Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4986 19. Wahlperiode 11.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Dr. Franziska Brantner, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4130 – Vereinbarung zwischen US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident Juncker über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r US-Präsident Donald Trumps Amtsantritt war der Auftakt für eine neue Handelspolitik der USA, die auf Konfrontation statt Kooperation setzt, und bedeutete eine Abkehr von den multilateralen Regeln der Welthandelsorganisation WTO. Ende Mai 2018 erhöhte US-Präsident Donald Trump einseitig die Importzölle auf Stahl- und Aluminium aus der EU auf 25 und 10 Prozent, worauf die EU mit Zöllen auf US-amerikanische Produkte in einem ähnlichen Volumen reagierte. Der US-Präsident veranlasste daraufhin die Prüfung einer Erhöhung von Zöllen auf Autoimporte aus der EU. Am 25. Juli 2018 reiste EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in die USA, um eine weitere Eskalation im Handelsstreit zu verhindern. Das Ergebnis der Gespräche ist eine gemeinsame Presseerklärung, in der das Ziel formuliert wird, den bilateralen Handel zu stärken (vgl. http://europa.eu/rapid/pressrelease _STATEMENT-18-4687_en.htm). Auch wenn es begrüßenswert ist, dass EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker eine Verhandlungslösung erzielt hat und eine weitere Eskalation im Handelsstreit zunächst verhindern konnte, wirft die Vereinbarung mit US-Präsident Donald Trump viele Fragen auf. Wie das darin formulierte Ziel erreicht werden soll, Zölle, nicht-tarifäre Handelshemmnisse und Subventionen für „Nicht-Auto-Industriegüter“ „auf null“ zu senken, ist völlig unklar. Wenn – wie die Presseerklärung vermuten lässt – der Fokus tatsächlich auf der Ausweitung des Handels mit Agrargütern, Chemikalien, Arzneimitteln und Medizinprodukten liegen sollte, würden damit ausgerechnet die problematischsten Teile von TTIP (Transatlantisches Freihandelsabkommen) aus dem Gefrierschrank geholt . Zudem ist völlig unklar, wie das Versprechen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, mehr US-amerikanische Sojabohnen sowie Flüssigerdgas in die EU zu importieren, praktisch umgesetzt werden soll. Auch ist die Frage offen, inwiefern das Angebot, das EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4986 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Juncker den USA gemacht hat, mit den europäischen Staats- und Regierungschefs abgesprochen war und welche Rolle die Bundesregierung, die die Einführung von Zöllen auf Autos unbedingt verhindern wollte, bei der Entwicklung des Angebots hatte. Insbesondere die Zusagen zur Öffnung des europäischen Agrarmarkts für US- Produkte bergen die Gefahr einer Spaltung Europas, wie die Aussagen des französischen Wirtschaftsministers zeigen, der eine Ausnahme des Landwirtschaftssektor aus den Verhandlungen forderte (vgl. www.tagesschau.de/ausland/ handelsstreit-107.html). Eine solche Spaltung der EU muss unbedingt vermieden werden. Die von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump angekündigte sogenannte Executive Working Group, die die Verhandlungen vorantreiben soll und auch kurzfristige Maßnahmen für Handelserleichterungen identifizieren soll, tagt bereits seit Anfang August. Auf die Schriftliche Frage 56 der Abgeordneten Katharina Dröge auf Bundestagsdrucksache 19/3762 hat die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 7. August 2018 jedoch nach Auffassung der Fragesteller keine klare Antwort gegeben, über welche Bereiche nun konkret verhandelt wird. Eine breite politische und gesellschaftliche Debatte, welche Ziele bei einem neuen Handelsabkommen verfolgt werden sollen, wurde zudem bislang nicht geführt. Auch gibt es weder von der Europäischen Kommission noch von der Bundesregierung Anzeichen dafür, dass eine solche Debatte initiiert oder unterstützt werden soll. Dabei wäre sie dringend notwendig, um die gesellschaftliche Akzeptanz für Handelsabkommen zu schaffen und bessere Handelsabkommen auszuhandeln. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung begrüßt die zwischen Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump am 25. Juli 2018 erzielte Verständigung über eine Handelsagenda . Damit wurde eine Eskalation der Spannungen in den Handelsbeziehungen vorerst abgewendet. Die Gespräche zwischen der Europäischen Kommission und der US-Regierung zur Umsetzung der gemeinsamen Erklärung haben am 10. September 2018 in Brüssel mit einem ersten Treffen zwischen Kommissarin Malmström und dem US-Handelsbeauftragten Lighthizer begonnen. Erst im weiteren Verlauf der Gespräche dürfte sich klarer abzeichnen, welche Themen im Detail behandelt werden sollen. Vor diesem Hintergrund können eine Reihe der in der Kleinen Anfrage aufgeworfenen Fragen von der Bundesregierung derzeit nicht beantwortet werden. Die Bundesregierung unterstützt, dass sich die Sondierungsgespräche auf die in der Vereinbarung genannten Themen beschränken und ein Abkommen lediglich für den Bereich der Industriezölle angestrebt wird. Damit wird ein begrenzter, pragmatischer Ansatz gewählt, der die transatlantischen Handelsbeziehungen in einer schwierigen Phase stabilisieren und Diskussionen über unterschiedliche Zölle kanalisieren kann. Nichttarifäre Handelshemmnisse und regulatorische Themen in den Bereichen Dienstleistungen, Chemikalien, Arzneimittel sowie Medizinprodukte sind ebenfalls wichtige Themen, die aber getrennt von Gesprächen über ein mögliches Industriezollabkommen besprochen werden sollten. Das gilt auch für den vereinbarten Dialog über Standards und Normen. Für diese Bereiche gilt, dass die regu- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4986 latorische Autonomie vollständig gewahrt und europäische Schutzstandards, einschließlich im Bereich der Nachhaltigkeit, nicht zur Disposition gestellt werden dürfen. Am Ende der Sondierungsgespräche soll die Exekutivarbeitsgruppe Empfehlungen zum weiteren Vorgehen vorlegen. Sollten beide Seiten in den Handelssondierungen zu dem Ergebnis kommen, Verhandlungen über ein Abkommen aufnehmen zu wollen, müsste die Europäische Kommission dafür ein Verhandlungsmandat vom Rat der EU beantragen. 1. Wie ist die „Executive Working Group“, die die Handelsgespräche zwischen den USA und der EU vorantreiben soll, nach Kenntnis der Bundesregierung personell zusammengesetzt? Die Exekutivarbeitsgruppe wird von Kommissarin Malmström sowie dem US- Handelsbeauftragten Lighthizer geleitet. Auf Expertenebene stehen die Organisation und die Zusammensetzung noch nicht fest. 2. Welche Ratsarbeitsgruppen bereiten die Gespräche der „Executive Working Group“ vor? Der Handelspolitische Ausschuss und der Ausschuss der Ständigen Vertreter werden einbezogen. 