Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5132 19. Wahlperiode 18.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Komning und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4703 – Aussagewert des umstrittenen Chemnitzer Verfolgungsvideos V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Öffentlichkeit werden die Ereignisse in Chemnitz Ende August und Anfang September 2018 weiter sehr kontrovers diskutiert. Gegenseitige Schuldzuweisungen wollen nicht abebben und sind nach Ansicht der Fragesteller in der Lage, eine Spaltung der Gesellschaft herbeizuführen. Grund hierfür sind nicht zuletzt fehlende belastbare Informationen der Bevölkerung, unaufgeklärte Sachverhalte und trotz noch ausstehender Prüfung auf Authentizität über Situationen mutmaßende Presseberichte, die nach Ansicht der Fragesteller Misstrauen hervorrufen . Zentraler Diskussionspunkt in der gesamten Thematik ist ein angeblich am 26. August 2018 während einer rechten Demonstration aufgenommenes Video, das auf dem Twitteraccount eines Nutzers namens „Antifa Zeckenbiss“ unter der Überschrift „Menschenjagd in Chemnitz“ veröffentlicht wurde (www. zdf.de/nachrichten/heute/faktencheck-video-aus-chemnitz-authentisch-oder-nicht- 102.html). Dieses Video zeigt in einer kurzen Sequenz Verfolgungsszenen, über deren Ursprung und Zusammenhang bis heute keine endgültigen Bewertungen bekannt sind. Dennoch kommentieren die Presse und selbst das Bundeskanzleramt bereits am 27. August 2018 die Geschehnisse derart, als sie von einer Hetzjagd auf Menschen sprechen, die in Chemnitz veranstaltet wurde. Der Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen sah sich daher am 7. September 2018 gehalten, öffentlich die Frage zu stellen, ob das betreffende Video „authentisch “ eine „Menschenjagd in Chemnitz“ am 26. August 2018 belege (www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/verfassungsschutz-chefmaassen -keine-information-ueber-hetzjagden-57111216,view=conversionTo Login.bild.html). Im Zusammenhang damit kritisierte Hans-Georg Maaßen den Twitternutzer „Antifa Zeckenbiss“ dahingehend, dass dieser vorsätzlich das Video mit der oben genannten Überschrift versehen habe, um eine bestimmte Wirkung zu erzielen (FOCUS Online, 12. September 2018, „Video aus Chemnitz zeigt zweiten Blickwinkel auf umstrittene Verfolgungsszenen“, www.focus.de/ politik/deutschland/nach-debatte-ueber-aufnahmen-video-aus-chemnitz-zeigtzweiten -blickwinkel-auf-umstrittene-verfolgungsszenen_id_9579188.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5132 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zugleich wurden im Internet Berichte von angeblichen Zeugen bekannt, deren Angaben zufolge die auf dem Video zu sehenden Migranten wenige Sekunden vor ihrer Verfolgung die späteren Verfolger gestikulierend provozierten und drohten, mit Flaschen zu werfen (http://mzwnews.com/politik/skandal-umhasi /). Chemnitz, Sachsen und ganz Deutschland sind auf Grundlage dieses Videos nach Ansicht der Fragesteller stark in Verruf geraten. Dieses Video wurde weltweit in den Medien präsentiert, als vermeintlicher Beweis für Hetzjagden auf Menschen. Um endlich nicht nur Mutmaßungen, sondern belastbare Fakten benennen zu können, bedarf es nach Ansicht der Fragesteller hier schnellstens Aufklärung. 1. Ist das in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Video des Twitternutzers „Antifa Zeckenbiss“ der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung ist das Video bekannt. 2. Auf welchen genauen Zeitpunkt legt die Bundesregierung das Entstehen dieses Videos fest, und welche Anknüpfungspunkte führen sie zu ihrem Ergebnis ? Der genaue Entstehungszeitpunkt lässt sich durch technische Überprüfung – wie bei jedem Online-Video – nicht ermitteln. Denklogisch liegt der Entstehungszeitpunkt vor dem Zeitpunkt, zu dem das Video online zu finden war, also vor dem Abend des 26. August 2018. 3. Sind der Bundesregierung Anhaltspunkte bekannt, die die Annahme eines anderen Entstehungszeitpunktes rechtfertigen, und auf welche Gründe werden diese Anhaltspunkte gestützt? 4. Ist auszuschließen, dass das Video zu einem anderen Zeitpunkt als dem vom Twitternutzer „Antifa Zeckenbiss“ bekanntgegebenen entstand? 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die auf dem Video wahrzunehmende Szene nur der Ausschnitt von einem insgesamt längeren Video ist? a) Wenn ja, was ist auf den vorherigen bzw. nachfolgenden Szenen zu sehen ? b) Wie lang ist dieses Video dann insgesamt (bitte ggf. Minuten- und Sekundenzahl angeben)? c) Wenn ja, geben diese weiteren Szenen Anhaltspunkte für eine andere Bewertung des Videos und seines Inhalts? Die Fragen 3 bis 5c werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5132 6. Was ist der Bundesregierung über die hinter dem Twitternutzer „Antifa Zeckenbiss “ stehende natürliche Person bekannt? Trifft es zu, dass es sich hierbei um einen J. G. handelt und dieser Journalist aus dem linken Spektrum ist? Die „Antifa Zeckenbiss“ ist seit Oktober 2017 in diversen sozialen Netzwerken aktiv. Nach Eigenangabe handelt es sich um eine „private Antifaschistische Infoseite “. In den Veröffentlichungen auf dem Profil werden unterschiedliche Aktionsfelder bedient. Dazu gehören unter anderem „Antifaschismus“, „Antirassismus “ und „Antigentrifizierung“. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor. 7. Sind der Bundesregierung die Aussagen zu den angeblich zuvor stattgefundenen Provokationen durch die sodann verfolgten Migranten bekannt? a) Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen? b) Wenn ja, inwieweit und mit welchen Folgen bezieht die Bundesregierung diese Aussagen in ihre Bewertung der im Video dargestellten Szene ein? c) Falls nein, wird die Bundesregierung für ihre abschließende Bewertung des Sachverhalts in Erfahrung bringen wollen, ob diese Aussagen existieren und welcher Wahrheitsgehalt ihnen beizumessen ist? Die Fragen 7 bis 7c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333