Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/513 19. Wahlperiode 23.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/319 – Aktueller Stand der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zur Colonia Dignidad V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Colonia Dignidad (CD), eine von Auslandsdeutschen bewohnte Sektensiedlung in Chile, war jahrzehntelang Ort schwerster Menschenrechtsverletzungen. Gegner der Pinochet-Diktatur (1973 bis 1990) wurden dort gefoltert, um die Hundert wurden mutmaßlich ermordet oder zu Verschwundenen. Deutsche und chilenische Kinder wurden systematisch jahrzehntelang sexuell missbraucht. Auch viele Bewohner der Siedlung wurden Opfer schwerer Misshandlungen. Am 29. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag einstimmig den Antrag „Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dignidad“ (Bundestagsdrucksache 18/12943). Damit bezog das Parlament, erst nach Jahrzehnten des regierungsamtlichen Wegschauens und des Leugnens jeglicher Mitverantwortung für die Verbrechen in der CD, eindeutig Stellung zu diesen Verbrechen. Noch Anfang Februar 2017 verweigerte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/11114) jegliche konkrete Hilfe für hunderte chilenische und deutsche Opfer. Am 1. Dezember 2017 fand nun in Santiago de Chile das vom Auswärtigen Amt unterstützte öffentliche Seminar „Colonia Dignidad. Debatten und Überlegungen für die Implementierung/Installation eines Ortes der Erinnerung, Bildung und Dokumentation“ unter Beteiligung beider Regierungen statt. Wie „DER SPIEGEL“ berichtet, sollen außerdem im Dezember 2017 „Vertreter des Justizministeriums und des Auswärtigen Amtes sowie mehrere Staatsanwälte für eine Woche nach Chile reisen, um sich dort mit Politikern, Richtern und Ermittlern auszutauschen“ (DER SPIEGEL, 48/2017). Dadurch wolle die Bundesregierung „die juristische Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dignidad weiter vorantreiben“ (ebd.). Dies ist nach Auffassung der Fragesteller auch dringend erforderlich, denn bei der Staatsanwaltschaft Krefeld kommen die dort gegen Hartmut Hopp, den früheren Arzt und Leiter des Krankenhauses in der CD, seit 2011 geführten Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes, der Körperverletzung und der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch, nur schleppend voran. Im Jahr 2011 war Hopp vor seiner letztinstanzlichen Verurteilung in Chile zu fünf Jahren und einem Tag Haft wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch nach Deutschland geflüchtet. Um diese chilenische Strafe zu vollstre- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/513 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode cken, hat die chilenische Regierung Haftvollstreckung gegen Hopp in Deutschland beantragt, der das Landgericht Krefeld nach langer Prüfung im August 2017 stattgegeben hat. Wann aber das Oberlandesgericht Düsseldorf über die diesbezügliche Beschwerde von Hopp (Az.: III-3 AR 158/17) entscheidet, ist unklar. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Durch eine am 12. Juli 2017 unterzeichnete bilaterale Absprache der Bundesregierung mit der Regierung der Republik Chile wurde eine Gemischte Kommission zur Aufarbeitung der Vergangenheit der Colonia Dignidad (nachfolgend „Gemischte Kommission“) eingesetzt. Die Einsetzung der Gemischten Kommission war bei den deutsch-chilenischen Staatssekretärskonsultationen am 24. April 2017 in Berlin beschlossen worden. Die Gemischte Kommission besteht aus drei ständigen Mitgliedern: Für die deutsche Seite nimmt die Lateinamerikabeauftragte des Auswärtigen Amts an den Sitzungen teil, auf chilenischer Seite der Menschenrechtsdirektor im chilenischen Außenministerium sowie ein Vertreter des chilenischen Ministeriums für Justiz und Menschenrechte. Ad hoc können je nach Thema weitere Personen, z. B. Opfervertreter und/oder Experten, eingeladen werden. Die Absprache sieht mindestens zwei Sitzungen im Jahr vor. Bei der konstituierenden Sitzung der Gemischten Kommission am 5. Oktober 2017 in Santiago de Chile verständigten sich ihre Mitglieder auf vier Sitzungen im ersten Jahr. Nach der Absprache beschäftigt sich die Gemischten Kommission vor allem mit folgenden Aufgaben: Einrichtung eines Dokumentationszentrums, das an die Geschichte der „Colonia Dignidad“ erinnert, insbesondere an die auf ihrem