Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/490 19. Wahlperiode 19.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/307 – Bearbeitungszeit für Auskunftsersuchen bei Polizeibehörden des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bürgerrechtsorganisationen berichteten den Fragestellerinnen und Fragestellern , dass die Bearbeitungszeit für Ersuchen um Auskunft über die von den Polizeibehörden des Bundes und der Länder gespeicherten personenbezogenen Daten (Selbstauskunft) innerhalb der letzten zwei bis drei Jahre drastisch angestiegen sei. Beim Bundeskriminalamt liegt demnach die mittlere Wartezeit für eine Auskunft inzwischen bei über drei Monaten und mithin jenseits der Sollfrist aus § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (https://datenschmutz.de/moin/ AuskunftErsuchen#Verz.2BAPY-gerungen). 1. Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller haben seit 2015 jeweils von ihrem Recht auf Auskunft über die bei den dem Bundesministerium des Innern nachgeordneten Sicherheitsbehörden Bundesamt für Verfassungsschutz , Bundespolizei und Bundeskriminalamt zu ihrer Person gespeicherten Daten Gebrauch gemacht (bitte für jedes Jahr und jede Behörde einzeln darstellen )? Bei den Sicherheitsbehörden des Bundes sind im abgefragten Zeitraum die in der nachstehenden Tabelle aufgelisteten Anträge auf Selbstauskunft eingegangen. Dabei ist für das Bundeskriminalamt zu berücksichtigen, dass aus Datenschutzgründen die gespeicherten Vorgänge in der Vergangenheit nach zwei Jahren (jetzt drei Jahre) gelöscht wurden, so dass die Daten für 2015 rückwirkend nur noch unvollständig erhoben werden konnten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/490 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auskunftsersuchen bei Polizeibehörden des Bundes Bundesamt für Verfassungsschutz Bundespolizei Bundeskriminalamt Jahr Anzahl an Anträgen 2015 434 859 1572 2016 213 757 2142 2017* 248 1168 3208 insgesamt 895 2784 6922 * Erhebungsdatum: Bundesamt für Verfassungsschutz 31.12.2017, Bundespolizei 18.12.2017, Bundeskriminalamt 22.12.2017 2. Wie lange betrug seit 2015 die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines solchen Auskunftsersuchens beim Bundesamt für Verfassungsschutz, bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt vom Eingang des Antrags bis zur Verbescheidung (bitte je Behörde für die einzelnen Jahre darstellen; wenn präzise Daten nicht beibringbar sind, bitte eine Selbsteinschätzung der jeweiligen behördlichen Datenschutzbeauftragten beibringen)? 3. Wie lange sind die Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Selbstauskunft beim Bundeskriminalamt, bei der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz derzeit (bitte je Behörde und Quartal 2017 angegeben, etwa als mittlere Bearbeitungszeit und die Anzahl der Auskünfte, die mehr als drei Monate nach dem Antrag erfolgen; wenn präzise Daten nicht beibringbar sind, bitte eine Selbsteinschätzung der jeweiligen behördlichen Datenschutzbeauftragten beibringen)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Wie die Bundesregierung bereits in der Antwort auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 14. Dezember 2015 (Bundestagsdrucksache 18/7115) mitgeteilt hat, wird die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Auskunftsersuchen beim Bundesamt für Verfassungsschutz statistisch nicht erfasst. Dies gilt auch für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt. Das Bundeskriminalamt erfasst jedoch eine Überschreitung der Bearbeitungszeit von 3 Monaten und versendet in diesen Fällen einen Zwischenbescheid. Nach Einschätzung der Behörden beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Auskunftsersuchen in der Regel maximal drei Monate. Im Einzelnen: Nach Einschätzung des behördlichen Datenschutzbeauftragten des Bundesamtes für Verfassungsschutz liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei ca. 6 bis 8 Wochen. In Einzelfällen beträgt die Bearbeitungszeit mehr als 3 Monate. Im Bundesamt für Verfassungsschutz wird ebenfalls nicht statistisch erfasst, in welchen Fällen die Bearbeitungsdauer länger als drei Monate beträgt. Nach einer Schätzung des behördlichen Datenschutzbeauftragten weicht die derzeitige Bearbeitungsdauer nicht von der Bearbeitungsdauer früherer Jahre ab; in ca. 5 Prozent der Fälle dürfte die Bearbeitungsdauer länger als drei Monate betragen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Auskunftsersuchen lag nach Selbsteinschätzung