Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5137 19. Wahlperiode 18.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4716 – Umgang mit Rassismus beim Treffen der EU-Innenminister in Wien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf dem Treffen der EU-Innenminister am 14. September 2018 in Wien hatte der italienische Innenminister und Lega-Vorsitzende Matteo Salvini afrikanische Migrantinnen und Migranten mit Sklaven verglichen. Berichten zufolge führte Innenminister Matteo Salvini unter anderem aus: „In Italien gibt es die Notwendigkeit, unseren Kindern zu helfen, Kinder zu bekommen – und nicht, neue Sklaven zu haben, um die Kinder zu ersetzen, die wir nicht haben“ („Salvini und Asselborn streiten über Flüchtlingspolitik“, zeit.de vom 15. September 2018). Keiner der Anwesenden reagierte auf die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller rassistischen Ausführungen, außer Luxemburgs Migrationsminister Jean Asselborn („Das geht zu weit“, „Scheiße noch mal“). Migrationsminister Asselborn zufolge hätten „alle anderen betreten zu Boden geschaut“. Innenminister Matteo Salvini hat ein Video des Vorfalls, auf dem er und Migrationsminister Asselborn im Porträt gefilmt wurden, auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Dies weckt den Verdacht, dass die Provokation von Innenminister Matteo Salvini inszeniert worden war („Der Salvini-Eklat – eine Falle?“, spiegel.de vom 15. September 2018). Es ist unklar, bei welchem Tagesordnungspunkt Innenminister Matteo Salvini seine Ausführungen gemacht hat. Thema des Innenministertreffens waren unter anderem in Nordafrika geplante europäische Lager, in die auf Hoher See gerettete Geflüchtete gebracht werden sollen („Ausschiffungszentren“). Innenminister Matteo Salvini hatte außerdem die Regierung in Malta kritisiert, da diese keine Seenotrettung in Gewässern mit ihrer Zuständigkeit vornimmt. Schließlich debattierten die Innenminister auch die Verteilung von Geretteten auf die EU-Mitgliedstaaten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5137 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Am 13. und 14. September 2018 fand in Wien im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft eine Veranstaltung mit dem Titel: „Konferenz zu Sicherheit und Migration – Förderung von Partnerschaft und Resilienz“ statt. Teilgenommen haben Innenministerinnen und Innenminister aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten, sowie Vertreterinnen und Vertreter von EU-Agenturen und internationaler Organisationen. 1. Welche Vertraulichkeit erwartet die Bundesregierung von Teilnehmenden der Treffen der EU-Innenminister im offiziellen oder nicht offiziellen Format , und welche Regelungen existieren hierzu? Die Bundesregierung erwartet im Rahmen der üblichen Gepflogenheiten die Vertraulichkeit von allen Teilnehmenden. Zu informellen Zusammenkünften gibt es keine expliziten Regelungen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sowohl bei formellen und informellen Zusammenkünften Hinweise seitens der Teilnehmenden als auch der Ausrichtenden erfolgen, wenn Ton- oder Videoaufnahmen von Gesprächsbeiträgen gefertigt werden. a) Wer hat das Video des Vorfalls am 14. September 2018 offensichtlich aufgenommen? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Urheberschaft des genannten Videos. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es in Österreich strafbar ist, ein Gespräch ohne Wissen der Beteiligten aufzuzeichnen und zu veröffentlichen? Es obliegt nicht der Bundesregierung, Auskünfte zur Rechtsordnung anderer Staaten zu erteilen. Im Übrigen ist es Aufgabe der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft , die jeweiligen Sitzungen des Rates zu leiten. 2. Mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern war die Bundesregierung bei dem Treffen der EU-Innenminister in Wien am 14. September 2018 zugegen ? Die Delegation der Bundesregierung wurde durch den parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Heimat und Bau Stephan Mayer angeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5137 3. Bei welchem Tagesordnungspunkt hatte der italienische Innenminister und Lega-Vorsitzende Matteo Salvini nach Kenntnis der Bundesregierung afrikanische Migrantinnen und Migranten mit Sklaven verglichen? a) Inwiefern trifft es zu, dass Innenminister Matteo Salvini scherzhaft gesagt hat, bei einer von ihm begrüßten Überprüfung von Asylanträgen bereits auf Hoher See laufe man Gefahr, „wegen Freiheitsberaubung verurteilt zu werden“ („Salvini gibt am EU-Innenministertreffen den Ton an und erhöht den Druck auf Deutschland“, nzz.ch vom 14. September 2018)? b) Wie haben die Delegierten der Bundesregierung auf die Äußerungen von Innenminister Matteo Salvini reagiert? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung erteilt zu Meinungsäußerungen anderer Teilnehmenden der Konferenz keine Auskunft. 4. Aus welchen Gründen verzichtet auch die Bundesregierung darauf, Mitschnitte der gesamten Treffen von EU-Innenministern online zu stellen? Die Bundesregierung verfügt über keine Mitschnitte von der Konferenz. Des Weiteren obliegt es den Ausrichtenden, über einen Einsatz von Ton- oder Videoaufnahmen der Konferenz zu entscheiden. 5. Sofern die Treffen der EU-Innenminister auch weiterhin vertraulich bleiben und nicht mitgeschnitten werden sollen, auf welche Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass keine Mitschnitte angefertigt werden? Die Bundesregierung geht grundsätzlich davon aus, dass bei solchen Zusammenkünften Vertraulichkeit vereinbart ist und sich solche Vorkommnisse nicht wiederholen . a) Wie wird der Vorfall vom 15. September 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt oder geahndet? b) Auf welche Weise hat sich die italienische Regierung entschuldigt? Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen hierzu vor. 6. Welche Themen standen auf der Tagesordnung des Treffens der EU-Innenminister am 14. September 2018? a) Welche Fragen und Sachverhalte wurden unter dem Thema „Migration“ behandelt, und hinsichtlich welcher Fragen betraf dies die Seenotrettung, Seenotrettungszonen und Ausschiffung Geretteter im Mittelmeer? b) Aus welchen Gründen fanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld des Treffens der EU-Innenminister am 14. September 2018 keine vorbereitenden Dokumente zur Tagung im EUDOX-System des Bundestages , bzw. wieso hat sie diesen nicht entsprechend informiert? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Auf der Tagesordnung der Konferenz standen die Themen Polizeikooperation/ Prüm-ähnliche Kooperation, Asyl/Migration/ Grenzschutz, Europäische Werte – Extremismus/Terrorismus, Migration & Kooperation sowie Sicherheit & Kooperation . Die Themen Seenotrettung und die mögliche Schaffung von Ausschiffungsplattformen im Mittelmeer sind an unterschiedlicher Stelle erörtert worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5137 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die vorbereitenden Unterlagen wurden sehr kurzfristig vor der Konferenz vorgelegt und liegen dem Deutschen Bundestag mittlerweile vor. 7. Welche „Zielsetzungen und Prinzipien für die künftige Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Sicherheit“ haben die Innenministerinnen und Innenminister mit den angereisten Vertreterinnen oder Vertretern aus Ägypten , Algerien, Libyen, Mali, Marokko, Tschad und Tunesien erörtert (Pressemitteilung „EU-Innenministerinnen und -minister verstärken Kooperation mit Nordafrika“ des österreichischen Bundesministeriums für Inneres vom 14. September 2018)? a) Welche Maßnahmen zur „Bekämpfung der Schlepperkriminalität, von Korruption sowie von gewaltbereitem Extremismus und Terrorismus“ wurden dabei anvisiert oder verabredet? b) Welche Maßnahmen zur „Beachtung internationaler Verpflichtungen, etwa bei Such- und Rettungsoperationen“ wurden behandelt? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. U. a. wurden mit den angereisten Vertretern der Drittstaaten folgende Ziele und Prinzipien erörtert: die Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration, die Zusammenarbeit im Bereich der legalen Migration, die Gewährleistung von mehr Schutz für Migranten und Flüchtlinge, das Verhindern irregulärer Migration, das Schleusen von Migranten, Menschenhandel und die Verbesserung der Zusammenarbeit bei Rückführung und Rückübernahme. Dabei erfolgte auch ein Austausch über eine engere Zusammenarbeit zwischen Drittstaaten und EU-Mitgliedstaaten sowie Unterstützung bei der Entwicklung von rechtsstaatlichen Strukturen , um zum einen Menschenrechte zu gewährleisten und zum anderen kriminelle Organisationen zu bekämpfen. Dabei war die Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden beispielsweise durch Einsatz polizeilicher Aufbauhilfe in Form von Aus- und Fortbildung in relevanten Bereichen ebenfalls Thema. 