Gelände begangenen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen; Errichtung eines Gedenkorts für die Opfer der Menschenrechtsverletzungen, zu denen die Kollaboration zwischen den Anführern der „Colonia Dignidad“ und der Diktatur von Augusto Pinochet geführt hat; Zusammenarbeit bei der Feststellung und Sicherung sowie Auswertung von Spuren und Dokumenten von den auf dem Gelände der „Colonia Dignidad“ begangenen Verbrechen; Unterstützung der Verfahren zur Bewahrung des historischen Gedächtnisses und zur Überprüfung der Vermögenswerte sowie der aus der „Villa Baviera“/„Colonia Dignidad“ hervorgegangenen Gesellschaften und Unternehmen . Auf der Tagesordnung des ersten Treffens standen die Zusammenarbeit bei der Beweissicherung zu den auf dem Gelände der „Colonia Dignidad“ begangenen Verbrechen, die Errichtung einer Dokumentations- und einer Gedenkstätte, die Überprüfung der Vermögenswerte der Villa Baviera, der Dialogprozess zur Aufarbeitung der Vergangenheit der Colonia Dignidad zwischen den beteiligten Akteuren sowie die sozialen Maßnahmen (psychosoziale Maßnahmen, Alten- und Krankenpflege). Diese Themen standen ebenso auf der Tagesordnung der zweiten Sitzung der Gemischten Kommission am 9. Januar 2018 und werden auch Gegenstand weiterer Sitzungen sein. Ein Bericht der Gemischten Kommission ist nicht geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/513 1. Inwieweit wurden seit dem Bundestagsbeschluss Maßnahmen eingeleitet, um eng mit dem chilenischen Staat bei der umfassenden Aufklärung der Geschehnisse auf dem Gelände der ehemaligen CD sowie der von deren Führungsriege verübten Verbrechen zusammenzuarbeiten, und welche konkreten Schritte und Ergebnisse resultierten daraus? Hat die Bundesregierung für die Durchführung dieser Maßnahmen Mittel bereitgestellt, bzw. plant sie dies zu tun? Wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchem Haushaltstitel (bitte nach Einzelposten auflisten)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Gemischte Kommission hat in ihren Sitzungen am 5. Oktober 2017 und am 9. Januar 2018 unter anderem erörtert, wie die Zusammenarbeit bei Strafverfahren, die in Zusammenhang mit der Colonia Dignidad stehen, verbessert werden kann. Die chilenische Regierung hat im Januar 2018 eine konkrete Bitte um kriminaltechnische und finanzielle Unterstützung der chilenischen Ermittlungen zur weiteren Aufklärung der Geschehnisse auf dem Gelände der Colonia Dignidad an die Bundesregierung gerichtet, die von der Bundesregierung geprüft wird. Zur weiteren Vertiefung der strafrechtlichen Zusammenarbeit ist zudem eine Reise von Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz , des Auswärtigen Amtes und der Justizbehörden von Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2018 nach Chile geplant. Der Bundesregierung stehen im Haushalt des Auswärtigen Amts bei Kapitel 0502 Titel 687 10 (1. Regierungsentwurf 2018) Mittel zur Verfügung, die auch während der vorläufigen Haushaltsführung in 2018 bewirtschaftet werden. Über die Höhe der Mittel, die für die Aufklärung der Geschehnisse auf dem Gelände der ehemaligen Colonia Dignidad verwendet werden sollen, wurde noch nicht entschieden . 2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die strafrechtlichen Ermittlungen in Deutschland und in Chile voranzutreiben? Die Bundesregierung hat Rechtshilfeersuchen deutscher Ermittlungsbehörden an die chilenische Seite weitergeleitet. Ferner hat sie ein chilenisches Ersuchen an die deutsche Justiz übermittelt. Die geplante Reise einer deutschen Delegation mit Vertreterinnen und Vertretern der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen wird ebenfalls von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung begleitet (siehe Antwort zu Frage 1). 3. Trifft die Meldung in „DER SPIEGEL“ über eine Reise von Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung und des Auswärtigen Amts sowie mehreren Staatsanwälten nach Chile zu, und wenn ja, welche Aktivitäten haben die Teilnehmenden entwickelt, und welche Ergebnisse hat diese Reise gebracht? Gab es konkrete Absprachen über eine zukünftige Zusammenarbeit zur Beförderung der strafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen der CD in Chile und in Deutschland, und wenn ja, welchen Inhalts? Eine solche Reise ist für das erste Halbjahr 2018 geplant. Sie dient auch dazu, eine unmittelbare Abstimmung zwischen den beteiligten Ermittlungsbehörden in Deutschland und in Chile über die Koordinierung von Rechtshilfemaßnahmen zu ermöglichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/513 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Inwieweit wurde im Wege der deutsch-chilenischen Zusammenarbeit eine verbindliche und institutionalisierte Kooperationsstrategie auf Regierungsund Parlamentsebene gemeinsam mit der chilenischen Seite erarbeitet, um die historische Aufarbeitung der Vergangenheit der CD voranzutreiben? Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit der chilenischen Seite für die Errichtung einer Dokumentationsstätte ein, die an die Geschichte der Colonia Dignidad und insbesondere an die auf ihrem Gelände begangenen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen erinnert. Dabei wird angestrebt, dass die Dokumentationsstätte nach ihrer Errichtung die historische Aufarbeitung vorantreibt, Ausstellungen und Seminare zum Thema organisiert und hierzu mit anderen Einrichtungen zusammenarbeitet. 5. Wurde bereits die bilaterale Expertenkommission, die eine Erhebung des Sachstandes durchführen und Vorschläge für die Umsetzung konkreter Aufarbeitungsmaßnahmen erarbeiten soll, ins Leben gerufen? Wenn ja, wann geschah dies, welche Personen gehören ihr an, und welche Treffen fanden ggf. bereits mit jeweils welcher Tagesordnung statt, bzw. welche Treffen sind in der Zukunft geplant? Wenn nein, wann wird dies voraussichtlich geschehen, und wer wird der Kommission von deutscher Seite aus angehören? Gibt es einen Zeitplan für die Arbeit der Kommission, und wann wird der Bericht der Expertenkommission voraussichtlich vorliegen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Wurden bereits Schritte unternommen, um den Prozess der Aufarbeitung der Vergangenheit im Rahmen einer Gedenkkultur außerhalb und innerhalb des Geländes der CD unter Einbeziehung von chilenischen Opferverbänden und (ehemaligen) Bewohnern der CD zu unterstützen? Wenn ja, welche und unter Einbeziehung welcher Opferverbände? Wenn nein, warum nicht, und wann wird dies unter Einbeziehung welcher Opferverbände voraussichtlich geschehen? Bezüglich der Errichtung einer Dokumentationsstätte sollen auch die Opferverbände einbezogen werden. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung seit 2016 einen Dialogprozess mit und zwischen den Opferverbänden, der auf deutscher Seite vom Haus der Wannsee-Konferenz koordiniert wird. Dialogveranstaltungen fanden in Berlin im Februar 2016 sowie in Santiago de Chile im Dezember 2016 und im November /Dezember 2017 statt. An der öffentlichen Veranstaltung am 1. Dezember 2017 nahmen unter anderen folgende Opferverbände teil: „Agrupaciones de familiares de detenidos ex presos políticos y desaparecidos “ (Verbände „Talca“, „ Parral“ und „Linares“); „Asociación por la Memoria y los Derechos Humanos Colonia Dignidad“; ehemalige chilenische Missbrauchsopfer (sind nicht in Verbänden organisiert , sondern treten als Einzelpersonenen auf); chilenische Adoptivkinder; ehemalige Bewohner der Colonia Dignidad; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/513 Bewohner der Villa Baviera. Die Erkenntnisse aus den Dialogveranstaltungen fließen in die Arbeit der Gemischten Kommission ein. 7. Welche Ergebnisse hatte das am 1. Dezember 2017 in Santiago de Chile vom Auswärtigen Amt unterstützte Seminar „Colonia Dignidad. Debatten und Überlegungen für die Implementierung/Installation eines Ortes der Erinnerung , Bildung und Dokumentation“ (https://ww3.museodelamemoria.cl/ cartelera/encuentro-internacional-sobre-colonia-dignidad/) bzw. hatten weitere Treffen und Aktivitäten im Umfeld dieses Seminars? Ist es geplant, diese Aktivitäten fortzuführen? Das Seminar förderte den wichtigen Dialog zwischen den verschiedenen Opfergruppen (auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen) und konnte zum ersten Mal die Vertreter aller Opfergruppen gemeinsam versammeln. Der Verlauf des Seminars zeigte, dass alle Gruppen an einer Aufarbeitung der Vergangenheit interessiert sind. Es wurde jedoch gleichzeitig deutlich, dass die Vorstellungen über die konkrete Gestaltung eines Dokumentationszentrums und einer Gedenkstätte zum Teil noch weit auseinanderliegen. Die Bundesregierung wird die Fortführung des Dialogprozesses im Jahr 2018 unterstützen . 