Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5167 19. Wahlperiode 19.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4275 – Zur allgemeinen Lage und humanitären Situation von Flüchtlingen in Venezuela V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Situation Venezuelas hat sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert. Das zeigt u. a. der Failed- States-Index des Fund for Peace. Dort werden 178 Länder nach verschiedenen Kriterien wie Demographie und Ökonomie bewertet. Im Jahr 2018 lag Süd-Sudan auf dem ersten, d. h. schlechtesten Platz mit einem Score von 113,4. Das stabilste Land hingegen war Finnland mit 17,9 Punkten. Venezuela erreichte mit 86,2 Punkten den 46. Platz (vgl. http://fundforpeace.org/fsi/wp-content/uploads/ 2018/04/951181805-Fragile-States-Index-Annual-Report-2018.pdf). Fünf Jahre früher kam das Land mit 75,3 Punkten noch auf Platz 89 (vgl. http://library. fundforpeace.org/library/cfsir1306-failedstatesindex2013-06l.pdf). Seit 2013 befindet sich Venezuela in einer wirtschaftlichen Rezession. Seit 2016 schrumpft die Wirtschaft jährlich im zweistelligen Bereich. Für 2018 prognostiziert der IWF (Internationaler Währungsfonds) einen Rückgang des BIPs (Bruttoinlandsprodukt) von 15 Prozent (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/ studie/321157/umfrage/wachstum-des-bruttoinlandsprodukts-bip-in-venezuela/). Die Inflationsrate der Landeswährung Bolívar fuerte (dt. „Starker Bolivar“) wird dieses Jahr auf über 1 000 000 Prozent geschätzt. Im August 2018 wurden deshalb fünf Nullen auf den Geldscheinen gestrichen (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/ venezuela-fuenf-nullen-weniger-neue-scheine-wirtschaftskrise-geht-weitera -1225072.html; vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/venezuela-streichtwegen -hyperinflation-fuenf-nullen-von-geldscheinen-a-1224136.html). Ein weiteres Problem für die venezolanische Gesellschaft ist die weitverbreitete Korruption. Dem Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International zufolge war Venezuela im Jahre 2017 eines der korruptesten Länder weltweit . Es lag mit einem Score von 18 auf Platz 169 von insgesamt 180 untersuchten Ländern. Umso niedriger der Score, desto höher ist die wahrgenommene Korruption in dem Land. Die Skala reicht dabei von 0 bis 100. Kein anderes Land in Lateinamerika ist demgemäß so korrupt wie Venezuela (vgl. www. transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2017). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5167 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ähnlich verhält es sich mit der Kriminalität. Alleine die Mordrate lag laut der UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime) im Jahre 2016 bei 56,3 Morden pro 100 000 Einwohnern. Das ist eine der höchsten Tötungsraten der Welt (vgl. https://dataunodc.un.org/crime/intentional-homicide-victims). Der Unmut in der Bevölkerung zeigte sich darüber bereits bei den Parlamentswahlen im Dezember 2015. Dort siegte das Oppositionsbündnis Mesa de la Unidad Democrática (MUD) mit einer Zweidrittelmehrheit deutlich (vgl. www.spiegel. de/politik/ausland/venezuela-nicolas-maduro-ruft-seine-minister-zum-ruecktrittauf -a-1066791.html). Daraufhin wurde mehrfach versucht, den Präsidenten abzusetzen . Doch der sozialistische Präsident Nicolás Maduro stemmte sich mit Dekreten gegen seine Entmachtung (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/ venezuela-opposition-warnt-vor-diktatur-a-1141512.html). Im August 2017 wurde Venezuelas Parlament offiziell entmachtet. Die regierungstreue und demokratisch nicht legitimierte „Verfassungsgebende Versammlung “ hat die Aufgaben des Parlamentes übernommen (vgl. www.tagesschau.de/ ausland/venezuela-parlament-entmachtung-101.html). Im Mai 2018 wurde