Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5141 19. Wahlperiode 26.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Manuela Rottmann, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4732 – Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH – Arbeitsweise, Kostenstruktur und mögliche Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland wird die staatliche Funktion der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen durch die hoheitlich beliehene Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) erbracht. Diese prüft die Unabhängigkeit und Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen, auch Zertifizierungsstellen genannt (beispielsweise TÜV), und Laboren. Diese wiederum zertifizieren auf Grundlage bestimmter Normen und Standards konkrete Produkte und Dienstleistungen. Seit 2010 ist mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 die Akkreditierung innerhalb der EU harmonisiert. Dazu soll es pro Mitgliedstaat nur noch eine einzige nationale Akkreditierungsstelle geben. Die DAkkS GmbH ist in Deutschland privatwirtschaftlich organisiert, was EU-rechtlich unter der Bedingung der Sicherstellung der Möglichkeit zur Einflussnahme des Staates möglich ist. An der DAkkS ist neben der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi) und den Bundesländern (vertreten durch die Länder Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen) auch die Wirtschaft in Vertretung des Bundesverbands der Deutschen Industrie e. V. (BDI) als Gesellschafter beteiligt. Insbesondere aus dem Bereich der mittelständischen Unternehmen, zu denen ein Großteil der Prüflaboratorien gehört, gibt es immer wieder Kritik. Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien e. V. (VUP) sind ein Großteil der Mitglieder des VUP, die Kunden der DAkkS sind, mit dem zeitlichen Umfang der Akkreditierung, dem Rechnungswesen und der Transparenz der DAkkS unzufrieden (siehe www.vup.de/dokumente_ 14/2737_1808%20Hintergrund&Handlungsbedarf%20Akkreditierungswesen. pdf). Auch andere Verbände (beispielsweise u. a. www.bmwi.de/Redaktion/ DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-akkstellegebv/dvk.pdf?__ blob=publicationFile&v=4) üben Kritik an der DAkkS. Eine durch das BMWi in Auftrag gegebene Studie „Evaluierung der deutschen Akkreditierungsstruktur “ (Projekt Nr. 25/2015) aus Mai 2016 kritisiert u. a. die Gremienstruktur, mangelnde Unabhängigkeit und die fehlende Prozessoptimierung der DAkkS. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5141 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Es muss also hinterfragt werden, inwieweit die DAkkS ihrer Funktion als kundenorientierte Akkreditierungsstelle ausreichend nachkommt und ob in diesem Zusammenhang auch die Einflussnahme seitens des BMWi ausreichend gewährleistet ist. 1. Wie sieht die Mitarbeiterstruktur der DAkkS nach Kenntnis der Bundesregierung konkret aus (bitte Gesamtanzahl sowie Anzahl von Mitarbeitenden in den einzelnen Fachbereichen auflisten)? Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) verfügte zum 31. Dezember 2017 insgesamt über 180 Bedienstete. Dies entspricht 170,97 Vollzeitäquivalenten . Nach Personen verteilten sich die Bediensteten wie folgt auf die Fachabteilungen : Abteilung Metrologie, Bauwesen, Verkehr, Erneuerbare Energien: 38; Abteilung Produkt- und Anlagensicherheit, Telekommunikation, EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) 20; Abteilung Gesundheit, Forensik: 20; Abteilung Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Agrarsektor, Chemie, Umwelt: 34; Abteilung Zertifizierungs- und Verifizierungssysteme: 20. Weitere 48 Personen sind in den zentralen Diensten und in den Stabsbereichen tätig. 