Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5163 19. Wahlperiode 19.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jens Kestner, Martin Hess, Christoph Neumann und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4706 – Veteranenpolitik für die Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nachdem sich der damalige Bundesminister der Verteidigung Dr. Thomas de Maizière am 22. September 2011 erstmals im Deutschen Bundestag zum Begriff des Veteranen bekannt hatte (Plenarprotokoll 17/127), stellte er im April des darauffolgenden Jahres der Öffentlichkeit ein Diskussionspapier unter dem Titel „Eine Veteranenpolitik für die Bundeswehr“ vor (https://bit.ly/2xxVKOS). Nachdem die Diskussionen dazu weiter vorangeschritten waren, veröffentlichte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im März 2013 eine Broschüre unter dem Titel „Die Neuausrichtung der Bundeswehr“, in der von „einem aktiven Umgang mit dem Thema Veteranen“ gesprochen wird (https://bit. ly/2POiYbi). Auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage heißt es wenig später: „Das BMVg beabsichtigt die Einführung einer Veteranenpolitik für die Bundeswehr. Mit ihr sollen Richtlinien für den praktischen Umgang mit den Anliegen von Veteranen vorgegeben werden“ (Bundestagsdrucksache 17/13254). Auch in dem anschließend geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD mit dem Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ wird erneut betont: „Die Verantwortung für unsere Veteranen wollen wir gemeinsam tragen“ (https://bit.ly/2MMj9BY). Der wiederholten Selbstverpflichtung folgend, wurde das BMVg durch einen Antrag der CDU, CSU und SPD im Haushaltsausschuss damit beauftragt, eine Definition des Begriffs „Veteran“ nach Abstimmung mit den Interessensverbänden vorzunehmen. Darüber hinaus sollten aber auch Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen die Bundeswehr die Veteranen unterstützen kann. In der Begründung des Antrages heißt es dazu: „Die zu ergreifenden Maßnahmen verdeutlichen unsere Unterstützung für unsere Veteranen und verdeutlichen – nach innen wie nach außen – die besondere Verantwortung der Bundeswehr für Menschen, die besondere Leistungen für unser Land erbracht haben“ (Bundestagsdrucksache 18/6126). Dem anschließenden Jahresbericht des Wehrbeauftragten ist zu entnehmen, dass vom BMVg Überlegungen zu einer Neudefinition des unter Dr. de Maizière bereits definierten Veteranenbegriffs (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13254) angestellt werden . Weiterhin wird darin mitgeteilt, dass sich im BMVg eine Konzeption unter dem Titel „Wertschätzung und Anerkennung“ in Bearbeitung befindet (Bundestagsdrucksache 18/7250). Nachdem sich jedoch auch im sechsten Jahr nach Dr. Thomas de Maizières initialer Bundestagsrede noch keine Definition des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5163 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Veteranenbegriffs gefunden hatte, wurde einem Bericht der Tageszeitung „DIE WELT“ zufolge von der Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen gegen Ende der 18. Legislaturperiode ein erneuter Versuch unternommen , eine Definition sowie ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Die eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe tagte demselben Bericht nach nur ein einziges Mal. Danach nie wieder (https://bit.ly/2MJRdi3). Auf die Nachfrage der Fraktion der AfD, wie die Bundesregierung den Begriff „Veteran“ nun definiert, wurde mitgeteilt: „Die Bundesregierung nutzt diesen Begriff nicht“ (Bundestagsdrucksache 19/3718). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nutzt wie in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/3718 ausgeführt den Begriff „Veteran“ derzeit nicht. Denn es gibt zwar eine lebhafte Diskussion verschiedener Stellen, jedoch keine entsprechende Traditionslinie in der Bundeswehr. Bei ehemaligen Soldatinnen und Soldaten machen wir keinen Unterschied zwischen verschiedenen Laufbahnen, Dienstzeiten und Verwendungen; denn sie alle haben unserem Land gedient und verdienen dafür unseren Dank, Respekt und Anerkennung. 1. Hält die Bundesregierung weiterhin an der Einführung einer Veteranenpolitik für die Bundeswehr fest? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/3718 wird verwiesen. Die Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung für ihre ehemaligen Soldatinnen und Soldaten sehr bewusst. Diese Verantwortung wird im Weißbuch 2016 ausdrücklich betont. Wenn ja, a) Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Bundesregierung dahingehend bereits eingeleitet? Da die Fürsorge für einsatzgeschädigte Bundeswehrangehörige für die Bundesregierung von elementarer Bedeutung ist, hat sie in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Versorgung und Betreuung von Einsatzgeschädigten deutlich zu verbessern. Hierzu rechnen insbesondere das Einsatzversorgungsgesetz 2004, das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz 2007 sowie das Einsatzversorgungs -Verbesserungsgesetz 2011. Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Verteidigung am 13. Juni 2017 dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages das am 6. Juni 2017 erlassene Konzept „Betreuung von ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr, die unter Einsatzfolgen leiden“ übersendet . Darin wird die breite Palette an materiellen Leistungen, medizinischer Versorgung und psychosozialer Unterstützung für den entsprechenden Personenkreis aufgezeigt. b) Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Bundesregierung dahingehend bereits umgesetzt? Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5163 c) Welche weiteren Maßnahmen sind durch die Bundesregierung noch geplant ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. d) Wird die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode voraussichtlich eine Definition des Veteranenbegriffs und/oder ein Veteranenkonzept vorlegen? Wenn ja, wann? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/3718 werden verwiesen. Wenn nicht, e) Wann wurde beschlossen, dass die Einführung einer Veteranenpolitik für die Bundeswehr nicht weiterverfolgt wird? f) Durch wen wurde beschlossen, dass die Einführung einer Veteranenpolitik für die Bundeswehr nicht weiterverfolgt wird? … 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Bundesregierung bzw. dem BMVg im Zusammenhang mit dem von CDU, CSU und SPD eingebrachten und beschlossenen Antrag im Verteidigungs- bzw. Haushaltsausschuss bislang umgesetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6126)? Auf die Antwort zu den Fragen 1a und 1b wird verwiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. Juni 2017 das am 6. Juni 2017 erlassene „Konzept zur Betreuung von ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr, die unter Einsatzfolgen leiden“ übersandt. Darin wird die breite Palette an materiellen Leistungen, medizinischer Versorgung und psychosozialer Unterstützung dargestellt. Diese Aufgaben werden bisher in der Bundeswehr bereits engagiert wahrgenommen, z. B. durch die sog. Koordinierungsstelle Einsatzgeschädigte. Zur Umsetzung der Schwerpunktsetzung des Konzeptes wurde eine personell deutlich größere „Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen , die unter Einsatzfolgen leiden“ im Bundesamt für das Personalmanagement ausgeplant, die ihre Tätigkeit aufnehmen kann, sobald die dazu benötigten Dienstposten organisatorisch ausgebracht und personell besetzt wurden. Damit befindet sich der in Bundestagsdrucksache 18/6126 gefasste Beschluss im geltenden Rechtsrahmen in Umsetzung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5163 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Aus welchen Gründen wurden dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2015 (57. Bericht) zufolge Überlegungen angestellt, den von Dr. Thomas de Maizière bereits erarbeiteten Veteranenbegriff neu zu definieren? a) Welche Schwächen beinhaltete nach Ansicht der Bundesregierung die von Dr. Thomas de Maizière gewählte Veteranendefinition? b) Aus welchen Gründen wurde die von Dr. Thomas de Maizière gewählte Veteranendefinition nicht übernommen? c) Welche neue Definition des Veteranenbegriffs wurde bzw. welche neuen Definitionen wurden stattdessen seitens der Bundesregierung in Betracht gezogen? d) Gibt es seitens der Bundesregierung aktuell Bestrebungen, den Veteranenbegriff neu zu definieren? Die Fragen 3 bis 3d werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Mit Veröffentlichung des Weißbuchs der Bundesregierung 2016 „Zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ am 13. Juli 2016 wurde ein starkes Bekenntnis der Bundesregierung zu allen ehemaligen Soldatinnen und Soldaten abgegeben sowie die besondere Verantwortung gegenüber allen aktiven und ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr betont. Dies gilt ausdrücklich auch für diejenigen , die sich selbst als Veteranen bezeichnen. 4. Ist die im Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2015 (57. Bericht) genannte und in Bearbeitung befindliche Konzeption unter dem Titel „Wertschätzung und Anerkennung“ bereits abgeschlossen? Wenn ja, a) Welches Ziel wird mit der Konzeption „Wertschätzung und Anerkennung “ verfolgt? b) Welche konkreten Inhalte besitzt die Konzeption „Wertschätzung und Anerkennung“? c) Welchen Umfang besitzt die Konzeption „Wertschätzung und Anerkennung “? d) Wann wird die Konzeption „Wertschätzung und Anerkennung“ voraussichtlich vorgestellt? Wenn nicht, e) Wann ist mit der abschließenden Bearbeitung der Konzeption „Wertschätzung und Anerkennung“ voraussichtlich zu rechnen? f) Welche konkreten Inhalte besitzt die Konzeption „Wertschätzung und Anerkennung“ bislang? g) Wann wird die Konzeption „Wertschätzung und Anerkennung“ voraussichtlich vorgestellt? Die Fragen 4 bis 4g werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. In das Konzept „Betreuung von ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr, die unter Einsatzfolgen leiden“ vom 6. Juni 2017 sind die wesentlichen Elemente des von den Fragestellern angesprochenen Konzepts eingeflossen. Daher wurde von einer gesonderten Erstellung eines entsprechenden Konzepts abgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5163 5. Wurde – dem Bericht der der Tageszeitung „DIE WELT“ zufolge – von der Bundesregierung