Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 17. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5130 19. Wahlperiode 18.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Erhard Grundl, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4177 – Kulturpolitische Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Dass vor 100 Jahren nicht nur der Erste Weltkrieg endete, sondern auch die deutsche Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Ozeaniens und andere überseeische Gebiete, wird in der offiziellen Erinnerungskultur der Bundesrepublik Deutschland bisher kaum berücksichtigt. Hartnäckig hält sich die Meinung, Deutschland sei eine unbedeutende, letztlich harmlose Kolonialmacht gewesen (vgl. www.spiegel.de/einestages/kolonialzeit-interview-mit-afrika-experte-juergenzimmerer -a-1080090.html). In Berlin – wo 1884 die Afrika-Konferenz stattfand – gibt es nach wie vor keine zentrale Gedenk- und Dokumentationsstätte, die an die Verbrechen des deutschen Kolonialismus erinnert. Weiterhin besteht die aus Sicht der Fragesteller skandalöse Situation fort, dass nicht genau bekannt ist, wie viele Kulturgüter aus kolonialen Kontexten in den ethnologischen und anthropologischen Sammlungen deutscher Museen lagern (vgl. „Positive Beunruhigung “, taz am Wochenende vom 31. März 2018, S. 15). In der gesellschaftlichen Debatte hingegen spielt die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit eine immer größere Rolle. Dies liegt insbesondere an der unermüdlichen Arbeit der Nachfahren der Opfer des deutschen Kolonialismus, die seit Jahrzehnten an dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit erinnern. Jüngst rückte auch die Debatte um die inhaltliche Ausgestaltung des Humboldt Forums die Frage des Umgangs mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit. Aus Sicht der fragestellenden Fraktion ist allerdings bisher kein klares Konzept erkennbar, wie die deutsche Kolonialgeschichte im Humboldt Forum aufgearbeitet und vermittelt werden soll. Auch zivilgesellschaftliche Initiativen wie Berlin postkolonial oder No Humboldt 21! weisen immer wieder auf die entsprechenden Mängel hin (vgl. www.nohumboldt 21.de/resolution). Nicht zuletzt verstärkte die viel beachtete Ankündigung des französischen Präsidenten im November 2017, binnen fünf Jahren die Voraussetzungen für die Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten an die Herkunftsländer schaffen zu wollen, den Druck auf die Bundesregierung, das Gedenken und Erinnern an den deutschen Kolonialismus endlich voranzutreiben . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5130 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vor dem Hintergrund der verstärkten gesellschaftlichen Wahrnehmung der kolonialen Verantwortung Deutschlands thematisiert nun auch der Koalitionsvertrag zwischen CSU, CDU und SPD die deutsche Kolonialgeschichte. Zwar wird darin angekündigt, die Aufarbeitung der Provenienzen von Kulturgut aus kolonialem Erbe in Museen und Sammlungen mit einem eigenen Schwerpunkt zu fördern sowie den Kulturaustausch mit Afrika zu verstärken, insbesondere durch die Aufarbeitung des Kolonialismus sowie den Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika. Doch in welcher Art und Weise die Bundesregierung die deutsche Kolonialgeschichte aufarbeiten will, wird im Koalitionsvertrag nicht weiter erläutert. Erinnerungskultur und Gedenkpolitik 1. Wie viele Gedenkorte zur Erinnerung an die deutsche Kolonialzeit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welche sind dies (bitte einzeln aufführen)? Der Bundesregierung liegen dazu aufgrund der primären Zuständigkeit der Länder und Kommunen keine belastbaren Zahlen vor. 2. Teilt die Bundesregierung Forderungen nach der Errichtung einer zentralen Gedenk- und Dokumentationsstätte zur Erinnerung an die deutsche Kolonialzeit (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/restitution-und-erinnerung-deutschlandbraucht -eine-entkolonialisierung/22753484.html und www.zentralratafrikagemeinde .de/wp-content/uploads/2015/02/PM_-DecolonizeDeutschland. pdf)? a) Falls ja, für welchen Zeitpunkt ist eine Ausschreibung vorgesehen, und sollten nach Auffassung der Bundesregierung Nachfahren der Opfer des deutschen Kolonialismus in den Prozess der Planung eingebunden werden ? b) Falls nein, warum nicht? Bezogen auf die Forderung nach einer zentralen Gedenk- und Dokumentationsstätte hat es sich bewährt, dass die Initiative für die Einrichtung national bedeutsamer Denkmale vom Deutschen Bundestag ausgehen sollte. 3. Wie viele lokale Initiativen zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welche sind dies? Die Bundesregierung führt dazu keine Erhebung durch. 4. Teilt die Bundesregierung Forderungen, nach denen mit Kolonialverbrechen verbundene Straßennamen in Deutschland umbenannt werden sollen (vgl. z. B. www.dw.com/de/kolumne-kampf-gegen-koloniale-stra%C3%9Fennamenin -berlin/a-39656955)? a) Falls ja, wie unterstützt die Bundesregierung diese Vorhaben? b) Falls nein, warum nicht? Die überwiegende Zuständigkeit der Benennung von Straßennamen fällt nicht in die Kompetenz des Bundes. Mögliche Bedarfe werden fallbezogen geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5130 5. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegenwärtig , um an die Verbrechen der deutschen Kolonialzeit zu erinnern? a) Inwieweit wird hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung der massive Kunst- und Kulturraub aus ehemaligen deutschen Kolonien nach Deutschland und Europa thematisiert? b) Inwieweit sieht die Bundesregierung den Bedarf, die gegenwärtigen Maßnahmen im Bereich der Erinnerung an die Verbrechen der deutschen Kolonialzeit zu intensivieren (bitte Ansicht begründen)? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 wurde unterstrichen, dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte zum demokratischen Grundkonsens in Deutschland gehört (Z. 7954 ff.). Die Bundesregierung finanziert Einrichtungen, die sich der Auseinandersetzung mit und Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit annehmen und diese auch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Als Beispiele seien im Folgenden angeführt: Das Bundesarchiv engagiert sich seit Jahren in Zusammenarbeit mit dem Goethe- Institut in Kamerun bei der Sicherung und Nutzbarmachung von Akten der deutschen Kolonialverwaltung. Der Bestand zum Reichskolonialamt wird zudem fast vollständig auch digital bereitgestellt. Ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut in Kamerun entstand eine parallele Fotoausstellung in Deutschland und Kamerun unter dem Titel „Was treiben die Deutschen in Afrika?!“. Die Ausstellung erlaubt einen differenzierten Blick auf ein afrikanisches Land und seine historischen Bezüge zu Deutschland und ist bis zum 14. Dezember 2018 im Landesarchiv Schleswig-Holstein mit einem regionalen Fenster „Schleswig-Holstein und Afrika. Fotos und Dokumente des Landesarchivs zur Kolonialgeschichte “ zu sehen. Die Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) befasst sich bereits seit vielen Jahren mit der Darstellung und Vermittlung der deutschen Kolonialzeit, was sich im Veranstaltungs- und Ausstellungsprogramm niederschlägt. Hervorzuheben sind im Ausstellungsbereich „Tsingtau – Ein Kapitel deutscher Kolonialgeschichte in China. 