Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5012 19. Wahlperiode 16.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Müller, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4347 – Mängel in der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mangelt es an adäquater persönlicher Ausrüstung. Kampfbekleidung, Schutzwesten und Gefechtshelme in benötigter Stückzahl, in erforderlichen Größen und in zeitgemäßer Ausführung stehen der Bundeswehr nicht ausreichend zur Verfügung. Dieser Missstand ist inzwischen nicht nur der Bundesregierung bekannt, sondern durch zahlreiche Presseberichte auch der breiten Öffentlichkeit. Auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages bemängelt in seinem jüngsten Jahresbericht 2017 Defizite , hier beispielhaft: „Auch im Berichtsjahr 2017 gab es wieder Klagen über nicht ausreichend verfügbare Bekleidungsstücke“; „Lieferengpässe aufgrund von Verzögerungen im Vergabeverfahren“; „Bemängelt wurden auch gänzlich fehlende Bekleidungsstücke“; „Im Bereich der persönlichen Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten gibt es ebenfalls Defizite.“ Die Aufzählung ließe sich fortführen. Besonders scharf kritisiert der Wehrbeauftragte die mangelhafte Versorgung mit Schutzwesten („Das scheint absurd“). Die aufgabenorientierte Ausstattung mit dem Ziel der Wiedererlangung der umfassenden Befähigung der Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung muss dringend verbessert werden, so dass jede Soldatin und jeder Soldat bestmöglich geschützt ist. Die Wertschätzung und der Respekt vor unseren Soldatinnen und Soldaten verlangen nach einem Mindestmaß an entsprechender Ausstattung . V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Teile der Antwort zu den Fragen 2 und 5 sind als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft. Die Informationen stellen aufgrund der geforderten Detailtiefe eine schutzwürdige Zusammenstellung dar, da sie einen umfassenden Einblick in die weitere Bestandsentwicklung vermitteln und somit Rückschlüsse auf Fähigkeiten der Bundeswehr zulassen. Aufgrund der damit verbundenen nachtei- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5012 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ligen Auswirkungen auf die sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr ist – auch bei einer Anerkennung und Berücksichtigung des parlamentarischen Fragerechts – eine Einstufung erforderlich. Die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antworten sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. 1. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich der Beschaffung und Bereitstellung von Bekleidung und persönlicher Ausstattung, und wie beurteilt sie diesen? Ziel der Bundesregierung ist die bedarfsorientierte und zeitgerechte Ausstattung aller Angehörigen der Bundeswehr mit Bekleidung und persönlicher Ausrüstung zur optimalen Auftragserfüllung. Die Bekleidung und persönliche Ausrüstung ist kontinuierlich an den Bedarf sowie an die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Funktionalitäten und den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Durch die entsprechend eingeleiteten Maßnahmen wird eine spürbare Verbesserung der Bestands- und Versorgungslage erwartet. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 12b verwiesen. 2. Wie sehen die aktuellen und zukünftigen Bedarfe an moderner Kampfbekleidung , Schutzwesten und modernen Gefechtshelmen bei der Bundeswehr aus? Bisher wurden die Bedarfe an moderner Kampfbekleidung und Schutzwesten ausschließlich über die Personalumfänge der Einsätze abgeleitet und stellten sich wie folgt dar: Kampfbekleidungssatz Streitkräfte (KBS SK): 31 000 Sätze (aufgeteilt in 24 000 Sätze in 3-Farb-Tarndruck, 7 000 Sätze in 5-Farb-Tarndruck, ausreichend zur Versorgung von 8 000 Kontingentsoldaten), Schutzwesten: 32 000 Stück, Schutzklasse 4. Der Bedarf an modernen Gefechtshelmen beläuft sich auf 228 000 Stück. Mit der Reorientierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung wird eine standardisierte Vollausstattung aller Soldatinnen und Soldaten angestrebt. Der zukünftige Bedarf ist der als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage zu entnehmen.