Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5134 19. Wahlperiode 18.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petr Bystron, Beatrix von Storch, Dr. Harald Weyel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4707 – Die „Neuen deutschen Medienmacher“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 26. September 2018 findet in Berlin eine Veranstaltung des Vereins „Neue deutsche Medienmacher“ mit dem Publizisten Sascha Lobo statt, bei der der objektive, neutrale Qualitätsjournalismus in Frage gestellt werden soll. Auf der Webseite des 2009 gegründeten Vereins wird unter der Überschrift „Neutral berichten – geht das noch?“ erklärt: „Qualitätsjournalismus bedeutet für viele immer noch: objektiv zu berichten, ohne zu werten. Doch seit immer mehr Rechtspopulisten politisch relevant werden, sollte das Grundverständnis von gutem Journalismus vielleicht überdacht werden“ (www.neuemedienmacher. de/neutral-berichten-geht-das-noch-berliner-ndm-salon-am-26-september-mitsascha -lobo/). Lobo selbst formuliert: „Die klassisch-journalistische Trennung von Berichterstattung und Meinung in Zeiten des autoritären Backlash funktioniert nicht mehr“ (Quelle: www.neuemedienmacher.de/neutral-berichten-geht-das-nochberliner -ndm-salon-am-26-september-mit-sascha-lobo/). An anderer Stelle erklären die neuen deutschen Medienmacher im Widerspruch dazu: „Als Journalistinnen und Journalisten arbeiten wir jeden Tag mit unserem Handwerkszeug, der Sprache. Unsere Berichte sollten möglichst wertfrei, korrekt und präzise die Sachverhalte wiedergeben“ (Quelle: https://glossar. neuemedienmacher.de/). Das Bundeskanzleramt hat den Verein „Neue deutsche Medienmacher“(NdM), der auch von den Open Society Stiftungen des Aktivisten George Soros unterstützt wird, 2017 mit 577 918,08 Euro und 2018 mit 453 394,54 Euro unterstützt . Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3784 hervor. Laut Webseite werden die NdM auch vom Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Bundeszentrale für politische Bildung und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützt (Quelle: www.neuemedienmacher.de/partner/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5134 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2376 geht hervor, dass der Verein NdM im Jahr 2016 118 737 Euro und im Jahr 2017 101 691 Euro vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten hat. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration förderte verschiedene Projekte des Vereins zwischen 2013 und 2017 mit insgesamt 826 043,70 Euro. Außerdem wurden die Neuen deutschen Medienmacher vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ mit der Koordination der nationalen Umsetzung des sogenannten No Hate Speech Movement beauftragt und entsprechend gefördert (Quelle: www.neuemedienmacher.de/projekte/no-hate-speech-movement/). Die zweite Vorsitzende des Vereins NdM Ferda Ataman sorgte durch provokative Aussagen über den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer dafür, dass dieser dem 10. Integrationsgipfel am 13. Juni 2018 fernblieb . Bundesminister Horst Seehofer hatte dazu erklärt: „Ich kann an einem Integrationsgipfel nicht teilnehmen, wenn eine Teilnehmerin meine Strategie für Heimat in einem Artikel […] mit dem Heimat-Begriff der Nationalsozialisten in Verbindung bringt“ (Quelle: www.focus.de/politik/deutschland/debatteum -heimat-begriff-sie-soll-grund-fuer-seehofers-gipfel-absage-sein-jetzt-aeussertsich -ataman-zu-vorwuerfen_id_9092620.html). In einem Kommentar für die Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ von September 2017 erklärt Ferda Ataman unter anderem: „Die AfD ist eine rechtsradikale Partei“ und „Das völkische Weltbild der Partei sei im 21. Jahrhundert nicht mehr tragbar“ (Quelle: https://causa.tagesspiegel.de/kolumnen/wechselndenexperten -1/die-afd-ist-eine-rechtsradikale-partei.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt das Interesse der AfD-Fraktion am medialen Diskurs über Migration und Integration zur Kenntnis. Die Bundesregierung unterstützt finanziell weder die Vereinsarbeit des Vereins „Neue deutsche Medienmacher e. V.