Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 5. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4906 19. Wahlperiode 09.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Christoph Hoffmann, Michael Georg Link, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4339 – Zinssubventionierte Darlehen der KfW an die Volksrepublik China V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Volksrepublik China gehört zu den wichtigsten Wirtschaftspartnern der Bundesrepublik Deutschland. So ist die Volksrepublik China mittlerweile Deutschlands umsatzstärkster Handelspartner (Statistisches Bundesamt, Außenhandel 2018). Nicht zuletzt deshalb kommt den deutsch-chinesischen Beziehungen eine besondere Bedeutung zu. Nicht zuletzt aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der Volksrepublik China hat sich diese Beziehung in den letzten Jahren stark verändert. So ist die Volksrepublik China selbst mittlerweile zu einer der wichtigsten Volkswirtschaften der Welt geworden und bereits seit Jahren Exportweltmeister. Analog hierzu hat sich auch die entwicklungspolitische Rolle der Volksrepublik China gewandelt, sodass diese nun selbst, unter anderem in Afrika, Entwicklungshilfe leistet. Laut Medienberichten will die Volksrepublik China in den kommenden drei Jahren 60 Mrd. US-Dollar allein für die Entwicklung in Afrika bereitstellen (www.welt.de/politik/ausland/article181408002/Neue-Seidenstrasse-Chinasgrosser -Sprung-nach-Afrika.html). Neben der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen sollen hierbei insbesondere auch 15 Mrd. US-Dollar für Schenkungen bzw. Schuldenerlasse sowie zinslose Darlehen und Vorzugskredite bereitgestellt werden. Somit fällt auf, dass trotz des starken Wirtschaftswachstums und der stark zunehmenden Aktivität der Volksrepublik China als Geberland im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, diese nach wie vor ein großer Empfänger von Zinssubventionszuschüssen und Darlehen der KfW ist. So erhielt die Volksrepublik China zwischen 2001 und 2017 Zinssubventionszuschüsse in Höhe von 38 870 292 Euro (Jährlicher Bericht an den Haushaltsausschuss 2018). Laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden Zinssubventionsvorhaben generell schwerpunktmäßig im Rahmen der thematischen Fazilität DKTI (Deutsche Klimatechnologie Initiative ) durchgeführt (BMZ 2018). Angesichts der wirtschaftlichen Stärke der Volksrepublik China und ihres eigenen Interesses am Klimaschutz ist nicht ersichtlich , warum die chinesische Regierung umweltpolitische Programme nicht selbst unterstützt und vermeintlich auf Entwicklungshilfe aus Deutschland angewiesen zu sein scheint. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4906 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Strategie und Zielsetzung für die Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China hat die Bundesregierung zu Beginn der 19. Wahlperiode in Bezug auf die bilateralen Beziehungen und Entwicklungshilfe? 2. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Herausforderungen in der Zusammenarbeit beider Länder, und wie wird diesen begegnet? 3. Wie bewertet die Bundesregierung abzielend auf Frage 1 und 2, die Zusammenarbeit der beiden Staaten, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die Zukunft? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Deutschland verbindet mit der Volksrepublik China (VR China) eine umfassende strategische Partnerschaft. Diese umfasst alle relevanten Bereiche der bilateralen und internationalen Zusammenarbeit. Seit 2011 – zuletzt am 9. Juli 2018 – finden regelmäßige Regierungskonsultationen statt, an der die Kabinette beider Staaten unter Leitung der Regierungschefs teilnehmen. Zudem gibt es unterhalb der Ebene der Regierungschefs zahlreiche Dialogformate auf unterschiedlichen Ebenen, wie den bilateralen Rechtsstaatsdialog oder den Menschenrechtsdialog. Seit 2016 ist die VR China der weltweit größte Handelspartner Deutschlands und Deutschland größter Handelspartner der VR China in Europa. Das Wachstum der chinesischen Wirtschaft und die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung beider Länder bieten deutschen Unternehmen zahlreiche Chancen. Gleichzeitig ist es ein zunehmend wichtiges Anliegen der Bundesregierung, sich für faire Marktzugangs - und Wettbewerbsbedingungen deutscher Unternehmen in der VR China einzusetzen, die in zahlreichen Bereichen nicht ausreichend gewährleistet sind. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus für die Arbeitsbedingungen der Akteure des kulturellen und zivilgesellschaftlichen Austauschs ein, wie beispielweise der deutschen politischen Stiftungen oder der deutschen Wissenschaftsorganisationen . Trotz der insgesamt positiven Entwicklung unserer bilateralen Beziehungen bestehen weiterhin grundsätzliche Meinungsunterschiede im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, insbesondere zu den persönlichen Freiheitsrechten . Es bleibt ein wichtiges Interesse Deutschlands, dass die VR China rechtsstaatliche Strukturen und Sozialsysteme entwickelt, mehr politische und ökonomische Gerechtigkeit, vor allem im Bereich der grundlegenden Freiheitsrechte, zulässt und Minderheitenfragen friedlich löst. Die VR China erhält seit 2010 keine Mittel der „klassischen“ bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mehr. Ziel der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit ist die gemeinsame Gestaltung globaler nachhaltiger Entwicklung, insbesondere im Bereich Umwelt- und Klimaschutz. Aufgrund seiner Bedeutung beim Schutz und der Bereitstellung globaler öffentlicher Güter sowie seiner Mitwirkung an internationalen Prozessen, kommt China eine Schlüsselrolle bei der Lösung globaler Zukunftsfragen zu. Es liegt daher im Interesse Deutschlands, die VR China bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Agenda 2030 zu unterstützen. Neue Finanzierungen werden nur noch über sogenannte Förderkredite d. h. mit Eigenmitteln der KfW durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4906 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Volksrepublik China, als Begünstigte von Zinssubventionszuschüssen durch die Bundesrepublik Deutschland und Darlehen der KfW, ihrerseits selbst im Rahmen der eigenen Maßnahmen zur Entwicklungszusammenarbeit Drittstaaten Schuldenerlasse , zinslose Darlehen und Vorzugskredite gewährt? Das BMZ kooperiert mit bestimmten Schwellenländern wie der VR China gezielt im Hinblick auf ihre wachsende Bedeutung als neue Geber, um so ihre Kompetenzen als Geber zu stärken und nachhaltige Strukturen für die Entwicklungszusammenarbeit aufzubauen. Differenzierte Instrumente berücksichtigen hierbei die höhere Leistungsfähigkeit solcher Länder. Mit China ist diese Zusammenarbeit daher seit 2010 auf Förderkredite beschränkt – ohne Mittel aus dem Bundeshaushalt . 5. Erwägt die Bundesregierung angesichts der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Volksrepublik China, diese ab 2020 von der DAC-Länderliste (DAC = Development Assistance Commitee) für Empfängerländer zu streichen ? Die DAC-Länderliste des Entwicklungsausschusses der OECD DAC wird von diesem eigenständig und nach festen Kriterien erstellt und regelmäßig aktualisiert . Streichungen erfolgen, sobald Länder drei Jahre in Folge die Schwelle zum Hocheinkommensland überschritten haben (gemäß Weltbank-Daten und -Klassifikation , Indikator Bruttonationaleinkommen/Kopf). 6. Wie garantiert die Bundesregierung die Organisationsautonomie deutscher staatlicher und nichtstaatlicher Durchführungsorganisationen in der Volksrepublik China? Die in der VR China mit Büros vertretenen staatlichen Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind in der VR China durch völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der Regierung der VR China abgesichert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen . 7. Wie bewertet die Bundesregierung den Rechtsstatus der deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Durchführungsorganisationen in der Volksrepublik China? Der in der Antwort zu Frage 6 erläuterte völkerrechtlich abgesicherte Rechtsstatus bietet eine gute Grundlage für die Arbeit der staatlichen Durchführungsorganisationen im Land. Die Büros der in der VR China tätigen politischen Stiftungen sind entsprechend dem chinesischen Recht registriert. Bei der praktischen Arbeit ergeben sich nach Einschätzung der politischen Stiftungen jedoch auch nach erfolgter Registrierung technisch-administrative Fragen aus dem chinesischen NRO-Gesetz, die deren Arbeit beeinträchtigen und bisher noch nicht abschließend geklärt sind. Die kirchlichen Träger sowie die privaten Träger setzen Projekte über lokale Partnerorganisationen um, d. h. der deutsche Träger ist nicht selbst vor Ort tätig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4906 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Maßnahmen wurden in Kooperation mit welchen Institutionen in der Volksrepublik China zwischen 2001 und 2017 mittels zinssubventionierter Darlehen unterstützt? Zinssubventionierte Darlehen an China zwischen 2001 und 2017: Vorhaben ODA-Förder- bereich ODA-Förderbereichsschlüssel BMZ-Status Finanzsektorprogramm Finanzwesen 24030 Auszahlung abge- schlossen (2009) Klima- und Umweltinfrastruktur im urbanen Raum (ZV) Umweltschutz allgemein 41020 Auszahlung abgeschlossen (2013) Energieeffizienz in großtechnischen Anlagen Umweltschutz allgemein 41020 Auszahlung abgeschlossen (2018) CO2-Minderungsprogramm Finanzwesen 24030 Auszahlung abgeschlossen (2012) Kreditnehmer für alle genannten Vorhaben ist die Regierung der VR China, vertreten durch das chinesische Finanzministerium. 