Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5071 19. Wahlperiode 16.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4679 – Geplante Exportbürgschaften zugunsten der Siemens AG u. a. für Lieferungen von Bahngütern an die Türkei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut mehrerer Pressequellen bemüht sich ein Industriekonsortium unter Führung der Siemens AG um einen Auftrag zur Modernisierung des türkischen Eisenbahnwesens mit einem bezifferten Auftragswert in Höhe von rund 35 Mrd. Euro (www.spiegel.de/plus/tuerkei-freie-bahn-fuer-recep-tayyip-erdogan-mitdeutschem -geld-a-00000000-0002-0001-0000-000159308823; www.derwesten. de/wirtschaft/tuerkei-will-mit-deutscher-hilfe-sein-bahn-netz-modernisierenid 215288399.html). Entscheidungen hierüber sollen in Zusammenhang mit einem Staatsbesuch des Präsidenten der türkischen Republik, Recep Tayyip Erdoğan, in der Bundesrepublik Deutschland, stehen (www.heise.de/tp/features/ Tuerkei-Des-Sultans-bundesrepublikanische-Kleider-4166162.html?seite=all). 1. Sind die o. a. Presseinformationen zutreffend, dass sich die Türkei bereits um Zinsabsicherungen und zinsgünstige Kredite zur Lieferung von Produkten des Bahnwesens bei der Bundesregierung bemüht hat und noch bemüht? Bei der Bundesregierung liegen keine Anträge zur Zinsabsicherung oder auf zinsgünstige Kredite vor. 2. Ist über eine Exportbürgschaft schon entschieden, und wenn ja, bis in welche Höhe soll die Bundesrepublik Deutschland für die Türkei haften, und wo sieht die Bundesregierung eine Höchstgrenze? Ein Antrag auf Übernahme von Exportkreditgarantien des Bundes kann von exportierenden Unternehmen oder den Export finanzierenden Banken gestellt werden . Für das genannte Vorhaben liegt dem Bund kein Antrag vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5071 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Ist der Bundesregierung bekannt, dass renommierte Rating-Agenturen aktuell türkische Staatsanleihen auf „sehr spekulativ“ herabgesetzt haben (S&P: B+, Moody: BaB, Fitch: BB)? Sieht die Bundesregierung trotz eines möglichen Totalverlusts diesbezüglich ein vertretbares Risiko? Auf Grundlage eines Antrags auf Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie prüft der Bund in jedem Einzelfall die Förderungswürdigkeit und die risikomäßige Vertretbarkeit des Ausfuhrgeschäfts. Die risikomäßige Vertretbarkeit richtet sich danach, ob der Bund zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Deckungsübernahme von einem schadensfreien Verlauf des abzusichernden Ausfuhrgeschäfts ausgehen kann. 4. Wird die Bundesregierung eine Zusage zu diesen Wirtschaftshilfen mit konkreten politischen und wirtschaftlichen Reformen durch das Regime von Präsident Recep Tayyip Erdoğan verknüpfen, und wenn nicht, warum nicht? Mit Exportkreditgarantien des Bundes können sich deutsche Exporteure und den Export finanzierende Banken gegen den Zahlungsausfall ihrer Forderungen gegen den ausländischen Besteller absichern. Hierfür haben die Deckungsnehmer eine risikoadäquate Prämie zu zahlen. Exportkreditgarantien des Bundes sind keine Subventionen oder Wirtschaftshilfen. 5. Hat die Siemens AG nach Kenntnis der Bundesregierung eine Exportbürgschaft für die Lieferung von Exportgütern bereits beantragt? Hier wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung noch ein weiteres DAX-Unternehmen , das sich um eine ähnlich hohe Exportabsicherung bei der Bundesregierung bemüht? Da nicht bekannt ist, ob und in welcher Höhe deutsche Exporteure für das genannte Vorhaben Exportkreditgarantien des Bundes beantragen werden, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333