Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5153 19. Wahlperiode 18.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4376 – Berechnungen zum Zuwanderungskorridor entsprechend der Koalitionsvereinbarung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei der Vorstellung der Asylzahlen für den Mai 2018 behauptete der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, trotz des Rückgangs der Asylzahlen sei damit zu rechnen, dass der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte „Korridor für die jährliche Zuwanderung nach Deutschland in Höhe von 180 000 bis 220 000 Personen […] in diesem Jahr erreicht oder sogar überschritten werden“ könnte. Nach Erfahrungen der Vorjahre sei für den Sommer bzw. Herbst mit einem saisonal bedingten Anstieg der Antragszahlen zu rechnen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/ 2018/06/asylantraege-mai-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=7). Die Abgeordnete Ulla Jelpke befragte daraufhin die Bundesregierung nach dem konkreten Zahlenmaterial, auf das sich Horst Seehofer bei seiner Prognose stützte. Die Zahlen, die die Bundesregierung daraufhin nannte (vgl. Plenarprotokoll 19/41 vom 27. Juni 2018, S. 4104), widersprechen nach Ansicht der Fragestellenden jedoch der Einschätzung des Bundesministers, wonach der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zuwanderungskorridor in diesem Jahr erreicht oder überschritten werden könnte (vgl. www.taz.de/Asylzahlendes -Bundesinnenministers/!5518102/). Werden die Angaben der Bundesregierung aufs Jahr hochgerechnet, ergibt sich eine Zuwanderungszahl entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD in Höhe von vielleicht 150 000 Personen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es, „dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler , Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden“. Trotz des umfassenden Begriffs der „Zuwanderungszahlen“ ist hiermit offenkundig eine Art „Netto-Bilanz“ (Ein- und Ausreisezahlen) der Fluchtmigration gemeint. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5153 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Einzelnen nannte die Bundesregierung (Plenarprotokoll 19/41, S. 4104) rund 70 000 Asylsuchende bis Mai 2018 – aufs Jahr hochgerechnet ergäbe das 168 000 Asylsuchende. Dass es im Sommer bzw. Herbst einen Anstieg der Antragszahlen geben könnte, ist nicht belegt: Im Jahr 2017 waren die Monate mit den meisten Asylsuchenden der März und der November, die Zahl der Asylsuchenden bis Mai 2017 (77 148) aufs Jahr hochgerechnet ergab fast genau die spätere tatsächliche Jahressumme (185 155 bzw. 186 644; vgl. regelmäßige Pressemitteilungen auf www.bmi.bund.de zu den monatlichen Asylgesuchszahlen ). Weiterhin nannte die Bundesregierung eine Zahl von 9 811 erteilten Visa zum Familiennachzug für das erste Quartal 2018 – wobei hier auch der Familiennachzug zu „Erwerbsmigranten“ enthalten sei, der jedoch nicht Teil des „Zuwanderungskorridors “ ist. Im Jahr 2017 wurden 45 Prozent aller Familiennachzugsvisa an Staatsangehörige aus typischen Hauptherkunftsländern Asylsuchender erteilt (54 307 von 117 992, vgl. Bundestagsdrucksache 19/2060, Anlagen zu Frage 9), wobei die Zahl im zweiten Halbjahr 2017 deutlich niedriger als im ersten Halbjahr war. Es kommt hinzu, dass sich auch unter den als Asylsuchende gezählten Personen zahlreiche legal nachgezogene Familienangehörige befinden dürften, die zur Statusklärung einen Asylantrag gestellt haben (im ersten Quartal 2018 wurden 47 Prozent aller GFK-Status – GFK = Genfer Flüchtlingskonvention – im Rahmen des Familienasyls erteilt, Bundestagsdrucksache 19/3148, Antwort zu Frage 1). Wird der erste Quartalswert 2018 zu Nachzugsvisa bezogen auf die Fluchtmigration (45 Prozent von 9 811) aufs Jahr hochgerechnet, ergibt dies einen ungefähren Wert von knapp 18 000 Personen. Weiter gab die Bundesregierung eine Zahl von 5 000 Personen an, die ab August 2018 zu subsidiär Schutzberechtigten nachreisen könnten (1 000 pro Monat ), obwohl noch nicht klar ist, ob das Monatskontingent tatsächlich ausgeschöpft werden wird. 4 600 Personen würden