Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4907 19. Wahlperiode 11.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Britta Haßelmann, Dr. Danyal Bayaz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4373 – Reformfortschritt Neuausgestaltung Grundsteuer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung für nicht mit dem verfassungsrechtlich gesicherten Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 des Grundgesetzes vereinbar befunden. Aufgrund dieses Befundes verfügte das Gericht, dass das Grundsteuergesetz bis zum Jahresende 2019 neu auszugestalten sei. Laut dem Bundesministerium der Finanzen wurde bei der im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts stattfindenden Finanzministerkonferenz vom 2. Mai 2018 jedoch kein „konkreter Auftrag zur Überprüfung der Machbarkeit bestimmter Reformansätze“ erteilt (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2589). Aus einem Schreiben der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2018 ging allerdings hervor, dass sich alle Länder bereits unmittelbar nach Veröffentlichung des Urteilsspruchs mit dem Bund darauf verständigt hatten, zu prüfen, welche der Modelle Kostenwertmodell, Bodenwertsteuer und Flächenmodell verfassungskonform und innerhalb der gesetzten Frist realisierbar seien. Ferner wurde in dem Brief der Länderfinanzministerinnen und Länderfinanzminister an den Bundesfinanzminister die dringliche Bitte geäußert, „darauf hinzuwirken , dass auch die modellspezifischen Fragen der Verfassungskonformität und Machbarkeit zeitnah untersucht werden“. Hierzu schienen „in der bisherigen Diskussion noch nicht alle Aspekte hinreichend genau untersucht“. Darüber hinaus brachten die Ministerinnen und Minister – unbeachtet der Arbeit der vom Bundesfinanzministerium bereits eingesetzten Arbeitsgruppe der Bereiche Automation , Organisation und Fach – die Sorge vor, dass durch die weitere Verschiebung einer Modellentscheidung die verbleibende Zeit zur Umsetzung des Reformvorhabens innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist knapp werden könne. Dies ginge im Zweifel zulasten der Kommunen, was es unbedingt abzuwenden gelte. Am 6. September sollte der Finanzministerkonferenz nun erneut über den Reformfortschritt berichtet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4907 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Finanzministerkonferenz 1. Welche konkreten inhaltlichen Fortschritte bei der Erarbeitung eines Reformentwurfs der Grundsteuer wurden der Finanzministerkonferenz vorgestellt ? Das Bundesministerium der Finanzen hat die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder anhand des Berichts der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (Steuer) des Bundes und der Länder sowie der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter Organisation (Steuerverwaltung) über den Sachstand zur Umsetzung der modellunabhängig erforderlichen organisatorischen und automationstechnischen Maßnahmen zur Reform der Grundsteuer informiert. 2. Inwiefern haben sich einzelne Länder nach Kenntnis der Bundesregierung mit den bisher erzielten Arbeitsergebnissen des Bundesfinanzministeriums und der Arbeitsgruppe der Bereiche Automation, Organisation und Fach zufrieden gezeigt, wo sehen sie noch Nachholbedarf, und welchen Einfluss hat ihre Kritik ggf. auf den weiteren Arbeitsprozess? Inwieweit haben sich einzelne Länder und die Bundesregierung in diesen Gesprächen inhaltlich positioniert, und welche Position haben die jeweiligen Akteure vertreten? Die Bundesregierung nimmt in der Regel an den Beratungen der Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder nicht teil. Im Hinblick auf die föderale Struktur hat die Bundesregierung auch keine Handhabung, ob und in welcher Art und Weise die Finanzministerinnen und Finanzminister ihre Entscheidungen veröffentlichen . Die Entscheidung über die Veröffentlichung von Inhalt und Beratungsergebnissen der Finanzministerkonferenz obliegt den Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder. Die Bundesregierung und die Länder sind sich in der Zielsetzung aber einig: eine reformierte Grundsteuer soll weiterhin als unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen dienen. Des Weiteren hat die Bundesregierung die Länder fortlaufend unterrichtet. Aktuell erfolgt eine Datenzusammenstellung , auf deren Grundlage eine Reform der Grundsteuer erarbeitet wird. 3. Bestand bei der Finanzministerkonferenz Konsens bzw. mehrheitlich Übereinstimmung zu folgenden Fragen: a) Wahrung der Aufkommensneutralität der Grundsteuer. Wenn ja, auf welcher Ebene soll die Aufkommensneutralität erreicht werden? Sollte dies nicht grundsätzlich Ziel sein, welche alternativen Vorschläge wurden benannt? b) Bundesweit einheitliche Ausgestaltung der Grundsteuer. Falls dies nicht von allen vertreten wurde, wer hat mit welcher Begründung für welche Alternativen geworben? c) Wertorientierte Ausgestaltung der Grundsteuer. Falls dies nicht von allen vertreten wurde, wer hat für welche Alternativen geworben? d) Ausrichtung der Grundsteuer nach ökologischen Kriterien (wie z. B. der Begrenzung von Flächenneuinanspruchnahme)? e) Die Grundsteuer auf Basis des vorliegenden Länderkompromisses zu reformieren . Welche Länder waren für, welche gegen das auf Länderebene in der Vergangenheit geeinte Modell? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4907 4. Welche konkreten zeitlichen und inhaltlichen Vereinbarungen wurden für den weiteren Reformprozess der Grundsteuer bei der Finanzministerkonferenz getroffen, und wann, wie und durch wen werden diese umgesetzt? Zur Finanzministerkonferenz am 29. November 2018 soll erneut über den Sachstand zur Umsetzung der modellunabhängig erforderlichen organisatorischen und automationstechnischen Maßnahmen zur Reform der Grundsteuer Umsetzungsarbeiten berichtet werden. 5. Wann wird sich die Finanzministerkonferenz erneut mit der Grundsteuerreform auseinandersetzen, und welche konkreten Reformaspekte sollen bei einem Nachfolgetreffen besprochen werden? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Sind neben der Finanzministerkonferenz noch weitere Treffen zur Umsetzung einer Grundsteuerreform angedacht, und wenn ja, welche, und wann finden diese statt? Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben den Bundesminister der Finanzen gebeten, spätestens im Oktober 2018 zu einer Fortsetzung des Gedankenaustauschs einzuladen und hierbei Eckpunkte für die Ausgestaltung des künftigen Rechts vorzulegen. Reformvorhaben 7. Mit welchen Mindereinnahmen müssen die Kommunen rechnen, wenn nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, innerhalb der gesetzten Frist eine Reform umgesetzt wurde? Die Bundesregierung wird im Zusammenwirken mit den Ländern dazu beitragen, dass die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für eine gesetzliche Neuregelung eingehalten werden kann, um das für die Gemeinden wichtige Grundsteueraufkommen von gegenwärtig bundesweit jährlich ca. 14 Mrd. Euro zu sichern . 8. Inwiefern haben bereits bilaterale Gespräche zwischen dem Bund und einzelnen Ländern zur Grundsteuerreform stattgefunden, welche waren das, wann haben sie jeweils stattgefunden und mit welchem Ergebnis? An der Reform der Grundsteuer wird intensiv gearbeitet. Das Bundesministerium der Finanzen strebt aktiv eine gemeinsame Lösung mit den Ländern zur Reform der Grundsteuer an. Hierzu finden fortlaufend Gespräche zwischen Bund und Ländern statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4907 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Inwiefern und in welchem Rahmen haben sich der Bund und die Länder auf eine Überprüfung einzelner Modelle zur Reformierung der Grundsteuer verständigt , und inwiefern wurden für eine Reform der Grundsteuer das Kostenwertmodell , die Bodenwertsteuer und das Flächenmodell bereits durch das Bundesfinanzministerium hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit und ihrer Verfassungskonformität überprüft? a) Was wurde genau überprüft? b) Zu welchen Befunden kam die Überprüfung? c) Aus welchem jeweiligen Grund wurden insbesondere diese Modelle für eine Überprüfung ausgewählt? d) Wurden weitere, über die genannten Modelle hinausgehende Neukonzeptionen einer Grundsteuer überprüft, und wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? e) Werden in diesem Zusammenhang auch die Belastungsverschiebungen je nach Modell geprüft, und wenn nein, warum nicht? f) Wurde in eine Überprüfung auch die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieterinnen und Mieter überprüft, und wenn nein, warum nicht? g) Welche Sachverständigen, Verbände und Initiativen wurden bei einer Überprüfung mit einbezogen und werden im Laufe des Reformprozesses noch konsultiert werden? h) Werden die Ergebnisse der Überprüfung veröffentlicht, und wenn ja, in welcher Form? i) Werden die Ergebnisse auch dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht , und wenn ja, wann, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? j) Falls eine Überprüfung konkreter Modelle noch nicht stattgefunden hat, warum wurde sie noch nicht durchgeführt, und wann wird dies nachgeholt ? Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur Schaffung einer Neuregelung ist anspruchsvoll. Bund und Ländern müssen sich daher zügig auf eine rechtssichere und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage für Zwecke der Grundsteuer verständigen, eine langwierige Debatte zu allen theoretisch denkbaren Modellen ist nicht zielführend. Die Bundesregierung prüft ergebnisoffen. Die Prüfprozesse zu einzelnen Modellvorstellungen sind noch nicht abgeschlossen. Die laufende Überprüfung schließt insbesondere die verfassungsrechtliche und die steuerfachliche Beurteilung, aber auch Fragen der Administrierbarkeit und der finanziellen Auswirkungen ein. Eine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Reformmodell erfolgte bislang nicht. Die Meinungsbildung, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer Auswirkungen auf das Vermieter-/Mieterverhältnis hat, ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Sachverständige und Fachverbände werden zu gegebener Zeit angehört. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4907 10. Liegen der Bundesregierung mittlerweile belastbare Einschätzungen vor, inwiefern ein wertunabhängiges Modell (reines Flächenmodell) den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes entsprechen würde, und wenn nein, warum nicht? Ob und inwieweit ein reines Flächenmodell der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen kann, ist – wie bei jedem anderen Modell – anhand der konkreten Ausgestaltung zu entscheiden. Auf die Antwort zu Frage 9 wird ergänzend hingewiesen. 11. Wurde oder wird hierzu eine juristische Einschätzung eingeholt, zu welchen Ergebnissen gelangt eine solche, und wenn sie nicht eingeholt wurde, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 12. Zu welchem Ergebnis kam die in Frage 9 angesprochene Überprüfung, und wie bewertet die Bundesregierung dies? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 13. Wie würde sich nach Erkenntnis der Bundesregierung die Belastung innerhalb einer Kommune bei einem Wechsel zu einer wertunabhängigen Flächensteuer verschieben? Die Bundesregierung kann zu den finanziellen Auswirkungen der Reform der Grundsteuer gegenwärtig keine belastbaren Aussagen treffen. Neben der Schaffung der modellunabhängig erforderlichen organisatorischen und automationstechnischen Maßnahmen wird aktuell insbesondere die Erarbeitung eines Berechnungsprogramms zur Abschätzung der finanziellen Auswirkungen der Reform der Grundsteuer vorangetrieben, um Aussagen zu Belastungsverschiebungen treffen zu können. 14. Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Wertverschiebung bei einer aufkommensneutralen Umsetzung innerhalb einer Kommune mit Hilfe des Hebesatzes von (nach alter Wertermittlung) wertvolleren zu weniger wertvollen Grundstücken erfolgen würde, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung kann hierzu keine belastbaren Aussagen treffen. Den Kommunen obliegt das verfassungsrechtlich verankerte Hebesatzrecht für die Grundsteuer. Die Grundsteuer wird unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu geregelt. 15. Inwiefern wäre eine solche Verschiebung nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip im Grundgesetz vereinbar, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4907 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Welches übergeordnete Modell, unabhängig von einer möglichen konkreten Ausgestaltung, wird nach Kenntnis der Bundesregierung von der Ländermehrheit favorisiert, und welche Länder schließen sich bisher dieser Mehrheitsmeinung nicht an? Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. Position der Bundesregierung 17. Verfolgt die Bundesregierung über den Erhalt des Steueraufkommens, eine gute Administrierbarkeit und Umsetzbarkeit und eine verfassungsfeste Ausgestaltung der Grundsteuer hinausgehende politische Ziele mit der Grundsteuerreform , und wenn ja, welche und aus welchen Gründen? Die Grundsteuer soll als unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu geregelt werden. Dabei sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten. Die Verfolgung von außerfiskalischen Lenkungszielen ist bei entsprechender Begründung verfassungsrechtlich möglich. Über die Einführung und Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angesprochenen Grundsteuer C ist im Kontext mit der Reform der Grundsteuer zu entscheiden. 18. Inwiefern befürwortet die Bundesregierung die Erreichung einer Steuerungswirkung durch die Reform der Grundsteuer, und wenn ja, welche, und wie soll eine solche ggf. erreicht werden? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Befürwortet die Bundesregierung eine Abschaffung der Übertragbarkeit der Grundsteuerlast auf Mieterinnen und Mieter, und aus welchen Gründen ist sie dafür bzw. dagegen? Die Meinungsbildung, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer Auswirkungen auf das Vermieter-/Mieterverhältnis hat, ist noch nicht abgeschlossen . 