Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4955 19. Wahlperiode 12.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4257 – Engagement der Bundesregierung für die Bekämpfung von Fluchtursachen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Infolge zunehmender globaler Krisen und Konflikte sind weltweit immer mehr Menschen auf der Flucht. Seit dem Jahr 2000 ist ihre Zahl von rund 19,5 auf 68 Millionen gestiegen. Hinzu kommen immer mehr Menschen, die auch aus ökonomischen Gründen ihre Heimat verlassen. Viele riskieren dabei ihr Leben. So sind alleine von rund 1,8 Millionen Migranten , die von 2014 bis 2018 über das Mittelmeer nach Europa gelangt sind, nach Schätzungen des UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen ) rund 12 000 tot oder vermisst. Auf der Wanderung durch die Sahara dürfte sogar nach früheren Einschätzungen der Bundesregierung eine deutlich größere Zahl an Menschen ihr Leben verloren haben (https://handelsblatt.com/politik/ international/fluechtlingskrise-das-grosse-sterben-in-der-sahara). Die Ursachen für Flucht und Vertreibung weltweit zu bekämpfen, ist darum eine wichtige Aufgabe internationaler Migrationspolitik und Entwicklungszusammenarbeit . Sie zu vernachlässigen, kann gravierende Folgen haben. So hat nicht zuletzt die Kürzung der UNHCR-Mittel durch die Staatengemeinschaft zur Unterstützung der Flüchtlinge des syrischen Bürgerkrieges in Syrien und seinen Nachbarstaaten entscheidend zur Auslösung der großen Migrationsbewegungen nach Europa in den Jahren 2015/2016 beigetragen. Die Bundesregierung hat in der Folge die Ansätze für Maßnahmen zur Bekämpfung von Fluchtursachen in Krisenländern und -regionen deutlich erhöht, von 1 Mrd. Euro im Jahr 2014 auf 2,6 Mrd. Euro im Jahr 2017. Hinzu kommen weitere Mittel insbesondere des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für multilaterale und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit . Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2019 und in der mittelfristigen Finanzplanung sinkt allerdings der Anteil der Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (Bundestagsdrucksache 19/3401, S. 19). Dies steht im Widerspruch zu den von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land, S. 145) und dem durch Bundesminister Horst Seehofer und Bundesminister Dr. Gerd Müller vorgelegten „Masterplan Migration“ (BMI: Masterplan Migration Maßnahmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4955 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung, S. 4), die jeweils einen weiteren Anstieg der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit vorsehen . Unabhängig von der Höhe der eingesetzten Mittel stellt sich außerdem die Frage, inwieweit die zusätzlichen Haushaltsmittel effizient eingesetzt und die wichtigen strategischen Ziele in der Fluchtursachenbekämpfung erreicht werden . 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1990 die Zahl der Menschen entwickelt, die sich weltweit auf der Flucht befinden (bitte nach Jahren für die Zahl interner und externer Flüchtlinge – IDPs, EDPs – aufschlüsseln)? Daten zu Flüchtlingszahlen in Asylländern weltweit und Binnenvertriebenenzahlen sind öffentlich zugängliche Informationen und können aus den jährlich erscheinenden Berichten (Global Trends) des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie dem jährlich erscheinenden Bericht zu Binnenvertreibung weltweit (Global Report on Internal Displacement) des Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC) und der Datenbank der Weltbank (https://data.worldbank.org/indicator/sp.pop.totl) entnommen werden. Ergänzende Informationen können außerdem über die Datenbank von UNHCR (http:// popstats.unhcr.org/) recherchiert und entsprechend genutzt werden. 2. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die 20 Länder , deren Bevölkerung am stärksten von Flucht und Vertreibung betroffen ist (bitte in absoluten Zahlen sowie in Relation zur Gesamtbevölkerung angeben )? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die 20 Länder , die die meisten Flüchtlinge aus anderen Staaten aufgenommen haben (bitte in absoluten Zahlen sowie in Relation zur Gesamtbevölkerung angeben )? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Was sind gegenwärtig nach Einschätzung der Bundesregierung die wichtigsten Fluchtursachen, und für wie viele Personen sind diese gegenwärtig jeweils der hauptsächliche Fluchtgrund? Akute Auslöser von Flucht sind nationale und internationale bewaffnete Konflikte , Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung. Diesen akuten Auslösern liegen oft strukturelle Ursachen zugrunde wie Versagen der staatlichen Institutionen , Armut, Ungleichheit, Perspektivlosigkeit oder Folgen des Klimawandels. Letztgenannte strukturelle Ursachen sind gleichzeitig auch Migrationsursachen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4955 5. Wie hat sich die Bedeutung der verschiedenen Fluchtursachen seit 1990 quantitativ und qualitativ entwickelt, und wie wird ihre Bedeutung sich nach Einschätzung der Bundesregierung in den nächsten Jahren entwickeln? Die Entwicklung der Fluchtursachen unterliegt einer Vielzahl von Einflussfaktoren , deren qualitative und quantitative Auswirkungen für die Zukunft nicht seriös prognostizierbar sind. Die Bundesregierung sieht von derartigen Prognosen daher grundsätzlich ab. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Migranten, die seit 2010 jährlich in die Europäische Union eingewandert sind (bitte nach Jahren, Herkunfts- und Zielländern aufschlüsseln), und wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung entsprechender Migrationsbewegungen für die Zukunft ein? Aktuelle Daten zu Migration in die EU und innerhalb der EU sind öffentlich zugängliche Informationen und können über die EUROSTAT-Datenbank ermittelt und bedarfsgerecht aufbereitet werden. Das deutsche und europäische Migrationsgeschehen sowie der Zu- und Fortzug von Ausländern unterliegen einer Vielzahl von Einflussfaktoren, deren quantitative Auswirkungen für die Zukunft nicht seriös prognostizierbar sind. Die Bundesregierung sieht von derartigen Prognosen daher grundsätzlich ab. 7. Welche Bedeutung haben nach Einschätzung der Bundesregierung ökonomische Gründe für weltweite Migrationsbewegungen? 8. Wie viele Menschen verlassen ihre Heimat nach Kenntnis der Bundesregierung weltweit derzeit primär aus ökonomischen Gründen, und welches sind die 20 Länder, aus denen gegenwärtig die meisten Wirtschaftsmigranten stammen (bitte in absoluten Zahlen sowie in Relation zur Gesamtbevölkerung angeben)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Es gibt keine verbindliche Definition von „Wirtschaftsmigranten“. Entscheidungen zur Migration beruhen meist auf einem komplexen Zusammenspiel individueller Motive sowie struktureller Faktoren im Herkunftsland. 9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 die Wirtschaftsmigration aus Afrika in die Europäische Union (bitte nach Jahren, Herkunftsund Zielländern aufschlüsseln), und wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung entsprechender Migrationsbewegungen für die Zukunft ein? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4955 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie viele Todesfälle gab es nach Einschätzung der Bundesregierung seit 2010 im Zuge von Migrationsbewegungen weltweit pro Jahr, und wie hoch war nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der Todesopfer bei Wanderungsbewegungen in die Europäische Union, insbesondere im Zuge der Durchquerung der Sahara und der Überfahrt über das Mittelmeer? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Statistiken zu dieser Frage. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) führt seit dem Jahr 2015 entsprechende Statistiken, die unter der folgenden Webseite abrufbar sind: http:// missingmigrants.iom.int/ 11. Welche strategischen Ziele hat die Bundesregierung sich für die Bekämpfung von Fluchtursachen gesetzt? Im November 2016 legte die Bundesregierung die Strategie für Migration und Entwicklung/Aktionsplan für die Außendimension der Migrations- und Flüchtlingspolitik vor: www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/AA/Migration Entwicklung_216858.html. Ziel ist die Reduzierung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration. Der Koalitionsvertrag setzt darüber hinaus komplementär wirkende Instrumente für die Bewältigung von fluchtrelevanten Krisen und zur Minderung struktureller Ursachen von Flucht und irregulärer Migration ein. Krisenprävention, der Schutz und die Versorgung von Flüchtlingen und Vertriebenen, sowie die Schaffung von Lebens- und Bleibeperspektiven vor Ort sind dabei entscheidend. Alle Maßnahmen der Bundesregierung sind in die Strategien und Prozesse auf EU- und internationaler Ebene eingebettet, so insbesondere in die Bemühungen zur politischen Lösung der Syrienkrise, den Valletta-Prozess, den EU-Migrationspartnerschaftsrahmen wie auch die Erarbeitung der beiden „Global Compacts “ zu Flüchtlingen und zu regulärer, geordneter und sicherer Migration durch die Vereinten Nationen. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3648 verwiesen . 12. In welcher Weise wurden diese strategischen Ziele in konkrete Vorgaben oder Handlungsanweisungen für die Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden überführt? Im Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurden u. a. drei Sonderinitiativen eingerichtet, die Sonderinitiativen „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“, „Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika und Nahost“ und „Eine Welt ohne Hunger“. Zudem wurden die Mittel des BMZ für die strukturbildende Übergangshilfe sowie für konfliktpräventive und friedensfördernde Maßnahmen erhöht. Damit wurde insbesondere auch die Arbeit von UNICEF mit 412 Mio. Euro und des Welternährungsprogramms (WFP) mit 234 Mio. Euro in 2017 unterstützt. Für die Höhe der Mittel zur Fluchtursachenminderung insgesamt wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 verwiesen. Das Auswärtige Amt hat seine Unterstützung für das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und das Welternährungsprogramm (WFP) deutlich ausgeweitet. Im Jahr 2016 unterstützte das Auswärtige Amt UNHCR und WFP mit insgesamt rd. 817 Mio. Euro, 2017 stellte es den beiden Organisationen insgesamt Mittel in Höhe von über einer Mrd. Euro zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4955 Deutschland war 2017 zweitgrößter Geber des UNHCR, zweitgrößter bilateraler Geber des WFP und drittgrößter Geber von UNICEF. Auch die Bereiche Konfliktprävention und Stabilisierung erfuhren einen deutlichen Mittelaufwuchs, hierzu wird auf die Tabelle zu Frage 19 verwiesen. 13. In welcher Form wird die Umsetzung und Zielerreichung kontrolliert? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3648 verwiesen. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Wirkung der Maßnahmen, und welche konkreten (quantitativen) Ziele wurden bisher erreicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3648 verwiesen. 