“ noch die genuinen Anliegen der anderen in der Kleinen Anfrage unter Frage 9 namentlich aufgeführten Vereine, Verbände sowie die Open Society Foundations. Seitens der Bundesregierung erfolgt auch keine Einflussnahme auf die Willensbildung und auf Vorhaben der benannten Vereine, Verbände bzw. der Open Society Foundations. Förderungen, für die der Verein „Neue deutsche Medienmacher“ (NdM) sowie andere namentlich aufgeführte Vereine und Verbände als Träger von Fördermaßnahmen von der Bundesregierung ausgewählt wurden bzw. für die Durchführung konkreter Projekte Zuwendungen erhalten haben bzw. erhalten, erfolgten und erfolgen durchweg zweckgebunden im Rahmen der in den Koalitionsverträgen der 18. und 19. Legislaturperiode vereinbarten Handlungsaufträge für die Bundesregierung , auf gesetzlicher Grundlage (z. B. § 93 des Aufenthaltsgesetzes) und einer jeweiligen Auswahl nach Eignung und Leistung. In Bezug auf die in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage zitierten personifizierten Äußerungen bzw. Reaktionen betont die Bundesregierung, dass für sie die in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerte Meinungs- und Medienfreiheit bindend ist, eine Zensur findet nicht statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5134 1. a) Ist die Bundesregierung wie der Verein NdM der Ansicht, dass „das Grundverständnis“ journalistischer Objektivität und Neutralität „überdacht werden“ muss? b) Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass hier im Sinne parteipolitischer Interessen einem wertenden und parteiischen Journalismus das Wort geredet werden soll? Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Bei der in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Veranstaltung handelte es sich um eine Veranstaltung des Vereins Neue deutsche Medienmacher e. V. für die Zielgruppe von Journalistinnen und Journalisten sowie bei den angeführten Aussagen um journalistische Meinungsäußerungen, die die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Meinungs- und Pressefreiheit nicht bewertet. Im Hinblick auf journalistische Standards respektiert und unterstützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Staatsfreiheit den Ansatz der Selbstregulierung u. a. durch den Deutschen Presserat auf der Grundlage der Publizistischen Grundsätze (Pressekodex). Beide Fragen betreffen die inhaltliche Diskussion über diese selbstregulatorischen Publizistischen Grundsätze, zu denen die Bundesregierung keine Stellung nimmt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Aus welchen Gründen finanziert die Bundesregierung den Verein Neue deutsche Medienmacher? Welches Anliegen verfolgt die Bundesregierung mit dieser Unterstützung? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Wie hoch lagen insgesamt die Unterstützungszahlungen der Bundesregierung an den Verein Neue Deutsche Medienmacher seit seiner Gründung im Jahr 2009 (bitte chronologisch nach Jahr, Höhe und Zweck der Zuwendungen aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der Verein Neue Deutsche Medienmacher e. V. hat seit seiner Gründung seitens der Bundesregierung keine Unterstützungsleistungen für Vereinszwecke erhalten. In Bezug auf Zuwendungen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 4. Wurde der Verein Neue deutsche Medienmacher zwischen 2017 und 2018 vom Auswärtigen Amt, dem Bundesfamilienministerium, dem BAMF, der Bundeszentrale für politische Bildung und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finanziell unterstützt? a) Wenn ja, in welcher Höhe lagen die finanziellen Zuwendungen der jeweiligen Stellen? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Der Verein Neue Deutsche Medienmacher e. V. hat seit seiner Gründung seitens der Bundesregierung keine Unterstützungsleistungen für Vereinszwecke erhalten . Auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen. Als Träger von Maßnahmen erhielt der Verein folgende Zahlungen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5134 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat vom 1. Januar 2017 bis 30. September 2018 184 903,20 Euro für die Durchführung von zwei Modellprojekten ausgezahlt. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat in den Jahren 2017 und 2018 im Rahmen der Zusammenarbeit bei verschiedenen Projekten insgesamt 52 552,90 Euro ausgezahlt. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie , Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) betrug die Fördersumme im Jahr 2017 300 048,77 Euro; für das Jahr 2018 ist dagegen eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des entsprechenden Haushaltsjahres möglich. In Bezug auf Zuwendungen zwischen 2017 und 2018 wird auf die Anlage 1 verwiesen . b) Wenn ja, warum fand die Angabe dieser Finanzierung keinen Eingang in die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3784? Die als Referenz benannte Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/3784 enthält diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung korrekte Angaben. Das vom Auswärtigen Amt (AA) geförderte Projekt entsprach nicht den auf der genannten Bundestagsdrucksache 19/3590 aufgeführten Kriterien. Ebenso entsprachen die vom BMFSFJ geförderten Projekte nicht den auf der genannten Bundestagsdrucksache 19/3590 aufgeführten Kriterien. Der Verein ist bzw. war Kooperationspartner und Auftragnehmer der BpB. Die damalige (und vorliegende) Kleine Anfrage fragte bzw. fragt nach „finanzielle Hilfen“, „geförderten Organisationen“ und „Höhe von Zuwendungen“. Die BpB förderte und fördert die Neuen deutschen Medienmacher e. V. jedoch nicht im Rahmen von Zuwendungen im Sinne von § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO). c) Weshalb fanden die finanziellen Zuwendungen des BAMF und des Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (wie Sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, s. Vorbemerkung ausgewiesen sind) keinen Eingang in die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3784? Die finanziellen Zuwendungen durch das BAMF und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration an den Verein Neue deutsche Medienmacher e. V. für die betreffenden Jahre wurden in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2376 genannt. Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3590 hin wurde die Förderung nicht genannt, da sich die Kleine Anfrage im Schwerpunkt mit „Seenotrettung“ bzw. „Einschleusen von Ausländern“ beschäftigte und daher kein Sachzusammenhang besteht. 5. In welcher Höhe lagen bisher die Förderungen des Vereins NdM durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5134 6. Aus welchem Grund entschloss sich die Bundesregierung, ausgerechnet diesen Verein mit der „Koordination der nationalen Umsetzung des sogenannten No Hate Speech Movement“ zu beauftragen? a) Was qualifiziert den Verein NdM dazu, im Sinne der Bundesregierung über sogenannte Hassrede zu informieren und dagegen vorzugehen? Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 26. August 2016 auf die Schriftliche Frage 48 der Abgeordneten Erika Steinbach auf Bundestagdrucksache 18/9476 verwiesen. b) Macht sich die Bundesregierung die Aussagen der zweiten Vorsitzenden des Vereins Ferda Ataman mit Bezug zu Bundesinnenminister Horst Seehofer zu eigen? c) Macht sich die Bundesregierung die Aussagen Ferda Atamans mit Bezug zur AfD zu eigen? Die Fragen 6b und 6c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. d) Findet die Bundesregierung es vertretbar, dass der von ihr finanziell unterstützte Verein NdM im Sinne der Regierungsparteien CDU und SPD parteipolitische Angriffe gegen die Oppositionspartei AfD durchführt? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie den Verein Neue deutsche Medienmacher e. V. nicht unterstützt und es sich bei dem Verein nicht um eine politische Partei handelt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird im Übrigen verwiesen. 7. Hat die Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 gemeinsame Projekte zusammen mit der Open Society Foundation durchgeführt, finanziert oder unterstützt? Wenn ja, welche Projekte wurden gefördert, in welcher Höhe und mit welcher Begründung? Auf die Anlage 2 wird verwiesen. 8. Welche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterstützte die Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2018, die auch von der Open Society Foundation unterstützt werden (bitte chronologisch und nach Höhe der Zuwendung aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen belastbaren Erkenntnisse der Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen (NGO’s) durch die Open Society Foundations vor. Insofern ist eine Beantwortung nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5134 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Programme oder Projekte hat die Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 in welcher Höhe finanziell unterstützt, an denen folgende Vereine und Organisationen beteiligt waren: Ärzte ohne Grenzen, Amadeu Antonio Stiftung, Amnesty International, Clinton Foundation, Correctiv, European Center for Press & Media