Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/506 19. Wahlperiode 23.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Fabio De Masi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/369 – Flexibles Arbeiten in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Arbeitswelt ist eine anhaltende Entgrenzung der Arbeitszeit zu beobachten (www.igmetall.de/der-entgrenzung-und-dem-verfall-von-arbeitszeitentgegenwirken -8967.htm). Die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit verschwimmen für immer mehr Beschäftigte, deren Arbeitszeit flexibel gestaltet ist. Sie arbeiten in Gleitzeitmodellen, Vertrauensarbeitszeit oder auf Abruf. Für manche führen flexible Arbeitszeitmodelle zu mehr Autonomie, für viele aber zu Arbeitsverdichtung, Entgrenzung und vermehrtem Stress (DGB-Index: Gute Arbeit, Report 2011). Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Flexibilitätsanforderungen dem Unternehmensinteresse folgen und die Arbeitsmenge nicht in der vereinbarten Zeit zu bewältigen ist. Dann kann flexibles Arbeiten zu gesundheitlichen Belastungen führen (vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016: Arbeitszeitreport Deutschland 2016; vgl. Böckler Impuls 13/2017). Mit mobilen Geräten können Beschäftigte ihre Arbeit überall und zu jeder Zeit erledigen. Rund ein Viertel der Beschäftigten ist auch außerhalb der Arbeitszeit telefonisch oder per E-Mail erreichbar (vgl. WISO DISKURS 04/2016). Viele sehen darin eine Chance, Arbeit und Leben besser zu vereinbaren, wie Beispiele zeigen. Mobile Arbeit löst aber nicht nur Probleme, sie kann auch neue schaffen, wenn sie nicht klar geregelt wird. Aus Sicht der Fragesteller verliert Arbeit ihre Grenzen, Arbeitszeiten werden nicht erfasst, nicht bezahlt und ufern aus. Als eines der Schwerpunktthemen in der Tarifauseinandersetzung 2017 nennt der Vorsitzende der IG Metall die Arbeitszeit. Dabei gehe es ihm darum, die Souveränität im Umgang mit der Zeit zurückzugewinnen: „Wir wollen nicht hinnehmen, dass Flexibilität immer nur zu Lasten der Arbeitnehmer gehen soll“ (www.finanztreff.de/news/ig-metall-will-arbeitszeit-souveraenitaet-undtarifbindung -staerken/11837528). Mit dieser Kleinen Anfrage möchten sich die Fragesteller einen Überblick über die aktuelle Lage des flexiblen Arbeitens in Deutschland verschaffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/506 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung flexible Arbeitszeiten und wie viele ein starres Arbeitszeitmodell (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Beschäftigten angeben; bitte sowohl nach Geschlecht als auch nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen, Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern differenzieren)? Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Die folgenden Tabellen basieren auf Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlich stattfindenden Arbeitgeberbefragung von rund 16 000 Betrieben aller Wirtschaftszweige und Betriebsgrößenklassen. Die Angaben sind repräsentativ für die rund 2,1 Millionen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Insgesamt waren 2016 in diesen Betrieben etwa 38,9 Millionen Personen beschäftigt. Fragen zu flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen von Regelungen zu Arbeitszeitkonten wurden im IAB-Betriebspanel im Jahr 2002 erstmals erhoben und bis 2008 nur in geraden Jahren gestellt. Seit dem Jahr 2009 sind im IAB-Betriebspanel zwar jährlich Fragen zu Regelungen zu Arbeitszeitkonten enthalten, die Abfrage in den ungeraden Jahren unterscheidet sich jedoch von der in den geraden Jahren. Aus diesem Grund wird im Folgenden jeweils lediglich eine Zeitreihe der geraden Jahre dargestellt. In den Fragen wird nicht nach Geschlecht der betroffenen Person differenziert. Der Begriff „flexible Arbeitszeitmodelle“ wird in der Praxis unterschiedlich verstanden, was Auswirkungen auf die Validität der Daten von Beschäftigtenbefragungen hat. Die Flexibilität des Arbeitszeitmodells kann auch beim Vorhandensein von Arbeitszeitkonten unterschiedlich ausgeprägt sein, bspw. über Regelungen zu festen Kernarbeitszeiten. Die Anzahl und den Anteil der Beschäftigten mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten können der Tabelle 1 entnommen werden. Tabelle 1: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Beschäftigten mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten, im Zeitverlauf 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Absolut (in Tsd.) 13.671 15.070 16.676 17.454 18.966 20.756 Anteil (in %) 42% 45% 49% 49% 52% 56% Quelle: IAB-Betriebspanel. Basis: alle Betriebe. Die Anzahl und den Anteil der Beschäftigten mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Bundesländern können der Tabelle 2 entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/506 Tabelle 2: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Beschäftigten mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Bundesländern, im Zeitverlauf 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Schleswig-Holstein Tsd. 367 328 412 458 525 543 % 36% 32% 38% 42% 47% 47% Hamburg Tsd. 348 393 469 391 411 449 % 41% 40% 48% 37% 39% 46% Niedersachsen Tsd. 1181 1311 1449 1554 1735 1899 % 40% 42% 48% 48% 52% 55% Bremen Tsd. 162 162 173 217 227 257 % 47% 50% 52% 61% 62% 67% Nordrhein-Westfalen Tsd. 2.838 2.973 3.473 3.647 3.711 4.000 % 40% 41% 48% 48% 48% 50% Hessen Tsd. 1.169 1.221 1.244 1.351 15.89 1.633 % 45% 46% 46% 48% 53% 55% Rheinland-Pfalz Tsd. 485 548 674 692 780 931 % 35% 37% 42% 43% 47% 55% Baden-Württemberg Tsd. 2.207 2.557 2.640 2.897 3.269 3.479 % 48% 54% 55% 58% 63% 65% Bayern Tsd. 2.324 2.646 2.893 2.917 3.354 3.780 % 44% 48% 52% 50% 56% 60% Saarland Tsd. 176 194 191 228 230 247 % 39% 43% 44% 50% 51% 56% Berlin Tsd. 542 587 676 579 599 717 % 43% 45% 49% 42% 45% 49% Brandenburg Tsd. 311 346 428 469 441 509 % 37% 40% 48% 52% 50% 55% Mecklenburg-Vorpommern Tsd. 222 257 295 291 311 339 % 36% 42% 48% 47% 51% 55% Sachsen Tsd. 668 763 805 868 919 960 % 43% 47% 50% 52% 54% 57% Sachsen-Anhalt Tsd. 330 360 438 465 412 507 % 39% 41% 50% 52% 47% 57% Thüringen Tsd. 341 422 415 427 453 505 % 40% 48% 48% 48% 51% 56% Gesamt Tsd. 13.671 15.070 16.676 17.454 18.966 20.756 % 42% 45% 49% 49% 52% 56% Quelle: IAB-Betriebspanel. Basis: alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/506 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aufgrund der Umstellung der Wirtschaftszweigklassifikation auf die WZ08 sind verlässliche Zeitreihen nach Wirtschaftszweigen erst ab dem Jahr 2010 möglich. Die Anzahl und den Anteil der Beschäftigten mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Wirtschaftszweigen können der Tabelle 3 entnommen werden. Tabelle 3: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Beschäftigten mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Wirtschaftszweigen, im Zeitverlauf 2010 2012 2014 2016 Land-/Forstwirtschaft Tsd. 108 136 141 147 % 31% 36% 39% 38% Bergbau/Energie/Wasser Tsd. 377 377 403 427 % 69% 65% 74% 77% Nahrung/Genuss Tsd. 370 369 325 440 % 46% 44% 42% 55% Verbrauchsgüter Tsd. 332 321 361 379 % 57% 55% 65% 67% Produktionsgüter Tsd. 918 973 962 858 % 66% 67% 69% 66% Investitions-/Gebrauchsgüter Tsd. 2.997 2.958 3.269 3.440 % 74% 72% 75% 78% Baugewerbe Tsd. 835 893 997 1.028 % 41% 43% 47% 48% Großhandel/KFZ-Handel Tsd. 1.042 979 1.000 1.065 % 44% 42% 42% 44% Einzelhandel Tsd. 1.018 1.121 1.215 1.510 % 35% 38% 41% 50% Verkehr und Lagerei Tsd. 736 852 877 1.046 % 43% 46% 45% 56% Information und Kommunikation Tsd. 403 497 478 472 % 46% 52% 48% 46% Gastgewerbe Tsd. 267 326 416 572 % 19% 22% 26% 34% Finanz- und Versicherungsdienstl. Tsd. 676 602 683 642 % 60% 56% 61% 63% Wirtschaftl., wiss., und freiberufl. DL Tsd. 2.152 2.279 2.592 2.784 % 46% 45% 50% 50% Erziehung und Unterricht Tsd. 448 522 548 749 % 33% 36% 40% 49% Gesundheits- und Sozialwesen Tsd. 1.638 1.915 2.131 2.693 % 40% 44% 47% 53% Sonstige Dienstleistungen Tsd. 253 324 336 366 % 29% 36% 37% 40% Org. ohne Erwerbscharakter Tsd. 214 244 264 291 % 39% 42% 46% 50% Öffentliche Verwaltung Tsd. 1.890 1.769 1.967 1.848 % 74% 75% 78% 78% Gesamt Tsd. 16.676 17.454 18.966 20.756 % 49% 49% 52% 56% Quelle: IAB-Betriebspanel. Basis: alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/506 Die Anzahl und den Anteil der Beschäftigten mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Betriebsgrößenklassen können der Tabelle 4 entnommen werden. Tabelle 4: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Beschäftigten mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Betriebsgröße, im Zeitverlauf 2006 2008 2010 2012 2014 2016 1 bis 10 Beschäftigte Tsd. 972 1.054 1.231 1.402 1.560 1.673 % 15% 16% 18% 21% 23% 25% 11 bis 50 Beschäftigte Tsd. 2.485 2.963 3.594 3.924 4.090 4.748 % 31% 35% 41% 42% 44% 49% 51 bis 500 Beschäftigte Tsd. 6.168 6.703 7.064 7.500 8.250 8.935 % 53% 55% 58% 60% 63% 65% Mehr als 500 Beschäftigte Tsd. 4.046 4.350 4.786 4.629 5.065 5.400 % 63% 68% 74% 70% 72% 75% Gesamt Tsd. 13.671 15.070 16.676 17.454 18.966 20.756 % 42% 45% 49% 49% 52% 56% Quelle: IAB-Betriebspanel. Basis: alle Betriebe. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. 2. Wie viele Betriebe bieten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2002 flexible Arbeitszeitmodelle an, wie viele ein starres Arbeitszeitmodell, wie viele beides (bitte jeweils jährlich aufgeschlüsselt sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Betrieben angeben; sowohl nach Bundesländern , Wirtschaftszweigen als auch Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern differenzieren; bitte ebenfalls nach Bundesländern differenzieren; siehe Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1402)? Die folgenden Tabellen basieren auf Daten des IAB-Betriebspanels. Weitere Hinweise dazu können der Antwort zu Frage 1 entnommen werden. Die Anzahl und den Anteil der Betriebe mit vorhandenen, geplanten und keinen Regelungen zu Arbeitszeitkonten können der Tabelle 5 entnommen werden. Tabelle 5: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe mit vorhandenen, geplanten und keinen Regelungen zu Arbeitszeitkonten, im Zeitverlauf 2002 2004 2006 2008 Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % vorhanden 440 21% 449 22% 526 26% 466 23% geplant 47 2% 46 2% 25 1% 40 2% weder noch 1.635 77% 1.553 76% 1.487 73% 1.507 75% Gesamt 2.122 100% 2.049 100% 2.038 100% 2.013 100% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/506 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2010 2012 2014 2016 Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % vorhanden 526 26% 578 28% 657 32% 732 35% geplant 25 1% 24 2% 40 2% 28 1% weder noch 1.487 73% 1.454 70% 1.382 66% 1.336 64% Gesamt 2.038 100% 2.066 100% 2.078 100% 2.096 100% Quelle: IAB-Betriebspanel; Abweichungen in der Summe bzw. von 100% aufgrund von Rundungen möglich. Die Anzahl und den Anteil der Betriebe mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Bundesländern können der Tabelle 6 entnommen werden. Tabelle 6: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Bundesländern , im Zeitverlauf 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Schleswig-Holstein Tsd. 20 15 14 13 18 21 23 24 % 26% 21% 20% 17% 24% 28% 30% 31% Hamburg Tsd. 5 5 4 8 8 10 16 13 % 9% 11% 8% 16% 16% 19% 32% 26% Niedersachsen Tsd. 47 44 39 42 47 51 60 73 % 25% 24% 21% 23% 25% 27% 32% 38% Bremen Tsd. 4 3 3 4 5 6 5 7 % 26% 20% 19% 24% 30% 35% 34% 44% Nordrhein-Westfalen Tsd. 79 80 74 83 101 102 109 127 % 19% 20% 19% 21% 25% 25% 26% 31% Hessen Tsd. 32 37 35 36 36 42 45 50 % 21% 25% 23% 24% 24% 27% 29% 32% Rheinland-Pfalz Tsd. 13 17 22 20 24 24 30 37 % 12% 17% 22% 20% 23% 24% 30% 36% Baden-Württemberg Tsd. 55 64 67 76 65 89 104 110 % 20% 24% 26% 29% 24% 33% 38% 40% Bayern Tsd. 81 72 65 78 96 92 112 126 % 24% 22% 20% 23% 28% 27% 32% 35% Saarland Tsd. 5 5 4 5 6 7 8 8 % 21% 19% 19% 22% 26% 30% 32% 32% Berlin Tsd. 14 14 13 16 16 17 21 29 % 17% 18% 16% 20% 20% 21% 24% 32% Brandenburg Tsd. 9 14 13 14 22 26 26 29 % 13% 21% 21% 22% 34% 40% 40% 44% Mecklenburg-Vorpommern Tsd. 11 11 8 11 13 16 18 17 % 22% 22% 18% 23% 28% 33% 37% 37% Sachsen Tsd. 32 36 27 30 36 38 42 41 % 26% 30% 24% 27% 32% 33% 37% 36% Sachsen-Anhalt Tsd. 16 15 14 16 17 19 18 21 % 25% 24% 24% 27% 30% 32% 32% 37% Thüringen Tsd. 16 17 14 17 18 17 19 20 % 23% 26% 23% 27% 30% 28% 31% 34% Gesamt Tsd. 440 449 417 466 526 578 657 732 % 21% 22% 21% 23% 26% 28% 32% 35% Quelle: IAB-Betriebspanel. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/506 Die Anzahl und den Anteil der Betriebe mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Wirtschaftszweigen können der Tabelle 7 entnommen werden. Aufgrund der Umstellung der Wirtschaftszweigklassifikation auf die WZ08 sind verlässliche Zeitreihen nach Wirtschaftszweigen erst ab dem Jahr 2010 möglich. Tabelle 7: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Wirtschaftszweigen , im Zeitverlauf 2010 2012 2014 2016 Land-/Forstwirtschaft Tsd. 12 15 18 18 % 24% 28% 33% 30% Bergbau/Energie/Wasser Tsd. 8 9 9 10 % 51% 53% 49% 59% Nahrung/Genuss Tsd. 6 8 8 9 % 20% 25% 27% 35% Verbrauchsgüter Tsd. 10 9 10 12 % 36% 33% 40% 48% Produktionsgüter Tsd. 13 11 13 13 % 51% 45% 53% 54% Investitions-/Gebrauchsgüter Tsd. 46 45 46 52 % 43% 42% 44% 51% Baugewerbe Tsd. 64 72 84 87 % 30% 32% 37% 38% Großhandel/KFZ-Handel Tsd. 43 43 47 48 % 25% 25% 28% 29% Einzelhandel Tsd. 56 62 72 88 % 22% 24% 29% 36% Verkehr und Lagerei Tsd. 23 22 22 25 % 27% 26% 26% 31% Information und Kommunikation Tsd. 15 15 18 21 % 28% 29% 33% 36% Gastgewerbe Tsd. 19 24 29 36 % 13% 16% 20% 24% Finanz- und Versicherungsdienstl. Tsd. 16 15 15 16 % 26% 24% 25% 26% Wirtschaftl., wiss., und freiberufl. DL Tsd. 80 97 117 126 % 23% 27% 31% 33% Erziehung und Unterricht Tsd. 19 18 19 22 % 34% 31% 32% 37% Gesundheits- und Sozialwesen Tsd. 52 62 75 82% % 24% 29% 34% 37% Sonstige Dienstleistungen Tsd. 14 21 24 30 % 13% 20% 23% 28% Org. ohne Erwerbscharakter Tsd. 11 11 13 16 % 25% 25% 30% 37% Öffentliche Verwaltung Tsd. 19 19 18 20 % 63% 67% 68% 76% Gesamt Tsd. 526 578 657 732 % 26% 28% 32% 35% Quelle: IAB-Betriebspanel. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/506 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Anzahl und den Anteil der Betriebe mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Betriebsgröße können der Tabelle 8 entnommen werden. Tabelle 8: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Betriebsgröße , im Zeitverlauf 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 1 bis 10 Beschäftigte Tsd. 232 241 220 240 269 298 347 382 % 14% 15% 15% 16% 18% 20% 23% 25% 11 bis 50 Beschäftigte Tsd. 151 150 135 162 187 206 227 259 % 37% 38% 34% 40% 45% 45% 49% 54% 51 bis 500 Beschäftigte Tsd. 53 54 58 59 65 69 78 85 % 58% 60% 62% 61% 65% 67% 72% 74% Mehr als 500 Beschäftigte Tsd. 4 4 4 5 5 5 5 5 % 75% 79% 77% 83% 85% 82% 85% 84% Gesamt Tsd. 440 449 417 466 526 578 657 732 % 21% 22% 21% 23% 26% 28% 32% 35% Quelle: IAB-Betriebspanel. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. 3. Wie viele Betriebe machen seit 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung Gebrauch von den erweiterten gesetzlichen Möglichkeiten für Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten nach dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) (bitte differenziert aufgelistet nach Wirtschaftszweigen, Bundesländern, Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern sowie Tarifgebundenheit und Vorhandensein eines Betriebsrates )? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Arbeitszeiten in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 18/9499 verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Wie viele Beschäftigte haben seit 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten nach dem SGB IV (bitte jeweils jährlich aufgeschlüsselt sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Beschäftigten angeben; sowohl nach Geschlecht, Bundesländern, Wirtschaftszweigen als auch Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern differenzieren)? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die Zahl der Beschäftigten mit Wertguthaben nach dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch – SGB IV (auch Langzeit - oder Lebensarbeitszeitkonten genannt). Die Studie, auf die in der Antwort zu Frage 3 verwiesen wird, trifft nur Aussagen zur Zahl der Betriebe, die Wertguthaben anbieten, aber nicht zur Zahl der Wertguthabeninhaber. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/506 5. In wie vielen Betrieben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung so genannte Vertrauensarbeitszeitregelungen, bei denen die Arbeitszeit der Mitarbeiter üblicherweise nicht vom Arbeitgeber erfasst wird (bitte jährlich angeben für den Zeitraum seit 2002 sowie differenziert aufgelistet nach Wirtschaftszweigen , Bundesländern, Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern)? Nach Regelungen zu Vertrauensarbeitszeiten wird im IAB-Betriebspanel seit dem Jahr 2004 in einem zweijährigen Rhythmus in den geraden Jahren gefragt. Zeitreihen nach Wirtschaftszweigen sind, aufgrund der Umstellung der Wirtschaftszweigklassifikation auf die WZ08, erst ab dem Jahr 2010 möglich. Tabelle 9 kann die Anzahl und der Anteil der Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit nach Wirtschaftszweigen entnommen werden. Tabelle 9: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit nach Wirtschaftszweigen 2010 2012 2014 2016 Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Land-/Forstwirtschaft 11 22% 15 28% 18 31% 17 30% Bergbau/Energie/Wasser 5 29% 5 30% 5 30% 4 23% Nahrung/Genuss 4 13% 5 16% 6 23% 6 23% Verbrauchsgüter 7 24% 6 21% 5 19% 7 28% Produktionsgüter 5 21% 5 20% 6 25% 5 22% Inv./Gebrauchsgüter 23 22% 28 26% 29 28% 27 26% Baugewerbe 37 17% 35 16% 50 22% 40 18% Großhandel/KFZ-Handel 39 23% 40 23% 48 28% 43 26% Einzelhandel 41 16% 45 18% 62 25% 52 21% Verkehr und Lagerei 15 18% 17 20% 28 33% 18 22% Information und Kommunikation 26 49% 24 45% 38 68% 28 49% Gastgewerbe 27 19% 27 19% 38 26% 32 21% Finanz- und Versicherungsdienstl. 