3. Welche Termine stehen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für die Sitzungen der „Executive Working Group“ fest, und wo tagt sie jeweils? Das erste Treffen zwischen Kommissarin Malmström und dem US-Handelsbeauftragten Lighthizer fand am 10. September in Brüssel statt, das zweite Treffen auf politischer Ebene erfolgt am 25. September in den USA. Die Termine für Expertengespräche stehen noch nicht fest. 4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile konkrete Tagesordnungspunkte der „Executive Working Group“, und wenn ja, wann werden diese diskutiert? Konkrete Tagesordnungspunkte sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Exekutivarbeitsgruppe orientiert sich an den Themen, die in der gemeinsamen Erklärung von Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump vom 25. Juli aufgeführt sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4986 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Bedeutet nach Kenntnis der Bundesregierung die Formulierung in der Vereinbarung , man wolle mit dem Ziel zusammenarbeiten, Zölle, nicht-tarifäre Handelshemmnisse und Subventionen für alle „Nicht-Auto-Industriegüter“ auf null abzusenken (im Original: „We agreed today, first of all, to work together towards zero tariffs, zero non-tariff barriers, and zero subsidies on non-auto industrial goods“), a) dass die EU ein Zollabkommen mit den USA anstrebt, das alle Zölle für „Nicht-Auto-Industriegüter“ auf null absenken soll; b) dass die EU ein Handelsabkommen mit den USA anstrebt, das alle nichttarifären Handelshemmnisse für „Nicht-Auto-Industriegüter“ auf null absenken soll; c) dass die EU ein Abkommen mit den USA anstrebt, das alle Subventionen für „Nicht-Auto-Industriegüter“ auf null absenken soll? Die Fragen 5 bis 5c werden wegen des engen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Europäische Kommission strebt an, mit den USA ein eng begrenztes Abkommen zum Abbau aller Zölle für Industriegüter zu verhandeln. Dazu sollten nach Auffassung der EU auch Automobilzölle gehören. Der genaue Umfang eines möglichen Abkommens wird im Laufe der Sondierungsgespräche ermittelt werden . 6. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Formulierung „non-auto industrial goods“ konkret zu verstehen, und wird es über die Frage der Autozölle noch separate Vereinbarungen geben, oder ist die Formulierung eher semantisch so zu verstehen, dass zusätzlich zu den Autogütern alle weiteren Industriegüter von der Vereinbarung erfasst werden? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Müsste die EU-Kommission für ein Handelsabkommen, das so umfassend wie in der Zielformulierung des Juncker-Trump-Deals avisiert ist, nach Ansicht der Bundesregierung ein neues Verhandlungsmandat im Rat der EU beantragen? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 80 der Abgeordneten Katharina Dröge auf Bundestagsdrucksache 19/4421 wird verwiesen. 8. Gibt es Bereiche in einem möglichen Zollabkommen, die nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Ziel ausgenommen werden sollen, auf null abgesenkt zu werden? Wenn ja, welche? 9. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung besonders sensible Bereiche, die von einem umfassenden Zollabkommen ausgenommen werden sollten? Wenn ja, welche? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Im Bereich des Abbaus von Zöllen auf Industriegüter gibt es aus Sicht der Bundesregierung keine besonders sensiblen Bereiche, die ausgenommen werden sollten . Die Frage, ob Automobilzölle in die Verhandlungen einbezogen werden können , wird im Lauf der Sondierungsgespräche geklärt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4986 10. Wird der Landwirtschaftssektor nach Kenntnis der Bundesregierung von einem umfassenden Zollabkommen mit den USA ausgenommen werden? In der gemeinsamen Erklärung vom 25. Juli haben sich Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump auf das Ziel eines Abbaus der Zölle für Industrieprodukte geeinigt. Der Abbau von Zöllen für Agrargüter ist nicht Gegenstand der gemeinsamen Erklärung. 11. Sollte der Landwirtschaftssektor nach Auffassung der Bundesregierung von einem umfassenden Zollabkommen mit den USA ausgenommen werden? Verhandlungen im Agrarbereich sind in der Regel komplexer aufgrund der auf beiden Seiten bestehenden Sensibilitäten im Hinblick auf den Wettbewerb in verschiedenen Marktsegmenten, etwa für Milchprodukte in den USA oder für Rindfleisch in der EU. Es erscheint daher aufgrund der Gesamtlage sinnvoll, lediglich ein Industriezollabkommen anzustreben. 12. Welche Branchen sollten nach Kenntnis der Bundesregierung von den Gesprächen über nicht-tarifäre Handelshemmnisse erfasst werden? Die gemeinsame Erklärung vom 25. Juli listet dazu neben Industriegütern die Bereiche Dienstleistungen, Chemikalien, Arzneimittel, Medizinprodukte und Sojabohnen auf. 13. Wo liegt nach Ansicht der Bundesregierung der Unterschied in den Gesprächen zum Thema nicht-tarifäre Handelshemmnisse, die als erster Punkt in der Erklärung genannt werden, und zur Frage der Standards, die als dritter Punkt in der Erklärung genannt werden (vgl. http://europa.eu/rapid/pressrelease _STATEMENT-18-4687_en.htm)? 14. Welche Branchen sollten aus Sicht der Bundesregierung von den Gesprächen zu Standards erfasst werden? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Der als dritter Punkt in der gemeinsamen Erklärung aufgeführte „close dialogue on standards“ soll sich mit Themen der Normung und Konformitätsbewertung befassen, während die unter dem ersten Punkt aufgeführten Bereiche nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung spezifische Regelungen in den genannten Sektoren adressieren sollen. 15. Hat die Bundesregierung im Vorfeld der Reise von EU-Kommissionspräsident Juncker gegenüber der EU-Kommission eine Position darüber vertreten, welchen Inhalt und welche Ziele die Verhandlungen des Kommissionspräsidenten haben sollten? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Diskussionen über den Umgang mit der US-Handelspolitik dafür eingesetzt, dass beide Seiten eine Verhandlungslösung suchen und die Spannungen in den Beziehungen deeskalieren sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4986 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. War das Angebot, das EU-Kommissionspräsident Juncker in den USA gemacht hat, mit der Bundesregierung in Grundzügen oder in Gänze abgestimmt ? 17. Wurde die Bundesregierung im Vorfeld über das Verhandlungsangebot informiert ? 18. Hat EU-Kommissionspräsident Juncker seine Verhandlungsposition mit allen europäischen Staats- und Regierungschefs abgestimmt oder nur mit einigen ? Wenn ja, mit welchen? Die Fragen 16 bis 18 werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung und die anderen EU-Mitgliedstaaten befinden sich zu Themen der Handelspolitik in einem ständigen Austausch mit der Europäischen Kommission. Die Themen, die Kommissionspräsident Juncker mit US-Präsident Trump in der gemeinsamen Erklärung vom 25. Juli aufgegriffen hat, waren bereits Gegenstand der Diskussionen der Europäischen Staats- und Regierungschefs beim informellen Europäischen Rat in Sofia am 17. Mai 2018. Im Anschluss an den Gipfel hat Kommissionspräsident Juncker die Bereiche benannt, die aus Sicht der EU für weitere Gespräche mit den USA in Frage kommen. Diese Themen finden sich auch in der gemeinsamen Erklärung vom 25. Juli wieder. 19. Gab es bilaterale Gespräche zwischen der deutschen und der französischen Regierung über die Frage einer möglichen Position im Vorfeld der Reise von EU-Kommissionspräsident Juncker in die USA, und wenn ja, in welchen Punkten unterschieden sich die beiden Positionen? Die Bundesregierung und die französische Regierung stimmen sich in handelspolitischen Themen fortlaufend ab. Sowohl Frankreich als auch Deutschland haben die Position der EU, die beim Europäischen Rat in Sofia am 17. Mai 2018 formuliert wurde, mitgetragen. 