Präsident Maduro wiedergewählt. Ein Großteil der Opposition boykottierte die Wahl allerdings, da viele Oppositionspolitiker nicht daran teilnehmen durften. Die Wahlbeteiligung sank auf etwa 46 Prozent. Bei der vorherigen Wahl 2013 gingen noch rund 80 Prozent der Wahlberechtigten zu den Wahlurnen. Viele Staaten, darunter auch Deutschland, kritisierten die Abstimmung als unfrei und intransparent (vgl. www.bpb.de/politik/hintergrundaktuell /269419/praesidentschaftswahl-in-venezuela). Die sich verschärfende politische Lage der letzten Jahre spiegelt sich auch im alljährlich veröffentlichten Demokratieindex der Zeitung „The Economist“ wider . Im Jahr 2006 erreichte Venezuela mit einem Score von 5,42 noch Platz 93 von 167 untersuchten Ländern (vgl. www.economist.com/media/pdf/ DEMOCRACY_INDEX_2007_v3.pdf, S. 4). Elf Jahre später liegt das Land auf Platz 117 mit nur noch 3,87 Punkten (vgl. http://pages.eiu.com/rs/753-RIQ- 438/images/Democracy_Index_2017.pdf, S. 8). Dies zeigt, dass sich das ohnehin niedrige Ausgangsniveau der „Demokratie“ von 2006 durch die sozialistischen Regierungen weiter verschlechtert hat. Zu einem ähnlichen Befund kommt der Freiheitsindex der Nichtregierungsorganisation Freedom House. Hier galt Venezuela im Jahre 2016 als „nicht frei“ (vgl. https://freedomhouse. org/sites/default/files/FH_FIW_2017_Report_Final.pdf, S. 24). Mit einem Score von 30 auf einer Skala von 0 (unfrei) bis 100 (frei) schneidet das Land dementsprechend schlecht ab. Hunderttausende Menschen flohen deshalb alleine in den letzten Monaten aus Venezuela. Nach Angaben der UN haben bereits 2,3 Millionen Menschen das Land verlassen. Andere Staaten in der Region scheinen mit der Situation zunehmend überfordert (vgl. www.n-tv.de/politik/Brasiliens-Militaer-sichert-Grenzezu -Venezuela-article20595965.html). 1. In welcher Höhe erhielt Venezuela seit 1992 Entwicklungshilfe durch die Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Jahren, Bruttoleistungen und bilateraler Brutto-ODA – ODA = Official Development Assistance – pro Kopf in Euro aufschlüsseln)? Detaillierte Daten zu den öffentlichen Entwicklungsleistungen („ODA – Official Development Assistance“) der Bundesrepublik Deutschland liegen derzeit bis einschließlich 2016 vor. Die genauen ODA-Daten für das Jahr 2017 liegen frühestens Ende des Jahres 2018 vor. Die Gesamtheit der deutschen ODA wird von verschiedenen öffentlichen Stellen erbracht. Hierzu zählen neben den Bundesministerien auch andere Einrichtungen des Bundes sowie Leistungen der Bundesländer und Kommunen (Erläuterungen zur ODA siehe: www.bmz.de/de/ ministerium/zahlen_fakten/oda/hintergrund/leitfaden/index.html). Dabei werden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5167 sowohl öffentliche Leistungen erfasst, die im Rahmen der bilateralen staatlichen und nicht-staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit einzelnen Partnerländern , regionalen Zusammenschlüssen oder Regionen zur Verfügung gestellt werden, als auch Leistungen, die über multilaterale Organisationen und Institutionen sowie durch die Europäische Union (EU) bereitgestellt werden. Die Gesamtsumme der ODA-anrechenbaren Leistungen Deutschlands an Venezuela in den Jahren 1992 bis 2016 summiert sich auf rund 166 Millionen Euro, wie sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt. Jahr Brutto-ODA in Millionen Euro Bilaterale Brutto-ODA pro Kopf in Euro 1992 9,6 0,46 1993 9,7 0,46 1994 7,9 0,36 1995 7,4 0,34 1996 7,0 0,31 1997 8,0 0,35 1998 7,8 0,33 1999 6,7 0,28 2000 9,5 0,39 2001 6,8 0,27 2002 6,7 0,26 2003 6,1 0,24 2004 5,3 0,20 2005 5,2 0,19 2006 4,7 0,17 2007 4,1 0,15 2008 5,7 0,20 2009 6,2 0,22 2010 5,3 0,18 2011 5,7 0,19 2012 5,7 0,19 2013 5,1 0,17 2014 6,1 0,20 2015 8,3 0,27 2016 5,3 0,17 Gesamt 165,9 - Quelle: OECD-Datenbank, GeoBook Indicators, GeoBook: Geographical flows to developing countries Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5167 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. In welche Höhe erhielt Venezuela seit 1992 welche weiteren Fördermittel durch die Bundesrepublik Deutschland? Der Bundesregierung sind keine Zahlungen weiterer Fördermittel an die venezolanische Regierung bekannt. 