Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 18. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5205 19. Wahlperiode 22.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 4738 – Umsetzung des Freiheits- und Einheitsdenkmals V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In zwei Bundestagsbeschlüssen in den Jahren 2007 und 2008 beschloss der Deutsche Bundestag den Bau zweier Freiheits- und Einheitsdenkmäler. Ein Denkmal sollte in Berlin entstehen, ein zweites in Leipzig. Man stellte für das Berliner Denkmal 10 Mio. Euro und für das Leipziger Denkmal 5 Mio. Euro zur Verfügung. Das Leipziger Projekt wurde jedoch nach einem gescheiterten Wettbewerbsverfahren beendet (siehe Erläuterung zum Haushalt 2018, Einzelplan 0452, Titel 894 65, S. 247). Die dadurch freigewordenen Mittel sollten daraufhin ebenfalls für das Berliner Denkmal verwendet werden, was den zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmen auf 15 Mio. Euro erhöhte. Im Jahr 2016 blockierte der Haushaltsausschuss die Mittel, bis ein dritter Bundestagsbeschluss im Frühjahr 2017 abermals den Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals in Berlin beschloss. Der im Bundeshaushalt 2018 vorgesehene Finanzierungsrahmen wurde daraufhin noch einmal um 2 Mio. Euro erhöht, sodass nun insgesamt 17,1 Mio. Euro vom Bund für dieses Vorhaben zur Verfügung stehen sollen. Als Ort für das geplante Denkmal wählte man die Schlossfreiheit vor dem rekonstruierten historischen Berliner Stadtschloss. Den Architekturwettbewerb gewann das Stuttgarter Architekturbüro Milla & Partner. Im Jahr 2002 hatte sich der Deutsche Bundestag explizit gegen eine moderne Bebauung des ehemaligen Schlossplatzes entschieden (Bundestagsdrucksache 14/9660). Stattdessen entschloss man sich mit der Rekonstruktion des Stadtschlosses bewusst für die Wiederherstellung der historischen Mitte Berlins. Zur weiteren Abrundung der historischen Mitte beschloss der Deutsche Bundestag im Haushaltsverfahren 2016 zudem den Wiederaufbau der ursprünglich dem Stadtschloss gegenüberliegenden historischen Bauakademie (Einzelplan 0605, Titelgruppe 894 03). Auch privaten Investoren in der historischen Mitte Berlins, deren Grundstücke vis à vis des Schlosses liegen, wie zum Beispiel der Bertelsmann Stiftung im Falle des Kommandantenhauses, wurde die originalgetreue Rekonstruktion der historischen Fassaden auferlegt. In den letzten Monaten begann eine erneute Debatte über den Ort des geplanten Freiheits- und Einheitsdenkmals. Seit Wochen demonstrieren Anhänger des Vereins „Historische Mitte“ auf dem Platz der Republik gegen den Bau des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5205 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Denkmals vor dem rekonstruierten Stadtschloss. Sie fordern, das Denkmal vor dem Reichstagsgebäude, dem Symbol der gesamtdeutschen Demokratie, zu errichten (www.rbb24.de/kultur/beitrag/2018/07/einheitsdenkmal-standort-protestreichstag -gruetters.html). Das geplante Denkmal erhält, so eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap aus dem Sommer 2017, wenig Zustimmung in der Berliner Bevölkerung . Lediglich 18 Prozent der befragten Berliner wünschen sich an dieser Stelle das geplante Freiheits- und Einheitsdenkmal. Einen Wiederaufbau der historischen Säulenkolonnade wünschen sich hingegen 58 Prozent. Deutschlandweit ist die Zustimmung für das Freiheits- und Einheitsdenkmal mit 16 Prozent sogar noch geringer. Auch hier wünschen sich 43 Prozent den Wiederaufbau der historischen Kolonnaden, während 35 Prozent keine Meinung zu diesem Thema haben (www.welt.de/politik/deutschland/article165019564/Nur-16- Prozent-der-Buerger-wollen-die-Einheitswippe.html). 