Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/520 19. Wahlperiode 22.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/265 – Der radikale Islamismus in Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter den Augen ausländischer Diplomaten, Richter und Polizisten wurden Bosnien und das Kosovo zu den korruptesten Staaten Europas (www.arte. tv/guide/de/063686-000-A/bosnien-und-kosovo-europas-vergessene-protektorate ). Das Kosovo hat sich zudem in den letzten Jahren unter den Augen der KFOR (Kosovo Force) zu einer „Brutstätte des Islamismus“ mit einer wachsenden Radikalisierung unter Muslimen entwickelt. Auch haben sich verhältnismäßig viele Menschen aus dem Kosovo dem „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen . Gründe sind vor allem die katastrophale Wirtschaftslage und die schwachen staatlichen Strukturen, geprägt durch Unschlüssigkeit, Korruption und Unfähigkeit (www.dw.com/de/kosovo-brutst%C3%A4tte-des-islamismus/a-36893448). Die „ambitionierten Pläne der internationalen Gemeinschaft in ihren Protektoraten auf dem Balkan sind so unrühmlich gescheitert“. Der Einfluss der fundamentalistischen Version des Islams hat beunruhigende Formen angenommen. Es ist unklar, ob dort die Europäische Union (EU) en größten Einfluss hat – oder eher Saudi-Arabien und die Türkei (www.arte.tv/guide/de/063686-000-A/ bosnien-und-kosovo-europas-vergessene-protektorate). Der Bundesnachrichtendienst (BND) richtet nun ein zunehmendes Augenmerk auf den Balkan und hier insbesondere auf Bosnien und Herzegowina. In dem Zusammenhang gebe es auch eine verstärkte Kooperation mit anderen Diensten. Hauptgrund dafür seien wachsende islamistische Bestrebungen in der Region (Reuters vom 28. November 2017). Außerdem geben die Golfstaaten, allen voran Saudi-Arabien, viel Geld aus, um die bisher dort geltende gemäßigte Spielart des Islam durch eine radikalere Variante der eigenen wahhabitischen Prägung zu ersetzen. Aus keinem europäischen Land schlossen sich, gemessen an der Bevölkerungsgröße, in den vergangenen Jahren so viele Kämpfer dschihadistischen Gruppen an wie aus Bosnien (Reuters vom 28. November 2017). In Bosnien soll es bis zu 50 000 Salafisten geben, deren Prediger zum Teil in den Golfstaaten ausgebildet werden. 250 Kämpfer sind in den Irak und nach Syrien gegangen, um den sogenannten Islamischen Staat (IS) zu unterstützen. Auch der Ort Bojinja – 100 Kilometer nördlich von Sarajewo – gilt als „Salafistendorf “, in dem die Terrormiliz IS Kämpfer rekrutiert haben soll (www. deutschlandfunk.de/araber-in-bosnien-herzegowina-sarajevo-und-die-saudis-pdf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/520 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode media.4427e9c3a3e1b9a0277059b32b7b11b9.pdf). Dabei sollen diejenigen, die sich heute in Bosnien und Herzegowina Wahhabiten oder Salafisten nennen, Werte befürworten, die mit dem Islam nichts zu tun haben und nicht so sehr eine religiöse als vielmehr eine politische Bewegung und sehr militant sein (www. dw.com/de/gefahr-durch-islamisten-in-bosnien/a-15510206). Vergessen werden darf dabei nicht die „fatale Rolle, die das saudische Königreich , de facto eine radikalkonservative Theokratie, als Finanzier, weltpolitischer Strippenzieher und ideologischer Motor für den globalen Islamismus spielt: Die Staatsideologie des Wahhabismus (der im Ausland als Salafismus sein Unwesen treibt) deckt sich weitgehend mit der fundamentalistischen ‚Logik ‘ des IS. Und nicht nur in der Theorie […] Gegen den einen führe der Westen Krieg, dem anderen schüttele man die Hand. Zum Beispiel um milliardenschwere Rüstungsgeschäfte abzuschließen“ (www.welt.de/kultur/literarischewelt/ article149136525/Bei-Fundamentalismus-messen-wir-mit-zweierlei-Mass.