25 41% 29 46% 30 49% 27 44% Wirtschaftl., wiss., und freiberufl. Dienstl. 113 33% 126 36% 158 43% 138 37% Erziehung und Unterricht 16 29% 23 40% 22 37% 19 32% Gesundheits- und Sozialwesen 58 28% 67 31% 86 40% 70 32% Sonstige Dienstleistungen 25 24% 24 24% 35 33% 34 32% Org. o. Erwerbscharakter 17 38% 20 45% 23 51% 23 52% Öffentl. Verwaltung 6 20% 6 20% 7 26% 8 30% Gesamt 499 25% 543 27% 693 33% 599 29% Quelle: IAB-Betriebspanel. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/506 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 10 kann die Anzahl und der Anteil der Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit nach Betriebsgröße entnommen werden. Tabelle 10: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit nach Betriebsgröße 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % 1 bis 10 Beschäftigte 211 14% 218 15% 388 26% 365 24% 389 26% 493 33% 418 28% 11 bis 50 Beschäftigte 66 17% 64 16% 110 27% 100 24% 118 26% 153 33% 134 28% 51 bis 500 Beschäftigte 17 19% 22 24% 31 33% 31 32% 33 34% 43 40% 43 38% mehr als 500 Beschäftigte 1 26% 2 34% 3 46% 3 49% 3 47% 3 55% 3 53% Gesamt 295 14% 306 15% 532 27% 499 25% 543 27% 693 33% 599 29% Quelle: IAB-Betriebspanel. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/506 Tabelle 11 kann die Anzahl und der Anteil der Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit nach Bundesländern entnommen werden. Tabelle 11: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit nach Bundesland 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Schleswig- Holstein 14 19% 13 19% 25 36% 21 32% 26 37% 27 36% 26 34% Hamburg 5 11% 6 12% 19 40% 15 31% 14 28% 24 47% 25 49% Niedersachsen 27 15% 29 16% 56 31% 50 27% 54 29% 70 37% 65 34% Bremen 2 13% 7 43% 6 41% 7 46% 7 45% 10 60% 9 56% Nordrhein- Westfalen 54 13% 80 20% 114 28% 114 28% 104 25% 157 38% 139 34% Hessen 22 14% 30 20% 37 25% 36 24% 41 27% 50 33% 41 26% Rheinland- Pfalz 11 11% 15 16% 21 21% 32 32% 36 35% 40 40% 33 32% Baden-Württemberg 29 11% 29 11% 47 18% 52 20% 66 25% 71 26% 59 22% Bayern 71 21% 41 13% 102 31% 75 22% 100 30% 123 35% 94 27% Saarland 5 22% 3 14% 6 28% 5 27% 6 28% 6 27% 8 32% Berlin 13 16% 16 21% 23 29% 22 27% 22 26% 29 33% 23 26% Brandenburg 6 9% 6 10% 15 23% 13 20% 13 20% 14 21% 14 21% Mecklenburg- Vorpommern 4 9% 5 10% 12 26% 8 18% 9 19% 11 23% 11 23% Sachsen 20 17% 14 12% 25 22% 27 24% 25 22% 34 30% 30 27% Sachsen- Anhalt 8 12% 4 6% 12 20% 9 15% 8 14% 12 21% 10 17% Thüringen 5 8% 8 12% 12 19% 13 21% 14 22% 15 25% 12 21% Gesamt 295 14% 306 15% 533 27% 499 25% 544 27% 693 33% 599 29% Quelle: IAB-Betriebspanel. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. 6. Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung so genannte Vertrauensarbeitszeitregelungen, bei denen die Arbeitszeit der Mitarbeiter üblicherweise nicht vom Arbeitgeber erfasst wird (bitte jährlich angeben für den Zeitraum seit 2002 in absoluten Zahlen und als Anteil an allen Beschäftigten; bitte nach Qualifikation, vertraglicher Arbeitszeit, Geschlecht , Bundesländern, Wirtschaftszweigen und Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern differenzieren)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Der Begriff „Vertrauensarbeitszeit “ wird in der Praxis sehr unterschiedlich verstanden. Beschäftigtenbefragungen können daher keine validen Daten zum Umfang der Vertrauensarbeitszeit liefern. Auch aus den betrieblichen Nutzung (siehe Antwort zu Frage 5) kann nicht auf die Zahl der betroffenen Beschäftigten geschlossen werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/506 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung im Homeoffice (bitte nach Geschlecht, Wirtschaftszweig, Qualifikation, Einkommen, vertraglicher