1. Hat die Bundesregierung im Vorfeld des Beschlusses über den Standort auch andere mögliche Standorte evaluiert? a) Wenn ja, welche, und warum kamen die konkret nicht in Betracht? b) Wenn nein, warum nicht? 2. Wurden diese Alternativstandorte hinreichend geprüft a) (wenn ja, bitte die Bewertung der Grundstücksverhältnisse, des Baugrundes , einer möglichen Beeinträchtigung von Sichtachsen, der Einfügung in das Ensemble und der Kosten pro Alternativstandort aufschlüsseln )? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Am 9. November 2007 beschloss der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU-, der SPD- und der FDP-Fraktion, zur Erinnerung an die friedliche Revolution im Herbst 1989 und an die Wiedergewinnung der staatlichen Einheit Deutschlands ein Denk-mal zu errichten, das zugleich auch an die freiheitlichen Bewegungen der vergangenen Jahrhunderte erinnern sollte. Zugleich wurde festgelegt , dass das Denkmal in der Mitte Berlins errichtet werden soll, wobei die Bundesregierung aufgefordert wurde, gemeinsam mit dem Senat von Berlin einen dafür geeigneten Ort vorzuschlagen sowie unter der Mitwirkung der Initiatoren des Projektes eine Konzeption für ein solches Denkmal als Vorlage für den Deutschen Bundestag zu erstellen. Der für das Projekt federführend zuständige damalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, setzte daraufhin eine Steuerungsgruppe ein, in der Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, die Senatskanzlei und die Senatsbauverwaltung Berlins, die Deutsche Gesellschaft e. V. sowie die Stiftung Deutsches Historisches Museum und die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vertreten waren. Im Rahmen der konzeptionellen Arbeit der Steuerungsgruppe wurden verschiedene in Betracht kommende Standorte für das Denkmal thematisiert und unter Beachtung der Vorgaben des oben genannten Bundestagsbeschlusses (Bezug zu den Ereignissen 1989/1990 sowie zu den Freiheitsbewegungen und Einheitsbestrebungen in der deutschen Geschichte) diskutiert. Dazu gehörten insbesondere der Pariser Platz, der Leipziger Platz, der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5205 Alexanderplatz, der Platz der Republik, die Westseite des Brandenburger Tores sowie die Nordostseite (Lustgartenseite) des aufzubauenden Stadtschlosses. Die Mehrheit der Steuerungsgruppe sprach sich nach eingehenden Diskussionen für den Sockel des ehemaligen Denkmals Wilhelms I. auf der Schlossfreiheit als Standort für das Denkmal aus. Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages stimmte am 12. März 2008 den entsprechenden Eckpunkten des Konzeptes der Steuerungsgruppe zu, wie auch der Deutsche Bundestag mit seinem Beschluss vom 4. Dezember 2008 auf Antrag der CDU/ CSU-, SPD- und FDP-Fraktion „Freiheits- und Einheitsdenkmal gestalten“. Hierzu führt der Beschlussantrag auf Bundestagsdrucksache 16/11200 unter Nummer II.2 aus: „Nach Abwägung historischer und inhaltlicher Aspekte ist als Standort der Sockel des Kaiser-Wilhelm-Denkmals auf der Schlossfreiheit vorgesehen.“ Somit ist seit diesem Zeitpunkt der Standort Berliner Schlossfreiheit für das Denkmal vorgegeben. Die konkreten Realisierungsmöglichkeiten für ein Freiheits - und Einheitsdenkmal wurden sodann in zwei standortbezogenen Wettbewerbsverfahren (2009/2010) geprüft und entschieden. Eine Revision der Standortentscheidung , die ausschließlich dem Deutschen Bundestag zusteht, hat seither nicht stattgefunden. Vielmehr hat sich der Deutsche Bundestag am 1. Juni 2017 in seinem dritten Plenumsbeschluss zum Freiheits- und Einheitsdenkmal auf Bundestagsdrucksache 18/12550 erneut ausdrücklich zum Standort auf der Berliner Schlossfreiheit bekannt und die Bundesregierung aufgefordert, dort den Siegerentwurf „Bürger in Bewegung“ von Milla & Partner zu realisieren. 