2. Wie sieht die Einnahmen- und Ausgabenstruktur der DAkkS nach Kenntnis der Bundesregierung aus (bitte insgesamt und unterteilt in Einnahmen aus Gebühren für die öffentlichen Leistungen entsprechend Unterteilung nach § 3 der Akkreditierungsstellengebührenverordnung sowie Personalund Sachaufwand etc. auflisten)? Im Geschäftsjahr 2017 wurden Einnahmen in Höhe von 31 007 239,83 Euro erzielt. Davon wurden 25 913 560,80 Euro aus Gebühren erwirtschaftet. Daneben wurden 3 185 032,56 Euro durch Akkreditierungstätigkeiten in Drittländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erzielt und weitere 2 569 414,53 Euro durch sonstige Tätigkeiten (wie z. B. aus Schulungen und Veranstaltungen ). Die Jahresabschlüsse der DAkkS sind veröffentlicht auf www. unternehmensregister.de . In der Begründung zur Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle, welche am 13. Dezember 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, wurde unter Tarifstelle 7 zudem die Kalkulation der Stundensätze dargelegt. Zur Berechnung der Stundensätze wurden die prognostizierten Kosten für die Jahre 2018 und 2019 herangezogen und daraus ein Durchschnitt für beide Jahre gebildet. Demnach betragen die prognostizierten, durchschnittlichen Personalkosten 13 997 238 Euro pro Jahr. Die weiteren Positionen der Ausgabenstruktur der DAkkS ergeben sich ebenfalls aus der im Bundesanzeiger veröffentlichten Kalkulation der Stundensätze . 3. Worin sieht die Bundesregierung die Gründe für die erheblichen Mehrkosten für Akkreditierungen durch die DAkkS gegenüber den Vorgängerorganisationen (DAP, DACH etc.), die denselben Service und vergleichbare Leistungen erbracht haben? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse für erhebliche Mehrkosten bei vergleichbaren Leistungen vor. Vor dem Jahr 2010 war die Akkreditierung keine hoheitliche Aufgabe. Ein Vergleich der Kosten des heutigen Akkreditierungssystems mit dem Akkreditierungssystem vor 2010 ist nicht ohne weiteres möglich. Das System privater Akkreditierungsstellen vor 2010 hatte entscheidende Schwachstellen, weshalb es im Konsens der EU-Mitgliedstaaten reformiert Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5141 wurde. Gemäß Artikel 4 Nummer 7 der europäischen Akkreditierungsverordnung (EG) 765/2008 vom 9. Juli 2008 arbeiten die nationalen Akkreditierungsstellen nicht gewinnorientiert. 4. a) Wie genau gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozess eines Akkreditierungsverfahrens von der Annahme eines Akkreditierungsauftrages bis hin zur Ausstellung der Akkreditierungsurkunde (bitte u. a. mit Angaben zur Anzahl beteiligter Mitarbeiter, zum Prozessablauf, zur durchschnittlichen sowie maximalen und minimalen Dauer, zu den durchschnittlichen sowie maximalen und minimalen Kosten darstellen)? Die DAkkS ist in allen wesentlichen Industriesektoren und in allen sensiblen Sicherheitsbereichen gemäß § 1 Absatz 2 des Akkreditierungsstellengesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625) tätig. Die Spezifika der Produktzulassung und Konformitätsbewertung sind stark unterschiedlich, was sich auch auf die Durchführung der Akkreditierungsverfahren auswirkt. Insofern gibt es keinen idealtypischen Prozess. Die grundlegenden Abläufe werden in der DAkkS-Regel 71 SD 0001 beschrieben. Diese ist öffentlich abrufbar unter: www.dakks.de/content/allgemeine-regelnzur -akkreditierung-von-konformit%C3%A4tsbewertungsstellen. Ganz allgemein setzt sich das Akkreditierungsverfahren aus folgenden Phasen zusammen: (1) Die Antragsphase, (2) die Vorbereitung der Begutachtung, (3) die Begutachtung der Geschäftsstelle und der Niederlassungen der Konformitätsbewertungsstelle , (4) die sog. Witnessbegutachtung (also die Beobachtung und Bewertung der Tätigkeit der Konformitätsbewertungsstelle), (5) die Bewertung der Begutachtungsergebnisse , (6) die Entscheidungsphase durch den Akkreditierungsausschuss (der nicht personenidentisch ist mit Personen, die in die Begutachtung eingebunden waren), (7) die Nachbereitungsphase (Erstellung von Bescheid und Urkunde ) und (8) die Überwachungsphase in der Laufzeit der Akkreditierung (in der Regel 5 Jahre). Für die einzelnen Normbereiche und Sektoren bestehen insgesamt 348 Verwaltungsvorschriften (DAkkS-Regeln), die das Verfahren im Detail konkretisieren . Diese sind öffentlich abrufbar unter: www.dakks.de/content/liste-dakksregelwerk . Aufgrund der beschriebenen Unterschiede zwischen den verschiedenen Sektoren und des Umstandes, dass der Ablauf eines Akkreditierungsverfahrens u. a. von den Eigenschaften und dem Verhalten der Konformitätsbewertungsstellen selbst sowie der