigt, und wenn nein, warum nicht? Die letzte Novelle des Bundesjagdgesetzes fand nicht die notwendigen Zustimmungen . 25. Plant die Bundesregierung einen eigenen Budgettitel für das Bundesprogramm Wiedervernetzung einzuführen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Finanzierung des Programms erfolgt aus den Um- und Ausbaumitteln (Kapitel 1201, Titel 741 35/45). Im Fall von BAB-Erweiterungen erfolgt die Finanzierung aus den entsprechenden Bedarfsplan-Titeln. 26. Wann wird die Bundesregierung den für 2017 erwarteten Evaluationsbericht zum Bundesprogramm Wiedervernetzung vorlegen? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erarbeiten derzeit den ersten Umsetzungsbericht für den Zeitraum 2012 bis 2017. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333