3. Werden von der Bundesregierung angesichts des Ergebnisses der Infratestdimap -Umfrage und der Debatte in der Bevölkerung nunmehr noch Prüfungen zu Alternativstandorten vorgenommen? Wenn ja, welche? Der Deutsche Bundestag hat den Standort auf der Berliner Schlossfreiheit mit Beschluss vom 1. Juni 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/12550 bestätigt (s. auch Antwort zu den Fragen 1 und 2). Es gibt somit keine Handlungsgrundlage für die Bundesregierung, aktuell Prüfungen zu Alternativstandorten vorzunehmen. 4. Hat die Bundesregierung den Platz vor dem Reichstagsgebäude ebenfalls als möglichen Standort geprüft? a) Wenn ja, welche Gründe sprachen gegen den Standort? b) Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Der Platz vor dem Reichstagsgebäude als Standort für das Denkmal war Gegenstand der Überlegungen der Steuerungsgruppe. Gegen diesen Standort sprach dort vor allem, dass es sich um den einzigen Standort-Vorschlag auf dem Boden des ehemaligen West-Berlin gehandelt habe und der Ort keinen unmittelbaren Bezug zur friedlichen Revolution bis zum Fall der Mauer am 9. November 1989 habe, was ihn als entsprechenden Repräsentationsort nicht zu qualifizieren vermochte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5205 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Inwieweit steht oder stand die Bundesregierung mit dem Berliner Senat in Verhandlung, um das sich im Eigentum des Landes Berlin befindliche Grundstück auf dem Platz der Republik zu erwerben? Die Bundesregierung steht oder stand nicht in Kaufverhandlungen, da das Grundstück als Standort für das Freiheits- und Einheitsdenkmal nicht vorgesehen ist oder war. 6. Inwieweit haben das Land Berlin oder andere Länder dem Bund alternative Standortvorschläge für das Freiheits- und Einheitsdenkmal unterbreitet? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Das Land Berlin war in der Steuerungsgruppe vertreten, in der alternative Standorte benannt und geprüft wurden. Vorschläge von Seiten anderer Länder schieden aus, da bereits der erste Bundestagsbeschluss auf Bundestagsdrucksache 16/11200 zum Freiheits- und Einheitsdenkmal festlegte, dass das Denkmal in der Mitte Berlins errichtet werden soll und die Bundesregierung gemeinsam mit dem Senat von Berlin einen dafür geeigneten Ort vorschlagen solle. 7. Hat der Bund das für das Denkmal vorgesehene Baugrundstück auf der Schlossfreiheit vor dem Berliner Stadtschloss vom Land Berlin bereits erworben ? a) Wenn ja, zu welchem Preis? b) Wenn nein, welcher Preis ist Verhandlungsgrundlage? Über das Baugrundstück ist am 22. August 2018 ein notarieller Kaufvertrag zwischen der Berliner Immobilienmanagement GmbH und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geschlossen worden. Der Kaufpreis beträgt 310 000 Euro zzgl. Nebenkosten. 8. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den in den Medien genannten Kaufpreis von 325 000 Euro – sollte dieser gezahlt worden sein oder gezahlt werden , obwohl das besagte Grundstück im Flächennutzungsplan des Landes Berlin als Grünfläche ausgewiesen ist und daher realistisch keinen anderen Käufer als den Bund finden dürfte (www.tagesspiegel.de/kultur/deutscheeinheit -grundstueck-fuer-einheitsdenkmal-in-berlin-gehoert-jetzt-dem-bund/ 22940150.html)? Die Ermittlung und Bemessung des Kaufpreises folgte dem üblichen Verfahren für Grundstücksflächen, die im Entwicklungsgebiet „Hauptstadt Berlin – Parlaments - und Regierungsviertel“ liegen. Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass planungsrechtlich für das Grundstück nicht der Flächennutzungsplan, sondern der Bebauungsplan (I-219) ausschlaggebend ist. Dort ist der betreffende Bereich als „Fläche für den Gemeinbedarf – Freiheits- und Einheitsdenkmal“ ausgewiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5205 9. Wie hoch sind die geplanten kalkulierten oder geschätzten jährlichen Betriebskosten des Denkmals jeweils bei den Standorten Schlossfreiheit, vor dem Reichstagsgebäude und ggf. an anderen von der Bundesregierung geprüften Orten (bitte die Kosten, differenziert nach Kostenarten, detailliert auflisten)? Für den zukünftigen Betrieb am geplanten Standort wird nach derzeitigem Kenntnisstand von jährlichen Betriebskosten in Höhe von etwa 150 000 Euro ausgegangen . Davon sind rund 60 000 Euro Stromkosten, rund 40 000 Euro Reinigungskosten und rund 50 000 Euro Pflege- und Wartungskosten. Notwendige Bauunterhaltungsarbeiten alle fünf bis zehn Jahre ergeben weitere prognostizierte jährliche Kosten von rund 40 000 Euro. Die mit der Frage angesprochenen Planungen für alternative Standorte waren von der Bundesregierung nicht zu prüfen. Da der Deutsche Bundestag den Standort mit seinem Beschluss vom 1. Juni 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/12550 bestätigt hat, besteht für die Bundesregierung auch gegenwärtig kein Auftrag oder Anlass zu einer solchen Prüfung. 10. Welche Maßnahmen sind geplant oder wären nötig, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beim Besuchen des Freiheits- und Einheitsdenkmals jeweils an den Standorten Schlossfreiheit, vor dem Reichstagsgebäude und ggf. an anderen von der Bundesregierung geprüften Orten zu garantieren ? Im Rahmen der Baugenehmigung wurde für den geplanten Standort eine Gefährdungs - und Risikoanalyse für das Freiheits- und Einheitsdenkmal durchgeführt. Diese Untersuchungen haben bestätigt, dass die vorgesehenen baulichen Vorkehrungen (Rettungswege, Umwehrungen/Geländer, rutschfeste Bodenbeläge, Brandschutz) geeignet sind, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beim Besuch des Denkmals zu gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Wird oder würde das Freiheits- und Einheitsdenkmal an den verschiedenen möglichen Standorten barrierefrei und somit voll umfänglich für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger rund um die Uhr nutzbar sein (bitte getrennt nach den Standorten Schlossfreiheit, vor dem Reichstagsgebäude und ggf. an anderen von der Bundesregierung geprüften Orten antworten)? Das Freiheits- und Einheitsdenkmal ist an dem geplanten Standort barrierefrei geplant. Dabei wird unter anderem die barrierefreie Erschließung durch Rampen sichergestellt. Auch der zentrale Bereich der sich neigenden Schale wird barrierefrei zugänglich sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5205 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Maßnahmen werden oder würden von Seiten der Bundesregierung für die verschiedenen möglichen Standorte getroffen, um das Denkmal aufgrund der Nähe zur Spree gegen etwaiges Hochwasser zu schützen (bitte getrennt nach den Standorten Schlossfreiheit, vor dem Reichstagsgebäude und sofern zutreffend an anderen von der Bundesregierung geprüften Orten antworten )? Der geplante Standort befindet sich nicht in einem Hochwasser gefährdeten Bereich . Gesonderte Maßnahmen gegen etwaiges Hochwasser sind daher nicht erforderlich . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 13. Welche Maßnahmen werden bzw. wurden von der Bundesregierung ergriffen , um das historische Gewölbe unter dem Wilhelminischen Sockel, auf dem das Denkmal auf der Schlossfreiheit geplant ist, zu sichern und zu erhalten (bitte die Kosten, differenziert nach Kostenarten, detailliert auflisten)? Der Sockel des ehemaligen Nationaldenkmals wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“, die gemeinsam vom Land Berlin und vom Bund getragen wird, saniert und dabei auch konstruktiv gesichert. Nach dem Bau des Freiheitsund Einheitsdenkmals werden die restlichen Sanierungsarbeiten, wie z. B. der Einbau der historischen Stufen, abgeschlossen. 