über Resettlement-Programme aufgenommen werden (im Schwerpunktepapier des Bundesinnenministeriums zum Einzelplan 06 heißt es allerdings, dass 1 000 dieser 4 600 Personen voraussichtlich erst 2019 einreisen werden, ebd., S. 91). Zusammengenommen ergibt sich aufgrund der Angaben der Bundesregierung eine prognostische Zahl von etwa 195 650 Zugängen im Rahmen der Fluchtmigration für das Jahr 2018. Davon sind jedoch abzuziehen, so die Angaben der Bundesregierung bis Mai 2018, 11 131 „Rückführungen“ (aufs Jahr hochgerechnet: 26 717) und 7 554 bewilligte finanziell im Rahmen des Programms REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) geförderte „freiwillige“ Rückreisen (aufs Jahr hochgerechnet: 18 130). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist allerdings von „freiwilligen Ausreisen“ die Rede, diese Zahl ist deutlich größer als die Zahl der im Rahmen des Programms REAG/GARP finanziell geförderten freiwilligen Ausreisen. Zwar gibt es keine verlässliche Statistik zur Gesamtzahl freiwilliger Ausreisen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Mit der Zahl der von der Bundespolizei bei der Ausreise registrierten so genannten Grenzübertrittsbescheinigungen liegt jedoch ein verlässlicher Wert vor, der die Mindestzahl freiwilliger Ausreisen weitaus besser beschreibt als die Teilmenge der nach REAG/GARP finanziell geförderten Ausreisen. 2017 wurden durch die Bundespolizei 43 019 freiwillige Ausreisen ausreisepflichtiger Personen durch Grenzübertrittsbescheinigungen registriert, während es zugleich nur 29 587 finanziell nach REAG/GARP geförderte Ausreisen gab (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu den Fragen 19 und 20). Die Gesamtzahl der Abschiebungen und Ausreisen nach den Angaben der Bundesregierung zum Stand Ende Mai 2018 würde demnach aufs Jahr hochgerechnet bei knapp 45 000 liegen – aus den dargelegten Gründen läge ein realistischerer Wert bei deutlich über 50 000. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5153 Auf der Grundlage dieser Zahlenangaben der Bundesregierung zum „Zuwanderungskorridor “ zum Stand Ende Mai 2018 ergibt sich im Ergebnis eine Zahl von etwa 150 000 Personen (195 650 minus 45 000) für das Jahr 2018, wobei dieser Schätzwert aus den oben dargelegten Gründen eher zu hoch sein dürfte. Demnach kann nach Ansicht der Fragestellenden nicht davon die Rede sein, wie Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt hatte, dass der Wert von 180 000 bis 220 000 erreicht oder sogar überschritten werden könnte. Die Fragestellenden gehen davon aus, dass die Bundesregierung in Bezug auf die Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD ein Eigeninteresse daran hat, den dort formulierten „Zuwanderungskorridor“ notfalls mit qualifizierten Einschätzungen näher zu bestimmen, soweit zu Teilbereichen valide statische Informationen (noch) nicht vorliegen. Ihrer Auffassung nach ist eine zahlenmäßige Obergrenze im Zusammenhang der Fluchtmigration und Familienzusammenführung verfassungs- und menschenrechtlich nicht zulässig und damit unwirksam. Ob der vereinbarte „Zuwanderungskorridor“ eine solche „Obergrenze“ darstellt oder nicht und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, ist unter den politischen Akteuren umstritten (www.zeit.de/politik/deutschland/ 2018-02/grosse-koalition-koalitionsvertrag-union-spd). 1. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gemeint, wenn von der „Rückführung und freiwilligen Ausreise künftiger Flüchtlinge“ die Rede ist, was bedeutet in diesem Zusammenhang „künftig“ und was bedeutet „Flüchtlinge“ (bitte ausführen)? Nach Auffassung der Bundesregierung ist mit der Formulierung „Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge“ die Zahl der nach Abschluss des Koalitionsvertrages gekommenen Personen gemeint, die bis zum Ende des jeweiligen Jahres freiwillig ausgereist sind oder die nach erfolglos durchgeführtem Asylverfahren vollziehbar ausreisepflichtig und im genannten Zeitraum rückgeführt wurden. 2. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verwandten Formulierung „freiwillige Ausreisen“ nicht nur finanziell durch das REAG/GARP-Programm geförderte freiwillige Ausreisen gemeint sind (wenn nein, bitte begründen)? Ja. 3. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass mit der Zahl der bei der Ausreise registrierten „Grenzübertrittsbescheinigungen“ ein realistischerer Annäherungswert an die Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen vorliegt als mit der Zahl der finanziell im Rahmen von REAG/GARP geförderten freiwilligen Ausreisen (siehe Vorbemerkung, wenn nein, bitte begründen), und wenn ja, warum hat sie sich bei der Berechnung und Einschätzung des Zuwanderungskorridors für das Jahr 2018 (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage 97 der Abgeordneten Ulla Jelpke, Plenarprotokoll 19/41, S. 4104) nicht auf diese Angabe bezogen (bitte begründen)? Nein. Dazu wird zum einen auf die Antwort der Bundesregierung zu Ihrer Schriftlichen Frage vom 8. Oktober 2018, Arbeits-Nr. 9/453 sowie im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3702 verwiesen. Darüber hinaus ist die in der Frage angegebene Berechnungsmethode unter Betrachtung von Grenzübertrittsbescheinigungen (GÜB) nach Auffassung der Bundesregierung nicht für die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5153 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ermittlung der Zahl der freiwilligen Ausreisen geeignet. GÜB werden von Ausländerbehörden der Länder oder von Grenzbehörden sowohl für freiwillig ausreisende Personen als auch für weitere Personengruppen innerhalb oder außerhalb eines Asylverfahrens wie z. B. für sog. Overstayer ausgestellt. Da sich diese weiteren Personengruppen aus den rücklaufenden GÜB nicht aussondern lassen, hält die Bundesregierung daran fest, dass die Zahl der registrierten GÜB nicht valide für die Angabe der freiwilligen Ausreisen ist. 4. Worauf genau basierte die Einschätzung des Bundesinnenministers bzw. seines Ministeriums, dass es in der zweiten Jahreshälfte „zu einer Zunahme der Zuwanderung“ (ebd.) kommen könnte, obwohl dies bei den Asylgesuchszahlen im letzten Jahr kaum der Fall war und beim Familiennachzug zu Flüchtlingen die Zahl der erteilten Visa im zweiten Halbjahr 2017 – im Gegenteil – deutlich rückläufig war (siehe Vorbemerkung; bitte nachvollziehbar begründen)? Die damalige Einschätzung des Bundesinnenministers bzw. des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dass es in der zweiten Jahreshälfte zu einer Zunahme insbesondere der Asyl-Zuwanderung kommen könnte, beruhte auf der Analyse der monatlichen Asylantragszahlen der Jahre 2010 bis 2015. Danach gab es im jeweils ersten Halbjahr dieser Jahre einen durchschnittlichen Anteil an den Asylanträgen des jeweiligen Gesamtjahres von knapp 40 Prozent, während im jeweils zweiten Halbjahr bisher ein durchschnittlicher Anteil von gut 60 Prozent zu beobachten war. Diese Entwicklung trat in allen sechs beobachten Jahren relativ gleichmäßig auf. Die Jahre 2016 und 2017 wurden aufgrund von Sonderentwicklungen infolge des starken Zugangs von Asylsuchenden in die Analyse jedoch nicht miteinbezogen. 5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, wonach aufgrund der Angaben der Bundesregierung zu Familiennachzugsvisa im Allgemeinen bzw. in Bezug auf Staatsangehörige aus Hauptherkunftsländern von Asylsuchenden (siehe Vorbemerkung) für das letzte Jahr geschätzt werden kann, dass nur etwa die Hälfte aller Familiennachzugsvisa im Rahmen des Nachzugs zu Flüchtlingen erteilt wurde, während die andere Hälfte im Rahmen des Nachzugs zu anderen Migrantinnen und Migranten erteilt wurde, was beim „Zuwanderungskorridor“ des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD aber gerade nicht berücksichtigt werden soll (so auch die Bundesregierung, a. a. O.; hinzu kommt, dass ein – wenn auch nur kleiner – Teil der Visa an Staatsangehörige aus typischen Asylländern im Rahmen der Erwerbsmigration erteilt wird), und wenn nein, warum nicht, und welche andere Berechnungen oder Einschätzungen hat die Bundesregierung diesbezüglich (bitte darlegen)? Die Bundesregierung kann die pauschale Einschätzung der Fragestellenden nicht teilen. In der Visastatistik des Auswärtigen Amtes wird nur die Zahl der zum