1897-1914“ (Sonderausstellung 1998), „Namibia – Deutschland . Eine geteilte Geschichte“ (Sonderausstellung 2004 – 2005), „Kamerun und Kongo. Eine Spurensuche und Phantom Geographie von Andréas Lang“ (Sonderausstellung 2016 – 2017), „Deutscher Kolonialismus. Fragmente seiner Geschichte und Gegenwart“ (Sonderausstellung 2016 – 2017). Die Ausstellungen wurden von unterschiedlichen Veranstaltungsprogrammen mit Podiumsdiskussionen , Vorträgen, Konferenzen und Filmreihen begleitet. Das DHM hat im Sommer 2018 zur Findung eines angemessenen Umgangs mit der sogenannten Cape- Cross-Säule, die sich im Deutschen Historischen Museum befindet und zu der ein Rückgabegesuch seitens der Republik Namibia vorliegt, ein internationales Symposium im Rahmen der Veranstaltungsreihe zu „Historischer Urteilskraft“ veranstaltet . Neben konkreten Fragen zum Umgang mit dem genannten Kulturgut wurden Grundsatzfragen zu individuellen und gemeinsamen Erinnerungsformen debattiert . Die Kulturstiftung des Bundes fördert in zahlreichen Programmen und Projekten unter anderem die Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit. Hervorzuheben ist dabei das „Programm für ethnologische Sammlungen“, in dessen derzeitigem Rahmen das Lindenmuseum Stuttgart und das Hamburger Museum am Rothenbaum für Kunst und Kulturen der Welt in den Jahren von 2018 bis voraussichtlich 2021 zahlreiche internationale Vertreterinnen und Vertreter aus Herkunftskulturen zu Forschungsresidenzen einladen, um einzelne Dauerausstellungsbereiche aus kolonialkritischer Perspektive neu auszurichten. Mit mehreren Projekten, ins- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5130 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode besondere im Bereich deutsch-namibischer Kooperationen, bildet die Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus zudem einen Schwerpunkt aktueller Fördertätigkeiten im „TURN-Fonds für künstlerische Kooperationen zwischen Deutschland und afrikanischen Ländern“ (2012 – 2020) der Kulturstiftung des Bundes. Die Akademie der Künste, das Haus der Kulturen der Welt und die Berliner Festspiele führen Veranstaltungen zu kolonialer Vergangenheit durch. Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden in unregelmäßigen Abständen Projekte zu kolonialer Vergangenheit gefördert. Die Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kulturund Bildungspolitik, insbesondere das Goethe-Institut und das Institut für Auslandsbeziehungen führen Veranstaltungen durch oder fördern Projekte zu kolonialer Vergangenheit mit verschiedenen Schwerpunkten. Auch die Förderung der Aufarbeitung der Herkunftsgeschichte von Kulturgut aus kolonialen Kontexten trägt zur Erinnerungskultur bei. Bereits jetzt zeigt sich in verschiedenen Forschungsprojekten, dass durch die Objektgeschichten einerseits und die Forschung andererseits im Dialog Erinnerungsformen debattiert und entwickelt werden. Ein Beispiel ist das Humboldt Lab Tanzania, das die Kulturstiftung des Bundes im „TURN-Fonds für künstlerische Kooperationen zwischen Deutschland und afrikanischen Ländern“ fördert und das vom Ethnologischen Museum der Staatlichen Museen Berlin gemeinsam mit Akteuren aus Tansania durchgeführt wird. Zentral dabei ist die Auseinandersetzung mit den Objektgeschichten der Sammlung in Berlin. Bereits 2017 fand dazu eine Wanderausstellung in Tansania statt, die Ergebnisse des Projektes werden in die Präsentation von Objekten aus Ostafrika im Humboldt Forum einfließen. Dieses Projekt verdeutlicht , dass die Herkunftsforschung mit der Entwicklung zukünftiger Erinnerungs - und Vermittlungsformen einhergehen kann. Im Rahmen der Feierlichkeiten zur Rückgabe von menschlichen Gebeinen an Namibia im August 2018 wurde seitens der Bundesregierung an während der Kolonialzeit begangene Verbrechen erinnert. 6. Plant die Bundesregierung, die Erinnerung an die Verbrechen des deutschen Kolonialismus in die Gedenkstättenkonzeption der Bundesregierung aufzunehmen ? a) Falls ja, welche Schritte hat die Bundesregierung hierzu bereits eingeleitet ? b) Falls nein, warum nicht? Auf Grundlage der im Jahr 2008 fortgeschriebenen Gedenkstättenkonzeption des Bundes werden Gedenkstätten und Erinnerungsorte zur nationalsozialistischen Terrorherrschaft und zur SED-Diktatur gefördert. Ziel ist es, Verantwortung wahrzunehmen, die Aufarbeitung zu verstärken und das Gedenken an die Opfer zu bewahren. Die koloniale Vergangenheit hat andere historische Zusammenhänge und Orte des Gedenkens, weshalb sie nicht Teil der Struktur der Gedenkstättenkonzeption ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5130 7. Welche Rolle soll die Vermittlung der deutschen Kolonialzeit nach Auffassung der Bundesregierung in dem Bundesprogramm „Jugend erinnert“ spielen ? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 zielt mit dem Programm „Jugend erinnert“ erkennbar darauf ab, die Auseinandersetzung mit den Verbrechen und Folgen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu befördern, um insbesondere Antisemitismus und Antiziganismus zu begegnen . Gefördert werden sollen insbesondere Austausch und Begegnungen – auch im internationalen Kontext – und die Teilnahme möglichst vieler junger Menschen an Workshops, Studienangeboten und Summer Schools der Gedenkstätten . Die Infrastruktur der Gedenkstätten ist für die Bewältigung dieser Herausforderungen zu stärken. Entsprechend der Zielrichtung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes soll insgesamt anknüpfend an die Arbeit der Gedenkstätten die Beschäftigung mit Diktaturerfahrungen und so das Bewusstsein für die Werte von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gestärkt werden. Dies schließt neben dem Nationalsozialismus auch den Bereich der SED-Diktatur ein. Weitere Aspekte der deutschen Geschichte sollen nicht Gegenstand des Programms sein. 8. Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit in Schulen (z. B. Curricula, Schulpläne) aussehen? a) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung hierfür in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz ein? b) Inwieweit würde die Bundesregierung es begrüßen, wenn die Kultusministerkonferenz diesen Plänen nachkäme? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Gestaltung von schulischen Curricula und Schulplänen nicht in der Zuständigkeit des Bundes, sondern der Länder liegt. Humboldt Forum 9. Wie soll die deutsche Kolonialzeit nach Auffassung der Bundesregierung in den Ausstellungen des Humboldt Forums aufgearbeitet und vermittelt werden ? a) Welche zielgruppenspezifischen Angebote sind hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung geplant? b) Mit welchen museumspädagogischen Konzepten soll die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit nach Kenntnis der Bundesregierung geschehen ? Ausstellungskonzeptionen sowie die Formen der Vermittlung obliegen den am Humboldt Forum beteiligten Kultureinrichtungen in eigener Verantwortung. Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen seitens des Humboldt Forums folgende Ansätze und Planungen: Die deutsche Kolonialzeit wird in den Ausstellungen der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss, des Ethnologischen Museums und des Museums Asiatischer Kunst (Stiftung Preußischer Kulturbesitz), der Berlin Ausstellung (Stadtmuseum Berlin und Kulturprojekte Berlin) sowie in den Ausstellungen des Humboldt Labors (Humboldt-Universität zu Berlin) kritisch aufgearbeitet und vermittelt . Die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss erarbeitet zudem derzeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5130 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gemeinsam mit den oben genannten Institutionen die Programmplanung für die Bildungs- und Vermittlungsarbeit in der Eröffnungsphase. Die Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus gehört dabei zu den thematischen Schwerpunkten. Das Ethnologische Museum zeigt die jeweiligen Sammlungsbestände aus Afrika, Amerika und Ozeanien in unterschiedlichen Ausstellungsbereichen und -formaten . Dabei stehen unter anderem verdichtete Objektpräsentationen im Vordergrund , in denen auch die Herkunfts- und Sammlungsgeschichte der gezeigten Exponate thematisiert werden soll. Das Museum Asiatischer Kunst plant einen Ausstellungsbereich , in dem die Provenienzgeschichte spezifischer Kunstwerke, die im Zuge der chinesischen „Boxerkriege“ nach Berlin kamen, aufzeigt werden soll. Im Rahmen der „Berlin Ausstellung im Humboldt Forum“ soll die deutsche Kolonialzeit punktuell im Kontext verschiedener Themenschwerpunkte beleuchtet werden mit Fokus auf Berlin als Hauptstadt des Deutschen Kaiserreiches und Zentrum der deutschen Kolonialpolitik. Die Ausstellungen des Humboldt Labors werden sich schließlich anhand der eigenen Sammlungsbestände kritisch mit der deutschen Kolonialgeschichte auseinandersetzen . Auch in den museumspädagogischen Konzepten spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Kolonialzeit eine wichtige Rolle: Die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss betrachtet es als wichtige Aufgabe , die deutsche Kolonialgeschichte stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu tragen. Im Bildungs- und Vermittlungsprogramm der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Humboldt Forum nehmen das Thema der deutschen Kolonialzeit und damit verbundene Fragen der Provenienz von Objekten sowie die Auswirkungen des Kolonialismus auf unsere heutige gesellschaftliche Gegenwart eine zentrale Rolle ein. Für alle Nutzergruppen werden daher zu diesem Themenkomplex nicht nur Angebote entwickelt (Workshops, Ausstellungsgespräche, Projekttage , etc.), sondern es ist auch ein eigener Ausstellungsbereich geplant, der sich an Kinder und Familien richtet und über handlungsorientierte Angebote die deutsche Kolonialgeschichte in Kamerun thematisiert. Bei der Konzeption aller Formate werden die Inhalte unter Beratung von oder in direkter Zusammenarbeit mit verschiedenen Initiativen und Verbänden in Berlin und mit Partnern vor Ort entwickelt. Ziel ist es, unterschiedliche Narrative gleichberechtigt erfahrbar zu machen. 10. Bei wie vielen der Objekte, die im Humboldt Forum gezeigt werden sollen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Provenienzen zu erforschen? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist dies derzeit nicht exakt quantifizierbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5130 11. Wie wird die Provenienz von Kulturgütern aus kolonialem Kontext nach Kenntnis der Bundesregierung erforscht, bevor sie im Humboldt Forum ausgestellt werden? a) In welchem Rahmen, mit welchem Kosten- und Personalansatz ist die entsprechende Provenienzforschung geplant? b) Welche Kooperationen mit Herkunftsländern und „Sourcecommunities“ (Gemeinschaften, aus denen die in Museen und Sammlungen ausgestellten Objekte ursprünglich stammen) sind zur Erforschung der Provenienz von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten nach Kenntnis der Bundesregierung geplant? Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen folgende Aktivitäten und Planungen : Das Ethnologische Museum plant eine Zusammenarbeit mit Partnern aus Namibia , um die Geschichte der Sammlung aus Namibia zu erforschen. Der aktuelle Stand des Projektes soll als „Work in Progress“ im „Schaumagazin Afrika“ des Humboldt Forums ausgestellt werden. Ziel ist es, Einblick in den Prozess einer transnationalen Provenienzforschung zu geben. Ein weiteres Projekt ist das Tansania-Provenienzforschungsprojekt des Ethnologischen Museums: „Tansania-Deutschland: Geteilte Objektgeschichten?“ in Kooperation mit der Universität von Dar es Salaam, dem Nationalmuseum Tansania und dem House of Culture, Dar es Salaam, das seit Juli 2016 vom Kuratorium Preußischer Kulturbesitz gefördert wird. Am Lautarchiv der Humboldt-Universität zu Berlin wird ebenfalls seit vielen Jahren intensiv Provenienzforschung betrieben, ihre Ergebnisse sind in diversen Vorträgen und Publikationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden und werden auch Gegenstand des Ausstellungsprogramms im Humboldt Labor sein. Hierzu gehört die exemplarische Darstellung der Auseinandersetzung von Vertreterinnen und Vertretern der Herkunftskulturen mit den historischen Beständen, die ebenfalls seit einigen Jahren fester Bestandteil der Betreuung des Archivs ist (Rekonstruktion verschwundener kultureller Praxen, Dialekte, Aufführungsformen ; Stabilisierung des kulturellen Gedächtnisses; Aneignung von technischem Know-how zur Sicherung eigener Traditionen auf Tonträgern). Neben der Kooperation mit Tansania gibt es unter anderem Kontakte zu Namibia und Angola. Weitere sind in der Anbahnung. 12. Wie werden die Ergebnisse der Provenienzforschung nach Kenntnis der Bundesregierung in das Ausstellungskonzept im Humboldt Forum einfließen ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bereits während der seit vielen Jahren stattfindenden Vorbereitungen des Humboldt Forums im Ethnologischen Museum in Dahlem kooperative Projekte initialisiert (z. B. die zahlreichen Aktivitäten im Lab Dahlem). Diese Herangehensweise der Ausstellungsplanung hat sich mit dem Näherrücken des Eröffnungstermins des Humboldt Forums intensiviert. Auf den Dauerausstellungsflächen und vor allem den Wechselausstellungsflächen des Humboldt Forums werden auf jeder Ebene Präsentationen zu sehen sein, die in enger Kooperation mit unterschiedlichen Partnern aus den Herkunftskulturen entstanden sind. Dabei handelt es sich sowohl um internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Künstlerinnen und Künstler aus den Herkunftskulturen als auch um Vertreterinnen und Vertreter der Herkunftsgesellschaften . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5130 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Provenienzforschung der Museen in Dahlem umfasst derzeit auch die Digitalisierung der Aktenbestände (960 000 zu scannende Abbildungen), um einen direkten Zugang zu den Quellen auf internationaler Ebene zu ermöglichen. 13. Welche Geschichten und Narrative um Kulturgüter aus kolonialen Kontexten werden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung berücksichtigt? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in den Sonder-, Wechsel- und Dauerausstellungen des Humboldt Forums insbesondere die Geschichten und Narrative von Vertreterinnen und Vertretern aus Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften sowie die Forschungsergebnisse der Museen im Humboldt Forum berücksichtigt . 14. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet werden, dass Menschen aus den Herkunftsländern der Ausstellungsstücke die im Humboldt Forum präsentierten Objekte besichtigen können? a) Falls ja, wie kann dies nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet werden? b) Falls nein, warum nicht? Öffentliche Kultureinrichtungen in Deutschland sind grundsätzlich für jeden zugänglich . Insbesondere das Humboldt Forum soll mit freiem Eintritt für die Dauerausstellungen zum Haus für alle – national und international – werden. 15. Ist der erleichterte Zugang zu Visa für Menschen aus den „Sourcecommunities “ nach Auffassung der Bundesregierung eine Möglichkeit, um den Zugang von „Sourcecommunities“ zu den Objekten zu gewährleisten? a) Falls ja, in welchem Rahmen wird die Bundesregierung entsprechend handeln? b) Falls nein, warum nicht? Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums für den kurzfristigen Aufenthalt sind durch die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 (Visakodex) europarechtlich einheitlich geregelt. Diese allgemeinen Regelungen ermöglichen auch Aufenthalte zum Besuch von Museen und Sammlungen. 16. Welche Kooperationen mit den „Sourcecommunities“ bei der inhaltlichen Konzeption des Humboldt Forums haben – außer den öffentlich bereits bekannten mit Tansania – nach Kenntnis der Bundesregierung bisher stattgefunden , und welche Kooperationen mit den „Sourcecommunities“ sind für die Zukunft geplant? Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 11 bis 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5130 17. Plant die Bundesregierung Förderinstrumente für Kooperationen und „Beziehungsarbeit “ mit den „Sourcecommunities“? a) Falls ja, welche sind dies, und ab wann werden diese eingesetzt? b) Falls nein, warum nicht? Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 enthält den Auftrag, die kulturelle Zusammenarbeit mit Afrika zu verstärken und einen stärkeren Kulturaustausch zu befördern, insbesondere durch die Aufarbeitung des Kolonialismus sowie den Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika. Die Förderinstrumente der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung stehen auch „source communities“ offen. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 32 sowie 48 bis 56 verwiesen . Provenienzforschung 18. Wie viele Objekte mit ungeklärter Provenienz befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den außereuropäischen, ethnologischen und anthropologischen Sammlungen deutscher Museen? a) Welchen Kosten- und Personalbedarf sieht die Bundesregierung zur Klärung dieser Provenienzen? b) Sind entsprechende Mittel im Haushaltsentwurf 2019 vorgesehen? Falls nicht, wieso nicht? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die ganz überwiegende Zahl der Museen in Deutschland in der Trägerschaft und Zuständigkeit der Länder und Kommunen liegt. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über den Forschungsstand zu den Provenienzen vor. Im Bundeshaushalt 2018 wurden der Stiftung Preußischer Kulturbesitz für die Staatlichen Museen zu Berlin für die Klärung von Provenienzen sechs zusätzliche Stellen mit der Wertigkeit E 13 zur Verfügung gestellt, von denen vier schwerpunktmäßig Provenienzen der ethnologischen Sammlungen erforschen sollen. Bei Kapitel 0452 Titel 685 14 (Provenienzrecherche und -forschung insbesondere zu NS-Raubkunst) ist im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2019 ein Mittelaufwuchs in Höhe von rund 2,4 Mio. Euro vorgesehen, hiervon in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro für die Erhöhung der institutionellen Förderung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste. Diese Aufstockung ist unter anderem für die Förderung der Aufarbeitung der Provenienzen von Kulturgut aus kolonialen Kontexten vorgesehen (siehe auch Antwort zu Frage 19). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5130 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Welche Rolle soll das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) bei der Erforschung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zukünftig spielen? a) Mit welcher finanziellen und personellen Ausstattung wird das DZK diese Rolle einnehmen? b) Innerhalb welchen Zeitraums soll die Arbeit des DZK aufgenommen werden ? Der Stiftungsrat des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste hat das Zentrum beauftragt , ab 2019 seine Fördertätigkeit auf Projekte von Museen und Sammlungen in öffentlicher Trägerschaft in Deutschland zur Aufarbeitung der Provenienzen von Kulturgut aus kolonialen Kontexten in deren Beständen sowie auf Grundlagenforschung zu Kulturgut aus kolonialen Kontexten zu erweitern. Die Ausgestaltung obliegt dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste. Für die Erweiterung der Fördertätigkeit des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste auf die Provenienzforschung zu Kulturgut aus kolonialen Kontexten sind bereits im Bundeshaushalt 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von rund 200 000 Euro sowie eine zusätzliche Stelle ausgebracht worden. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2019 sind unter anderem hierfür eine weitere Erhöhung der institutionellen Förderung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste um rund 1,9 Mio. Euro sowie weitere drei Stellen vorgesehen. 20. Plant die Bundesregierung, Ergebnisse der Provenienzforschung zentral festzuhalten ? a) Falls ja, innerhalb welchen Zeitraums und in welcher Form soll dies geschehen , und werden die Ergebnisse der Provenienzforschung in andere Sprachen übersetzt? b) Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung begrüßt Transparenz und internationalen Austausch im Rahmen der Provenienzforschung wie sie unter anderem im Projekt „Humboldt Lab Tanzania“ in der jüngst im Juni erschienenen mehrsprachigen Publikation „Objekte aus den Kolonialkriegen im Ethnologischen Museum, Berlin – Ein tansanisch -deutscher Dialog“ praktiziert wurde (siehe Antwort zu Frage 5). Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste hat mit dem Aufbau einer Forschungsdatenbank begonnen. Diese wird unter anderem der recherchierbaren Visualisierung von Ergebnissen der vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geförderten Provenienzforschung dienen. Vorgesehen ist, dass die neue Datenbank ebenfalls Ergebnisse aus den zukünftig vom Zentrum geförderten Projekten im Bereich „Kulturgut aus kolonialen Kontexten“ aufnimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5130 21. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Informationspflicht, nach der Museen und Sammlungen Ergebnisse zur Provenienz bestimmter Kulturgüter aus kolonialen Kontexten – insbesondere zu „Human Remains“ – den Regierungen bzw. Botschaften der Herkunftsländer dieser Objekte mitteilen müssen? a) Falls ja, innerhalb welchen Zeitraums und in welcher Form ist eine entsprechende Initiative geplant? b) Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant aufgrund der föderalen Ordnung keine Maßnahme zur Einführung einer Informationspflicht. Die Bundesregierung begrüßt die Initiative von Einrichtungen, in denen sich Kulturgüter aus kolonialen Kontexten und menschliche Überreste befinden, den Dialog mit den entsprechenden Herkunftsstaaten und -gesellschaften zu suchen. 