15. Wie haben sich die im Bundeshaushalt zur Fluchtursachenbekämpfung bereitgestellten und abgerufenen Mittel seit 2013 entwickelt, und wie hoch sind die im Haushaltsplan 2019 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung dafür vorgesehenen Mittel? Die entsprechenden Daten werden seit 2016 erhoben: 2016: rd. 6,5 Mrd. Euro 2017: rd. 7,3 Mrd. Euro In der Summe für 2017 ist der Mitteleinsatz für einzelne Maßnahmen des Auswärtigen Amtes enthalten, die bei erneuter Prüfung der flüchtlingsbezogenen Maßnahmen neu identifiziert wurden und daher in früher veröffentlichten Darstellungen noch nicht berücksichtigt waren. Hinsichtlich der Jahre 2018 und 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3648 verwiesen. 16. Wie begründet die Bundesregierung die weitere Entwicklung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit und Fluchtursachenbekämpfung im Entwurf für den Bundeshaushalt 2019 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung , und in welcher Relation entwickeln sich die Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit im Vergleich zu den Verteidigungsausgaben des Bundes ? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die mittelfristige Finanzplanung ein internes Planungsinstrument der Bundesregierung ist. Die Entscheidung über den jeweiligen Haushalt eines Jahres obliegt dem Gesetzgeber. Für die Jahre 2020 und 2021 hat das Gesetzgebungsverfahren noch nicht begonnen. Die Bundesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass sich die Ausgaben im Rahmen der ODA-Quote (Krisenprävention, humanitäre Hilfe, Auswärtige Kultur - und Bildungspolitik, Übergangshilfe und Entwicklungszusammenarbeit) im Verhältnis 1:1 zum Verteidigungshaushalt erhöhen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4955 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die ODA-Quote (Official Development Assistance) in der mittelfristigen Finanzplanung entwickeln (mit und ohne Inlandsflüchtlingskosten)? Die mittelfristige Finanzplanung ist ein internes Planungsinstrument der Bundesregierung . Nach derzeitigem Stand werden die ODA-anrechenbaren Ausgaben in der Finanzplanung des Bundes und damit die ODA-Quote, auch aufgrund der prognostizierten Steigerung des Bruttonationaleinkommens, absinken. Dies gilt unabhängig von der Einbeziehung der Inlandsflüchtlingskosten. 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des „Masterplans Integration “ (ibid., S. 4) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit , dass „die ODA-Quote (Official Development Assistance) [...] nicht, wie im Finanzplan bis 2022 vorgesehen, absinken (darf)“? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4165 verwiesen. 19. Aus welchen Titeln des Bundeshaushaltsplanes speiste sich seit 2013 die Finanzierung der Maßnahmen zur Fluchtursachenbekämpfung, und wie hoch war jeweils der Anteil der Ausgaben zur Fluchtursachenbekämpfung im jeweiligen Titel (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? 20. Wie hoch war dabei seit 2013 jeweils der Anteil für investive Zwecke bei Maßnahmen zur Fluchtursachenbekämpfung (bitte in absoluten und relativen Zahlen, jeweils jährlich, nach Staaten und Haushaltstiteln angeben)? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Die Daten werden seit 2016 erhoben und haben sich wie folgt entwickelt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4955 a) Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ): Kapitel / Titel 2016 2017 in T Euro Anteil der Ausgaben im Titel am BMZ-Mitteleinsatz für Fluchtursachenminderung in T Euro Anteil der Ausgaben im Titel am BMZ-Mitteleinsatz für Fluchtursachenminderung 2301 / 687 06 599.946 19% 499.988 14% 2301 / 896 03 325.857 10% 458.478 13% 2301 Titelgruppe 01 628.003 20% 716.667 21% 2302 / 687 72 42.000 1% 45.000 1% 2302 / 687 03 13.322 0,4% 14.692 0,4% 2302 / 687 04 156.000 5% 162.600 5% 2302 / 896 04 76.500 2% 78.300 2% 2303 / 687 01 13.082 0,4% 13.489 0,4% 2303 /687 02 23.008 1% 28.008 1% 2303 / 896 02 339.480 11% 375.405 11% 2304 / 687 01 207.814 7% 283.907 8% 2304 / 687 02 4.187 0,1% 3.672 0,1% 2304 / 687 03 116.020 4% 103.396 3% 2310 /896 31 220.484 7% 219.122 6% 2310 / 896 32 298.821 10% 394.912 11% 2310 / 896 33 69.849 2% 70.000 2% Bei den hier fett gedruckten Titeln handelt es sich um investive Titel. Deren Summen und ihr jeweiliger Anteil am BMZ-Mitteleinsatz zur Fluchtursachenminderung ergeben sich aus folgender Tabelle: 2016 2017 in T Euro Anteil der Ausgaben im Titel am BMZ-Mitteleinsatz für Fluchtursachenminderung Anteil der Ausgaben im Titel am BMZ-Mitteleinsatz für Fluchtursachenminderung Mitteleinsatz aus investiven Titeln 1.958.994 63% 2.312.884 67% Eine Differenzierung dieser Angaben nach Staaten ist nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4955 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt – AA): Kapitel / Titel 2016 2017 in T Euro Anteil der Ausgaben im Titel am AA-Mitteleinsatz für Fluchtursachenminderung in T Euro Anteil der Ausgaben im Titel am AA-Mitteleinsatz für Fluchtursachenminderung 0501 / 687 10 575.382 23% 403.245 14% 0501 / 687 14 84.505 3% 84.152 3% 0501 / 687 17 33.735 1% 33.522 1% 0501 / 687 21 18.973 1% 19.752 1% 0501 / 687 23 16.389 1% 21.071 1% 0501 / 687 27 6.710 0,3% 161 0,01% 0501 / 687 28 178.677 7% 170.038 6% 0501 / 687 32 1.252.218 49% 1.725.991 62% 0501 / 687 34 247.276 10% 272.732 10% 0501 / 687 42 860 0,03% 939 0,03% 0501 / 687 48 4.910 0,2% 3.336 0,1% 0501 / 896 12 5.749 0,2% 27 0,001% 0502 / 546 22 10.437 0,4% 1.716 0,1% 0504 / 681 11 8.659 0,3% 1.432 0,1% 0504 / 687 12 284 0,01% - - 0504 / 687 15 3.802 0,1% 998 0,04% 0504 / 687 16 2.636 0,1% - - 0504 / 687 17 2.198 0,1% 489 0,02% 0504 / 687 18 15.990 1% 18.382 1% 0504 / 687 40 5.114 0,2% - - 0504 / 687 46 16.289 1% 3.704 0,1% 0504 / 687 47 281 0,01% - - 0504 / 687 48 60.533 2% 20.137 1% Bei dem fettgedruckten Titel handelt es sich um einen investiven Titel. Dessen Anteil am AA-Mitteleinsatz zur Fluchtursachenminderung ergibt sich aus folgender Tabelle: 2016 2017 in T Euro Anteil am AA-Mitteleinsatz für Fluchtursachenminderung in T Euro Anteil am AA-Mitteleinsatz für Fluchtursachenminderung Mitteleinsatz aus investiven Titeln 5.749 0,2% 27 0,001% Eine Differenzierung dieser Angaben nach Staaten ist nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4955 c) Einzelplan 14 (Bundesministerium der Verteidigung – BMVg) Wenngleich die Minderung von Fluchtursachen nicht Gegenstand der Einsatzmandate der Bundeswehr ist, tragen Einsätze der Bundeswehr zur Stabilisierung im Partnerland bei und mildern in Folge ggf. auch die Ursachen von Flucht und irregulärer Migration. Die hier ausgewiesenen Ausgaben umfassen Einsätze der Bundeswehr, bei denen ein solcher Zusammenhang besteht. Kapitel / Titel 2016 2017 Ausgaben in T Euro Anteil der Ausgaben am BMVg-Mitteleinsatz Ausgaben in T Euro Anteil der Ausgaben am BMVg-Mitteleinsatz 1401 / 42381 105.660 15 % 126.156 15 % 1401 / 54781 358.518 50 % 410.064 49 % 1401 / 55381 102.719 14 % 94.592 11 % 1401 / 55481 41.480 6 % 67.156 8 % 1401 / 55881 3.908 1 % 6.426 1 % 1401 / 68781 28.064 4 % 47.318 6 % 1401 / 68706 80.000 11 % 80.000 10 % 1410 / 53701 356 0,05 % 1.302 0,2 % Bei den fett gedruckten Titeln handelt es sich um investive Titel. Deren Summen und ihr jeweiliger Anteil am BMVg-Mitteleinsatz ergeben sich aus folgender Tabelle : 2016 2017 in T Euro Anteil der