sachlichen Reichweite der Akkreditierung abhängt, können keine allgemeinen Angaben zu Mitarbeiteranzahl, Dauer und Kosten getroffen werden. b) Für den Fall, dass die DAkkS auch Konformitätsbewertungsstellen im Ausland akkreditiert, wie gestaltet sich dieser Prozess (bitte u. a. mit Angaben zur Anzahl beteiligter Mitarbeiter, zum Prozessablauf, zur durchschnittlichen Dauer, zu den durchschnittlichen Kosten darstellen)? Hinsichtlich des in der Antwort zu Frage 4a beschriebenen Prozessablaufs existieren bei Akkreditierungen im Ausland keine Unterschiede. Die DAkkS kann im Ausland lediglich nicht öffentlich-rechtlich handeln, insbesondere nicht durch Verwaltungsbescheid. An die Stelle des Verwaltungsbescheides treten Vertrag und Rechnung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5141 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wird den Kunden, die eine Akkreditierung beantragen, nach Kenntnis der Bundesregierung ein Kostenvoranschlag inklusive Kalkulation der Stundensätze und kalkulatorischer Zeitaufwand zur Verfügung gestellt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Teilt das BMWi die Einschätzung, dass ohne einen solchen Kostenvoranschlag eine Kontrolle des prognostizierten Leistungserbringungsumfanges durch die Konformitätsbewertungsstellen nicht möglich ist? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Soweit bekannt, erstellt keine Behörde in Deutschland, die hoheitlich handelt, „Kostenvoranschläge“. Bisher war es dennoch etablierte Verwaltungspraxis, dass die DAkkS auf Antrag eine unverbindliche Gebührenschätzung übermittelt. In der Begründung zu § 3 der Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle wird ergänzend ausgeführt, dass die Akkreditierungsstelle „dem Gebührenschuldner auf Anforderung eine aussagekräftige Kostenschätzung für die zu erbringenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen“ übermittelt. Im Rahmen einer Dialogveranstaltung der DAkkS im Jahr 2018 haben die DAkkS und die beteiligten Verbände (BDI, VAZ, VDMA, VdTÜV, VMPA, VUP, ZVEI) vereinbart, dass bei allen Verfahren auf Grundlage der Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle vom 8. Dezember 2017 zusammen mit dem Vorschusszahlungsbescheid eine Gebührenschätzung an die Antragsteller versendet wird. Der Zweck der Kostenschätzung der DAkkS besteht nicht in der Kontrolle des prognostizierten Leistungserbringungsumfanges, sondern darin, dass sich der Gebührenschuldner zu einem frühen Zeitpunkt über die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen informieren kann. 6. Auf welcher Grundlage wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Gebührenvorschuss für eine Akkreditierung errechnet? Die Kosten ergeben sich durch Multiplikation der kalkulierten Zeitaufwände mit den in der Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle festgelegten Stundensätzen . 7. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kundenstruktur der DAkkS (bitte im Zeitraum von 2010 bis 2017, Angaben zur Gesamtanzahl und Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen – KMU – jeweils unterteilt nach den jeweiligen Fachbereichen der DAkkS auflisten)? Der folgenden Übersicht ist die aktuelle Kundenstruktur der DAkkS – unterschieden nach Akkreditierungsaktivitäten – zu entnehmen. Hierbei sind Mehrfachnennungen möglich, da bei Kunden zum Teil mehrere Akkreditierungsaktivitäten durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass es bei der DAkkS aktuell 3 262 Kunden mit insgesamt 4 455 Akkreditierungsverfahren gibt. Eine darüber hinausgehende Erhebung der Kundenstruktur hinsichtlich der Größenklassen von 2010 bis 2017 ist nach Angaben der DAkkS nicht verfügbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5141 Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter ) Kleine Unternehmen (<50 Mitarbeiter ) Mittlere Unternehmen (<250 Mitarbeiter ) Große Unternehmen (>250 Mitarbeiter ) Gesamt Alternatives Verfahren 12 1 1 3 17 Eignungsprüfungen 14 11 25 Inspektionsstellen 81 163 49 8 301 Kalibrierlaboratorium 393 156 12 561 Medizinisches Laboratorium 53 209 158 15 435 Prüflaboratorien 844 1259 321 32 2.456 Hersteller von Referenzmaterialien 5 10 3 18 Verifizierungsstelle 13 13 1 27 Zertifizierungsstelle für Produkte 160 133 37 2 332 Zertifizierungsstelle für Managementsysteme 85 102 27 8 222 Zertifizierungsstelle für Personen 30 27 4 61 Gesamt 1690 2084 613 68 4.455 8. a) Wie viele Akkreditierungen, die durch die DAkkS durchgeführt wurden und werden, betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung international agierende Konformitätsbewertungsstellen bzw. Konformitätsbewertungsstellen , die in anderen Ländern ansässig sind? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Informationen dazu vor, wie viele Konformitätsbewertungsstellen international agieren. In Drittstaaten sind derzeit insgesamt 178 Konformitätsbewertungsstellen durch die DAkkS akkreditiert. b) Plant die DAkkS zukünftig eine Ausweitung ihrer Aktivität auch in Drittstaaten , und falls ja, warum? Die DAkkS unternimmt Aktivitäten, die im Interesse Deutschlands dem Abbau von Handelshemmnissen oder der Erhöhung der Produktsicherheit dienen. Akkreditierungen in Drittstaaten dienen regelmäßig den o.g. Zwecken und werden deshalb tendenziell ausgebaut. 9. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-weite Zusammenarbeit der verschiedenen nationalen Akkreditierungsstellen? Die Zusammenarbeit der nationalen Akkreditierungsstellen in der EU richtet sich nach den Artikeln 10, 11, 13 und 14 der europäischen Akkreditierungsverordnung (EG) 765/2008. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5141 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. a) Welche Informationen hat das BMWi zur Gebührenstruktur und durchschnittlichen Dauer von Verfahren sowie allgemeinen Effizienz und Effektivität in den nationalen Akkreditierungsstellen der anderen EU-Staaten (bitte auflisten), und wie sieht sie die DAkkS im Vergleich dazu? Die Gebührenstrukturen der europäischen Akkreditierungsstellen sind nicht harmonisiert . Sie basieren in der Regel auf einer Kombination von Jahresgebühren und aufwandsbezogenen Gebühren oder aus einem dieser Elemente. Zu den länderspezifischen Umsetzungen liegen der Bundesregierung keine ausreichenden Erkenntnisse vor, sodass keine abschließende Bewertung möglich ist. Lediglich ein Vergleich ausgewählter europäischer Akkreditierungsstellen hinsichtlich der Stundensätze für Begutachter ergab, dass mehrere nationale Akkreditierungsstellen (z. B. in Frankreich, Großbritannien oder den Niederlanden) vergleichbare oder höhere Stundensätze als die DAkkS aufweisen. Über die durchschnittliche Dauer von Erstakkreditierungsverfahren sowie von Erweiterungen bestehender Akkreditierungen europäischer Akkreditierungsstellen liegen keine vollständigen Informationen vor. Im Jahr 2017 wurde unter Federführung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ein erster Vergleich von acht europäischen Akkreditierungsstellen durchgeführt, an dem auch die DAkkS teilnahm. Dabei wurden lediglich nicht verifizierte Angaben über die durchschnittliche Dauer von Akkreditierungsverfahren für 2016 gemacht. Die DAkkS hat demnach bezüglich der Erstakkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen vergleichsweise geringe Verfahrensdauern; bezüglich der Erweiterung bestehender Akkreditierungen liegt die Bearbeitungsdauer bei der DAkkS im mittleren Bereich. Die allgemeine Effizienz und Effektivität in den nationalen Akkreditierungsstellen ist von vielfältigen Faktoren und Rahmenbedingungen abhängig. Es liegen hierüber keine aussagekräftigen Kennzahlen bzw. Messgrößen vor, daher können diesbezüglich keine belastbaren Angaben gemacht werden. b) Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf, um eine weitergehende Harmonisierung der Akkreditierungsstellen zu erreichen, auch hinsichtlich einer etwaigen Anpassung von Akkreditierungsstandards und Gebührenstrukturen? Alle europäischen Akkreditierungsstellen sowie alle Akkreditierungsstellen außerhalb Europas, die Unterzeichner der WTO-Gegenseitigkeitsabkommen zur Akkreditierung (IAF-MRA oder ILAC-MRA) sind, weisen vollständig harmonisierte Arbeitsweisen auf, da diese gemäß der ISO/IEC Norm 17011 „Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren“ organisiert sind. Es besteht