22. Sieht die Bundesregierung den Bedarf zur Herstellung von mehr Transparenz hinsichtlich der Herkunft der entsprechenden Objekte in Sammlungen und Museen (z. B. durch Digitalisierung)? a) Falls ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung hierfür , und welche finanziellen Mittel sind hierfür vorgesehen? b) Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung fördert die Provenienzforschung und trägt dadurch zur Gewinnung von Informationen zur Herkunftsgeschichte von Objekten bei. Die Formen der Kenntlichmachung der Provenienzen und der Digitalisierung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten obliegen den jeweiligen Kultureinrichtungen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 18 und 19 verwiesen. 23. Befürwortet die Bundesregierung die Idee von Fachleuten, die Prinzipien der Washingtoner Erklärung auf den Umgang mit Kulturgütern aus kolonialem Kontext zu übertragen (vgl. www.swp.de/unterhaltung/kultur/was-tun-mitobjekten -aus-der-kolonialzeit_-26829916.html), und sollen die Prinzipien nach Auffassung der Bundesregierung einen verpflichtenden Charakter haben ? a) Falls ja, in welcher Form und auf welchen politischen Entscheidungsebenen (international, europäisch, national) setzt sich die Bundesregierung dafür ein? b) Falls nein, warum nicht? Die Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden (Washingtoner Erklärung), behandeln einen geschichtlich anderen Sachverhalt, der präzedenzlos und nicht ohne weiteres übertragbar ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5130 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Restitution 24. Welche Schlussfolgerungen für den eigenen Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron vom November 2017, binnen fünf Jahren die Voraussetzungen für die Rückgabe von Objekten aus kolonialen Kontexten an die Herkunftsländer zu schaffen (vgl. www.faz.net/ aktuell/feuilleton/kunst/macron-fordert-endgueltige-restitutionen-desafrikanisches -erbes-an-afrika-15388474.html)? Jede ehemalige Kolonialmacht ist dazu aufgerufen, eine eigene Antwort auf den Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten in ihren jeweiligen Einrichtungen und Sammlungen zu finden. Der Zeitplan des französischen Präsidenten ist auf die rechtliche und politische Situation in Frankreich zugeschnitten. Die Bundesregierung hat der Aufarbeitung von und dem Umgang mit Kulturgut aus kolonialen Kontexten nicht erst seit der Rede des französischen Staatspräsidenten vom 28. November 2017 in Burkina Faso Aufmerksamkeit geschenkt. Neben den in der Antwort zu Frage 5 genannten Beispielen sei hier die Förderung des Deutschen Museumsbundes durch die Bundesregierung für die Erarbeitung eines Leitfadens zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten genannt . Der im Mai 2018 in der Erstfassung veröffentlichte Leitfaden wurde als Hilfestellung für Museen im Umgang mit Kulturgut aus kolonialen Kontexten entwickelt. Er liegt als Online-Publikation in deutscher und englischer sowie zeitnah französischer Sprache vor. Die überarbeitete und ergänzte Zweitfassung soll nach Einbindung internationaler Expertinnen und Experten im Frühjahr 2019 veröffentlicht werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 39 und 48 bis 56 verwiesen. 25. Plant die Bundesregierung eine ähnliche Initiative? a) Falls ja, welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, mit welchen Akteurinnen und Akteuren steht die Bundesregierung hierzu in Verbindung, und worin erkennt die Bundesregierung gegenwärtig die maßgeblichen Hindernisse? b) Falls nein, warum nicht? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 26. Steht die Bundesregierung gegenwärtig bezüglich bestehender Restitutionsanfragen in Kontakt mit Anfragestellern? Falls ja, um welche Restitutionsanfragen handelt es sich dabei, und welchen Stand haben diese Gespräche? Der Bundesregierung liegt in Bezug auf Kulturgut aus kolonialen Kontexten eine offizielle Rückgabeforderung aus Namibia vor. Sie betrifft die sogenannte Cape- Cross-Säule, die sich im Deutschen Historischen Museum befindet. Die Prüfung der Anfrage dauert an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/5130 27. Plant die Bundesregierung die Einführung eines zentralen Registers, das bestehende Restitutionsanfragen an deutsche Museen und Sammlungen auflistet ? a) Falls ja, wie und innerhalb welchen Zeitraums soll dies umgesetzt werden ? b) Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die ganz überwiegende Zahl der Museen in Deutschland in der Trägerschaft und Zuständigkeit der Länder und Kommunen liegt. Die der Bundesregierung bekannten Rückgabeanfragen lassen derzeit keine Notwendigkeit für ein solches Register erkennen. 28. Was versteht die Bundesregierung unter einer „Fürsorgepflicht für das Menschheitskulturerbe“, die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters zum Fundament der „Museumsarbeit im internationalen Maßstab“ (www.youtube.com/watch?v=tYJJWcBIOLQ, Minute 11:05) erklärte, und welche konkreten Anforderungen leitet die Bundesregierung daraus für den generellen Umgang mit Kulturgütern ab? Unter einer „Fürsorgepflicht für das Menschheitskulturerbe“ versteht die Bundesregierung insbesondere die Verantwortung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Schutz von und die Teilhabe an Kulturgütern einzutreten. Die Bundesregierung fördert zahlreiche Projekte zum Erhalt und Wiederaufbau von kulturellen Infrastrukturen. Seit 1981 sind im Rahmen des Kulturerhalt-Programms des Auswärtigen Amts bisher rund 2 860 Vorhaben in 144 Ländern zum Erhalt kulturellen Erbes weltweit unterstützt worden. In den letzten Jahren wurden dabei auch verstärkt Nothilfe-Maßnahmen nach Erdbeben wie in Nepal, Myanmar und Mexiko gefördert. Exemplarisch seien hier auch die Entsendung eines Experten und die Zusage des Auswärtigen Amts in Höhe von 1 Mio. Euro für Soforthilfemaßnahmen nach dem verheerenden Brand im Nationalmuseum von Rio de Janeiro genannt. 29. Sollten nach Auffassung der Bundesregierung bestimmte konservatorische Bedingungen in den Herkunftsländern an die Rückgabe von Kulturgütern geknüpft sein? a) Falls ja, welche sind dies, und inwieweit greift die Bundesregierung damit in die kulturelle Souveränität der Herkunftsländer der Objekte ein? b) Falls nein, inwieweit will die Bundesregierung auf andere Weise die von ihr postulierte „Fürsorgepflicht für das Menschheitskulturerbe“ gewährleisten ? Die Bundesregierung bewertet die konservatorischen Bedingungen für Kulturgut in anderen Staaten nicht. Die Entscheidung über eine Rückgabe von Kulturgut aus kolonialen Kontexten und die Ausgestaltung derselben liegt bei der jeweiligen Einrichtung, in der sich das Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten befindet , und ihrem Träger. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden zum Beispiel die Staatlichen Museen zu Berlin um Unterstützung und Schulung gebeten, wenn die Expertise im jeweils eigenen Land nicht als ausreichend angesehen wird. Das Kulturerhalt-Programm des Auswärtigen Amts sieht im Kontext von Maßnahmen im Ausland regelmäßig die Ausbildung von Nachwuchskräften des betreffenden Landes vor. Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik gibt es zahlreiche Kooperationsprogramme und Projekte, die zur Stärkung der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5130 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode kulturellen Infrastruktur in den jeweiligen Herkunftsstaaten beitragen. Konkrete Maßnahmen ergriff die Bundesregierung bei der Vertiefung der Archivzusammenarbeit (z. B. Gruppenreise von afrikanischen Archivaren, Vernetzungsprojekt „Quelleninventar zur deutschen Kolonialzeit“ der FH Potsdam) und bei der Digitalisierung sowie im Rahmen des Kulturerhalts (z. B. Kandt-Haus in Ruanda). Hinzu kommen zahlreiche Aktivitäten der Mittlerorganisationen, wie insbesondere des Goethe-Institut, des Instituts für Auslandsbeziehungen und des DAAD (Stipendienprogramme). Dadurch werden afrikaübergreifend die Professionalisierung von Personal an Museen sowie die Verbesserung der technischen Bedingungen bis hin zur Museumspädagogik und Kuratierung gefördert. 30. Teilt die Bundesregierung die Überlegung von Prof. Dr. Hermann Parzinger, bestimmte Kulturgüter aus kolonialen Kontexten „für eine gewisse Zeit“ in die Herkunftsländer dieser Objekte „auszuleihen“ (www.youtube.com/ watch?v=tYJJWcBIOLQ, Minute 30:00)? a) Falls ja, inwieweit hat die Bundesregierung diesbezügliche Überlegungen konkretisiert? b) Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung befürwortet beim Umgang mit Kulturgut aus kolonialen Kontexten den Dialog, den Austausch und die Kooperation mit den Herkunftsstaaten und den Herkunftsgesellschaften. 31. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung Prof. Dr. Hermann Parzingers, dass es „klare Unrechtskontexte“ gab, unter denen Kulturgüter nach Deutschland und Europa gelangten (vgl. www.deutschlandfunk.de/parzingerzur -kritik-am-humboldt-forum-natuerlich-wird.911.de.html?dram:article_id= 392325 und www.deutschlandfunk.de/hermann-parzinger-ueber-erinnern-immuseum -man-muss-museen.691.de.html?dram:article_id=423733)? a) Falls ja, wie definiert die Bundesregierung diesen Begriff, und welche rechtlichen Folgen ergeben sich hieraus für den Umgang mit Kulturgütern , die aus diesen Kontexten stammen? b) Falls nein, warum nicht? Die Erforschung der Erwerbsumstände zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten obliegt den kulturgutbewahrenden Einrichtungen mit entsprechenden Beständen . Eine pauschale Bewertung zu den jeweiligen Erwerbsumständen von Kulturgut aus kolonialen Kontexten ist nicht möglich. 32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende Kooperationen zwischen deutschen Kultureinrichtungen und Vertreterinnen und Vertretern von „Sourcecommunities“ zum Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die ganz überwiegende Zahl der Museen in Deutschland in der Trägerschaft und Zuständigkeit der Länder und Kommunen liegt. Eine Übersicht der bestehenden Kooperationen zwischen deutschen Kultureinrichtungen und den entsprechenden Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften liegt der Bundesregierung daher nicht vor. Zum Bundesarchiv sowie zu von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen seien beispielhaft folgende Projekte der Kooperation genannt, bei denen Dialog, Austausch und Kooperation im Vordergrund stehen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/5130 Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz plant in Zusammenhang mit dem Projekt „Tansania-Deutschland: Geteilte Objektgeschichten“ eine Ausstellung im Humboldt Forum (siehe auch Antwort zu Frage 11). Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wirkt zudem in der sogenannten Benin-Dialog -Gruppe mit, in der europäische und nigerianische Museumsvertreterinnen und -vertreter gemeinsam Konzepte zum Umgang mit den Schätzen des Königreichs Benin (im heutigen Nigeria) entwickeln, die sich in Sammlungen in Nigeria und in Europa befinden. Die Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) steht im Zusammenhang mit der Rückgabeforderung der Republik Namibia in Bezug auf die sich im Museum befindende sogenannte Cape-Cross-Säule im Austausch mit der Botschaft des Landes und mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Namibia. Diese waren im Juni 2018 mit eigenen Beiträgen auf der Konferenz des DHM „Die Säule von Cape Cross – Koloniale Objekte und historische Gerechtigkeit“ vertreten. Aktuell führt die Stiftung Gespräche über die Durchführung einer Folgekonferenz in Namibia. Das Bundesarchiv führt in Kooperation mit dem Goethe-Institut in Yaoundé (Kamerun ) mit dem Nationalarchiv in Kamerun ein seit 2014 laufendes Projekt zur Sicherung deutscher Kolonialakten in Kamerun durch (www.bundesarchiv.de/ DE/Content/Artikel/Ueber-uns/Aus-unserer-Arbeit/Textsammlung-Kamerun/ kamerun.html). Während der Vorbereitung auf die Jahreskonferenz des Internationalen Archivrats (ICA), die 2018 in Kamerun stattfinden wird, hat sich der Kontakt zwischen dem Bundesarchiv und dem kamerunischen Nationalarchiv gefestigt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 48 bis 56 verwiesen. „Human Remains“ 33. a) Wie wird die sogenannte S-Sammlung (eine zwischen ca. 1885 und 1920 von Felix von Luschan angelegte Schädelsammlung), die in den Depots der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) lagert, nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit erforscht? b) Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, diese „Human Remains“ (vom Körper eines Menschen stammende Objekte) an die Herkunftsländer zurückzugeben? Die Sammlung wird derzeit im Rahmen eines Drittmittelforschungsprojekts zum Bereich Ostafrika sowie zu Hawaii hinsichtlich der Provenienz und möglicher Rückgaben erforscht. 34. Die „Human Remains“ wie vieler Individuen nichtdeutscher Herkunft befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in musealen und wissenschaftlichen Sammlungen aus kolonialen Kontexten, für die der Bund als institutionell Beteiligter (Mit-)Verantwortung trägt? a) Um welche Sammlungen bzw. Einrichtungen handelt es sich dabei? b) Welchen Herkunftsgesellschaften oder -regionen sind diese Überreste nach derzeitigem Forschungsstand zuzuordnen (bitte einzeln nach Sammlung , Einrichtung bzw. Institution und Herkunft aufführen)? Quantifizierbare Daten zu menschlichen Überresten in musealen oder wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen in (Mit-)Trägerschaft des Bundes liegen der Bundesregierung nicht vor. Nachfolgend werden beispielhaft genannt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5130 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz kann über die Anzahl von menschlichen Überresten und die Herkunftsländer, aus denen diese stammen, keine abschließende Aussage getroffen werden. Die Prüfungen hierzu dauern an und werden sukzessive immer weitere Ergebnisse bringen, die dann auch öffentlich zugänglich gemacht werden. In der Sammlung der Stiftung Deutsches Historisches Museum befinden sich folgende menschliche Überreste, die jedoch nicht öffentlich präsentiert werden: Ein Schrumpfkopf unbekannter Herkunft aus der Sammlung des Museums für Deutsche Geschichte. Es wird geprüft, ob über eine DNA-Analyse eine ethnische Zugehörigkeit feststellbar ist, um eine evtl. Rückführung zu ermöglichen. Zwei Zöpfe aus China, die möglicherweise im Zusammenhang mit dem Boxeraufstand stehen. In den Sammlungen der im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft institutionell vom Bund geförderten Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung befinden sich ca. 200 menschliche Schädel. Darunter sind ca. 10 Schädel aus Afrika, ca. 20 Schädel aus Südamerika, ca. 60 Schädel aus Asien, ca. 60 Schädel aus Südostasien sowie ca. 50 Schädel aus Europa. Sie entstammen unter anderem Schenkungen sowie der Sammlung Gustav Heinrich Ralph von Koenigswald. 