Zweck des Familiennachzugs erteilten Visa erfasst. Eine Differenzierung nach Aufenthaltsstatus der Referenzperson und Staatsangehörigkeit der Antragsteller erfolgt grundsätzlich nicht. Einzige Ausnahme bilden die Anträge auf Familiennachzug von Staatsangehörigen der Staaten Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea und Jemen, bei denen auch die Staatsangehörigkeit erfasst wird. Der Aufenthaltsstatus der Referenzperson wird aber auch hier nicht erfasst, sodass nicht bekannt ist, in wie vielen Fällen der Nachzug zu Flüchtlingen stattgefunden hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5153 Die Zahlen zu den im letzten Jahr weltweit erteilten Visa zum Familiennachzug sowie zum Familiennachzug zu o. g. Staatsangehörigen können der beigefügten Tabelle entnommen werden. Weltweite Visaerteilung für FZ in 2017 117.992 Erteilte FZ-Visa für Angehörige der Staaten in 2017 Syrien 40.725 Irak 10.857 Afghanistan 1.219 Iran 1.019 Eritrea 331 Jemen 156 Insgesamt 54.307 Durch eine beabsichtigte Änderung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-DV) soll künftig eine differenzierte Betrachtung möglich werden. 6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass unter den aktuell Asylsuchenden auch Angehörige von anerkannten Flüchtlingen sind, die zuvor im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland eingereist sind und dann zur Statusklärung einen Asylantrag gestellt haben (siehe Vorbemerkung; siehe auch beispielsweise die Beratungsbroschüre der Caritas, in der auf Seite 38 eine solche Asylantragstellung nach dem Familiennachzug als sinnvoll erachtet wird: www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Caritas_Ratgeber_ Familiennachzug.pdf), und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung deren Zahl ungefähr ein, und teilt sie weiterhin die Auffassung, dass diese Personen bei der Berechnung des „Zuwanderungskorridors “ nicht doppelt gezählt werden dürfen (bitte begründen)? Aus den Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) lassen sich keine statistischen Angaben zu Angehörigen von anerkannten Flüchtlingen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland eingereist sind, ermitteln. In der Asylstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wird nicht erfasst, ob und ggf. wie viele Asylbewerber im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland eingereist sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nachziehende Familienangehörige zur Statusklärung ebenfalls einen Asylantrag stellen. 7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Umfang des Familiennachzugs zu anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten zurückgehen wird, da die entsprechenden Schutzgewährungen in absoluten Zahlen zuletzt zurückgegangen sind und Anträge für einen privilegierten Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung gestellt werden müssen (wenn nein, bitte begründen)? Eine valide Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Anzahl nachziehender Familienangehöriger kann nicht vorgenommen werden. In den vergangenen Jahren ist die Anzahl von erteilten Visa zum Familiennachzug stetig angestiegen. Zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5153 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode beachten ist, dass, auch wenn ein privilegierter Familiennachzug nach Ablauf von drei Monaten nicht mehr möglich ist, ein Nachzug zu hier lebenden Familienangehörigen in der nicht privilegierten Form weiterhin erfolgen kann. 8. Wie ist die Einschätzung des Bundesministers Horst Seehofer (vgl. Pressemitteilung vom 20. Juni 2018 zu Asylanträgen im Mai 2018), nach den Erfahrungen der Vorjahre sei für den Sommer bzw. Herbst mit einem saisonal bedingten Anstieg der Antragszahlen zu rechnen und deshalb der vereinbarte Zuwanderungskorridor trotz des Rückgangs der Zahl der Asylanträge um 18 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum erreicht oder sogar überschritten werden könne, damit vereinbar, dass dies jedenfalls nicht mit der Entwicklung der Asylgesuchszahlen des Vorjahrs übereinstimmt (siehe Vorbemerkung ) und dass es auch in dem