Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4897 19. Wahlperiode 10.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Matthias Büttner, Joana Cotar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4506 – Fachkräftesicherung durch Zuwanderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung verabschiedete im Jahr 2011 ihr „Ziele und Maßnahmenpaket Fachkräftesicherung“. Das Konzept sah u. a. Handlungsbedarf im Bereich der Integration und qualifizierter Zuwanderung vor. Insbesondere sah man damals die Notwendigkeit der verbesserten Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, die „Steigerung der Attraktivität Deutschlands für Hochqualifizierte“, den Abbau der bürokratischen Hindernisse für ebendiese, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Niederlassungsund Aufenthaltserlaubnisse usw. Der Fortschrittsbericht aus dem Jahr 2017 bescheinigte „markant positive Entwicklungen bei der qualifizierten Zuwanderung “. Den Löwenanteil dazu leistete, laut Bericht, die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Mitgliedstaaten (sog. EU-Osterweiterung vom Mai 2004) – demnach habe sich der Wanderungssaldo vom Jahr 2011 auf das Jahr 2013 erheblich gesteigert (430 000 gegenüber 280 000). Auch die Einführung der „Blauen Karte EU“ wird besonders hervorgehoben – laut Bericht wurden im Jahr 2015 knapp 7 000 „Blaue Karten EU“ für Regelberufe und gut 7 500 „Blaue Karten EU“ für Mangelberufe erteilt. Der Bericht nannte auch die 5 200 drittstaatsangehörige Absolventinnen und Absolventen der deutschen Hochschulen, die die Möglichkeit ihres Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss des Studiums nutzten – wobei der Bericht darin keine nennenswerte Steigerung gegenüber dem Jahr 2011 bescheinigte – und die gut 20 000 Verfahren im Jahr 2015 auf Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Abschlüsse. Einhergehend mit diesen Zahlen stellte die Bundesregierung in dem Bericht fest, dass „für die Fachkräftesicherung der nahen Zukunft die Integration der Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive in den Arbeitsmarkt eine der zentralen Aufgaben“ sei (Seite 66). Letztendlich konstatiert der Bericht, dass „trotz der erzielten Fortschritte auf den Sicherungspfaden des Fachkräftekonzepts vom Jahr 2011 die Engpasslagen am deutschen Arbeitsmarkt im Jahr 2016 noch nicht abgenommen haben“ insbesondere in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie in den technischen Berufen, in denen sowohl akademische wie auch nicht akademische Fachkräfte, laut Bericht, knapp sind. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von 2018 wird ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Mittel genannt, um „den steigenden Bedarf an Fachkräften durch Erwerbsmigration neu und transparent zu regeln“. Die Orientierung dazu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4897 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sollen die „volkswirtschaftlichen Erfordernisse als auch Qualifikation, Alter, Sprache, Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und Sicherung des Lebensunterhalts “ stellen und so den „den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und steuern“ und „spürbar die Attraktivität von illegaler und ungesteuerter Einwanderung“ beeinflussen. Am 15. August 2018 hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat dazu die „Eckpunkte zum kohärenten Ansatz Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ vorgestellt, die sozusagen das Fundament des sogenannten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes darstellen sollen. Darin heißt es u. a., man will auf die „Vorrangprüfung verzichten “, die „Beschränkung auf Engpassberufe“ aufheben, den Aufenthalt von qualifizierten Fachkräften und Hochschulabsolventen zur Suche eines Arbeitsplatzes „weiter öffnen“ sowie „Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung ausüben dürfen, für unseren Arbeitsmarkt nutzen“. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die „Eckpunkte zum kohärenten Ansatz der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten “ wurden am 15. August 2018 nicht durch den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgestellt. Vielmehr wurden die Eckpunkte zu dem Zeitpunkt noch innerhalb der Ressorts abgestimmt. Am 15. August 2018 wurde ein innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmter Entwurf durch die Presse veröffentlicht. Die Eckpunkte wurden erst am 2. Oktober 2018 vom Bundeskabinett beschlossen und anschließend von den Bundesministern Seehofer, Altmaier und Heil gemeinsam vorgestellt. 1. Wie viele der „Blaue Karte“-Träger sind bisher nach Deutschland gekommen und haben eine Tätigkeit aufgenommen? Wie viele der Träger der „Blauen Karte“ sind jeweils ausgewandert (bitte in einer Tabelle nach Monat und Jahr auflisten und nach Bildungsabschluss, Alter, Herkunftsland und Tätigkeitsfeld trennen)? Hat die Bundesregierung dazu Ursachenforschung in Auftrag gegeben? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Zu „Blaue Karte Trägern“, die in bestimmten Zeiträumen nach Deutschland zugewandert sind und eine Tätigkeit aufgenommen haben, sowie dazu, wie viele von diesen Personen Deutschland wieder verlassen haben, liegen keine gesonderten statistischen Erkenntnisse vor. Bezogen auf die Erteilung von Aufenthaltstiteln „Blaue Karte EU“ nach § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. V. m. § 2 Absatz 1 und 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) liegen keine Erkenntnisse vor, die nicht auch öffentlich verfügbar wären. Angaben zu jährlichen Erteilungen von entsprechenden Aufenthaltstiteln werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) u. a. jährlich im Rahmen der Broschüre „Wanderungsmonitoring-Erwerbsmigration nach Deutschland“ veröffentlicht und sind in elektronischer Fassung unter dem folgenden Link verfügbar: www.bamf. de/DE/Infothek/Statistiken/Wanderungsmonitoring/wanderungsmonitor-node.html. Valide Angaben zu Ausreisen von ehemaligen Inhabern der Blauen Karte EU im Sinne der Frage lassen sich statistisch nicht ermitteln. Das BAMF hat sich im Rahmen einer Befragung von Inhabern der Blauen Karte EU der Frage der Bleibeabsichten gewidmet (Die Blaue Karte EU in Deutschland – Kontext und Ergebnisse der BAMF-Befragung, Forschungsbericht 27). Zusammengefasst plant danach knapp ein Drittel der Befragten, für immer in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4897 Deutschland zu bleiben. Weitere 39 Prozent streben einen Aufenthalt von mindestens zehn Jahren und 22 Prozent zwischen fünf und zehn Jahren an. Nur acht Prozent sind auf einen kurzfristigen Aufenthalt eingestellt. Der Forschungsbericht ist auf der Internetseite des BAMF abrufbar unter: www.bamf.de/Shared Docs/Anlagen/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb27-blaue-karte-eu.pdf?__ blob=publicationFile. 2. Wie viele drittstaatsangehörige Absolventinnen und Absolventen der deutschen Hochschulen, die die Möglichkeit ihres Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss des Studiums genutzt haben, sind bisher in Deutschland geblieben und haben eine Tätigkeit aufgenommen? Wie viele jener, die diese Option wählten, sind jeweils im Jahr ausgewandert (bitte in Tabellenform nach Monat und Jahr und nach Bildungsabschluss, Alter, Herkunftsland und Tätigkeitsfeld auflisten)? Hat die Bundesregierung dazu Ursachenforschung in Auftrag gegeben? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Zu drittstaatsangehörigen Absolventinnen und Absolventen der deutschen Hochschulen , die in bestimmten Zeiträumen nach Deutschland zugewandert sind und die Möglichkeit ihres Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss des Studiums genutzt und eine Tätigkeit aufgenommen haben, sowie dazu, wie viele von diesen Personen Deutschland wieder verlassen haben, liegen keine gesonderten statistischen Erkenntnisse vor. Bezogen auf die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 16 Absatz 1 AufenthG liegen keine Erkenntnisse vor, die nicht auch öffentlich verfügbar wären. Angaben zu jährlichen Erteilungen von entsprechenden Aufenthaltstiteln werden in der Broschüre „Wanderungsmonitoring-Erwerbsmigration nach Deutschland“ veröffentlicht (siehe auch Antwort zu Frage 1). Valide Angaben zu Ausreisen von Personen im Sinne der Frage lassen sich statistisch nicht ermitteln. Das BAMF hat sich in zwei Studien der Frage der Bleibeabsichten von Drittstaatsangehörigen gewidmet, die in Deutschland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Diesen Studien sind sowohl die Begründungen für bestehende Bleibeabsichten als auch Motive für die Weiterwanderung zu entnehmen. Beschäftigung ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb23- hochschulabsolventen.pdf?__blob=publicationFile Bleibequoten im Zielstaaten-Vergleich: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/auswertungzu -absolventenstudiefb23.pdf?__blob=publicationFile Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4897 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele EU-Ausländer sind in den Jahren nach Deutschland zugewandert und haben hier eine Tätigkeit aufgenommen (bitte in Tabellenform nach Monat und Jahr und nach Bildungsabschluss, Alter, Herkunftsland und Tätigkeitsfeld auflisten)? Wie viele dieser EU-Ausländer sind jeweils im Jahr ausgewandert? Hat die Bundesregierung dazu Ursachenforschung in Auftrag gegeben? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Zu EU-Ausländern, die in bestimmten Zeiträumen nach Deutschland zugewandert sind und eine Tätigkeit aufgenommen haben, sowie dazu, wie viele von diesen EU-Ausländern Deutschland wieder verlassen haben, liegen keine gesonderten statistischen Erkenntnisse vor. Bezogen nur auf den Zu- und Fortzug von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) von und nach Deutschland liegen keine relevanten Erkenntnisse vor, die nicht auch öffentlich verfügbar wären. Insofern wird insbesondere auf die jährlichen Angaben der amtlichen Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes (siehe www.destatis.de/DE/Publikationen/ Thematisch/Bevoelkerung/Wanderungen/Wanderungen.html) verwiesen, die aktuell bis zum Jahr 2016 vorliegt. Daneben liegen z. B. ergänzend Erkenntnisse aus den jährlich erscheinenden Publikationen des BAMF „Wanderungsmonitoring“ und „Freizügigkeitsmonitoring“ vor (Datenquelle : Ausländerzentralregister), die seit dem Jahr 2012 bzw. dem Jahr 2014 verfügbar sind (siehe www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/Freizuegigkeitsmonitoring/ freizuegigkeit-node.html). Im „Freizügigkeitsmonitoring“ finden sich auch Angaben zu Unionsbürgern auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Zudem berichtet die Statistik der Bundesagentur für Arbeit umfassend zu Migration und Arbeitsmarkt (siehe https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/ Statistik-nach-Themen/Migration/Personen-nach-Staatsangehoerigkeiten/Personennach -Staatsangehoerigkeiten-Nav.html). Daten zur Beschäftigung von Unionsbürgern sind beispielsweise im Produkt „Arbeitsmarkt für Ausländer“ (siehe https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1405498/Statischer-Content/Rubriken/ Analytikreports/analyse-arbeitsmarkt-auslaender-bund.html) enthalten. Eine Ursachenforschung für das Auswandern von Unionsbürgern wurde bislang nicht in Auftrag gegeben. 