20. Zu welchen Ergebnissen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Gespräche zwischen EU-Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump zum Thema „Zugang von EU-Unternehmen zum US-amerikanischen Beschaffungsmarkt“ (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/nach-gespraechmit -trump-juncker-verteidigt-seinen-handelsdeal-1.4072716) geführt, und wird dies Teil der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA werden? Die Frage des Zugangs zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten ist nicht Gegenstand der gemeinsamen Erklärung von Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump und wird deshalb auch nicht Gegenstand der laufenden Sondierungsgespräche beider Seiten sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4986 21. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Bereiche von den künftigen Gesprächen mit den USA erfasst: a) Marktzugang im Bereich Waren und Zölle b) Marktzugang im Bereich Dienstleistungen c) Marktzugang im Bereich öffentliche Beschaffung d) Marktzugang im Bereich Ursprungsregeln e) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen f) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in Fragen technischer Handelshemmnisse g) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in Fragen der Lebensmittelsicherheit und Pflanzengesundheit, sowie Biotechnologie und Methoden der „modernen Landwirtschaft“ h) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Chemikalien i) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Kosmetika j) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema technische Erzeugnisse k) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) l) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Medizinprodukte m) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Pestizide n) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Arzneimittel o) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Textilien p) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Fahrzeuge q) Regelungen zum Thema nachhaltige Entwicklung r) Regelungen zum Thema Energie- und Rohstoffe s) Regelungen zum Thema Zoll- und Handelserleichterungen t) Regelungen zum Thema kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) u) Regelungen zum Thema zwischenstaatliche Streitbeilegung v) Regelungen zum Thema Wettbewerbspolitik w) Regelungen zum Thema geistiges Eigentum und geografische Angaben? Die Fragen 21 bis 21w werden gemeinsam beantwortet. Der Umfang der Gespräche zwischen der EU und den USA zu Handelsthemen wird sich im weiteren Verlauf erst noch konkretisieren. Die Bundesregierung kann sich zur Beantwortung der Fragen deshalb nur auf die veröffentlichte Erklärung vom 25. Juli stützen und die von der Europäischen Kommission mitgeteilten Informationen aus dem ersten Gespräch zwischen beiden Seiten vom 10. September 2018. Konkrete Details sind bislang nicht bekannt. Aus der gemeinsamen Erklärung zwischen Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump geht hervor, dass über Fragen des Marktzugangs für Industriegüter gesprochen werden soll, weshalb Frage a) – beschränkt auf Industriegüter – zu bejahen ist. Die Themen Landwirtschaft, öffentliche Beschaffung und Dienstleistungen sind nach Angaben der Europäischen Kommission nicht für Marktzugangsgespräche vorgesehen, so dass die Fragen 21b bis 21c verneint werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4986 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sollten die Sondierungsgespräche zu dem Ergebnis kommen, dass beide Seiten ein Abkommen über den Marktzugang von Industriegütern anstreben wollen, könnten in einem solchen Abkommen weitere Kapitel, wie etwa zu Ursprungsregeln und zur Zollabfertigung vorgesehen werden. Ob dies allerdings der Fall sein wird, ist derzeit völlig offen. Die Fragen 21d, 21s und 21u können deshalb derzeit nicht beantwortet werden. Zu den in den übrigen Buchstaben aufgeführten regulatorischen Themen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Regulatorische Themen sollen außerhalb eines möglichen Abkommens besprochen werden und sollen auf die ausdrücklich in der Erklärung vorgesehenen Themenbereiche begrenzt bleiben. 22. Inwiefern unterscheiden sich die im Joint U.S.-EU Statement genannten Sektoren , für die Handelsbarrieren gesenkt werden sollen („non-auto industrial goods, services, chemicals, pharmaceuticals, medical products, soybeans“ – vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-4687_en.htm), zu den Sektoren, die in den TTIP-Vereinbarungen inkludiert waren? In den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft wurde über ein Kapitel zu regulatorischer Zusammenarbeit und guter Regulierungspraxis verhandelt, zu dem verschiedene sog. Sektorannexe mit konkreten Zielen und Regelungen hinzukommen sollten. Die Europäische Kommission strebt in den Sondierungsgesprächen mit den USA – anders als im Rahmen der TTIP-Verhandlungen – keine Aufnahme von regulatorischen Themen in ein mögliches Handelsabkommen an. Weitere Unterschiede, auch inhaltlicher Natur, können beim jetzigen Gesprächsstand noch nicht dargelegt werden. 23. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der EU-Kommission bzw. im Rat der EU Überlegungen, weitere Sektoren in die Verhandlungen zur Senkung von Handelsbarrieren mit aufzunehmen, und wenn ja, welche? Welche Position vertritt die Bundesregierung hierzu? Der Bundesregierung sind solche Überlegungen nicht bekannt. Die Bundesregierung unterstützt einen eng ausgerichteten, auf Deeskalation zielenden Ansatz für die Gespräche mit den USA. Aus Sicht der Bundesregierung sollten Gespräche zwischen den Regulierungsbehörden auf rein freiwilliger Basis erfolgen, die regulatorische Autonomie der Regulierungsbehörden nicht angetastet werden und Schutzstandards der EU nicht beeinträchtigt werden. 24. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch das Thema Investor-Staat- Streitbeilegung bzw. Investitionsschutz Teil der Gespräche zwischen den USA und der EU, und welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Aufnahme solcher Regeln in einem künftigen Handels- bzw. Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und den USA? Welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die US-Regierung gegenüber der EU-Kommission in dieser Sache? Das Thema ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht Gegenstand der Sondierungsgespräche zwischen den USA und der EU. Die Bundesregierung unterstützt für die Sondierungsgespräche einen eng begrenzten Ansatz. Eine Position der US- Regierung hierzu ist nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4986 25. Welche Art der Zusammenarbeit im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) ist nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der EU und den USA geplant, falls dieser Bereich Teil der Gespräche ist? Dieser Bereich ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht Gegenstand der Sondierungsgespräche . 