Freedom, European Civil Liberties Union, European Council on Foreign Relations, European Stability Initiative, Global Investigative Journalism Network, Human Rights Watch, Ichbinhier, Internationale Organisation für Migration, Initiative Transparente Zivilgesellschaft , Investigate Europe, journalismfund.eu , journalists.network, Jugend rettet, Mediendienst Integration, Migrant Offshore Aid Station, Mission Lifeline, netzpolitik.org, Netzwerk Recherche, No Border Network, Proactiva Open Arms. re:publica, Reconquista Internet, Reporter ohne Grenzen, Save the Children, Sea-Eye, Sea Watch, SOS Mediterranée, Transparency International (bitte chronologisch für jede Organisation und nach Höhe der Zuwendung aufschlüsseln)? Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung werden die in Anlage 3 aufgeführten Programme und Projekte mitfinanziert. Es wird darauf hingewiesen, dass umfassende und abschließend belastbare Erkenntnisse über Drittmittelgeber nicht vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5134 Anlage 1 Frage 3 Oberste Bundesbehörde 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Zweck der Zuwendung - in T€ - IntB 12 17 Mentoring für Nachwuchsjournalisten mit Migrationshintergrund IntB 76 97 135 Traineeprogramm für Journalisten mit junger und älterer Einwanderungsgeschichte IntB 136 476 804 Informationsplattform für Flüchtlinge (Handbook Germany) IntB 9 19 Teilfinanzierung Bundeskongress / Regionalkongress „neue Deutsche Organisationen“ IntB 25 15 Teilfinanzierung Regionalkongresse „neue deutsche Organisationen “ AA 15 Kooperation mit BMFSFJ zur nationalen Umsetzung der „No Hate Speech“-Kampagne des Europarats BMFSFJ 235 254 Projekt Nationale Umsetzung der Kampagne „No Hate Speech“ des Europarates 2016 -2017 (Für das Haushaltsjahr 2018 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des entsprechenden Haushaltsjahres möglich.) BMFSFJ 46 Erstellung eines Dossiers zur Abbildung der Diskussionen zu Gleichstellungsdaten (Für das Haushaltsjahr 2018 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des entsprechenden Haushaltsjahres möglich.) Anlage 2 Frage 7 Oberste Bundesbehörde 2017 2018 Projekte Begründung - in T€ - BMFSFJ 102 Nicht ohne meinen Glauben Es wird auf die Antwort der Bundesregierung – BT-Drs. 19/1012 – auf Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD – BT-Drs. 19/744 – „Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit “ verwiesen. Für das Haushaltsjahr 2018 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des entsprechenden Haushaltsjahres möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5134 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 3 Frage 9 Oberste Bundesbehörde Beteiligung welches Vereins oder welcher Organisation Programme oder Projekte 2017 2018 - in T€ - IntB Amadeu Antonio Stiftung Workshops im Rahmen der Bundeskonferenz 2017 6 IntB Rat für Migration e. V. Mediendienst Integration 181 181 AA Amadeu Antonio Stiftung Wanderausstellung „Germany after 1945“ 16 AA Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) restart democratic discourse – Verbesserung der Medienkompetenz von Medienmitarbeitern und Öffentlichkeit 79 AA International Organization for Migration (IOM) Kommunikationsmaßnahmen zur Reduzierung von irregulären Migranten – Aufklärungskampagne in der Elfenbeinküste vor den Folgen irregulärer Migration 486 AA IOM Aufklärungskampagne „Aware Migrants“ in Westafrika 1.180 AA IOM Global Migration Data Portal – Phase II 115 90 AA IOM Enhancing Land and Sea Border Data Systems in Nigeria 220 597 AA IOM Fostering Return Assistance (FORAS) (Enhanced pre-return Assistance) 291 689 AA IOM Consolidate Direct Assistance and Assisted Voluntary Return and Reintegration services in Egypt (CARE) 305 1.029 AA IOM Comunity Stabilization Initiatives in Nothern Niger (COSINN) 443 1.297 AA IOM Support for Documentation of undocumented Afghans residing in Pakistan 500 AA IOM Supporting the Rollout of Nigeria's National Biometric Identification Card (NBIC) for Intra-ECOWAS Travel and Biometric Registration of Foreign Nationals in Nigeria (NBIC-REG Nigeria) 536 656 AA IOM Promoting Peace and Stability for IDP, migrant and local host communities in Libya 2.370 426 AA IOM Community Policing in Return Areas in Iraq 2.569 692 AA IOM Unterstützung des Nationalen Programms zur Rehabilitierung und sozioökonomischen Reintegration ehemaliger Kämpfer und Kämpferinnen