4. Wie viele Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Abschlüsse gab es seit dem Jahr 2005 (bitte in Tabellenform nach Jahr, Art des Abschlusses, Herkunftsland der Abschlüsse auflisten)? Wie hoch war die Anerkennungsquote in jedem Jahr? Erst seit dem Jahr 2012 wird auf der Grundlage von § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) eine Bundesstatistik über die Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen durchgeführt. Die Statistik erfasst nur Berufe in Zuständigkeit des Bundes, beispielsweise Arzt/Ärztin oder Elektroniker/-in. Die Anerkennungsverfahren zu Berufen in Länderzuständigkeit, wie etwa Lehrer/-in, sind darin nicht erfasst. Unter den Ausbildungsstaaten („Herkunftsland der Abschlüsse“) können sich auch nicht mehr existierende Staaten, wie beispielsweise die Sowjetunion, befinden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4897 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anträge gesamt 111 501 10 989 15 477 17 628 19 389 23 028 24 987 Anträge nach Art der Reglementierung des deutschen Referenzberufs reglementierte Berufe 85 176 8 775 12 057 13 485 14 388 17 256 19 215 nicht reglementierte Berufe 26 325 2 214 3 420 4 146 5 001 5 772 5 769 Anträge nach Ausbildungsstaat* Rumänien 9 753 1 155 1 395 1 614 1 938 1 929 1 725 Polen 9 324 837 1 548 1 662 1 881 1 914 1 479 Bosnien und Herzegow ina 7 428 222 426 1 020 1 536 1 845 2 379 Syrien 6 576 351 450 480 636 1 728 2 934 Serbien (ohne Kosovo) 4 788 129 255 480 669 1 320 1 938 Russische Föderation 4 653 906 912 780 717 735 600 Ungarn 4 197 630 669 726 714 741 714 Österreich 4 104 813 663 639 627 717 645 Italien 3 327 159 231 546 723 804 867 Spanien 3 255 273 777 921 495 399 390 Ukraine 3 159 420 471 453 522 624 672 Griechenland 3 048 414 531 552 525 582 444 Kroatien 3 036 132 309 510 663 747 675 Türkei 2 748 465 477 471 495 456 387 Niederlande 2 748 168 609 495 474 660 339 Bulgarien 2 478 282 393 447 537 474 345 Philippinen 1 953 21 63 201 288 639 744 Ägypten 1 920 177 369 333 297 354 393 Tschechische Republik 1 902 189 285 360 366 357 345 Iran 1 590 135 219 255 282 306 393 Albanien 1 419 45 54 99 132 219 870 Kasachstan 1 401 201 288 231 237 219 228 Slow akei 1 374 153 225 264 255 246 234 Mazedonien 1 083 75 108 150 216 246 285 Indien 1 014 33 78 102 150 312 339 Kosovo 1 011 99 159 153 192 204 204 Libyen 927 126 255 189 129 108 120 Sow jetunion 822 126 219 156 123 114 84 Irak 780 66 87 90 87 162 291 Litauen 774 93 141 153 141 138 111 Aserbaidschan 732 72 123 114 117 156 153 Schw eiz 705 75 120 117 123 135 138 Lettland 693 141 96 108 90 129 129 Portugal 684 30 144 165 159 114 72 Weißrussland 672 90 105 99 111 123 141 Jugoslaw ien (Gesamtjugoslaw ien) 645 81 105 114 138 117 93 Tunesien 630 27 54 87 117 162 186 China 618 27 39 78 132 156 189 Jordanien 597 102 111 123 81 90 93 Brasilien 561 54 69 84 81 111 165 Saudi-Arabien 519 24 87 90 117 114 87 Moldau 498 63 72 69 66 99 129 Vereinigtes Königreich 465 36 84 75 84 105 81 Marokko 459 30 51 66 75 111 123 Slow enien 408 24 72 69 93 81 69 ohne Angabe des Ausbildungsstaates 402 165 27 57 111 9 30 Georgien 399 45 75 75 54 81 69 Frankreich 393 36 60 81 57 87 75 Belgien 363 33 66 60 57 60 84 Armenien 354 24 45 48 60 90 90 Kolumbien 354 33 51 60 66 63 81 Vereinigte Staaten 339 42 72 69 51 66 39 Afghanistan 279 33 48 36 48 57 57 Jugoslaw ien, Bundesrepublik 276 21 27 66 57 66 42 Indonesien 249 51 45 42 42 33 36 Serbien und Montenegro 246 12 36 42 69 51 36 Mexiko 243 21 30 39 57 51 48 Pakistan 243 15 27 36 36 60 69 Peru 240 27 36 45 42 48 42 Libanon 240 21 30 33 39 48 69 Serbien (einschl. Kosovo) 231 33 24 21 51 42 60 Algerien 222 15 24 33 24 54 75 Usbekistan 204 48 39 27 33 27 27 Vietnam 198 9 36 12 54 60 30 Venezuela 168 12 15 15 21 54 51 Nigeria 168 12 27 33 33 36 27 Anträge auf Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses für bundesrechtlich geregelte Berufe 2012-2017 darunter Gesamt - nach Art der Reglementierung - nach Ausbildungsstaat Gesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4897 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Kirgisistan 165 36 36 27 30 18 18 Israel 156 21 30 21 24 33 27 Kuba 156 21 18 33 27 24 33 Jemen 153 30 21 21 18 36 30 Australien 150 12 24 33 27 27 24 Argentinien 147 18 21 27 27 24 30 Japan 141 27 15 27 18 27 27 Chile 132 18 24 15 27 24 24 Tschechoslow akei 126 12 39 30 18 15 12 Kamerun 108 18 15 21 24 15 15 Vereinigte Arabische Emirate 105 15 12 21 21 18 18 Thailand 102 6 12 21 15 15 30 Äthiopien 96 9 15 15 18 18 21 Montenegro 93 3 9 18 21 24 21 Kenia 90 12 12 15 21 18 12 Paraguay 90 9 12 15 15 18 21 Ghana 84 9 15 12 18 15 18 Finnland 84 6 9 15 21 18 15 Südafrika 84 12 15 12 15 18 12 Estland 81 12 24 18 12 9 9 Eritrea 78 - - 6 12 30 30 Schw eden 75 9 18 15 12 9 15 Dänemark 72 6 15 18 15 9 12 Bolivien 72 12 6 12 15 12 15 Kanada 72 9 15 9 12 12 15 Dominikanische Republik 72 6 6 18 9 12 18 Irland 69 18 15 15 9 6 6 Sudan 66 9 9 9 18 9 15 Ecuador 66 9 3 12 12 12 18 Luxemburg 60 9 9 9 9 12 12 Tadschikistan 54 12 9 12 6 6 9 Ausbildungsstaat ungeklärt 54 3 6 9 15 9 12 Sudan (einschl. Südsudan) 51 3 - 9 3 18 21 Nepal 51 9 3 6 - 15 15 Mongolei 48 3 12 9 6 9 9 Zypern 42 6 - 9 3 18 3 Togo 36 - 6 6 9 6 6 Korea, Republik 33 - 6 3 12 6 6 Kongo 33 3 - 6 6 3 12 Norw egen 30 - 3 6 3 12 6 Guatemala 30 3 6 6 3 3 9 Turkmenistan 30 9 3 6 6 3 3 Uganda 27 - 9 6 6 - 6 Costa Rica 27 - 3 3 3 6 9 übriges Asien 24 3 - - - 18 3 Neuseeland 24 3 6 3 3 3 6 Bahrain 24 3 6 3 6 3 3 Bangladesch 24 - - 6 3 6 9 El Salvador 21 3 3 6 3 3 6 Kuw ait 21 3 6 3 3 3 3 Sri Lanka 21 3 3 3 3 3 6 Benin 18 - 6 3 3 - 6 Guinea 18 3 3 6 3 3 3 Südsudan 18 - - - 3 3 9 Honduras 18 - 3 3 3 - 9 Island 15 - - 3 3 6 - Malta 15 - 3 3 3 - 6 Cote d Ivoire 15 - 3 - 3 6 6 Malaysia 15 3 3 - 3 3 3 Kongo, Demokratische Republik 15 3 3 3 3 3 - Mauritius 15 9 - - - 3 3 Panama 15 - - 3 3 6 3 Korea, Demokratische Volksrepublik 15 3 3 3 - 6 3 Senegal 15 - - 3 3 3 3 Staatenlos 15 - - 3 - 3 6 Sierra Leone 12 - - 3 3 3 3 Namibia 12 - 3 3 3 - 3 Uruguay 12 3 3 3 - 3 - Gambia 12 3 3 3 - 3 3 Somalia 9 - - - - - 6 Nicaragua 9 3 - - - 6 - Burkina Faso 9 - - 3 3 3 - Ruanda 9 - - 3 3 - 3 Tansania 9 - - 3 - 3 3 Jamaika 9 - 3 3 - 3 - Singapur 9 3 - - 3 3 - Anträge auf Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses für bundesrechtlich geregelte Berufe 2012-2017 darunter Gesamt - nach Art der Reglementierung - nach Ausbildungsstaat Gesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4897 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Simbabw e 6 - 3 - - - 3 Niger 6 - - - 3 - - Seychellen 6 - - - 6 - - Madagaskar 6 - - - - 3 - Mali 6 - - - - 3 - Oman 6 - 3 - 3 - - St. Kitts und Nevis 3 3 3 - - - - übriges Amerika 3 - 3 - - - - Katar 3 - - - - - - Liechtenstein 3 - - - - 3 - Mauretanien 3 - - - - - 3 Sambia 3 - - - - - - Zentralafrikanische Republik 3 - - - 3 - - Trinidad und Tobago 3 - - - - - 3 Laos 3 - 3 - - - - Britisch abhängige Gebiete in Europa 3 - - - - - - übriges Europa 3 - - - - - - Angola 3 - - - - - - Lesotho 3 - - - - - - Gabun 3 - - - - - - Äquatorialguinea 3 - - - - - - Burundi 3 - - - - - - Barbados 3 - - - - - - Guyana 3 - - - - - - Belize 3 - - - - - - Grenada 3 - - - - - - Haiti 3 - - - - - 3 Bhutan 3 - - - - - - Nördliche Marianen 3 - - - - - - Anträge zu w eiteren Ausbildungsstaaten** 18 3 3 3 3 3 3 Anträge auf Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses für bundesrechtlich geregelte Berufe 2012-2017 darunter Quelle: amtliche Statistik 2012‐2017 nach §17BQFG; Erhebung des Statistischen Bundesamtes, Berechnungen des BIBB.  *Hinweis: Unter den Ausbildungsstaaten befinden sich auch nicht mehr existierende Staaten. **Aus Datenschutzgründen nicht einzeln auflistbar. Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte  abweichen.  