9. Unter welchen ODA-Förderbereichsschlüsseln (ODA = Official Development Assistance) wurden die jeweiligen Maßnahmen erfasst? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Erachtet die Bundesregierung diese Maßnahmen gemäß den Vorgaben für Official Development Assistance des Ausschusses für Entwicklungshilfe der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), als zweckdienlich für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Volksrepublik China? Ja. 11. Strebt die Bundesregierung die Streichung einzelner Bereiche aus den zinssubventionierten Darlehen und somit dem Einzelplan 23 an? In Bezug auf zinssubventionierte Darlehen an die VR China wurden Ausgaben aus dem Einzelplan 23 nur noch aufgrund bereits bestehender Zusagen bis zum Jahr 2009 getätigt. Seit 2010 sind aus dem Einzelplan 23 keine neuen Zusagen mehr für zinssubventionierten Darlehen an die VR China getätigt worden. Auch für die Zukunft sind keine Zusagen für zinssubventionierte Darlehen geplant. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 12. Wie viele der durchgeführten Maßnahmen wurden Seitens der Bundesrepublik Deutschland durch das BMZ, bzw. die KfW Bankengruppe und Seitens der Volksrepublik China durch das Ministry of Finance angestoßen? Vorhaben der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit werden gemäß den Vorgaben der „Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit “ (FZ/TZ-Leitlinien) ausgewählt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4906 Die in der Antwort zu Frage 8 genannten Maßnahmen wurden von der Partnerseite (chinesisches Finanzministerium) vorgeschlagen. Die Bundesregierung und der Kooperationspartner haben die Entwicklungsmaßnahmen für die Zusammenarbeit einvernehmlich ausgewählt. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Geldpolitik der chinesischen Zentralbank vor dem Hintergrund der Gewährung von zinssubventionierten Darlehen der KfW? Die Bundesregierung sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen der Geldpolitik der chinesischen Zentralbank und zinssubventionierten Darlehen der KfW an die VR China, die letztmals 2009 zugesagt wurden. Während eine Zentralbank bei der Gestaltung ihrer Geldpolitik und der auf die heimische Währung gerichteten Leitzinsen i. d. R. die gesamte Wirtschaft bzw. die Beeinflussung gesamtwirtschaftlicher Aggregate im Blick hat, haben zinssubventionierte Darlehen der KfW i. d. R. einen projektspezifischen Fokus und werden im vorliegenden Fall nicht in der chinesischen Landeswährung, sondern im Wesentlichen in Euro ausgereicht. 14. Zu welchen Bedingungen kann sich die Bundesregierung eine Abschmelzung der zinssubventionierten Darlehen der KfW vorstellen, bzw. welche Zielsetzung soll zuvor erreicht werden? In Bezug auf die Zusammenarbeit mit der VR China sind die letzten Zusagen für zinssubventionierte Darlehen 2009 erfolgt. Diese Zusagen werden eingehalten, das heißt, dass die entsprechenden Projekte planmäßig bis zum vorgesehenen Abschluss umgesetzt werden. Neue Zusagen sind nicht vorgesehen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 15. Sind die umweltpolitischen Maßnahmen, die mittels der zinssubventionierten Darlehen der KfW in der Volksrepublik China gefördert werden, aus Sicht der Bundesregierung besonders förderungswürdig? Wenn ja, warum? Die vereinbarten Vorhaben aus Zusagen bis 2009 leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie tragen in erheblichen Umfang dazu bei, Treibhausgase einzusparen , den Einsatz fossiler Primärrohstoffe (Erdöl) und die Luftverschmutzung vor allem in Ballungsräumen zu verringern. 16. Hat die Volksrepublik China im Hinblick auf ihre Klimapolitik eine aus Sicht der Bundesregierung unterstützungswürdige Vorreiterrolle in Asien inne? Die VR China spielt aufgrund ihrer geopolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung eine zentrale Rolle für den internationalen Klimaschutz. Das Land setzt sich bilateral wie international für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Agenda 2030 ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333