8. Was ist der Bundesregierung zu den Prioritäten der österreichischen EU- Ratspräsidentschaft hinsichtlich Migration und Schutz der EU-Außengrenzen bekannt? Laut Programm der österreichischen Ratspräsidentschaft, das unter www. eu2018.at abrufbar ist, werden unter dem Leitsatz „Ein Europa, das schützt“ folgende Schwerpunkte genannt: Sicherheit und Kampf gegen illegale Migration, Sicherung des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung und Stabilität in der Nachbarschaft – Heranführung des Westbalkans/Südosteuropas an die Europäische Union (EU). 9. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Elemente der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderung der Frontex-Verordnung, und inwiefern sollte diese als Priorität behandelt werden (http://gleft.de/ 2tK)? Die Bundesregierung spricht sich grundsätzlich für eine weitere Stärkung der Agentur für die europäische Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) aus. Die Haltung der Bundesregierung zu den einzelnen Artikeln und Elementen des Verordnungsentwurfes befindet sich noch in einer Phase der Abstimmung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5137 10. Welche Mittel bzw. Fähigkeiten soll die Agentur aus Sicht der Bundesregierung hierfür erhalten, und wie wird sie sich in den Verhandlungen zum Vorschlag der EU-Kommission (COM(2018) 631 final) hierzu positionieren? Auf die Antwort der Bundesregierung zur Frage 9 wird verwiesen. 11. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Haltung des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz, wonach eine Ausweitung des Frontex-Mandates auch beinhalten müsse, „Flüchtlingsboote am Ablegen zu hindern“ („Kurz will erweitertes Mandat für Frontex“, www.tagesspiegel.de 16. September 2018)? Die Bundesregierung kommentiert keine Äußerungen in Presseartikeln. 12. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag des österreichischen Innenministers Herbert Kickl, bereits auf „Flüchtlingsschiffen“ (gemeint sind wohl Rettungsschiffe) die Schutzwürdigkeit von Migrantinnen und Migranten zu überprüfen, und wo soll dieser weiter diskutiert werden („Kurz will erweitertes Mandat für Frontex“, www.tagesspiegel.de 16. September 2018)? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Wann wurde die Vereinbarung Deutschlands mit Italien über eine Rücknahme von Flüchtlingen aus Sicht der Bundesregierung verbindlich geschlossen , und welchen Inhalt hat diese („Salvini gibt am EU-Innenministertreffen den Ton an und erhöht den Druck auf Deutschland“, nzz.ch vom 14. September 2018)? Die Unterzeichnung der bilateralen Rahmenabsprache des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit dem italienischen Innenministerium über ein gemeinsames Handeln zur Migrationssteuerung auf See und Eindämmung der Sekundärmigration , die auf Arbeitsebene bereits finalisiert wurde, hängt derzeit noch von der abschließenden politischen Zustimmung der italienischen Seite ab. 14. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es zu den in nordafrikanischen Ländern geplanten „Ausschiffungszentren“ von den hierzu angefragten Regierungen „bisher keine Absagen“ gibt („Salvini gibt am EU-Innenministertreffen den Ton an und erhöht den Druck auf Deutschland “, nzz.ch vom 14. September 2018)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Gespräche über Ausschiffungsvereinbarungen mit Drittstaaten nicht beendet. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über Zusagen oder Absagen von Drittstaaten. 15. Welche Grenzzäune, Sperranlagen oder sonstigen Hindernisse zur Erschwerung oder Verhinderung von unerwünschten Migrationsbewegungen sind der Bundesregierung für die sogenannte Balkanroute auf dem Weg nach Deutschland bekannt, wozu die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/4385 lediglich zur Überwachung der Schengen -Außengrenzen antwortete, die Frage sich aber auf existierende Anlagen an den nach dem Schengener Grenzkodex frei zu passierenden Binnengrenzen bezog? Über die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4385 übermittelten Inhalte hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333