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt , dass die Beantwortung der Fragen 6, 19, 20, 24, 25, 29 und 30 nicht oder zum Teil nicht offen erfolgen kann. In den Antworten sind Auskünfte enthalten, die besonders schutzwürdig sind. Eine Veröffentlichung könnte im Sinne des § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Daher sind die entsprechenden Antworten „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden separat übermittelt. Die Gründe für die Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ sind jeweils unter den Fragen aufgeführt.1 Die Beantwortung der Fragen 11, 13, 19 und 20 kann zudem nicht offen erfolgen, da die erbetenen Auskünfte Informationen zu Aufklärungsaktivitäten, Analysemethoden und zur aktuellen Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes preisgeben. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig, ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Fähigkeiten, Methoden und Aufklärungsschwerpunkte zu. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies könnte die Effektivität der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen , was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft.2 1 Die vom Auswärtigen Amt als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteile sind im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort von Berechtigten eingesehen werden. 2 Die vom Auswärtigen Amt als „VS – Vertraulich“ eingestuften Antwortteile sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/520 1. Welche jeweiligen zehn Länder haben in welcher Höhe (in Euro) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren die höchsten Direktinvestitionen in Bosnien und Herzegowina getätigt (bitte jeweils nach Jahren die Länder auflisten)? Gemäß der Daten der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina stammen die größten Direktinvestitionen in den vergangenen fünf Jahren von Unternehmen aus folgenden zehn Staaten (Höhe der Direktinvestitionen jeweils in Mio. Euro): Rang/Jahr 2013 2014 2015 2016 Jan-Sep 2017 1. Serbien 53,48 Russland 100,11 Kroatien 81,70 Kroatien 60,84 Schweiz 34,31 2. Luxemburg 32,98 Österreich 87,48 Niederlande 44,38 Österreich 37,78 Slowenien 18,15 3. Großbritannien 27,46 Kroatien 45,35 Italien 34,1 VAE 33,74 Saudi-Arabien 15,8 4. Schweiz 22,5 Großbritannien 38,55 Luxemburg 32,11 Großbritannien 26,69 Serbien 15,49 5. Deutschland 18,87 Kuwait 24,08 Türkei 28,68 Niederlande 26,08 VAE 13,7 6. Niederlande 16,72 Luxemburg 18,00 Deutschland 27,25 Luxemburg 22,29 Kuwait 12,83 7. Türkei 15,90 Serbien 16,92 Serbien 18,81 Slowenien 21,52 Italien 6,03 8. Saudi-Arabien 14,88 Niederlande 13,29 Kuwait 15,65 Saudi-Arabien 17,18 Deutschland 5,37 9. Zypern 14,88 VAE 12,32 Russland 14,57 Türkei 15,39 Luxemburg 4,55 10. Italien 11,5 Italien 12,27 Slowenien 9,97 Kuwait 15,08 USA 2,96 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/520 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche jeweiligen zehn Länder haben in welcher Höhe (in Euro) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren die höchsten Direktinvestitionen im Kosovo getätigt (bitte jeweils nach Jahren die Länder auflisten )? Nach Angaben der kosovarischen Zentralbank stammten die höchsten in Kosovo in den letzten fünf Jahren getätigten ausländischen Direktinvestitionen von Unternehmen aus folgenden zehn Ländern: (Höhe der Direktinvestitionen jeweils in Mio. Euro): Rang/ Jahr 2013 2014 2015 2016 Jan-Sep 2017 1. Türkei 88,6 Großbritannien 39,5 Schweiz 72,9 Schweiz 61,8 Deutschland 39,6 2. Schweiz 41,7 Schweiz 38,2 Türkei 55,4 Türkei 44,4 Schweiz 35,2 3. Deutschland 21,7 Österreich 30,3 Deutschland 45,3 Albanien 28,6 Österreich 24,4 4. Albanien 19,3 Deutschland 29,4 Albanien 40,1 Niederlande 28,4 Türkei 24,4 5. USA 12,7 Albanien 20,4 Niederlande 36,4 Deutschland 25,7 Großbritannien 20,5 6. Österreich 10,7 Türkei 20,0 Österreich 33,5 USA 22,6 USA 17,4 7. Großbritannien 10,7 USA 14,7 Großbritannien 26,6 Großbritannien 13,6 VAE 14,0 8. Italien 8,7 Bulgarien 14,5 USA 25,0 Österreich 9,9 Albanien 12,3 9. Slowenien 7,0 Niederlande 7,8 Italien 5,7 Slowenien 4,5 Niederlande 8,8 10. Serbien 5,7 Norwegen 5,9 Slowenien 5,6 Norwegen 3,4 Slowenien 7,5 3. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über mögliche Finanzierungen muslimischer Gemeinden in Bosnien und Herzegowina durch Saudi-Arabien und anderen Golfstaaten? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 4. Welche konkreten Hinweise hat der BND über wachsende islamistische Bestrebungen in Bosnien und Herzegowina, die ihn veranlassen, ein zunehmendes Augenmerk auf den Balkan und hier insbesondere auf Bosnien und Herzegowina zu richten? Dem Bundesnachrichtendienst liegen keine konkreten Hinweise über wachsende islamistische Bestrebungen in Bosnien und Herzegowina vor. Ein grundsätzliches Bedrohungspotenzial seitens Einzeltätern und Splittergruppen aus der islamistischen Szene kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/520 5. Inwieweit hat der BND konkrete neue Hinweise über wachsende islamistische Bestrebungen im Kosovo, die ihn veranlassen ein zunehmendes Augenmerk auf den Balkan zu richten? Dem Bundesnachrichtendienst liegen keine konkreten neuen Hinweise über wachsende islamistische Bestrebungen in Kosovo vor. 6. Welche konkreten Hinweise hat die Bundesregierung bzw. der BND darüber , dass die Golfstaaten, allen voran Saudi-Arabien, viel Geld in Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo investieren, um die bisher dort vorherrschende gemäßigte Spielart des Islam durch eine radikalere Variante der eigenen wahhabitischen Prägung zu ersetzen (Reuters vom 28. November 2017)? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. 7. Inwieweit trifft es zu, dass wenn auch aus Sicht der Bundesregierung im Kosovo nach wie vor keine breite Bewegung weg vom tradierten liberalen Islamverständnis hin zu einer wahhabitischen Interpretation des Islam zu erkennen sei (Bundestagsdrucksache 18/12347), doch zumindest stärkere Bestrebungen bzw. Tendenzen diesbezüglich zu erkennen sind, und wenn ja, woran macht die Bundesregierung dies nach ihren Kenntnissen (auch nachrichtendienstlichen ) konkret fest? Es sind in Kosovo keine stärkeren Bestrebungen bzw. Tendenzen weg vom tradierten liberalen Islamverständnis hin zu einer wahhabitischen Interpretation des Islam erkennbar. 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass Imame aus Saudi-Arabien in Bosnien und Herzegowina einen fundamentalistischen Islam predigen, der wenig mit den dortigen Traditionen zu tun hat und den Nährboden für islamistisches Gedankengut bereitet? 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob in der Türkei ausgebildete Imame in Bosnien und Herzegowina tätig sind? Die Fragen 8 und 9 werden zusammenfassend beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/520 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich in den vergangenen Jahren aus keinem europäischen Land so viele Kämpferinnen und Kämpfer dschihadistischen Gruppen anschlossen wie aus Bosnien und Herzegowina (Reuters vom 28. November 2017)? Diese Aussage trifft nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu. 11. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene oder auch darüber hinausgehende Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über die Anzahl der Kämpferinnen und Kämpfer aus Bosnien und Herzegowina, die sich in den vergangenen Jahren dschihadistischen Gruppen angeschlossen haben? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene oder auch darüber hinausgehende Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), welchen dschihadistischen Gruppen sich Kämpferinnen und Kämpfer aus Bosnien und Herzegowina hauptsächlich in den vergangenen Jahren angeschlossen haben? Die Fragen 12 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung soll sich der überwiegende Anteil von rund 70 Prozent der Kämpfer aus Bosnien und Herzegowina sowie aus Kosovo in den vergangenen Jahren der Terrororganisation „Islamischer Staat (IS)“ und 20 Prozent der ehemaligen Jabhat al-Nusra (jetzt: Hai'at Tahrir al-Sham) angeschlossen haben. Darüber hinaus sollen sich etwa 10 Prozent von ihnen nichtjihadistischen Gruppierungen der ehemaligen Dachorganisation Freie Syrische Armee (FSA) angeschlossen haben. 13. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene oder auch darüber hinausgehende Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über die Anzahl der Kämpferinnen und Kämpfer aus dem Kosovo, die sich in den vergangenen Jahren dschihadistischen Gruppen angeschlossen haben? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene oder auch darüber hinausgehende Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), welchen dschihadistischen Gruppen sich Kämpferinnen und Kämpfer aus dem Kosovo hauptsächlich in den vergangenen Jahren angeschlossen haben? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass bereits seit dem Bosnienkrieg (1992 bis 1995) der Wahhabismus, eine ultrakonservative Glaubensrichtung des Islam, die vor allem in Saudi- Arabien verbreitet ist, vermehrt Anhänger in der Region findet, weil damals tausende Mudschaheddin aus Nordafrika, dem Nahen und Mittleren Osten kamen, um auf Seiten der bosnischen Muslime zu kämpfen (www. tagesspiegel.de/themen/reportage/is-rekrutierung-in-bosnien-wie-der-radikaleislam -nach-bosnien-kam/11474860-2.html)? In der Region überwiegt nach wie vor ein tradiertes liberales Islamverständnis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/520 16. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass sich in Bosnien und Herzegowina im Zuge des Bosnienkrieges islamistische Enklaven bildeten, auch weil viele ausländische Dschihadisten in Bosnien blieben (www.tagesspiegel.de/themen/reportage/is-rekrutierungin -bosnien-wie-der-radikale-islam-nach-bosnien-kam/11474860-2.html)? Die in dem in der Frage angeführten Artikel genannte Ortschaft Gornja Maoca wurde nach Kenntnis der Bundesregierung als Vorzeigeprojekt und Musterdorf salafistischer Kreise errichtet. Bei dieser Ortschaft handelt es sich um eine Kleinstsiedlung mit lediglich wenigen Familien. Nach ihrem Muster wurden weitere Kleinstsiedlungen errichtet. Die Bewohner sehen sich als salafistische Vorreiter , deren religiöses und soziales Leben sich an frühislamischen Gewohnheiten und Bräuchen orientiert. Zumindest ein Teil der Bewohner kann nach hiesiger Einschätzung zur jihadistischen Strömung des Salafismus gezählt werden. Mehrere Ausreisen nach Syrien und Irak von dort sind belegt. 17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob die Fahd-Moschee in Sarajewo, mit saudischen Millionen errichtet als größte Gebetsstätte für Muslime auf dem Balkan, Sammelbecken muslimischer Fundamentalisten in Bosnien und Herzegowina ist (www.spiegel. de/spiegel/print/d-64283848.html)? Die als größte Moschee des Balkans bekannte König-Fahd-Moschee in Sarajewo wird aufgrund ihres Fassungsvermögens und der prominenten Platzierung in der Hauptstadt von Bosnien und Herzegowina von vielen der größtenteils moderaten Muslime der Region besucht. Die Teilnahme fundamentalistischer Gläubiger an den Gebetsveranstaltungen kann nicht ausgeschlossen werden. Der Bundesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, dass die König-Fahd-Moschee „Sammelbecken“ für muslimische Fundamentalisten wäre. 18. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über organisatorische und personelle Kontakte bzw. Vernetzungen von bosnischen radikalen Islamisten zu radikalen Islamisten in Deutschland? Kontakte zwischen Personen des radikal islamistischen Spektrums aus Deutschland nach Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo bzw. aus den benannten Ländern nach Deutschland wurden vereinzelt in unterschiedlichen Sachverhalten unabhängig voneinander bekannt. Diese lassen jedoch bislang keine Rückschlüsse auf gefestigte Strukturen oder eine organisatorische Vernetzung zu. 19. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es in den letzten fünf Jahren im Rahmen der polizeilichen (BKA, Bundespolizei) und nachrichtendienstlichen (Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV –, BND, Militärischer Abschirmdienst – MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Bosnien und Herzegowina (Bosnian Police Force – BPF – , State Border Service – SBS –, State Information and Protection Agency – SIPA – und Intelligence and Security Agency of BiH) tatsächlich gegeben (bitte entsprechend der Jahre vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner , Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? Hinsichtlich der polizeilichen Zusammenarbeit wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den quartalsmäßigen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei - und Zolleinsätzen im Ausland, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/115 vom 22. November 2017, verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/520 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bezüglich der Zusammenarbeit mit BfV und MAD sind die erbetenen Auskünfte besonders schutzwürdig, um dem Grundsatz der Vertraulichkeit im Bereich bilateraler Kooperationen zu entsprechen. Entsprechend der Vorbemerkung der Bundesregierung sind diese Informationen „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Bezüglich der Zusammenarbeit bosnisch-herzegowinischer Sicherheitsbehörden mit dem BND wird ebenfalls auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 20. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) sind für das Jahr 2018 im Rahmen der polizeilichen (BKA, Bundespolizei) und nachrichtendienstlichen (BfV, BND, MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem Kosovo (Bosnian Police Force – BPF –, State Border Service – SBS –, State Information and Protection Agency – SIPA – und Intelligence and Security Agency of BiH) geplant (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? Obwohl in der Frage Kosovo genannt ist, werden in der Klammer ausschließlich bosnisch-herzegowinische Sicherheitsdienste aufgeführt. Im Zusammenhang mit der vorherigen Frage wird daher davon ausgegangen, dass sich die Frage auf geplante Zusammenarbeit mit bosnischen Sicherheitsdiensten bezieht: Die polizeilichen Maßnahmen für das Jahr 2018 befinden sich im Planungsprozess . Sie stehen jedoch unter dem Vorbehalt der weiterhin ausstehenden Genehmigung des Haushaltsgesetzes 2018. Es liegen Anfragen zu Maßnahmen auf dem Gebiet der Polizeilichen Aufbauhilfe vor, zum jetzigen Zeitpunkt kann aber noch keine verbindliche Auskunft darüber gegeben werden, welche konkreten Maßnahmen für 2018 mit Bosnien und Herzegowina geplant sind. Maßnahmen des Bundesamts für Verfassungsschutz BfV auf Ausbildungsebene sind momentan nicht geplant. Bezüglich der Zusammenarbeit mit dem MAD sind die erbetenen Auskünfte besonders schutzwürdig. Entsprechend der Vorbemerkung der Bundesregierung sind diese Informationen „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Auch zur Zusammenarbeit bosnisch-herzegowinischer Sicherheitsbehörden mit dem BND kann nicht offen geantwortet werden, auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus gehende Informationen kann der BND, selbst in eingestufter Form, nicht mitteilen. Denn Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und das Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit, zur Ausrichtung oder zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stel- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/520 len entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, wodurch der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Hinsichtlich dieser Aspekte scheidet eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages als milderes Mittel ebenfalls aus. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 21. In welchen Gremien und Programmen im Rahmen der Tätigkeit des Rats der EU-Innen- und Justizminister, der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik , der Europäischen Außenpolitik und der EU-Nachbarschaftspolitik ist die Beobachtung, Prävention und Bekämpfung des wahhabistisch bzw. salafistisch motivierten Djihadismus in den Staaten des Westbalkan Thema? 