35. Werden „Human Remains“ aus kolonialen Kontexten nach Kenntnis der Bundesregierung noch heute für wissenschaftliche Studien genutzt, die nicht ausschließlich der Klärung ihrer Herkunft und Rückgabe dienen? a) Falls ja, welche Institutionen sind hieran nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt? b) Falls nein, bis wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung „Human Remains“ aus kolonialen Kontexten für Studien genutzt, die nicht ausschließlich der Klärung ihrer Herkunft und Rückgabe dienen, und welche Institutionen waren daran zuletzt beteiligt? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen dazu keine belastbaren Daten vor. Bei der vom Bund getragenen Stiftung Preußischer Kulturbesitz werden „Human Remains“ aus kolonialen Kontexten ausschließlich im Rahmen der Provenienzforschung für wissenschaftliche Studien genutzt, die zur Klärung ihrer Herkunft und möglichen Rückgabe dienen. 36. Wie viele „Human Remains“ aus kolonialen Sammlungskontexten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 – neben dem „Charité Human Remains Project“ – an die Herkunftsgesellschaften bzw. Nachkommen restituiert , auch in Länder, die nicht deutsche Kolonien waren? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die ganz überwiegende Zahl der Museen in Deutschland in der Trägerschaft und Zuständigkeit der Länder und Kommunen liegt. Eine Übersicht zur Rückgabe von menschlichen Gebeinen (Human Remains) an Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften liegt der Bundesregierung daher nicht vor. Unter Mitwirkung der Bundesregierung wurden seit 1990 insgesamt 82 menschliche Gebeine an Namibia zurückgegeben. Aus den Sammlungen der im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft institutionell vom Bund geförderten Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung wurden ein Schädel (Maori) an Neuseeland und ein Schädel (First Australians) an Australien zurückgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/5130 37. Welche Herkunftsgemeinschaften, -länder und Nachfahren der Menschen, deren „Human Remains“ in Institutionen mit Bundesbeteiligung lagern, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 von den Einrichtungen über die Existenz ihrer Vorfahren in Berliner Sammlungen in Kenntnis gesetzt worden? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen dazu keine belastbaren Daten vor. Hinsichtlich der unter anderem in die Zuständigkeit des Bundes fallenden Einrichtungen , seien folgende Beispiele angeführt: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz erteilte Auskünfte an: Australien, Neuseeland , Namibia, Tansania, Ruanda, die USA (Hawaii), Peru sowie einzelne indigene Gruppen Nordamerikas. Über die in den Sammlungen der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung befindlichen „Human Remains“ wurden bisher die folgenden Herkunftsstaaten und -gesellschaften in Kenntnis gesetzt: Neuseeland (Maori), Australien (First Australians), Namibia (Herero) und Botswana (!Kung). 38. Welche weiteren Unternehmungen dieser Art – aktive kolonialzeitliche Provenienzforschung , Inkenntnissetzung der Herkunftsgesellschaften, -länder oder Nachfahren, Restitutionsangebote – sind seitens der Bundesregierung bzw. der von ihr (mit-)verantworteten Institutionen beabsichtigt oder in Planung ? Aus dem Etat des damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wurde die Erarbeitung der „Empfehlungen zum Umgang mit menschlichen Überresten in Museen und Sammlungen“ durch den Deutschen Museumsbund finanziert, welche 2013 veröffentlicht und vom Auswärtigen Amt ins Englische übersetzt wurden. Sie sind online abrufbar. Die Provenienzforschung in Bezug auf menschliche Überreste soll ab 2019 über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste gefördert werden (s. dazu Antwort zu Frage 19). Nach Kenntnis der Bundesregierung planen in Bezug auf den Umgang mit menschlichen Überresten die nachfolgend angeführten Einrichtungen Folgendes dazu: Die im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft institutionell vom Bund geförderte Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung hat begonnen, systematisch die Provenienzen der in ihren Sammlungen befindlichen „Human Remains“ zu erforschen . Nach Abschluss der laufenden Forschungen zu „Human Remains“ aus Ostafrika im Museum für Vor- und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin werden solche zu Westafrika und übrigen Regionen Afrikas folgen. Im Weiteren sind Provenienzforschungen zu Human Remains aus dem Pazifikraum und den übrigen Weltregionen geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5130 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ (Deutscher Museumsbund) 39. Handelt es sich bei der aktuellen Version des Leitfadens (Mai 2018, www. museumsbund.de/wp-content/uploads/2018/05/dmb-leitfaden-kolonialismus. pdf) nach Kenntnis der Bundesregierung um eine endgültige Fassung? Falls nein, innerhalb welchen Zeitraums wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine endgültige Fassung des Leitfadens vorgelegt, welche zusätzlichen Expertinnen und Experten werden in die Erstellung des Leitfadens eingebunden , und mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt die Bundesregierung diesen Prozess? Die im Mai 2018 veröffentlichte Fassung des Leitfadens ist eine erste Positionierung des DMB, die aus den Bedürfnissen, Arbeitserfahrungen und Fragestellungen zunächst ausschließlich der deutschen Museen entstanden ist. Der DMB formuliert damit eine eigene Haltung zu diesem wichtigen und komplexen Thema und stellt diese der internationalen Fachöffentlichkeit zur Diskussion. Hierzu dienen insbesondere auch die englischen und französischen Übersetzungen des Leitfadens . Mit dem Leitfaden wurde eine wichtige Diskussionsgrundlage geschaffen , die um eine internationale Perspektive ergänzt werden muss. Der Einbezug der Perspektive von Expertinnen und Experten aus den Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften ist der nächste Schritt, um dieses Ziel zu erreichen. Ende Oktober 2018 veranstaltet der DMB einen zweitägigen Workshop, zu dem zwölf Vertreterinnen und -vertreter von Herkunftsgesellschaften aus allen Kontinenten eingeladen wurden. Der Workshop hat zum Ziel, die erste Fassung der Empfehlungen aus Sicht der Herkunftsgesellschaften kritisch zu hinterfragen und ggf. zu überarbeiten. Zudem besteht die Möglichkeit, Rezensionen an den DMB zu schicken, die ebenfalls für die Überarbeitung ausgewertet werden. Diese zweite Fassung der Empfehlungen inkl. der internationalen Perspektive soll im Frühjahr 2019 als Online-Publikation auf der Webseite des DMB in deutscher und in englischer Sprache veröffentlicht werden und zum Download bereit stehen . Das Projekt des DMB zur Erarbeitung von Empfehlungen zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten wird von der Bundesregierung seit 2016 gefördert; die erste Fassung des Leitfadens wurde zudem mit Mitteln der Bundesregierung ins Englische und Französische übersetzt. 40. Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher keine Expertinnen und Experten aus ehemaligen Kolonien in die Erstellung des Leitfadens eingebunden? Für die Arbeitsgruppe des DMB, welche die erste Fassung erstellt hat, stand nach Kenntnis der Bundesregierung zunächst im Vordergrund, eine eigene Position zu diesem komplexen Thema zu erarbeiten und erst in einem zweiten Schritt mit dieser in die internationale Debatte einzusteigen. 