insofern kein weiterer Harmonisierungsbedarf. Die Gebührenstrukturen der Akkreditierungsstellen tragen in großem Maße den nationalen Rahmenbedingungen Rechnung. Sofern zwischen EU-Mitgliedstaaten Unterschiede hinsichtlich der Höhe der Akkreditierungsgebühren bestehen (z. B. aufgrund höherer Lohnkosten für Akkreditierungsexperten in Deutschland), sieht es die Bundesregierung keinesfalls als zielführend an, diese Unterschiede auf Kosten der Sicherheit und des Verbraucherschutzes auszugleichen. Vor diesem Hintergrund ist eine Harmonisierung der Gebührenstrukturen weder wünschenswert noch umsetzbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5141 11. Sieht die Bundesregierung in etwaigen höheren Kosten für Akkreditierungsleistungen gegenüber anderen EU-Ländern einen Wettbewerbsnachteil für Unternehmen, die sich in Deutschland akkreditieren lassen? Der Bundesregierung liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass die Kosten für die Akkreditierung in Deutschland generell höher sind als in anderen Mitgliedstaaten mit vergleichbaren Rahmenbedingungen (z. B. nationales Preis- und Lohnniveau – siehe Antwort zu Frage 10). Gemäß Artikel 6 der europäischen Akkreditierungsverordnung (EG) 765/2008 besteht zwischen den europäischen Akkreditierungsstellen ein Wettbewerbsverbot . 12. a) Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Studie „Evaluierung der deutschen Akkreditierungsstruktur“ im Auftrag des BMWi (Projekt Nr. 25/15) und insbesondere die Kritik, dass durch die Bestellung der Mitglieder des Akkreditierungsausschusses (AkA) durch die Geschäftsführung der DAkkS Zweifel an der geforderten Unabhängigkeit und Unparteilichkeit entstehen? b) Hat die Bundesregierung auf die Kritik reagiert und das Benennungsverfahren des AkA mittlerweile umgestellt? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 12a und 12b werden gemeinsam beantwortet. Eine Benennung der Mitglieder des Akkreditierungsausschusses durch den Geschäftsführer der DAkkS trägt Ziffer 5.5 von ISO/IEC 17011 Rechnung. Danach „muss die Akkreditierungsstelle die Befugnis für ihre Akkreditierungsentscheidungen haben und für sie verantwortlich sein“. Damit die DAkkS ihrer Verantwortung für Akkreditierungsentscheidungen nachkommen kann, muss der Geschäftsführer der DAkkS die Mitglieder des Akkreditierungsausschusses benennen können. Der Akkreditierungsausschuss ist im Übrigen kein Gremium mit fester Zusammensetzung . Es handelt sich vielmehr um die jeweiligen Sachverständigen, welche eine Akkreditierungsentscheidung im Innenverhältnis treffen (sodass im Ergebnis für jede Akkreditierungsentscheidung ein entsprechender „Ausschuss“ gebildet wird). Dass der Geschäftsführer der DAkkS als Leiter der zuständigen Behörde diese Sachverständigen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben benennt, dürfte nicht zu beanstanden sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verweist ferner auf die inhaltliche und methodische Kritik der DAkkS an der Studie. Diese ist abrufbar unter: www.dakks.de/content/stellungnahme-der-deutschen-akkreditierungsstelle-dakkszum -gutachten-%E2%80%9Eevaluierung-der. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5141 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. a) Wie bewertet die Bundesregierung den Hinweis der Autoren der Studie „Evaluierung der deutschen Akkreditierungsstruktur“ im Auftrag des BMWi (Projekt Nr. 25/15), dass aus ökonomischer Sicht „die Gremienstruktur verschlankt werden“ kann? b) Setzt sich die Bundesregierung für die Verschlankung ein, und werden etwaige Maßnahmen bereits umgesetzt? Wenn nein warum nicht? Die Fragen 13a und 13b werden gemeinsam beantwortet. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind nicht nur die in der Studie betrachteten ökonomischen Kriterien für eine sachgerechte Bewertung der Gremienstruktur relevant. Darüber hinaus sind auch die in Deutschland existierenden Rahmenbedingungen sowie wirtschaftspolitische Aspekte zu berücksichtigen. Zunächst ist die DAkkS die größte Akkreditierungsstelle in Europa und verfügt zugleich über die breiteste technische Aufstellung, was für die größte Volkswirtschaft der Europäischen Union auch nachvollziehbar ist. Zudem ist hinsichtlich der Gremienstruktur ein Vergleich mit anderen europäischen Stellen nicht ohne weiteres möglich, da die 36 DAkkS-Sektorkomitees auch eine Beteiligung und Mitwirkung der Landesbehörden aus 16 Bundesländern ermöglichen. Ferner ist die Akkreditierungsstelle gemäß Ziffer 4.6.4 ISO/IEC 17011 rechtlich verpflichtet , einen Prozess für die Entwicklung und Erweiterung ihrer Akkreditierungsprogramme festzulegen und dabei „die Ansichten interessierter Kreise“ zu berücksichtigen . Aufgrund der Technizität der Sachmaterie lässt sich nach Einschätzung der DAkkS eine „Verschlankung“ nur auf Kosten der fachlichen Qualität umsetzen. Dies wäre ein nicht hinnehmbarer Nachteil für die deutsche Qualitätsinfrastruktur , welche nach wie vor zu den besten weltweit gehört. Die Gremienstruktur der DAkkS-Sektorkomitees unterstützt diese internationale Spitzenposition, indem flexibel auf technische Veränderungen und Innovationen reagiert werden kann. So konnten z. B. neue Sektorkomitees für Datenschutz und Untergruppen für Industrie 4.0 gegründet werden. 14. a) Wie bewertet die Bundesregierung den Hinweis der Autoren der Studie „Evaluierung der deutschen Akkreditierungsstruktur“ im Auftrag des BMWi (Projekt Nr. 25/15), dass die Dauer des Akkreditierungsprozesses verkürzt werden könne? b) Setzt sie sich für eine Prozessoptimierung ein, und welche Maßnahmen werden dahingehend bereits umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 14a und 14b werden gemeinsam beantwortet. Wie bereits in der Antwort zu Frage 10 ausgeführt, liegen hinsichtlich der Dauer von Akkreditierungsverfahren der DAkkS im europäischen Vergleich keine ausreichenden Informationen vor, jedoch deuten die verfügbaren Informationen nicht auf überdurchschnittlich hohe Verfahrensdauern hin. Im Jahr 2018 hat die DAkkS drei Dialogveranstaltungen mit verschiedenen Verbänden (BDI, VAZ, VDMA, VdTÜV, VMPA, VUP, ZVEI) durchgeführt, um Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Akkreditierungsprozesses zu diskutieren . Aus Sicht der DAkkS ist eines der wesentlichen Ergebnisse, dass sich die Verbände kürzere Verfahrensdauern wünschen. Dies will die DAkkS durch Prozessoptimierungen und Digitalisierungsmaßnahmen erreichen. Nach Auskunft Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5141 der DAkkS konnte beispielsweise die Bearbeitungszeit in der zentralen Antragsbearbeitung durch Prozessoptimierungen verkürzt werden. 15. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Autoren der Studie „Evaluierung der deutschen Akkreditierungsstruktur“ im Auftrag des BMWi (Projekt Nr. 25/15) an den Doppelbegutachtungen aufgrund teilweiser unklarer Abstimmungen? b) Setzt sie sich für eine Prozessoptimierung in Bezug auf Doppelgutachten ein, und welche Maßnahmen werden bereits umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 15a und 15b werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat keine Kenntnis von „Doppelbegutachtungen “. Nach Auskunft der DAkkS besteht weder ein Risiko von sog. „Doppelbegutachtungen“ noch finden diese in der Praxis statt. Die Darstellungen der Studie zur Organisation der DAkkS und auch der anderen genannten Akkreditierungsstellen sind nach Einschätzung der DAkkS inhaltlich fehlerhaft. 16. Wo sind durch die gegenwärtige Akkreditierungspraxis Nachteile für kleinere und mittelgroße Labors gegenüber großen Laborkonzernen zu erwarten, und wie soll einer etwaigen Benachteiligung entgegengewirkt werden? Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie liegen keine Informationen darüber vor, dass kleine und mittlere Unternehmen im Akkreditierungsverfahren benachteiligt werden. Die DAkkS ist gemäß Ziffer 4.4.10 von ISO/IEC 17011 verpflichtet „ihre Dienstleistungen allen Antragstellern zugänglich zu machen, deren Antrag auf Akkreditierung gemäß ihren Grundsätzen und Regelungen in den definierten Bereich der Akkreditierungstätigkeiten fällt. Der Zugang zur Akkreditierung darf weder von der Größe der antragstellenden Konformitätsbewertungsstelle oder von deren Mitgliedschaft in irgendeinem Verband oder einer Gruppe abhängen, noch darf die Akkreditierung von der Anzahl der bereits akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen abhängen.“ Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie liegen keine Hinweise darauf vor, dass diese Anforderung verletzt wurde. Hinsichtlich der Gebührenerhebung stellt die am 1. Juli 2018 in Kraft getretene Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle die Gleichbehandlung aller Stellen sicher. Die Vorgaben zur Gebührenerhebung gelten für alle Laboratorien gleichermaßen. So erfolgt die Gebührenberechnung nach Aufwand. Beispielsweise wird für die Begutachtung einer kleinen Konformitätsbewertungsstelle in der Regel (d.h. bei ausreichender Vorbereitung der Stelle) weniger Zeiteinsatz erforderlich sein als für die Begutachtung eines „großen Laborkonzerns“ mit verschiedenen Standorten, was somit geringere Gebühren für die kleine Stelle zur Folge hat. Andere Kostenbestandteile werden hingegen nicht durch die Größe der Konformitätsbewertungsstelle, sondern durch alternative Faktoren beeinflusst, sodass der Anteil dieser Kosten an den Gesamtkosten stärker variieren kann (z. B. Reisekosten). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5141 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche offiziellen Beschwerdewege stehen den Konformitätsbewertungsstellen zur Verfügung, die mit den Prozessen und der Arbeitsweise der DAkkS unzufrieden sind, und inwiefern stellt das BMWi sicher, dass es über Probleme innerhalb der DAkkS zu jedem Zeitpunkt informiert ist? Die DAkkS hält auf Grundlage von Artikel 5 Absatz 5 der europäischen Akkreditierungsverordnung (EG) Nr. 765/2008 und Abschnitt 7.12 der ISO/IEC 17011:2018 ein Beschwerdeverfahren bereit. Das Beschwerdeverfahren steht allen Personen offen, die ihre Unzufriedenheit mit der Tätigkeit der Akkreditierungsstelle (oder einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle) zum Ausdruck bringen möchten. Die Bearbeitung erfolgt über eine zentrale Beschwerdestelle . Im Rahmen der Fachaufsicht lässt sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regelmäßig von der DAkkS über relevante Sachverhalte informieren. 18. Wie viele Beschwerden sind über diese Beschwerdewege in den Jahren 2010 bis 2017 eingegangen, und wie hat sich die Bearbeitungsdauer von Beschwerden entwickelt? Folgende Beschwerden wurden bei der DAkkS eingereicht: Jahr Zahl eingegangen Beschwerden davon gegen die DAkkS gerichtet 2010 35 13 2011 56 36 2012 52 0 2013 65 32 2014 130 40 2015 87 31 2016 112 30 2017 99 19 Die Beschwerden, die nicht gegen die DAkkS gerichtet sind, richten sich gegen Konformitätsbewertungsstellen. Die Dauer der Beschwerdebearbeitung wird von der DAkkS nicht gesondert erfasst . Beschwerdeeingänge werden umgehend bestätigt und der Beschwerdeführer erhält zum Abschluss eine schriftliche Information sowie ggf. bei länger laufenden Verfahren eine Information zum aktuellen Zwischenstand. Insbesondere ist zu beachten, dass die Dauer der Beschwerdebearbeitung keinen sinnvollen Indikator für deren Qualität darstellt. 19. Für wie relevant hält die Bundesregierung die Ergebnisse der oben genannten Erhebung unter den Mitglieder des VUP – vor allem die dort geäußerte Unzufriedenheit mit den Abläufen des Akkreditierungsprozesses –, und werden diese Ergebnisse in die Überlegungen zur möglichen Neuaufstellung der DAkkS einfließen? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung beobachtet und würdigt zunächst alle Bewertungen, die sich mit den institutionellen Strukturen in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Deutsche Verband Unabhängiger Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5141 Prüflaboratorien e. V. (VUP) nach Auskunft der DAkkS weniger als sechs Prozent ihrer Kunden repräsentiert. Zudem vertritt der VUP überwiegend Laboratorien , die gemäß ISO/IEC 17025 akkreditiert werden. Damit ist nur ein Akkreditierungsbereich von insgesamt neun Bereichen (wie z. B. ISO/IEC 17020, 17024, 17043 oder 17065) betroffen. Die Bewertungen einzelner Industrieverbände müssen deshalb stets in den Kontext gesetzt und auch auf Übertragbarkeit und Allgemeingültigkeit geprüft werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333