26. In welcher Form setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im Hinblick auf digitale Dienstleistungen und Güter und dem möglichen Ziel, einen grenzüberschreitenden Austausch von Daten herzustellen, das datenschutzrechtliche Niveau nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und mit Blick auf Onlinehandel das Level an Verbraucherschutz durch die E-Commerce -Richtlinie (2000/31/EG) nicht gesenkt werden? Dieser Bereich ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht Gegenstand der Sondierungsgespräche . Unabhängig davon dürfen aus Sicht der Bundesregierung Regelungen der EU zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre sowie zum Verbraucherschutz durch Vereinbarungen der EU mit Drittstaaten nicht beeinträchtigt werden. Das entspricht auch der Linie der Europäischen Kommission. Sie hat bereits in ihrer handelspolitischen Mitteilung „Handel für alle“ klargestellt, dass Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht Gegenstand der Verhandlungen über EU-Handelsabkommen sind und von diesen nicht berührt werden. Genauso wird in der Mitteilung betont, dass kein EU-Handelsabkommen zu einem niedrigeren Verbraucherschutzniveau in der EU führen darf. Die Bundesregierung setzt sich in den jeweiligen Beratungen auf EU-Ebene fortlaufend für dieses Ziel ein, insbesondere in Form von Stellungnahmen und durch Bewertung relevanter Textvorschläge. 27. Soll es nach Kenntnis der Bundesregierung Verhandlungen zum Thema Haftungsausschluss von Intermediären nach der E-Commerce-Richtlinie (2000/ 31/EG) und im Bereich irreführende geschäftliche Handlung nach i. S. d. § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geben? Dieser Bereich ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht Gegenstand der Sondierungsgespräche . 28. Durch welche aktiven Maßnahmen, die über die in der Antwort auf die Schriftliche Frage 69 des Abgeordneten Jürgen Trittin auf Bundestagsdrucksache 19/3762 genannten Markteffekte hinausgehen (vgl. www.bmwi.de/ Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2018/07-393.pdf?__blob= publicationFile&v=4), sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Versprechen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, die „EU kann mehr Sojabohnen aus der USA importieren und wird dies tun“, realisiert werden (siehe Statement von Jean-Claude Juncker vom 25. August 2018 http:// europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-18-4701_en.htm)? Hierzu sind keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 des Abgeordneten Jürgen Trittin auf Bundestagsdrucksache 19/3762 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4986 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein (nichtöffentliches) Zusatzdokument bzgl. der Vereinbarungen zu Sojabohnen und Flüssigerdgas, da in dem Joint U.S.-EU-Statement konkrete Details zu diesen Vereinbarungen fehlen (http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-4687_en.htm)? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es kein solches Zusatzdokument. Zum Import von Sojabohnen sowie zum Import von Flüssigerdgas sind zwei erläuternde Pressemitteilungen der Europäischen Kommission verfügbar (abrufbar unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4920_en.htm sowie unter http:// europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4768_en.htm). 30. Plant die Bundesregierung, auf nationaler Ebene Regelungen zu ergreifen bzw. sich auf EU-Ebene für Regelungen einzusetzen, die einen erhöhten Import von Soja aus den USA ermöglichen, und wenn ja, für welche? Solche Regelungen sind nicht geplant. 31. Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der Satz aus der Erklärung zu verstehen: „We will also work to reduce barriers and increase trade in [...] as well as soybeans“? Welche Handelsbarrieren gibt es aus Sicht der Bundesregierung zwischen der EU und den USA im Bereich der Sojabohnenimporte? 32. Soll es nach Kenntnis der Bundesregierung Änderungen bei der Kennzeichnung und Zulassung von genverändertem Soja geben, um Importe in die EU in großen Mengen zu erleichtern? Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet. Die Europäische Kommission hat bereits erläutert, dass keine Änderungen des europäischen Rechtsrahmens angestrebt und auch nicht Gegenstand der Gespräche sein werden. Sojaimporte müssen die in der EU geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllen. Der Umfang der Sojaimporte aus den USA hängt vom Preis und der Nachfrage auf dem europäischen Markt ab. 33. Wie viele in den USA zugelassenen und im Anbau verwendeten gentechnisch veränderten Sojasorten sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der EU nicht für den Import als Lebens- und Futtermittel zugelassen? Während in den USA ca. 25 gentechnisch veränderte Sojabohnensorten zugelassen sind, sind in der EU knapp 20 gentechnisch veränderte Sojabohnensorten (Angaben jeweils ohne Sorten, die aus der Kombination dieser Sorten neu gezüchtet wurden) zum Import zugelassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4986 34. Welche Jahresproduktionsmengen gentechnikfreier Sojabohnen sowie gentechnikfreier Sojafuttermittel sind laut Kenntnis der Bundesregierung auf dem US-Markt erhältlich (bitte in Tonnen sowie prozentual vom Gesamtproduktionsvolumen pro Jahr angeben) vor dem Hintergrund des stark wachsenden Anteils der gentechnikfreien Fütterung in Deutschland (vgl. www.ohnegentechnik. org/fileadmin/ohne-gentechnik/presse/p_180606_Rekordumsaetze_final.pdf, http://bio-markt.info/kurzmeldungen/lidl-bemueht-sich-um-soja-futtermittelohne -gentechnik.html und www.rewe.de/nachhaltigkeit/nachhaltig-einkaufen/ gruene-produkte/ohne-gentechnik/) sowie der Aussage von Bundesministerin Julia Klöckner, der europäische Sojabedarf werde nun voraussichtlich aus amerikanischen Importen bedient (siehe www.topagrar.com/news/Hometop -News-Soja-Deal-mit-den-USA-sehr-wichtig-fuer-Deutschland-9506140. html)? Im Jahr 2017 wurden nach Angaben des USDA National Agricultural Statistical Service auf 36,2 Millionen ha Soja angebaut, davon entfielen schätzungsweise 94 Prozent auf Soja mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Die gesamte Sojaernte belief sich auf 119,5 Millionen t. Für den internationalen Handel steht aus den USA GVO-freies Soja bisher nicht zur Verfügung, da keine Trennung von GVO- und GVO-freiem Soja erfolgt. Der Anteil gentechnikfreien Sojas am Gesamtsojaimport in die EU hat nur einen sehr geringen Umfang. Der Markt dafür wächst eher langsam, so dass die aktuellen Produktionszahlen in den USA keinen Hinweis darauf geben, ob US-Erzeuger in Zukunft einen ökonomischen Anreiz sehen, in die Erzeugung von GVO-freiem Soja bzw. in getrennte Warenströme zu investieren. 35. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Julia Klöckner auf EU-Ebene für die Schließung der Kennzeichnungslücke für tierische Produkte vorgeschlagen, bei deren Erzeugung gentechnisch veränderte Futtermittel zum Einsatz kommen ? Frau Bundesministerin Klöckner hat auch vor dem Hintergrund, dass es in der zurückliegenden Legislaturperiode auf europäischer Ebene zu dem Vorhaben kaum Unterstützung gab, keine konkreten Maßnahmen vorgeschlagen. 