in Baidoa und Kismayo 3.745 2.500 AA IOM Global Migration Data Portal – Phase III 98 AA IOM EUTF-IOM Initiative for the Protection and Reintegration of Returnees in Africa in 13 countries in Sahel and Lake Chad region and Libya 30.000 10.000 AA IOM Unterstützung der Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge 1.576 AA IOM Unterstützung der Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge 1.218 AA IOM Humanitäre Hilfe für besonders schutzbedürftige afghanische Rückkehrer aus Pakistan (grenzüberschreitende Rückkehr und Reintegration) 900 AA IOM Auslandskommunikation Flucht und Migration – Aufklärungskampagne in der Elfenbeinküste vor den möglichen Folgen irregulärer Migration 250 AA IOM Auslandskommunikation Flucht und Migration – Kommunikationskampagne mit Rückkehrern in Irak und Afghanistan 178 AA IOM MIGRAKTION – Assisted Voluntary Return and Reintegration for vulnerable migrants from Niger and reintegration and community strengthening in the Zinder region 1.049 679 AA IOM Mental health and psychosocial support and resilience building for conflictinduced displaced populations in the northeast of Nigeria 889 AA IOM Community stabilization for high-risk communities in Ndele, CAR 300 AA IOM Strengthening community policing in Iraq – Phase II 2.850 1.331 AA IOM Mehrjährige Basisnothilfe für vulnerable Binnenvertriebene, die vor akuter Gewalt in Irak geflohen sind 9.000 3.000 AA IOM Humanitäre Hilfe Reg. Entwicklungsländer nicht aufteilbar 128 87 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5134 Oberste Bundesbehörde Beteiligung welches Vereins oder welcher Organisation Programme oder Projekte 2017 2018 - in T€ - AA IOM Unterkünfte und essentielle Hilfsgüter für Binnenvertriebene in Nigeria, Aufbau humanitärer Hubs 2.572 700 AA IOM Wasser-, Sanitär-, Hygiene- und Ernährungsunterstützung, Gesundheitsversorgung , Schutzmaßnahmen für vulnerable Migranten in Jemen 5.800 500 AA IOM Datensammlung und -analyse zu Flucht- und Migrationsbewegungen 1.584 549 AA IOM Datensammlung und -analyse zu Flucht- und Migrationsbewegungen 500 AA IOM Programme for human security and stabilization (PHSS) in Kenya – phase III; Reintegrationshilfe für aus dem Ausland zurückgekehrte Kämpfer oder ehemalige Mitglieder innerstaatlicher bewaffneter Gruppen in den Provinzen Mombasa, Kwale und Kilifi sowie Deradikalisierung für von Radikalisierung bzw. Anwerbung durch bewaffnete Gruppen bedrohte Jugendliche 150 150 AA Save the Children Deutschland e. V. Save cities for adolescent girls 127 AA Save the Children Deutschland e. V. Katastrophenvorsorge und Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Katastrophenfall in Nordkorea 10 AA Save the Children Deutschland e. V. Stärkung von Katastrophenvorsorge, Risikominderung und Zugang zu Wasser , Sanitärversorgung und Hygiene in Gemeinden und Schulen auf den Philippinen 393 AA Save the Children Deutschland e. V. Stärkung und Unterstützung bei kinderzentrierter Katastrophenvorsorge in Luzon, Visayas und Mindanao, Philippinen 500 411 AA Save the Children Deutschland e. V. Ernährungshilfe für vulnerable Kinder, werdende und stillende Mütter in Jemen 1.425 683 AA Save the Children Deutschland e. V. Trinkwasser-, Sanitärversorgung und Hygiene, Gesundheit, Ernährung für somalische Binnenvertriebene und Rückkehrer in Banadir, Somalia 1.178 800 AA Save the Children Deutschland e. V. Trinkwasser-, Sanitärversorgung und Hygienenothilfe, Ernährung in Dürreregionen in Somaliland 1.600 1.000 AA Save the Children Deutschland e. V. Medizinische und psychosoziale Notfallhilfe in Gaza und Westjordanland 625 389 AA Save the Children Deutschland e. V. Kinderschutzmaßnahmen, Bereitstellung essentieller Haushaltsgegenstände und psychosoziale Unterstützung in gesicherten Räumen für burundische Flüchtlinge in Tansania 800 400 AA Save the Children Deutschland e. V. Nahrungsmittelhilfe durch Unterstützung landwirtschaftlicher Aktivitäten und Bargeldhilfen im Rahmen der Syrienkrise 267 401 AA Save the Children Deutschland e. V. Trinkwasser-, Sanitärversorgung und Hygiene, Gesundheit, Ernährung, Schutz für somalische Binnenvertriebene und Dadaab-Rückkehrer, Somalia 603 1.072 AA Save the Children Deutschland e. V. Verbesserung Zugang zu Wasser, Sanitäranlagen und Hygiene für vertriebene Bevölkerungsgruppen in Kachin und im nördlichen Shan-Staat, Myanmar 145 AA Save the Children Deutschland e. V. Nothilfe