bzw. von der Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Veteranenkonzeptes und/oder einer Veteranendefinition einberufen bzw. eingesetzt? Eine entsprechende Arbeitsgruppe wurde nicht eingerichtet. Wenn ja, a) Zu welchem Zweck und mit welchem konkreten Ziel wurde die Arbeitsgruppe einberufen bzw. eingesetzt? b) Ist die Arbeitsgruppe weiterhin aktiv tätig? Wenn ja, wie häufig trat die Arbeitsgruppe bisher zusammen und wann war das letzte Zusammentreffen? c) Welche Ergebnisse wurden von der Arbeitsgruppe bisher erzielt? d) Wann werden die (ersten) Ergebnisse der Arbeitsgruppe voraussichtlich vorgestellt? Wenn nicht, e) Welche konkreten Schritte und Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Bericht des Wehrbeauftragten in Hinblick auf eine Definition des Veteranenbegriffs bisher eingeleitet, durchgeführt oder bereits beendet? Welche Ergebnisse wurden dabei bisher erzielt, und wann werden die Ergebnisse voraussichtlich vorgestellt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. f) Welche konkreten Schritte und Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Bericht des Wehrbeauftragten in Hinblick auf die Einführung einer Veteranenpolitik für die Bundeswehr bisher eingeleitet, durchgeführt oder bereits beendet? Welche Ergebnisse wurden dabei bisher erzielt, und wann werden die Ergebnisse voraussichtlich vorgestellt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Mit welchen Interessensgruppen bzw. Interessensverbänden hat die Bundesregierung seit 2011 bezüglich einer Definition des Veteranenbegriffs bereits zusammengearbeitet bzw. hatte diesbezüglich Kontakt (bitte einzeln nach Datum, Name der Interessensgruppe bzw. des Interessensverbandes und Teilnehmer von Seiten der Bundesregierung ausweisen)? Die Bundesregierung hat seit 2012 mit allen betroffenen Interessensvertretungen Gespräche geführt. Dazu gehörten in alphabetischer Reihenfolge der Beirat für Fragen der Inneren Führung, der Beirat Reservistenarbeit beim Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V., der Bund Deutscher Einsatzveteranen , Combat Veteran e. V., der Deutsche Bundeswehrverband e. V., Mitglieder des Bundestages, der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. sowie der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages. Im Rahmen dieser Gespräche fand am 1. Dezember 2015 auch ein Runder Tisch mit Vertretern der genannten Institutionen und des Bundesministeriums der Verteidigung statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5163 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Mit welchen Interessensgruppen bzw. Interessensverbänden hat die Bundesregierung seit 2011 bezüglich der Konzeption einer Veteranenpolitik bereits zusammengearbeitet bzw. hatte diesbezüglich Kontakt (bitte einzeln nach Datum, Name der Interessensgruppe bzw. des Interessensverbandes und Teilnehmer von Seiten der Bundesregierung ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Welche Definition des Veteranenbegriffs wurde bzw. welche Definitionen wurden der Bundesregierung von den jeweiligen Interessensgruppen bzw. Interessensverbänden bereits vorgeschlagen (bitte einzeln ausweisen)? Beirat für Reservistenarbeit beim Verband der Reservisten der Bundeswehr e. V.: „Das Gremium der Vertreter im Beirat schlägt vor, entweder auf eine Definition zu verzichten oder stattdessen den Veteranen als nicht mehr beorderungsfähigen Reservisten zu beschreiben.“ Bund Deutscher Einsatzveteranen: „Veteran bzw. Veteranin der Bundeswehr ist, wer ehrenhaft aus dem aktiven Dienst in der Bundeswehr ausgeschieden ist und als Angehöriger der Bundeswehr an mindestens einem Einsatz oder einer besonderen Verwendung im Rahmen von humanitären, friedenserhaltenden oder friedensschaffenden Maßnahmen teilgenommen hat.“ Deutscher Bundeswehrverband e. V.: „Veteranin oder Veteran der Bundeswehr sind alle früheren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die seit Gründung der Bundeswehr ehrenhaft aus dem aktiven Dienst der Bundeswehr ausgeschieden sind. Der Veteranenstatus ist an keine Altersgrenze gebunden.“ Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.: „Von einer Definition des Veteranenbegriffs ist grundsätzlich abzusehen. Der Begriff „Veteran“ ist nicht als Status zu verwenden, insbesondere nicht als rechtlicher Status. Innerhalb der Kameradschaften ist jeder herzlich willkommen, der sich als Veteran fühlt und auch so bezeichnet.“ 9. Gibt es aktuell eine aktive Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Interessensgruppen bzw. Interessensverbänden hinsichtlich der Definition des Veteranenbegriffs und/oder der Einführung einer Veteranenpolitik für die Bundeswehr und/oder eines etwaigen Gedenktages? Wenn ja, mit welchen Interessensgruppen bzw. Interessensverbänden steht die Bundesregierung aktuell aktiv im Austausch (bitte einzeln ausweisen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 10. Wurden seit dem 14. August 2018 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3847) seitens der Bundesregierung bzw. des BMVg weitere Veteranenabzeichen ausgegeben ? Wenn ja, wann, und wie viele? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333