36. Durch welche Maßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Versprechen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, „die EU wird mehr Terminals bauen und Flüssigerdgas aus den USA importieren“, realisiert werden (siehe Statement von Jean-Claude Juncker vom 25. August 2018 http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-18-4701_en.htm)? Die Europäische Union hat LNG-Infrastrukturprojekte im Wert von mehr als 638 Mio. Euro kofinanziert oder eine Kofinanzierung zugesagt. Derzeit fördert die Europäische Union 14 Flüssiggasinfrastrukturprojekte. Diese Projekte sollen bis 2021 die vorhandene Reservekapazität von 150 Mrd. m³ um weitere 15 Mrd. m³ erhöhen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4986 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 37. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die verstärkte Kooperation mit den USA im Bereich Flüssigerdgas (LNG) aussehen? 38. Welche Vorstellungen und Positionen vertritt die Bundesregierung, wie eine verstärkte Kooperation mit den USA im Bereich Flüssigerdgas (LNG) aussehen sollte? Die Fragen 37 und 38 werden gemeinsam beantwortet. Derzeit liegen der Bundesregierung noch keine Kenntnisse bezüglich einer Strategie der Kommission für die verstärkte Kooperation zwischen der Europäischen Union und den USA im Bereich Flüssigerdgas vor. Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Import von LNG die Erdgasversorgung Europas diversifizieren und die Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union weiter stärken kann. In diesem Sinne ermöglicht europäische LNG-Infrastruktur unter anderem die direkte Anlieferung von LNG aus den USA. Die Eingehung von vertraglichen Lieferungen bleibt im liberalisierten Gasmarkt den privaten Marktbeteiligten freigestellt. 39. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Handelshemmnisse für nordamerikanisches LNG in Europa? Der europäische Gasmarkt ist offen für LNG-Importe aus Nordamerika. Ein Importhemmnis ergibt sich aus notwendigen US-Exportlizenzen für LNG-Exporte in die Europäische Union, welche von US-Behörden erteilt werden müssten. 40. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des CFO von EnBW, Thomas Kusterer, dass US-amerikanisches LNG aufgrund der zu hohen Preise „derzeit nicht wettbewerbsfähig“ (www.n-tv.de/wirtschaft/EnBW-haelt-US- Gas-fuer-zu-teuer-article20546618.html) in Deutschland ist? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass LNG in Europa im Preiswettbewerb mit Pipelinegas steht. Ungeachtet dessen, bezieht die Europäische Union bereits LNG-Importe. a) Wenn ja, was will die Bundesregierung unternehmen, um die Zusagen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker trotzdem umzusetzen ? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es bei der in der gemeinsamen Erklärung von Jean-Claude Juncker und Donald Trump angesprochenen Kooperation nicht um eine spezifisch deutsche sondern um eine Kooperation zwischen der Europäischen Union und den USA geht. b) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 40a wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4986 41. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Auslastungsgrad der bereits vorhandenen europäischen LNG-Terminals (bitte auflisten)? Terminal Auslastung Adriatic 17,43% Barcelona 8,05% Bilbao 9,58% Cartagena 3,60% Dragon Informationen liegen derzeit nicht vor Dunkerque 4,34% Fos Cavaou 21,69% Fos Tonkin 31,79% FSRU Independence 16,01% FSRU OLT Offshore Toscana 18,61% Huelva 9,89% Isle of Grain 0,38% Montoir de Bretagne 14,28% Mugardos 10,67% Panigaglia 20,58% Revythoussa 12,77% Rotterdam Gate 5,99% Sagunto 8,97% Sines 18,53% South Hook 11,91% Swinoujcie 10,95% Zeebrugge 4,03% Quelle: Gas Infrastructure Europe (Stand 2018; https://alsi.gie.eu/#/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4986 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 42. Wo sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Terminals entstehen, und in welcher Höhe soll der Bau finanziell durch die Europäische Union unterstützt werden? LNG Terminals im Bau Mitgliedsstaat Terminal EU-Kofinanzierung Griechenland Nordgriechenland 2 Mio. Euro (CEF) Griechenland Revithoussa 50,8 Mio. Euro (ERDF) Irland Shannon bisher keine Information Kroatien Krk 124 Mio. Euro (CEF) Polen Świnoujście bisher keine Information Schweden Gothenburg bisher keine Information Spanien Gran Canaria (Arinaga) bisher keine Information Spanien Teneriffa (Arico-Grandadilla) bisher keine Information Zypern Cyprus 101,2 Mio. Euro (CEF) Quelle: EU-Kommission (Stand 2018; http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4920_en.htm); CEF = Connecting Europe Facility, ERDF = European Regional Development Fund. 43. Welche Position vertritt die Bundesregierung bei der Frage, wo zusätzliche Terminals entstehen sollen und in welcher Höhe der Bau finanziell durch die Europäische Union unterstützt werden soll? Die Bundesregierung begrüßt privatwirtschaftliche Investitionen in die Gastransportinfrastruktur in Europa. Sie erlauben eine Diversifizierung der europäischen Gasversorgung und können die Gasversorgungssicherheit in Europa weiter erhöhen . Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Europäische Union richtet sich nach den entsprechend vorgegebenen Förderrahmen der europäischen Förderprogramme . 44. Welche Terminals sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland entstehen? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Deutschland derzeit Pläne für LNG-Importterminals an drei Standorten – Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven – sowie Pläne für ein „small-scale“ Terminal ohne Netzanbindung in Rostock. a) Will sich die Bundesregierung dafür einsetzen diese, analog dem LNG- Terminal in Swinoujscie, in die Liste der PCI (projects of common interests ) mit aufnehmen zu lassen? Sollten Anträge für die Aufnahme in die Liste der PCI gestellt werden, so würde die Bundesregierung diese unterstützen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4986 b) Welche Auswirkungen hätten deutsche LNG-Terminals nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Auslastung des LNG-Terminals in Swinouscje? Nach Kenntnis der Bundesregierung versorgt das Terminal in Swinoujscie vorranging den osteuropäischen Markt. Somit geht die Bundesregierung nicht davon aus, dass deutsche Terminals eine Auswirkung auf dessen Auslastung hätten. 45. Welche LNG-Projekte über den bisher noch nicht genehmigten ungebundenen Finanzkredit für die Beteiligung von Uniper an dem geplanten LNG- Terminal Goldboro (vgl. Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden auf Bundestagsdrucksache 19/2334, https://julia-verlinden.de/ userspace/NS/julia-verlinden/Dokumente/Dokumente_News/180523_ Antwort_BurReg_SF_Verlinden_LNG_Goldboro.pdf) unterstützt die Bundesregierung in Nordamerika mittels Finanzierungszusagen und/oder Beratungsleistungen staatlicher Banken (bitte einzelne Projekte, Finanzierungsinstrumente und Höhe der Mittel und ggf. Beteiligung staatlicher Banken auflisten)? Die KfW IPEX-Bank finanziert Rohstoffprojekte, die sowohl Import- als auch Exportinteressen der deutschen und europäischen Wirtschaft dienen. In diese Kategorie fallen auch die Finanzierung von Erdgas- bzw. LNG-Projekten. Hieraus ist keine Unterstützungsleistung für Einzelfälle durch die Bundesregierung herzuleiten . Finanzierungszusagen tätigte die KfW IPEX-Bank im Bereich LNG Nordamerika in 2018 über 121,6 Mio. USD und in 2017 über 35 Mio. USD. Das genannte Projekt Goldboro in Kanada ist das derzeit einzige, das die IPEX in beratender Tätigkeit unterstützt. Eine weitere Aufschlüsselung nach Einzelprojekten würde Rückschlüsse auf die Identität der Kreditnehmer ermöglichen und ist daher aufgrund des Bankgeheimnisses nicht möglich. Des Weiteren verweist die Bundesregierung auf die Ausführungen auf Bundestagsdrucksache 19/2334. 