Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4908 19. Wahlperiode 09.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Uwe Kekeritz, Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4400 – Beteiligung der Mitglieder des Textilbündnisses am Bangladesch- Sicherheitsabkommen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Viele Textilunternehmen lassen ihre Produkte in Fabriken in Bangladesch herstellen . Nach dem Einsturz des Rana Plaza Fabrikgebäudes in Bangaldesch, bei dem über 1 100 Arbeiter ums Leben kamen, wurde 2013 ein Sicherheitsprogramm – der so genannte Bangladesh Safety Accord – aufgelegt, um die Arbeitsplätze in den Fabriken sicherer zu machen. In den letzten Jahren wurden aufgrund des Sicherheitsabkommens Inspektionen durchgeführt, Reparaturen überwacht und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Gebiet der Sicherheit geschult, die mehr als 1 600 Fabriken mit mehr als 200 Marken beliefern. An dem Programm beteiligten sich über 200 Marken. Dieses Programm endete am 15. Mai 2018 und nur ein Viertel der Marken, die zuvor Teil des Programms waren, wollen sich bei einer neuen Übergangsvereinbarung auch weiterhin beteiligen (vgl. www.dw.com/de/rana-plaza-f%C3%BCnf-jahre-danach/a-43471450). 1. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat das vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller am 16. Oktober 2014 gegründete Textilbündnis darauf Einfluss genommen, dass seine Mitgliedsunternehmen sich an dem im Mai ausgelaufenen Bangladesch-Sicherheitsabkommen beteiligen? 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen nimmt das Textilbündnis darauf Einfluss , dass seine Mitgliedsunternehmen sich an dem neuen Bangladesch-Sicherheitsabkommen 2018 beteiligen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Das Textilbündnis informiert seine Mitglieder regelmäßig über internationale Initiativen und Abkommen, mit denen Unternehmen ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten wirkungsvoll umsetzen können. Dazu zählt insbesondere auch der „Bangladesh Accord“ (Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4908 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Januar 2018 hat das Textilbündnis seine Mitglieder über den Stand der Verhandlungen für das neue Abkommen („Transition Accord“) gemeinsam mit dem Sekretariat des Bangladesh Accord informiert und für eine Beteiligung der Mitglieder geworben. Zudem beteiligen sich bereits mehrere Bündnismitglieder an dem neuen Abkommen. Ferner haben Mitglieder des Textilbündnisses die Premierministerin Bangladeschs, Sheikh Hasina Wazed, in einem Schreiben zur langfristigen Fortführung des Abkommens aufgefordert und ihre Unterstützung bei der Stärkung nationaler und lokaler Strukturen im Bereich Brandschutz und Gebäudesicherheit bekräftigt. Zudem sind grundsätzlich alle Mitglieder des Textilbündnisses verpflichtet, die Ziele des Bündnisses kontinuierlich und nachweisbar umzusetzen. Dazu gehören ebenso Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, wie z. B. Brandschutz, Gebäudesicherheit . 3. Welche der derzeitigen Mitglieder des Textilbündnisses produzieren nach Kenntnis der Bundesregierung u. a. in Bangladesch und hatten das bis zum 15. Mai 2018 geltende Sicherheitsabkommen unterzeichnet, und welche Unternehmen unterzeichneten es aus welchen Gründen nicht? 4. Welche der derzeitigen Mitglieder des Textilbündnisses, die u. a. auch in Bangladesch produzieren, werden nach Kenntnis der Bundesregierung das neue Sicherheitsabkommen 2018 unterzeichnen, und welche Unternehmen unterzeichnen es aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. 23 Mitglieder des Textilbündnisses haben im Rahmen der Erarbeitung des Maßnahmenplans 2018 angegeben, dass Bangladesch zu ihren drei wichtigsten Beschaffungsländern für Textilien zählt. Von diesen 23 Mitgliedern haben 18 das bis zum 15. Mai 2018 geltende Bangladesch Sicherheitsabkommen (2013 Bangladesh Accord) und bislang 17 das neue Sicherheitsabkommen (2018 Transition Accord) unterzeichnet (Stand: 10. September 2018). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4908 Bündnismitglieder, für die Bangladesch zu den drei wichtigsten Beschaffungsländern zählt Unterzeichnung: Bangladesh Accord 2013 Unterzeichnung: Transition Accord 2018 1. ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG (für ALDI Nord) ja ja 2. ALDI International Services GmbH & Co. OHG (für ALDI SÜD Deutschland) ja ja 3. Adler Modemärkte AG nein nein 4. Brands Fashion GmbH ja ja 5. C&A Mode GmbH & Co.KG ja ja 6. EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG nein nein 7. Esprit Europe Services GmbH ja ja 8. Full-Service Handels GmbH ja nein 9. H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co.KG ja ja 10. HAKRO GmbH ja ja 11. JBC GmbH ja ja 12. KiK Textilien & Non Food GmbH ja ja 13. Lidl Stiftung Co. KG ja ja 14. NKD Services GmbH nein nein 15. ORSAY GmbH ja ja 16. Otto GmbH & Co. KG ja ja 17. PUMA SE ja ja 18. Primark Limited ja ja 19. Takko Holding GmbH ja ja 20. Tchibo GmbH ja ja 21. Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG nein nein 22. engelbert strauss GmbH & Co. KG nein nein 23. s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG ja ja Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse für die Nicht-Unterzeichnung des Sicherheitsabkommens vor. Die Unterzeichnung des Bangladesh Accords bzw. Transition Accords fällt in die geschäftspolitische Verantwortlichkeit des jeweiligen Unternehmens. 5. Wie gehen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Textilbündnis mit Mitgliedsunternehmen um, die sich nicht am Sicherheitsabkommen beteiligt haben? 6. Welche Maßnahmen ergreift das Textilbündnis gegenüber Mitgliedsunternehmen , die sich am neuen Sicherheitsabkommen 2018 nicht beteiligen? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung informiert über die Entwicklungen in Bezug auf das Sicherheitsabkommen und wirbt bei den Mitgliedern des Textilbündnisses für eine Unterzeichnung des Transition Accords. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4908 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Hält die Bundesregierung grundsätzlich bei Mitgliedern des Textilbündnisses die Teilnahme am Bangladesch-Sicherheitsabkommen für sinnvoll oder notwendig, insbesondere angesichts des Unfalls von Rana Plaza und den dadurch öffentlich gewordenen schweren Sicherheitsmängeln in Bangladesch , und wenn nein, warum nicht? Ja, die Bundesregierung hält dies grundsätzlich für sinnvoll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333