* Hinsichtlich der vorgenommenen Einstufung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Wie verhalten sich diese Bedarfe zum derzeitigen Bestand? Wie schnell kann der Minderbestand gedeckt werden? Die derzeitigen Bestände sind zur Deckung des aktuellen Bedarfs im Rahmen der Einsätze ausreichend. Um den zukünftigen Bedarf decken zu können, sind Beschaffungen im hierfür erforderlichen Umfang vorzunehmen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5012 Die Beschaffung der zur Bedarfsdeckung erforderlichen Mengen erfolgt in mehreren Schritten und wird nach derzeitiger Planung im Jahr 2031 abgeschlossen sein. Ergänzend wird auf die Antworten zu der Fragen 2 und 5 verwiesen. 4. Weisen die in diesen Bereichen von den Soldatinnen und Soldaten aktuell genutzten Artikel Mängel und Defizite auf, und wenn ja, welche, in welchem Maße und warum? Hinsichtlich der derzeit genutzten Kampfbekleidung und Schutzwesten sind keine Mängel oder Defizite bekannt. Auch der derzeitige allgemeine Gefechtshelm ist entsprechend seiner funktionalen Eigenschaften uneingeschränkt nutzbar. Er ist jedoch nicht mit den zu einem späteren Zeitpunkt in die Bundeswehr eingeführten Gehörschutzmodellen und Sprechsätzen kompatibel. Darüber hinaus bietet er nur sehr eingeschränkte Adaptionsmöglichkeiten für moderne Zusatzausstattungen. Dieses Defizit soll im Rahmen der Umsetzung des Projektes „aufgabenorientierte Ausstattung (aoA)“ durch die Einführung eines Gefechtshelms mit Gehörschutz und Kommunikationsanbindung beseitigt werden. 5. Welcher Finanzbedarf ergibt sich, um die in Frage 2 genannten Bedarfe zu decken (bitte nach Kampfbekleidungssatz Streitkräfte – KBS SK –, Modulare Ballistische Schutz- und Trageausstattung – MOBAST – und Gefechtshelmen sowie Jahr aufschlüsseln)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* Hinsichtlich der vorgenommenen Einstufung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung bei der schrittweisen Erreichung der aufgabenorientierten Ausstattung für alle aktiven und teil- bzw. nicht-aktiven Einheiten bzw. Verbände der jeweils gebilligten Struktur? Priorität 1: Kräfte zur nationalen Krisenvorsorge. Priorität 2: Kräfte der Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) 2023 zur Sicherstellung des Beitrages zum Readiness Action Plan (RAP) der NATO. Priorität 3: Kräfte der Zwischenschritte 1 (2023) und 2 (2027) gem. dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (FPBw) 2018. Priorität 4: Kräfte des Zwischenschritts 3 (2031) gem. dem FPBw 2018. 7. Werden ab dem Jahr 2019 zusätzliche sowie ausreichende Finanzmittel eingeplant , um die Bedarfe zu decken? Die Beschaffung des KBS SK und der Modularen Ballistischen Schutz- und Trageausstattung (MOBAST) der aoA wurde nach erfolgter parlamentarischer Befassung bis zum Jahr 2025 beauftragt. Andere Vorhaben, wie beispielsweise der * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5012 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gefechtshelm mit Gehörschutz und Kommunikationsanbindung, sollen im kommenden Jahr beauftragt werden. Eine entsprechende finanzielle Vorsorge wurde im Haushaltsaufstellungsverfahren für den Haushalt 2019 getroffen. 