Arbeitszeit, Anzahl der geleisteten Überstunden, Anzahl der jeweiligen Haushaltsmitglieder und eigenen Kinder sowie nach Bundesländern differenziert ausweisen; bitte zudem nach dem jeweiligen Umfang der Tätigkeit im Homeoffice differenzieren: gesamte Arbeitszeit, bis zu drei Viertel der Arbeitszeit, bis zur Hälfte der Arbeitszeit , weniger häufig, unregelmäßig), und bei wie vielen dieser Arbeitsverhältnisse liegt außerdem eine Betriebsvereinbarung zu flexiblen Arbeitszeiten vor? Die Frage wird auf Basis der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 beantwortet. Die Arbeitszeitbefragung ist eine Primärdatenerhebung, die mit einer repräsentativen Telefonbefragung von rund 20 000 Personen Daten zur Arbeitszeitgestaltung in Deutschland und den damit verbundenen Aspekten der Gesundheit sowie von körperlicher und mentaler Belastung erfasst. Die Sonderauswertung der BAuA- Arbeitszeitbefragung 2015 zeigt, dass neun Prozent der abhängig Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber Homeoffice oder Telearbeit vereinbart haben. Die Auswertungen nach Geschlecht, Wirtschaftszweig, Qualifikation, Einkommen , vertraglicher Arbeitszeit, Anzahl der geleisteten Überstunden, Anzahl der Haushaltsmitglieder und Bundesländern auch unter Berücksichtigung des Umfangs der Tätigkeit im Homeoffice können der untenstehenden Tabelle 12 entnommen werden. Es ist zu beachten, dass die berichteten Ergebnisse für abhängig Beschäftigte bis zum Alter von 65 Jahren mit mindestens 10 Arbeitsstunden pro Woche gelten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/506 Tabelle 12 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/506 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Methodischer Hinweis zur Tabelle: Die Ergebnisse aus der BAuA-Arbeitszeitbefragung (siehe Tabelle oben; 9 Prozent der abhängig Beschäftigten arbeiten (auch) im Home0ffice) bewegen sich in ihrer Größenordnung zwischen Auswertungen zum Thema Homeoffice aus dem Mikrozensus und dem SOEP. Dabei ist zu beachten, dass der interessierende Sachverhalt in diesen Befragungen unterschiedlich erfasst wird. Im Mikrozensus 2014 wird gefragt „Haben Sie ihre Erwerbstätigkeit in den letzten drei Monaten zu Hause ausgeübt?“. Im SOEP 2014 wird gefragt „Kommt es vor, dass Sie Ihre Beschäftigung zu Haus ausüben?“ In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 wird gefragt „Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber Telearbeit oder Homeoffice vereinbart?“. Der Bundesregierung liegen keine Angaben dazu vor, bei wie vielen dieser Arbeitsverhältnisse eine Betriebsvereinbarung zu flexiblen Arbeitszeiten vorliegt. 8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der im Homeoffice tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit 2002 entwickelt (bitte jährlich aufgeschlüsselt angeben)? In der BAuA-Arbeitszeitbefragung liegen keine Ergebnisse für Entwicklung der im Home- Office tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit 2002 vor. Nach Berechnungen des DIW ist der Anteil der abhängig Beschäftigten, die (auch) von zu Hause arbeiten, zwischen den Jahren 2002 und 2004 mit leichten Schwankungen auf einem etwa gleichbleibenden Niveau geblieben. Zwischen den Jahren 2008 und 2011 ging der Anteil der im Homeoffice beschäftigten zurück und stagnierte seitdem (vgl. Brenke, DIW-Wochenbericht 5-2016); vgl. für die Jahre 2013 bis 2015 auch BMAS, Monitor Mobiles und entgrenztes Arbeiten, 2015, wobei die diesbezüglichen Ergebnisse, die im Monitor auf Basis der entsprechenden Linked Personnel Panel-Beschäftigtenbefragungswellen aufbereitet sind, lediglich deutsche Betriebe des privaten Sektors ab 50 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erfassen. 