14. Welche Maßnahmen müssten von der Bundesregierung vor dem Reichstagsgebäude und ggf. an anderen von der Bundesregierung geprüften Orte ergriffen werden, um historische Bausubstanz zu sichern und zu erhalten? Derartige Maßnahmen können nur in Abhängigkeit von der konkreten Form und Gestalt des Denkmals ermittelt bzw. geschätzt werden. Im Falle des Freiheitsund Einheitsdenkmals ging die Festlegung des Standortes im Jahr 2008 durch den Deutschen Bundestag auf Bundestagsdrucksache 16/11200 der Entscheidung über die Ausgestaltung des Denkmals, die im Wege eines Wettbewerbsverfahrens getroffen wurde, voraus. Die mit der Frage angesprochenen Maßnahmen waren daher von der Bundesregierung nicht zu prüfen. Da der Deutsche Bundestag den Standort mit seinem Beschluss vom 1. Juni 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/12550 bestätigt hat, besteht für die Bundesregierung auch gegenwärtig kein Auftrag oder Anlass zu einer solchen Prüfung. 15. Inwieweit plant die Bundesregierung die Wiederherstellung der historischen Mitte Berlins und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Planung des Freiheits- und Einheitsdenkmals auf der Schlossfreiheit? Die Planungshoheit obliegt nach dem Kommunalrecht den Gemeinden und wird in Berlin vom Land Berlin und den Bezirken wahrgenommen. Insofern kann die Bundesregierung die Wiederherstellung der historischen Mitte Berlins nicht planen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5205 16. Inwieweit fordern öffentliche Stellen im direkten Umfeld der Schlossfreiheit von privaten Investoren die originalgetreue Rekonstruktion der historischen Fassaden, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Planung des Freiheits- und Einheitsdenkmals auf der Schlossfreiheit? Die Forderung öffentlicher Stellen nach einer originalgetreuen Rekonstruktion der historischen Fassaden im direkten Umfeld der Schlossfreiheit ist der Bundesregierung nicht bekannt. Hierzu müsste gegebenenfalls das Land Berlin befragt werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Welchen Stellenwert hat die intensive Diskussion in der Berliner Bevölkerung über den Standort des Freiheits- und Einheitsdenkmals für die Standortwahl der Bundesregierung? Die Entscheidung über den Standort des Freiheits- und Einheitsdenkmals hat nicht die Bundesregierung, sondern der Deutsche Bundestag getroffen. Die Bundesregierung nimmt die Veröffentlichungen hierzu zur Kenntnis. 18. Inwieweit bezieht die Bundesregierung Befürworter und Gegner der einzelnen Standorte in ihre Planungen mit ein (bitte getrennt nach den Standorten Schlossfreiheit, vor dem Reichstagsgebäude und ggf. an anderen von der Bundesregierung geprüften Orten antworten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19. Inwieweit bezieht die Bundesregierung bei der Planung des Freiheits- und Einheitsdenkmals die Spender ein, die für die Rekonstruktion der originalgetreuen Fassade des Berliner Stadtschlosses mehr als 80 Mio. Euro zur Verfügung gestellt haben? Für das Denkmal liegt seit längerem eine abgeschlossene Entwurfsplanung vor, die Grundlage für die erteilte Baugenehmigung ist. Die grundlegenden Festlegungen zu dem künstlerischen Konzept und zu der gestalterischen Form des Denkmals sind bereits durch das zweite Wettbewerbsverfahren getroffen worden, welches im März/April 2011 abgeschlossen wurde. Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe war die Berücksichtigung des städtebaulichen Umfeldes, so unter anderem der Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses mit der Rekonstruktion der barocken Schlossfassaden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333