22. In welche dieser Gremien, Arbeitsgruppen, Projekte und Programme bringen sich die Bundesregierung oder die nachgeordneten Behörden aktiv ein oder beobachten diese Aktivitäten? 23. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung auf EU-Ebene in ausreichendem Maße eine Kohärenz der verschiedenen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit salafistischen bzw. wahhabistischen Strömungen und djihadistischen Bestrebungen in den Westbalkanstaaten sichergestellt , und für welche Verbesserungen setzt sich die Bundesregierung hier ein? Die Fragen 21 bis 23 werden zusammen beantwortet. Die Europäische Union hat in ihrer Zusammenarbeit mit Drittstaaten ihr Engagement auf Grundlage der Ratsschlussfolgerungen von Dezember 2015 mit Anti- Terror-Dialogen mit Schwerpunktländern und dem Aufbau eines Netzes von Sicherheits - und Terrorismusexperten an EU-Delegationen ausgebaut. Zu den geographischen Schwerpunkten zählt auch der Westliche Balkan. Aufgabe der Experten ist unter anderem die Sicherstellung einer Kohärenz der verschiedenen Maßnahmen. Die EU verfolgt dabei einen umfassenden Ansatz, der Schwerpunkte sowohl auf Präventionsaspekte und Rechtstaatlichkeit legt, als auch auf wichtige Themen wie Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Zusammenarbeit beim Umgang mit zurückkehrenden ausländischen terroristischen Kämpfern und Umsetzung internationaler Verpflichtungen. Am 19. Juni 2017 wurden aktualisierte , umfangreiche Ratsschlussfolgerungen zum Handeln der EU im Bereich Terrorismusbekämpfung durch den Rat für Auswärtige Beziehungen angenommen , in denen der Rat unter anderem die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Ländern des Westbalkans auf diesem Gebiet bekräftigte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/520 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Es findet zudem eine wiederkehrende Befassung auf EU-Ebene statt, an der sich die Bundesregierung beteiligt. Entsprechende Befassungen finden statt in den Ratsarbeitsgruppen Terrorismus (TWP), externe Aspekte der Terrorismusbekämpfung (COTER) und Westbalkan (COWEB) sowie im Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI). Ferner ist die 2014 von Österreich und Slowenien initiierte Westbalkaninitiative zur Terrorismusbekämpfung (WBCTi) mit dem Themenkomplex befasst, die im September 2017 auf Initiative Sloweniens durch die IISG („Integrated Internal Security Governance“) auf die Themen Organisierte Kriminalität (WBCSCi) sowie Grenzmanagement (WBBSi) ausgedehnt wurde. Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, dass über das „Radicalisation Awareness Network“ (RAN) als Partner der Initiative auch Aspekte der Prävention einbezogen werden. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus für eine Stärkung der EU-Strukturen und der Vernetzung relevanter Foren zur Prävention von Radikalisierung ein und hat in einer gemeinsamen deutsch-französischen Initiative (vorgestellt auf dem Rat der Justiz- und Innenminister im März 2017) die Einrichtung eines Europäischen Zentrums für Prävention und gegen Radikalisierung vorgeschlagen. Daraufhin wurde im Juli 2017 eine hochrangige Expertenkommission („High-Level Commission Expert Group on Radicalisation“, HLCEG-R) eingerichtet, die im Rat der Justiz- und Innenminister im Dezember 2017 erste Ergebnisse und Empfehlungen vorstellte. Die Bundesregierung befürwortet eine Behandlung dieser Themen in den betroffenen EU-Gremien und -Ebenen. Der Aspekt einer verstärkten Koordinierung und Kooperation wird dabei aktiv von den Mitgliedstaaten einschließlich der Bundesregierung angesprochen, etwa in der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe COWEB im Hauptstadtformat am 31. März 2017. 