46. Aus welchen Lagerstätten (Ton, Sandstein etc.) wird das potentiell aus den USA für den Export in den nächsten Jahren vorgesehene LNG gewonnen, und wie viel Prozent wird nach Kenntnis der Bundesregierung mittels Fracking gefördert? Die genaue Herkunft des für LNG verwendeten Erdgases in den USA und der Anteil an „Schiefergas“ am LNG Export sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die U. S. Energy Information Administration (EIA) beziffert, dass rund 60 Prozent des in den Vereinigten Staaten geförderten und aufbereiteten Erdgases in 2017 aus „Schiefergas“-Lagerstätten stammte. 47. Aus welchen Staaten wird bisher hauptsächlich LNG in die EU bzw. Deutschland geliefert, und welche Entwicklungen erwartet die Bundesregierung in Zukunft vor dem Hintergrund der Vereinbarungen zwischen US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident Juncker und den Entwicklungen in anderen Staaten, die LNG exportieren wollen? Lieferanten von LNG für Europa sind u. a. Katar, Algerien, Nigeria, Norwegen und die USA (Quelle: BP Statistical Review of World Energy 2018). Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit steigenden Exportmengen die Weltmarktpreise für LNG sinken und sich somit die Wettbewerbsfähigkeit von LNG gegenüber Pipelinegas verbessert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4986 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 48. Wie ist die Klimabilanz von nordamerikanischem LNG vor dem Hintergrund des Energieaufwands für Förderung, Verflüssigung, und Transport sowie Methanleckagen entlang der Produktionskette aus Sicht der Bundesregierung zu bewerten – auch im Vergleich zu a) pipelinegebundenem Erdgas aus Norwegen, Russland, Niederlande und b) LNG aus Katar, Algerien, Norwegen und Nigeria, das von Deutschland bzw. der EU importiert wird? Die Fragen 48 bis 48b werden zusammen beantwortet. Die CO2-Emissionen von Brennstoffen können nach direkten und indirekten Emissionen unterschieden werden. Dabei umfassen die direkten Emissionen solche , die bei der Verbrennung des Brennstoffes zur Energiewandlung freigesetzt werden. Diese werden mit spezifischen Emissionsfaktoren beschrieben, wie sie beispielsweise für verschiedene Brennstoffe im Zuge der Emissionsberichterstattung im Rahmen des Emissionshandels als Referenzwerte für Berechnungsfaktoren festgelegt werden (Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 der Kommission vom 21. Juni 2012 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, vgl. www.dehst.de/SharedDocs/ downloads/DE/gesetze-verordnungen/MVO-AVR.pdf?__blob=publicationFile& v=2). Die indirekten Emissionen der Vorkette sind darin allerdings nicht enthalten. Die Vorkette umfasst im Allgemeinen sämtliche Tätigkeiten von der Gewinnung über die Aufbereitung bis hin zum Transport eines Brennstoffes. Über die mit dem Erdgasimport verbundenen Emissionen in den jeweiligen Erzeugerländern (USA, Katar, Algerien, Norwegen, Russland, Niederlande und Nigeria) können detaillierte Angaben nicht gemacht werden, da deren Monitoring in die Verantwortung der Erzeugerländer fällt bzw. erforderliche technologische, prozessbezogene und qualitative Grundlageninformationen der Bundesregierung im Einzelnen nicht bekannt sind. Die Bundesregierung hat im Rahmen eines Forschungsvorhabens mit dem Titel „Roadmap Erdgas“ eine kursorische Beurteilung der Klimawirkungen der konventionellen Erdgasförderung in Deutschland veranlasst. In der auf der Internetseite des Umweltbundesamtes veröffentlichten Kurzstudie werden auch auf Basis von dazu ausgewerteten Studien die Vorkettenemissionen aus konventionell gefördertem Erdgas in Europa eingeordnet. Der Bundesregierung ist aus der Kurzstudie bekannt, dass die Treibhausgasmengen über den Produktionslebensweg von Erdgas sich in 2014 wie folgt darstellten. in g/GJ CO2 CH4 N2O CO Niederlande 1077,5 83,8 0,0 1,3 Norwegen 3431,8 85,9 0,2 3,4 Russland 12797,0 147,7 0,1 6,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/4986 49. Wie hoch ist der jeweilige Anteil von pipelinegebundenem Erdgas und LNG, das nach Deutschland bzw. in die EU geliefert wird, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung in Zukunft, bzw. von welchen Szenarien geht sie vor dem Hintergrund der Pariser Klimaziele und der Energieunion aus? Deutschland importiert derzeit zu fast 100 Prozent pipelinegebundenes Erdgas. Im Durchschnitt importieren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu 85 Prozent pipelinegebundenes Erdgas und zu 15 Prozent LNG (Quelle: BP Statistical Review of World Energy 2018). Die Bundesregierung erwartet, dass der Bedarf Deutschlands an Erdgasimporten vor dem Hintergrund des Rückgangs der heimischen Förderung steigen wird. Aus Sicht der Bundesregierung kann LNG bei der Erreichung der nationalen, europäischen und im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimazielen einen Beitrag leisten. 50. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung mit Blick auf das Klimaschutzabkommen von Paris 2015, die Klimabilanz von nach Deutschland bzw. Europa importierten fossilen Brennstoffen in Zukunft verpflichtend zu dokumentieren und diese in die Berechnung der deutschen CO2-Emissionen mit einzubeziehen? a) Wenn ja, welche Bestrebungen sind das? b) Wenn nein, warum nicht? Für in Verkehr gebrachte Kraftstoffe besteht bereits nach § 37f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für Inverkehrbringer die Berichtspflicht über Erwerbsort, Ursprung und Treibhausgas (THG)-Emissionen pro Energieeinheit des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs. Die Bundesregierung plant über die bestehenden Regelungen hinaus derzeit keine verpflichtende Dokumentation der Klimabilanz von im Ausland auftretenden CO2-Emissionen aus Vorketten importierter fossiler Brennstoffe. Die Einbeziehung von im Ausland auftretenden CO2-Emissionen aus Vorketten importierter fossiler Brennstoffe in die offizielle Emissionsberichterstattung widerspräche dem im Rahmen der internationalen Emissionsberichterstattung vereinbarten Territorialprinzip, das systematisch und nach einheitlichen methodischen Regeln dafür sorgt, dass sämtliche mit Förderung, Transport und Nutzung fossiler Brennstoffe verbundenen Emissionen entlang der Wertschöpfungskette erfasst werden. Ein nationales oder regionales Abweichen von diesen internationalen Regeln würde neben weiteren Problemen zu Inkonsistenzen und Doppelzählungen führen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4986 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 51. a) Um den Abbau welcher Handelsbarrieren wird es im Bereich des Chemiesektors nach Kenntnis der Bunderegierung konkret gehen, vor dem Hintergrund , dass der Abbau von Handelsbarrieren in diesem Bereich in der Vereinbarung zwischen US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident Juncker explizit als Ziel genannt ist? b) Um welche Handelsbarrieren sollte es nach Auffassung der Bundesregierung gehen? c) Werden die Gespräche auch Regelungen erfassen, die unter die EU-Chemikalienverordnung REACH fallen? d) Gibt es Bereiche im Rahmen der Chemikalienregulierung, die aus Sicht der Bundesregierung definitiv nicht unter die Gespräche zum Abbau von Handelsbarrieren fallen sollten, und wenn ja, welche? Die Details der Sondierungsgespräche zum Thema Chemikalien sind noch nicht bekannt. Welche regulatorischen Themen in diesem Bereich diskutiert werden sollen, wird in der EU im Laufe der nächsten Wochen besprochen. Die Bundesregierung hat hierzu noch keine Position. 