Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4963 19. Wahlperiode 11.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt und weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4223 – Visavergabe an indische Fachkräfte und Studenten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den letzten Jahren kamen immer mehr gut ausgebildete Fachkräfte und Studenten aus Indien nach Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland öffnet sich kontinuierlich für Spezialisten aus dem außereuropäischen Ausland, und nach der Einführung der EU Blue Card verdoppelte sich die Zahl der erteilten Anträge auf Arbeitsaufnahme aus Indien zwischen den Jahren 2013 und 2017. Die Zahl der indischen Studenten in Deutschland nimmt ebenso Jahr für Jahr stetig zu. In den deutschen Auslandsvertretungen in Indien kommt es gegenwärtig allerdings vermehrt zu Verzögerungen bei der Visaausstellung. Wie das „Handelsblatt “ berichtete (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/indien-langewartezeiten -und-ueberforderte-konsulate-wirtschaft-beklagt-visa-chaos-fuerindische -fachkraefte/22861154.html?ticket=ST-4610191-RSKgGjaIDj3FsBqG TbZw-ap2), wurden im Jahr 2017 zahlreiche Visaanträge nicht rechtzeitig vor Semesterbeginn bearbeitet. Die indischen Studenten verloren deshalb ihren Studienplatz an deutschen Universitäten. Gleichermaßen können derzeit dringend benötigte Fachkräfte, insbesondere aus dem IT-Bereich, durch die langen Wartezeiten bei der Visavergabe ihren Arbeitsplatz in Deutschland nicht zeitnah antreten . Wirtschaftsvertreter warnen deshalb schon vor den möglichen volkswirtschaftlichen Folgen einer deutlich beeinträchtigten Arbeitsmigration. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4963 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie lange betragen die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für die Visaausstellung in den deutschen Auslandsvertretungen in Indien (bitte nach Visaart aufschlüsseln)? Es wird im Sinne der Vorbemerkung der Bundesregierung davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung auf durchschnittliche Bearbeitungszeiten für die Visa- Ausstellung an Studierende und Fachkräfte bezieht. Die Bearbeitungszeit ist vom konkreten Einzelfall abhängig und kann daher stark schwanken; sie hängt unter anderem davon ab, ob die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, ob eine weitergehende Überprüfung der Unterlagen erforderlich wird oder ob die Rückmeldungen zu den erforderlichen Beteiligungen von Behörden im Inland erfolgt sind. Eine statistische Erfassung der Bearbeitungszeiten pauschal für alle Visa erfolgt nicht. Über die Terminvergabe für die Antragsabgabe nehmen die Auslandsvertretungen generell nur so viele Anträge an, wie sie zeitnah bearbeiten können. Bei Visumanträgen für Studienaufenthalte liegt die Bearbeitungszeit bei Vorliegen aller Erteilungsvoraussetzungen im Regelfall bei drei bis vier Wochen. Bei Visumanträgen zum Forschungsaufenthalt oder zur Erwerbsaufnahme variieren die Bearbeitungszeiten stark in Abhängigkeit davon, ob sich aus dem Antrag Beteiligungserfordernisse weiterer deutscher Behörden ergeben. 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie lange die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für die Visaausstellung in den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland betragen (bitte nach Visaart aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Wie viele indische Anträge wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 gestellt? Wie viele von diesen Anträgen wurden bearbeitet? Wie viele wurden bewilligt? Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden (Stand: 13. September 2018). Die Zahl der bearbeiteten Visumanträge entspricht der Zahl der gestellten Visumanträge. Indien 2013 2014 2015 2016 2017 Visa bearbeitet 120 759 131 505 144 491 167 355 182 948 Visa erteilt 113 550 120 833 135 402 156 893 169 867 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele deutsche Anträge in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 in indischen Auslandsvertretungen gestellt wurden? Wenn ja, wie viele von diesen Anträgen wurden bearbeitet? Wie viele wurden bewilligt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4963 5. Wie viele indische Anträge befinden sich derzeit in der Warteschleife und weshalb? Die deutschen Auslandsvertretungen in Indien führen keine Wartelisten für Personen , die einen Terminwunsch zur Visumbeantragung geäußert haben. Die Zahl der Terminwünsche, die über den externen Dienstleister