Für das erste Berichtsjahr 2012 wurden die für die Anerkennung zuständigen Stellen in einigen Fällen erst im Laufe des Berichtsjahres bestimmt und mussten ihre  Berichtssysteme neu aufbauen. Daher sind die Meldungen möglicherweise nicht in allen Fällen vollständig und termingerecht erfolgt. Für das Berichtsjahr 2013  erfolgte die Meldung einiger Berichtsstellen unvollständig und fehlerhaft. Insofern ist das Bundesergebnis als Untergrenze zu betrachten. Für Bremen liegen keine  Daten für das Jahr 2015 vor. Daher wurden für dieses Bundesland die Angaben aus 2014 übernommen. Für die Länder Hamburg (Berichtsjahre 2015 und 2016) und  Schleswig‐Holstein (Berichtsjahr 2016) liegt vermutlich eine Untererfassung in niedriger dreistelliger Höhe von Anerkennungsverfahren im Bereich der medizinischen  Gesundheitsberufe vor. Gesamt - nach Art der Reglementierung - nach Ausbildungsstaat Gesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4897 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Anteil an Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, die ohne Gleichwertigkeit beschieden wurden, können der folgenden Tabelle entnommen werden: 5. Beabsichtigt die Bundesregierung die Schaffung eines Kontingents in Bezug auf die Zuwanderung von Fachkräften? Wenn ja, in welcher Größenordnung und für welche Berufsgruppen bzw. nach welchen Kriterien? Wenn nein, wieso nicht? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ein Kontingent in Bezug auf die Zuwanderung von Fachkräften zu schaffen. Aus Sicht der Bundesregierung hat sich das nachfrageorientierte System bewährt. positiv - volle Gleichwertigkeit* Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, zum 31.12. des jeweiligen Jahres noch nicht abgeschlossen** teilweise Gleichwertigkeit*** negativ 2012 7 980 82,0% 11,4% 0,9% 5,6% 2013 13 344 74,7% 14,2% 7,0% 4,0% 2014 14 838 77,8% 11,4% 7,1% 3,6% 2015 17 112 74,0% 14,8% 8,5% 2,6% 2016 19 845 66,4% 20,2% 10,1% 3,4% 2017 22 254 61,3% 28,0% 8,6% 2,1% Quelle: amtliche Statistik 2012‐2017 nach §17BQFG; Erhebung des  Statistischen Bundesamtes, Berechnungen des BIBB.  *Bescheid mit "positiv ‐ volle Gleichwertigkeit" inkl. beschränktem Berufszugang nach HwO und partiellem Berufszugang bei reglementierten Berufen  **Bescheid "Auflage einer Ausgleichsmaßnahme" nur bei reglementierten Berufen möglich ***Bescheid "teilweise Gleichwertigkeit" nur bei nicht reglementierten Berufen möglich  Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.  Prozentangaben werden auf Basis der Echtwerte berechnet. Für das erste Berichtsjahr 2012 wurden die für die Anerkennung zuständigen Stellen in einigen Fällen erst im Laufe des  Berichtsjahres bestimmt und mussten ihre Berichtssysteme  neu aufbauen. Daher sind die Meldungen möglicherweise nicht in allen Fällen vollständig und termingerecht erfolgt. Für das  Berichtsjahr 2013 erfolgte die Meldung einiger  Berichtsstellen unvollständig und fehlerhaft. Insofern ist das Bundesergebnis  als  Untergrenze zu betrachten. Für Bremen liegen keine Daten für das  Jahr 2015 vor. Daher wurden für  dieses Bundesland die Angaben aus  2014 übernommen. Für die Länder Hamburg (Berichtsjahre 2015 und 2016) und Schleswig‐Holstein (Berichtsjahr 2016) liegt vermutlich eine  Untererfassung in niedriger dreistelliger Höhe von Anerkennungsverfahren im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe vor. Jahr im jeweiligen Jahr abgeschlossene Verfahren Art der Entscheidung vor Rechtsbehelf (in % der im jeweiligen Jahr abgeschlossenen Verfahren) Verfahren zur Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses für bundesrechtlich geregelte Berufe 2012-2017 nach Entscheidung vor Rechtsbehelf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4897 6. Falls die Frage 5 mit Nein beantwortet wurde, wie will die Bundesregierung die Zuwanderung steuern? Welche Ziele setzt sich die Bundesregierung diesbezüglich, um dem „Fachkräftemangel “ durch Zuwanderung entgegenzuwirken (bitte angestrebte Zahlen pro Jahr oder Ähnliches angeben)? Eine Steuerung der Zuwanderung erfolgt aus Sicht der Bundesregierung durch klare Kriterien für die Arbeitsmigration. Eine Steuerung erfolgt zudem über die Nachfrage und Bedarfe des deutschen Arbeitsmarktes. 