52. a) Um den Abbau welcher Handelsbarrieren wird es im Bereich des Pharmaziesektors nach Kenntnis der Bunderegierung konkret gehen, vor dem Hintergrund, dass der Abbau von Handelsbarrieren in diesem Bereich in der Vereinbarung zwischen US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident Juncker explizit als Ziel genannt ist? b) Um welche Handelsbarrieren sollte es nach Auffassung der Bundesregierung gehen? c) Gibt es Bereiche im Rahmen der Pharmazieregulierung, die aus Sicht der Bundesregierung definitiv nicht unter die Gespräche zum Abbau von Handelsbarrieren fallen sollten, und wenn ja welche? Die Details der Sondierungsgespräche zum Thema Arzneimittel sind noch nicht bekannt. Welche regulatorischen Themen in diesem Bereich diskutiert werden sollen, wird in der EU im Laufe der nächsten Wochen besprochen. Die Bundesregierung hat hierzu noch keine Position. Soweit es um das Thema Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln geht, so fällt dieses in die mitgliedsstaatliche Zuständigkeit für die Ausgestaltung ihrer jeweiligen nationalen Gesundheitssysteme (Artikel 168 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/4986 53. a) Um den Abbau welcher Handelsbarrieren wird es im Bereich des Dienstleistungssektors nach Kenntnis der Bunderegierung konkret gehen, vor dem Hintergrund, dass der Abbau von Handelsbarrieren in diesem Bereich in der Vereinbarung zwischen US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident Juncker explizit als Ziel genannt ist? b) Um welche Handelsbarrieren sollte es nach Auffassung der Bundesregierung gehen? c) Gibt es Bereiche im Rahmen des Dienstleistungssektors, die aus Sicht der Bundesregierung definitiv nicht unter die Gespräche zum Abbau von Handelsbarrieren fallen sollten, und wenn ja, welche? Die Fragen 53 bis 53c werden gemeinsam beantwortet. Die Details der Sondierungsgespräche zum Thema Dienstleistungen sind noch nicht bekannt. Welche regulatorischen Themen in diesem Bereich diskutiert werden sollen, wird in der EU im Laufe der nächsten Wochen besprochen. Die Bundesregierung hat hierzu noch keine Position. 54. a) Um den Abbau welcher Handelsbarrieren wird es im Bereich der Medizinprodukte nach Kenntnis der Bunderegierung konkret gehen, vor dem Hintergrund, dass der Abbau von Handelsbarrieren in diesem Bereich in der Vereinbarung zwischen US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident Juncker explizit als Ziel genannt ist? b) Um welche Handelsbarrieren sollte es nach Auffassung der Bundesregierung gehen? c) Gibt es Bereiche im Rahmen der Regulierung von Medizinprodukten, die aus Sicht der Bundesregierung definitiv nicht unter die Gespräche zum Abbau von Handelsbarrieren fallen sollten, und wenn ja, welche? Die Details der Sondierungsgespräche zum Thema Medizinprodukte sind noch nicht bekannt. Welche regulatorischen Themen in diesem Bereich diskutiert werden sollen, wird in der EU im Laufe der nächsten Wochen besprochen. Die Bundesregierung hat hierzu noch keine Position. 55. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Zeitplan, wann über die Frage der US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium aus der EU sowie über die europäischen Gegenmaßnahmen (im Original „We also will resolve the steel and aluminum tariff issues and retaliatory tariffs.“ www.whitehouse. gov/briefings-statements/remarks-president-trump-president-juncker-europeancommission -joint-press-statements/) mit den USA gesprochen wird? Beide Seiten haben vereinbart, die US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte sowie die Kompensationszölle der EU zu überprüfen. Einen konkreten Zeitplan gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dazu bislang nicht. 56. Wird die Abschaffung der US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium aus der EU eine Bedingung der EU sein für den Abschluss eines Zoll- oder Freihandelsabkommens mit den USA? Die Bundesregierung hält die von den USA auf Basis von Section 232 Trade Expansion Act 1962 erlassenen Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte u. a. aus der EU für WTO-rechtswidrig. Die Zölle sollten aufgehoben werden. Die EU sollte dann ebenfalls ihre Kompensationszölle aufheben. In der Verständigung zwischen Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump wurde das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4986 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gemeinsame Ziel festgehalten, die Thematik der Stahl- und Aluminiumzölle sowie der Kompensationszölle zu lösen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dies ebenfalls Thema der eingerichteten Executive Working Group ist. 57. Wird sich Deutschland dafür einsetzen, dass auch Gespräche über den Pariser Klimavertrag bzw. die Verbindung von Handels- und Umweltschutzzielen mit aufgenommen werden, wie von Frankreich gefordert (vgl. www. n-tv.de/politik/Macron-stiehlt-Merkel-die-Klima-Schau-article20135122. html; www.politico.eu/article/germany-gains-upper-hand-in-european-splitover -trump-trade-strategy/)? Die Bundesregierung unterstützt, dass sich die Sondierungsgespräche auf den in der Vereinbarung festgelegten Rahmen begrenzen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 58. Inwiefern sind die Vereinbarungen im Joint U.S.-EU Statement, Handelsbarrieren im Bereich der „non-auto-industrial goods“ abzubauen und einen „engen Dialog“ über Handelsvereinfachungen und den Abbau bürokratischer Hürden zu beginnen (vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT- 18-4687_en.htm), angesichts des Austritts der USA aus dem Pariser Klimaabkommen vereinbar mit dem Beschluss des Rats für Auswärtige Angelegenheiten vom 22. Mai 2018 (http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ ST-9120-2018-INIT/de/pdf), der besagt, dass die EU eine Freihandelsagenda verfolgen soll, die „die Werte und Normen der EU – einschließlich des Pariser Klimaschutzübereinkommens –“ propagiert? Die Europäische Union propagiert auch mit ihrer Handelspolitik ihre Werte und Normen einschließlich des Pariser Klimaschutzübereinkommens. Dies geschieht auf vielfache Art und Weise. Die Arbeiten der „Executive Working Group“ sind auf die in der Vereinbarung vom 25. Juli vorgesehenen Punkte begrenzt. 59. Sind in den Handelsgesprächen zwischen der EU und den USA auch einklagbare Nachhaltigkeitsregeln, wie Arbeitnehmerschutz und Umweltstandards , ein Thema, und wenn nein, mit welchen konkreten Vorschlägen setzt sich die Bundesregierung im Rat der EU für die Aufnahme einklagbarer Nachhaltigkeitsregeln in den Gesprächen bzw. einem künftigen Handelsabkommen zwischen der EU und den USA ein? Die Europäische Kommission und die US-Regierung führen Sondierungsgespräche zu den in der gemeinsamen Erklärung vom 25. Juli vorgesehenen Themen. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/4986 60. Inwieweit wird das in der EU geltende Vorsorgeprinzip (entsprechend Artikel 191 Absatz 2 der EU-Verträge über die Arbeitsweise der Europäischen Union) nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne der Vereinbarung und des angestrebten Abkommens als horizontales Prinzip verankert? 61. Inwieweit wird das Vorsorgeprinzip (entsprechend Artikel 191 Absatz 2 der EU-Verträge über die Arbeitsweise der Europäischen Union) nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne der Vereinbarung und des angestrebten Abkommens als nicht-tarifäres Handelshemmnis zu betrachten sein (bitte begründen )? Die Fragen 60 und 61 werden gemeinsam beantwortet. Das Vorsorgeprinzip ist im europäischen Primärrecht verankert und steht nicht zur Disposition. Das Vorsorgeprinzip ist nicht Gegenstand der Sondierungsgespräche . 62. Wie ist das in der EU geltende Vorsorgeprinzip vereinbar mit der Regulierungspraxis der USA, die auf dem sogenannten evidence based approach basiert sowie mit dem von EU-Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump geäußerten Ziel, alle nicht-tarifären Handelshemmnisse auf null zu senken (bitte begründen)? Die Frage der Vereinbarkeit des Vorsorgeprinzips mit der Regulierungspraxis der USA stellt sich in den anstehenden Gesprächen nicht. Wie in der Antwort zu Frage 61 ausgeführt, steht das europäische Vorsorgeprinzip nicht zur Disposition und ist auch nicht Gegenstand der Gespräche. Das in der Vereinbarung vorgesehene Ziel, nicht-tarifäre Handelshemmnisse im transatlantischen Handel vollständig zu eliminieren, ist im Kontext des Statements als politische Äußerung, nicht aber als tatsächliches Verhandlungsziel einzustufen. 63. Sind nach Einschätzung der Bundesregierung die gültigen Regelungen der Richtlinie EU/1107/2009 (Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln) und die Regelungen der Richtlinie 2001/18/EG (Freisetzungs-Richtlinie bezüglich gentechnisch veränderter Organismen) hinsichtlich der genannten Vereinbarung zwischen der EU und den USA und eines angestrebten Handelsabkommens als nicht-tarifäre Handelshemmnisse zu betrachten? Wenn nein, warum nicht? Gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung konträre Regulierungsauffassungen der Verhandlungspartner, und wenn ja, wie sehen diese aus? Die Sondierungsgespräche zwischen der Europäischen Kommission und der US- Administration fokussieren sich bezüglich eines möglichen Abkommens auf Industriezölle . Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, ob die USA die genannten EU-Regelungen als ungerechtfertigte Handelshemmnisse betrachten und wie sie dies ggf. begründen würden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4986 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 64. Inwieweit wird nach Einschätzung der Bundesregierung die entsprechend dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25. Juli 2018 zwingend zu erfolgende EU-Regulierung neuer Gentechnikverfahren (siehe http:// curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=204387&page Index=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=72751) im Rahmen der genannten Vereinbarung zwischen der EU und den USA und eines angestrebten Handelsabkommens als nicht-tarifäres Handelshemmnis identifiziert werden (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 63 wird verwiesen. 65. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Seiten des US- Handelspartners Positionen, welche den Vorgaben des EuGH-Urteils widersprechen ? Solche Positionen sind der Bundesregierung nicht bekannt. 66. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Umfang der Regulierung in den USA hinsichtlich verpflichtender Zulassungsverfahren, Risikobewertung und Kennzeichnung für neue gentechnische Verfahren wie Crispr/Cas9 bzw. für aus diesen Verfahren resultierende Produkte? Der Regelungsrahmen in den USA ist abhängig von der Art des jeweiligen Organismus bzw. Produktes. Für eine Überblicksdarstellung wird auf den „Bericht zur Regulierung, Deregulierung und Nicht-Regulierung von neuen molekularbiologischen Züchtungstechniken in ausgewählten Drittländern“ im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft verwiesen, Stand: 7. Juni 2018 (abrufbar unter: www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Gentechnik/_ Texte/Neue_molekularbiologische_Techniken.html) verwiesen. 67. Welche Reformen der Welthandelsorganisation (WTO) sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand der zukünftigen transatlantischen Verhandlungen sein (www.whitehouse.gov/briefings-statements/presidentdonald -j-trump-launches-new-reciprocal-trade-relationship-european-union/)? Die EU und die USA hatten sich gemeinsam mit Japan bereits am Rande der 11. WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2017 darauf verständigt, ihre Kooperation in der WTO zu verstärken, um gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen . Kommissionpräsident Juncker und US-Präsident Trump haben am 25. Juli vereinbart, mit Blick auf eine Modernisierung der Welthandelsorganisation (WTO) zusammen zu arbeiten. Die genauen Inhalte der Gespräche stehen noch nicht fest. Die Europäische Union hat ihre Vorschläge für eine Modernisierung der WTO am 18. September veröffentlicht (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-5786_ en.htm). Ziel dieser Bestrebungen ist es, das multilaterale Handelssystem zu stärken , gerade angesichts der aktuellen handelspolitischen Spannungen. Die Vorschläge umfassen u. a. neue Regelungen zur Schließung von Lücken im Regelwerk , beispielsweise mit Blick auf Industriesubventionen, um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und insbesondere marktverzerrendes Verhalten besser regulieren zu können. Zudem werden u. a. auch Anpassungen der Regelungen der WTO-Streitbeilegung (Dispute Settlement Understanding, DSU) vorgeschlagen, um die Streitschlichtung effizienter auszugestalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/4986 68. Welche Reformen der WTO sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, um einen fairen weltweiten Handel zu erreichen? Aus Sicht der Bundesregierung bedarf das multilaterale Handelssystem der WTO der Modernisierung, um den Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts gerecht werden zu können und gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie Transparenz sicherzustellen . Dazu bedarf es, wie von der Europäischen Union vorgeschlagen, einer Stärkung der Verhandlungs-, Monitoring- und Streitschlichtungsfunktion der WTO. Zum Beispiel sind neue Regelungen erforderlich, um nicht marktkonformes Verhalten besser regulieren zu können. Im Übrigen sollten neue Regelungen verstärkt zur Umsetzung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development Goals) beitragen, wie es beispielsweise im Rahmen der laufenden Verhandlungen zu Fischereisubventionen der Fall ist. Zudem bedarf es einer bedarfsgerechten Sonderbehandlung von Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Einhaltung der Regelungen muss außerdem durch die Stärkung der Überwachung und eine funktionierende Streitschlichtung sichergestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333