Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5136 19. Wahlperiode 18.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4714 – Drohnen der Bundeswehr in Mali V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die von der Bundeswehr in Mali geflogenen Drohnen haben mindestens 5 555 Flugstunden absolviert (http://gleft.de/2tc). Die unbewaffneten, von der israelischen Flugzeugbaufirma Israel Aerospace Industries Ltd. (IAI) gebauten „Heron 1“ sollen eigentlich die Erstellung von Luftbildern für die UN-Mission MINUSMA besorgen. Das Einsatzgebiet ist dabei mehrere Flugstunden vom Flugplatz am Camp Castor in Gao entfernt. „Unterstützungsmissionen“ der Drohnen erfolgen unter anderem für die ebenfalls in Gao stationierten Hubschrauber befreundeter Truppen, darunter Kanada. Die Aufklärung mit „hochsensiblen Sensoren“ erfolgt dabei in mehreren Kilometer Höhe. Laut einem Bericht der Tageszeitung „DIE WELT“ beteiligen sich die deutschen Soldatinnen und Soldaten in Mali jedoch auch an der von Frankreich geführten Anti-Terror-Operation „Barkhane“ (http://gleft.de/2td). Dies gehe aus vertraulichen UN-Unterlagen hervor. Demnach hat die Bundeswehr die französischen Truppen „bei Aufklärung und Transport unterstützt“. Die Zeitung nennt einen Einsatz einer Drohne vom Typ „Heron 1“ im Dezember 2017. Laut Einsatzprotokoll ist die Drohne mehrere Stunden über einem Gehöft in Mali geflogen . 1. Wie viele Drohnen des Typs „Heron 1“ (auch als Ersatz für möglicherweise beschädigte Luftfahrzeuge) befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Mali? 2. Wie wurden die Drohnen von ihrem Hersteller in Israel ins Einsatzgebiet der Bundeswehr in Mali transportiert (http://gleft.de/2sQ, bitte auch mitteilen wer die Verlegung durchführte)? a) Sofern die Drohnen nicht zerlegt und per Luftfracht transportiert wurden, sondern den Weg selbst zurücklegten, welche Länder wurden dabei überflogen ? b) Von wo wurden die Drohnen dabei gesteuert? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5136 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Von welchen Bodenstationen werden die „Heron 1“ in Mali im Regelfall und in Ausnahmefällen gesteuert und durch Sensorbedienerinnen und Sensorbediener ausgewertet? 4. Welche weiteren militärischen Einrichtungen erhalten die Aufklärungsdaten der Drohnen in Echtzeit? 5. Welche Abteilungen der Bundeswehr oder befreundeter Staaten (auch der NATO) erhalten anschließend aufbereitete Aufklärungsdaten der Drohnen? 6. Sofern auch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam Echtzeitdaten oder aufbereitete Lagebilder erhält, auf welche Weise ist dieses in die Entscheidung über den Verlauf von Einsätzen eingebunden? 7. Wie viele Flüge und wie viele Flugstunden haben die „Heron 1“ in Mali bislang absolviert (bitte für jede Drohne einzeln darstellen)? 8. Wie viele dieser Flugstunden wurden von der Bundeswehr und wie viele von Airbus vorgenommen? 9. Von wem werden die Drohnen im Einsatzbetrieb gestartet und gelandet? 10. Wie viele Nachprüfflüge oder sonstige, für Wartungszwecke durchzuführende Flüge hat Airbus nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in Mali durchgeführt (bitte für jede Drohne einzeln darstellen)? 11. Wie viele Flüge zum Lizenzerhalt der Pilotinnen und Piloten wurden bislang in Mali durchgeführt (bitte für jede Drohne einzeln darstellen)? 12. In welchen Fällen hat die Bundeswehr mit ihren Drohnen des Typs „Heron 1“ in Mali Truppen befreundeter Staaten bei der Aufklärung oder dem Transport unterstützt, wie es die Tageszeitung „DIE WELT“ für die französische Operation „Barkhane“ in der Sahelzone berichtet, bei der demnach von der Drohne aufgenommene Bilder an das französische Militär übermittelt wurden? a) Wer hat jeweils die Unterstützung angefragt, wo erfolgte diese und wer wies sie schließlich an? b) Sofern es sich um eine spontane Anfrage gehandelt hat und die Drohnen bereits in der Luft waren, in welcher Mission waren diese ursprünglich gestartet? c) Welche Aufklärungsdaten wurden zu welchem Zeitpunkt übermittelt? 13. Inwiefern ist die Weitergabe der Informationen an das französische Militär aus Sicht der Bundesregierung vom Mandat der Bundeswehr in Mali gedeckt (bitte Fundstelle angeben)? 14. In welchen Fällen hat die Bundeswehr mit ihren Drohnen des Typs „Heron 1“ in Afghanistan Truppen befreundeter Staaten bei der Aufklärung oder dem Transport unterstützt? Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort zu den Fragen 1 bis 14 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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