7. Wie will die Bundesregierung die inländischen Arbeitnehmer vor der Konkurrenz aus dem Ausland schützen, wenn es keine Vorrangprüfung bzw. Engpassberufe mehr geben soll (Punkt 1, Unterpunkt 1 und 2 des Eckpunktepapiers vom 15. August 2018; auch in Verbindung mit der Frage 5 und 6)? Die Bundesregierung beabsichtigt, dass Fachkräften aus Drittstaaten im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Aufenthaltstitel erteilt werden können, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zugestimmt hat. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Fachkraft nicht zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird. Die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen schützt neben der ausländischen Fachkraft die inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen vor Lohndumping . In Arbeitsmarktregionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit wird es die Möglichkeit geben, die Vorrangprüfung beizubehalten oder kurzfristig wiedereinzuführen. 8. Was versteht die Bundesregierung unter dem Passus „Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung ausüben dürfen, für unseren Arbeitsmarkt zu nutzen“? Da eine Ähnliche Formulierung auch in dem Fortschrittsbericht von 2017 zu entnehmen ist – darin heißt es, „Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsperspektive in Ausbildung und Arbeitsmarkt ist eine zentrale Aufgabe der nahen Zukunft und ihr Gelingen entscheidend für den sozialen Zusammenhalt“ (Fortschrittsbericht 2017, Kapitel 5.4, Absatz 1; ähnlich auch Absatz 4) –, ist damit das sogenannte „Spurwechsel -Model“ gemeint? Die in der Frage genannte Formulierung aus einem Vorentwurf wurde in den vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten konkretisiert und ergänzt und lautet jetzt: „Dazu gehört auch, die Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung infolge ihres Aufenthaltsstatus ausüben dürfen, für unseren Arbeitsmarkt zu nutzen. Auch sollen in Umsetzung des Koalitionsvertrages die einheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung (3+2-Regelung) umgesetzt sowie die vereinbarten Ausbildungen in Helferberufen einbezogen werden. Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration halten wir fest. Wir werden im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4897 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Was genau ist mit dem Passus gemeint, dass sich die Einwanderung an „volkswirtschaftlichen Erfordernissen als auch Qualifikation, Alter, Sprache , Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und Sicherung des Lebensunterhalts “ orientieren sollen? Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diese Kriterien zu bewerten? Beabsichtigt die Bundesregierung das Einführen eines Punktesystems? Die Bundesregierung wird die aufgeführten Kriterien bei der Erarbeitung der Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes berücksichtigen. Die weiteren Überlegungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht abgeschlossen . 10. Was versteht die Bundesregierung unter dem Passus „den Anerkennungszuschuss werden wir ausweiten“ (in der Aufzählung unter Punkt 2 des Eckpunktepapiers vom 15. August 2018)? Der Anerkennungszuschuss wird derzeit pilotiert und richtet sich an Personen mit geringem Einkommen, die ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen und keine anderweitige Unterstützung erhalten . Über die konkrete Ausgestaltung des Ausbaus ist noch nicht entschieden worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333