Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5021 19. Wahlperiode 16.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4705 – Fortschritt des Glasfaserausbaus im ersten Quartal 2018 im Vergleich zur vorangegangenen Legislaturperiode V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Artikel der Wochenzeitung „WirtschaftsWoche“ (www.wiwo.de/politik/ deutschland/digitalpolitik-altkanzler-schmidt-wollte-glasfaser-spitzenreiter-werden/ 20811640.html) wird, unter Berufung auf ein nicht veröffentlichtes Dokument der Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (Aktenzeichen B 136/51074; Bundesarchiv), beschrieben, dass diesem bereits 1981 vom damaligen Bundespostminister Kurt Gscheidle ein 30-Jahres-Plan für den bundesweiten Ausbau des Glasfasernetzes vorgelegt wurde. Dieser sah vor, ab 1985 jedes Jahr ein Dreißigstel des Bundesgebietes mit Glasfaserkabeln zu verkabeln. Dazu kam es nicht. Helmut Schmidts Nachfolger als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Helmut Kohl, beschließt nach dem Wahlsieg der CDU 1983, Privatfernsehen einzuführen und beginnt daher, das Kabelfernsehnetz auszubauen (www.wiwo.de/my/politik/deutschland/verpatzter-glasfaserausbauhelmut -kohl-und-das-leerrohr-sind-schuld/20811084.html). 1. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, wurden im ersten Quartal 2018 (1. Januar 2018 bis 1. April 2018) bewilligt (bitte getrennt aufschlüsseln)? 2. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, sind im ersten Quartal 2018 (1. Januar 2018 bis 1. April 2018) abgeflossen (bitte getrennt aufschlüsseln)? 3. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, wurden im ersten Quartal 2017 (1. Januar 2017 bis 1. April 2017) bewilligt (bitte getrennt aufschlüsseln)? 4. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, sind im ersten Quartal 2017 (1. Januar 2017 bis 1. April 2017) abgeflossen (bitte getrennt aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5021 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, wurden im ersten Quartal 2016 (1. Januar 2016 bis 1. April 2016) bewilligt (bitte getrennt aufschlüsseln)? 6. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, sind im ersten Quartal 2016 (1. Januar 2016 bis 1. April 2016) abgeflossen (bitte getrennt aufschlüsseln)? 7. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, wurden im ersten Quartal 2015 (1. Januar 2015 bis 1. April 2015) bewilligt (bitte getrennt aufschlüsseln)? 8. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, sind im ersten Quartal 2015 (1. Januar 2015 bis 1. April 2015) abgeflossen (bitte getrennt aufschlüsseln)? 9. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, wurden im ersten Quartal 2014 (1. Januar 2014 bis 1. April 2018) bewilligt (bitte getrennt aufschlüsseln)? 10. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, sind im ersten Quartal 2014 (1. Januar 2014 bis 1. April 2014) abgeflossen (bitte getrennt aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau wurde ausschließlich der Ausbau von Glasfaserstrecken gefördert. Daher erstreckt sich die Förderung auch in FTTC-Projekten, bei denen die Endkundenanbindung über Kupferkabel erfolgt , auf die Glasfaserzuleitung zum Kabelverzweiger/Multifunktionsgehäuse. Insgesamt wurden bisher im Bundesförderprogramm 755 Anträge zum Ausbau der Netzinfrastruktur mit einem Fördervolumen von rd. 3,5 Mrd. Euro bewilligt. Das Bundesförderprogramm ist Ende 2015 gestartet, sodass für die jeweils ersten Quartale der nachgefragten Jahre 2014 und 2015 grundsätzlich keine Förderdaten existieren. Eine Auflistung von Förderdaten zum Bundesförderprogramm nach Quartalen ist nicht möglich, da die Bewilligungen nach Aufrufen erteilt wurden und diese nicht identisch mit den nachgefragten Zeiträumen sind. Der Mittelabfluss im Bundesförderprogramm setzte auch rechtlich bedingt, durch die teilweise europaweiten und komplexen Ausschreibungen mit anschließender Vergabe, erst 2017 ein. Der Mittelabfluss im Bundesförderprogramm beträgt über alle Projekte rd. 50 Mio. Euro. (Beratungsleistungen: 33 018 314,08 Euro und Infrastrukturprojekte: 16 374 608,35 Euro – Stand: 5. Oktober 2018). Der Mittelabfluss ist projektbedingt auch abhängig von verschieden externen Faktoren und wird stetig ansteigen. Im Übrigen wird auf die auf der Internetseite des BMVI verfügbaren Informationen zum Abfluss von Fördermitteln und zur Umsetzung von Förderprojekten verwiesen (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/digitalacker-FAQ.html?nn= 12830). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333