der Bundespolizei in den Jahren 2015 und 2016 in der Regel zwischen 2 und 12 Wochen. In Einzelfällen betrug die Bearbeitungszeit mehr als 12 Wochen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag im Jahr 2017 nach Selbsteinschätzung in der Regel ebenfalls zwischen 2 und 12 Wochen. In etwas mehr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/490 Einzelfällen als in den Jahren 2015 und 2016 betrug die Bearbeitungszeit mehr als drei Monate. Die monatliche Anzahl der Antragstellungen variiert im Bundeskriminalamt sehr stark. Im Juli 2016 waren es 100 Anfragen, im Dezember des gleichen Jahres hingegen 168. Dies kann dazu führen, dass in Zeiträumen mit hoher Anzahl von Antragstellungen die Bearbeitung länger dauert als in solchen mit geringer Antragstellung . Antragsteller, deren Ersuchen nicht binnen drei Monaten beauskunftet werden können, erhalten einen Zwischenbescheid. Die Anzahl der Zwischenbescheide für die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Anträge stellt sich nach Quartalen des Jahres 2017 wie folgt dar: I. Quartal 2017 94 II. Quartal 2017 101 III. Quartal 2017 178 IV. Quartal 2017 13 Stand: 22.12.2017 4. Wie erklärt sich die Bundesregierung die nach Ansicht von Bürgerrechtsaktivistinnen und Bürgerrechtsaktivisten innerhalb der letzten Jahre deutlich verlängerten Wartezeiten bei Anträgen auf Selbstauskunft beim Bundeskriminalamt , bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundespolizei (https://datenschmutz.de/moin/AuskunftErsuchen#Verz.2BAPYgerungen )? Deutlich längere Wartezeiten können für das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt im Regelfall nicht festgestellt werden . Die Einzelfälle, in denen die Bearbeitungszeit länger als drei Monate dauert, beruhen auf folgenden Gründen: Petenten müssen Dokumente zu deren Identifizierung nachreichen, in einigen Fällen nach längeren Erörterungen über die Notwendigkeit dieser Verfahrensregel . Gründliche Abstimmungsverfahren innerhalb der jeweiligen Behörde oder mit anderen Sicherheitsbehörden zu den etwaigen Auskunftsverweigerungsgründen . Vor dem Hintergrund des teilweisen Anstiegs der Ersuchen die knapp bemessene personelle Ausstattung. a) Inwieweit kann die Bundesregierung einen Trend zu längeren Bearbeitungszeiten bei den genannten Behörden des Bundes während der letzten Monate oder Jahre erkennen? Eine grundsätzliche Entwicklung hin zu längeren Bearbeitungszeiten während der letzten Jahre oder Monate ist nicht ersichtlich. b) Inwieweit haben die Auskunftsersuchen bzw. die damit verbundenen Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung an Komplexität gewonnen, bzw. inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zunahme von einzelnen Auskunftsverfahren von besonderer Komplexität? Eine Zunahme einzelner Auskunftsverfahren besonderer Komplexität wurde von keiner der Sicherheitsbehörden des Bundes festgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/490 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Inwieweit spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Auskunftspraxis bezüglich der Antiterrordatei eine Rolle für eine möglicherweise längere Bearbeitungsdauer von Selbstauskünften? Die Auskunftspraxis hinsichtlich der Antiterrordatei spielt im Sinne der Anfrage bei Sicherheitsbehörden des Bundes keine Rolle in Bezug auf die Bearbeitungszeiten . d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Verlängerung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer für Selbstauskünfte bei Polizeien und Nachrichtendiensten der Länder, und welche Erklärung für dieses Phänomen ist ihr gegebenenfalls bekannt? Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor. 5. Inwiefern sieht die Bundesregierung bei den für die Auskunftserteilungen zuständigen Abteilungen von Bundespolizei und Bundeskriminalamt zusätzlichen personellen und technischen Bedarf? Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 4 ist künftig bei weiterem Anstieg der Ersuchen möglicherweise ein personeller Mehrbedarf gegeben und müsste durch den Haushaltsgesetzgeber berücksichtigt werden. Im Bundeskriminalamt wurde der Bereich DS-Petenten im Jahr 2017 bereits personell verstärkt. 6. Welche Planungen gibt es bei der Bundesregierung zur personellen und technischen Ausstattung der für die Auskunftserteilung zuständigen Abteilungen bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt, um eine Beschleunigung der Auskunftserteilung zu bewirken? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333