Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4957 19. Wahlperiode 12.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4470 – Schutzmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in öffentlichen Räumen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die EU-Kommission hat im Jahr 2017 einen Aktionsplan zum verbesserten Schutz öffentlicher Räume veröffentlicht, der nun bundesweit umgesetzt wird (vgl. https://ec.europa.eu/germany/news/20171018-sicherheitsunion_de). Die EU-Kommission stellte hierfür insgesamt 18,5 Mio. Euro aus dem Fonds für innere Sicherheit zur Förderung grenzübergreifender Projekte zur Verbesserung des Schutzes des öffentlichen Raumes bereit. Weiter wurde angekündigt, im Jahr 2018 die Städte, die in Sicherheitslösungen investieren, mit weiteren 100 Mio. Euro im Rahmen der Initiative „Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ zu unterstützen. Darüber hinaus forderte die EU- Kommission eine Aufrüstung gegen Terroranschläge mit chemischen (C), biologischen (B), radioaktiven (R) und nuklearen (N) Substanzen. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören die Schaffung eines CBRN- Sicherheitsnetzes der EU und die Schaffung eines CBRN-Wissenszentrums, die innerhalb des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) bei Europol eingerichtet werden sollen (vgl. https://ec.europa.eu/germany/news/2017 1018-sicherheitsunion_de). Des Weiteren wird in Sachsen-Anhalt die modernste Kampfstadt Europas Namens Schnöggersburg gebaut, in der die Bundeswehr unter anderem den Stadtkampf üben soll (www.wiwo.de/politik/deutschland/140-millionen-euro-fuereine -geisterstadt-bundeswehr-baut-sich-eigene-stadt-fuer-orts-und-haeuserkampf/ 20253124.html). 1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits getroffen um den Aktionsplan zum verbesserten Schutz öffentlicher Räume umzusetzen? Beim „Aktionsplan für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums“ handelt es sich um einen Aktionsplan der Europäischen Kommission, der nicht rechtsverbindlich ist, und dessen Umsetzung von der Bundesregierung daher nicht nachgehalten wird. Die Zuständigkeit für den Schutz öffentlicher Räume liegt im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland bei den Ländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4957 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung weist zur Klarstellung ergänzend darauf hin, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Maßnahmen auf EU-Ebene im CBRN- Bereich (Schaffung eines CBRN-Sicherheitsnetzes der EU und eines CBRN-Wissenszentrums innerhalb des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung [ECTC] bei Europol) nicht Teil des in Rede stehenden „Aktionsplans für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums“ sind. 2. Wie erfolgreich sind diese Maßnahmen? 3. Welche Maßnahmen sind noch geplant? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Welche Städte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Förderungen aus der Initiative „Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung “? Bei den „Innovativen Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ handelt es sich um eine Initiative der Europäischen Kommission ohne Beteiligung und Einbindung der Mitgliedstaaten. Bewerben können sich Städte in der Europäischen Union (EU). Bisher erhält keine deutsche Stadt eine Förderung. Der Projektaufruf 2018, der das Thema Urbane Sicherheit als einen vor vier Schwerpunkten benennt, soll im Herbst 2018 gestartet werden. 5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über bevorstehende CBRN-Terroranschläge vor? Der Bundesregierung liegen – auch nach dem verhinderten terroristischen Anschlag mit Rizin in Köln im Juni 2018 – aktuell keine Erkenntnisse oder Hinweise auf geplante Terroranschläge unter Verwendung von chemischen, biologischen oder radioaktiven Stoffen in Deutschland vor. 6. Wird die Bevölkerung über drohende Gefährdung durch CBRN-Terroranschläge informiert, und wenn nicht, aus welchem Grund nicht? Soweit belastbare Erkenntnisse auf konkret drohende CBRN-Terroranschläge und konkret im Raum stehende Anschlagsziele vorliegen, werden die zuständigen Behörden von Bund und Ländern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten prüfen, wie eine entsprechende Unterrichtung der Bevölkerung in geeigneter Form erfolgen kann. 7. Welchem Zweck dient der in Sachsen-Anhalt geschaffene militärische Übungsstand Europas (Urbaner Ballungsraum Schnöggersburg)? Der urbane Ballungsraum Schnöggersburg ist eine Ausbildungseinrichtung des Gefechtsübungszentrums Heer. Er bildet alle Charakteristiken eines urbanen Gebietes ab, wie Stadtzentrum, Altstadtgebiet, Wohngebiet, militärische, polizeiliche und kulturelle Einrichtungen, Industrie- und Gewerbegebiet sowie Hüttenviertel und typische Vorstadtbebauung wie Parks, Gehöfte und Stadtwaldanlagen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4957 Das urbane Übungszentrum Schnöggersburg dient dem Zweck, mit der jeweiligen Übungstruppe in allen Operationsarten und Eskalationsstufen den Einsatz in einem urbanen Raum zu üben. 8. Werden von Seiten der Bundesregierung bürgerkriegsähnliche Zustände befürchtet , die die Erprobung von Häuserkämpfen notwendig machen? Nein. 9. Darf dieses Gelände in Schnöggersburg besichtigt werden, und wenn nein, warum nicht? Das Gelände ist ein militärischer Sicherheitsbereich, der insbesondere eingerichtet wurde, um Unbeteiligte während der Übungstätigkeit zu schützen und eine unbeeinträchtigte Übungsdurchführung zu gewährleisten. Nach Anmeldung und Genehmigung kann das Gelände nach Abstimmung mit der Dienststelle von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates , der Landtage, Bürgerschaften, Kreistage, Gemeindevertretungen sowie Vertretern der politischen Parteien und Bürgergruppen zum Zwecke eines gegenseitigen Informationsaustausches besichtigt werden. 10. Welche Szenarien werden in Schnöggersburg im Einzelnen erprobt? Es werden Szenarien aus Stabilisierungsoperationen und der Landes- und Bündnisverteidigung geübt, die den Einsatz im bebauten Gelände sowie Operationen im urbanen Umfeld betreffen. 11. Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Errichtung der Kampfstadt Europas ? Für Infrastrukturmaßnahmen und die technische Ausstattung des urbanen Ballungsraumes Schnöggersburg im Gefechtsübungszentrum des Heeres auf dem Truppenübungsplatz Altmark wurden bisher Haushaltsmittel in Höhe von annähernd 100 Mio. Euro verausgabt. 12. Wie hoch wird der Finanzbedarf bis zur Fertigstellung der Anlage in Schnöggersburg insgesamt geschätzt? Gesamtkosten für Infrastrukturmaßnahmen und die technische Ausstattung des urbanen Ballungsraumes Schnöggersburg im Gefechtsübungszentrum des Heeres auf dem Truppenübungsplatz Altmark werden sich voraussichtlich bis zum geplanten Abschluss der Baumaßnahmen im Jahr 2021 nach derzeitigem Stand auf rund 170 Mio. Euro belaufen. 13. Wird dieser Bau, der auch anderen EU-Staaten für Übungen zur Verfügung steht, von der EU gefördert? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333