3. Welche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich in Venezuela für Menschenrechte und humanitäre Hilfe engagieren, werden seit 1992 durch Fördermittel des Bundes unterstützt, und in welcher Höhe? Die Fördermittel des Bundes für Nichtregierungsorganisationen (NRO) in Venezuela , die sich für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe engagieren, ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Über den Zeitraum 1992 bis 2005 liegen der Bundesregierung für Fördermittel des Bundes für Nichtregierungsorganisationen in Venezuela, die sich für Menschenrechte engagieren, keine Informationen vor. Für diesen Zeitraum sind deshalb ausschließlich Projekte der humanitären Hilfe berücksichtigt. Jahr Organisation Thema Förderungs- höhe in Euro 1999 Deutsches Rotes Kreuz Nothilfe nach Überschwemmung 204.519,89 2000 Panamerikanische Gesundheitsorganisation/Adventist Development and Relief Agency / Technisches Hilfswerk Nothilfe nach Überschwemmung/Schlammlawinen 383.474,79 2005 Deutsches Rotes Kreuz Nothilfe nach Überschwemmung 100.000,00 2006 Comité de familiares de las Victimas de los sucesos febrero y marzo de 1989 -COFAVIC Förderung und Unterstützung von Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in Venezuela 9.917,99 2008 Comité de familiares de las Victimas de los sucesos febrero y marzo de 1989 -COFAVIC Unterstützung von Opfern, Ausbildung von Menschenrechtsverteidigern 10.237,50 2013 Asociacion Civil Derechos Humanos y Cine Venezuela Erstes Menschenrechtsfilmfestival 3.395,86 2015 Comité de familiares de las Victimas de los sucesos febrero y marzo de 1989 -COFAVIC Betreuung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen 16.000,00 2017 Movimento Vinotinto Arbeitnehmerrechte/Recht auf Arbeit 12.000,00 4. Welche Regierungsorganisationen, die sich in Venezuela für Menschenrechte und humanitäre Hilfe engagieren, werden seit 1992 durch Fördermittel des Bundes unterstützt, und in welcher Höhe? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor über eine Vergabe von Fördermitteln an Regierungsorganisationen, die sich in Venezuela für Menschenrechte und humanitäre Hilfe engagieren. 5. Erachtet die Bundesregierung die derzeitige Förderhöhe für Venezuela als ausreichend (bitte begründen)? Die Bundesregierung überprüft ihre Zusammenarbeit sowie den Förderungs- und Finanzierungsbedarf unterschiedlicher Länder kontinuierlich im Rahmen politischer Prioritäten und bestehender Haushaltsspielräume. 6. In welcher Höhe plant die Bundesregierung, Venezuela in den nächsten Jahren finanziell zu unterstützen? Die Bundesregierung plant derzeit keine bilaterale finanzielle Unterstützung der Regierung Venezuelas. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5167 7. Ist die Auszahlung der Fördermittel seitens des Bundes an Bedingungen geknüpft ? Die Bundesregierung sieht derzeit keine Auszahlung von Fördermitteln an die Regierung Venezuelas vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2, 3 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Entwicklungshilfe der Bundesrepublik Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/1086 verwiesen. Potentielle Förderungen im Bereich Krisenprävention, Stabilisierung und Friedenskonsolidierung müssen sich inhaltlich an den dazu erarbeiteten Förderkonzepten orientieren , die im Rahmen der Leitlinien der Bundesregierung zu diesem Thema im Juni 2017 entstanden sind. Diese sind online unter der folgenden Adresse abrufbar : www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/krisenpraevention/5- projektmanagement. Mittel der humanitären Hilfe dienen der Überlebenssicherung , ihre Vergabe orientiert sich ausschließlich am humanitären Bedarf. 