8. Wurde bereits die gemeinsame Errichtung einer nach wissenschaftlichen Kriterien gestalteten Begegnungs- und Gedenkstätte, die unter anderem die Menschenrechtsarbeit fördern soll, geprüft, wie dies lt. Bundestagsbeschluss bis 30. Juni 2018 geschehen soll? Wenn ja, durch wen erfolgte die Prüfung, und welches Ergebnis hatte sie? Wenn nein, wann wird sie durch wen durchgeführt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. 9. Wurden bereits Schritte eingeleitet, um das Wissen über die Entwicklung und Struktur der Sekte durch ein wissenschaftlich begleitetes Oral-History- Projekt zu befördern? Wenn ja, welche waren dies im Detail? Wenn nein, welche Pläne gibt es diesbezüglich, und wann ist mit einer entsprechenden Umsetzung zu rechnen? Bislang noch nicht, diese Aufgabe soll von Experten übernommen werden. 10. Hat sich die in Nummer 6 des Bundestagsbeschlusses genannte einzurichtende Kommission zur Erarbeitung eines Konzeptes für Hilfsleistungen und dessen Finanzierung sowie von Richtlinien für die Zahlungen und in Betracht kommende Personen, welches dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2018 vorzulegen ist, bereits konstituiert? Wenn ja, wer gehört ihr an, und welche Aktivitäten hat sie bereits entfaltet? Wenn nein, wann ist mit ihrer Einrichtung zu rechnen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/513 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der in dem genannten Beschluss des Deutschen Bundestages geforderten Beteiligung von Opferverbänden und Nichtregierungsorganisationen bei der Entwicklung der Richtlinien durch die Kommission? Die Fragen 10 und 11 werden zusammengefasst beantwortet. Der Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen und wird zeitnah im Ressortkreis fortgeführt. 12. Bis wann ist mit der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses hinsichtlich der Gewährleistung psychosozialer Betreuung und Unterstützung bei der Klärung ihrer rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Situation für alle früheren Bewohner der CD, die Opfer der Sekte wurden und die bis zum 30. Juni 2018 entwickelten Richtlinien erfüllen, zu rechnen? Die Bundesregierung finanziert bereits seit 2016 Maßnahmen zur psychosozialen Betreuung und Maßnahmen der Alten- und Krankenpflege in der Villa Baviera. In Deutschland wohnende frühere Bewohner der Colonia Dignidad haben Zugang zum deutschen Sozialversicherungssystem. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Einrichtung von entsprechenden Anlaufstellen in Deutschland und in der Deutschen Botschaft in Santiago de Chile zu rechnen? Die Deutsche Botschaft in Santiago de Chile steht seit Jahren in stetem Kontakt mit Betroffenen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 14. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Klärung der Besitzverhältnisse der CD/Villa Baviera voranzutreiben, welche Behörden, Institutionen oder Einzelpersonen wurden damit befasst, und bis wann ist diesbezüglich mit einem Bericht zu rechnen? 15. Hat sie sich bemüht, Einblick in die Grundbücher der CD zu bekommen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 14 und 15 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung hat 2017 die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Klärung der Vermögensverhältnisse und der weiteren Beratung der Villa Baviera durchzuführen. Das Projekt hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2018. Bei positivem Ergebnis der Machbarkeitsstudie beabsichtigt die Bundesregierung in einem weiteren Schritt, eine umfassende Wirtschaftsprüfung der Villa Baviera in Auftrag zu geben. In diesem Kontext wird auch die Einsichtnahme in die Grundbücher der Colonia Dignidad Gegenstand der Wirtschaftsprüfung sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/513 16. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass Hartmut Hopp und seine Frau über weitaus beträchtlichere Vermögenswerte (u. a. Grundstücke in Chile) verfügen, als sie dies bei der Beantragung von Sozialhilfe am 21. September 2011 in Krefeld angaben, wie ein ARD-Fernsehbeitrag nahelegt (vgl. FAKT vom 21. November 2017), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Bundesregierung prüft derzeit den Sachverhalt und wird gegebenenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeit tätig werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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