Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 8. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4911 19. Wahlperiode 10.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4473 – Flankierende Maßnahmen zum Digitalpakt Schule durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, hat mehrfach betont, dass das Eckpunktepapier vom 1. Juni 2017 für die Bundesregierung die Grundlage für einen Digitalpakt mit den Ländern darstellt (www.kmk.org/ presse/pressearchiv/mitteilung/kultusministerkonferenz-und-bundesministerinvereinbaren -zusammenarbeit-1.html). Das Eckpunktepapier enthält den Passus, „dass zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt, insbesondere im Bereich Schule, weitere Themenbereiche von entscheidender Bedeutung sind, darunter: Grundsatzfragen des Datenschutzrechts , ID-Managementsysteme, länderübergreifende Initiativen zu Verhandlungen mit Providern, Maßnahmen zur Verbreitung von Open Educational Resources“ (www.cio.m-v.de/static/CIO/Inhalte/Kooperatives%20E-Government/ Digitale_Schule/Dokumente/170530_Ergebnis_Eckpunkte_St-AG_230517.pdf). Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung den Digitalpakt angekündigt, jedoch bislang nicht mit den Ländern abgeschlossen. Nach Auskunft der Bundesregierung soll der Digitalpakt Ende 2018 unterzeichnet werden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2347). Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel festgelegt, dass in dieser Legislatur lediglich ein Volumen von 3,5 Mrd. Euro investiert werden soll statt der in Aussicht gestellten 5 Mrd. Euro. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur “, dem so genannten Digitalfonds, beabsichtigt die Bundesregierung, vorerst 720 Mio. Euro für den Digitalpakt Schule zur Verfügung zu stellen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung verhandelt mit den Ländern über den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vorgesehenen DigitalPakts Schule. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4911 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Politik der Bundesregierung folgt der Überzeugung, dass gutes digitales Lernen nicht allein auf der Grundlage leistungsfähiger Lehr-Lern-Infrastrukturen erfolgen kann. Neben die Finanzhilfen des Bundes zur Investition in die Infrastruktur müssen daher Aufgaben der Länder insbesondere in den Bereichen pädagogischer Konzepte und der Lehrkräftequalifizierung treten. Hinzu kommen flankierende Maßnahmen, die teilweise in Kooperation von Bund und Ländern, teilweise auch in ausschließlicher Zuständigkeit der Länder ergriffen werden können. Diese Maßnahmen sind geeignet, die mittel- bis langfristige Entwicklung und effektive Nutzung digitaler Lehr-Lerninfrastrukturen in allgemeinbildenden und in beruflichen Schulen in Deutschland zu unterstützen. 1. Welche flankierenden Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung im Bereich „Grundsatzfragen des Datenschutzrechts“? Die Zuständigkeit für den Datenschutz im Bereich Schule liegt bei den Ländern. Die Bundesregierung wird mit den Ländern im Bereich Datenschutzrecht zusammenarbeiten , sofern im Kontext landesweiter oder landesübergreifender Projekte im Rahmen des DigitalPakts Schule Regelungsbedarfe erkennbar werden, die Maßnahmen auf Bundesebene erfordern. 2. Welche Förderprogramme für Forschungsprojekte hat die Bundesregierung für den Schutz von Schülerdaten aufgelegt? 3. Welche Gutachten hat die Bundesregierung zum Schutz von Schülerdaten in Auftrag gegeben? 4. Inwieweit ist der Schutz von Schülerdaten Teil der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung? Die Fragen 2 bis 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Zuständigkeit für den Schülerdatenschutz liegt bei den Ländern. Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund dieser verfassungsrechtlichen Kompetenzzuordnung keine Maßnahmen zum Schutz von Schülerdaten aufgelegt oder entsprechende Gutachten beauftragt. 5. Inwieweit ist der Schutz von Schülerdaten Teil der Arbeit des Digitalrats der Bundesregierung? Der Digitalrat berät die Bundesregierung bei der Gestaltung des digitalen Wandels in Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft und Verwaltung. Er wird Stellungnahmen aufgrund eigenen Entschlusses oder im Auftrag der Bundesregierung abgeben und über seine konkrete Arbeitsweise dabei selbst entscheiden. 6. Inwieweit ist der Schutz von Schülerdaten Teil der Arbeit der Datenethikkommission der Bundesregierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 7. Welche Gesetzesvorhaben verfolgt die Bundesregierung, die den Schutz von Schülerdaten betreffen, und wann wird die Bundesregierung diese Gesetzentwürfe vorstellen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4911 8. Welche Förderprogramme für Forschungsprojekte hat die Bundesregierung für den Schutz von Lehrerdaten aufgelegt? 9. Welche Gutachten hat die Bundesregierung zum Schutz von Lehrerdaten in Auftrag gegeben? 10. Inwieweit ist der Schutz von Lehrerdaten Teil der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung? Die Fragen 8 bis 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Zuständigkeit für den Lehrerdatenschutz liegt bei den Ländern. Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund dieser verfassungsrechtlichen Kompetenzzuordnung keine Maßnahmen zum Schutz von Lehrerdaten aufgelegt oder entsprechende Gutachten beauftragt. 11. Inwieweit ist der Schutz von Lehrerdaten Teil der Arbeit des Digitalrats der Bundesregierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 12. Inwieweit ist der Schutz von Lehrerdaten Teil der Arbeit der Datenethikkommission der Bundesregierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 13. Welche Gesetzesvorhaben verfolgt die Bundesregierung, die den Schutz von Lehrerdaten betreffen, und wann wird die Bundesregierung diese Gesetzentwürfe vorstellen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 10 verwiesen. 14. Welche Förderprogramme für Forschungsprojekte hat die Bundesregierung für den Diskriminierungsschutz durch und bei Algorithmen aufgelegt? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert das Projekt „Diskriminierungsrisiken durch Algorithmen“, das vom Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) durchgeführt wird. In dem explorativen Forschungsprojekt werden Diskriminierungsrisiken durch digitale Algorithmen, Data Mining bzw. Software untersucht und diesbezügliche Handlungsoptionen aufgezeigt. Die Ergebnisse werden Anfang 2019 vorliegen. 15. Welche Gutachten hat die Bundesregierung für den Diskriminierungsschutz durch und bei Algorithmen in Auftrag gegeben? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat für den Diskriminierungsschutz durch und bei Algorithmen das Gutachten „Technische und rechtliche Betrachtungen algorithmischer Entscheidungsverfahren. Gutachten der Fachgruppe Rechtsinformatik der Gesellschaft für Informatik e. V. im Auftrag des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen“ beauftragt. Ergebnisse werden Ende 2018 vorliegen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte zudem 2013 eine Studie in Auftrag gegeben, die die rechtlichen Grundlagen für das Scoring nach der Novelle des Datenschutzrechts 2009 analysiert, die Scoring-Praxis em- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4911 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode pirisch untersucht und eine verbraucherschutzbezogene Evaluierung durchgeführt hat. Die Studie „Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen “ wurde vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig -Holstein und der GP Forschungsgruppe durchgeführt und im Jahr 2014 veröffentlicht . 16. Inwieweit ist der Diskriminierungsschutz durch und bei Algorithmen Teil der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung? Ziel der Bundesregierung ist es, eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Nutzung von Künstlicher Intelligenz voranzubringen und dabei ethische und rechtliche Implikationen zu beleuchten. Im Projekt Assessing Big Data (ABIDA) werden bereits gesellschaftliche Folgen beim Umgang mit großen Datenmengen untersucht und unter anderem auch die Diskriminierung durch und bei Algorithmen analysiert und entsprechende Handlungsoptionen erarbeitet. 17. Inwieweit ist der Diskriminierungsschutz durch und bei Algorithmen Teil der Arbeit des Digitalrats der Bundesregierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 18. Inwieweit ist der Diskriminierungsschutz durch und bei Algorithmen Teil der Arbeit der Datenethikkommission der Bundesregierung? Die Datenethikkommission, die ihre Arbeit im September 2018 aufgenommen hat, soll binnen eines Jahres ethische Leitlinien in Bezug auf Algorithmen-basierte Entscheidungen, KI und Daten entwickeln. Die Bundesregierung hat der Datenethikkommission Leitfragen mit auf den Weg gegeben (abrufbar unter: www. bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ministerium/ForschungUndWissenschaft/ DEK_Leitfragen.html bzw. www.bmi.bund.de/datenethikkommission), die sich unter anderem mit Regulierungsansätzen zur Verhinderung von Diskriminierung durch Algorithmen-basierte Entscheidungen befassen. Im Übrigen haben die Leitfragen horizontalen Charakter und gehen daher nicht auf einzelne Sektoren wie beispielsweise den Bildungs- oder Gesundheitsbereich konkret ein. Die Mitglieder der Datenethikkommission arbeiten unabhängig und werden unter Berücksichtigung der Leitfragen eigenständig Schwerpunkte setzen. Ob sich die Datenethikkommission daher auch mit dem Schutz von Schülerdaten und Lehrerdaten beschäftigen wird, ist derzeit nicht absehbar. 19. Welche Gesetzesvorhaben verfolgt die Bundesregierung, die den Diskriminierungsschutz durch und bei Algorithmen betreffen, und wann wird die Bundesregierung diese Gesetzentwürfe vorstellen? Entsprechend dem Auftrag im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode prüft die Bundesregierung, ob und in welchem Umfang Gesetzesvorhaben notwendig sind, um zum Zwecke des Diskriminierungsschutzes Algorithmen-basierte Entscheidungen überprüfbar machen zu können. Hierbei kommt der Datenethikkommission eine wichtige Rolle zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4911 20. Welche Förderprogramme für Forschungsprojekte hat die Bundesregierung in den Bereichen Educational Data Mining und Learning Analytics aufgelegt ? 