8. In welcher Höhe wurde seit 1991 durch Bundesmittel die deutsche Sprache in Venezuela gefördert (bitte nach Haushaltstitel, Zuwendungssumme, Träger , Zielgruppe und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Die Angaben ab dem Haushaltsjahr 2001 können der als Anlage 1 beigefügten tabellarischen Aufstellung entnommen werden. Daten für weiter zurückliegende Haushaltsjahre liegen nicht vor. 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage in Venezuela? Die Bundesregierung bewertet die Sicherheitslage in Venezuela als kritisch. Auf die kontinuierlich aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes wird verwiesen. 10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Venezuela? Die Menschenrechtslage in Venezuela ist besorgniserregend. Offen oppositionell eingestellte Bürger, profilierte Abgeordnete der Nationalversammlung, in der die Opposition über eine deutliche Mehrheit verfügt, oder auch kritische Journalisten sind von Repressionsmaßnahmen, Haft und Folter betroffen. Die mangelnde Unabhängigkeit von Justiz, Ombudsbehörden und Staatsanwaltschaft sowie die Politisierung der Sicherheitskräfte behindern oder vereiteln fortgesetzt den effektiven Menschenrechtsschutz in Venezuela. Zudem sind massive Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu beklagen. NRO dokumentierten für das Jahr 2017 zahlreiche Verletzungen dieses Menschenrechts . 11. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage für religiöse und ethnische Minderheiten in Venezuela? Religionsfreiheit ist von der Verfassung garantiert und in Venezuela grundsätzlich gewährleistet. Vertreter der jüdischen Gemeinde in Caracas warnen jedoch vor vermehrtem Antisemitismus seitens der Regierung und in regierungsnahen Medien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5167 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Verfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Sprache, Rasse, Behinderung oder sozialem Status. Angehörige der indigenen Völker sind explizit durch eine Reihe von Verfassungsartikeln geschützt. Die abgelegenen und ländlichen Siedlungsgebiete der indigenen Völker sind allerdings überdurchschnittlich oft von Unterversorgung und Krankheiten betroffen. 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage von venezolanischen Flüchtlingen innerhalb und außerhalb des Landes? Bezüglich der Lage der venezolanischen Flüchtlinge innerhalb des Landes wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. Die Lage der venezolanischen Flüchtlinge in den Nachbarstaaten ist je nach nationalen und regionalen Bedingungen unterschiedlich. Die Nachbarstaaten betonen in der „Erklärung von Quito“ (siehe: www.cancilleria. gob.ec/declaracion-de-quito-sobre-movilidad-humana-de-ciudadanos-venezolanosen -la-region, in spanischer Sprache) vom 4. September 2018 über die Versorgung der Flüchtlinge mit Lebensmitteln hinaus Rechte wie den Zugang der Flüchtlinge zu Bildung, den jeweiligen Gesundheitssystemen sowie die Arbeitsmärkte. Aufgrund der steigenden Zahl der Flüchtlinge sind betroffene Aufnahmegemeinden damit jedoch zunehmend überfordert. Gerade bei nicht klar geklärtem Aufenthaltsstatus sind die Flüchtlinge gezwungen, im informellen Sektor zu arbeiten und sind häufig prekären Lebensverhältnissen ausgesetzt. 13. Wie unterstützt die Bundesregierung venezolanische Flüchtlinge innerhalb und außerhalb Venezuelas? Im Kontext der aktuellen Flucht- und Migrationskrise unterstützt die Bundesregierung regionale humanitäre Hilfsprojekte in den Nachbarländern Venezuelas. In Venezuela selbst werden keine Hilfsmaßnahmen gefördert, da die venezolanische Regierung humanitäre Hilfe aus dem Ausland zurückweist. 