24. Wie viele Offiziere und Offiziersanwärter der Sicherheitskräfte Bosnien und Herzegowinas wurden in den letzten fünf Jahren im Rahmen eines Truppenpraktikums oder der Teilnahme an einem Lehrgang (Offiziersausbildung, internationale General- und Admiralsdienstausbildung, VN-Militärbeobachter - und VN-Stabsoffiziersausbildung, Multinational Joint Logistic Base Course) der Bundeswehr ausgebildet (bitte entsprechend der Jahre auflisten )? 25. Wie viele Offiziere und Offiziersanwärter der Sicherheitskräfte Bosnien und Herzegowinas sollen nach derzeitigen Planungen im Jahr 2018 im Rahmen eines Truppenpraktikums oder der Teilnahme an einem Lehrgang (Offiziersausbildung , internationale General- und Admiralsdienstausbildung, VN-Militärbeobachter - und VN-Stabsoffiziersausbildung, Multinational Joint Logistic Base Course) der Bundeswehr ausgebildet werden (bitte entsprechend auflisten)? Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet. Die erbetenen Auskünfte sind besonders schutzwürdig, um dem Grundsatz der Vertraulichkeit im Bereich bilateraler Kooperationen zu entsprechen. Entsprechend der Vorbemerkung der Bundesregierung sind diese Informationen „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/520 26. Inwieweit sind es nach Kenntnis der Bundesregierung vor allem Armut und schlechte wirtschaftliche Perspektiven, die die Radikalisierung mancher junger Menschen auch in Bosnien und Herzegowina, einem der ärmsten Länder Europas, begünstigen (www.dw.com/de/der-bosnische-kampf-gegen-denterrorismus /a-18863909)? Armut und schlechte wirtschaftliche Perspektiven sind nach Einschätzung der Bundesregierung lediglich verstärkende Teilaspekte eines individuellen Gesamtprozesses , der mit dem Begriff „Radikalisierung“ umschrieben wird. 27. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Projekte sind bzw. werden in welcher Höhe nach Kenntnis der Bundesregierung in Bosnien und Herzegowina über die Heranführungshilfen im Rahmen von IPA II für den Bereich „Ausbau des Rechtsstaats und die Sicherung der Grundrechte“, wofür seitens der EU im Zeitraum von 2014 bis 2017 in Höhe von 57,3 Mio. Euro bereitgestellt sind (https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/instruments/fundingby -country/bosnia-herzegovina_en), gefördert (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? Die 2014 erstellte indikative Mittelplanung der Europäischen Union sah für den Zeitraum 2014 bis 2017 im Sektor „Ausbau des Rechtsstaats und Sicherung der Grundrechte“ in Bosnien und Herzegowina 57,3 Mio. Euro vor. Ausgehend von dieser ursprünglichen Planung wird jährlich in sogenannten Jahresaktionsprogrammen die Mittelprogrammierung vorgenommen, auf deren Grundlage die EU-Kommission Mittel verbindlich zusagt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Mittel wie folgt programmiert: IPA Jahr Titel der Aktion EU-Beitrag (Euro) IPA 2014 Unterstützung bei der Umsetzung von Strategien zur Korruptionsbekämpfung 750.000 Identifizierung vermisster Personen 1 Mio. IPA 2015 Stärkung des Justizsektors und Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsstaatlichkeit 16,5 Mio. Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden 6 Mio. IPA 2016 Unterstützung beim Umgang mit dem Thema vermisster Personen in Bosnien und Herzegowina 3 Mio. IPA 2017 EU-Unterstützung für den Bereich Inneres zur Bekämpfung rechtswidriger Handlungen 13,5 Mio. Verbesserung der Effektivität und Integrität der Justiz mit Unterstützung der EU 14,35 Mio. EU-Unterstützung für den wirksamen Schutz der Menschenrechte und die Antidiskriminierungspolitik in Bosnien und Herzegowina 1,65 Mio. Summe 57,3 Mio. 28. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Projekte sind bzw. werden in welcher Höhe nach Kenntnisse der Bundesregierung in Bosnien und Herzegowina über die Heranführungshilfen im Rahmen von IPA II für den Bereich „Democracy and governance“, wofür seitens der EU im Zeitraum von 2014 bis 2017 in Höhe von 57,3 Mio. Euro bereitgestellt sind (https://ec.europa. eu/neighbourhood-enlargement/instruments/funding-by-country/bosniaherzegovina _en), gefördert (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? Die in der Frage angeführte Zahl kann nicht bestätigt werden. Ausgehend von der indikativen Mittelplanung für den Zeitraum 2014 bis 2017 im Sektor „Demokratie und verantwortungsvolle Regierungsführung“ in Höhe von 49,7 Mio. Euro, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/520 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wie sie auch in der zitierten Quelle aufgeführt ist, wurden die Mittel für diesen Sektor in den Jahresaktionsprogrammen wie folgt programmiert: IPA Jahr Titel der Aktion EU-Beitrag (Euro) IPA 2014 Verbesserung der Kapazität der Behörde für indirekte Steuern 3,1 Mio. Fazilität für europäische Integration 2,09 Mio. Unterstützung der Teilnahme an EU-Programmen 0,64 Mio. IPA 2015 Verbesserung der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen 2,0 Mio. Unterstützung für die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Reform des statistischen Systems 3,5 Mio. Fazilität für europäische Integration 4,58 Mio. Unterstützung der Teilnahme an EU-Programmen 4,61 Mio. IPA 2016 Stärkung des öffentlichen Beschaffungswesens in Bosnien und Herzegowina Phase II - Kapazitätsaufbau auf Ebene der Vergabebehörden 2,0 Mio. Unterstützung der Reform im Bereich Verwaltungsmanagement in Bosnien und Herzegowina 3,1 Mio. Unterstützung der Parlamente von Bosnien und Herzegowina bei EU-Integrationsaufgaben 4,0 Mio. Fazilität für europäische Integration 6,36 Mio. Unterstützung der Teilnahme an EU-Programmen 3,44 Mio. IPA 2017 EU-Unterstützung für eine effiziente und verantwortungsvolle öffentliche Verwaltung 5,7 Mio. Weitere EU-Unterstützung für die Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen 5,1 Mio. Summe 49,7 Mio. 29. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Türkei der zweitgrößte Truppensteller im Rahmen von EUFOR Althea in Bosnien und Herzegowina ist, und welche Personalstärke hat nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das türkische EUFOR-Althea-Truppenkontingent dort? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Türkei zusammen mit Österreich und Ungarn einer der drei größten Truppensteller der Operation EUFOR ALTHEA. Im Zuge von Kontingentwechseln kann die jeweilige Truppenstärke variieren. Die genaue Personalstärke der Truppenkontingente verschiedener, an EU-Einsätzen beteiligten Nationen kann nicht offen mitgeteilt werden, da das zugrunde liegende EU-Bezugsdokument als „EU-RESTRICTED“ eingestuft wurde und die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner des Geheimschutz-Übereinkommens mit der EU verpflichtet ist, bei der Verwendung der Daten einen vergleichbaren Geheimhaltungsgrad festzulegen. Daher sind diese Informationen entsprechend der Vorbemerkung der Bundesregierung „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/520 30. Aus welchen Einheiten besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das türkische Truppenkontingent in Bosnien und Herzegowina, und wo sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung stationiert? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht das türkische Kontingent entsprechend den Angaben der offiziellen Internetseite der türkischen Armee aus einer Manöverkompanie und fünf Liaison/Observation Teams. Der genaue Stationierungsort der Truppenkontingente verschiedener an EU-Einsätzen beteiligten Nationen kann nicht offen mitgeteilt werden, da das zu Grunde liegende EU-Bezugsdokument als „EU-RESTRICTED“ eingestuft wurde und die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner des Geheimschutz-Übereinkommens mit der EU verpflichtet ist, bei der Verwendung der Daten einen vergleichbaren Geheimhaltungsgrad festzulegen. Daher sind diese Informationen entsprechend der Vorbemerkung der Bundesregierung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333