41. Welche Auswirkungen auf die inhaltliche Ausgestaltung des Leitfadens erkennt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass keine Expertinnen und Experten aus ehemaligen Kolonien in die Erstellung des Leitfadens eingebunden waren? Die Herangehensweise der Erarbeitung des „Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ oblag dem DMB in eigener Verantwortung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/5130 42. Wie verbindlich soll der Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten des Deutschen Museumsbundes nach Auffassung der Bundesregierung sein? Der „Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ ist eine wissenschaftlich unabhängig erarbeitete Hilfestellung des DMB für Kulturgut bewahrende Einrichtungen in Deutschland. 43. Plant die Bundesregierung, verpflichtende Regelungen zum Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten für deutsche Museen und Sammlungen zu erarbeiten? a) Falls ja, welche Planungen hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits getroffen? b) Falls nein, warum nicht? Die ganz überwiegende Zahl von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen steht in Trägerschaft und Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Die Voraussetzungen für eine etwaige Rückgabe richten sich für die jeweiligen Einrichtungen nach dem entsprechenden Bundes-, Landes- und Organisationsrecht , insbesondere den Haushaltsordnungen des Bundes, der Länder und der Kommunen. 44. Plant die Bundesregierung eine verpflichtende Kennzeichnung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten in Bundesmuseen, insbesondere im Humboldt Forum? a) Falls ja, welche Planungen hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits getroffen? b) Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen zu einer verpflichtenden Kennzeichnung . Die Formen der Präsentation und Rahmenbeschilderung von Kulturgut obliegen den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in eigener Verantwortung. 45. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Definition von „kolonialen Kontexten “ im o. g. Leitfaden (S. 14 bis 15), und welche praktischen Schlussfolgerungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Definition ? 46. Inwiefern teilt die Bundesregierung die im o. g. Leitfaden vorgeschlagene Kategorisierung kolonialer Kontexte (S. 16 bis 23), und welche praktischen Schlussfolgerungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Kategorisierung? 47. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auflistung von Voraussetzungen im o. g. Leitfaden (S. 97 bis 100), und welche praktischen Schlussfolgerungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung daraus? Die Fragen 45 bis 47 werden – mit Verweis auf die Antwort zu Frage 42 – im Zusammenhang beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5130 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kulturaustausch mit Afrika 48. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen hinsichtlich a) des Kulturaustausches mit Afrika und b) des Aufbaus von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika? 49. Welche konkreten Maßnahmen befinden sich darüber hinaus zurzeit in Planung ? 50. Was versteht die Bundesregierung in diesem Kontext unter dem Begriff „Kultureinrichtungen“? 51. In welcher Weise soll der Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen gefördert werden (finanziell, ideell, Planung)? 52. An welchen Orten sollen Museen und Kultureinrichtungen mit deutscher Unterstützung entstehen bzw. gefördert werden (bitte einzeln aufführen)? 53. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Aufbau der Museen und Kultureinrichtungen im Interesse der jeweiligen Bevölkerung stattfindet? 54. Bei wem liegen hinsichtlich des geplanten Aufbaus von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika die Entscheidungs- und Planungsbefugnisse? 55. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern und Institutionen (Regierungen, „Sourcecommunities“, Kultureinrichtungen, Expertinnen und Experten) aus welchen afrikanischen Staaten fanden zum Zweck des Kulturaustausches bisher Gespräche statt? 56. Wann, wo und mit wem sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die nächsten Gespräche stattfinden? Die Fragen 48 bis 56 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung ist insbesondere über das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen kontinuierlich mit ausländischen Partnern in engem Kontakt. Im Bereich des Kulturaustauschs gilt dies auch für die Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Konkrete Maßnahmen in Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 befinden sich derzeit in der Entwicklung und Abstimmung. Für die Bundesregierung stehen dabei Dialog, Austausch und Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften im Vordergrund. Den Auftrag zum Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen versteht die Bundesregierung in einem weiten Sinn als Auftrag zur Förderung kultureller Infrastrukturen vor Ort. Beispielhaft seien in diesem Zusammenhang folgende Projekte genannt: Die Bundesregierung hat im Mai 2018 einen internationalen Workshop des Museums am Rothenbaum in Hamburg, des Goethe-Instituts und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gefördert, bei dem Vertreterinnen und Vertreter aus Herkunftsstaaten und -gesellschaften gemeinsam mit unter anderem Vertreterinnen und Vertretern hiesiger Kultur- und Forschungseinrichtungen Ideen und Konzepte zum Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten diskutiert haben. Im Zuge der Provenienzforschung zum im Berliner „Museum für Naturkunde“ befindlichen weltweit größten montierten Dinosaurierskelett (Brachiosaurus brancai ) sind – unter Vermittlung der Bundesregierung – seit 2014 vertiefte Arbeitsund Kooperationskontakte zum Nationalmuseum Tansania entstanden. Diese Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/5130 deutsch-tansanische wissenschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Paläontologie soll zukünftig auch auf gemeinsame Projekte der Archäologie, beim Aufbau naturkundlicher Sammlungen sowie bei der wissenschaftlich-technischen Ausbildung ausgedehnt werden. In diesem Zusammenhang plant das „Museum für Naturkunde“ Berlin mit Unterstützung der Bundesregierung, weitere Kooperationsanbahnungen in Tansania vorzusehen. Das Goethe-Institut führt derzeit Museumgespräche in mehreren afrikanischen Staaten durch. In Workshops und Seminaren für Fachpublikum als auch öffentlichen Diskussionen werden gemeinsam mit afrikanischen Partnern Fragen zur Museumsarbeit im Allgemeinen und in den jeweiligen Partnerländern im Besonderen erörtert. Die nächsten Gespräche sind für Oktober 2018 in Ouagadougou und Kinshasa geplant. Die Ergebnisse dieser Museumsgespräche sollen 2019 in einer Konferenz zusammengetragen und mit Diskursen aus anderen Teilen der Welt vernetzt werden. Ferner werden durch verschiedene, von der Bundesregierung geförderte, deutsche Kultureinrichtungen oder Stiftungen Veranstaltungen und Projekte durchgeführt oder gefördert, die zum Kulturaustausch mit Afrika beitragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333