eingehen, ändert sich täglich. Pauschale Angaben zur Anzahl der Personen, die einen Terminwunsch geäußert, jedoch den Visumantrag noch nicht gestellt haben, können daher nicht gemacht werden. Gleiches gilt für die Zahl der Visumanträge, welche an den Auslandsvertretungen unvollständig oder fehlerhaft gestellt wurden und die daher zunächst nicht weiter bearbeitet werden können. Bei diesen haben die Antragstellerinnen und Antragsteller in der Regel zwei Wochen Zeit, die benötigten Unterlagen nachzureichen, um eine weitere Bearbeitung zu ermöglichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die mehrmonatigen Wartezeiten bei der Terminvergabe bzw. die Terminengpässe in den deutschen Auslandsvertretungen in Indien, über die in den Medien berichtet wird? Wenn ja, welche Gründe sieht die Bundesregierung hierfür? Der Bundesregierung sind Berichte in den Medien über mehrmonatige Wartezeiten bei der Terminvergabe bzw. die Terminengpässe in einigen Auslandsvertretungen in Indien bekannt. In Indien kam es im Jahr 2017 nicht nur bei Visa für Studienaufenthalte und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu einer erheblichen, unvorhergesehen Nachfragesteigerung , die deutlich höher als der weltweite Durchschnitt war. So wurden an den Auslandsvertretungen in Indien 2017 im Schnitt über 20 Prozent mehr Visumanträge Studierender bearbeitet als im Vorjahr. Dennoch konnte die Nachfrage nach Terminen an den Standorten in Neu Delhi, Mumbai und Bangalore erstmals nicht mehr vollständig bedient werden. Neben der wachsenden Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland dürfte in Indien auch die sinkende Attraktivität anderer Destinationen zu diesem sprunghaften Anstieg geführt haben. Auch die rechtlichen und verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren geändert. Im Visumverfahren haben die zu beachtenden aufenthaltsrechtlichen Vorschriften an Komplexität, insbesondere durch die Umsetzung von EU-Richtlinien, zugenommen. Dementsprechend hat sich der Prüfaufwand für die Auslandsvertretungen erhöht, der personelle Kapazitäten bindet. 7. Sind der Bundesregierung Beschwerden von Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen darüber bekannt, dass geplante Bildungsgänge aufgrund zu langer Visaerstellungsprozesse gescheitert sind? Der Bundesregierung liegen vereinzelt Beschwerden von Universitäten und Bildungseinrichtungen über lange Wartezeiten bis zum Termin für die Visumantragstellung vor, so dass die Visumerteilung nicht rechtzeitig vor Semesterbeginn erfolgen konnte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4963 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Sind der Bundesregierung Beschwerden von Unternehmen oder anderen Institutionen darüber bekannt, dass es aufgrund langer Visaerteilungszeiten zu Problemen bei der Stellenbesetzung mit Fachpersonal und in Folge zu Produktionsengpässen oder sonstigen Problemen gekommen ist? Der Bundesregierung liegen vereinzelte Beschwerden von Unternehmen vor, wonach es wegen langer Visa-Erteilungszeiten zu Verzögerungen bei der Stellenbesetzung mit Fachpersonal gekommen sein soll. 9. Bewertet die Bundesregierung die personelle Ausstattung der deutschen Auslandsvertretungen in Indien als ausreichend? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? Wenn nein, plant die Bundesregierung, zusätzliche Stellen zur Bearbeitung von Visaanträgen an den deutschen Auslandsvertretungen zu schaffen und an welchen Orten in Indien? Das Auswärtige Amt plant die Einrichtung zusätzlicher Dienstposten an Auslandsvertretungen in Indien zur Erhöhung der Bearbeitungskapazitäten. In welchem Umfang und an welchen Dienstorten dies durchgeführt wird, ist Gegenstand laufender Planungen. 10. Hat die Bundesregierung weitere Pläne, die Bearbeitung von Visaanträgen an deutschen Auslandsvertretungen in Indien zu beschleunigen? Falls ja, wie sehen diese Pläne konkret aus? Falls nein, warum nicht? In Neu Delhi und in Mumbai wird es im Rahmen eines Pilotprojekts seit Juni 2018 bestimmten qualifizierten Studierenden (Doktorandinnen und Doktoranden , Promovierenden, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Studentinnen und Studenten mit unbedingter Zulassung zu einem Master-Studiengang) ermöglicht , ihren Visumantrag über einen externen Dienstleister mit kurzen Wartezeiten abzugeben. Erste Erfahrungen sind positiv. Das Projekt soll auf ganz Indien ausgeweitet werden. In einem weiteren Pilotprojekt können in Neu Delhi Visumanträge zum Zwecke der Arbeitsaufnahme in bestimmten Fallkonstellationen über einen externen Dienstleister mit kurzen Wartezeiten eingereicht werden. Auch dieses Projekt soll auf ganz Indien ausgeweitet werden, sobald die technischen Voraussetzungen für die Annahme von nationalen Visumanträgen durch die externen Dienstleister vorliegen . 