in der Rohingya-Krise in Bangladesch 636 599 AA Save the Children Deutschland e. V. Building Capacity of Child Rights Governance Actors in AFG 190 AA Save the Children Deutschland e. V. Stärkung der Kapazität und Handlungsfähigkeit von Kinderrechtsakteuren in den Provinzen Faryab und Kabul, Afghanistan 102 AA Fundación de Apoyo Infantil – Save the Children Notfallhilfe Erdbeben Morelos und Puebla 50 AA Transparency International e. V. Sharaka: Fostering Public Finance Integrity and Asset Recovery, and Empowering People, Groups and Communities for a Corruption-Free MENA Region 616 AA Speaking up against corruption in South Eastern Europe 36 AA Supporting citizens in fighting corruption in the Western Balkans 182 231 AA Transparency International Hungary Mentorprogramm für investigative Journalisten 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5134 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Oberste Bundesbehörde Beteiligung welches Vereins oder welcher Organisation Programme oder Projekte 2017 2018 - in T€ - AA Transparency International Latvia Transparency and Anti-Corruptions Summer School 2017 – Sommerschule für junge Erwachsene mit Ziel der Stärkung der Korruptionsbekämpfung 5 AA Transparency International Latvia Transparency and Anti-Corruptions Summer School 2018 – Sommerschule für junge Erwachsene mit Ziel der Stärkung der Korruptionsbekämpfung 19 BMJV Amadeu-Antonio-Stiftung / Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft ; Jena Fachtagung „Gewalt gegen Minderheiten“ – Internationale Perspektiven und Strategien zum Umgang mit Hasskriminalität“ 7 BMU Transparency International Integrität von Klima-Governance: Klima und Klimafinanzierung vor Korruption schützen 766 426 BMFSFJ, Bundesprogramm „Demokratie leben !“ Amadeu Antonio Stiftung Rechtsextremismus und Gender 300 BMFSFJ, Bundesprogramm „Demokratie leben !“ Amadeu Antonio Stiftung Praxisstelle antisemitismus- und rassismuskritische Jugendarbeit 138 BMFSFJ, Bundesprogramm „Demokratie leben !“ Amadeu Antonio Stiftung Debate – für digitale demokratische Kultur 180 BMFSFJ, Bundesprogramm „Demokratie leben !“ Amadeu Antonio Stiftung Civic.net – Aktiv gegen Hass im Netz 43 BMFSFJ Save the Children Deutschland e. V. Kinderschutz und Psychologische Erste Hilfe für geflüchtete Kinder in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen 343 BMZ Reporter ohne Grenzen Media Ownership Monitor (MOM) – zweite Implementierungsphase, Aufstockungsantrag Mexiko 100 BMZ Reporter ohne Grenzen Media Ownership Monitor (MOM) – zweite Implementierungsphase / Regional NA 500 BMZ Reporter ohne Grenzen Media Ownership Monitor (MOM) – dritte Implementierungsphase / Regional NA 500 BMZ Save the Children Deutschland e. V. Resilienz durch Arbeitsmarktintegration, soziale Sicherung und Zugang zu Wasser- und Sanitärversorgung für Binnenvertriebene und vulnerable Gruppen / Somalia 2.500 BMZ Save the Children Deutschland e. V. Für eine gemeinsame Zukunft: Gemeindebasierte Kinderschutzmechanismen und Bildungsangebote für konfliktbetroffene Kinder und ihre Familien / Irak 3.000 BMZ Save the Children Deutschland e. V. Förderung von Resilienz, landwirtschaftlichem Wiederaufbau und grüner Technologie in Gaza / Palästinensische Gebiete 2.900 BMZ Save the Children Deutschland e. V. Schutz und Förderung von vulnerablen syrischen und türkischen Kindern, Jugendlichen und deren Familien in Istanbul / Türkei 2.955 BMZ Save the Children Deutschland e. V. Schaffung von Einkommensperspektiven für vulnerable syrische und jordanische Frauen und Männer in Jordanien 2.000 BMZ Save the Children Deutschland e. V. Gemeinsam Lernen: Verbesserter Zugang zu gemeindebasierter Bildung für konfliktbetroffene Kinder aus Rückkehrer-, Vertriebenen- und Gastgemeinden in Kunduz, Afghanistan 508 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5134 Oberste Bundesbehörde Beteiligung welches Vereins oder welcher Organisation Programme oder Projekte 2017 2018 - in T€ - BMZ Save the Children Deutschland e. V. „Stark durch Entfaltung am Dritten Ort“: Förderung von gemeinschaftlichem Lernen und sozialer Entwicklung von Kindern an Schul- und Gemeindebibliotheken in Gaza und im Westjordanland 648 BMBF republica GmbH Subkonferenz „We can WORK it out“ auf der re:publica 2018 30 135 BMBF republica GmbH Subkonferenz „sub:marine“ auf der re:publica 2017 122 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333