Ausgaben am BMVg-Mitteleinsatz in T Euro Anteil der Ausgaben am BMVg-Mitteleinsatz Mitteleinsatz aus investiven Titeln 45.388 6 % 73.582 9 % Eine Differenzierung dieser Angaben nach Staaten ist nicht möglich. d) Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung – bilateraler Teil der EU-Türkei- Flüchtlingsfazilität): Kapitel / Titel 2016 2017 in T Euro Anteil der Ausgaben im Titel am Mitteleinsatz für Fluchtursachenminderung aus dem Epl. 60 in T Euro Anteil der Ausgaben im Titel am Mitteleinsatz für Fluchtursachenminderung aus dem Epl. 60 6002 / 687 04 126.649 100 % 187.997 100 % Darin sind keine Ausgaben für investive Zwecke enthalten. e) Einzelplan 04 (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM) Die Minderung von Fluchtursachen ist nicht originäre Aufgabe der BKM. Die Deutsche Welle, der Auslandssender Deutschlands, wendet einen Teil der von BKM zur Verfügung gestellten Mittel für die Minderung von Fluchtursachen auf. Sie berichtet regelmäßig über die Situation von Flüchtlingen in diversen Sprachen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4955 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kapitel / Titel 2016 2017 in T Euro Anteil der Ausgaben im Titel am BKM-Mitteleinsatz für Fluchtursachenminderung in T Euro Anteil der Ausgaben im Titel am BKM-Mitteleinsatz für Fluchtursachenminderung 0452 / 685 91 4.000 100 % 4.000 100 % Darin sind keine Ausgaben für investive Zwecke enthalten. 21. Wie hoch war dabei seit 2013 jeweils der Anteil der Ausgaben für Nothilfen, insbesondere für Ernährung, Unterbringung und gesundheitliche Betreuung (bitte in absoluten und relativen Zahlen, jeweils jährlich, nach Staaten und Haushaltstiteln angeben)? Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe im Ausland, um Menschen in Not ein Überleben in Würde und in Sicherheit zu gewährleisten. Das Auswärtige Amt fördert im Rahmen der humanitären Hilfe Hilfsprojekte, die zwar nicht das Ziel haben, Fluchtursachen zu mindern, jedoch zu einem großen Teil einen Beitrag zur Bewältigung der Folgen fluchtrelevanter Krisen leisten. Die hierfür eingesetzten Mittel aus dem Haushaltstitel (0501/687 32) betrugen für das Jahr 2016 1 252 218 000 Euro und für das Jahr 2017 1 725 991 000 Euro. Eine Aufschlüsselung nach Staaten ist nicht möglich, da seit 2014 die Zahlen nach Krisenkontexten erfasst werden. 22. Wie hoch waren seit 2013 jeweils der Anteil der Ausgaben für deutsches sowie einheimisches Personal bei Maßnahmen zur Fluchtursachenbekämpfung (bitte in absoluten und relativen Zahlen, jeweils jährlich, nach Staaten und Haushaltstiteln angeben)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4c, 6b und 7e der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3648 verwiesen . 23. Welche Abteilungen sind in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden für die Auswahl und operative Steuerung der Projekte jeweils für die einzelnen Staaten zuständig? Im BMZ sind in den Abteilungen Z, 1, 2, 3 und 5 diejenigen Referate zuständig, die die in der Antwort auf die Fragen 19 und 20 genannten Haushaltstitel verwalten sowie die jeweilig betroffenen Länderreferate. Sie stimmen sich dabei mit dem Grundsatzreferat Flucht und Migration ab. Im AA sind in den Abteilungen 2, S, OR, 5 und 6 diejenigen Referate zuständig, die die in der Antwort auf die Fragen 19 und 20 genannten Haushaltstitel verwalten . Sie stimmen sich hierbei mit dem Koordinierungsstab Flucht und Migration sowie den jeweilig betroffenen Länderreferaten und Auslandsvertretungen ab. Ausgehend von den Beschlüssen der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe „Internationale Migration“ tauschen sich die Bundesressorts zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen in besonders flucht- und migrationsrelevanten Ländern im Rahmen des ressortkohärenten Ansatzes Flucht und Migration regelmäßig aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4955 24. Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) sind in den jeweiligen Abteilungen der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden für die Auswahl und operative Steuerung der Projekte jeweils für die einzelnen Staaten vorgesehen , und wie hat sich deren Zahl seit 2013 entwickelt? Die genaue Anzahl der Stellen in den Ressorts, die für die Auswahl und operative Steuerung der Projekte vorgesehen sind, kann nicht beziffert werden. Eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind in zahlreichen Arbeitseinheiten der Ressorts neben anderen Aufgaben in Teilen mit der Bearbeitung der Vorhaben betraut. Die Auswahl und Steuerung von Projekten machen hier jeweils Stellenanteile in unterschiedlicher Höhe aus. 25. In welcher Form wird in den deutschen Auslandsvertretungen die Auswahl und Steuerung der Projekte begleitet oder unterstützt? Deutsche Auslandsvertretungen sind von der Projektfindung über die Projektidee bis zur Durchführung in alle relevanten Stadien eines Projekts eingebunden. Ihre Einschätzung fließt in die Gesamtbewertung der Bundesregierung über die Wirkungen von Projektvorschlägen und in den Entscheidungsprozess hinsichtlich der Förderung von Projekten mit ein. Dies umfasst auch den intensiven Austausch der Auslandsvertretungen mit Partnerregierungen, Durchführungspartnern und weiteren relevanten Akteuren. Der Umfang der Begleitung bzw. Unterstützung wird von den einzelnen Mitarbeitern der Auslandsvertretungen im Rahmen ihrer Gesamtaufgaben wahrgenommen . 26. Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) sind in den einzelnen Auslandsvertretungen dafür vorgesehen, die Auswahl und Steuerung der Projekte zu begleiten oder zu unterstützen, und wie hat sich deren Zahl seit 2013 entwickelt ? Die genaue Anzahl der Stellen in den Auslandsvertretungen, auf denen Aufgaben im Zusammenhang mit der Projektarbeit wahrgenommen werden, kann nicht beziffert werden. In den betreffenden Auslandsvertretungen sind jeweils verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neben anderen Aufgaben in Teilen mit der Bearbeitung der Vorhaben betraut. Projektbegleitende und unterstützende Tätigkeiten machen hier jeweils Stellenanteile in unterschiedlicher Höhe aus. Im Jahr 2016 wurden sechzehn Referentinnen und Referenten an fünfzehn Auslandsvertretungen in bedeutenden Herkunfts- und Transitländern entsendet, um sich speziell den Fragen von Flucht und Migration zu widmen. Diese Referentinnen und Referenten arbeiten teilweise mit bilateralen, teilweise mit regionalem Auftrag und bilden ein Netzwerk, das im Sommer 2017 um zwei weitere Posten ergänzt wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4955 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Ziehen die Bundesministerien oder die nachgeordneten Behörden bei der Auswahl oder Steuerung der Projekte weitere Dienstleister als Unterstützung hinzu? 28. Wenn ja, wie hoch waren die für diese Zwecke seit 2013 jeweils aufgewendeten Mittel? 29. Wenn ja, wie hoch waren die Zahlungen an die jeweiligen Dienstleister seit 2013 (insgesamt und jährlich), und wie hoch war jeweils der Anteil der Beratungs - und Unterstützungskosten im Vergleich oder anteilig zur Förderung der konkret unterstützten Projekte? Die Fragen 27 bis 29 werden gemeinsam beantwortet. Die Auswahl und Steuerung der Projekte sind ureigene ministerielle Aufgaben. Es werden hierzu keine Dienstleister hinzugezogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333