11. Plant die Bundesregierung zu diesem Zweck die Schaffung überregionaler Kompetenzzentren zur Visabearbeitung in Indien? Falls ja, wie sehen diese Pläne konkret aus? Falls nein, warum nicht? Es gibt Überlegungen, schrittweise ein Zentrum für die Bearbeitung von Schengen -Visumanträgen in Mumbai zur Entlastung der Visastellen an den anderen Auslandsvertretungen aufzubauen. Eine abschließende Entscheidung hierüber ist noch nicht gefallen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4963 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Verzögerungen bei der Visabearbeitung durch die deutschen Auslandsvertretungen in Indien auf Deutschland als Wirtschaftsstandort? Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung eines zügigen Visumverfahrens für den Wirtschaftsstandort Deutschland bewusst und ist um einen reibungslosen Ablauf des Visumverfahrens bemüht. 13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Fast-Track-Verfahren in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 durchgeführt wurden, um deutschen Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit Indien zu erleichtern? Die Bundesregierung versteht unter dem sogenannten „Fast-Track“-Verfahren in Indien ein Verfahren im Wirtschaftsbereich, das deutschen Unternehmen unter anderem Investitionen sowie die Geschäftsaufnahme und -durchführung in Indien erleichtern soll. Das Verfahren eröffnet der Botschaft Neu Delhi die Möglichkeit, Einzelfälle mit der indischen Regierung offen und vertrauensvoll aufzunehmen und gemeinsam mit indischen Entscheidungsträgern Lösungen zu erarbeiten. Seit seiner Einführung im Rahmen der dritten deutsch-indischen Regierungskonsultationen im Oktober 2015 gab es jeweils zwei hochrangige Treffen pro Jahr zwischen dem indischen Staatssekretär des „Department of Industrial Policy and Promotion “ und dem deutschen Botschafter. Den hochrangigen Treffen gingen jeweils vorbereitende Sitzungen auf Arbeitsebene voraus, bei denen die Anliegen deutscher Unternehmen zwischen den Regierungen besprochen wurden. 14. Plant die Bundesregierung, ein Fast-Track-Verfahren auch für indische Unternehmen in Deutschland einzuführen? Falls ja, wie gestalten sich diese aus? Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant, auch für indische Unternehmen in Deutschland ein „Fast-Track“-Verfahren mit den in der Antwort zu Frage 13 beschriebenen Zielen einzuführen und steht dazu mit der indischen Seite in engem Austausch. 15. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass es an weiteren deutschen Auslandsvertretungen zu mehrmonatigen Verzögerungen bei der Antragstellung und Bearbeitung von Visaanträgen von ausländischen Fachkräften und Studenten kommt? Wenn ja, welche Länder und Auslandsvertretungen betrifft dies (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat großes Interesse an einer möglichst problemlosen Gestaltung der Einreise qualifizierter ausländischer Studierender und Fachkräfte und ist kontinuierlich um die Minimierung von Wartezeiten bemüht. Hinsichtlich der Wartezeiten für Studierende und Forschende wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4172 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4963 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für Fachkräfte kommt es an den Auslandsvertretungen in Indien aktuell zu Wartezeiten von acht bis zwölf Wochen. Unter Wartezeiten wird die Zeitspanne zwischen Äußerung des Terminwunsches und Termin zur Abgabe des Visumantrags verstanden. Auch in Teheran kommt es zu erheblichen Wartezeiten aufgrund der hohen Nachfrage. Aufgrund entsprechender gesetzlicher Regelungen für die Zuwanderung von Fachkräften führt die erhöhte Nachfrage auch zu längeren Wartezeiten an der Botschaft in Manila im Bereich der Pflegekräfte sowie an den Auslandsvertretungen in den Westbalkanstaaten für die Ausübung von Beschäftigungen mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung. Bei den genannten Zahlen ist zu beachten, dass es sich um rechnerische Momentaufnahmen handelt, die größeren Schwankungen unterliegen. Die Wartezeiten können an einer Auslandsvertretung über das Jahr hinweg, in Abhängigkeit von Nachfrage und verfügbaren Bearbeitungskapazitäten, stark schwanken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333