Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 8. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4912 19. Wahlperiode 10.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4475 – Open Educational Resources im Digitalpakt Schule V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Freien Lehr- und Lernmaterialien, Open Educational Resources (OER), werden von Experten ein hohes Potenzial für die Verbesserung der Bildungsqualität und den Zugang zu Wissen zugesprochen. Im Eckpunktepapier Digitalpakt Schule von Bund und Ländern vom 1. Juni 2017 werden Open Educational Resources an zwei Stellen genannt (www.cio.m-v.de/static/CIO/Inhalte/Kooperatives%20E- Government/Digitale_Schule/Dokumente/170530_Ergebnis_Eckpunkte_St-AG_ 230517.pdf). Es nennt „Maßnahmen zur Verbreitung von Open Educational Resources “ als flankierende Maßnahmen zum Digitalpakt Schule, ohne diese zu konkretisieren. Zudem nennt das Papier die „Entwicklung und Anwendung von Qualitätssicherungsprozessen für digitale Bildungsmedien (insb. OER)“ als Aufgabe, an der die Länder begleitend zum Digitalpakt arbeiten. Darüber hinaus geht das Papier auf Schulclouds ein, wobei jedoch offen bleibt, wo die Abgrenzung der Schulclouds verläuft und ob ggf. Open Educational Resources als Teil von Schulclouds gefördert werden können. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, hat mehrfach betont, dass das Eckpunktepapier vom 1. Juni 2017 für die Bundesregierung die Grundlage für einen Digitalpakt mit den Ländern darstellt (www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/kultusministerkonferenz -und-bundesministerin-vereinbaren-zusammenarbeit- 1.html). Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung den Digitalpakt angekündigt, jedoch bislang nicht mit den Ländern abgeschlossen. Nach Auskunft der Bundesregierung soll der Digitalpakt Ende 2018 unterzeichnet werden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2347). Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel festgelegt, dass in dieser Legislatur lediglich ein Volumen von 3,5 Mrd. Euro investiert werden soll statt der in Aussicht gestellten 5 Mrd. Euro. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur “, dem so genannten Digitalfonds, beabsichtigt die Bundesregierung, vorerst 720 Mio. Euro für den Digitalpakt Schule zur Verfügung zu stellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4912 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung als flankierende „Maßnahmen zur Verbreitung von Open Educational Resources“ seit dem 1. Juni 2017 getroffen , die im Eckpunktepapier Digitalpakt Schule von Bund und Ländern vom 1. Juni 2017 genannt werden? Die Bundesregierung hat mit der Förderrichtlinie „OER info“ (Laufzeit 2016 bis 2018; OER = Open Educational Resources) 23 Projekte zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Multiplikatoren sowie den Aufbau einer bundesweit tätigen OER-Informationsstelle unterstützt. 13 der 23 Projekte zur Sensibilisierung und Qualifizierung richteten sich auch oder ausschließlich an Akteure aus dem Bereich Schule. Die Bundesregierung ist darüber hinaus mit den Ländern in Abstimmung zu „Handlungsempfehlungen Open Educational Resources (OER)“ im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe OER der Gemischten Kommission Schulfunk/ Schulfernsehen KMK/ARD/ZDF/DRadio. 2. Welche flankierenden „Maßnahmen zur Verbreitung von Open Educational Resources“, die im Eckpunktepapier Digitalpakt Schule von Bund und Ländern vom 1. Juni 2017 genannt werden, plant die Bundesregierung für die Zukunft? Wie ist der Zeitplan? Die OER-Informationsstelle wird im Rahmen eines Anschlussvorhabens für den Zeitraum 1. November 2018 bis 31. Oktober 2020 weiterhin gefördert. Zudem fördert die Bundesregierung die Durchführung von regionalen Transferkonferenzen zur Vermittlung einschlägiger Kompetenzen für die Erschließung, Erstellung und Nutzung von offenen Bildungsmaterialien im Zeitraum von 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020. 3. Inwiefern kann die Erstellung von Open Educational Resources nach den Planungen von Bund und Ländern durch Mittel aus dem Digitalpakt Schule gefördert werden? 4. Inwiefern kann die Nutzung von Open Educational Resources in der Schule nach den Planungen von Bund und Ländern durch Mittel aus dem Digitalpakt Schule gefördert werden? 5. Inwiefern kann die Schulung von Lehrkräften zu Open Educational Resources nach den Planungen von Bund und Ländern durch Mittel aus dem Digitalpakt Schule gefördert werden? Die Fragen 3 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Der DigitalPakt Schule soll auf der Grundlage der vorgesehenen Neufassung von Artikel 104c Grundgesetz den Ländern Finanzhilfen für den Aufbau digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen zur Verfügung stellen. Förderfähig sind ausschließlich investive Vorhaben. Digitale Lerninhalte einschließlich Open Educational Resources können daher nicht gefördert werden. 6. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung und Anwendung von Qualitätssicherungsprozessen für Open Educational Resources? Derzeit unterstützt die Bundesregierung keine konkreten Maßnahmen in diesem Bereich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4912 7. Inwiefern umfasst die im Eckpunktepapier Digitalpakt Schule von Bund und Ländern vom 1. Juni 2017 genannte Förderung von Schulclouds Open Educational Resources als Inhalte von Schulclouds? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der Fördergelder aus dem Digitalpakt Schule ein, die in die Erstellung und Nutzung von Open Educational Resources sowie die Schulung von Lehrkräften für Open Educational Resources investiert werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 9. Welche Auswirkungen hat der Digitalpakt Schule für die Weiterentwicklung von Open Educational Resources in Deutschland aus Sicht der Bundesregierung ? Der Aufbau digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen und die Entstehung von Schulclouds sind eine wichtige Voraussetzung für die Weiterentwicklung von Open Educational Resources. Infolge der Etablierung digitaler Infrastrukturen erwartet die Bundesregierung, dass die Nachfrage für die Nutzung von OER und die Bereitschaft zur Erstellung und Weiterverbreitung von OER ansteigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333