14. Wie viele venezolanische Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb Venezuelas auf? Die Vereinten Nationen gehen mit Stand Juni 2018 von mindestens 2,3 Millionen Venezolanern aus, die sich im Ausland aufhalten. 15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgung von venezolanischen Flüchtlingen in den Nachbarstaaten Venezuelas, insbesondere in Hinblick auf Wasser und andere Lebensmittel? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 16. Zu wie vielen Übergriffen auf venezolanischen Flüchtlinge kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Nachbarstaaten Venezuelas seit 2016? Am 18. August 2018 kam es in der nordbrasilianischen Grenzstadt Pacaraima zu Übergriffen auf venezolanische Flüchtlinge, die für einen Überfall auf einen Ladenbesitzer verantwortlich gemacht wurden. Im Zuge der Demonstrationen von Einwohnern der Grenzstadt gegen die Flüchtlinge kam es zu Ausschreitungen. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von weiteren Übergriffen auf venezolanische Flüchtlinge in den Nachbarstaaten Venezuelas seit 2016. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5167 17. Wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zuwanderung von venezolanischen Flüchtlingen auf die politische und gesellschaftliche Stabilität in den Nachbarstaaten aus? Die Aufnahmebereitschaft der Nachbarstaaten Venezuelas ist weiterhin hoch, die Solidarität der Bevölkerungen mit den Flüchtlingen hält an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 18. Wann wurde in den letzten drei Jahren, durch welchen deutschen Regierungsvertreter die politische Gewalt seitens der sozialistischen Regierung verurteilt? Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen (seit 2014 liegen Daten vor, Aufzählung nicht abschließend, da Kritik regelmäßig in verschiedenen bilateralen und multilateralen Kontexten erfolgte): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5167 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum Anlass Ressorts Kernthema 21.02.2014 Regierungspressekonferenz Auswärtiges Amt Gewalt gegen Demonstranten 28.03.2014 Regierungspressekonferenz Auswärtiges Amt Demokratie, Gewalt gegen Demonstranten 03.06.2015 Regierungspressekonferenz Auswärtiges Amt Menschenrechte, Demokratie , Gewalt gegen Demonstranten 18.05.2016 Regierungspressekonferenz Auswärtiges Amt, Regierungssprecher Politische, soziale und wirtschaftliche Lage 31.03.2017 Regierungspressekonferenz Regierungssprecher Demokratie 09.06.2017 Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Dr. Merkel und dem Präsidenten der Vereinigten Mexikanischen Staaten, Enrique Peña Nieto Bundeskanzlerin Politische Entwicklung 11.06.2017 Rede von Bundeskanzlerin Dr. Merkel beim Besuch des Wissenschaftszentrums Polo Científico Tecnológico am 8. Juni 2017 in Buenos Aires Bundeskanzlerin Menschenrechte, Demokratie , Gewalt gegen Demonstranten 17.07.2017 Regierungspressekonferenz Auswärtiges Amt Demokratie 31.07.2017 Regierungspressekonferenz Auswärtiges Amt Demokratie, Gewalt gegen Demonstranten 02.08.2017 Regierungspressekonferenz Regierungssprecher Demokratie, Gewalt gegen Demonstranten, Menschenrechte 14.08.2017 Regierungspressekonferenz Auswärtiges Amt, Regierungssprecher Demokratie, Rechtsstaatlichkeit 21.08.2017 Regierungspressekonferenz Auswärtiges Amt Demokratie 04.09.2017 Regierungspressekonferenz Regierungssprecher Menschenrechte 21.05.2018 Statement des Bundesaußenministers Heiko Maas am Rande des G20-Außenministertreffens in Buenos Aires Bundesaußenminister Demokratie 13.08.2018 Regierungspressekonferenz Auswärtiges Amt, Regierungssprecher