8. Wie ist der Stand der Einführung des Kampfbekleidungssatzes Streitkräfte (KBS SK)? a) Wie ist der aktuelle Planungsstand der Ausrüstung, auf der Zeitschiene sowie von der Menge und dem Finanzbedarf (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Fragen 8 und 8a werden zusammen beantwortet. Bis zum Ende des Jahres 2018 sollen 31 000 Sätze des KBS SK zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der Beschaffungsmengen sowie des hierzu erforderlichen Finanzbedarfs wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. b) Gibt es Verzögerungen, wenn ja welche und warum? Für den Aufwuchs bis zum Jahr 2021 gibt es nach derzeitigem Stand keine Verzögerungen . c) Ist die Umsetzung der Initiative ausreichend haushalterisch hinterlegt? Wenn nein, warum nicht? Die für die Beschaffung des KBS SK erforderlichen Ausgabenmittel sind bis zum Jahr 2031 finanzplanerisch berücksichtigt. Die Beschaffung von rund 140 000 weiteren Sätzen KBS SK einschließlich des erforderlichen Regenerationsbedarfs wurde bereits bis zum Jahr 2025 beauftragt. d) Gibt es Probleme z. B. im Hinblick auf Stückzahlen, Kompatibilität und Schutzwirkung, und wenn ja welche? Probleme hinsichtlich der Stückzahlen, Kompatibilität und Schutzwirkung sind nicht bekannt. 9. Kann die Einführung des Systems Modulare Ballistische Schutz- und Trageausstattung (MOBAST) wie geplant umgesetzt werden? Falls nein, wodurch ist die Verzögerung verursacht? Das Projekt MOBAST befindet sich aktuell noch im Ausschreibungsverfahren. Ob die aktuellen Zeitlinien eingehalten werden können, ist in erster Linie davon abhängig, wie hoch der Änderungsbedarf an den von den Bietern vorgestellten Mustern ist. 10. Ist die Beschaffung der Modularen Ballistischen Schutz- und Trageausstattung (MOBAST) ausreichend haushalterisch hinterlegt? Die Beschaffung von rund 70 000 weiteren MOBAST einschließlich des erforderlichen Regenerationsbedarfs wurde bereits bis zum Jahr 2025 beauftragt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5012 11. Wie ist der Stand der Umsetzung der Initiative „Ballistischer Schutz für den Kopf“? Die Initiative „Ballistischer Schutz für den Kopf“ wird nicht weiterverfolgt. Die Kernforderungen dieser Initiative werden mit dem neuen Gesamtprojekt aoA, das die Kampfbekleidung (KBS SK), den ballistischen Körperschutz (MOBAST) und einen Gefechtshelm mit Gehörschutz und Kommunikationsanbindung beinhaltet, umgesetzt. 12. Wie stellt sich die Ausstattung der Soldatinnen und Soldaten mit Bekleidungsstücken dar? a) Welche Probleme in der Versorgung gibt es und woraus resultieren sie? Die Fragen 12 und 12a werden zusammen beantwortet. Die Versorgung der Soldatinnen und Soldaten wurde in der Vergangenheit durch die Misswirtschaft der ehemaligen privaten Gesellschafter und der dadurch verursachten finanziellen Schieflage des LHBw-Konzerns im Jahr 2014 beeinträchtigt . Darüber hinaus führte der Wechsel von der bisherigen konzeptionellen Ausrichtung auf die Einsätze zur jetzigen Reorientierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung zu einer erheblichen Bedarfserhöhung, die zu Versorgungsproblemen führt. Hinzu kommen unter anderem Vorgaben für die Bedarfsanerkennung und -deckung und die begrenzten Fertigungskapazitäten der Industrie, die kurzfristige Bestandserhöhungen sowie die Deckung von Ad-hoc-Bedarfen erschweren. b) Was unternimmt die Bundesregierung, um diese Mängel schnellstmöglich zu beheben? Zur Behebung der identifizierten Störgrößen wurden verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Der zukünftige kontinuierliche finanzielle Aufwuchs des betreffenden Haushaltstitels wird durch die Einrichtung einer planungszyklus- und priorisierungsunabhängigen strategischen Finanzlinie erreicht. Hierdurch soll der Aufwuchs einer streitkräfteübergreifenden, den taktischen Erfordernissen entsprechenden aoA in mehreren Schritten bis zum Jahr 2031 gewährleistet werden. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 5 verwiesen. Mit dem Abschluss langfristiger Lieferverträge des Bekleidungsdienstleisters über das derzeitige Leistungsvertragsende hinaus ist eine langfristige Erhöhung und Bindung industrieller Fertigungskapazitäten beabsichtigt. Zudem wurden die ministerielle Arbeitsgruppe Bekleidungsmanagement und ein Beauftragter für Bekleidung und persönliche Ausrüstung berufen. Es wird zudem erwartet, dass die Operationalisierung eines beschleunigten Beschaffungsverfahrens dazu führt, dass sich der Zeitansatz für die Beschaffung marktüblicher und marktnaher Artikel zukünftig verringert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5012 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, im Rahmen der Ausbildung andere Schutzwesten zu benutzen als im Auslandseinsatz? In welchem Umfang findet die unterschiedliche Nutzung derzeit noch statt? Die Nutzung anderer Schutzwestenmodelle, die nicht in den Auslandseinsätzen verwendet werden, zu Ausbildungszwecken ist nicht die beste Lösung, zur Durchführung der notwendigen Ausbildung (z. B. Schießausbildung an Handwaffen ) aber zumindest teilweise in der Übergangszeit sowohl zielführend als auch unvermeidbar. Soldaten sollten, wenn immer möglich, unter realistischen Bedingungen ausgebildet werden und üben („train as you fight“). Das betrifft auch die persönliche Ausrüstung und Schutzausstattung. Eine entsprechende Verbesserung der Situation wird kontinuierlich durch die Erhöhung der verfügbaren Bestände moderner Schutzwesten erreicht werden. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Frage 5 verwiesen. 14. Wie hoch sind derzeit die Bedarfslücken bei der Versorgung mit den Essenspaketen (Einmannpackung, EPa)? Wie lautet der aktuelle Plan zur Auffüllung der Lager (bitte Haushaltsjahr, Stückzahlen und Kostenvolumen angeben)? Der Soll-Bestand an Individualverpflegung/Einmannpackung (EPa) beträgt 483 000 Stück, der Ist-Bestand liegt bei 369 807 Stück. Der Lagerbestand an Individualverpflegung/EPa wurde im Monat September 2018 durch die kurzfristige Beschaffung von EPa des NATO-Partners Frankreich signifikant erhöht. Der aktuelle Plan zur Auffüllung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Haushaltsjahr Beschaffung der Einzelbestandteile der EPa (Stück) Ausgabenvolumen für Einzelkomponenten der EPa Einsatzvorrat Verpflegung 2018 660.000 13 Mio. € Einsatzvorrat Verpflegung 2019 285.000 6 Mio. € Einsatzvorrat Verpflegung 2020 670.000 14 Mio. € Einsatzvorrat Verpflegung 2021 670.000 14 Mio. € Einsatzvorrat Verpflegung 2022 670.000 14 Mio. € Bei den Einzelbestandteilen (Lebensmitteln) für den Einsatzvorrat Verpflegung handelt es sich um nicht handelsübliche, nach bundeswehrspezifischen Vorgaben gefertigte und verpackte Lebensmittel, die unter Berücksichtigung entsprechender Einschränkungen (in Bezug auf Transport und Lagerungstemperatur) in allen Klimazonen gemäß geltender NATO-Bestimmungen einsetzbar sind. Diese Einzelbestandteile werden auf der Grundlage eines Beschaffungsplanes aus Rahmenverträgen abgerufen und durch das Verpflegungsamt der Bundeswehr als EPa zusammengeführt und gepackt. Die Beschaffung berücksichtigt dabei die erforderlichen Produktionsmöglichkeiten der Rahmenvertragspartner. So werden z. B. Einzelbestandteile bereits im Jahr 2018 (ca. 330 000 Stück) beschafft, die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5012 jedoch erst für die Produktion bzw. das Packen im ersten bzw. dritten Quartal 2019 benötigt werden. Dadurch reduziert sich die Beschaffungsmenge im Jahr 2019 (285 000 Stück), die jedoch nur die aktuellen Planungen berücksichtigt. Die kurzfristige Beschaffung beim NATO-Partner Frankreich ist bei der Beschaffungsmenge der Einzelbestandteile im Jahr 2018 nicht berücksichtigt. Für das Jahr 2019 ist zudem eine Änderung der Bevorratungshöhen des Einsatzvorrates vorgesehen, die sich derzeit noch in der ministeriellen Abstimmung befindet . Eine darauf ausgerichtete erweiterte Beschaffung über den für das Jahr 2019 aufgeführten Umfang (285 000 Stück) hinaus ist beabsichtigt. Hierfür wurde bereits eine entsprechende haushalterische Vorsorge getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333