21. Welche Gutachten hat die Bundesregierung in den Bereichen Educational Data Mining und Learning Analytics in Auftrag gegeben? Die Fragen 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Förderprogramme in den Bereichen Educational Data Mining und Learning Analytics aufgelegt oder entsprechende Gutachten beauftragt . 22. Inwieweit wirkt die Bundesregierung auf eine Selbstverpflichtung von Entwicklern von Schulsoftware hin, einen bestmöglichen Schutz von Schülerdaten zu garantieren? Die Zuständigkeit für Auswahl und Beschaffung von Schulsoftware liegt ausschließlich im Kompetenzbereich von Ländern und Schulträgern. 23. Welche flankierenden Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung im Bereich „ID-Managementsysteme“? Digitale Lernangebote, die eindeutige digitale Identitäten erfordern, werden auf der Ebene der Länder oder einzelner Schulträger bereitgestellt. Die Länder befassen sich seit Jahresbeginn 2018 im Rahmen der KMK mit Konzepten für ein landesübergreifendes digitales Identitätsmanagement. Die Bundesregierung plant vor diesem Hintergrund keine Maßnahmen in diesem Bereich. 24. Welche Förderprogramme für Forschungsprojekte hat die Bundesregierung im Bereich ID-Managementsysteme aufgelegt? Die Bundesregierung hat keine Förderprogramme für Forschungsprojekte im Bereich ID-Managementsysteme für den Bereich Schule aufgelegt. Im Bereich der eID-Systeme befasst sich eine im Rahmen des Förderprogramms Smart Data vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Studie zum ISÆN Konzept (Individual perSonal data Auditable addrEss Number) u. a. mit selbstverwalteten sicheren Identitäten (Self-Sovereign-Identities ). 25. Welche Gutachten hat die Bundesregierung im Bereich ID-Managementsysteme in Auftrag gegeben? Die Bundesregierung hat keine Gutachten zu ID-Managementsystemen für den Bereich Schule beauftragt. 26. Wie unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung von ID-Managementsystemen , die Verwaltungsdaten (bspw. Schulnoten, Herkunft) schützen und zugleich Lerndaten pseudoanonymisiert für Learning Analytics und Educational Data Mining zur Verfügung stellen? Die Schulverwaltung unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung unterstützt aktuell keine Entwicklungen von ID-Managementsystemen im Bereich Schule, die für Zwecke der Schulverwaltung, von Learning Analytics oder Educational Data Mining dienen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4911 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Wie unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung von Standards bei ID- Managementsystemen, die eine Interoperabilität über Bundesländergrenzen und über verschiedene Software hinaus gewährleisten? Die Bundesregierung unterstützt derzeit nicht aktiv die Entwicklung von Standards bei ID-Managementsystemen im Bereich Schule. Die Bundesregierung befürwortet eine internationale, technologieoffene Standardisierung für die Sicherheitsaspekte von digitalen Identitäten. Sie arbeitet daher sowohl in international anerkannten Standardisierungsgremien wie etwa im Rahmen des bei der Internationalen Organisation für Normung (ISO) im April 2017 gegründeten neuen technischen Komitees für „Blockchain and distributed ledger technologies“ (ISO/TC 307) wie auch innerhalb der Europäischen Union (etwa im Kontext von und aufbauend auf der eIDAS Verordnung oder der CENELEC „Focus Group Block-chain“) mit. 28. Welche Gesetzesvorhaben verfolgt die Bundesregierung, die ID-Managementsysteme im Schulbereich betreffen, und wann wird die Bundesregierung diese Gesetzentwürfe vorstellen? Die Überprüfung und Anpassung des Rechtsrahmens ist eine fortlaufende Aufgabe der Bundesregierung. Ziel der Bundesregierung ist es, einen technologieneutralen , innovations- und investitionsfreundlichen Rechtsrahmen zu gewährleisten . Soweit ein konkreter Rechtsänderungsbedarf erkannt wird, legt die Bundesregierung entsprechende Vorschläge vor. 29. Welche flankierenden Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung im Bereich „Verbreitung von Open Educational Resources“ (freie Lehr- und Lernmaterialien ) im Schulbereich? Die Bundesregierung hat mit der Förderrichtlinie „OER info“ (Laufzeit 2016 bis 2018) 23 Projekte zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Multiplikatoren sowie den Aufbau einer bundesweit tätigen OER-Informationsstelle unterstützt. 13 der 23 Projekte zur Sensibilisierung und Qualifizierung richteten sich auch oder ausschließlich an Akteure aus dem Bereich Schule. Die OER-Informationsstelle wird im Rahmen eines Anschlussvorhabens für den Zeitraum von 1. November 2018 bis 31. Oktober 2020 weiterhin gefördert. Zudem fördert die Bundesregierung die Durchführung von regionalen Transferkonferenzen zur Vermittlung einschlägiger Kompetenzen für die Erschließung, Erstellung und Nutzung von offenen Bildungsmaterialien im Zeitraum von 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020. 30. Welche Gesetzesvorhaben verfolgt die Bundesregierung, die Open Educational Resources im Schulbereich betreffen, und wann wird die Bundesregierung diese Gesetzentwürfe vorstellen? Die Bundesregierung plant hierzu keine Gesetzesvorhaben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333