20. Inwiefern strebt die Bundesregierung bei der Reform der Grundsteuer eine bundesweit einheitliche Regelung an? Die Bundesregierung strebt weiterhin eine bundesgesetzlich geregelte Grundsteuer an. 21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, dass sich die Bundesländer noch vor Ablauf des Jahres 2018 auf ein gemeinsames Modell verständigen? Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, sich bis Ende dieses Jahres mit den Ländern auf ein gemeinsames Reformmodell zu verständigen. 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der Einführung eines zonierten Hebesatzrechtes für Kommunen, wie etwa die Einrichtung eines nach Gebäude- und Bodenkomponente differenzierbaren Hebesatzrechtes für Städte und Gemeinden? Auf die Antwort zu den Fragen 9 und 17 wird hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4907 23. Inwiefern präferiert die Bundesregierung bei der Reform der Grundsteuer eine wertorientierte Ausgestaltung? Die Bundesregierung prüft ergebnisoffen und präferiert gegenwärtig kein Modell. Auf die Antwort zu Frage 9 wird ergänzend hinwiesen. 24. Wie bewertet die Bundesregierung eine Ausgestaltung der Grundsteuer als wertunabhängige Flächensteuer? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 25. Wie bewertet die Bundesregierung eine Ausgestaltung der Grundsteuer als Bodenwertsteuer? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 26. Wie bewertet die Bundesregierung eine Ausgestaltung der Grundsteuer als Kostenwertsteuer? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Schreiben der Landesfinanzministerinnen und Landesfinanzminister 27. Was ist die Auffassung der Bundesregierung zu den Bedenken der Länderfinanzministerinnen und Länderfinanzminister, dass eine Modelldebatte und eine Diskussion um die Verfassungskonformität einzelner Modelle bisher zu kurz gekommen sei und zu Schwierigkeiten der Einhaltung der durch das Bundesverfassungsgericht gesetzten Fristen führen könne, und wie kommt sie zu ihrem Schluss? Der Bundesminister der Finanzen hat die Bitte der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder, zeitnah auch die modellspezifischen Fragen der Verfassungskonformität und Machbarkeit zu untersuchen, zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung wird im Zusammenwirken mit den Ländern dazu beitragen, dass die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für eine gesetzliche Neuregelung bis Ende des Jahres 2019 eingehalten werden kann. 28. Wie und in welcher Form hat die Bundesregierung auf das eingangs erwähnte Schreiben der Landesfinanzministerinnen und Landesfinanzminister reagiert? Auf die Antwort zu Frage 27 wird hingewiesen. Die Anregungen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder werden im weiteren Reformprozess berücksichtigt. Zeitplan 29. Der Abschluss welcher konkreten Arbeitsschritte zur Reform der Grundsteuer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für welche konkreten Zeitpunkte innerhalb des vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Zeitrahmens bis zum Ende des Jahres 2019 geplant? Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber bis spätestens zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen. Einen konkreten Zeitplan gibt es gegenwärtig nicht. Auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6, 8 und 9 sowie 13 wird ergänzend hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4907 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Wann wird die Arbeitsgruppe der Bereiche Automation, Organisation und Fach nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Prüfungsprozess innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist abgeschlossen haben? Die Bundesregierung kann hierzu keine belastbare Aussage treffen. Die Bereiche Automation und Organisation liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder. Auf die Antwort zu Frage 4 wird ergänzend hingewiesen. 31. Zu welchem konkreten Zeitpunkt innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zur Umsetzung einer Grundsteuerreform strebt die Bundesregierung eine Entscheidung über ein spezifisches Grundsteuermodell an, und aus welchen Gründen konnte die Bundesregierung einen solchen Zeitpunkt bis dato noch nicht benennen (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3821)? Auf die Antwort zu den Fragen 9 und 21 wird verwiesen. 32. Zu welchem konkreten Zeitpunkt und bei welchem konkreten Umsetzungsschritt des Reformvorhabens innerhalb der vorgegebenen Umsetzungsfrist ist eine Einbeziehung des Deutschen Bundestages in das Reformvorhaben angedacht, und aus welchen Gründen soll dieser Zeitpunkt gewählt werden? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Die parlamentarischen Mitwirkungsrechte werden gewahrt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333