Schwerpunktepapier des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. August 2018 zum Einzelplan 06 auf Seite 286 heißt: „Die Zugänge der ersten fünf Monate des Jahres 2018 mit 68 368 Asylerstanträgen (im Vergleichszeitraum des Vorjahres: 86 198 Erstanträge) lassen erkennen, dass im Jahr 2018 mit einer geringeren Gesamtzahl von Asylanträgen als im Jahr 2017 zu rechnen ist“ (bitte nachvollziehbar begründen)? Bezüglich der damaligen Einschätzung von Bundesminister Seehofer wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Das Schwerpunktepapier des BMI zum Einzelplan 06 hat nur auf die bereits bekannten Zugänge der ersten fünf Monate des Jahres 2018 abgestellt. 9. Inwieweit ist für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die in der Vorbemerkung dargelegte Berechnung nachvollziehbar, wonach sich aufgrund der von der Bundesregierung genannten Zahlen zum Stand Ende Mai 2018 durch Hochrechnungen eine ungefähre „Zuwanderungszahl“ für das Gesamtjahr 2018 in Höhe von etwa 150 000 Personen errechnen lässt (soweit es im Einzelnen Einwände gegen Annahmen, verwandte Zahlen und Hochrechnungen gibt, bitte konkret benennen), bzw. wie genau rechnet das Bundesministerium anders bzw. nimmt es andere Einschätzungen vor (bitte so konkret wie möglich darlegen)? Das BMI nimmt die in der Vorbemerkung dargelegte Berechnung zur Kenntnis, macht sich diese allerdings nicht zu Eigen. Zu der durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zugrunde gelegten Zahlenbasis wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/4946 verwiesen. Aus heutiger Sicht rechnet das BMI damit, im Jahr 2018 unter der Zahl von 220 000 Flüchtlingen und Migranten zu bleiben. 10. Worauf stützte Bundesinnenminister Horst Seehofer seine Einschätzung (vgl. Pressemitteilung vom 20. Juni 2018), dass „trotz des Rückgangs der Zahl der Asylanträge um 18 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum“ der „im Koalitionsvertrag vereinbarte Korridor für die jährliche Zuwanderung nach Deutschland in Höhe von 180 000 bis 220 000 Personen […] in diesem Jahr erreicht oder sogar überschritten werden“ könnte, da die von der Bundesregierung auf eine diesbezügliche Frage genannten Zahlen (a. a. O.) diese Einschätzung gerade nicht stützen (siehe Vorbemerkung, bitte darlegen)? Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 9 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5153 11. Nimmt der Bundesinnenminister aufgrund der oben und in der Vorbemerkung ausgeführten Einwände seine Einschätzung gegebenenfalls zurück, wonach der vereinbarte Zuwanderungskorridor in diesem Jahr trotz zurückgehender Asylantragszahlen erreicht oder sogar überschritten werden könnte, und wenn nein, warum nicht (bitte darlegen)? Bezüglich der Entwicklung der Asylantragszahlen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 9 verwiesen. 12. Inwieweit sieht sich der Bundesinnenminister in der Pflicht, die Bevölkerung über den Umfang der erfolgten bzw. zu erwartenden Fluchtmigration aufgrund von realistischen Annahmen und Einschätzungen zu informieren und nicht belegbare Übertreibungen in diesem Zusammenhang zu unterlassen (bitte ausführen)? Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat informiert im Sinne der Frage im Rahmen seiner Aufgabenstellung und nach Maßgabe der jeweiligen Kenntnislage angemessen über die Migrationslage in Deutschland. 13. Welche Einschätzung hat der Bundesinnenminister aktuell zur Frage, ob der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zuwanderungskorridor auf der Grundlage vorliegender Zahlen (nicht) erreicht oder überschritten werden könnte (bitte nachvollziehbar begründen)? 14. Welche aktuellen Zahlen und Einschätzungen liegen der Bundesregierung zur Berechnung bzw. Einschätzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Zuwanderungskorridors vor (bitte wie bei der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage 97 der Abgeordneten Ulla Jelpke, Plenarprotokoll 19/41, S. 4104, auflisten; bitte gegebenenfalls präzisere Zahlen und Einschätzungen verwenden , soweit die Bundesregierung die diesbezüglichen Ausführungen in der Vorbemerkung teilt), und auf welche ungefähre Zuwanderungszahl für das Jahr 2018 kommt die Bundesregierung auf der Grundlage dieser Zahlen (bitte Berechnungsweise konkret darlegen)? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 15. Welche korrigierten Einschätzungen gibt es aktuell gegebenenfalls insbesondere zur Zahl der erwarteten Einreisen im Rahmen des Resettlement bzw. des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (siehe Vorbemerkung)? Die Bundesregierung hat der EU-Kommission für das Jahr 2018 die mögliche Aufnahme von 4 600 Personen als humanitäre Aufnahmen bzw. Resettlement- Aufnahmen gemeldet. In Hinblick auf diejenigen Plätze, die aus operativen Gründen im Jahr 2018 nicht besetzt werden können, erfolgt die Aufnahme im Jahr 2019. Aktuell kann nicht eingeschätzt werden, inwieweit das Kontingent von 5 000 Personen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31. Dezember 2018 ausgeschöpft sein wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5153 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Welche Zahl freiwilliger Ausreisen im bisherigen Jahr 2018 ergibt sich, wenn statt der Zahl der finanziell im Rahmen des REAG/GARP-Programms geförderten Ausreisen die Zahl der bei der Ausreise registrierten Grenzübertrittsbescheinigungen betrachtet wird (bitte genau darlegen)? Bis zum 31. August 2018 sind 20 493 Grenzübertrittsbescheinigungen registriert worden. 17. Wie viele der bislang im Jahr 2018 erteilten Familiennachzugsvisa gingen an Staatsangehörige aus den wichtigsten typischen Asylhauptherkunftsländern (bitte so differenziert wie möglich hinsichtlich des Zeitablaufs und der Staatsangehörigkeiten bzw. Herkunftsländer darlegen), und stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass es davon abgesehen in quantitativer Hinsicht kaum einen relevanten Nachzug von Familienangehörigen Schutzberechtigter gibt, z. B. auch, weil bereits die Zahl nachziehender Familienangehöriger aus dem Hauptherkunftsland Eritrea im Jahr 2017 mit 263 (Bundestagsdrucksache 19/2060, Anlage b zu Frage 9) äußerst gering war (wenn nein, bitte begründen und diesbezügliche Annahmen und Zahlen nennen)? Die Zahl der im ersten Halbjahr 2018 erteilten Familiennachzugsvisa für Staatsangehörige der Herkunftsländer Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea und Jemen , die in der Visastatistik des Auswärtigen Amtes statistisch erfasst werden, ist der unten stehenden Tabelle zu entnehmen. Zahlen für das 3. Quartal 2018 liegen noch nicht vor. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Zahl der nachziehenden Familienangehörigen aus Eritrea im Jahr 2017 331 betrug und nicht 263 (Bundestagsdrucksache 19/2060 vom 9. Mai 2018), vgl. Tabelle. Erteilte FZ-Visa für Angehörige der Staaten 1. Halbjahr 2018 Syrien 11.644 Irak 4.416 Afghanistan 932 Iran 1.003 Eritrea 378 Jemen 778 Insgesamt 19.151 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 18. Welche Änderungen oder Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu einer realistischeren Einschätzung dazu kommen zu können, ob der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zuwanderungskorridor eingehalten wird oder nicht (bitte konkret und mit Zeitplan darlegen)? Das deutsche und europäische Migrationsgeschehen sowie der Zu- und Fortzug von Personen unterliegen einer Vielzahl von Einflussfaktoren, deren Auswirkungen nicht ohne Weiteres prognostizierbar sind. Die Bundesregierung beobachtet jedoch sehr aufmerksam alle möglichen die Zuwanderung beeinflussenden Entwicklungen und wird dies auch weiterhin tun. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5153 19. Welche Konsequenzen folgen aus Sicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat daraus, wenn der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zuwanderungskorridor überschritten werden sollte, und in welchem Gremium und aufgrund welcher Zahlen und Annahmen wird von wem darüber befunden, ob dies der Fall ist (bitte ausführen)? Sollte sich eine wesentliche Überschreitung der Zuwanderung laut Koalitionsvertrag abzeichnen, wird über weitere Maßnahmen zu beraten sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333