Politische Gefangene, Demokratie und Menschenrechte , Rechtsstaatlichkeit Darüber hinaus hat die Europäische Union auch im Namen ihrer Mitgliedstaaten eine Vielzahl von Erklärungen zu politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen in Venezuela abgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5167 19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen der vom Verfassungsschutz beobachteten Untergruppierungen der Partei DIE LINKE. zu venezolanischen Staatsorganen, Staatsinstitutionen und staatlichen Organisationen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um dem repressiven Agieren des sozialistischen Regimes in Caracas gegenüber dem venezolanischen Volk entgegenzutreten? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Europäischen Union dafür eingesetzt , gezielte Sanktionen gegenüber Venezuela zu beschließen. Im November 2017 beschloss die EU sektorale Sanktionen (Waffenembargo und Verbot der Lieferung von Gütern zur internen Repression) gegen Venezuela. Seit Januar 2018 verhängte die EU restriktive Maßnahmen (Einreisesperren und Einfrieren von Vermögen) gegen insgesamt 18 hochrangige Funktionäre aus der Regierung und dem Sicherheitsapparat. Die Sanktionen gegen Einzelpersonen sind so angelegt , dass sie der venezolanischen Wirtschaft und insbesondere der notleidenden Bevölkerung nicht schaden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5167 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 zu Frage 8 Titel 0504 / 687 16 0504 / 687 20 0504 / 687 21 0504 / 687 22 0504 / 687 27 0504 / 687 27 0504 / 68740 0504 / 681 11 (ab 2014: 687 48) 0504 / 687 12 (ab 2014: 687 48) 0504 / 687 48 (vor 2014: 681 11/687 12) Träger Goethe Institut ZfA ZfA ZfA PAD ZfA Goethe Institut DAAD DAAD DAAD Zielgruppe Schüler Schüler Schüler Schüler Schüler Schüler Schüler Studierende Studierende Studierende 2001 * 0,00 € 1.520.574,44 € 194.802,21 € * 986,61 € * * * * 2002 * 0,00 € 1.394.131,34 € 250.003,99 € * 0,00 € * * * * 2003 * 0,00 € 1.422.769,70 € 253.906,66 € * 0,00 € * 122.000,00 € 84.000,00 € 0,00 € 2004 * 0,00 € 1.355.234,64 € 198.800,00 € * 1.622,23 € * 136.000,00 € 88.000,00 € 0,00 € 2005 * 0,00 € 1.287.996,08 € 180.000,00 € * 148,36 € * 148.000,00 € 90.000,00 € 0,00 € 2006 * 0,00 € 1.285.038,88 € 159.200,00 € * 200,00 € * 28.000,00 € 84.000,00 € 0,00 € 2007 * 0,00 € 1.292.458,88 € 195.700,00 € * 1.339,63 € * 57.000,00 € 84.000,00 € 0,00 € 2008 0,00 € 0,00 € 1.210.538,57 € 281.400,00 € * 9.868,35 € 179.000,00 € 115.000,00 € 76.000,00 € 0,00 € 2009 0,00 € 0,00 € 1.309.882,09 € 296.600,00 € * 14.713,25 € 203.000,00 € 109.000,00 € 98.000,00 € 0,00 € 2010 0,00 € 0,00 € 1.436.581,41 € 210.000,00 € * 0,00 € 157.000,00 € 95.000,00 € 115.000,00 € 0,00 € 2011 0,00 € 0,00 € 1.465.157,07 € 240.300,00 € * 0,00 € 218.000,00 € 79.000,00 € 104.000,00 € 0,00 € 2012 0,00 € 0,00 € 1.687.012,90 € 336.300,00 € * 0,00 € 154.000,00 € 57.000,00 € 84.000,00 € 0,00 € 2013 0,00 € 0,00 € 1.707.780,64 € 394.500,00 € 20.010,00 € 2.147,71 € 117.000,00 € 40.000,00 € 86.000,00 € 0,00 € 2014 0,00 € 668.441,10 € 1.365.776,80 € 397.850,00 € 18.006,00 € 0,00 € 208.000,00 € 0,00 € 0,00 € 140.000,00 € 2015 0,00 € 1.395.336,78 € 18.075,70 € 422.900,00 € 17.298,00 € 0,00 € 165.000,00 € 0,00 € 0,00 € 84.000,00 € 2016 5.000,00 € 1.538.347,38 € 4.300,00 € 821.000,00 € 19.079,00 € 0,00 € 211.000,00 € 0,00 € 0,00 € 19.000,00 € 2017 0,00 € 1.264.885,25 € 2.732,45 € 886.200,00 € 17.997,00 € 0,00 € 211.000,00 € 0,00 € 0,00 € 22.000,00 € Summe der verfügbaren Angaben 5.000,00 € 4.867.010,51 € 19.766.041,59 € 5.719.462,86 € 92.390,00 € 31.026,14 € 1.823.000,00 € 986.000,00 € 993.000,00 € 265.000,00 € *keine Daten vorhanden DAAD-, GI-, AV-Zahlen sind gerundet auf volle Tausend Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333