9. Wie viele Betriebe bieten nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit an, im Homeoffice zu arbeiten (bitte sowohl in absoluten als auch in relativen Zahlen ausweisen; bitte zum Vergleich die Werte für die vergangenen zehn Jahre benennen)? Diese Frage kann anhand der Daten des IAB für die Jahre 2014 und 2016 beantwortet werden (siehe Tabelle 13). Die Daten gelten nur für Betriebe der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten. Tabelle 13: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe, die mindestens einem Teil der Belegschaft die Nutzung von Homeoffice anbieten Relativer Anteil Absolute Anzahl (in Tsd.) 2014 30,4% 20 2016 36,6% 26 Quelle: Linked Personnel Panel Betriebsbefragung 2016; hochgerechnete Werte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/506 10. Wie viele Beschäftigte nutzten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2002 und 2016 die Möglichkeit, ein Sabbatical zu nehmen (bitte jährlich für den Zeitraum seit 2002 in absoluten Zahlen und als Anteil an allen Beschäftigten angeben; sowohl nach Qualifikation, vertraglicher Arbeitszeit, Geschlecht und Bundesländern, Wirtschaftszweigen, Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 11. Wie viele Betriebe bieten nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Beschäftigten die Möglichkeit an, ein Sabbatical zu nehmen (bitte jährlich angeben für den Zeitraum seit 2002 sowie differenziert aufgelistet nach Wirtschaftszweigen , Bundesländern, Betriebsgröße bis zu zehn, von elf bis zu 50, von 51 bis zu 500 und mehr als 500 Mitarbeitern, Tarifgebundenheit und Vorhandensein eines Betriebsrates)? Im IAB-Betriebspanel werden die Arbeitgeber danach gefragt, ob es im Betrieb die Möglichkeit gibt, größere Arbeitszeitguthaben u. a. auch für Langzeitfreistellungen (Sabbaticals) anzusparen (auf separaten Langzeitkonten oder im Rahmen von regulären Arbeitszeitkontenregelungen). Entsprechende Informationen liegen im zweijährigen Rhythmus seit 2002 (mit Ausnahme von 2004) vor. Zeitreihen nach Wirtschaftszweigen sind aufgrund der Umstellung der Wirtschaftszweigklassifikation auf die WZ08 erst ab 2010 möglich. Zu beachten ist, dass bei den folgenden Angaben andere Möglichkeiten, die unter Umständen von Betrieben geboten werden, um sich für einen längeren Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen – z. B. durch unbezahlten Urlaub –, nicht erfasst werden. Tabelle 14: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe, die die Möglichkeit bieten, größere Arbeitszeitguthaben für Langzeitfreistellungen (Sabbaticals) anzusparen, nach Betriebsgröße 2002 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % 1 bis 10 Beschäftigte 4 <0,5% 5 <0,5% 7 <0,5% 7 <0,5% 13 1% 19 1% 12 1% 11 bis 50 Beschäftigte 3 1% 4 1% 7 2% 5 1% 14 3% 17 4% 19 4% 51 bis 500 Beschäftigte 2 3% 3 3% 3 3% 3 3% 6 6% 8 7% 11 10% mehr als 500 Beschäftigte <0,5 5% <0,5 6% 1 10% 1 10% 1 15% 1 19% 1 19% Gesamt 10 <0,5% 12 1% 17 1% 16 1% 34 2% 45 2% 44 2% Quelle: IAB-Betriebspanel. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/506 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 15: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe, die die Möglichkeit bieten, größere Arbeitszeitguthaben für Langzeitfreistellungen (Sabbaticals) anzusparen nach Wirtschaftszweigen 2010 2012 2014 2016 Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Land-/Forstwirtschaft <0,5 <0,5% 1 2% 1 1% 1 1% Bergbau/Energie/Wasser <0,5 2% 1 3% <0,5 3% <0,5 2% Nahrung/Genuss <0,5 1% <0,5 <0,5% <0,5 <0,5% <0,5 <0,5% Verbrauchsgüter <0,5 <0,5% 1 3% <0,5 1% <0,5 2% Produktionsgüter <0,5 1% <0,5 1% 1 3% 1 3% Inv./Gebrauchsgüter 1 1% 3 2% 3 3% 3 2% Baugewerbe 2 1% 5 2% 4 2% 4 2% Großhandel/KFZ-Handel <0,5 <0,5% 1 1% 4 2% 2 1% Einzelhandel <0,5 <0,5% 3 1% 3 1% 5 2% Verkehr und Lagerei 1 1% 3 3% 2 2% 1 1% Information und Kommunikation 1 2% 1 2% 3 5% 1 2% Gastgewerbe 1 <0,5% 1 1% 1 1% 2 1% Finanz- und Versicherungsdienstl. <0,5 <0,5% <0,5 1% <0,5 <0,5% <0,5 1% Wirtschaftl., wiss., und freiberufl. Dienstl. 3 1% 5 1% 8 2% 9 2% Erziehung und Unterricht 2 4% 2 3% 3 5% 4 7% Gesundheits- und Sozialwesen 1 <0,5% 4 2% 6 3% 6 3% Sonstige Dienstleistungen <0,5 <0,5% 1 1% 2 2% 1 1% Org. o. Erwerbscharakter <0,5 1% <0,5 1% 1 3% 1 1% Öffentl. Verwaltung 2 6% 3 11% 2 9% 3 10% Gesamt 16 1% 34 2% 45 2% 44 2% Quelle: IAB-Betriebspanel. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/506 Tabelle 16: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe, die die Möglichkeit bieten, größere Arbeitszeitguthaben für Langzeitfreistellungen (Sabbaticals) anzusparen, nach Bundesland 2002 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Schleswig- Holstein <0,5 <0,5% <0,5 <0,5% <0,5 1% 1 1% 1 2% 2 3% 2 3% Hamburg <0,5 <0,5% <0,5 <0,5% 1 2% <0,5 1% 1 1% 2 4% 1 2% Niedersachsen <0,5 <0,5% 1 <0,5% 1 1% 2 1% 4 2% 5 3% 4 2% Bremen <0,5 <0,5% <0,5 1% <0,5 1% <0,5 1% <0,5 2% <0,5 3% 1 3% Nordrhein- Westfalen 1 <0,5% 2 1% 2 <0,5% 2 <0,5% 4 1% 9 2% 8 2% Hessen 1 1% 1 1% 2 1% 1 <0,5% 2 2% 4 3% 3 2% Rheinland- Pfalz 1 1% 1 1% 1 1% 1 1% 2 2% 1 1% 3 3% Baden- Württemberg 1 <0,5% 2 1% 3 1% 2 1% 4 1% 4 1% 3 1% Bayern 3 1% 2 1% 6 2% 5 1% 8 2% 9 2% 9 2% Saarland <0,5 <0,5% <0,5 1% <0,5 1% <0,5 <0,5% <0,5 1% 1 3% 1 2% Berlin <0,5 <0,5% 1 1% 1 1% 1 1% 1 1% 2 2% 3 4% Brandenburg <0,5 <0,5% <0,5 1% <0,5 <0,5% 1 1% 1 1% 1 2% 1 1% Mecklenburg -Vorpommern <0,5 <0,5% <0,5 1% <0,5 <0,5% <0,5 <0,5% <0,5 1% 1 2% 1 2% Sachsen <0,5 <0,5% <0,5 <0,5% <0,5 <0,5% 1 1% 2 2% 2 2% 3 3% Sachsen-Anhalt 1 1% 1 1% <0,5 1% <0,5 1% 1 2% 1 2% 1 1% Thüringen <0,5 <0,5% <0,5 <0,5% <0,5 <0,5% <0,5 <0,5% 1 1% 1 1% 1 2% Gesamt 10 <0,5% 12 1% 17 1% 16 1% 34 2% 45 2% 44 2% Quelle: IAB-Betriebspanel. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/506 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Basis für die folgenden Auswertungen bilden die privatwirtschaftlichen Betriebe mit mindestens fünf Beschäftigten. Tabelle 17: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe, die die Möglichkeit bieten, größere Arbeitszeitguthaben für Langzeitfreistellungen (Sabbaticals) anzusparen, nach Tarifbindung (Branchen- oder Firmentarifvertrag 2002 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tarifbindung nein 5 <0,5% 4 <0,5% 8 1% 5 <0,5% 14 1% 22 2% 23 2% ja 5 1% 8 1% 10 1% 10 2% 20 3% 23 4% 21 3% Gesamt 10 <0,5% 12 1% 17 1% 15 1% 34 2% 45 2% 44 2% Quelle: IAB-Betriebspanel. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich; Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte . Lesebeispiel: Im Jahr 2016 boten 3 Prozent der tarifgebundenen Betriebe (21.000) ihren Beschäftigten die Möglichkeit, größere Arbeitszeitguthaben für Langzeitfreistellungen (Sabbaticals) anzusparen. Tabelle 18: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Betriebe, die die Möglichkeit bieten, größere Arbeitszeitguthaben für Langzeitfreistellungen (Sabbaticals) anzusparen, nach Betriebsrat 2002 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Tsd. % Betriebs - rat nein 4 <0,5% 6 1% 8 1% 5 1% 16 2% 24 2% 22 2% ja 2 2% 3 3% 3 3% 3 3% 6 6% 4 4% 8 7% Gesamt 7 1% 9 1% 11 1% 8 1% 22 2% 29 3% 30 3% Quelle: IAB-Betriebspanel. Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen möglich; Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte . Lesebeispiel: Im Jahr 2016 boten 2 Prozent der Betriebe ohne Betriebsrat (22.000) ihren Beschäftigten die Möglichkeit, größere Arbeitszeitguthaben für Langzeitfreistellungen (Sabbaticals) anzusparen. 12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über gesundheitliche Folgen von flexiblem Arbeiten? Welche Studien sind ihr hierzu bekannt, und zu welchem Ergebnis kommen sie jeweils? Neuere Erkenntnisse zu Auswirkungen flexiblen Arbeitens liegen im Arbeitszeitreport 2016 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vor. Abrufbar unter www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2398.html. In Einklang mit bisheriger Forschung (z. B. Costa, G., Åkerstedt, T., Nachreiner, F., Baltieri, F., Carvalhais, J., Folkard, S. & Silvério, J. (2004). Flexible working hours, health, and well-being in Europe: Some considerations from a SALTSA project. Chronobiology International, 21, 831–844; Costa, G., Sartori, S. & Åkerstedt , T. (2006). Influence of flexibility and variability of working hours on health and well-being. Chronobiology International, 23,1125–1137.) zeigen die Analysen auf Basis der BAuA Arbeitszeitbefragung 2015, dass höhere zeitliche Handlungsspielräume der Beschäftigten bei der Arbeit mit besserer Gesundheit einhergehen . Beschäftigte mit hohen Einflussmöglichkeiten auf ihre Arbeitszeit berichten außerdem deutlich seltener gesundheitliche Beschwerden (vgl. Abb. 4.2 BAuA Arbeitszeitreport 2016, S. 58). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/506 In Studien wurde berichtet, dass Beschäftigte, deren Arbeitszeit sich betriebsbedingt häufig ändert, einen schlechteren Gesundheitszustand aufweisen und insgesamt unzufriedener mit ihrer Arbeit sind (z. B. Bohle, P., Quinlan, M., Kennedy, D. & Williamson, A. (2004). Working hours, work-life conflict and health in precarious and „permanent“employment. Revista de Saúde Pública, 38, 19 bis 25.). Die Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 bestätigen dies (vgl. BAuA Arbeitszeitreport 2016, S. 69). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333